Vorspann: Pkt 45 (S.16) Die Agentur will wissen, wie man sich vorstellt, dass die Alt-Lizenzen in die neuen Regelungen überführt werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorspann: Pkt 45 (S.16) Die Agentur will wissen, wie man sich vorstellt, dass die Alt-Lizenzen in die neuen Regelungen überführt werden."

Transkript

1 Subpart A Allgemeine Anforderungen/Regelungen Subpart B Freizeitlizenz für Flugzeuge/Segelflug/Ballon Subpart C Lizenz für PPL A + SPL (ICAO-konform) Subpart H Klassen- und Typenberechtigungen Subpart I Zusätzliche Ratings (Nachtflug, Kunstflug, Gebirgsflug, etc) Subpart J Fluglehrer Subpart K Prüfer Vorspann: Pkt 45 (S.16) Die Agentur will wissen, wie man sich vorstellt, dass die Alt-Lizenzen in die neuen Regelungen überführt werden. Anhang I Punkt 3 (S.19) Jeder Pilot soll nur eine Lizenz haben, u.a. wegen Abweichungen von Gültigkeiten in den einzelnen Scheinen FCL.005 Allgemeiner Rahmen der Lizenzen Stellungnahme zur Lizenzregelung Sämtliche kostenverursachende Nebenbedingungen sind abzulehnen. Sicherheit entsteht durch praktisches Fliegen. FCL.010 Definitionen zu Begriffen Dokumentierte Flugzeiten auf UL müssen angerechnet werden FCL.020 Erster Alleinflug Für Flugzeuge: 16 Jahre Für Segelflug: 14 Jahre FCL.025 Theorieprüfung Anmeldung nur über Flugschule Bestehen mit 75 % richtige Antworten Abschluss innerhalb 18 Monate nach 1. Prüfungsversuch Komplette Wiederholungsprüfung, wenn 4 Mal ein Fach nicht bestanden bzw nach 6. Versuch insgesamt Gültigkeit der Theorieprüfung für LPL, PPL, SPL beträgt 24 Monate FCL.030 Praktische Prüfung Theorieprüfung muss komplett abgeschlossen sein vor Anmeldung zur praktischen Prüfung FCL.035 Anerkennung Flugzeit + Theorie Volle Flugzeitanerkennung in gleicher Flugzeugklasse Theorieanerkennung jeder höherwertigen Lizenz nach unten FCL.040 Rechteausübung Nur innerhalb Gültigkeit der ratings und Tauglichkeitszeugnis

2 FCL.045 Mitführen Dokumente Gültige Lizenz + Tauglichkeit, Personalausweis, Flugbuch. Flugschüler: Flugauftrag bei Solo-Überland FCL.050 Flugbuch Glaubwürdige, korrekte Aufzeichnung FCL.055 Sprachprüfung Für jeden Kontakt mit Flugkontrolle entweder in Englisch oder Muttersprache FCL.060 In Übung haltend Passagierflug: 90 Tage 3 Starts/Landungen Nachtflug: 90 Tage 1 Nachtflug Subpart B LPL - Freizeit-Pilotenlizenz Hat geringere Medical-Anforderungen (nicht ICAO-konform) und ist damit nur in den EU- Staaten anerkannt. FCL.100 Minimum Alter Scheinerwerb 16 Jahre FCL.105 Rechte + Bedingungen LPL-Inhaber darf keine Bezahlung in nichtgewerblichem Bereich erhalten Die Voraussetzungen der Flugzeugkategorie erfüllen und die Klassen- oder Typenberechtigung mit praktischer Prüfung besitzen FCL.110 Anrechnung gleicher Kategorie Eine Lizenz in der gleichen Flugzeugkategorie wird voll angerechnet auf andere Lizenz Bei Berechtigungsablauf länger ein Jahr ist eine praktische Prüfung notwendig FCL.115 Flugausbildung Nur an zugelassener Flugschule möglich und soll Theorie und Praxis einschließen. FCL.120 Theoretische Prüfung (1) allgemeine Fächer: Luftrecht, menschl. Leistungsvermögen, Meteorologie, Sprechfunk. (2) besondere Fächer mit Schwerpunkt der unterschiedlichen Flugzeugkategorien: Gilt für alle Lizenzen und bezieht sich nicht nur auf Phraseologie, sondern auch gewöhnlichen Sprachgebrauch. Innereuropäischer Flugverkehr im LPL + PPL wird abgewürgt. Sprachkompetenz für LPL,SPL, PPL (alles Luftsport) ist mit BZF I oder AZF ausreichend nachgewiesen. Wiederholungsnachweise sind unnütze Kosten, was an Geld für praktisches Fliegen fehlt. Text muss so gefasst sein, dass ein Pilot für seinen Verein Selbstkostenflüge bis maximal 4 Personen an Bord zur Förderung des Luftsports durchführen kann (Passagierflüge) Mit Anrechnung muss auch die dokumentierte UL-Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Das Nachholen der geforderten Zeiten im normalen Verlängerungszeitraum mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers muss genügen. Zusammenschluss von örtlichen Ausbildungsbetrieben (Verein) in einer z.b. Landesverbandsorganisation (globale Ausbildung) muss zugelassen sein.

3 Aerodynamik, Technik, Flugleistungen + Planung, Flugzeugkunde, Navigation. FCL.125 Praktische Prüfung Innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der praktischen Ausbildung Die Praxisprüfung wird in mehrere Sektionen aufgeteilt; bei Durchfallen in einem Teil, kann dieser wiederholt werden. Bei Durchfallen in mehr als einem Teil, komplette Wiederholung. FCL.105.BA Mini-LPL SEP oder TMG bis 2,0 to; max 1 Passagier an Bord; lokale Flüge bis 50 km ohne Landung auf anderem Platz; Flugbedingungen, dass Pilot immer zum Startflugplatz zurückkehren kann. FCL.110.BA Ausbildungs-Erfordernis Mindestens 20 Std Flugausbildung auf Flugzeugen oder Motorsegler, davon: 10 Std am Doppelsteuer mit Lehrer 4 Std überwachte Alleinflüge 3 Std Navigationstraining FCL.135.BA Erweiterung der Berechtigung Auf andere Klasse Flugzeuge: 3 Std Doppelsteuer mit Lehrer 10 Starts/Landungen mit Lehrer 10 Stars/Landung Alleinflüge Praktische Prüfung und mündliche Prüfung in: Flugzeugbedienung, Flugplanung und Leistung Flugzeugkunde FCL.140.BA Verlängerungsbedingungen Wie normaler LPL (A) FCL.140.A FCL.105.A Normaler LPL(A) Flugzeug SEP oder TMG bis 2,0 to; maximal 3 Passagiere, nur max 4 Personen an Bord FCL.110.A Ausbildung und Vorbildung 30 Std Flugausbildung mit Flugzeug oder TMG, davon: 15 Std Doppelsteuer mit Lehrer 6 Std überwachte Alleinflüge, davon 3 Std Allein-Überlandflug mit einem Überland mit mindestens 150 km mit einer Landung auf fremden Platz Bewerber mit einem BasicLPL Flugzeug benötigen 10 Std Flugausbildung, davon: 6 Std Doppelsteuer mit Lehrer 3 Std überwachte Alleinflüge incl 1 Überlandflug

4 mit mindestens 150 km mit 1 Landung auf fremden Platz Bewerber mit einem LPL(S) mit TMG- Erweiterung: nach 24 Std Flugzeit TMG als PIC nur 3 Std mit Lehrer FCL.140.A Verlängerungsbedingungen Innerhalb der letzten 24 Monaten auf Flugzeug oder TMG: 12 Std PIC incl 12 Starts/Landungen oder 6 Std PIC incl 6 Starts/Landungen und 1 Trainingsflug 1 Std mit Lehrer Nach max 6 Jahren ein Prüfung mit einem Prüfer FCL.105.S Segelflug Segelflugzeuge + motorgetriebene Sfl. Passagierflug mit 10 Std als PIC FCL.110.S Ausbildung und Erleichterungen 10 Std Ausbildung auf Segelflugzeugen, motorgetriebenen Segelflugzeugen und/oder Motorseglern davon mindestens: 8 Std Doppelsteuer mit Fluglehrer 2 Std überwachte Soloflugzeit Mindestens 40 Starts/Landungen Erleichterung für LPL(A): Anrechnung 10 % der Gesamtflugzeit und Starts/Landungen als PIC, jedoch maximal 6 Std und 20 Starts/Landungen FCL.130.S Startarten Windenstart: 10 mit Lehrer; 5 Alleinstarts unter Aufsicht. Flugzeugschlepp: 5 mit Lehrer, 5 Allein unter Aufsicht. Selbststart kann die Doppelsitzer-Einweisung auf Motorsegler erfolgen. Die Vollendung der Ausbildung wird im Flugbuch durch den Lehrer bestätigt. Berechtigungserhalt durch 5 Starts in jeder Startart innerhalb letzten 24 Monaten. Bei Nichterfüllung: nachholen unter Aufsicht. FCL.135.S Erweiterung auf TMG 6 Std Flugausbildung, davon 4 Std Doppelsteuer mit Lehrer, ein Allein-Überlandflug von 150 km mit einer Landung fremden Platz. Eine mündliche Prüfung in den Fächern: Bei Flugstunden muss auch die dokumentierte UL-Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Unnötige kostenpflichtige Ausweitung eines Checkersystems im Freizeitbereich; es genügt der Flug 1 Std mit Fluglehrer

5 Flugbetrieb, Flugplanung u-leistung, Flugzeugkunde, Navigation sowie praktische Prüfung FCL.140.S Verlängerung Segelflug + Klapptriebwerk: innerhalb 24 Monaten 6 Std PIC, sowie 10 Starts/Landungen; oder 3 Std PIC, 5 Starts und 3 Trainingsflüge mit Lehrer Spätestens nach 6 Jahren ein Prüfercheck Subpart C PPL, SPL TMG: innerhalb 24 Monaten 12 Std PIC und 12 Starts oder 6 Std PIC und 6 Starts sowie 1 Std mit Fluglehrer Nach 6 Jahren Prüfercheck Wenn der Inhaber auch LPL(A) besitzt kann er auch Verlängerungsbedingungen auf Flugzeugen absolvieren. Bei Nicht-Erfüllung der Bedingungen: Prüfercheck FCL.200 Minimumalter Für PPL 17 Jahre; für SPL 16 Jahre FCL.205 Voraussetzungen Der Scheininhaber muss Bedingungen aus Subpart H für Klassen- und Typenrating erfüllen FCL.210 Ausbildung Nur an einer zugelassenen Flugschule, die Theorie und Praxis anbietet. FCL.215 Theoriefächer Luftrecht, Technik, Flugleistung u planung, menschl Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Flugbetrieb, Aerodynamik, Flugfunk FCL.235 Praktische Prüfung Innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung; Mehrphasenprüfung. Durchfall in einem Abschnitt kann wiederholt werden; bei zwei Abschnitten Wiederholung ganzer Prüfung. FCL.205.A Rechte Ausübung als PIC oder Co-Pilot ohne Bezahlung im nicht gewerblichen Bereich. Fluglehrer für LPL(A) oder PPL(A) können Bezahlung erhalten. FCL.210.A Ausbildungsbedingungen 45 Std in Flugzeugen, davon 25 Std System muss abgelehnt werden; es reicht die Überprüfung mit Fluglehrer Bei Flugstunden für TMG muss auch die dokumentierte UL- Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichten anerkannt werden. Ablehnung Prüfercheck wie bei FCL.140.A Unterliegt Bedingungen der ICAO und wird dadurch weltweit anerkannt. Zusammenschluss von örtlichen Ausbildungsbetrieben (Verein) in einer z.b. Landesverbandsorganisation (globale Ausbildung) muss zugelassen sein. Text muss so gefasst sein, dass ein Pilot für seinen Verein Selbstkostenflüge bis maximal 4 Personen an Bord zur Förderung des Luftsports durchführen kann (Passagierflüge) Keine weitere Prüfung für Passagierflüge

6 Doppelsteuer mit Fluglehrer, 10 Std überwachter Alleinflug, davon 5 Std Überland mit einem Flug über 270 km mit zwei Landungen auf anderen Flugplätzen. Erleichterungen für LPL(A): 15 Std nach Scheinerhalt, davon 10 Std mit Fluglehrer FCL.205.S Rechte u Bedingungen Mindestens 10 Flugstunden als PIC, bevor Passagierflüge. Ohne Bezahlung bis Pilot 18 Jahre und 75 Std als PIC Zur Berufsausübung zuvor einen Prüfercheck. FCL.210.S Ausbildung und Erleichterungen 10 Std auf Segelflugzeugen, Klapptriebwerker oder TMG, sowie Bedingungen FCL.110.S Bewerber mit LPL(S) erhalten Ausbildung voll anerkannt. Bewerber mit Lizenz für andere Flugzeugkategorie Anrechnung: 10 % ihrer Flugzeit jedoch maximal 6 Stunden und 20 Starts/Landungen FCL.220.S Startarten Startart ist begrenzt auf den praktischen Prüfungsflug. Kann erweitert werden, wenn Bedingungen nach FCL.110.S erfüllt werden. FCL.225.S Erweiterung Motorsegler Wenn Bedingungen FCL.135.S erfüllt werden FCL.230.S Verlängerung Bedingungen wie FCL.140.S Siehe Kommentar FCL.140.S Subpart H Klassen und Typen- Berechtigung FCL.700 Bedingungen Außer im Falle LPL, SPL oder Schulung, darf ein Pilot nur Rechte ausüben, wenn gültiges Typen- oder Klassenberechtigung FCL.710 Erweiterungen Zur Ausweitung auf anderes Flugzeug muss Vertraut machen oder Differenzschulung erfolgen, wie in Part-21 definiert. Wurde 2 Jahre nicht auf dem Muster geflogen, dann muss erneutes Vertraut machen/differenzschulung erfolgen und vom Fluglehrer in Flugbuch bescheinigen FCL.725 Durchführung Klassen- u Typenberechtigung Ausbildung nur an anerkannter Flugschule. Kurs basiert auf Syllabus der Klasse bzw Muster. Theoretische mündliche Prüfung bei SEP durch

7 Prüfer. Praktische Prüfung gemäß Anhang 9 und innerhalb 6 Monaten nach Trainingsabschluss FCL.740 Verlängerung Gültigkeit einer Klassen-/Typenberechtigung 12 Monate; für SEP 24 Monate. Zeitrechnung vom Datum der letzten Erneuerung. Erneuerung erfordert Auffrischungstraining und einen Prüfercheck FCL.740.A Erneuerung Flugzeuge Ein Pilot-Einmotorig oder TMG nach Ablauf 3 Monate ein Prüfercheckflug; nach Ablauf 12 Monate: 12 Std Flugzeit, davon 6 Std PIC und 12 Starts/Landungen, 1 Std Flug mit Fluglehrer Jede 3. Verlängerung ein Prüfercheckflug Inhaber von PPL(A) und TMG können wählen, Bedingungen gelten für beide Klassen. Subpart I zusätzliche Berechtigungen FCL.800 Kunstflug 40 Std PIC nach Scheinerwerb; Theoriewissen über Kunstflug; 5 Std Doppelsteuer mit Fluglehrer FCL.805 F-Schlepp 100 Std PIC für Segelflugschlepp; 40 Std auf Schleppmuster; Theoriewissen F-Schlepp; 10 Starts Doppelsteuer mit Fluglehrer; 3 Starts im Segelflugzeug (passiv) FCL.810 FCL.815 Nachtflug Gebirgsflug Subpart J Fluglehrer FCL.900 Fluglehrerberechtigung Muss gültige Pilotenlizenz und Fluglehrerberechtigung haben FCL.915 Allgemeine Erfordernisse Muss 18 Jahre sein. Hat 15 Std auf dem Muster; hat Eingangstest oder Prüfercheckflug FCL.940 Gültigkeit Lehrberechtigung 3 Jahre gültig FCL.905.LAFI Leichtflugzeuglehrer LAFI darf ausbilden, verlängern und erneuern in seiner Flugzeug-Kategorie; muss haben wenn er LAFI ausbilden will: Als Segelfluglehrer 50 Ausbildungsstunden Als Motorfluglehrer 250 Ausbildungsstunden Hat im Einklang mit Anhang 12 einen Prüfercheck absolviert. Erneuerung: Auffrischung mit oder unter Aufsicht eines FI Ablehnung wegen Beschneidung der Altrechte; Eine Flugstunde mit Fluglehrer ist ausreichend. 5 Std Ausbildung, d.h. mit oder unter Aufsicht eines Fluglehrers, um einsitzige Flugzeuge einsetzen zu können. Reduzieren auf 75 Std PIC und mindestens 30 Std auf Schleppmuster Keine Vorgaben; Talent ist entscheidend und wird durch Fluglehrerprüfung festgestellt. Die Besten sind Fluglehrer bei einer Fluglehrerausbildung; viele Ausbildungsstunden sagen nichts über Qualität

8 FCL.910.LAFI Beschränkungen (Assistent) Keine Zustimmung zu erstem Alleinflug oder erstem Alleinüberlandflug bis er absolviert hat: Motorflug 50 Ausbildungstunden und 25 Schüleralleinflug Segelflug 15 Stunden oder 50 Starts Ausbildung FCL.915.LAFI Fluglehrer-Voraussetzungen (a) Eignungsflug mit einem Fluglehrer Flugzeuge: 3 Std Instrumentenflug, 20 Std Überlandflug, 200 Std Gesamtflugzeit wovon 150 Std als PIC, 30 Std auf SEP wovon 5 Std innerhalb 6 Monaten vor Eignungsflug Segelflug: 100 Std als PIC und 200 Starts auf Segelflugzeugen; wenn auch TMG-Lehrer, dann 30 Std als PIC auf TMG FCL.930.LAFI Fluglehrer-Lehrgang Theorie + Praxis an einer zugelassenen Flugschule Motorflug: Theorie 50 Std Theorie-Unterricht, 25 Std Methodik; 15 Std Doppelsteuer praktische Flugausbildung Segelflug: 30 Std Theorie- + Methodik, 10 Std Doppelsteuer Flugausbildung oder 20 Starts FCL.935.LAFI Prüfung Eignungsdarstellung vor einem Prüfer, dass Kandidat einen Schüler für einen LPL mit Flugvorbesprechung, Flugnachbesprechung sowie Theorieunterweisung gemäß Anhang 12 FCL.940.LAFI Verlängerung und Erneuerung Erfüllung zwei von drei Möglichkeiten: Motorflug: 45 Std Ausbildung innerhalb 3 Jahren, davon 15 Std innerhalb letzten 12 Monaten Segelflug: 30 Std oder 60 Starts auf Segelflugzeugen oder TMG, davon 10 Std oder 20 Starts innerhalb letzten 12 Monaten Besuch einer Fluglehrerfortbildung Prüfercheckflug innerhalb letzten 12 Monaten vor Ablauf der Lehrberechtigung Jede dritte Verlängerung ein Prüfercheck Innerhalb 12 Monaten vor Erneuerung Besuch eines Fortbildungsseminars und ein Prüfercheck FCL.905.FI Fluglehrer ICAO-konform Entspricht bisherigen Anforderungen des JAR- FCL Lehrers 180 Grad Kurve ist ausreichend! oder ist mit Instrumentenflug Funknavigation gemeint? sonst streichen Zu hohe Stundenzahl für Flugausbildung; als Minimumforderung 5 Std ausreichend; nur kostentreibend; letztlich entscheidet Prüfungsflug über Fähigkeit. Flight instruction training statt dual flight instruction Nur 3 Jahre Gesamtzeitraum; keine Angabe innerhalb letzten 12 Monaten (wir schulen in unserer Freizeit: berufliche und familiäre Zwänge könnten Verlust der Lehrberechtigung bedeuten) Generelle Ablehnung im LAFI-Bereich; nur kostentreibend Scheiterte bereits bisher an hohen Eingangsforderungen und wird auch hier keinen Kandidaten mehr veranlassen im Ehrenamt

9 FCL.905.FI Rechte u Bedingungen Recht für Ausbildung, Verlängerung, Erneuerung von PPL, SPL und LPL Klassen- und Mustereinweisung, Nachtflug, Kunstflug, F-Schlepp wenn Berechtigung vorhanden. Für Fluglehrerausbildung Voraussetzung: er hat Als FI(S) 50 Std ausgebildet Als FI aeroplane 500 Std ausgebildet FCL.910.FI Eingeschränkte Rechte Als Assistent unter Aufsicht eines FI bis er selbst: Für Flugzeuge 100 Std Ausbildung Für Segelflug 15 Std oder 50 Starts in allen Ausbildungsabschnitten FCL.915.FI Voraussetzung f Lehrerlehrgang Flugtest mit qualifiziertem FI sechs Monate vor Lehrgangsbeginn 10 Std Instrumentenflug 20 Std Überlandflug Entweder CPL(A) oder 200 Std, davon 150 PIC 30 Std auf SEP, davon 5 Std vor Lehrgangsbeginn auf dem Schulungsmuster Überlandflug von 540 km mit zwei Landungen fremden Platz FCL.930.FI Fluglehrer-Kurs Theorieunterricht 125 Std und 30 Std Praxis beim FI(A) Theorie 30 Std u 10 Std oder 20 Starts Praxis beim FI(S) FCL.940.FI Verlängerung Zwei von drei Vorgaben: Beim FI(A) innerhalb 3 Jahren 50 Std Ausbildung, davon in letzten 12 Monaten 15 Std Beim FI(S) 30 Std oder 60 Starts, davon 10 Std oder 20 Starts letzten 12 Monaten auf Segelflugzeugen, Sfl mit Hilfstriebwerk oder TMG Eine Fluglehrerfortbildung Ein Prüfercheckflug Jede dritte Verlängerung ein Prüferckeckflug Subpart K Prüfer Fluglehrer zu werden. Diese Fluglehrer wird es nur noch an gewerblichen Schulen geben. Absolut zu hohe Anforderung; Talent ist maßgebend, keine hohe Stundenanzahl. Stundenangaben streichen. Keinen Instrumentenflug; wenn das Funknavigation ist, dann OK. Praxiswerte nur verteuernd; Minimumwert 10 Std als flight instruction training (nicht: dual flight instruction); entscheidend ist Prüfungsflug zum Bestehen Keine Werte für letzten 12 Monate; berufliche, familiäre Unterbrechungen können bestehen ohne dass gleich Lehrberechtigung verloren. Ablehnung

10 FCL.1000 Prüfer-certifikat Hat selbst Lizenz in der er prüft FCL.1005 Prüfer-Bedingung Muss unterrichtet haben, was er prüft FCL.1010 Prüfer-Prüfung Muss demonstrieren: Wissen, Erfahrung Drei Jahre gültig FCL.1015 Standardisierung Hat an einem Prüfer-Kurs teilgenommen. Ein Tag Theorie; an einer praktischen Überprüfung teilnehmen als Beobachter FCL.1020 Prüfungsablauf für Prüfer Vor kompetenter Behörde eine Prüfung abnehmen incl Aufgabenstellung, Briefing und debriefing FCL.1025 Verlängerung Prüferlizenz 3 Jahre gültig Innerhalb 3 Jahren mindestens 3 Überprüfungen Ein Prüfer-Fortbildungsseminar besucht Eine seiner praktischen Prüfungen wurde von einem Inspektor beobachtet. FCL.1005.FE Flight-Examiner FE Voraussetzung für PPL(A) Std PIC und davon 250 Std Flugausbildung selbst durchgeführt Für LPL(A): 500 Std PIC auf Flugzeugen oder TMG incl 150 Std eigene Flugausbildung Für Segelflug: 300 Std auf Segelflugzeugen, incl 150 Std oder 300 Starts selbst als Lehrer ausgebildet Für Erweiterung TMG: 300 Std Segelflugzeug oder TMG incl 90 Std als Lehrer auf TMG FCL.1005.FIE Prüfer für Fluglehrer Ein FIE(A) checkt Fluglehrer für LAFI(A), FI(A) Ein FIE(S) checkt Segelfluglehrer FCL.1010.FIE Voraussetzungen FIE(A) Std PIC auf Flugzeugen, darin 100 Std Ausbildung für Fluglehrer FIE(S) 5oo Std auf Segelflugzeugen und 15 Std oder 50 Starts Segelfluglehrer-Ausbildung Im Luftsport (nicht gewerblicher Bereich) nur kostentreibend Generell in allen Fällen zu hohe Werte für den Luftsport; 1/3 der Stundenangaben reicht; Ziel muss sein, in jedem Verein wenigstens 1 Prüfer haben zu können, um kostensparende Prüfungen im Nachbar-Verein abnehmen zu können. Fehlt eigenständiger LAFIE(A), denn im Luftsport wird es bald keine FIE mehr geben. Fehlt TMG. Zu hohe Stunden: es reichen überall die Hälfte der Angaben Fehlt FIE(S) für TMG

ÜBERBLICK Part-FCL SEGELFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für

ÜBERBLICK Part-FCL SEGELFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Relevante Vorschriften im Part-FCL Lizenztypus Allgemeine Rechte Gewerbliches Fliegen ÜBERBLICK Part-FCL SEGELFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) Segelflugzeuge

Mehr

Einführung EU Lizenzen Segelflug. Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen

Einführung EU Lizenzen Segelflug. Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen Einführung EU Lizenzen Segelflug Fluglehrerfortbildung Februar 2012 Rabenberg Referent: K.-H. Dannhauer LAL Sachsen EU-Lizenzen Ist: JAR-FCL Lizenzen (A) und (H) Neue Lizenzen der EASA (Part-FCL): Segelflugzeuge

Mehr

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg - Luftfahrtbehörde

Mehr

Hessischer Luftsportbund e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hessischer Luftsportbund e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hessischer Luftsportbund e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Depesche Nr. 45 vom 27. November 2008 vom Hessischen Luftsportbund e.v. Literaturhinweis: Segelflug Anfängerfibel des LSV Hofgeismar e.v.

Mehr

nicht möglich (es gibt keinen LAPL FI oder FE).

nicht möglich (es gibt keinen LAPL FI oder FE). Relevante Vorschriften im Part-FCL Lizenztypus Allgemeine Rechte Gewerbliches Fliegen ÜBERBLICK Part-FCL MOTORFLUGLZENZEN Leichtflugzeug-Pilotenlizenz für Flugzeuge LAPL(A) GRUNDSÄTZLICHES Abschnitt B

Mehr

L 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union

L 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union L 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union 25.11.2011 FCL.105.A KAPITEL 2 Besondere Anforderungen für die LAPL für Flugzeuge LAPL(A) LAPL(A) Rechte und Bedingungen a) Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind

Mehr

Fragen zur Umwandlung

Fragen zur Umwandlung Fragen zur Umwandlung VO 1178/2011 und deren Übersetzung ins Deutsche lassen viele Fragen offen Herr Hey im BMVBS sammelt Anfragen von LBA und RegPräs und klärt mit EASA Einige Unklarheiten konnten bereits

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG der wesentlichen Bestimmungen des PART FCL für SEGELFLUG

ZUSAMMENFASSUNG der wesentlichen Bestimmungen des PART FCL für SEGELFLUG Rechtsanwalt DR. GÜNTHER DOBRETSBERGER Mitglied der Prüfungskommission für Segelfluglehrer Fluglehrer Segelflug, Motorsegler im Motorflug und UL/A 4020 Linz, Starhembergstr. 58 E-mail: dobretsberger@do-st.at

Mehr

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL

INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Luftfahrtbehörde INFORMATIONSBLATT Segelflug LAPL(S) und SPL 1. LEICHTLUFTFAHRZEUG-PILOTENLIZENZ LAPL FCL.105 LAPL - Rechte und Bedingungen a)

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Informationen zur Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und zur Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Segelflug LAPL(S) nach VO (EU) Die Behörde darf keine Rechtsberatung geben. Es handelt sich um unverbindliche

Mehr

INFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A)

INFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A) INFORMATIONSBLATT Lehrberechtigte FI(A/S/B) und CRI(A) FCL.900 Lehrberechtigungen LEHRBERECHTIGTE Allgemeine Anforderungen a) Allgemeines. Personen dürfen nur Folgendes durchführen: (1) Flugunterricht

Mehr

Erwerb des PPL(A) oder LAPL(A) für Inhaber SPL oder LAPL(S)

Erwerb des PPL(A) oder LAPL(A) für Inhaber SPL oder LAPL(S) Stand 22.01.2018 alle Informationen nach bestem Wissen und ohne Rechtsanspruch damit die aktuellsten Inhalte angezeigt werden den Browsercache leeren /aktualisieren (F5) Erwerb des PPL(A) oder LAPL(A)

Mehr

JAR und nationale Lizenzen

JAR und nationale Lizenzen 17.06.09HH JAR / FCL PPL Classrating (Reisemotorsegler / TMG Motorflug einmotorig bis 2t / SEP) Ausbildungsbeginn: 16 Jahre Tauglichkeitszeugnis Klasse II Flugzeit: min. 45 Std., davon 5 Std. auf Simulator

Mehr

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung

Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung Ausbildungskriterien Bewerber ohne fliegerische Vorbildung Theorie-Ausbildung (gemäß 42 (2),(3) LuftPersV) Luftrecht Flugfunk Navigation Meteorologie Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen

Mehr

JAR und nationale Lizenzen

JAR und nationale Lizenzen 1.01.04HH JAR / FCL PPL Classrating (Reisemotorsegler / TMG Motorflug einmotorig bis 2t / SEP) Ausbildungsbeginn: 16 Jahre Tauglichkeitszeugnis Klasse II Flugzeit: min. 45 Std., davon 5 Std. auf Simulator

Mehr

Ausbildung. IR(A) - Instrumentenflugausbildung

Ausbildung. IR(A) - Instrumentenflugausbildung Flugtraining Aschaffenburg Flugplatz Großostheim Tel. 06026-994994 Fax 06026-994996 E-mail: schule@ifr-flugtraining.de Internet: www.ifr-flugtraining.de Ausbildung IR(A) - Instrumentenflugausbildung Die

Mehr

Luftfahrtbehörde. Fluglehrerweiterbildung Bad Blankenburg

Luftfahrtbehörde. Fluglehrerweiterbildung Bad Blankenburg Luftfahrtbehörde Fluglehrerweiterbildung Bad Blankenburg 09.03.2019 Vorstellung Jeannine Haase Sachbearbeiterin Luftverkehr THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 520 Straßen- und Luftverkehr Jorge-Semprún-Platz

Mehr

Ein kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA

Ein kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA Ein kleiner Auszug der wichtigsten Änderungen mit EASA Nationale Lizenzen sind nur noch bis 7.4.2015 gültig. Sie müssen vorher in eine EASA Lizenz umgewandelt werden. Aus Segelflugschein wird SPL oder

Mehr

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer

Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische

Mehr

INFO MAPPE Privatpilotenausbildung

INFO MAPPE Privatpilotenausbildung INFO MAPPE Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Verkehrslandeplatz Oehna-Zellendorf 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de E-Mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom

Mehr

INFO Mappe Privatpilotenausbildung

INFO Mappe Privatpilotenausbildung INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Flugplatz Oehna 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom Fliegen, gemeinsam

Mehr

Stand Mai 2017 I N F O. 3 Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL)

Stand Mai 2017 I N F O. 3 Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL) I N F O Inhaltsverzeichnis 1 Anschrift und Ansprechpartner 2 Mitgliedschaft im FSV-Hoppstädten-Weiersbach e.v. 3 Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL) 4 Grundsätze zur Ausbildung

Mehr

AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO

AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO TEIL 13 AUSBILDUNG aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte entspr. 1 Abs. 4 LuftVZO 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen aerodynamisch

Mehr

INFO Mappe Privatpilotenausbildung

INFO Mappe Privatpilotenausbildung INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Verkehrslandeplatz Oehna-Zellendorf 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de Ihren Traum vom

Mehr

Neuerwerb Umschreibung Verlängerung

Neuerwerb Umschreibung Verlängerung Neuerwerb Umschreibung Verlängerung Stand 11.4.2003 Landesausbildungsleitung des Luftsportverbandes Berlin im DAeC Christian Herold Nationale Lizenzen in Deutschland Gültigkeit nur in Deutschland, LuftPersV

Mehr

Information für Segelflieger

Information für Segelflieger Österreichischer Aero Club, 1030 Wien, Blattgasse 6 als Zivilluftfahrtbehörde 1.Instanz (ZVR-Zahl 770691831) Tel. +43 1 718 72 97 Fax. +43 1 718 72 97 17 e-mail: faa@aeroclub.at www.aeroclub.at Information

Mehr

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 01 OCT 2014 gültig ab: sofort 1-228-14 nach (EU) Nr. 1178/2011 Artikel 9 Absätze 2 und 3 zur Anrechenbarkeit einer vor Anwendbarkeit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Büro

Mehr

Luftrecht. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 6: Lizenzen und Berechtigungen Erwerb, Gültigkeit, Verlängerung

Luftrecht. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 6: Lizenzen und Berechtigungen Erwerb, Gültigkeit, Verlängerung Luftrecht Flugsportverein Unterjesingen e.v. PPL-Unterricht im THURM Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 6: Lizenzen und Berechtigungen Erwerb, Gültigkeit, Verlängerung Inhaltsverzeichnis

Mehr

EU Recht kommt ab 08 APR 2014 auch auf den Segelflug zu

EU Recht kommt ab 08 APR 2014 auch auf den Segelflug zu Segelfliegertag 2013 ( M. Kunschitz, Generalsekretär des ÖAeC ) EU Recht kommt ab 08 APR 2014 auch auf den Segelflug zu Segelflugschule ade welcome ATO Einleitend ist zu sagen, DAS FLIEGEN WIRD NICHT NEU

Mehr

EASA FCL Die Europäische Lizenz Stand 23.04.2013. Hier eine kurze Zusammenstellung über das aktuelle Lizenzwesen

EASA FCL Die Europäische Lizenz Stand 23.04.2013. Hier eine kurze Zusammenstellung über das aktuelle Lizenzwesen EASA FCL Die Europäische Lizenz Stand 23.04.2013 Hier eine kurze Zusammenstellung über das aktuelle Lizenzwesen Termine: Die EU-Verordnung EU VO 1178/2011 ist in Kraft. Hiervon sind alle Piloten betroffen

Mehr

Luftrecht. Lizenzierungsregeln Gültigkeits- und Verlängerungsbedingungen

Luftrecht. Lizenzierungsregeln Gültigkeits- und Verlängerungsbedingungen Luftrecht Lizenzierungsregeln Gültigkeits- und Verlängerungsbedingungen Übersicht der Lizenzen Privatflugzeugführer bis 750kg - PPL(N) nur Flüge mit D-registrierten Flugzeugen innerhalb von Deutschland

Mehr

EU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen

EU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen FAA Länder HH1109 EU-Lizenzen HH1109 EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen Managementsystem HH1010 EU/EASA bindend Basic Regulations(BR)/

Mehr

Bundeskommission Segelflug Deutscher Aero Club e.v. Ausbildungsnachweis

Bundeskommission Segelflug Deutscher Aero Club e.v. Ausbildungsnachweis Bundeskommission Segelflug Deutscher Aero Club e.v. Ausbildungsnachweis FÜR DIE LIZENZ SEGELFLUGZEUGFÜHRER (nach Verordnung [EU] Nr.1178/2011 gemäß FCL.110.S/210.S) ATO:... Name, Vorname:... geb. am:...

Mehr

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit

Mehr

Bitte füllen Sie die umrandeten Felder des Formulars aus und senden Sie es unterschrieben mitsamt den Beilagen an:

Bitte füllen Sie die umrandeten Felder des Formulars aus und senden Sie es unterschrieben mitsamt den Beilagen an: Bitte füllen Sie die umrandeten Felder des Formulars aus und senden Sie es unterschrieben mitsamt den Beilagen an: 1 Antragsart AUSTRO CONTROL GmbH, Luftfahrtagentur, Abteilung LSA/PEL/Lizenzierung, Wagramer

Mehr

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben:

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben: Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: GPL Klasse I Führung von ein- und zweisitzigen Segelflugzeugen, einsitzig geflogen GPL Klasse II Führung von zweisitzigen Segelflugzeugen,

Mehr

Vortrag zur HLB-Bezirksversammlung am in Kirchheim. Sigurd Henning, Regierungspräsidium Kassel

Vortrag zur HLB-Bezirksversammlung am in Kirchheim. Sigurd Henning, Regierungspräsidium Kassel Vortrag zur HLB-Bezirksversammlung am 14.01.2018 in Kirchheim Sigurd Henning, Regierungspräsidium Kassel Neues aus der Luftfahrtbehörde 1. Ausbildungsnachweis und Prüfung TMG-Erweiterung für LAPL (S) und

Mehr

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Safety Workshop 2014

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Safety Workshop 2014 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Informationen BAZL Safety Workshop 2014 Isabelle Pecoraio Patrick Hofer SBFL Themen Umsetzung EASA Lizenzen Zertifizierung von Approved Training Organisations (ATOs) ex

Mehr

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen

Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen In Abhängigkeit von der Art des Luftfahrzeuges zu dessen

Mehr

Luftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch

Luftsportverband Thüringen e.v. Organisationshandbuch 1. Übersicht Der LSV - TH führt Bedarf einen Lehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung als Segelfluglehrer durch. Diese Ausbildung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und den dazugehörigen AMC.

Mehr

Die neuen EASA Vorschriften 9. März 2013/ HRi

Die neuen EASA Vorschriften 9. März 2013/ HRi Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert im Bereich der Ausweise für Segelflugpiloten. Der Schwerpunkt liegt bei den Auswirkungen auf die Piloten der SGL, also Personen, welche

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. JAR-FCL 1 deutsch. LIZENZIERUNG VON PILOTEN (Flugzeug) TEIL 1 - BESTIMMUNGEN ABSCHNITT A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

INHALTSVERZEICHNIS. JAR-FCL 1 deutsch. LIZENZIERUNG VON PILOTEN (Flugzeug) TEIL 1 - BESTIMMUNGEN ABSCHNITT A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN INHALTSVERZEICHNIS JAR-FCL 1 deutsch LIZENZIERUNG VON PILOTEN (Flugzeug) TEIL 1 - BESTIMMUNGEN ABSCHNITT A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN JAR-FCL 1.001 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 1-A-1 JAR-FCL 1.005

Mehr

Ausbildungsnachweis. geb. am in. Straße. Wohnort.. Datum der Aufbzw. in Ausbildung

Ausbildungsnachweis. geb. am in. Straße. Wohnort.. Datum der Aufbzw. in Ausbildung Deutscher Aero Club e.v. -Segelflugkommission- Ausbildungsnachweis FÜR DIE LIZENZ SEGELFLUGZEUGFÜHRER (nach 36 der Verordnung über Luftfahrtpersonal) entsprechend 2. DV zur Luftfahrtpersonalverordnung

Mehr

Handout der Bundeskommission Segelflug zum Stand der EU-Lizensierung (16.04.2012)

Handout der Bundeskommission Segelflug zum Stand der EU-Lizensierung (16.04.2012) Handout der Bundeskommission Segelflug zum Stand der EU-Lizensierung (16.04.2012) Stand der Dinge Die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Regelung des europäischen Luftfahrtlizenzwesens ist am

Mehr

PPL(H) mit Typenberechtigung für R22 Nichtgewerbliche Führung des Hubschraubers Robinson R22

PPL(H) mit Typenberechtigung für R22 Nichtgewerbliche Führung des Hubschraubers Robinson R22 Ausbildungsziel: Sie können beim folgende Lizenz erwerben: PPL(H) mit Typenberechtigung für R22 Nichtgewerbliche Führung des Hubschraubers Robinson R22 Vorteile der Schulung in einem Flugverein: Sie werden

Mehr

EU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen

EU-Lizenzen HH1109. EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen FAA Länder HH1109 EU-Lizenzen HH1109 EU Regelwerk 3 Arten Gesetzgebung: 1. Grundlegende Regulation 2. Umsetzungsregeln 3. Zulassungsspezifikationen Managementsystem HH1010 EU/EASA bindend Basic Regulations(BR)/

Mehr

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben:

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben: Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: PPL mit Klassenberechtigung SEP Single Engine Piston Nichtgewerbliche Führung von einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen PPL mit Klassenberechtigung

Mehr

Auszüge aus LuftVZO und LuftPersV vom

Auszüge aus LuftVZO und LuftPersV vom II Auszüge aus LuftVZO und LuftPersV vom 01.05.2003 1. LuftVZO 23 Mindestalter (1) Das Mindestalter zum Erlangen einer Lizenz beträgt 1. 16 Jahre für Segelflugzeugführer (ohne Klassenberechtigung für Reisemotorsegler),

Mehr

Information für Segelflieger Stand

Information für Segelflieger Stand Österreichischer Aero Club, 1030 Wien, Blattgasse 6 als Zivilluftfahrtbehörde 1.Instanz (ZVR-Zahl 770691831) Tel. +43 1 718 72 97 Fax. +43 1 718 72 97 17 e-mail: faa@aeroclub.at www.aeroclub.at Information

Mehr

AUSBILDUNGSHANDBUCH LAPL(S)/SPL Approved Training Organisation ATO. 3.1 Ausbildungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer

AUSBILDUNGSHANDBUCH LAPL(S)/SPL Approved Training Organisation ATO. 3.1 Ausbildungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer Seite 22 /55 3.1 Ausbildungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer Name. geb. am in... Straße Wohnort.. Tel.: E-Mail:.. Mobil:... Angestrebte Lizenz: LAPL(S)* / SPL* *bitte ankreuzen Ausbildungsbetrieb

Mehr

INFO Mappe Privatpilotenausbildung

INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Flugplatz Oehna 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de INFO Mappe Privatpilotenausbildung Ihren Traum vom Fliegen, gemeinsam

Mehr

Learn to fly by Helicopter

Learn to fly by Helicopter Learn to fly by Helicopter Ausbildung zum Privathubschrauberführer PPL H nach JAR FCL 2 Rieser Flugsportverein Nördlingen e.v. Sonderlandeplatz Nördlingen EDNO Kontakt Hubraubersparte: Elmar Hauser Tel.:

Mehr

umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten im Modul I und 20 Unterrichtseinheiten im Modul II.

umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten im Modul I und 20 Unterrichtseinheiten im Modul II. Ausbildung und Lizenzen (Gültig ab 01.01.2007) Deutscher Ultraleichtflugverband e.v. Telefon 0 71 91-32 63 0 Fax 32 63 23 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis

Mehr

Ausbildungsrichtlinien für Tragschrauberführer

Ausbildungsrichtlinien für Tragschrauberführer Ausbildungsrichtlinien für Tragschrauberführer 1. Ausbildungsvoraussetzungen Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zum Führen von Tragschraubern sind 1. die theoretische Ausbildung 2.

Mehr

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben:

Sie können beim Luftsportverband Salzburg folgende Lizenzen erwerben: Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: PPL mit Klassenberechtigung SEP Single Engine Piston Nichtgewerbliche Führung von einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen PPL mit Klassenberechtigung

Mehr

Preisliste Theorie-Ausbildung

Preisliste Theorie-Ausbildung Preisliste Theorie-Ausbildung LAPL(A) oder PPL(A) nach EASA-FCL Anmeldung u. Verwaltungsgebühr... 126,05... 150,00 Theorie als Nahunterricht... 1.092,44... 1.300,00 Theorie als Fernlehrgang... 924,37...

Mehr

Privathubschrauberführer PPL(H)

Privathubschrauberführer PPL(H) Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Ausbildung zum Erwerb der Erlaubnis für Privathubschrauberführer PPL(H) bis hin zum Berufshubschrauberführer CPL(H) an unserer

Mehr

PPL (A) nach EU FCL.205.A

PPL (A) nach EU FCL.205.A PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.

Mehr

Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal

Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal Reglement des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal (RFP) Änderung vom 18. April 2000 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Das Reglement vom 25.

Mehr

Die neuen EASA Vorschriften

Die neuen EASA Vorschriften Themen Ziele Übersicht EASA EC Regulation 216/2008 EU Commission Regulation 1178/2011 Das Wichtigste für uns Unterschiede zu heute Fragen Ziel Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert

Mehr

Heliteam Helikopter Flugschule

Heliteam Helikopter Flugschule Heliteam Helikopter Flugschule persönlich. individuell. sicher. Sehr geehrter Interessent, sehr geehrte Interessentin, der Weg vom Fußgänger zum Privathubschrauberpiloten ist nicht immer einfach und sicher

Mehr

Vereinsabend 2.Juli 2014

Vereinsabend 2.Juli 2014 Vereinsabend 2.Juli 2014 Pilotenscheine nach EU Recht und ATO als Ersatz für unsere Pilotenschule Informationen zu den neuen Regelungen und Hilfestellung zur Entscheidungsfindung 1. Klassen und Gruppen

Mehr

EASA Part FCL Europäische Lizenzen. Kendlbacher Christoph

EASA Part FCL Europäische Lizenzen. Kendlbacher Christoph EASA Part FCL Europäische Lizenzen Kendlbacher Christoph Inhalt Lizensierung nach den Regeln der EU LAPL(A) LAPL(S) SPL PPL(A) Ultra Leicht Übergang auf eine Part FCL Lizenz Schulen nach EASA ATO Lizensierung

Mehr

Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse

Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse! 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie

Mehr

ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 12

ÖSTERREICHISCHER AERO-CLUB 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 12 Wien am 20. September 2012 NEWSLETTER AN alle VEREINE (mit der Bitte zum Aushang bzw. Weiterverbreitung) alle FLUGSCHULEN BETREFF: Wesentliche Änderungen durch die NOVELLE zur ZLPV 2006! Werte Flugsportfreunde!

Mehr

Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT A- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT A- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT A- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN JAR-FCL 2.001 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 12 JAR-FCL 2.005 Geltungsbereich 13 JAR-FCL 2.010 JAR-FCL 2.015 JAR-FCL 2.016 Voraussetzungen

Mehr

PPL (A) nach EU FCL.205.A

PPL (A) nach EU FCL.205.A PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.

Mehr

KURZÜBERSICHT AUSBILDUNG MOTORFLUG

KURZÜBERSICHT AUSBILDUNG MOTORFLUG KURZÜBERSICHT AUSBILDUNG MOTORFLUG Luftsportverein Flensburg e.v. Lecker Chaussee 129 24941 Flensburg flugschule@luftsportverein-flensburg.de DER LUFTSPORTVEREIN FLENSBURG Der LSV-Flensburg ist mit über

Mehr

PPL (A) nach EU FCL.205.A

PPL (A) nach EU FCL.205.A PPL (A) nach EU FCL.205.A Die Lizenz PPL A berechtigt, zum nichtgewerblichen Führen von Flugzeugen, die in Europa zugelassen sind. Sie ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Prüfungen gültig.

Mehr

Einführung 3. Ultraleichtfluglizenz 10 SPL(F) (nach LuftPersV) 11

Einführung 3. Ultraleichtfluglizenz 10 SPL(F) (nach LuftPersV) 11 Pilotenlizenzen Inhalt Einführung Einführung 3 Privatpilotenlizenz 4 PPL(A) national (nach LuftPersV) 5 Klassenberechtigung bis 2.000 kg 6 Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge 6 PPL(A)

Mehr

Persönliche Checkliste vor jedem Flug

Persönliche Checkliste vor jedem Flug Persönliche Checkliste vor jedem Flug Generelle Voraussetzungen Segelflugzeug Reisemotorsegler (TMG) Motorflugzeug (SEP) Dreiachs gesteuertes Ultraleicht (UL) Schleppflug Mitnahme von Passagieren Passagiermitnahme

Mehr

FLUGPLATZ KARLSHÖFEN GNARRENBURG

FLUGPLATZ KARLSHÖFEN GNARRENBURG AEROCLUB ELBE WESER KARLSHÖFEN e. V. FLUGPLATZ KARLSHÖFEN 27442 GNARRENBURG www.edwk.de E-Mail: info@flugschule-karlshoefen.de Privatpilotenlizenz/Leichtflugzeuglizenz/Nachtflugberechtigung/Flugfunkzeugnisse

Mehr

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre Motorflug Aerodynamik Funknavigation Wetter ca. 80 Stunden gesamt Alleinflugreife Überlandflugreife/Einweisung auf ein zweites Muster Prüfungsreife Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) Privat Pilot Licence

Mehr

Privatpilotenausbildung PPL(H)

Privatpilotenausbildung PPL(H) INFORMATIONEN ZUR PILOTEN AUSBILDUNG- PPL(H) PRIVAT PILOT HELIKOPTER 1 Privatpilotenausbildung PPL(H) Erfüllen Sie sich den Traum vom Fliegen mit einer Hubschrauber-Privatpilotenlizenz PPL(H). Persönlich

Mehr

Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen

Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise

Mehr

FLIEGERCLUB KUFSTEIN - LANGKAMPFEN. Segelflugausbildung. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsziel. F l u g p l a t z K u f s t e i n, L O I K

FLIEGERCLUB KUFSTEIN - LANGKAMPFEN. Segelflugausbildung. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsziel. F l u g p l a t z K u f s t e i n, L O I K FLIEGERCLUB KUFSTEIN - LANGKAMPFEN Segelflugausbildung Ausbildungsinhalte und Ausbildungsziel 2014 F l u g p l a t z K u f s t e i n, L O I K Präambel Die Ausbildung von Segelfliegern zur Erlangung der

Mehr

Flugschule Letzte Aktualisierung Sonntag, 06. September 2015

Flugschule Letzte Aktualisierung Sonntag, 06. September 2015 Flugschule Letzte Aktualisierung Sonntag, 06. September 2015 Der Erwerb der Privatpilotenlizenz im FSV Bad Dürkheim e.v. Am 8. April 2013 wurden auch in Deutschland die neuen Ausbildungsrichtlinien für

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Hinweise zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen (Luftfahrerschein, Fluglizenz) Berechtigungen/ICAO-Sprachanforderungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 61. JAHRGANG LANGEN, 21. FEBRUAR 2013 NfL I 16 / 13 e der Büro der Nachrichten für Luftfahrer Managementsystem DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Artikel 4 Absatz 4 der

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Hinweise zur Verlängerung/Erneuerung von Lizenzen (Luftfahrerschein, Fluglizenz) Berechtigungen/ICAO-Sprachanforderungen Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung/Erneuerung von

Mehr

Persönliche Checkliste vor jedem Flug

Persönliche Checkliste vor jedem Flug Persönliche Checkliste vor jedem Flug Generelle Voraussetzungen Segelflugzeug Reisemotorsegler (TMG) Motorflugzeug (SEP) Dreiachs gesteuertes Ultraleicht (UL) Freiballon Schleppflug ( 84) Mitnahme von

Mehr

Instrumenflugausbildung

Instrumenflugausbildung Instrumenflugausbildung EIR CB-IR gem. EASA part FCL.825 gem. EASA part FCL.600 Sie haben die Möglichkeit, die Instrumentenflugausbildung im Flight Center Hannover zu erwerben. Die Ausbildung findet zusammen

Mehr

Persönliche Checkliste vor jedem Flug

Persönliche Checkliste vor jedem Flug Generelle Voraussetzungen Persönliche Checkliste vor jedem Flug Segelflugzeug in den letzten 24 Monaten : Reisemotorsegler (TMG) Motorflugzeug (SEP) Dreiachs gesteuertes Ultraleicht (UL) Freiballon Schleppflug

Mehr

Abschnitt C - Privatpilotenlizenz (Flugzeug) - PPL(A)

Abschnitt C - Privatpilotenlizenz (Flugzeug) - PPL(A) - Privatpilotenlizenz (Flugzeug) - PPL(A) JAR-FCL 1.100 Mindestalter Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 17 Jahre alt sein. JAR-FCL 1.105 Flugmedizinische Tauglichkeit Der Bewerber für eine PPL(A)

Mehr

Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte DAeC Bremen. Florian Vogt

Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte DAeC Bremen. Florian Vogt Auffrischungsseminar für Lehrberechtigte DAeC Bremen European Aviation Safety Agency - EASA Quelle: easa.europa.eu 2 European Aviation Safety Agency - EASA Quelle: easa.europa.eu 3 Europäische Verordnungen

Mehr

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen

BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang. in Aalen-Elchingen BWLV-UL-Lehrer-Lehrgang in Aalen-Elchingen für Inhaber einer Lehrberechtigung (FI) für PPL-A/N oder GPL Termin: 24.- 26. 6.2005 Für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung veranstaltet der BWLV in Zusammenarbeit

Mehr

E. Fluggelände (i) Name / Anschrift von Flugplätzen, an denen der Schwerpunkt der Ausbildung stattfindet

E. Fluggelände (i) Name / Anschrift von Flugplätzen, an denen der Schwerpunkt der Ausbildung stattfindet Datenblatt zur Vereinsausbildung Anmeldung Ummeldung Änderung Ausbildungsbericht für Jahr: (Anhang 3 zusätzlich ausfüllen) der Ausbildung eines Vereins im BWLV e.v. (sog. Globalausbildungserlaubnis) (ergänzende

Mehr

Folgende Unterlagen müssen zur Ausbildung als Ultraleichtpilot vorliegen:

Folgende Unterlagen müssen zur Ausbildung als Ultraleichtpilot vorliegen: Folgende Unterlagen müssen zur Ausbildung als Ultraleichtpilot vorliegen: Aufnahmeantrag Segelflugverein Vulkaneifel mit Kontoverbindung mit Sepa Mandat Datenschutzerklärung Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Mehr

Fluglehrer Segelflug Anmeldeunterlagen

Fluglehrer Segelflug Anmeldeunterlagen Anmeldeunterlagen Lehrgangsinformation Timeline Lehrberechtigung Anmeldung Fliegerakte Antrag auf Abnahme der Prüfung Informationen zum Versicherungsumfang Anfahrt Lehrgangsinformation (anerkannter Lehrgang

Mehr

ZLPV 2006 JAR FCL 1 Flugzeug

ZLPV 2006 JAR FCL 1 Flugzeug ZLPV 2006 JAR FCL 1 Flugzeug Folie 1 Zivilluftfahrt Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006 Anhang 1 JAR FCL 1 Anhang 2 JAR FCL 3 mit 01.06.2006 in Österreich in Kraft gesetzt Folie 2 ZLPV 2006 Segelfliegerschein

Mehr