10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt?
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- Ida Fürst
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1 10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt? Vor zehn Jahren vom 7. April bis 14. April 1997 fand das Frauenvolksbegehren statt. Gemeinsam mit ganz unterschiedlichen UnterstützerInnengruppen gelang es den OrganisatorInnen, österreichweit über 400 Veranstaltungen und Aktionen zum Thema auf die Beine zu stellen Menschen unterzeichneten das Volksbegehren. Das Frauenvolksbegehren schaffte es auf die Liste der zehn erfolgreichsten Volksbegehren der Zweiten Republik, u. zw. auf Rang 8. In Vorarlberg gab es UnterstützerInnen. Nachdem in den letzten sieben Jahren ein frauenpolitischer Stillstand herrschte, kommt mit der SPÖ in der Regierung wieder Bewegung in die Sache. Einen zentralen Punkt des Volksbegehrens konnte die Regierung Gusenbauer bereits umsetzen: Das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf wurde schon erreicht. Mit der Mindestpension von 726 Euro konnten rund Frauen über die Armutsgrenze geholt werden. Weitere Punkte aus dem Frauenvolksbegehren konnten auf Druck der SPÖ im Regierungsübereinkommen verankert werden. Frauenministerin Doris Bures: Wir machen uns jetzt zügig an die Umsetzung und verhelfen damit zehn Jahre danach dem Frauenvolksbegehren Schritt für Schritt zum Durchbruch. Frauen im Betrieb fördern Frauenvolksbegehren: Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, dass Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind. Status quo: Wirtschaftsförderung ist an alle möglichen Kriterien gekoppelt, zumeist an Kriterien wie Forschung, Innovation und Umweltschutz nur nicht an die Frauenförderung. Es gibt keine gesetzlichen Verpflichtungen zur aktiven Frauenförderung, es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Im Regierungsübereinkommen konnten sich SPÖ und ÖVP darauf einigen, dass es künftig Frauenförderpläne in Betrieben geben soll.
2 2 Ziel: Pro Jahr werden rund 3,5 Mrd. Euro an Wirtschaftsförderung vergeben (2007: 3,4 Mrd., 2008: 3,5 Mrd.) und zwar nach bestimmten Kriterien wie Forschung, Innovation und Umweltschutz. Ziel der Frauenministerin ist es, für die Vergabe von Wirtschaftsförderung die Frauenförderung als zusätzliches Kriterium zu definieren. Das kostet keinen Cent mehr, verspricht aber große Wirkung, so Doris Bures, deren Ziel es ist, die Chancen der Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mindestlohn von Euro Frauenvolksbegehren: Mindesteinkommen von Schilling brutto. Status quo: 45 Branchen fallen mit ihrem Kollektivvertrag unter die Euro- Grenze. Einige Beispiele: FußpflegerIn und KosmetikerIn: 722 Euro, Ordinationshilfen: 880 Euro, Bekleidungsgewerbe: 974 Euro Der SPÖ ist es gelungen, einen Euro-Mindestlohn auf Basis eines Kollektivvertrages ins Regierungsübereinkommen aufzunehmen. Ziel: Die Sozialpartner machen gute Fortschritte. Noch vor dem Sommer soll der Mindestlohn von Euro fixiert sein Beschäftigte werden profitieren. Faire Entlohnung Frauenvolksbegehren: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Status quo: Frauen verdienen im Schnitt um ein Drittel weniger als Männer. Bei gleicher Arbeit beträgt der Einkommensunterschied durchschnittlich 18 Prozent. In Österreichs Privatwirtschaft liegt bei gleicher Arbeit die Bezahlung von Frauen um 25 Prozent unter der von Männern. Im Koalitionsabkommen wurde die weitere Schließung der Einkommensschere vereinbart.
3 3 Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es neben dem Euro-Mindestlohn ein Bündel von Maßnahmen: - mehr gute Vollzeitjobs für Frauen: im Regierungsübereinkommen ist die Erhöhung der Frauenerwerbsquote um drei Prozent verankert. - Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen: Auf Initiative der SPÖ konnten für heuer zusätzlich 200 Millionen Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt werden. 100 Millionen davon werden für Frauen verwendet. - Unterstützung von Mädchen bei der atypischen Berufswahl. - Besseres Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. - Flexibles Kindergeld, um mitzuhelfen, den Ausstieg aus dem Beruf kürzer zu halten. Mindestpension Frauenvolksbegehren: Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Erreicht! Die Regierung Gusenbauer hat mit der Mindestpension von 726 Euro rund Frauen über die Armutsgrenze geholt. Teilzeitarbeit aufwerten Frauenvolksbegehren: Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen. Status quo: Teilzeitarbeit: arbeitsrechtlich gleichgestellt, voll sozialversichert Geringfügige: arbeitsrechtlich gleichgestellt, nur unfallversichert
4 4 Im Koalitionsabkommen heißt es dazu: Mehr Kostengerechtigkeit zwischen Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit, um die Zerlegung von Vollzeitarbeitsplätzen in nicht existenzsichernde Teilzeitplätze einzudämmen. Faire Abgeltung der im betrieblichen Interesse eingebrachten Flexibilität von Teilzeitbeschäftigten. Zuschlag für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit (es entsteht kein Zuschlag, wenn das vertraglich vereinbarte Arbeitszeitausmaß angepasst wird) Unser Ziel: Diese Punkte des Koalitionsabkommens sind rasch umzusetzen. Darüber hinaus sollen die sogenannten neuen Selbstständigen die Möglichkeit erhalten, in die Arbeitslosenversicherung zu optieren. Und: Ministerin Bures wird sich dafür einsetzen, dass die geplanten Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit oder die Anpassung des vertraglich vereinbarten Arbeitszeitausmaßes auch geringfügig beschäftigten Frauen zugute kommen. Kindererziehung aufwerten Frauenvolksbegehren: Kindererziehung wirkt pensionserhöhend. Status quo: Für Kindererziehung werden vier Jahre an die Pension angerechnet. Im Koalitionsabkommen: Die Beitragsgrundlage für die Kindererziehungszeiten (1.350 Euro) wird in Zukunft jährlich valorisiert. Unser Ziel: Wer aus Gründen der Kinderbetreuung Teilzeit arbeitet, um Beruf und Familie vereinbaren zu können, soll diese Zeiten für die Pension voll angerechnet bekommen. Notstandshilfe erhöhen Frauenvolksbegehren: Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage. Status quo: Frauen fallen durch die Anrechnung des Partnereinkommens viel öfter aus der Notstandshilfe als Männer. Und: Anträge der Frauen auf Notstandshilfe
5 5 werden häufiger abgelehnt. In Summe betreffen 85 Prozent der gesamten Ablehnungen bzw. Streichungen Frauen (2005: Frauen, Männer). Das ist eine doppelte Diskriminierung : - weil Männer in der Regel mehr verdienen, kommen Frauen auf eine höhere Anrechnung auf ihre Notstandshilfe - weil Frauen von vornherein eine niedrigere Arbeitslosenleistung haben, fallen sie zusätzlich noch viel schneller aus der Notstandshilfe heraus. Im Jahr 2005 lag die durchschnittliche Höhe der Notstandshilfe für Frauen bei 486 Euro (um 21 Prozent unter dem Männerbezug) und die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldes für Frauen bei 630 Euro (20 Prozent unter dem Männerbezug). Im Koalitionsabkommen ist der Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht verankert. Unser Ziel: Ein Teil der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll besonders rasch umgesetzt werden. Konkret soll das durch die Anhebung der Notstandshilfe für jene, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von 24 Euro am Tag liegen, erfolgen. Für mehr als Frauen bedeutet das eine Absicherung ihrer Existenz. (Konkret sind im Jahresdurchschnitt 2006 rund Frauen mit ihrer Notstandshilfe unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz gelegen.) Gleichzeitig soll die Anrechnung des Partnereinkommens zugunsten der Frauen entschärft werden. Das Haushaltseinkommen darf durch die Anrechnung des Partnereinkommens nicht unter den Familienausgleichszulagenrichtsatz (2007: Euro, pro Kind erhöht sich der Betrag um 76 Euro) sinken. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauenvolksbegehren: Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen. Tagesmütter ausbilden und arbeits- und sozialrechtlich absichern. Status quo: In Österreich fehlen laut einer aktuellen Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung rund Betreuungsplätze, vor allem für Kinder unter drei und zwischen sechs und 14 Jahren.
6 6 In Hinblick auf die Vereinbarung mit der EU (Barcelona-Ziel) fehlen um die Betreuungsquote von 33 Prozent bis 2010 zu erreichen rund Plätze und rund in Kindergärten. Koalitionsabkommen: Qualitativer und quantitativer Ausbau der Kinderbetreuungsplätze bundesweite Qualitätssicherung und sozialrechtliche Absicherung der Tagesmütter. Unser Ziel: Plätze in den nächsten vier Jahren. Zunächst ist ein MinisterInnentreffen geplant, um die Marschrichtung des Bundes zu koordinieren. Danach soll ein Kindergartengipfel mit Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialpartnern einen Stufenplan zum Ausbau der Betreuungseinrichtungen erstellen. Flexibles Kindergeld Frauenvolksbegehren: Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen. Im Koalitionsabkommen ist eine Flexibilisierung des Kindergeldes vereinbart. Wer kürzer in Karenz geht, bekommt einen höheren Bezug (436 Euro bei 30 plus 6 oder 800 Euro bei 15 plus 3) Ziel: Bereits mit Jänner 2008 soll das flexible Kindergeld in Kraft treten. Es bringt erhebliche Vorteile für AlleinerzieherInnen. Sie konnten es sich bisher gar nicht leisten, so lange zuhause zu blieben, um die volle Dauer des Kindergeldes auszuschöpfen. Sie werden von dem kürzeren, dafür höheren Bezug profitieren. Außerdem möchte Bures in den Verhandlungen erreichen, dass AlleinerzieherInnen auch 18 Monate 800 Euro Kindergeld beziehen können. Warum soll eine alleinerziehende Mutter und ihr Kind draufzahlen, nur weil der Vater nicht da ist, so Bures.
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