Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung rheumatischer Erkrankungen
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- Gabriel Bretz
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1 rheumatischer Erkrankungen Vorstellungen des BDRh zur Konkretisierung der Anlagen schwere Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen
2 Vorschlag des BDRh Bisherige Indikationen und Definition des Schweregrades bei chronischentzündlichen Rheumaformen ( 116 b alt) Indikation schwere Verlaufsformen entzündlich rheumatischer Erkrankungen: Diagnosen (mit ICD Entzundliche Gelenk und Wirbelsaulenerkrankungen und das Sjogren Syndrom sowie nicht klassifizierte Arthritiden und Spondylitiden (ICD 10 GM: M05., M06.0, M06.1, M07.1 *, M07.2*, M07.3 *, M13.,mit diagnostischen M35.0, M45.0, M46.9 ) mit klinisch bedeutsamen extraartikularen Manifestationen oder therapeutisch schweren und systemischen Verläufen, die jeweils akut eine interdisziplinare Diagnostik erfordern oder die z.b. mit hochwirksamen Immunsuppressiva bzw. zytotoxisch wirkenden Arzneimitteln oder mit Biologica behandelt werden und bei denen diese Therapie z.b. wegen hoher Toxizitat oder therapiebedingter Komplikationen eine besondere Überwachung erfordert. Soweit eine drohende Organschadigung oder das Risiko einer vital bedrohlichen Symptomatik besteht: Vaskulitiden (ICD 10 GM: M30.0, M30.1, M30.8, M31.3, M31.4, M31.5, M31.6, M31.7, M35.2), Kollagenosen (ICD 10 GM: M31.8, M31.9, M32., M35.8, M35.9), Myositiden (ICD 10 GM: M33.1, M33.2, M36.0*),Systemische Sklerose und mixed connective tissue disease (ICD 10 GM: M34., M35.1, M35.4), D69.0 Purpura anaphylactoides, allergische Vaskulitis, Purpura Schoenlein Henoch, D89.1 Kryoglobulinamie, D68.8 Koagulopathie, M14.8* in Verbindung mit D86.8 system. Sarkoidose. Rheumatologische Erkrankungen mit Erstmanifestation im Kindesalter nach Erreichen des Erwachsenenalters (ICD 10 GM: D68.8, D69.0, H20.9, I00, I77.6, M01.2 *, M02.1, M02.9, M08., M09. *, M30.2, M30.3,M33.0, M35.1) sollen Beibehalten und ergänzt werden
3 Vorschlag des BDRh Ergänzende seltene rheumatologische Diagnosen mit schweren Verlaufsformen, die eine spezielle Qualifikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern E85.0 Nichtneuropathische heredofamiliäre Amyloidose. Familiäres Mittelmeerfieber D89.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen mit Beteiligung des Immunsystems andernorts nicht klassifiziert (Schnitzler Syndrom, IgG4 assoziierte Erkrankung, Sneddon Syndrom) M86.3 Chronische multifokale Osteomyelitis (SAPHO, CRMO) K90.8 Sonstige intestinale Malabsorption Inkl.: Whipple Krankheit (M14.8)
4 Vorschlag des BDRh Behandlungsumfang Orientiert sich an unserer Weiterbildungsordnung entsprechender Ziffernkranz des EBM einschließlich radiologische Diagnostik, DEXA, sonographische Leistungen, spezielle Labordiagnostik (orientiert sich an der Muster WBO) Ergänzt durch Patientenschulung (STRUPI) Ergänzt durch(nub Leistungen) Powerdoppler bei der Gelenksonographie PET CT bei Vaskulitis und Tumorverdacht Fluoreszenz optische Aktivitätsdiagnostik
5 NUB Leistungen in der Rheumatologie Powerdoppler in der Arthrosonographie zur Aktivitätsdiagnostik
6 NUB Leistungen in der Rheumatologie PET CT zur Diagnose von Vaskulitiden
7 Vorschlag des BDRh Personelle Anforderungen a) Teamleitung Innere Medizin und Rheumatologie b) Kernteam Innere Medizin und Rheumatologie ggf. Innere Medizin und Pneumologie c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte Augenheilkunde Angiologie Dermatologie Hals Nasen Ohren Heilkunde Gastroenterologie Hämatologie und Onkologie Gynäkologie Kardiologie Laboratoriumsmedizin Nephrologie Nuklearmedizin Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie Pathologie (Pneumologie) Radiologie Urologie
8 Vorschlag des BDRh Sächliche und organisatorische Anforderungen a) eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen besteht: soziale Dienste wie z.b. Sozialdienst Physiotherapie Ergotherapie ambulante Pflegedienste zur häuslichen Krankenpflege b) eine 24 Stunden Notfallversorgung in Kooperation mit einer Akutklinik Die 24 Stunden Notfallversorgung umfasst auch Notfall Labor und im Notfall erforderliche bildgebende Diagnostik. Eine Rufbereitschaft von folgenden Ärztinnen bzw. Ärzten besteht: Innere Medizin mit ggf. Schwerpunkten Eine alleinige Rufbereitschaft durch Rheumatologen wäre für Niedergelassene ein k.o. Kriterium für die Teilnahme an der ASV
9 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV Richtlinien Mindestmengen Das Kernteam muss mindestens 240 Patientinnen bzw. Patienten der unter 1. Konkretisierung der Erkrankung genannten Indikationsgruppen mit Verdachts oder gesicherter Diagnose im Vorjahr der ASV Berechtigung behandelt haben und in der ASV pro Jahr behandeln. Überweisungserfordernis Es besteht ein Überweisungserfordernis durch die behandelnde Vertragsärztin oder den behandelnden Vertragsarzt. Nach vier Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich Die Überweisung kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen.
10 bei schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen Wird sich die rheum. Versorgung ändern? Kooperationen zwischen ASV Ambulanzen und ASV Praxen denkbar Höhere Qualität der Versorgung durch stärkere Spezialisierung Durch fehlende Budgetierung Versorgung von mehr Rheuma Pat. möglich Eine Ende der langen Wartezeiten ist absehbar Chance auf mehr Nachwuchs in der Rheumatologie Hausärztliche Rheumatologen werden sich für die fachärztliche Versorgung entscheiden müssen, um an der ASV teilzunehmen Ambulanzen werden umfänglich(er) in die Versorgung einbezogen Besonderheit in der Rheumatologie: Keine nachvollziehbare Konkurrenz zwischen rheumatologischen ASV Praxen und Ambulanzen Die ASV bietet die große Chance Versorgungsdefizite in der Rheumatologie rasch zu beheben
11 bei schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen Probleme/ offene Fragen: Abrechnung durch wen? Krankenkassen? KVen oder KV Managementgesellschaft? zu etablierende Managementgesellschaft des Berufsverbandes?? Qualitätskontrollen durch wen? Wirtschaftlichkeitsprüfung? Instrumentarium bei freier Fallzahl und Leistung? Für die niedergelassenen Rheumatologen wird die ASV nur dann attraktiv, wenn nicht nur die Vergütung höher ist, sondern auch die Rahmenbedingungen (z.b. weniger Bürokratie) besser sind als im KV System
12 ASV für die stationäre Rheumatologie: Komplexe Diagnostik / Therapie (Komorbidität, Therapieprobleme) Spezielles Monitoring der Patienten in Haus Untersuchungen wie Labor Bildgebung Konsile incl. invasiver Methoden (+) Umgehung von Überweisungsvorbehalten (+) Sicherung der medikamentösen Versorgung (+) Einbeziehung eigener Klinikangebote
Die Spezialfachärztlichen Leistungen sind persönlich durch Fachärzte zu erbringen.
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