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2 Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Publikation wurden sorgfältig recherchiert und sind größtenteils praxiserprobt, aber dennoch haften der Autor oder der Herausgeber nicht für die Folgen von Irrtümern, mit denen der vorliegende Text behaftet sein könnte. Weiterhin ist der Leser des E-Books und die im E-Book dargestellten Vorgehensweisen für jede Tat und Unternehmung selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, vor Anwendung, die jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen. Weder der Autor noch der Herausgeber haften für die Zuverlässigkeit und Anwendungsmöglichkeit der in diesem Buch dargestellten Methoden, welche mit der jeweiligen Gesetzgebung kollidieren können. Für jede Art von Anwendung haftet der Anwender selbst. Eine Haftung des Autors und Herausgebers ist in allen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle externen Links. Der Herausgeber und der Autor geben keine Gewährleistung für die hier vorgestellten Tipps. Copyright: Alle Rechte sind vorbehalten. Weder dieses Buch noch Teile oder Ausschnitte davon, dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Autors mit irgendwelchen Mitteln reproduziert, veröffentlicht oder öffentlich vorgeführt werden. Das Buch darf weiterhin nicht in mechanische Medien gedruckt/gespeichert oder in solche übertragen werden. Ich danke Allen dafür, wenn Sie es unterlassen das erstellte E-Book ohne Genehmigung des Autors zu verteilen oder zu veröffentlichen. VERÖFFENTLICHT VON: Michael Schäfer Internetmarketing Rudolf-Diesel-Ring 19 Autor: Michael Schäfer, Internet-Marketer D Holzkirchen Web:

3 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort 2. Experten-Tipp 1: Fahrtkosten 3. Experten-Tipp 2: Arbeitskleidung 4. Experten-Tipp 3: Spenden 5. Experten-Tipp 4: Riester-Rente 6. Experten-Tipp 5: Computer 7. Der Steuer-Master-Video-Kurs 8. Bestseller E-Book: Mehr Geld vom Finanzamt Seite 2

4 Kapitel 1 Vorwort Liebe Leserinnen und liebe Leser, an erster Stelle möchte ich mich bei Ihnen und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen recht herzlich bedanken. Ich freue mich dass Sie sich für mein Gratis-Ebook Mehr Geld vom Finanzamt entschieden haben. Mein Name ist Michael Schäfer und ich bin in der Internetmarketing- Branche tätig. Mit diesem E-Book möchte ich Ihnen Gratis mein Wissen mitteilen. Jeder kennt das leidige Thema. Die Steuererklärung. Keiner will Sie machen, aber trotzdem nimmt man sich die Zeit um sich Geld zurückzuholen. Das Problem: Selbst hast man nicht genug wissen. Der Steuerberater aber verlangt hohe Kosten. Doch jetzt sollten Sie Ihren eigenen Weg gehen. Lernen Sie das Wissen welches ich mir angeeignet habe und nutzen Sie diese Experten-Tipps. Sie wollen noch mehr Experten-Tipps? Dann holen Sie sich das vollständige E-Book. Seite 3

5 Kapitel 2 Experten-Tipp 1: Fahrtkosten In meinem ersten Experten-Tipp, möchte ich Ihnen die Thematik Fahrtkosten erläutern. Welche Fahrtkosten Sie absetzen können und andere Informationen finden Sie jetzt in diesem Kapitel. In Ihrer Steuererklärung können Sie die den täglichen Weg zu Ihrer Arbeitsstätte absetzen. Unabhängig davon, wie Sie dorthin gelangen. Egal ob mit dem Fahrrad, dem Bus, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto. Höchstgrenze bei der sogenannten Pendlerpauschale sind 4.500,- EUR pro Jahr. Es zählt jedoch nur der einfache Weg zur Arbeit. Also nicht Hin- und Rückweg. Die Pendlerpauschale zählt nur für die kürzeste Strecke zur Arbeit. Diese können Sie im Internet mit einem Routenplaner ermitteln. Jeden Kilometer können Sie mit 0,30 EUR in der Steuererklärung ansetzen. Beispiel: Ihre Arbeitsstätte ist 20km von Ihnen entfernt. Nach Abzug von Sonn- und Feiertagen, Urlaub und Krankheitstagen kommen Sie auf 210 Arbeitstage im Jahr. Berechnung: 20km x 0,30 EUR x 210 Arbeitstage = 1.260,- EUR Diesen Betrag können Sie bei den Werbungskosten eintragen! Seite 4

6 Kapitel 3 Experten-Tipp 2: Arbeitskleidung Sie benötigen neue Arbeitskleidung? Kein Problem! Auch diese Aufwendungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Was Sie dabei beachten müssen, zeige ich Ihnen im Experten-Tipp 2. Das wichtigste zuerst. Quittung aufbewahren! Zur erfolgreichen Absetzung müssen Sie die Quittung von dem Kauf behalten, und mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Abgesetzt werden kann nur dann, wenn Sie die Kleidung tatsächlich nur bei der Arbeit tragen, und nicht privat. Dazu zählen z.b. Uniformen oder Amtstracht. Sie können die Anschaffung wie auch Reinigungskosten absetzen. T-Shirts, Hemden, Hosen, Socken, Schuhe (ausgenommen: Sicherheitsschuhe) etc. zählen nicht als Arbeitskleidung. Seite 5

7 Kapitel 4 Experten-Tipp 3: Spenden Spenden zählen als Sonderausgaben und werden im Mantelbogen auf Seite 2 eingetragen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch Sonderausgaben mit einer Pauschale von 36,- EUR (Single) und 72,- EUR (Verheiratet). Der Höchstbetrag bei Spenden, welche Angegeben können, liegt bei 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Das Finanzamt akzeptiert Spenden nur, wenn Sie mit einer Zuwendungsbestätigung ausgewiesen sind. Liegt der Spendenbetrag unter 200,- EUR, reicht es einen sogenannten vereinfachten Nachweis vorzuliegen. Dies ist z.b. eine Quittung, eine Buchungsbestätigung etc. Seite 6

8 Kapitel 5 Experten-Tipp 4: Riester-Rente Die Riester-Rente. Im 4. Experten-Tipp möchte ich Ihnen diese Thematik kurz darstellen. Allgemein werden Versicherungen als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Es gibt dabei drei Kategorien: Altersvorsorge, Riester-Verträge, Sonstige Vorsorge. Jede Kategorie hat seinen eigenen Höchstbetrag. Beiträge für die private Riesterrente sind bis zu 2.100,- EUR (Singles) und bei Verheirateten bis zu 4.200,- EUR anrechenbar. Dabei zählen der Eigenanteil und die Zulage der Riesterrente. Eintragen ist dies in der Anlage AV. Das Finanzamt prüft dabei, ob die Steuerersparnis höher als die erhaltenen staatlichen Zulagen ist. Sofern das Eintritt, gibt es diese Differenz noch oben drauf. Seite 7

9 Kapitel 6 Experten-Tipp 5: Computer Zurück zu den Werbungskosten. Haben Sie eine Quittung für einen gekauften Computer? Wenn Ja, nutzen Sie unseren Experten-Tipp 5. Sind Sie z.b. Informatiker und machen von zu Hause Tätigkeiten für Ihre Arbeit, können Sie anteilig den gekauften PC in Ihrer Steuererklärung eintragen. Der PC kann mit mindestens 50 % ohne Nachweis abgesetzt werden, sofern Ihr Job unstrittig ist (z.b. bei Büroangestellten). Zu empfehlen ist jedoch in einen Beiblatt zu beschreiben inwiefern der Computer zuhause für den Job genutzt wird, und vor allem den Kaufbeleg mit einzureichen. Seite 8

10 Kapitel 7 Der Steuer-Master-Video-Kurs In diesem Kapitel möchte ich Ihnen nochmals meinen Steuer-Master- Video-Kurs vorstellen. Hier lernen Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung Jahr für Jahr selbst erstellen. Mein Team übermittelt Ihnen dabei die Theorie und die Praxis, wie Sie alles umsetzen. Mit diesem Wissen, können Sie sich mehr Geld vom Finanzamt zurückholen, und das ohne Steuerberater! Dadurch sparen Sie noch zusätzlich bares Geld. Wenn Sie Mitglied der Community werden, zahlen Sie EINMALIG einen Betrag, bekommen aber einen lebenslangen Zugang zum Steuer- Master. Sie werden über unseren Newsletter über neuste Themen bzgl. Steuer informiert, erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und können unser Support-System nutzen sofern Sie Fragen haben. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Steuer-Master. Seite 9

11 Mehr Geld vom Finanzamt Kapitel 8 Bestseller E-Book: Mehr Geld vom Finanzamt Sie möchten noch mehr Experten-Tipps für Ihre Steuererklärung? Sie möchten noch mehr über das Thema Steuern erfahren? Dann zögern Sie nicht und bestellen Sie sich mein Bestseller E-Book. Hier erhalten Sie noch viele viele weitere Informationen zum Thema Steuererklärung. Seite 10

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