Falsche Behauptungen der Mindestlohn-Gegner und unsere Antworten darauf

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1 EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVE FÜR DEN SCHUTZ FAIRER LÖHNE MINDESTLOHN-INITIATIVE Falsche Behauptungen der Mindestlohn-Gegner und unsere Antworten darauf Die häufigsten Behauptungen der Mindestlohn-Gegner im Überblick: Der Mindestlohn führe zu Arbeitslosigkeit. Als die Gewerkschaften Ende der 90er-Jahre keine Löhne unter 3000 Franken forderten, legten die Arbeitgeber und Wirtschaftsvertreter die gleiche Platte auf wie heute: Sie prophezeiten mehr Arbeitslose. Fünfzehn Jahre später gibt es kaum mehr Löhne unter 3000 Franken. Und es hat mehr Arbeitsplätze als vorher. Offensichtlich führen steigende Mindestlöhne also nicht zu mehr Arbeitslosigkeit. Das zeigen auch unzählige Studien. Vielmehr gilt: Mit dem Mindestlohn werden die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern gezwungen, ihre Tieflöhne anzuheben. Sie machen wohl etwas weniger Gewinn, die Angestellten haben dafür mehr Lohn. Das schafft Kaufkraft und Arbeitsplätze. Der Mindestlohn ziehe ausländische Arbeitskräfte an. Im Gegenteil: Mindestlöhne, kombiniert mit griffigen Kontrollen, garantieren, dass die Schweizer Arbeitgeber keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländerinnen und Inländer anstellen können. Dürfen die Arbeitgeber ungestraft Tiefstlöhne zahlen, holen sie weiterhin Leute im Ausland, auch wenn sie in der Schweiz fündig würden. Also: Nur mit dem Mindestlohn können wir durchsetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden Franken Mindestlohn seien zu hoch. Wer in der Schweiz arbeitet, muss davon anständig leben können. Dafür braucht es in der Schweiz mindestens 4000 Franken pro Monat. Und zwar im ganzen Land: Denn in der Migros im Tessin oder im Engadin kostet das Kilo Brot genau gleich viel wie in Zürich oder Genf. Auch im Internationalen Vergleich ist der Mindestlohn nicht zu hoch. Um den deutschen Mindestlohn von 8.50 Euro einzuführen, müssen in Deutschland 16 Prozent der Löhne angehoben werden. In der Schweiz liegen nur 9 Prozent der Löhne unter 22 Franken pro Stunde, die Auswirkungen einer Einführung sind also deutlich kleiner.

2 2 Ein gesetzlicher Mindestlohn, insbesondere in dieser Höhe, führt zu mehr Arbeitslosigkeit Sehen die Arbeitgeber ihre Gewinne gefährdet, legen sie die immer gleiche Platte auf und drohen mit Arbeitslosigkeit. Rückblickend hat weder das Verbot von Kinderarbeit, noch die Senkung der Wochenarbeitszeit auf unter 50 Stunden zu mehr Arbeitslosigkeit geführt. Auch beim Mindestlohn gehört diese Behauptung ins Reich der Mythen. Schon als die Gewerkschaften Ende der 90er-Jahre keine Löhne unter 3000 Franken forderten, schürten die Arbeitgeber und Wirtschaftsvertreter mit einer Gegenkampagne die Angst vor Arbeitslosigkeit. Konservative Ökonomen wie Aymo Brunetti warnten vor Massenarbeitslosigkeit. Fünfzehn Jahre später gibt es kaum mehr Löhne unter 3000 Franken. Und es hat heute deutlich mehr Arbeitsplätze als vorher. Offensichtlich führen steigende Mindestlöhne also nicht zu mehr Arbeitslosigkeit. Das zeigen auch zahlreiche internationale Studien. Und das zeigen Beispiele in der Schweiz: Im Gastgewerbe ist der Mindestlohn seit 1998 um über 1300 Franken auf 3680 (x12) angehoben worden. Trotzdem ist der Anteil des Gastgewerbes an der gesamten Arbeitslosigkeit gesunken. Durch höhere Mindestlöhne werden die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern gezwungen, korrekte Löhne zu zahlen. Sie haben weniger Gewinn, die Angestellten dafür mehr Lohn. Wenn eine Verkäuferin mehr verdient, kann sie sich auch mehr leisten - beispielsweise einen Coiffeurbesuch oder Ferien. Ausserdem können manche einen Zweitjob aufgeben. Dadurch werden Jobs für andere frei. Mindestlöhne sind unsozial, die Arbeitsplätze von nicht qualifiziertem Personal würden ins Ausland verlagert und in der Schweiz verloren gehen Tieflöhne gibt es vor allem im Detailhandel, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder bei persönlichen Dienstleistern etwa den Coiffeuren. Das alles sind Stellen, die gar nicht ins Ausland verschoben werden können. Zudem zeigen die langjährigen Erfahrungen mit Mindestlöhnen gerade auch in der Schweiz, dass sie anders als fälschlicherweise immer wieder behauptet nicht zu höherer Arbeitslosigkeit führen. Exportfirmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, finden bereits heute für weniger als 22 Franken pro Stunde kaum das nötige Personal. Tieflöhne gibt es vor allem im Detailhandel, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder bei Anbietern persönlicher Dienstleistungen etwa den Coiffeuren. Das alles sind Stellen, die gar nicht ins Ausland verschoben werden können. Langjährige Erfahrungen mit Mindestlöhnen zeigen gerade auch in der Schweiz, dass sie entgegen anderslautender Behauptungen die Arbeitslosigkeit nicht in die Höhe treiben. Obwohl die Mindestlöhne in der Gastronomie in den letzten 15 Jahren um über 1300 Franken angehoben wurden, ist der Anteil des Gastgewerbes an der gesamten Arbeitslosigkeit sogar gesunken. Denn wenn alle Firmen dieselben Mindestlöhne zahlen müssen, haben die Lohndrücker unter den Arbeitgebern keinen Wettbewerbsvorteil mehr. Auch geschützte Arbeitsstellen für physisch oder psychisch geschwächte Arbeitnehmende werden nicht verloren gehen. Sie sind vom Mindestlohn ausgenommen.

3 3 Ein allgemeiner Mindestlohn macht den Schweizer Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitnehmende noch attraktiver und führt damit zu noch mehr Zuwanderung Das Gegenteil ist richtig: Mindestlöhne, kombiniert mit griffigen Kontrollen, garantieren, dass Schweizer Arbeitgeber keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländerinnen und Inländer anstellen. Dürfen die Arbeitgeber ungestraft Tiefstlöhne zahlen, holen sie weiterhin Leute aus dem Ausland, auch wenn sie in der Schweiz fündig würden. Heute holen skrupellose Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmende zu Billiglöhnen in die Schweiz um maximalen Profit zu machen. Viele Ausländerinnen und Ausländer sind aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage gezwungen, jeden noch so tiefen Lohn anzunehmen. Damit kommen auch die Schweizer Löhne unter Druck. Der Mindestlohn schiebt diesen Arbeitgebern den Riegel und hilft durchzusetzen, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Dank dem Mindestlohn gibt es eine klare Untergrenze für die Löhne. Lohndrücker unter den Arbeitgebern können so einfacher zur Rechenschaft gezogen und gebüsst werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn sorgt für gleich lange Spiesse zwischen den Unternehmen, stärkt bestehende Lohnschutz-Massnahmen und erleichtert die Lohnkontrollen. Mindestlöhne tragen damit dazu bei, dass die Arbeitgeber in der Schweiz keine Billig- Arbeitskräfte beschäftigen. Müssen die Arbeitgeber in der Schweiz Schweizer Löhne zahlen, lohnt es sich für sie nur dann Arbeitskräfte im Ausland zu suchen, wenn sie hier wirklich keine finden. Die heutigen Lohnschutzmassnahmen genügen, um Lohndumping zu bekämpfen. Die im Rahmen der Personenfreizügigkeit eingeführten Lohnschutzmassnahmen stehen nach dem Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative unter Druck. Die SVP will den Lohnschutz gleich mit abschaffen. Doch jetzt brauch es erst recht nicht weniger, sondern mehr Schutz mit einem Mindestlohn. Mit den bestehenden Lohnschutzmassnahmen sollen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland geschützt werden. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn sorgen wir dafür, dass ein minimales Lohnniveau festgelegt wird, auf das die Arbeitnehmenden unabhängig von Arbeitgeber, Branche, Tätigkeit oder Arbeitsort Anspruch haben. Ausserdem müssen die bestehenden Lohnschutzmassnahmen ausgebaut werden. Diese weisen immer noch Lücken auf. Deshalb kommt es immer wieder zu krassem Lohndumping. Doch anstatt diese Lücken zu schliessen, wollen die SVP und viele bürgerliche Politiker den Lohnschutz sogar abbauen. Dabei droht der Druck auf die Löhne, anders als von vielen Stimmberechtigten erhofft, noch zuzunehmen. Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative können die Stimmberechtigten deutlich machen, dass sie nicht weniger, sondern mehr Lohnschutz wollen. Denn Mindestlöhne sind der beste Schutz vor Lohndumping.

4 4 Ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat ist viel zu hoch. Es ist ein Weltrekord. Kein anderes Land hat so hohe Mindestlöhne Wer in der Schweiz arbeitet, muss davon anständig leben können. Dafür braucht es in der Schweiz mindestens 4000 Franken pro Monat. Auch im internationalen Vergleich ist der Mindestlohn nicht zu hoch. Denn in der Schweiz müssten bei einem Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde deutlich weniger Löhne angehoben werden als etwa in Deutschland bei einem Mindestlohn von 8.50 Euro pro Stunde. Beim Mindestlohn-Vergleich zwischen verschiedenen Ländern muss man sehr vorsichtig sein. Es reicht nicht, isoliert nur auf die Höhe des Mindestlohnes zu schauen. Man muss auch das allgemeine Lohnniveau sowie die Lebenshaltungskosten mit berücksichtigen. In einem teuren Land muss der Mindestlohn höher sein als in einem günstigen Land. Entscheidend für die Beurteilung der Höhe eines Mindestlohns ist vor allem die Frage, für wie viele Menschen die Löhne nach oben angepasst werden müssten. In Deutschland müsste der Lohn von 16 Prozent aller Beschäftigten auf das Mindestlohn-Niveau von 8.50 Euro pro Stunde erhöht werden. Demgegenüber sind es in der Schweiz nur 9 Prozent, welche unter 22 Franken pro Stunde verdienen. Der Anpassungsbedarf ist in der Schweiz also viel kleiner als in Deutschland. Das ist ein deutlicher Hinweis, dass der Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde nicht zu hoch angesetzt ist Franken Mindestlohn pro Monat sind viel zu hoch. So will doch niemand mehr eine Berufslehre machen. Bereits heute haben Jugendliche die Möglichkeit, ohne Ausbildung über 4000 Franken zu verdienen. Als Hilfsarbeiter auf dem Bau können sie 4700 Franken pro Monat verdienen (x12). Dennoch machen praktisch alle eine Ausbildung. Denn sie wissen, dass ein Lehrabschluss die Grundlage für den beruflichen Werdegang bildet. Leider wird diese Gewissheit immer mehr ausgehöhlt. Denn ein Drittel der Arbeitnehmenden, die weniger als 22 Franken pro Stunde verdienen, verfügen über eine Lehre. Bei so schlechten Lohnperspektiven verliert die Lehre immer mehr an Attraktivität.

5 5 In Zürich reicht der Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nur knapp für ein anständiges Leben. Im Jura braucht es weniger. In Randregionen kann die Wirtschaft so hohe Mindestlöhne gar nicht zahlen Der von der Initiative geforderte Mindestlohn beträgt 4000 Franken, weil weniger nur schlecht für ein anständiges Leben reicht. Dies gilt auch für Randregionen. Denn ob in der Migros, für die AHV oder fürs Benzin, zahlt man in Zürich und im Jura gleich viel. Jede Region in der Schweiz hat Standortvorteile und Standortnachteile. Während mancherorts die Wohnkosten am meisten Sorgen bereiten, gibt man andernorts für Transport und Mobilität viel mehr aus. In der Schweiz sind aber die meisten Kosten gleich hoch: Ob im Puschlav, in der Ajoie, im Maggiatal oder im Mittelland, die Grossverteiler verkaufen die Güter des täglichen Bedarfs überall zum selben Preis. Beim kleinen Detaillisten in einer Randregion sind sie oft gar teurer. Gleichviel zahlen die Menschen auch für die Telefon- und Fernsehgebühren oder für Medikamente. Ausserdem sind auch staatliche Leistungen etwa die AHV- Renten in der ganzen Schweiz gleich hoch. Deshalb braucht es auch in Randregionen einen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat. Denn mit weniger kommen die Betroffenen ohne Hilfe nur schlecht über die Runden. Solche Mindestlöhne sind bezahlbar: Das zeigen wichtige Gesamtarbeitsverträge, etwa bei Coop oder Migros oder im Gastgewerbe: sie kennen keine regionale Abstufung der Mindestlöhne. In anderen GAV etwa im Bauhauptgewerbe - beträgt die regionale Abstufung nur wenige Prozent. Ausserdem liegen dort die Mindestlöhne bereits deutlich über den verlangten 22 Franken pro Stunde. Im Tessin ist das Problem, dass sich eine Parallel-Wirtschaft eingenistet hat. Dort werden in gewissen Sektoren keine Schweizer Löhne bezahlt und 90 Prozent der Beschäftigten wohnen nicht in der Schweiz. Diese Parallel-Wirtschaft schadet dem Tessin, denn sie untergräbt das normale Lohnniveau. Wer in der Schweiz wirtschaften und vom Label Swiss made profitieren will, soll auch Schweizer Löhne zahlen müssen. Gewisse Regionen, wie etwa Zürich und St. Moritz, zeichnen sich durch besonders hohe Lebenshaltungskosten aus, insbesondere wegen den Wohnkosten. Deshalb gibt die Mindestlohn-Initiative den Kantonen die Möglichkeit, bei Bedarf höhere Mindestlöhne festzulegen.

6 6 Ländern mit Mindestlohn etwa Frankreich geht es wirtschaftlich schlecht Richtig ist, dass es der Schweiz wirtschaftlich gut geht und hier viel Wohlstand erwirtschaftet wird. Sie ist ein starkes Land. Gerade deshalb können wir es uns leisten, allen einen anständigen Mindestlohn zu garantieren. Mindestlöhne sind kein Grund, weshalb es anderen Ländern wirtschaftlich schlechter geht, als der Schweiz. Ökonomisch unbestritten ist, dass ein Mindestlohn den Anteil von Arbeitenden mit einem Tiefstlohn reduziert und einen Schutz gegen Lohndumping darstellt. Deshalb loben auch unverdächtige Organisationen wie die OECD oder die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) gesetzliche Mindestlöhne. Das ist auch der Grund, warum die bürgerlich dominierte Grosse Koalition in Deutschland einen Mindestlohn einführt. Unter den europäischen Ländern mit Mindestlohn finden sich auch die Niederlanden und Luxemburg Länder, von denen niemand behaupten würde, dass es ihnen wirtschaftlich ernsthaft schlechter geht als der Schweiz. Dass es Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien schlechter geht, hat verschiedene Ursachen. Der Mindestlohn ist keiner davon. Vielmehr hat etwa der französische Mindestlohn SMIC dafür gesorgt, dass es weniger Tieflohnbezüger gibt als z.b. in Deutschland. Dass der französische SMIC in der Schweiz einen schlechten Ruf hat, liegt an dessen Ausgestaltung. Das Problem ist, dass die Arbeitgeber für Arbeitnehmende, die einen Tieflohn erhalten (den SMIC sowie Löhne etwas darüber), weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Damit wurde für die Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen, Arbeitskräfte zum SMIC oder einem leicht darüber liegenden Lohn anzustellen. Die Mindestlohninitiative sieht keine solch unsinnige Bestimmung vor. Die Mindestlohn Gegner behaupten: Mindestlöhne ziehen andere Löhne nach unten Wer wegen Mindestlöhnen Druck auf die etwas höheren Löhne erwartet, vergisst etwas Wichtiges: Ein Mindestlohn setzt nicht die üblichen Lohnfindungsmechanismen ausser Kraft. Konjunkturlage, Produktivität, Stärke der Gewerkschaften und Arbeitslosenquote behalten ihren Einfluss auf die Lohnbildung. Der einzige Unterschied: Es wird einfach keine unanständig tiefen Löhne mehr geben. Der Mindestlohn stärkt in erster Linie den Lohnschutz. Lohndrückern unter den Arbeitgebern wird der Riegel geschoben. Mit einem Mindestlohn können sie nicht mehr in- und ausländische Arbeitnehmer mit Dumpinglöhnen gegeneinander ausspielen und ihre Konkurrenten dank Tieflöhnen unterbieten. Die Mindestloh-Initiative verlangt zudem, dass Bund und Kantone Gesamtarbeitsverträge fördern. Das stärkt die Arbeitnehmer. So können alle Löhne nicht nur die ganz tiefen geschützt werden. Dass in Frankreich wegen dem SMIC Tieflöhne für die Arbeitgeber attraktiv wurden, liegt an der speziellen Ausgestaltung des SMIC. Denn für Arbeitnehmende, die einen Tieflohn erhalten (den SMIC sowie Löhne etwas darüber), müssen Arbeitgeber weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

7 7 Mindestlöhne sind ein Lohndiktat und gefährden die Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo sie die Würde des Menschen verletzt. Löhne, die nicht zum Leben reichen und die Betroffenen zum Gang aufs Sozialamt zwingen, sind unwürdig. Jeder Arbeitgeber hat gewisse Pflichten zu erfüllen ein anständiger Lohn für alle gehört dazu. Unter einer Vertragsfreiheit ohne Schranken leiden vor allem die Schwachen. Das gilt besonders für den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Regeln für das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. So sind zum Beispiel Höchstarbeitszeiten einzuhalten und die Kinderarbeit verboten. Es ist nur normal, dass der Staat im Interesse der Schwächeren Schranken aufstellt, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen. Innerhalb dieser Schranken sind die Vertragsparteien Arbeitgeber und ihre Verbände einerseits und Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften andererseits frei bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen und Löhne. Daran ändert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes überhaupt nichts. Künftig soll die Einhaltung von Mindestlöhnen einfach zu den Minimalstandards gehören, die von allen zu befolgen sind. Die Vertragspartner werden trotz Mindestlöhnen noch einen grossen Spielraum zur Aushandlung von Verträgen haben, seien dies Einzelarbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge. Sozialpartnerschaft ist besser als ein staatliches Lohndiktat. Denn unsere Sozialpartnerschaft funktioniert gut Die Sozialpartnerschaft funktioniert in der Schweiz in vielen Branchen alles andere als vorbildlich: Viele Arbeitgeber weigern sich, Gesamtarbeitsverträge mit verbindlichen Mindestlöhnen abzuschliessen. Die Schweiz steht im internationalen Vergleich schlecht da. Tieflöhne sind deshalb weit verbreitet. Nur knapp die Hälfte aller Arbeitnehmenden in der Schweiz ist durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geschützt. Das sind deutlich weniger als in Österreich (99 Prozent mit GAV), Belgien (96 Prozent) oder Schweden (91 Prozent). Zudem arbeiten nur gerade 40 Prozent der Beschäftigten in einer Branche mit GAV-Mindestlöhnen. Die gut funktionierende Sozialpartnerschaft ist damit in vielen Sektoren ein Mythos. Viele Arbeitgeber weigern sich, mit den Gewerkschaften GAV auszuhandeln. Sie wollen alleine bestimmen. Das gilt besonders für Branchen mit Lohndruck. Der Präsident des Schuhhändlerverbands, Dieter Spiess, nennt einen GAV eine Fehlentwicklung. In vielen Branchen, wie etwa Callcentern, Kosmetikinstituten o- der Fitnesscentern, gibt es ausserdem gar keine Arbeitgeberverbände, mit denen Verträge abgeschlossen werden könnten. Auch darum braucht es die Mindestlohninitiative. Sie fordert, dass Bund und Kantone Gesamtarbeitsverträge fördern müssen. Gesamtarbeitsverträge sind ein wichtiges Instrument der Sozialpartnerschaft und damit ein grosses Plus für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

8 8 Mindestlöhne lähmen die unternehmerische Flexibilität gerade in Krisensituationen Das Erfolgsmodell Schweiz basiert nicht auf Tieflöhnen und unfairen Arbeitsbedingungen. Die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ist in erster Linie das Verdienst gut ausgebildeter und motivierter Arbeitnehmenden. Sie sollen von ihrer Arbeit anständig leben können. Das Argument behauptet zu Ende gedacht, dass die Schweizer Wirtschaft nur deshalb einigermassen glimpflich durch die Krise gekommen ist, weil die Unternehmen Löhne bezahlen dürfen, die nicht zum Leben reichen. Oder weil es in unserem Land kaum einen Kündigungsschutz gibt. Das ist natürlich Blödsinn. Würde das stimmen, dann wären die Volkswirtschaften einiger afrikanischer oder osteuropäischer Länder ohne Arbeitnehmerschutz, ohne Arbeitsmarktregulierungen und mit Hungerlöhnen die erfolgreichsten. Der Erfolg der Schweizer Wirtschaft und die im Vergleich niedrige Arbeitslosigkeit haben andere Ursachen als die»flexiblen arbeitsmarktlichen Institutionen«. Die Erfolgsfaktoren sind vielmehr fleissige, produktive und gut ausgebildete Arbeitnehmer, eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur, eine Berufsbildung auf hohem Niveau, eine gute soziale Absicherung und sozialer Frieden dank Sozialpartnern auf Augenhöhe. Diese Erfolgsfaktoren sind jedoch akut gefährdet: Die Einkommensunterschiede zwischen Arm und Reich sind in den letzten Jahren grösser geworden. Neoliberale Manager torpedieren zunehmend die Sozialpartnerschaft. Der gemeinsam erarbeitete Reichtum wird immer ungleicher verteilt. Mit dem Mindestlohn schaffen wir dagegen sozialen Ausgleich. Die Menschen mit den tiefsten Löhnen werden mehr zum Leben haben. Das stärkt deren Kaufkraft und Motivation. Von Tieflöhnen sind vor allem junge BerufseinsteigerInnen betroffen Im Gegenteil: Mehr als drei Viertel der Arbeitnehmenden mit einem Tieflohn in der Schweiz sind 25-jährig oder älter. In der Schweiz steigen die meisten Jugendlichen über eine Lehre in den Arbeitsmarkt ein. Deshalb sind die Jungen im Vergleich zu Nachbarstaaten viel weniger von Tieflöhnen betroffen. In der Schweiz trifft das Tieflohnproblem vor allem gestandene Berufsleute und Frauen. Ein Drittel der Arbeitnehmenden mit Tieflöhnen hat eine Lehre absolviert. Rund drei Viertel der Arbeitnehmenden mit einem Lohn von weniger als 22 Franken pro Stunde ist 25- jährig oder älter. In diesem Alter haben sie ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen. In der Schweiz ist das Tieflohnproblem vor allem bei den Frauen akut. 12 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiten zu einem Tieflohn gegenüber 4 Prozent bei den Männern. Während in der EU die Frauen nur eineinhalbmal so oft von Tieflöhnen betroffen sind wie die Männer, trifft es in der Schweiz die Frauen dreimal so häufig. Die grosse Betroffenheit der Frauen dürfte stark mit Lohndiskriminierung zusammenhängen.

9 9 Im Detailhandel beispielsweise verdienen Frauen im Mittel für gleiche Arbeit rund 630 Fr./Mt. weniger als Männer. Geht man davon aus, dass die Männer einen Marktlohn erhalten, so sind die Frauen unter dem Marktgleichgewicht bezahlt. Die Einführung eines Mindestlohnes für die Frauen wird dieses Marktversagen beseitigen. Wegen dem Mindestlohn werden Firmen StudienabgängerInnen nur noch als PraktikantInnen anstellen. Besondere Arbeitsverhältnsisse, etwa die Berufslehre oder Praktika, sind gemäss Initiative vom Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde ausgenommen. Damit Lohndrücker- Arbeitgeber die BerufseinsteigerInnen nicht über Jahre als PraktikantInnen beschäftigen können, muss das Parlament nach Annahme der Initiative klare Anforderungen an Praktika definieren. Damit verbessert sich die Situation der PraktikantInnen gegenüber heute. Heute herrscht im Praktikumswesen Wildwuchs. Oft bieten Firmen Praktikumsplätze an, die sich nach Stellenantritt als verkappte Billigarbeitsplätze entpuppen. Die Betroffenen hoffen vergeblich auf die versprochene Ausbildung. Dank der Mindestlohn-Initiative wird im Praktikumswesen endlich für Ordnung gesorgt. Denn gemäss Initiative darf für besondere Arbeitsverhältnisse wie etwa die Berufslehre oder Praktika auch nach der Annahme der Initiative ein tieferer Lohn als 22 Fr./Std. bezahlt werden. Der Gesetzgeber muss aber festlegen, wann ein Arbeitsverhältnis nicht unter die Mindestlohn-Bestimmung fällt. Dabei kann er dafür sorgen, dass Praktika auch tatsächlich an eine Ausbildung gebunden sind. So wird der Versuchung ein Riegel geschoben, PraktikantInnen als Billigarbeitskräfte zu missbrauchen. Mit einem Mindestlohn von 4000 Franken wird es unmöglich, schwächere Arbeitskräfte (z.b. Behinderte) anzustellen Das ist falsch. Die Mindestlohn-Initiative sieht Ausnahmen für besondere Arbeitsverhältnisse vor. Dies gilt insbesondere für geschützte Arbeitsplätze. Die Mindestlohn-Initiative verlangt nicht, dass auch die Löhne von Personen, die an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten, 22 Franken pro Stunde betragen müssen. In Absatz 3 des künftigen Verfassungsartikels 110a ist geregelt, dass der Bund für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen kann. Gemeint sind damit nicht nur geschützte Arbeitsplätze, sondern auch Arbeitsplätze, die an eine Ausbildung gebunden sind, etwa eine Lehre, ein Anlehre oder ein Praktikum.

10 10 Mindestlöhne fördern die Schwarzarbeit Wer anständig bezahlt wird, braucht keine Schwarzarbeit. Wohl eher das Gegenteil ist richtig ist. Wenn Menschen auch im Niedriglohnbereich für ihre Arbeit anständig bezahlt werden, dann fehlt ihnen der Anreiz (oder der Zwang), in ihrer Freizeit noch schwarz zu arbeiten. Auch die Notwendigkeit, noch in einem Zweitjob Geld verdienen zu müssen (wie z.b. Putzen am Abend, Zeitung vertragen am Morgen, Verkauf am Samstag etc.), fällt weg, was wiederum dazu führt, dass diese Jobs jemand anderem als reguläre Arbeit zur Verfügung stehen. Mindestlöhne nützen nichts gegen Armut Wer 4000 Franken statt 3200 Franken pro Monat verdient, ist weniger arm auch wenn es neben dem zu tiefen Lohn auch noch andere Armutsursachen gibt. Armut hat viele Ursachen, das ist sicher richtig. Doch eine der Hauptursachen ist zweifellos ein zu niedriges Haushaltseinkommen. Und wenn dieses Haushaltseinkommen deshalb zu gering ist, weil der Lohn trotz Vollzeitarbeit so tief ist, dass er nicht zum Leben reicht, dann ist das ein Skandal. Es ist deshalb ziemlich zynisch zu behaupten, ein existenzsichernder Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden sei kein Beitrag zur Armutsbekämpfung. Wer neu im Monat 4000 statt wie bisher nur 3200 Franken verdient, ist sicher weniger arm als vorher. Mit dem Mindestlohn allein verschwindet die Armut in unserem Land sicher nicht vollständig. Dazu braucht es zusätzliche Anstrengungen. Aber ein Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung. Die Landwirtschaft kann sich solche Mindestlöhne nicht leisten Die Bauern wollten nie über einen Gesamtarbeitsvertrag verhandeln. Wer jedoch soviel Subventionen empfängt wie die Bauern, muss gewisse Mindeststandards einhalten - nicht nur bei der artgerechten Tierhaltung, sondern auch bei den Löhnen. Seit Jahren versuchen die Gewerkschaften mit den Bauern einen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Die Bauern haben dies stets blockiert, obwohl nur jeder fünfte Beschäftigte lohnabhängig arbeitet und nicht selbständig erwerbend ist. Der Weg über die Sozialpartnerschaft hat nicht funktioniert. Deshalb müssen wir nun via Gesetz nachhelfen. Der am stärksten subventionierte privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftszweig der Schweiz kann nicht weiterhin Tiefstlöhne bezahlen erhielten die Landwirtschaftsbetriebe direkte Subventionen im Umfang von 2,9 Mrd. Franken. Insgesamt gab der Bund im gleichen Jahr für Landwirtschaft und Ernährung 3,7 Mrd. Fr. aus.

11 11 Damit ist die Schweiz hinter Norwegen internationaler Spitzenreiter. Wer so stark unterstützt wird, sollte auch gewisse Mindeststandards einhalten, nicht nur bei der artgerechten Tierhaltung sondern auch bei den Löhnen der Angestellten. Die Gesamtkosten eines Betriebes erhöhen sich durch den Mindestlohn um lediglich 2 Prozent. An diesen Mehrkosten sollten sich in erster Linie die Zwischenhändler und Grossverteiler beteiligen, indem sie ihre Margen reduzieren. Sie verdienen heute viel mehr am Verkauf landwirtschaftlicher Güter als die Bauern. So erhielten die Bauern 2012 beispielsweise für Gemüse nur gerade 43 Prozent des Preises, den die Konsumentinnen und Konsumenten im Geschäft bezahlten. Selbst wenn die gesamten Mehrkosten voll auf die Konsumenten abgewälzt würden, blieben die Preissteigerungen überschaubar. Ein Kilo Kartoffeln würde 4 Rappen teurer, sechs Eier 8 Rappen und der Liter Milch 3 Rappen. Das sind anständige Löhne allemal Wert. Das Gastgewerbe kann sich solche Mindestlöhne nicht leisten. Das führt zum Beizensterben Die Gastronomie hat in den letzten Jahren bei den Löhnen grosse Fortschritte gemacht. Es fehlt nicht mehr viel zum Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Bei Annahme der Initiative haben die Arbeitgeber drei Jahre Zeit, ihre Löhne auf das geforderte Niveau anzuheben. Das ist möglich und verkraftbar. Im Gastgewerbe gilt zurzeit ein Mindestlohn von 12 x 3690 Franken. Ausbezahlt wird dieser Lohn seit Einführung des allgemeinen 13. Monatslohns in 13 Tranchen. Bereits für 2015 sieht der Gesamtarbeitsvertrag eine Anhebung auf 12 x 3800 Franken vor. Damit fehlt nicht mehr viel bis zum geforderten Mindestlohn von 12 x 4000 Franken. Die Erhöhung kann nach Annahme der Initiative auf drei Jahre verteilt werden. Das ist verkraftbar. Umso mehr als alle Betriebe gleich lange Spiesse haben werden. Kleinbetriebe wie Kaffees und Tea-Rooms, die eine längere Arbeitszeit haben, müssen die Löhne etwas mehr erhöhen. Aber deswegen würde ein Kaffee in diesen Betrieben nur gerade um 10 Rappen teurer. Ein Beizensterben wird es aufgrund der Lohnerhöhung nicht geben. Dass jährlich Tausende Beizen zumachen und ebenso viele wieder aufgehen hat den Grund in einer ungesunden Branchenstruktur. In den letzten Jahren hatten zudem insbesondere die Hotels ein Problem mit dem überhöhten Frankenkurs.

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