GEGEN ARBEIT IN ARMUT

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1 GEGEN ARBEIT IN ARMUT

2 Gesetzlicher Mindestlohn gegen Arbeit in Armut Armut nimmt zu Reichtum auch Deutschland ist ein reiches Land. Dennoch hat die Armut spürbar zugenommen fielen 12% der deutschen Bevölkerung unter die Armutsgrenze 2003 waren es schon 13,5%. Bei der Vermögensverteilung hat sich die Schieflage verschärft. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt heute knapp 4% des gesamten Nettovermögens, der Anteil der oberen 10% Vermögensbesitzer liegt bei 47% und ist seit 1998 um 2,4% gewachsen. Diese Ungleichheit ist kein Betriebsunfall sondern gewollt. Jeder, der Arbeit sucht, findet Arbeit, wenn man zuläßt, daß der Lohn weit genug fällt, denn je weiter er fällt, desto attraktiver wird es für die Arbeitgeber, Arbeitsplätze zu schaffen, um die sich bietenden Gewinnchancen auszunutzen. (...) (Es) würde unter heutigen Verhältnissen eine Lohnsenkung von durchschnittlich 10% bis 15% ausreichen, die Arbeitslosigkeit weitgehend zu beseitigen, wobei bei den gering Qualifizierten sicherlich eine Lohnsenkung um ein Drittel benötigt würde. Hans Werner Sinn (Direktor des Ifo-Instituts, München) Tatsächlich führt Lohnsenkung zu mehr Arbeitslosigkeit, weil die Binnennachfrage dadurch sinkt. Das lehrt uns die Wirtschaftsentwicklung der letzten 10 Jahre.

3 Niedriglöhne trotz Vollzeitarbeit: keine Seltenheit Bereits 36% aller Vollzeitbeschäftigten arbeiten in einem Niedriglohnjob. Fast 24% erhalten für ihre Erwerbsarbeit Prekärlöhne, und 12% erzielen sogar nur Armutslöhne. Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedrigeinkommen steigt. Damit sind immer mehr Menschen von einer angemessenen Lebensführung ausgeschlossen trotz Vollzeitarbeit. Wie definiert man Niedriglohn? Armutslöhne : unter 50% (< Euro) Prekäre Löhne 50-75% (< Euro) des durchschnittlichen Bruttoeinkommens Tarifliche Niedriglöhne Beispiele Landwirtschaftliche Hilfsarbeiter 4,68 4,44 Lohn/Std. West* Ost* Wach- und Kontrollpersonal 5,65 4,32 Friseurin 3,82 5,84 Bäckereiverkäuferin (1. Jahr) Hotelbote/Page GebäudereinigerIn FloristIn (3. Jahr) 5,98 4,98 6,09 5,12 5,38 6,18 7,68 7,75 Quelle: WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler Stiftung) *Jeweils einzelne regionale Tarifbereiche

4 Tarifbranchen unter 1250 in der untersten bzw in der mittleren Gruppe Landwirtschaft Industrie Handwerk Dienstleistungen Quelle: WSI Erwerbsgartenbau, Floristbetriebe, Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft Bauhauptgewerbe, Bekleidung, Betonstein, Eisenund Stahl, Feinkeramik, Leder-/Koffer, Papier, Schuh, Steinkohle, Textil Bäcker, Friseur, Dachdecker, Maler und Lackierer, Schlosser, Gebäudereiniger Arzthelferin, Bewachungsgewerbe, Einzelhandel, Filmtheater, Hotels und Gaststätten, Kfz-Gewerbe, Systemgastronomie, Textilreinigung,Transportund Verkehr Der Anteil der Niedriglohnempfänger ist bei den Frauen doppelt so hoch wie bei den Männern. Hartz IV: Verschärfung der Zumutbarkeit Das ist erst der Anfang, denn die Auswirkungen von Agenda 2010 und Sozialabbau beginnen ja jetzt erst richtig zu greifen. Hartz IV wird zur Verarmung vieler Menschen führen. Durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen (siehe Kasten) werden die Löhne noch weiter sinken. Der Grundgedanke des Sozialstaats, daß Menschen ohne Vermögen wenigstens durch ihre Arbeit an den Zuwächsen gesellschaftlich erwirtschafteten Reichtums beteiligt werden, wird damit in Frage gestellt.

5 Die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung durch Hartz IV führt dazu, dass nun Löhne 30% unterhalb des Tariflohnniveaus akzeptiert werden müssen. Beispiel privates Bewachungsgewerbe in Thüringen: 30% weniger als 4,26 also knapp 3 gelten demnach als zumutbar. Europäischen Sozialcharta (1989): Entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes soll den Arbeitnehmer- Innen ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert werden - ein Arbeitsentgelt, das ausreicht für einen angemessenen Lebensstandard. Warum fordert ver.di den gesetzlichen Mindestlohn? Vollzeiterwerbsarbeit muß eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. Das ist ein soziales Grundrecht, das ohne gesetzlichen Mindestlohn nicht mehr garantiert ist. Armutslöhne sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Mindestlöhne helfen, den Flächentarifvertrag zu stabilisieren. Dies ist zuallererst Aufgabe der Tarifparteien, aber die Politik muß hier ihrer Verpflichtung zur Sicherung des Sozialstaats nachkommen. Eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf andere Branchen, wie von Regierung und Opposition neuerdings einhellig vorgeschlagen, ist ein Schritt in die Richtige Richtung. In diesen Branchen wäre der tarifliche Mindestlohn dann für alle verbindlich.

6 Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) regelt seit 1996 für das Baugewerbe, daß ausländische Unternehmen tarifvertragliche Mindestlöhne und gesetzliche Schutzvorschriften einhalten müssen, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Zusätzlich brauchen wir jedoch den gesetzlichen Mindestlohn. Nur der gesetzliche Mindestlohn kann Niedriglöhne dort bekämpfen, wo ArbeitnehmerInnen keiner Tarifbindung unterliegen bzw. Gewerkschaften Tarifverträge nicht durchsetzen konnten (in Westdeutschland bei 30% der Beschäftigten, in Ostdeutschland bei 45%). Der gesetzliche Mindestlohn muß auch dort die Einkommen verbessern, wo die gewerkschaftliche Tarifmacht bisher aus verschiedenen Gründen nur relativ niedrige unterste Tarifentgelte durchsetzen konnte. Unsere europäischen Nachbarn, die mehrheitlich über einen gesetzlichen Mindestlohn verfügen, haben hiermit in der Regel positive Erfahrungen gemacht Euro Stundenlohn mindestens oder Euro im Monat Die Wirkung des Mindestlohns hängt von seiner absoluten Höhe ab. Wird er zu niedrig festgelegt, legitimiert er die Niedriglöhne. Deshalb will ver.di einen gesetzlichen Mindestlohn von 7.50 Euro pro Stunde. Dieses Ziel ist in anderen Europäischen Ländern schon Praxis, denn die Mindestlöhne in Großbritannien, Frankreich und den Benelux-Staaten liegen zwischen 7 und 8 Euro pro Stunde.

7 Tarifliche Niedriglöhne Beispiele Luxemburg Niederlande Frankreich Deutschland (fiktiv) Belgien Großbritannien Irland 8,48 7,90 7,61 7,50 7,35 7,09 7,00 USA 3,97 Quelle: Eurostat / WSI ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ressort 2, Tarifpolitik Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin Verantwortlich: Margret Mönig-Raane Bearbeitung: Jörg Wiedemuth, Dr. Gabriele Sterkel Gestaltung: Hansen Kommunikation, Köln Druck: apm AG, Darmstadt W

8 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Persönliche Daten: Name Vorname/Titel Straße/Hausnr. PLZ Geburtsdatum Telefon Wohnort Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r DO-Angestellte/r Beamter/in Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstd. Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Monatsbeitrag: Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. W Straße/Hausnummer im Betrieb PLZ Ort Personalnummer im Betrieb Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Datum/Unterschrift Werber/in: Name Vorname Telefon Mitgliedsnummer

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