1 Einleitung Methoden Erfassung Kartiertermine Bewertung... 2

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3 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite I INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Methoden Erfassung Kartiertermine Bewertung Ergebnisse Planungs- und bewertungsrelevante Arten Bewertung Konfliktanalyse Potenzielle Betroffenheiten Freiflächenbrüter Gehölzbrüter bzw. gehölzgebundene Brutvögel sowie Röhrichtbrüter Zu erwartende Beeinträchtigungen (ohne Arten mit einzelnen Brutzeitfeststellungen) Kollisionsverluste Scheuch- und Barrierewirkung Hinweise zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz Kollisionsrisiko / Tötungsrisiko Scheuch- und Barrierewirkung Zusammenfassung Quellen... 21

4 Seite II Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach BEHM & KRÜGER (2013)... 2 Tabelle 2: Gesamtartenliste der im UG Vörden im Zeitraum Ende März bis Mitte Juni 2015 nachgewiesenen Vogelarten mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus in alphabetischer Reihenfolge... 4 Tabelle 3: Planungs- und bewertungsrelevante Brutvogelarten im UG Vörden; B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung... 7 Tabelle 4: Verteilung der Reviere bewertungsrelevanter Arten auf die Teilgebiete Tabelle 5: Bewertung der Teilgebiete Kartenverzeichnis Karte 1a: Planungs-und bewertungsrelevante Arten 2015 Karte 1b: Planungs-und bewertungsrelevante Arten Greife Karte 2: Bewertung der Teilgebiete nach BEHM & KRÜGER (2013)

5 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 1 1 EINLEITUNG Anlass dieser Untersuchung war eine Windparkplanung im Raum Vörden. Im Vorfeld einer solchen Planung ist es u.a. erforderlich, einjährige Untersuchungen an Brutund Rastvögeln durchzuführen, die als Grundlage für eine Bearbeitung des Vorhabens durch die Fachbehörden dienen. Die vorliegende Brutvogeluntersuchung erfolgte im Wesentlichen nach den Vorgaben des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2014) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Fassung vom ).

6 Seite 2 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung METHODEN 2.1 ERFASSUNG Das Untersuchungsgebiet (UG) für die Brutvögel umfasst einen Radius von m um die Potenzialfläche (ca ha). Auf den Offenflächen wurde das Artenspektrum vollständig kartiert, eine quantitative Erfassung erfolgte dort für planungs- und bewertungsrelevante Arten (alle Rote Liste-Arten mit Ausnahme von Rauchschwalbe, Haus- und Feldsperling, die nur qualitativ erfasst wurden) sowie für Baumpieper und Schwarzkehlchen. In den geschlossenen Moorwaldgebieten wurden nur die Randbereiche kartiert und das Artenspektrum bei der Artenliste berücksichtigt. Greife und Großvögel (Kraniche, Schwäne) wurden ebenfalls kartiert. Die Brutvogelerfassung und die Statuseinschätzung (Brutnachweis, Brutverdacht, Brutzeitfeststellung) erfolgte in enger Anlehnung an die Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005). Die Kartierung wurde vom PKW aus und an unzugänglichen Stellen zu Fuß durchgeführt. Die Kartierstrecke wurde an den einzelnen Terminen variiert. 2.2 KARTIERTERMINE Der Brutvogel-Bestand wurde zwischen Mitte März und Mitte Juni 2015 ermittelt Es wurden acht Tag (T)- und zusätzlich vier Nachtbegehungen (N) durchgeführt um auch dämmerungsund nachtaktiven Arten wie Eulen, Ziegenmelker, Wachtel, Wachtelkönig und Waldschnepfe zu erfassen. Die einzelnen Termine waren der 20./ (T/N), (T), (T), 30./ (T/N), (T), 25./ (T/N), 10./ (T/N) und (T). Zur Erfassung ausgewählter Arten wurde z.t. auch eine Klangattrappe verwendet. 2.3 BEWERTUNG Für die Bewertung des Brutvogelbestandes wurde das niedersächsische Bewertungsmodell nach BEHM & KRÜGER (2013) angewendet. Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach BEHM & KRÜGER (2013) Anzahl der Paare mit Brutnachweis/ Brutverdacht Rote Liste Status 1 Punkte Rote Liste Status 2 Punkte Rote Liste Status 3 Punkte ,5 1, ,8 2, ,1 5 21,5 7 3, ,8 4, ,6 4, ,3 4, ,0 jedes weitere Paar 1,5 0,5 0,1 bezogen auf eine Fläche von 1 km², Brutzeitfeststellungen bleiben unberücksichtigt

7 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 3 Anwendungsschritte des Bewertungsmodells zur Ermittlung der Punktzahl und Einstufung des Erfassungsgebietes: - Abgrenzung von Teilgebieten einer Flächengröße zwischen 80 und 200 ha. - Addieren von Brutnachweis und Brutverdacht gefährdeter Vogelarten für Teilgebiete - Feststellen der Gefährdungskategorien für Deutschland, Niedersachsen und Region - Ermitteln der Punktzahl für jede gefährdete Vogelart pro Teilgebiet - Addieren der einzelnen Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl pro Teilgebiet - Dividieren der Gesamtpunktzahl durch den Flächenfaktor (mind. 1,0) - Einstufen des Gebietes entsprechend den Angaben zu Mindestpunktzahlen: ab 4 = lokal; ab 9 = regional, ab 16 landesweit, ab 25 = national bedeutend Bei der Bewertung der Teilgebiete ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die Roten Liste (RL) -Einstufungen für die Region Tiefland-West, bis zur landesweiten Bedeutung die RL-Einstufungen für Niedersachsen und oberhalb der landesweiten Bedeutung die RL-Einstufungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen.

8 Seite 4 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung ERGEBNISSE Insgesamt wurden im Rahmen der zwölf Erfassungsdurchgänge 101 Vogelarten im UG beobachtet. In Tabelle 2 erfolgt eine alphabetische Auflistung aller in der Brutzeit angetroffenen Vogelarten. Daran schließt sich in Spalte drei eine Angabe zum Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005) an. Weiterhin sind in Spalte vier und fünf Angaben zur Gefährdung nach der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung 2007 für Gesamt-Niedersachsen (RL Nds 2007) bzw. für die Region Tiefland-West (RL T-W 2007) enthalten. In der sechsten Spalte (RL BRD 2007) findet sich die Einstufung nach der "Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (4. Fassung, )". Den letzten beiden Spalten sind Angaben zum Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL) zu entnehmen. Aufgabenstellung dieser Arbeit war es, insbesondere die Offenlandarten zu erfassen, da nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere bei dieser Gruppe von einer besonderen Planungsrelevanz bei Windkraftanlagen auszugehen ist (z.b. REICHENBACH et al. 2004). Aufgrund der hierauf abgestimmten Untersuchungsmethodik und -intensität ist die folgende Artenliste sicherlich nicht 100 % vollständig. Sie vermittelt aber einen sehr guten Eindruck über die Vielfältigkeit eines derartigen Untersuchungsgebietes, da auch kleinere Gehölze und Hecken regelmäßig überprüft wurden. Greife und Großvögel (z. B. Kraniche, Schwäne) wurden ebenfalls erfasst, da insbesondere für diese Arten das Kollisionsrisiko aktuell diskutiert wird. Tabelle 2: Gesamtartenliste der im UG Vörden im Zeitraum Ende März bis Mitte Juni 2015 nachgewiesenen Vogelarten mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus in alphabetischer Reihenfolge Deutscher Name Wissenschaftl. Name. Status Rote Liste Status 2007 BArt SchV EU- VRL Nds T-W BRD Aaskrähe Corvus corone BV Amsel Turdus merula BV Austernfischer Haematopus ostralegus BZF Bachstelze Motacilla alba BV Baumpieper Anthus trivialis BV V V V Bekassine Gallinago gallinago BV Blaukehlchen Luscinia svecica BV + V V Blaumeise Parus caeruleus BV Bluthänfling Carduelis cannabina BV V V V Brandgans Tadorna tadorna BZF Bruchwasserläufer Tringa glareola DZ Buchfink Fringilla coelebs BV Buntspecht Dendrocopos major BV Dohle Corvus monedula BZF Dorngrasmücke Sylvia communis BV Eichelhäher Garrulus glandarius BV + + +

9 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 5 Deutscher Name Wissenschaftl. Name. Status Rote Liste Status 2007 BArt SchV EU- VRL Nds T-W BRD Elster Pica pica BV Erlenzeisig Carduelis spinus BZF Fasan Phasianus colchicus BZF Feldlerche Alauda arvensis BV Feldschwirl Locustella naevia BV 3 3 V Feldsperling Passer montanus B V V V Fitis Phylloscopus trochilus BV Flussregenpfeifer Charadrius dubius B Flussuferläufer Actitis hypoleucos DZ Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV Gartengrasmücke Sylvia borin BV Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV Gelbspötter Hippolais icterina BV Goldammer Emberiza citrinella BV Graugans Anser anser BV Graureiher Ardea cinerea BZF Grauschnäpper Muscicapa striata BV V V + Großer Brachvogel Numenius arquata BV Grünfink Carduelis chloris BV Grünschenkel Tringa nebularia BV Grünspecht Picus viridis BV Habicht Accipiter gentilis BZF Haubenmeise Parus cristatus BZF Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BZF Haussperling Passer domesticus B V V V Heckenbraunelle Prunella modularis BV Heidelerche Lullula arborea BZF 3 3 V Höckerschwan Cygnus olor BZF Hohltaube Columba oenas BZF Kampfläufer Philomachus pugnax DZ Kanadagans Branta canadensis BV Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes BZF Kiebitz Vanellus vanellus B Klappergrasmücke Sylvia curruca BZF Kleiber Sitta europaea BZF Kleinspecht Dendrocopos minor BV 3 3 V Kohlmeise Parus major BV Kolkrabe Corvus corax BZF Kornweihe Circus cyaneus DZ Kranich Grus grus BZF I Krickente Anas crecca BV 3 3 V Kuckuck Cuculus canorus BV 3 3 V Lachmöwe Larus ridibundus B + V + Löffelente Anas clypeata BV Mäusebussard Buteo buteo BZF + + +

10 Seite 6 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Deutscher Name Wissenschaftl. Name. Status Rote Liste Status 2007 BArt SchV EU- VRL Merlin Falco columbarius DZ Nds T-W BRD Misteldrossel Turdus viscivorus BV Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV Neuntöter Lanius collurio BZF Nilgans Alopochen aegyptiacus BZF Rauchschwalbe Hirundo rustica BV 3 3 V Ringeltaube Columba palumbus BV Rohrammer Emberiza schoeniclus BV Rotkehlchen Erithacus rubecula BV Rotschenkel Tringa totanus BV 2 2 V Saatkrähe Corvus frugilegus BZF V V + V Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula DZ Schnatterente Anas strepera BV Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B + + V Schwarzspecht Dryocopus martius BV I Silberreiher Ardea alba DZ I Singdrossel Turdus philomelos BV Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla BZF Sperber Accipiter nisus BZF Star Sturnus vulgaris B V V + Steinschmätzer Oenanthe oenanthe B Stieglitz Carduelis carduelis BZF Stockente Anas platyrhynchos B Sturmmöwe Larus canus B Sumpfmeise Poecile palustris BZF Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris BV Tannenmeise Parus ater BZF Teichwasserläufer Tringa stagnatilis DZ Turmfalke Falco tinnunculus B V V + Wacholderdrossel Turdus pilaris BV Waldwasserläufer Tringa ochropus DZ Weidenmeise Parus montanus BZF Weißstorch Ciconia ciconia BZF Wiesenpieper Anthus pratensis B 3 3 V Wiesenschafstelze Motacilla flava BV Wintergoldhähnchen Regulus regulus BZF Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV Ziegenmelker Caprimulgus europaeus BV Zilpzalp Phylloscopus collybita BV Legende: Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung (Arten, die in der Umgebung brüten und im UG als Gast auftreten oder Arten, die aufgrund der vorhandenen Lebensräume im Gebiet brüten könnten), DZ = Durchzügler, Gast; RL Nds 2007, RL T-W 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER & OLTMANS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Flachland; 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet

11 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 7 RL BRD 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 3. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al. 2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; = streng geschützte Art, = besonders geschützte Art EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art 3.1 PLANUNGS- UND BEWERTUNGSRELEVANTE ARTEN Im UG wurden während der Untersuchung 33 planungsrelevante (windkraftempfindliche Arten, Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie alle Greife und Großvögel) und bewertungsrelevante Brutvogelarten (nach BEHM & KRÜGER 2013), die zumindest mit einem Brutverdacht festgestellt wurden, nachgewiesen (s. Karte 1 und Karte 2). Ihr Brutstatus ist Tabelle 3 zu entnehmen. Die meisten gefährdeten Arten wie Bekassine, Blaukehlchen, Feldschwirl, Flussregenpfeifer, Großer Brachvogel, Krick- und Löffelente, Rotschenkel, Steinschmätzer und Wiesenpieper konzentrieren sich auf die Abtorfungsflächen im Osten der Potenzialfläche. Besonders bemerkenswert war dort das Vorkommen von zehn Brutpaaren des Steinschmätzers. Tabelle 3: Planungs- und bewertungsrelevante Brutvogelarten im UG Vörden; B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung Deutscher Name Wissenschaftlicher Gesamtzahl RL RL RL EU- Name Paare bzw. B BV BZF Nds T-W BRD VRL Reviere im UG Baumpieper Anthus trivialis V V V Bekassine Gallinago gallinago Blaukehlchen Luscinia svecica V V I Bluthänfling Carduelis cannabina 6 6 V V V Feldlerche Alauda arvensis Feldschwirl Locustella naevia V Feldsperling* Passer montanus > 30 V V V Flussregenpfeifer Charadrius dubius Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V Grauschnäpper Muscicapa striata 1 1 V V Großer Brachvogel Numenius arquata Grünspecht Picus viridis Habicht Accipiter gentilis 1 Haussperling* Passer domesticus > 10 V V V Kiebitz Vanellus vanellus Kleinspecht Dendrocopos minor V Kranich Grus grus 1 3 I Krickente Anas crecca V Kuckuck Cuculus canorus V Lachmöwe Larus ridibundus 2 2 V Löffelente Anas clypeata Mäusebussard Buteo buteo 11 Rauchschwalbe* Hirundo rustica > V

12 Seite 8 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Gesamtzahl Paare bzw. Reviere im UG B BV BZF RL Nds 2007 RL T-W 2007 RL BRD 2007 EU- VRL Rotschenkel Tringa totanus V Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V Schwarzspecht Dryocopos martius 1 1 I Sperber Accipiter nisus 2 Star Sturnus vulgaris V V Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Turmfalke Falco tinnunculus Weißstorch Ciconia ciconia Wiesenpieper Anthus pratensis V Ziegenmelker Caprimulgus europaeus Legende vgl. Legende zu Tabelle 2 * nicht quantitativ erfasst Anmerkungen zu ausgewählten planungs- und bewertungsrelevanten Arten (vgl. Karte 1 und Karte 2) Erklärung der verwendeten Abkürzungen: B = Brutnachweis; BV = Brutverdacht; BZF = Brutzeitfeststellung; UG = Untersuchungsgebiet; PZF = Potenzialfläche Baumpieper: 34 x BV und 13 x BZF, überwiegend im 500-m-Radius um die PZF Bekassine: 1 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Blaukehlchen: 2 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Bluthänfling: 6 x BV im Bereich der Abtorfungsfläche im Osten des UG Feldlerche: 4 x BV auf Ackerflächen im Norden, Süden und Osten des UG Feldschwirl: 1 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Feldsperling: nicht quantitativ erfasst; mind. 30 Paare im Bereich der Hofanlage im NW des UG Flussregenpfeifer: 2 x B, 4 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Gartenrotschwanz: 22 x BV und 2 x BZF überwiegend in den gehölzreichen Strukturen am Rand und außerhalb der PZF Grauschnäpper: 1 x BV im Osten der PZF Großer Brachvogel: 2 Reviere östlich der PZF Grünspecht: 1 Revier im Norden der PZF Im Fladder Habicht: 1 x BZF am im Osten der PZF Haussperling: nicht quantitativ erfasst; mind. 10 x BV in der Hofanlage im NW des UG Kiebitz: 1 x B und 1 x BV im Fladder im Norden des UG, 3 x BV im Süden des UG und 4 x BV in der Torfabbaufläche im Osten des UG

13 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 9 Kleinspecht: 2 x BV nördlich der PZF Im Fladder, 1 x BZF im Zentrum der PZF Kranich: 1 BZF eines Paares am im Moorbirkenwald im Westen der Abtorfungsfläche Krickente: 1 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Kuckuck: 1 Revier im Osten der PZF Lachmöwe: 2 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Löffelente: 1 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Mäusebussard: 11 x BZF im gesamten UG Rauchschwalbe: nicht quantitativ erfasst; mind. 1 x BV in der Hofanlage im NW des UG und 3 x BV in der Sportanlage östlich des Standortübungsplatzes Rotschenkel: 2 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Schwarzkehlchen: 2 x B nördlich der PZF Im Fladder, 2 x BV innerhalb der PZF, 2 x BV im Süden des UG Schwarzspecht: 1 Revier im Bereich der PZF Sperber: 2 x BZF am 9.4. im Westen und Osten des UG Star: 8 x B, 1 x BV in alten Bäumen im zentralen UG Steinschmätzer: 3 x B, 7 x BV ausschließlich im Bereich der abgestochenen Torfsoden östlich der PZF Turmfalke: 1 x B im Bereich der Sportanlage östlich des Standortübungsplatzes und 4 weitere BZF im April und Mai Weißstorch: 2 x BZF am und im Süden der vernässten Abtorfungsfläche Wiesenpieper: 1 x B, 4 x BV in der vernässten Abtorfungsfläche im Osten des UG Ziegenmelker: 1 Revier im Moorbirkenwald am östlichen Rand der PZF

14 Seite 10 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung BEWERTUNG Für die Bewertung des UGs als Brutvogellebensraum wurde das in Kapitel 2.3 näher beschriebene Bewertungsmodell von BEHM & KRÜGER (2013) angewendet. Werden die in Tab. 3 aufgeführten Reviere bewertungsrelevanter Arten in den jeweiligen Teilgebieten beachtet (s. Tab. 4), gelangt man über die in Kapitel 2.3 beschriebenen Bewertungsschritte zu den Bewertungen der einzelnen Teilgebiete (TG, s. Tab. 5). Für die Abgrenzung der TG siehe Karte 3. Bei der Bewertung ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die RL-Einstufungen für das Tiefland/ West, bis zur landesweiten Bedeutung die RL- Einstufungen für Niedersachsen und oberhalb der landesweiten Bedeutung die RL- Einstufungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen. Tabelle 4: Verteilung der Reviere bewertungsrelevanter Arten auf die Teilgebiete RL RL RL TG TG TG TG TG TG TG TG Nds T-W BRD I II III IV V VI VII VIII Bekassine Feldlerche Feldschwirl 3 3 V 1 Flussregenpfeifer Gartenrotschwanz 3 3 V Großer Brachvogel Grünspecht Kiebitz Kleinspecht 3 3 V 2 Krickente 3 3 V 1 Kuckuck 3 3 V 1 Löffelente Rotschenkel 2 2 V 2 Steinschmätzer Wiesenpieper 3 3 V 5 Ziegenmelker Da die meisten TG eine Fläche von mehr als 1 km² aufweisen, ist für diese eine Normalisierung auf 1 km² (Division durch den Flächenfaktor) für die Umrechnung des Punktwerts auf die Bedeutungsschwelle notwendig. Der ermittelte Punktwert muss hierfür durch den jeweiligen Flächenfaktor dividiert werden (s. Tab. 5).

15 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 11 Tabelle 5: Bewertung der Teilgebiete TG I TG II TG III TG IV TG V TG VI TG VII TG VIII Punktwert RL Nds - 5,3 8,8 26,7 3,1 6,1 1,8 1,8 Punktwert RL T-W - 5,3 8,8 26,7 3,1 6,8 1,8 1,8 Punktwert RL BRD - 4,5 1,0 33,0-6,6 - - Flächengröße in qkm 1,63 1,06 1,97 1,67 0,99 1,75 0,92 1,18 Flächenfaktor 1,6 1,1 2,0 1,7 1,0 1,8 1,0 1,2 Punktwert bei Berücksichtigung des Flächenfaktors RL Nds Punktwert bei Berücksichtigung des Flächenfaktors RL T-W Punktwert bei Berücksichtigung des Flächenfaktors RL BRD - 4,8 4,4 15,7 3,1 3,4 1,8 1,5-4,8 4,4 15,7 3,1 3,4 1,8 1,5-4,1 1,0 19,4-3,6 - - Bewertung < lok. lok. lok. nat. < lok. < lok. < lok. < lok. Demnach ist das Teilgebiet IV von nationaler Bedeutung. Ausschlaggebend hierfür sind die Vorkommen von: 4 Paare Kiebitz, 1 Paar Feldlerche, 3 Paare Gartenrotschwanz, 2 Paare Großer Brachvogel, 1 Paar Löffelente, 10 Paare Steinschmätzer, 5 Paare Wiesenpieper, 1 Paar Bekassine, 6 Paare Flussregenpfeifer, 2 Paare Rotschenkel, 1 Paar Feldschwirl, 1 Paar Krickente. Weiterhin erreichen Teilgebiete II und III lokale Bedeutung. Ausschlaggebend sind die Vorkommen von: Teilgebiet II: 2 Paare Kiebitz, 1 Paar Feldlerche, 3 Paare Gartenrotschwanz. Teilgebiet III: 6 Paare Gartenrotschwanz, 2 Paare Kleinspecht, 1 Paar Grünspecht, 1 Paar Kuckuck, 1 Paar Ziegenmelker. Alle anderen Teilgebiete erreichen Wertigkeiten unterhalb lokaler Bedeutung.

16 Seite 12 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung KONFLIKTANALYSE Nachstehend findet sich zunächst eine grundsätzliche Beschreibung und Diskussion der potentiellen Konflikte zwischen Brutvögeln und Windenergieanlagen. 5.1 POTENZIELLE BETROFFENHEITEN HÖTKER et al. (2004) vom Michael-Otto-Institut des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.v.) stellten in einer Literaturstudie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) fest, dass in einer Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden konnte. Sie schränken zwar ein, dass die meisten Studien aufgrund methodischer Mängel nur eine eingeschränkte Aussagekraft aufweisen. Die von HÖTKER et al. (2004) verwendete Vorgehensweise erlaubt es nach Ansicht der Autoren dennoch, die getroffenen Aussagen auf eine breite Basis zu stellen. Danach werden die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft tendenziell negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten Windkraftanlagen positive Wirkungen aus (aufgrund von sekundären Effekten wie Habitatveränderungen bzw. landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung von Anlagen). Für den Kiebitz geben HÖTKER et al. (2004) mittlere Minimalabstände von rund 100 m an, für den Wiesenpieper 0-40 m und für die Feldlerche rund 100 m. Der Landesverband Bremen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) hat 2004 einen Band mit einer Reihe von Untersuchungen herausgegeben, die in der Auswertung von HÖTKER et al. (2004, s.o.) noch nicht enthalten sind. Hervorzuheben ist hieraus u.a. eine sechsjährige Studie zur Bestandsveränderung des Kiebitzes im Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks (SINNING 2004b). Dabei zeigte sich, dass die festgestellten Bestandsveränderungen nicht mit dem Einfluss des Windparks in Verbindung gebracht werden konnten. Die innerhalb des Windparks gelegenen Flächen wurden weiterhin als Brutreviere genutzt; hier lagen sogar die ausgeprägtesten Brutkolonien. Weiterhin wurde im Bereich des Windparks regelmäßig eine erfolgreiche Reproduktion des Kiebitzes festgestellt. Für Blaukehlchen, Schilfrohrsänger und einige andere bestandsgefährdete Singvogelarten zeigten REICHENBACH et al. (2004, ebenfalls im BUND- Band) an einer Reihe von Beispielen, dass auch Flächen innerhalb der Windparks, z.t. in unmittelbarer Anlagennähe besiedelt werden. Hinweise auf Vertreibungswirkungen ergaben sich nicht. SINNING et al. (2004, ebenfalls im BUND- Band) belegten eine Bestandszunahme von Blaukehlchen und Schilfrohrsängern in einem Windpark nach Errichtung der Anlagen. Im südlichen Ostfriesland wurden von 2000 bis 2007 Untersuchungen zu den Auswirkungen mehrerer Windparks auf Vögel durchgeführt, die folgende Bausteine umfassten: Bestandserfassungen von Brut- und Gastvögeln, Beobachtungen zu Verhalten und Raumnutzung, Bruterfolgskontrollen und Habitatanalysen. Analyse nach dem BACI-Design (Before-After- Control-Impact, Vorher-Nachher-Untersuchung mit Referenzfläche) (STEINBORN et al. 2011). Diese führten zu folgenden Ergebnissen:

17 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 13 bei keiner untersuchten Art fand eine Verlagerung aus den Windparks (500 m Umkreis) in das Referenzgebiet statt. Beim Kiebitz als Brutvogel fand in einem Windpark eine signifikante Bestandsabnahme statt. Beim Vergleich von Brutpaarzahlen und Erwartungswerten, die aus den Beständen des Referenzgebietes abgeleitet wurden, fand sich beim Kiebitz als einziger Art eine signifikante Meidung des Nahbereichs der Anlagen (bis 100 m Entfernung). Kein Einfluss wurde festgestellt bei Uferschnepfe, Großem Brachvogel, Feldlerche, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen und Fasan. Verhaltensbeobachtungen beim Großen Brachvogel zeigten, dass die Anlagennähe bis ca. 50 m gemieden wurde und dass störungsanfälligere Verhaltensweisen wie Putzen oder Rasten erst ab einer Entfernung von ca. 200 m auftraten. Ein Einfluss der Windparks auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe ist aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar. Univariate Habitatmodelle ergaben, dass die Nähe zu den Windkraftanlagen nur einen sehr geringen Erklärungsgehalt zur Verteilung der Reviere beiträgt. Andere Parameter, die die Habitatqualität beeinflussen, sind von wesentlich größerer Bedeutung. Multiple Habitatmodelle zeigten, dass Bereiche mit hoher Habitatqualität auch innerhalb von Windparks besiedelt werden, ein Unterschied in der Brutdichte zu Flächen gleicher Qualität im Referenzgebiet bestand nicht. Kiebitze haben jedoch auch bei dieser Analyse den 100 m- Bereich um die Anlagen signifikant gemieden. Vorher-Nachher-Untersuchungen zu Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper in einem Windpark in Cuxhaven bestätigen diese Ergebnisse (STEINBORN & REICHENBACH 2008). MÖCKEL & WIESNER (2007) kommen nach dreijährigen Untersuchungen an elf Windparks in der Niederlausitz zu dem Ergebnis, dass bei den Brutvögeln kein großflächiges Meiden von Windparks festzustellen war. Auch wenn somit insgesamt von eher geringen Auswirkungen auf Brutvögel auszugehen ist, zeigen die zahlreichen inzwischen vorliegenden Untersuchungen zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel, dass zwischen den einzelnen Arten deutliche Unterschiede in der Reaktion gegenüber diesem Eingriffstyp bestehen (z.b. BACH et al. 1999, DÜRR in JESSEL 2001, HANDKE 2000, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, HÖTKER et al. 2004, PERCIVAL 2000, REICHENBACH 2002, 2003, SCHREIBER 2000, SINNING 1999, 2002). Neben den üblichen Bewertungskriterien zur Einstufung der Bedeutung von Vogellebensräumen (z.b. Vorkommen von Rote-Liste-Arten) ist daher auch die Einbeziehung der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen für eine angemessene Eingriffsbewertung erforderlich (DIERßEN & RECK 1998, HANDKE 2000, REICHENBACH 1999, 2003, SINNING 2002, SPRÖTGE 2002). Für die Einschätzung des Konfliktpotentials der geplanten WEA wird nachfolgend zunächst ein kurzer Überblick über den Stand des Wissens zur spezifischen Empfindlichkeit des ermittelten und potentiell planungsrelevanten Artenspektrums gegeben.

18 Seite 14 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung FREIFLÄCHENBRÜTER Zu betrachten für den konkreten Planungsfall wären hier somit ausschließlich die Arten Feldlerche, Großer Brachvogel und Kiebitz, da alle anderen Arten nur im weiteren Umfeld oder als Brutzeitfeststellung vermerkt sind. FELDLERCHE Auf der Basis von 318 Feldlerchenrevieren, die hinsichtlich ihrer Verteilung im Verhältnis zum Windparkstandort analysiert wurden, zeigten BACH et al. (1999), dass eine eindeutige Meidungsreaktion der windparknahen Flächen bei dieser Art nicht nachzuweisen ist. BRAUNEIS (1999) berichtete in seinen Beobachtungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Vögel im nordhessischen Bergland von Feldlerchenbruten im Einflussbereich des Schattens der laufenden Rotoren. Nach seinen Angaben werden Singflüge auch zwischen den Anlagen ausgeführt. WALTER & BRUX (1999) konnten zeigen, dass in ihren zwei Untersuchungsgebieten im Landkreis Cuxhaven sowohl die Wiesenbrüter Feldlerche, Wiesenpieper und Schafstelze als auch Röhricht- und Gebüschbrüter keine Meidung von windparknahen Flächen aufweisen. EIKHOFF (1999), LOSKE (2000), KORN & SCHERNER (2000) sowie BERGEN (2001) haben übereinstimmend in Ost-Westfalen keinen Einfluss von Windenergieanlagen auf Revierverteilung und Brutbiologie der Feldlerche nachweisen können. Auch GHARADJEDAGHI & EHRLINGER (2001) fanden an einem Windpark im Landkreis Altenburger Land (Thüringen), dass Siedlungsdichte und Gesangsverhalten der Art durch die Anlagen offensichtlich nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Dies stimmt mit den Ergebnissen von REICHENBACH (2002) überein, der an mehreren Windparks in Nordwestdeutschland mit verschiedenen Anlagenhöhen keinen Einfluss der Anlagen auf die räumliche Verteilung von Feldlerchenbrutpaaren finden konnte. Gleiches berichtet THOMAS (1999, zit. in PERCIVAL 2000) von Windparks in England und Wales. Dies wird ebenso von STEINBORN (et al. 2011) für Ostfriesland, von STEINBORN & REICHENBACH (2008; vgl. Kap ) für Cuxhaven sowie von ELLE (2006) und MÖCKEL & WIESNER (2007) auch für andere Lebensraumtypen und Regionen (eine südwestdeutsche Mittelgebirgslandschaft und die Niederlausitz) bestätigt. Die Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von WEA und Habitatparametern auf Wiesenvögel von STEINBORN et al. (2011) kommt zu dem Ergebnis, dass für die Feldlerche kein größerer Einfluss durch Windparks vorliegt. Lediglich eine kleinräumige Meidung der WEA bis 100 m deutet sich in den Ergebnissen an, ein signifikanter Einfluss liegt jedoch nicht vor. Eine kleinräumige Meidung trat bei den untersuchten Windparks auch erst mit einer gewissen Zeitverzögerung ein. Der Einfluss bestimmter Habitatparameter ist hingegen wesentlich klarer zu erkennen als derjenige der WEA. Insgesamt kann somit davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche als Brutvogel keine ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen zeigt.

19 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 15 KIEBITZ Zu dieser Art liegen inzwischen viele Studien vor, so dass die Empfindlichkeit gut beurteilt werden kann. Eine detaillierte Zusammenstellung findet sich bei REICHENBACH (2002, 2003) sowie bei REICHENBACH et al. (2004). Danach zeigen übereinstimmend fast alle Untersuchungen, dass Kiebitze als Brutvögel offensichtlich nur wenig oder gar nicht von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Auf der Basis von 19 Studien beurteilen REICHENBACH et al. (2004) die Empfindlichkeit des Kiebitzes gegenüber Windenergieanlagen als gering bis mittel. Diese Einstufung ist nach Ansicht der Autoren gut abgesichert, von Beeinträchtigungen bis zu einer Entfernung von ca. 100 m muss ausgegangen werden. Die einzige Studie, die scheinbar einen signifikanten Einfluss nachweisen konnte, ist jene von PEDERSEN & POULSEN (1991). Wahrscheinlich gehen ihre Ergebnisse jedoch weniger auf einen Einfluss der Anlage selber zurück, als vielmehr auf den von menschlichen Störungen. Die Anlage zeigte große technische Mängel, was einen hohen Wartungsbedarf hervor rief. Nach Angaben der Autoren bewegten sich während der Brutzeit täglich Menschen im unmittelbaren Umfeld der Anlage. PEDERSEN & POULSEN (1991) führen dies selber als die beste Erklärung für die Brutaufgabe von drei Nestern an, die am nächsten zur Anlage lagen. Ihre Ergebnisse sind somit kein eindeutiger Nachweis einer Vertreibungswirkung, die durch die Anlage selber hervorgerufen würde. Insgesamt schien der Kiebitz als Brutvogel somit bereits schon nach älteren Erkenntnissen nicht oder nur in vergleichsweise geringem Maße von Windenergieanlagen beeinflusst zu werden. Dies wird nun durch zahlreiche Studien von z.b. von REICHENBACH (2003), REICHENBACH & STEINBORN (2004), SINNING (2002, 2004b), SINNING et al. (2004) sowie SPRÖTGE (2002) und STEINBORN et al. (2011) bestätigt. Insgesamt ist demnach noch von Meidungen in einem Umfeld von bis zu 100 m um WEA auszugehen, wobei es jedoch zu keiner Vollverdrängung aus dem Raum kommt. So werden regelmäßig auch Kiebitze innerhalb großer Windparks registriert. GROßER BRACHVOGEL Zu dieser Art lagen lange wenige Untersuchungen vor. Auch wenn die Auswertung dieser Beobachtungen schon länger zeigte, dass sich Brachvögel auch in Windparks aufhalten (REICHENBACH 2002) und Abstände von 200 m unterschritten werden, wurden für diese Art im Rahmen eines Vorsorgeprinzips lange weiter von einem Meidungsabstand bzw. Beeinträchtigungen im Radius von 200 m bis 300 m ausgegangen. Die Auswertung weiterer Arbeiten von HANDKE et al. (2004a, 2004d), REICHENBACH (2003, 2004), SINNING (2004a) sowie SINNING & DE BRYUN (2004) erlaubt jedoch genauere Aussagen. REICHENBACH et al. (2004) ordnen dem Großen Brachvogel danach eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit zu und gehen von Beeinträchtigungen bis zu m aus. In einer aktuellen siebenjährigen Studie im südlichen Ostfriesland kommen STEINBORN et al. (2011) zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss der untersuchten Windparks auf die Bestandsentwicklung des Großen Brachvogels nicht erkennbar war. Brachvögel brüteten in der Untersuchung auch innerhalb der Windparks, mieden jedoch tendenziell den Nahbereich (bis 100 m); dieses Ergebnis war jedoch nicht signifikant. Raumnutzungsbeobachtungen wiesen auf Meidungen bis 50 m hin; Verhaltensänderungen konnten sich jedoch bis zu einem Abstand von 200 m zu den

20 Seite 16 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Anlagen erstrecken. Temporäre Revieraufgaben im Einflussbereich von Bauarbeiten während der Brutzeit deuteten auf vorübergehende Störung hin. Zusammenfassend sind bei Großem Brachvogel ähnlich wie beim Kiebitz nur Meidungen bis 100 m zu erwarten GEHÖLZBRÜTER BZW. GEHÖLZGEBUNDENE BRUTVÖGEL SOWIE RÖHRICHTBRÜTER Hier werden auch Arten behandelt, die in Gehölzen singen, aber auf den Ackerflächen ihre Nahrung suchen oder an den Gehölzrändern brüten, wie z.b. Goldammer, Gartenrotschwanz oder Baumpieper. Über einige Nicht-Singvogelarten gehölzreicher Kulturlandschaften wie Kuckuck, Waldschnepfe und Grünspecht liegen bisher keinerlei Studien über Scheuch- und Barrierewirkungen von Windkraftanlagen vor (siehe REICHENBACH et al und HÖTKER et al. 2004). STÜBING (2001) untersuchte am Nordabfall des Vogelsberges (Mittelhessen) u.a. den Einfluss von zwei Windparks (13 bzw. 23 Anlagen) auf Brutvögel, insbesondere auf gehölzbrütende Singvögel. Vergleiche mit Siedlungsdichten aus anderen Gebieten machten deutlich, dass mit Ausnahme des Fitis, alle anderen Arten die Windparkflächen in durchschnittlichen oder hohen biotopbezogenen Dichten besiedelten (Buchfink, Goldammer, Sommergoldhähnchen, Bluthänfling, Amsel, Singdrossel, Gartengrasmücke, Rotkehlchen, Sumpfrohrsänger, Tannenmeise, Neuntöter, Dorngrasmücke). Für viele Arten gelangen Brutnachweise oder Revierfunde in Entfernungen von weniger als 50 m von der nächsten Windenergieanlage. Ein negativer Einfluss der Anlagen ließ sich nicht feststellen, stattdessen wurde die Verteilung der Brutvögel eher von der Habitatverteilung beeinflusst. KAATZ (1999, 2002) legt Ergebnisse einer Vorher-Nachher-Untersuchung an Windkraftanlagen in Brandenburg vor, wonach bei verschiedenen Arten der Agrarlandschaft potentiell mögliche Störungen durch Windenergieanlagen entweder toleriert werden oder ein Gewöhnungseffekt eintritt. Einige Arten wie Rohrammer oder Braunkehlchen rückten sogar mit ihren Revieren näher an die Anlagen heran. Mit Hilfe von Beringungen wurde bei den Arten Nachtigall, Goldammer, Gartengrasmücke, Gelbspötter und Amsel eine individuenspezifische Toleranz gegenüber den Anlagen über mehrere aufeinanderfolgende Brutsaisonen nachgewiesen. Die Rückkehrraten bewegten sich in bekannten Größenordnungen und Spannbreiten, so dass ein Einfluss der Anlagen nicht erkennbar war. Neuntöter und Grauammer waren in der Mehrzahl der Jahre in Anlagennähe als Brutvögel anwesend. BERGEN (2001) untersuchte von 1998 bis 2000 den Einfluss von zwei westfälischen Windparks auf das Brutvogelspektrum sowie auf die Zahl und die räumliche Verteilung der Reviere. Dort kam es nach Errichtung der Anlagen nicht zu einer wesentlichen Veränderung des Artenspektrums oder der Siedlungsdichte einzelner Arten. Dies gilt insbesondere für Feldlerche, Buchfink und Goldammer.

21 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 17 Weitere Ausführungen zur Unempfindlichkeit dieser Gruppe auch die Ergebnisse zu aktuelleren Studien wurden bereits im Kapitel gemacht. Insgesamt wird somit die Einschätzung von EXO (2001) bestätigt, wonach viele Singvogelarten als vergleichsweise unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen gelten können. Daher sind keine Arten gesondert näher zu betrachten. 5.2 ZU ERWARTENDE BEEINTRÄCHTIGUNGEN (OHNE ARTEN MIT EINZELNEN BRUTZEITFESTSTELLUNGEN) KOLLISIONSVERLUSTE Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand (DÜRR Stand Juni 2015) liegen für einige der planungsrelevanten Vogelarten im UG bisher bundesweit keine Totfunde an Windenergieanlagen vor. Dies gilt für einige der Vogelarten wie z.b. Blaukehlchen, Feldschwirl, Grauschnäpper, Kleinspecht, Rotschenkel, Schwarzkehlchen, Schwarzspecht, Wiesenpieper und Ziegenmelker. Für weitere planungsrelevante Arten liegen nur sehr wenige Totfunde vor: Baumpieper (5), Bekassine (2), Bluthänfling (1), Feldsperling (14), Flussregenpfeifer (1), Gartenrotschwanz (1), Großer Brachvogel (3), Grünspecht (1), Haussperling (3), Heidelerche (5), Kiebitz (18), Krickente (5), Kuckuck (3),, Löffelente (1), Rauchschwalbe (20), Steinschmätzer (3). Bei anderen Arten sind zwar Kollisions- bzw. Anflugopfer an Windenergieanlagen aus Deutschland bekannt, die Anzahlen sind aber in Relation zur Populationsgröße der Arten sehr gering (z.b. Feldlerche: 83 Anflugopfer, Habicht (7), Kranich (14), Lachmöwe (120), Sperber (17), Turmfalke (66)). Besonders häufig von Kollisionen an Windenergieanlagen betroffen sind einige seltenere Greifvogelarten wie Rotmilan (bundesweit 270 Anflugopfer) oder Seeadler (bundesweit 108 Anflugopfer). Beide Arten wurden allerdings nicht im UG als Brutvogel nachgewiesen. Ein besonderes Kollisionsrisiko ist im UG für die meisten Arten nicht zu erwarten, da besonders kollisionsgefährdete Arten fehlen (z.b. Rotmilan, Seeadler). Für den Mäusebussard, der über den gesamten Untersuchungszeitraum im UG zumindest als Brutzeitfeststellung auftrat sind bisher 332 tote Tiere als Anflugopfer gefunden worden (DÜRR Stand Juni 2015). Diese Art gilt mit einem bundesdeutschen Bestand von Paaren als nicht gefährdet (GEDEON et al. 2014), ist aber als streng geschützte Art in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Mäusebussard ebenso wie der Turmfalke als nicht WEA-sensibel einzustufen (vgl. aktuellen Entwurf des Artenschutzleitfadens zum Niedersächsischen Windenergieerlass). Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko ist nicht zu erwarten SCHEUCH- UND BARRIEREWIRKUNG Die meisten zu betrachtenden Brutvögel des näheren Umfeldes der Potenzialfläche (z.b. Arten der Gehölze oder Feldlerche, Kiebitz und Großer Brachvogel als Offenlandarten) sind gemäß Kap und unempfindlich gegenüber dem Eingriffstyp Windenergieanlagen.

22 Seite 18 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Scheuch- und Barrierewirkungen durch die geplanten Windenergieanlagen sind für die örtliche Brutvogelfauna nur beim Kiebitz und Großen Brachvogel zu erwarten. Unter Berücksichtigung der artspezifischen Meidedistanzen (jeweils 100 m für Kiebitz und Großen Brachvogel) ergeben sich aber keine Betroffenheiten für die festgestellten Bruten.

23 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 19 6 HINWEISE ZUR EINGRIFFSREGELUNG UND ZUM ARTENSCHUTZ 6.1 KOLLISIONSRISIKO / TÖTUNGSRISIKO Aufgrund der Untersuchungen ist ein standortspezifisch erhöhtes Kollisionsrisiko nicht zu erwarten, da Arten mit besonders hohem Kollisionsrisiko im UG nicht regelmäßig aufgetreten sind. Da bei lebensnaher Betrachtung, eine Kollision einzelner Individuen mit Windenergieanlagen nie mit letzter Gewissheit auszuschließen ist, bedarf es einer einschränkenden Auslegung der Vorschriften dahingehend, dass der Tötungstatbestand nur dann erfüllt ist, wenn sich das Tötungsrisiko für die betroffenen Tiere in signifikanter Weise erhöht (z.b. BVerwG, U.v A 3.06). Da gemäß MKULNV & LANUV (2013), Langemach & Dürr (2014), LUBW (2015) und MU (2015, Entwurf vom ) auch bei dem Mäusebussard nicht von einer erhöhten Sensibilität gegenüber Windenergieanlagen auszugehen ist, kann ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko nicht erkannt werden. 6.2 SCHEUCH- UND BARRIEREWIRKUNG In der Potenzialfläche sind in Abhängigkeit von einer späteren Anlagenkonfiguration weder Kiebitz noch Großer Brachvogel von Revierverlagerung betroffen.

24 Seite 20 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung ZUSAMMENFASSUNG Bei der Brutvogelkartierung wurden auf acht Tag- und vier Nachtexkursionen folgende planungs- und bewertungsrelevante Brutvogelarten nachgewiesen: Baumpieper (34 Paare [P]), Bekassine (1 P.), Blaukehlchen (2 P.), Bluthänfling (6 P.), Feldlerche (4 P.), Feldschwirl (1 P.), Feldsperling (> 30 P.), Flussregenpfeifer (6 P.), Gartenrotschwanz (22 P.), Grauschnäpper (1 P.), Großer Brachvogel (2 P.), Grünspecht (1 P.), Haussperling (>10 P.), Kiebitz (9 P.), Kleinspecht (2 P.), Krickente (1 P.), Kuckuck (1 P.), Lachmöwe (2 P.), Löffelente (1 p.), Rauchschwalbe (> 4 P.), Rotschenkel (2 P.), Schwarzkehlchen (6 P.), Schwarzspecht (1 P.), Star (9 P.), Steinschmätzer (10 P.), Turmfalke (1 P.), Wiesenpieper (5 P.) und Ziegenmelker (1 P.). Die meisten gefährdeten Arten wie Bekassine, Blaukehlchen, Feldschwirl, Flussregenpfeifer, Großer Brachvogel, Krick- und Löffelente, Rotschenkel, Steinschmätzer und Wiesenpieper konzentrieren sich auf die Abtorfungsfläche im Osten der Potenzialfläche. Besonders bemerkenswert war dort das Brutvorkommen von zehn Paaren des Steinschmätzers, einer in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Vogelart. Von Habicht, Kranich, Mäusebussard, Sperber und Weißstorch liegen nur wenige Brutzeitfeststellungen vor. Nach der Bewertung der Teilgebiete erreicht das Teilgebiet IV nationale Bedeutung und die Teilgebiete II und III lokale Bedeutung. Die übrigen Teilgebiete erreichen nur Wertigkeiten unterhalb lokaler Bedeutung. Bei der Realisierung des Windparks ist weder mit Scheuchwirkungen (Verlagerung und Verdrängung) für den Kiebitz noch für den Großen Brachvogel zu rechnen. Die Auswirkungen von Kollisionen dürften ebenfalls gering sein, da im Gebiet keine Vogelarten regelmäßig als Nahrungsgäste nachgewiesen worden sind, von denen eine besondere Kollisionsgefährdung durch Windenergieanlagen bekannt ist.

25 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 21 8 QUELLEN Gesetze und Verordnungen EU-VRL - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG, Amtsbl. L 103) BARTSCHV - Bundesartenschutzverordnung Verordnung zum Schutz wild lebender Tierund Pflanzenarten (vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden) BACH, L., K. HANDKE, F. SINNING (1999): Einfluss von Windenergieanlagen auf die Verteilung von Brut- und Rastvögeln in Nordwest-Deutschland. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 4 (Themenheft Vögel und Windkraft ): BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen, 3. Fassung, Stand In: Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 2/2013, S BERGEN, F. (2001): Untersuchungen zum Einfluss der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen auf Vögel im Binnenland. Dissertation. Ruhr Universität Bochum. BRAUNEIS, W. (1999): Der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Avifauna am Beispiel der Solzer Höhe bei Bebra-Solz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Unveröffentlichtes Gutachten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen e.v. DÜRR, T. (2015): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatl. Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Stand: ELLE, O. (2006): Untersuchungen zur räumlichen Verteilung der Feldlerche (Alauda arvensis) vor und nach der Errichtung eines Windparks in einer südwestdeutschen Mittelgebirgslandschaft.- Ber. Vogelschutz 43 (2006), EIKHOFF, E. (1999): Zum Einfluss moderner Windkraftanlagen auf das Verhalten und die Raumnutzung der Feldlerche (Alauda arvensis) im Windpark bei Effeln/ Drewer (Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen. Diplomarbeit Ruhr-Universität Bochum. EXO, M. (2001): Windkraftanlagen und Vogelschutz. Naturschutz u. Landschaftsplanung 33: 323 GEDEON, K., C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, C. SUDFELDT, W. EIKHORST, S. FISCHER, M. FLADE, S. FRICK, I. GEIERSBERGER, B. KOOP, M. KRAMER, T. KRÜGER, N. ROTH, T. RYSLAVY, S. STÜBING, S. R. SUDMANN, R. STEFFENS, F. VÖKLER, & K. WITT (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring, Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster.

26 Seite 22 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 GHARADJEDAGHI, B. & M. EHRLINGER (2001): Auswirkungen des Windparks bei Nitzschka (Lkr. Altenburger Land) auf die Vogelfauna. Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 38 (3): HANDKE, K. (2000): Vögel und Windkraft im Nordwesten Deutschlands. LÖBF-Mitteilungen 2/00: HANDKE, K., J. ADENA, P. HANDKE & M. SPRÖTGE (2004a): Untersuchungen an ausgewählten Brutvogelarten nach Errichtung eines Windparks im Bereich der Stader Geest (Landkreis Rotenburg/Wümme und Stade). Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7 (Themenheft Vögel und Fledermäuse im Konflikt mit der Windenergie - Erkenntnisse zur Empfindlichkeit ): HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. Michael-Otto-Institut im NABU, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz, Bergenhusen, 80 S. ISSELBÄCHER, K. & T. ISSELBÄCHER (2001): Windenergieanlagen. In: RICHARZ, K., E. BEZZEL & M. HORMAN (HRSG.): Taschenbuch für Vogelschutz. Aula Verlag, Wiesbaden.JESSEL, B.(2001): WINDKRAFT IN BRANDENBURG. NET.DE/TEXTE/2001/JESSEL/JESSEL_01.HTM KAATZ, J. (1999): Einfluß von Windenergieanlagen auf dasverhalten der Vögel im Binnenland. In: IHDE,S.& E.VAUK-HENTZELT (Hrsg.): Vogelschutz und Windenergie. Konflikte, Lösungsmöglichkeiten und Visionen: KAATZ, J. (2002): Artenzusammensetzung und Dominanzverhältnisse einer Heckenbrütergemeinschaft im Windfeld Nackel. Tagungsband zur Fachtagung Windenergie und Vögel Ausmaß und Bewältigung eines Konfliktes, , Berlin. KORN, M. & E. R. SCHERNER (2000): Raumnutzung von Feldlerchen (Alauda arvensis) in einem Windpark. - Natur und Landschaft 75: KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand In: Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27: LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNG UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG LUBW (2014): Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen. Karlsruge, S. 39. LANGGEMACH, T. & T. DÜRR (2014): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Entwurf, Stand Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Staatliche Vogelschutzwarte, Nennhausen.

27 Windpark Vörden - Brutvogelerfassung 2015 Seite 23 LOSKE, K.-H. (2000): Verteilung von Feldlerchenrevieren (Alauda arvensis) im Umfeld von Windkraftanlagen ein Beispiel aus der Paderborner Hochfläche. - Charadrius 36: MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ DES LANDES NIEDERSACHSEN MU (2015): Leitfaden Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen. Entwurf vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MU) & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NIEDERSACHSEN (MU) (2015): Leitfaden - Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen. MÖCKEL, R. & T. WIESNER (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Niederlausitz (Land Brandenburg). Otis 15: NLT - NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (2014): Naturschutz und Windenergie - Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014). PEDERSEN, M. B. & E. POULSEN (1991): Impact of a 90m/2MW wind turbine on birds (Avian responses to the implementation of the Tjæreborg Wind Turbine at the Danish Wadden Sea). Danske Vildtundersøgelser, H. 47: PERCIVAL, S. M. (2000): Birds and wind turbines in Britain. BRITISH WILDLIFE 12 (1): REICHENBACH, M. (2002): Windenergie und Wiesenvögel wie empfindlich sind die Offenlandarten? Tagungsband zur Fachtagung Windenergie und Vögel Ausmaß und Bewältigung eines Konfliktes, , Berlin. REICHENBACH, M. (2003): Windenergie und Vögel - Ausmaß und planerische Bewältigung. Dissertation an der Technischen Universität Berlin. Landschaftsentwicklung und Umweltforschung 123, Schriftenreihe der Fakultät Architektur Umwelt Gesellschaft. REICHENBACH, M., & H. STEINBORN (2004): Langzeituntersuchungen zum Konfliktthema "Windkraft und Vögel". 3. Zwischenbericht., ARSU GmbH, Oldenburg. REICHENBACH M., K. HANDKE & F. SINNING (2004): Der Stand des Wissens zur Empfindlichkeit von Vogelarten gegenüber Störungswirkungen von Windenergieanlagen. - In: Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (2006): Windkraft, Vögel, Lebensräume Ergebnisse einer fünfjährigen BACI-Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel pdf

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