Dr. Claudia Weinkopf
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- Guido Egger
- vor 7 Jahren
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1 Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland Herausforderungen und bisherige Erfahrungen Tagung Gesetzlicher Mindestlohn Einführungspraxis und Umgehungsstrategien Das Beispiel von Solo-Werkverträgen am 11. Juni 2016 in Oldenburg Dr. Claudia Weinkopf Stellvertretende Geschäftsführende Direktorin des IAQ
2 Gliederung Ausgangslage und Herausforderungen Das Mindestlohngesetz Branchenbezogene Mindestlöhne Entwicklung der Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Löhne Umgehungsstrategien und Kontrollen Anregungen aus anderen Ländern Fazit und Ausblick
3 Zunahme Niedriglohnbeschäftigte, ,4 39,6 39,0 41,2 40,2 40,8 39,6 37,9 39,4 39,8 39,4 40,0 42,8 39,8 39,4 39,7 37,9 37,1 38, ,7 19,5 19,6 19,8 14,7 15,0 15,6 15,4 20,7 21,4 21,6 21,7 16,8 17,5 18,0 18,5 23,1 22,6 20,0 19,3 23,4 23,8 24,8 20,5 20,4 20,9 23,5 20,1 24,6 25,0 21,5 21,9 24,0 24,6 24,4 20,8 21,8 21, Ostdeutschland D-Gesamt Westdeutschland
4 Hoher Niedriglohnanteil, starke Ausdifferenzierung der Löhne nach unten
5 Herausforderungen (1) Hoher Anteil von Betroffenen zwischen 4,1 und 4,8 Millionen Beschäftigte verdienten 2014 noch weniger als 8,50 pro Stunde (SOEP) Besonders hohe Anteile geringer Stundenlöhne Ostdeutschland (25% vs. 14% in Westdeutschland) Gastgewerbe (> 50%), Landwirtschaft (32%), Handel (30%) Minijobs (58%) Kleinere Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten (32%) Allerdings im EU-Vergleich eher moderate Höhe des Mindestlohns
6 Höhe der Mindestlöhne in der EU (in /Stunde), 2016 Luxemburg Frankreich Niederlande Großbritannien Irland Belgien Deutschland Slowenien Spanien Malta Griechenland Portugal Polen Estland Kroatien Slowakei Lettland Tschechien Litauen Ungarn Rumänien Bulgarien 1,40 1,24 2,55 2,54 2,37 2,33 2,20 2,15 2,13 2,06 3,35 3,19 4,57 4,34 4,20 8,50 9,67 9,36 9,23 9,15 9,10 11,12 Quelle: Schulten 2016
7 Relativer Wert der EU-Mindestlöhne, 2014 (in % des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten) Frankreich Slowenien Portugal Luxemburg Ungarn Rumänien Litauen Belgien Lettland Polen Deutschland Großbritannien Niederlande Slowakei Griechenland Irland Estland Spanien Tschechien Quelle: Schulten 2016
8 Herausforderungen (2) Im Vorfeld vielfältige Warnungen vor erheblichen Beschäftigungsverlusten Nach Berechnungen unterschiedlicher Institute aus den Jahren 2013/2014 Wegfall von bis zu einer Million Arbeitsplätzen Frühere Studien gingen sogar von einem Verlust von bis zu 4 Millionen Jobs aus Hohe Zustimmung für den Mindestlohn in großen Teilen der Bevölkerung Skepsis bzw. Widerstand seitens mancher Arbeitgeberverbände und Unternehmen sowie Teilen der Bundesregierung (Stichwort Bürokratiemonster )
9 Das Mindestlohngesetz (Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes) (1) Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 pro Stunde ab 1/2015 Ausnahmen für bestimmte Personengruppen unter 18-Jährige ohne Berufsausbildung manche Praktika Langzeitarbeitslose bis zu 6 Monaten Teile der Zeitungszustellung Öffnungsklausel für (niedrigere) tarifliche Mindestlöhne auf Branchenebene bis Ende 2016/2017 (mindestens 8,50 ab 1/2017) Möglichkeit, (höhere) tarifliche Mindestlöhne auf Branchenebene zu vereinbaren, steht grundsätzlich allen Branchen offen (AEntG)
10 Das Mindestlohngesetz (Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes) (2) Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit für im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannte Branchen und für Betriebe mit Minijobber/innen Mindestlohnkommission je drei Vertreter/innen der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite und zwei wissenschaftlichen Berater/innen Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns Ende Juni 2016 (wirksam ab 1/2017) Orientierungspunkte: Tarifentwicklung seit 1/2015 und Gesamtabwägung
11 Branchenbezogene Mindestlöhne, Westdeutschland (Stand: Juni 2016) Landwirtschaft Textil Großwäschereien Fleisch Zeitarbeit Abfallwirtschaft Pflege Gebäudereinigung Maler- und Lackierer Elektrohandwerk Gerüstbauer Bauhauptgewerbe Steinmetze Dachdeckerhandwerk Weiterbildung Geldtransport* 8,00 8,50 8,50 8,60 8,80 9,10 9,75 9,80 10,10 10,35 10,50 11,25 11,30 12,05 14,00 15,73 * NRW (andere Bundesländer mindestens 11,80 ); dunkelgraue Balken => bundeseinheitlicher Mindestlohn; Quelle: BMAS 2016
12 Branchenbezogene Mindestlöhne, Ostdeutschland (Stand: Juni 2016) Landwirtschaft Großwäschereien Zeitarbeit Textil Fleisch Gebäudereinigung Pflege Abfallwirtschaft Elektrohandwerk Maler- und Lackierer Gerüstbauer Steinmetze Bauhauptgewerbe Geldtransport Dachdeckerhandwerk Weiterbildung 7,90 8,00 8,20 8,25 8,60 8,70 9,00 9,10 9,85 10,10 10,50 10,90 11,05 11,24 12,05 13,30 dunkelgraue Balken => bundeseinheitlicher Mindestlohn; Quelle: BMAS 2016
13 Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (März bzw. Mai 2016 im Vergleich zum Vorjahresmonat) Svp Beschäftigte (März) Geringfügig Beschäftigte Zahl Veränderung in % ,2% ,6% Davon ausschließlich geringfügig ,1% Nebenjobs ,0% Arbeitslose (Mai) ,5% Davon SGB III ,1% SGB II ,9% Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2016
14 Bruttostundenverdienste* (3. Quartal 2015 zum Vorjahr), in % Branche gesamt West Ost Produzierendes Gewerbe +3,1 +2,6 +5,1 Dienstleistungen +3,0 +1,2 +5,6 Gesamtwirtschaft +2,0 +1,7 +3,6 Fleischverarbeitung +5,6 +4,2 +11,1 Wachdienste +4,2 +2,8 +10,4 Einzelhandel +3,3 +2,2 +11,0 Gastgewerbe +2,9 +2,1 +8,6 * Ohne geringfügig Beschäftigte; Quelle: Amlinger u.a. 2016
15 Unsicherheiten und Umgehungsstrategien Unsicherheit und Unklarheit, was angerechnet werden darf auf den Mindestlohn Anfangs zahlreiche Anfragen bei den Hotlines von BMAS und DGB u.a. auch von Steuerberatungen und Betrieben Neues BAG-Urteil lädt zu veränderten Zahlungsmodalitäten ein Zahlreiche Berichte über (legale und illegale) Tricks zur Vermeidung von Lohnerhöhungen in Folge des Mindestlohns z.b. Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit keine Vergütung für Warte- oder Bereitschaftszeiten Verrechnung oder Streichung von Zuschlägen, Sonderzahlungen oder anderen zuvor üblichen Leistungen
16 Weitere Wirkungen und Kontrollen Leichter Rückgang der Zahl der Minijobs, Hinweise auf Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (IAB 2016) Zahl der Aufstocker/innen leicht rückläufig (IAB 2016) Spürbare Preiseffekte in einigen Bereichen (z.b. Taxifahrten) aber insgesamt eher moderate Preisentwicklung Im Vergleich zu 2014 deutlich weniger Kontrollen in Betrieben (Rückgang um gut 30%) Aufstockung des Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bislang kaum erfolgt Keine gezielten Mindestlohnkontrollen, ganzheitliche Prüfung im Paket mit anderen Tatbeständen
17 Anregungen aus anderen Ländern (1) Mindestlohnregelung muss einfach verständlich und bekannt sein bei Beschäftigten und Betrieben Britische Regierung hat im Vorfeld der Mindestlohneinführung und auch in den Folgejahren mehrere landesweite Werbekampagnen finanziert Auf Umsetzungsprobleme wurde mit Nachsteuerungen und Handlungshilfen reagiert Dokumentation der Arbeitszeiten und wirksame Kontrollen sind unerlässlich Sanktionen müssen schmerzhaft und abschreckend sein In Großbritannien Naming & Shaming -Strategien als flankierende Maßnahme
18 Anregungen aus anderen Ländern (2) Durchsetzung vorenthaltener Mindestlohnansprüche Meldungen von Verstößen müssen unbürokratisch und auch anonym möglich sein Bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche müssen Beschäftigte unterstützt werden in Deutschland bislang nicht vorgesehen (nur individueller Klageweg) in Großbritannien demgegenüber systematische Unterstützung durch Compliance Officers der Kontrollbehörde HMRC vor Gericht darüber hinaus geplant: zeitnahe Voraberstattung von Nachzahlungen durch Kontrollbehörde + nachträgliche Eintreibung von Zahlungsrückständen bei Betrieben In beiden Ländern gefordert, aber bislang nicht vorgesehen: Verbandsklagerecht
19 Fazit und Ausblick (1) Einführung des Mindestlohns ist eine der wichtigsten Reformen der letzten Jahrzehnte Bislang keine erkennbaren Friktionen am Arbeitsmarkt, sondern positive Beschäftigungsentwicklung und weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit Der tatsächliche Grad der Um- und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in der Praxis lässt sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen Veröffentlichung erster Daten für 2015 stehen in Kürze an Vermutlich deutliche Durchsetzungsdefizite insbesondere bei Minijobs Nach einer IAB-Studie (Fischer u.a. 2015) wissen zwar viele geringfügig Beschäftigte, dass ihnen Leistungen (z.b. Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub) zustehen, fordern dies aber nicht ein
20 Fazit und Ausblick (2) Wechselwirkungen mit dem Tarifvertragssystem im Blick behalten Wirksame Eindämmung des Niedriglohnsektors nur durch Stärkung des Tarifsystems möglich Mindestlohn als untere Lohngrenze, tarifliche Löhne zur Sicherung qualifikationsadäquater Vergütungen Mindestlohneinführung hat bereits im Vorfeld zu Tarifverhandlungen in einigen Bereichen geführt, die lange Zeit mehr oder weniger tariflos waren Stärkung des Tarifvertragssystems bedarf allerdings weiterer Maßnahmen Erhöhung der Tarifbindung und mehr AVE weniger OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden höherer gewerkschaftlicher Organisationsgrad
21 Zum Weiterlesen Bosch, Gerhard / Jaehrling, Karen / Weinkopf, Claudia (2015): Gesetzlicher Mindestlohn in der Praxis Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Wiso direkt Juni Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung. Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (2015): Revitalisierung der Tarifpolitik durch den gesetzlichen Mindestlohn? In: Industrielle Beziehungen 22 (3-4): Fischer, Gabriele u.a. (2015): Situation atypisch Beschäftigter und Arbeitszeitwünsche von Teilzeitbeschäftigten Quantitative und qualitative Erhebung sowie begleitende Forschung. IAB. Nürnberg. Kalina, Thorsten / Weinkopf, Claudia (2015): Niedriglohnbeschäftigung 2013: Stagnation auf hohem Niveau. IAQ-Report Duisburg: Institut Arbeit und Qualifikation. Körzell, Stefan / Falk, Claudia (Hrsg.) (2015): Kommt der Mindestlohn überall an? Eine Zwischenbilanz. Hamburg: VSA. Schulten Thorsten / Weinkopf, Claudia (2015): Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine erste Zwischenbilanz. In: Körzell/Falk (Hrsg.):
22 Branchenbezogene Mindestlöhne, Westdeutschland (Stand: Juni 2016) Friseurhandwerk: bis 7/2015: 8,00 (West) und 7,50 (Ost), seitdem 8,50 (Mindestlohn) Fleischindustrie: bis 9/2015: 8,00, seitdem 8,60, ab 11/2016: 8,75 Landwirtschaft: 7,40 (West) und 7,20 (Ost), seit 1/2016: 8,00 bzw. 7,90, ab 1/2017: 8,60, ab 11/2017: 9,10 Textilindustrie (Ost): 7,50 (2015), 8,25, ab 11/2016: 8,75 Wäschereien (Ost): 8,00, ab 7/2016: 8,75 Leiharbeit (Ost): 7,50 (2015), 8,25, ab 11/2016: 8,75
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