Saarland. Ministerium für Wir tschaft und Wissenschaft. Besser werden. Wir unterstützen den Mittelstand.

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1 Saarland Ministerium für Wir tschaft und Wissenschaft Besser werden. Wir unterstützen den Mittelstand.

2 Kompetenz und gute Ideen Die saarländische Wirtschaft wird stark von der Arbeit der kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Deshalb ist Mittelstandspolitik ein Leitthema des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir leisten Unterstützung, damit Kompetenz und gute Ideen am Markt ihre Chance bekommen. Das Instrumentarium ist vielfältig, wie diese Broschüre zeigt. Sie bietet einen Gesamtüberblick und verweist an vielen Stellen darauf, wo im die aktuellsten Infomationen zu finden sind. Joachim Rippel Minister für Wirtschaft und Wissenschaft EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: Investition in Ihre Zukunft 2 3

3 Einstieg Fördereinrichtungen und Schwerpunktthemen Grundlagen Investitionshilfen für den Mittelstand: Wege zur finanziellen Förderung Ihres Vorhabens Ihre Partner Anlaufstellen für grundlegende Fragen: IHK HWK ZPT Saar SIKB Anlaufstellen für spezielles Wissen Beratung Einzelbetriebliche Beratung Familienfreundliche Arbeitswelt Unternehmensberatung zu Sonderthemen Aus- und Weiterbildung Qualifiziert für den Wettbewerb Fit für den technologischen Wandel Meister-Bafög und Ausbildungsbonus S. 6 S. 8 S. 10 S. 16 S. 20 Zum Auftakt: erste Hinweise und Emfehlungen Änderungen mitverfolgen Fördervorschriften werden regelmäßig angepasst. Bevor Sie also auf der Grundlage dieser Broschüre Entscheidungen fällen, ist anzuraten, sich nach Änderungen zu erkundigen. Die im Serviceteil (auf den Seiten 80 bis 91) genannten Anschriften helfen Ihnen bei der Suche nach den richtigen Anlaufstellen. Fristen einhalten Bei den Fördermöglichkeiten für den Mittelstand gilt vielfach der Grundsatz, dass die Leistungen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beantragt werden müssen. Informieren Sie sich frühzeitig, damit Ihre Förderanträge fristgerecht gestellt werden. Und noch ein Hinweis Obwohl die Broschüre mit Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden. Im Einzelfall besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung. Angebote für Existenzgründer Für den Themenkomplex Unternehmensgründung bietet die Saarland Offensive für Gründer SOG in der Broschüre Besser starten. Wir unterstützen Existenzgründer. eine eigene Übersicht. Mehr dazu erfahren Sie unter oder über die SOG-Hotline 0681/ Wachstum und Modernisierung S. 26 Zuschüsse im Rahmen der Strukturförderung Finanzielle Hilfen für die Tourismusbranche Förderdarlehen für den Mittelstand Finanzhilfe in Form von Beteiligungen Finanzierung über eine Bürgschaft Sonstige Finanzhilfen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Technologie und Innovation S. 44 Technologietransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft Innovationszuschüsse Zuschüsse aus Bundesprogrammen Einsatz von EU-Mitteln Innovationsprogramm Mittelstand Beteiligung an innovativen Unternehmen Start- und Gründerfonds Förderdarlehen Absatz und Auslandsmärkte S. 62 Neue Chancen durch neue Märkte Außenhandelsberatung und Kooperationsförderung Netzwerke für den Binnenmarkt und außereuropäischen Handel Darlehen zur Exportfinanzierung Umwelt, Energie und Verkehr S. 70 Umweltschutz als Selbstverpflichtung und Zukunftsmarkt EU-Darlehen Landesdarlehen Umweltfreundlicher ÖPNV Service S. 80 Adressen und Ansprechpartner GA-Positivliste GA-Fördergebiete 4 5

4 Einstieg Wa s l e i s t e t d i e Broschüre? Neben Angeboten zur allgemeinen und einzelbetrieblichen Beratung, konkreten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, stellen wir Ihnen finanzielle Hilfen vor. Sie reichen von Zuschüssen über Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften bis zu steuerlichen Hilfen und privatwirtschaftlichen Förderinitiativen. Zur besseren Im Überblick: Fördereinrichtungen und Schwerpunktthemen Übersicht haben wir die Fördermaßnahmen nach vier inhaltlichen Schwerpunkten gegliedert: Wachstum und Modernisierung Technologie und Innovation Absatz und Auslandsmärkte Umwelt, Energie und Verkehr Wie funktioniert s? Unter der Überschrift Förderkriterien geben wir Ihnen Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, unter Förderleistungen gehen wir auf Fördersätze, Obergrenzen beim Fördervolumen und Laufzeiten ein. Zur Klärung von Detailfragen empfiehlt es sich, zu den genannten Fördereinrichtungen aufzunehmen. Die im abschließenden Serviceteil genannten An- Wer fördert was? schriften sind als Hilfe bei der Suche nach einer ersten Anlaufstelle gedacht. Die Broschüre Besser werden. Wir unterstützen den Mittelstand. gibt mittelständischen Unternehmen wie freiberuflich Tätigen eine Übersicht zum breiten Spektrum der Förderleistungen. Damit Sie diese Hilfen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit einfach und schnell in Anspruch nehmen können, nennen wir Ihnen die Förderassistent wichtigsten Anlaufstellen. In erster Linie sind das: Nutzen Sie ergänzend zur Broschüre den Förder- assistenten der Bürgerdienste Saar. Unter www. - das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes foerderassistent.saarland.de können Sie sich auf kür- - das Ministerium für Umwelt des Saarlandes zestem Weg zum richtigen Förderprogramm führen - die Bundesministerien für Bildung und Forschung bzw. Wirtschaft und Technologie - die saarländischen Wirtschaftskammern IHK und HWK - die Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. - die Technologietransferstellen an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft - die Saarländische Investitionskreditbank SIKB und ihre Finanzierungspartner - die regionalen Wirtschaftsförderstellen - die Agentur für Arbeit lassen. So gelangen Sie beispielsweise über thematische Stichworte wie Technologieprogramm Saar mit wenigen Klicks zu den gewünschten Informationen. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Atrium Haus der Wirtschaftsförderung Referat C/1 Gründung, Mittelstand, Handwerk, Handel, Dienstleistung, Kammern Franz-Josef-Röder-Straße 17 Ansprechpartner Jürgen Lenhof Telefon 0681/ , j.lenhof@wirtschaft.saarland.de Gabriele Herrmann Telefon 0681/ g.herrmann@wirtschaft.saarland.de 6 7

5 Grundlagen bieten Mittelständlern mit erfolgversprechenden Produktideen und Dienstleistungen Wagnis- bzw. Risikokapital (auch Venture Capital genannt) an. Von Wagniskapital wird gesprochen, weil die Geldgeber auf die banküblichen Sicherheiten verzichten. Beschäftigungseffekte. Deshalb werden Zuschüsse entweder vergeben, um strukturelle Verbesserungen (etwa in strukturschwachen Regionen) zu erreichen oder einzelne Personengruppen (zum Beispiel Arbeitslose) gezielt zu fördern. Investitionshilfen für den Mittelstand Wege zur finanziellen Förderung Ihres Vorhabens Damit die mittelständische Wirtschaft des Saarlandes unter optimalen Bedingungen in Wachstum und Konsolidierung, technologischen Fortschritt und Innovationen, die Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland sowie Umweltschutz investieren kann, stellen Land, Bund und Europäische Union Beratungsprogramme sowie finanzielle Hilfen zur Investitionsförderung bereit. Das Instrumentarium reicht von Zuschüssen zu Beratung und Finanzierung bis zu Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Initiativen der privaten Wirtschaft wie die Michelin-Förderung ergänzen das öffentliche Förderangebot. Darlehen: niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, günstige Tilgung Wie die EU und der Bund vergibt das Saarland unter bestimmten Voraussetzungen Förderdarlehen an Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Sie alle zeichnen sich durch niedrige, unter Marktniveau liegende Festzinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre aus. Neben förderfähigen Investitionen in Sachanlagen (wie Erwerb eines Unternehmens, Grunderwerb, Anschaffung und Betrieb von Maschinen oder Geräten, Kosten für Pa- tente und Lizenzen) werden mitunter auch Kredite für Betriebsmittel (wie Personal-, Raum-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten) mitfinanziert. S t i l l e o d e r o f f e n e Teilhabe: die Kapitalbeteiligung Unternehmen, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, sollten prüfen, ob für sie eine Kapitalbeteiligung in Frage kommt. Beteiligungsgesellschaften, Banken, Industrieunternehmen und private Geldgeber Zu unterscheiden sind die stille Beteiligung, bei der die Geldgeber am Gewinn der Unternehmen beteiligt sind, jedoch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen, und die offene Beteiligung, bei der Geldgeber abhängig von den Geschäftsanteilen am Gewinn wie am Verlust und an der Geschäftsführung beteiligt sind. Bürgschaft: Kreditabsicherung im Vertrauen auf Ihren Erfolg Verfügt Ihr Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte, um ein Darlehen zu besichern, können Sie über Bürgschaften für entsprechende Sicherheiten sorgen. Neben der Möglichkeit, dass Verwandte oder Bekannte auf Vertrauensbasis eine Bürgschaft leisten, können spezielle Bürgschaftsbanken wie die BBS Bürgschaftsbank Saarland GmbH für Ihr Vorhaben bürgen, oder aber Sie können eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen. Z u s c h ü s s e : P r o g r a m m e zur Stärkung der saarländischen Wirtschaft Bei Zuschüssen handelt es sich um öffentliche Zuwendungen, die Sie in der Regel nicht zurückzahlen müssen. Sie helfen Ihnen, den Kapitalmarktanteil Ihrer Investition niedrig zu halten. Zu unterscheiden sind Zuschüsse zur einzelbetrieblichen Beratung und Zuschüsse zur Investitionsförderung. Vornehmliches Ziel der Zuwendungen: die Intensivierung des regionalen Wirtschaftswachstums und die damit einher gehenden Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat B/1 Industrie, Investitionsförderung, Kapitalmarkt, Bürgschaften Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/ referat.b1@wirtschaft.saarland.de Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/30330 Telefax 0681/ info@sikb.de Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbh Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/ , -133 Telefax 0681/ info@swgmbh.de Mehr zu den Themen Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften und Zuschüsse auf unter dem Stichwort Unterstützung betrieblicher Investitionen sowie im Förderassistenten: 8 9

6 Partner Anlaufstellen für grundlegende Fragen Information und Beratung für Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk IHK Saarland Industrie- und Handelskammer d e s S a a r l a n d e s Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Fragen der Existenzgründung und -sicherung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Außenwirtschaft. Im Einzelnen berät und informiert die IHK ihre Mitglieder über öffentliche Förderprogramme und Zuständigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, Existenzgründung und Existenzsicherung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Wirtschafts- und Gewerberecht einschließlich der Wahl geeigneter Rechtsformen, Außenwirtschaft- und Zollrecht, Bezugsquellen von Unternehmen im In- und Ausland, wirtschaftliche und politische Rahmendaten auf den wichtigsten Auslandsmärkten, Messen und Ausstellungen im In- und Ausland sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand zu Messebeteiligungen, Umweltrecht, betriebliche Umweltorganisation und genehmigungsrechtliche Fragen. Weitere IHK-Dienste Im Verbund mit der ZPT betreut die IHK eine Reihe von Branchenforen. Sie bilden Plattformen für den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Initiativen auf Branchenebene. Derzeit gibt es solche Foren in den Branchen Software, Design, Umwelt, Qualifizierung, Fahrzeugbau/Automatisierung, Personaldienstleistung, Health Care, Lebensmittel, Unternehmensberatung und Tourismus. Mit Börsen zu Themen wie Kooperation, Recycling und Technologie trägt die IHK zu mehr Markttransparenz und zur Anbahnung von Geschäftskontakten bei. Mit der Existenzgründungsbörse verfolgt die IHK zudem das Ziel, den Start in die Selbstständigkeit und die Übernahme von Betrieben zu erleichtern. Die IHK gibt ihren Mitgliedsunternehmen ferner eine ganze Reihe von Wirtschaftsinformationen an die Hand: Das IHK-Journal Wirtschaft im Saarland, die Publikationen Außenwirtschaft aktuell, Umwelt- und Steuerinformationen sowie die Infoblätter Recht und Arbeitsrecht. Außerdem können Firmeninformationen über Lieferanten oder potentielle Kunden aus den Un- ternehmensdatenbanken oder unter abgerufen werden. Abgerundet wird das Informationsangebot durch eine Fülle von Veranstaltungen zu wirtschaftsrelevanten Themen. HWK Handwerksk a m m e r d e s S a a r l a n d e s Als Partner des Handwerks ist die HWK Anlaufstelle für die Lösung von betrieblichen Problemen. Dabei unterstützt die Unternehmensberatung der HWK durch Information, Qualifizierung und Beratung Gründer und Selbstständige des Handwerks in allen betriebswirtschaftlichen, technischen, technologischen, rechtlichen und versorgungsrechtlichen Fragen. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie - Markt und Standort, - Investition und Finanzierung, - Kostenrechnung und Kalkulation, - Personal und Personalentwicklung, - Marketing und Preispolitik, - Außenwirtschaft und Messebeteiligung, - Denkmalpflege und Gestaltung, - Forschung, Innovation und Technologie. Te c h n o l o g i e t r a n s f e r-, I n n o v a t i o n s - u n d Technologieberatung Der Technologietransfer-, Innovations- und Technologieberatungsdienst (T.IT) steht HWK-Mitgliedern bei der Umsetzung technischer Neuerungen zur Seite. Sein Dienstleistungsspektrum umfasst unter anderem die Beratung von Handwerkern bei technischen Fragestellungen, die Vermittlung von en zwischen Handwerksunternehmen und Forschungseinrichtungen, die Untersuchung technologischer Entwicklungen hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Handwerk, die Vermittlung von Technologieinformationen sowie Recherchen in Technologie- und Wirtschaftsdatenbanken. HWK-Veranstaltungen und -Publikationen In zahlreichen Veranstaltungen und Publikationen hält die HWK ihre Mitglieder über wirtschafts- und handwerkspolitische Themen auf dem Laufenden. Neben einer Fülle von Einzelpublikationen gibt es Schriftenreihen wie Der HWK-Betriebsberater und Der HWK- Umweltberater sowie regelmäßig erscheinende Konjunkturberichte und Dokumentationen. Wie funktioniert s? Handwerksbetriebe wenden sich mit ihren Fragen an die HWK. Für alle anderen gewerblichen Unternehmen ist die IHK zuständig. Die Beratungen sind für Kammermitglieder in der Regel kostenlos und werden zum Teil von Bund und Land gefördert. Die IHK Saarland erteilt Auskünfte unter Telefon 0681/95200, info@saarland.ihk.de, die HWK des Saarlandes unter Telefon 0681/58090, info@hwk-saarland.de

7 Partner Angebote von ZPT Saar und SIKB Innovationsförderung und Finanzierung für einen starken Mittelstand Z P T S a a r Z e n t r a l e f ü r P r o d u k t i v i t ä t und Technologie Saar e.v. Die ZPT hilft saarländischen Mittelständlern, insbesondere technologieorientierten Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, neue Produkte und Verfahren zu entwickeln und diese erfolgreich im In- und Ausland zu vermarkten. Zu den Leistungen der ZPT gehören unter anderem: Informationen über Märkte, Technik und Wissenschaft: Durch Zugang zu allen wichtigen Informationsdatenbanken greift die ZPT rasch und kostengünstig auf weltweit gespeichertes Wissen zu, um es für saarländische Unternehmen nutzbar zu machen. Beratung durch externe Fachleute: Die von der ZPT vermittelten externen Berater helfen hier ansässigen Unternehmen, betriebliche Probleme zu lösen, Chancen zu erkennen und diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Beratungsstelle für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Hier informiert die ZPT Unternehmen über flexible Modelle, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Unterstützung bei FuE-Förderanträgen: Die ZPT berät bei der Auswahl geeigneter Landes-, Bundes- oder EU-Programme. Sie ist den Unternehmen bei der Abwägung von Antragsaufwand und Erfolgsaussichten behilflich und unterstützt sie bei der Antragstellung und im Dialog mit den zuständigen Stellen. FuE-Intensiv für den Mittelstand: Dieses neu geschaffene Beratungsangebot für den Strukturwandel der Region setzt an zentralen Problemstellungen an. Durch intensive Beratung in allen Phasen des Innovationsprozesses soll vorrangig die Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe gestärkt werden. Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken: Auf breiter Basis fördert die ZPT die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien: mittels Vortragsveranstaltungen zu IT und E-Business, kostenfreien Homepage-Bewertungen, Technologie- und Strategieberatungen sowie einer E-Business-Seminarreihe. Patentinformationen und Erfinderberatung: Das Patent- und Markenzentrum der ZPT, kurz PIZ genannt, erteilt Firmen, Existenzgründern und privaten Erfindern Auskünfte über Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Geschmacksmuster. Beratung in E U-Fragen: Die ZPT stellt mittelständischen Unternehmen ihr Wissen über die EU-Gesetzgebung, die Harmonisierung von Normen, Standards, Zulassungsverfahren und öffentliche Ausschreibungen zur Verfügung. Sie hilft zudem bei der Suche nach Kooperationspartnern und bei der Marktentwicklung. Weiterbildung und innerbetriebliche Fortbildung: Zur Unterstützung einer qualifizierten beruflichen Weiterbildung von Fach- und Führungskräften unterbreitet die ZPT saarländischen Firmen ein differenziertes Angebot an Vorträgen, Seminaren, Lehrgängen und Arbeitskreisen. S I K B S a a r l ä n d i s c h e Investitionskreditbank Aufgabe der SIKB ist die Finanzierung von gewerblichen Vorhaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere von Investitionen, die dem Aufbau, der Erweiterung oder der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betriebsstätten im Saarland dienen. Dabei tritt die SIKB nicht in Wettbewerb zu den übrigen im Saarland tätigen Kreditinstituten, sondern betätigt sich in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausbanken der Kreditnehmer als Zentralinstitut für öffentliche Förderprogramme. Kreditanträge oder Anträge auf Beteiligungen sind daher in der Regel über die Hausbanken der Antragsteller einzureichen. Wachstumsförderung: Unternehmen, die weiteres Wachstum planen, erhalten Informationen zu konkreten Fördermöglichkeiten. Dabei geht es vorrangig um zwei Fragen: Wie schaffen sich expandierende Unternehmen eine solide Eigenkapitalbasis? Und wie kann der zusätzliche Betriebsmittelbedarf finanziert werden? Innovationsförderung: Die Unterstützung von Investitionen in neue Technologien ist ein weiterer Schwerpunkt der SIKB- Förderprogramme. Gefördert werden selbstentwickelte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch Neuentwicklungen anderer, die im eigenen Betrieb zum Einsatz kommen, sowie Aufwendungen für die anschließende Markteinführung. Konsolidierungsförderung: Damit Unternehmen in den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit nicht in existenzielle Krisen geraten, greifen die von der SIKB vermittelten Betriebsmitteldarlehen frühzeitig ein. Mit diesen kurzfristig wirksamen Krediten können aufgelaufene Verbindlichkeiten auf längere Frist und zu günstigen Konditionen umgeschuldet werden. Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. Franz-Josef-Röder-Straße 9 Telefon 0681/ Telefax 0681/ info@zpt.de Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/30330 Telefax 0681/ info@sikb.de

8 Partner Anlaufstellen für spezielles Wissen Ein breites Spektrum individueller Dienstleistungen Sie wollen aus dem landesweiten Flächenangebot das richtige Grundstück, die passende Immobilie oder geeignete Mieträume zu günstigen Konditionen finden? Dann ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung gwsaar die richtige Anlaufstelle. Sie suchen nach kompetenten Beratungsstellen für Ihr mittelständisches Unternehmen? Dabei sind Ihnen die regionalen und kommunalen Wirtschaftsförderstellen gerne behilflich. Für allgemeine wie spezielle Fragestellungen finden Sie im Saarland innerhalb kürzester Zeit einen kompetenten Ansprechpartner und passende Beratungsangebote dank erfreulich kurzer und unbürokratischer Wege. g w S a a r z u s t ä n d i g f ü r G e w e r b e - u n d Industrieansiedlung Primäre Aufgabe der gwsaar ist die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben. Dazu gehören umfassende Beratungen potentieller Investoren auf der Grundlage von Standortanalysen, die Bereitstellung zentral erfasster ansiedlungsrelevanter Daten wie Informationen über Flächenangebote, verfügbares Arbeitskräftepotenzial, öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen sowie die Koordinierung der Verhandlungen mit Institutionen und Behörden bis zur Ansiedlung. BBE Saarland-Unternehmensberatung GmbH Betrieb Die BBE, eine Einrichtung des Landesverbandes Einzelhandel und Dienstleistung, führt im Rahmen von Betriebsbegehungen kostenlose Kurzberatungen für Einzelhandelsunternehmen mit Firmensitz im Saarland durch. Dabei befasst sie sich mit einzelhandelsrelevanten Themen wie Rationalisierung, Warensortiment und -platzierung, Personal- und Standortfragen. BEST e.v. Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung BEST wendet sich mit arbeitswissenschaftlich fundierten Beratungen in erster Linie an Betriebs- und Personalräte, unterstützt aber auch Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, etwa in Fragen des Datenschutzes, des zukunftsweisenden Technikeinsatzes und der Arbeitsorganisation. Zu den BEST-Leistungen gehören Beratungen und Seminare vor Ort, die Durchführung und Auswertung betrieblicher Analysen, die Erstellung von Gutachten und Handlungshilfen sowie Gestaltungsvorschläge. Zur Vorbereitung und Ergänzung der betrieblichen Beratung bietet BEST praxisorientierte Seminare, Workshops, Tagungen und Vorträge zur Gestaltung von Arbeit und Technik an. Im Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsprojekten setzt sich BEST außerdem für den Transfer des eigenen Knowhows in Fragen der innovativen und humanen Arbeitsund Technikgestaltung ein. M a r k e t i n g c l u b S a a r im zu Marketing-Professionals Der Marketingclub Saar e.v. wurde 1962 zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft gegründet. Als Teil eines bundesweit aktiven Marketing-Netzwerks bietet er seinen Mitgliedern Fachinformationen und -veranstaltungen zu aktuellen Marketing-Themen, Unternehmensbesuche vor Ort, Erfahrungsaustausch mit Marketing-Spezialisten und kreative Anregungen für die eigene unternehmerische Praxis an. Regionale und kommunale Informations- und Beratungsstellen ein breites Spektrum individueller Dienstleistungen Die regionalen und kommunalen Wirtschaftsförderstellen unterstützen die ansässige Wirtschaft und ansiedlungswillige Betriebe bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Neben allgemeinen Informationen bieten die regionalen und kommunalen Informations- und Beratungsstellen eine Vielzahl individueller Leistungen: unter anderem fallspezifische Einzelberatungen, Beratung in Fragen der öffentlichen Förderung, anbahnung zum Zweck des Wissens- und Technologietransfers, Standortberatungen und Ansiedlungshilfen, Vermittlung von Kooperationen zur Absatzförderung und Fortbildung für kleine und mittlere Unternehmen. Die Anschriften der Beratungseinrichtungen sowie der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Wirtschaftsförderungsämter auf Stadt- und Landkreisebene sind im Serviceteil auf den Seiten zu finden

9 Beratung Einzelbetriebliche Beratung Kompetenz im Unternehmen wird gezielt gestärkt Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Berufe zu verbessern, fördern Bund und Land Unternehmensberatungen, die sich mit allgemeinen unternehmerischen Fragestellungen und den Grundlagen der Existenzsicherung beschäftigen. Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Förderziele, ihres Verwendungszwecks und ihrer Konditionen. G r ü n d e r c o a c h i n g Deutschland Das Programm Gründercoaching Deutschland der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die innerhalb von fünf Jahren nach Gründung anfallenden Beratungskosten externer Unternehmensberater bis max Euro. Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt im Regelfall 50 %, also höchstens Euro; bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann sich der Zuschuss auf bis zu 90 % von Euro, höchstens Euro erhöhen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Das Programm wird im Saarland durch zwei Angebote ergänzt: Das Modul 20 % plus hebt den Fördersatz um 20 %. Soweit Ansprüche aus diesem Programm ausgeschöpft sind, können weitere Beratungstage mit spezifischem Inhalt aus einem zusätzlichen Landesprogramm in Anspruch genommen werden. Diese Ergän- zungsprogramme sind aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln finanziert und stehen voraussichtlich im Oktober 2008 zur Verfügung. L a n d e s p r o g r a m m f ü r B e r a t u n g e n k l e i n e r und mittlerer Unternehmen Das Programm umfasst einen allgemeinen Teil für die Förderung von Beratungsleistungen für KMUs und zwei spezielle Angebote mit den Programmteilen Unternehmensnachfolge und Aktives Risikomanagement. Dieses Landesprogramm tritt voraussichtlich im Oktober 2008 in Kraft. Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen allgemein: Antragsberechtigt sind unabhängige KMUs der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Der Umsatz der Unternehmen darf im Jahr vor der Antragstellung bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Handwerk die Höchstgrenze von 20 Mio. Euro nicht überschritten haben. Für alle anderen Unternehmen liegt die Obergrenze bei 10 Mio. Euro. Als unabhängig gelten Unternehmen, die sich zu weniger als 25 % im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die der KMU-Definition der EU entsprechen. Gefördert werden Beratungen betriebswirtschaftlicher, finanzieller, organisatorischer und technischer Art. Unterstützt werden Beratungskosten bis zur Obergrenze von Euro bei einem Tagessatz von 500 Euro; der Förderanteil beträgt 40 %, die maximale Zuschusshöhe folglich Euro. Modul Unternehmensnachfolge : Um den Übergabeprozess bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten, schafft dieser Teil des KMU-Beratungsprogramms speziell für die übergebenden Unternehmer Anreize zum rechtzeitigen und zielgerichteten Handeln. Gefördert werden die Ist-Aufnahme der Strukturdaten eines Unternehmens, die Erarbeitung eines Übergabefahrplans, die Ermittlung des Unternehmenswertes sowie Einzelfragen der Unternehmensnachfolge. Förderfähig sind Beratungskosten bis max Euro mit einem Förderanteil von 40 %, das heißt: max Euro. Auch hierbei trägt der Unternehmer einen Eigenanteil von 60 %. Modul Aktives Risikomanagement : Antragsberechtigt sind KMUs, die insbesondere durch Fehler im Marketingbereich, Controlling, bei Investitionsentscheidungen und Finanzierungen Beratung brauchen. Durch die Schwachstellenanalyse des eingebundenen Beraterpools und die Einschaltung eines Aktiven Risikomanagements können in den Unternehmensfeldern Wachstum, Innovation und Finanzierung wertvolle Hilfestellungen geleistet werden. Gefördert werden Beratungskosten bis zu Euro bei einem Tagessatz von Euro. Der Förderanteil liegt bei 20 % und die Höchstgrenze für Zuschüsse damit bei Euro. Wie funktioniert s? Förderanträge sind vor Abschluss eines Vertrags mit externen Beratern bei der ZPT Saar oder für Handwerksbetriebe bei der HWK zu stellen. Anträge für das Programm Aktives Risikomanagement gehen an die SIKB. Auch hier gilt: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Beratervertrages gestellt werden. Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. Franz-Josef-Röder-Straße 9 Telefon 0681/ Telefax 0681/ info@zpt.de Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstraße Saarbrücken Telefon 0681/58090 Telefax 0681/ info@hwk-saarland.de Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/30330 Telefax 0681/ info@sikb.de

10 Beratung Unternehmensberatung zu Sonderthemen Familienfreundliche Arbeitswelt und spezielle Fragen Eine betriebliche Personalpolitik, die bewusst und konsequent auf die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben setzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg. Eine solche Politik dokumentiert einerseits die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, sie fördert andererseits das Zugehörigkeitsgefühl und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trägt nicht zuletzt dazu bei, qualifizierte Fachkräfte zu mobilisieren und zu binden. Daher fördern Land und Europäische Union Beratungsmaßnahmen, die die Balance von Beruf und Familie verbessern. Im Rahmen des Beratungsprojektes Familienfreundliche Arbeitswelt Arbeiten und Leben im Saarland (ALS) wird der Einsatz externer Unternehmensberater bis max Euro gefördert. Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 90 % und für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 85 %. Anträge für das Beratungsprojekt Familienfreundliche Arbeitswelt gehen an die Servicestelle Arbeit und Leben im Saarland der ZPT Saar. Handwerksbetrieben mit Schwerpunkten im Bereich der Gestaltung und Denkmalpflege macht die HWK umfassende Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote. Dabei werden Fragen zur Gesetzgebung und Förderung im Denkmalpflegebereich ebenso behandelt wie Fragen zur Ausführung und Altbaumodernisierung. Die Denkmalpflege-Betriebsdatei der HWK hilft Organisationen wie Privatpersonen bei der Vermittlung von handwerklichen Spezialbetrieben. Ferner steht die HWK Teilnehmern an der Ausschreibung des Interregionalen Gestaltungspreises im SaarLorLux- Handwerk beratend zur Seite. H W K - D e n k m a l p f l e g e - und -Gestaltungsberatung AHW-Beratungsleistungen Der Fachbereich Betriebswirtschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft engagiert sich für eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung des wirtschaftlichen Führungsnachwuchses. Zu diesem Zweck gründete der Fachbereich den Arbeitskreis Hochschule und Wirtschaft (AHW). Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. Franz-Josef-Röder-Straße 9 Telefon 0681/ Telefax 0681/ info@zpt.de HWK-Zulieferberatung Die Beratung zielt auf Fragen der Kooperation von Handwerk und Industrie. Sie hilft bei der anbahnung zwischen Handwerksbetrieben und Nachfragern von Zulieferleistungen. Ferner erfasst und stellt sie die Fertigungsleistung, das Fertigungs-Know-how, die maschinelle Ausstattung und spezielle Erfahrung der Unternehmen in einer Zulieferdatenbank (www. handwerksboerse.de) dar. Sie gibt außerdem die Bro- Kartellrechtliche Beratung Kleine und mittlere Unternehmen können auch im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit die größenbedingten Nachteile überwinden, ihre Leistungsfähigkeit im Verbund erhöhen, sich gemeinsam neue Märkte schaffen und diese auf Dauer sichern. Wenn Sie Fragen zu Kooperationen ha- Als Mittler zwischen beiden Welten sorgt der Arbeitskreis unter anderem durch Vorträge von Referenten aus der Wirtschaft und Professoren des eigenen Fachbereichs für einen regen Erfahrungsaustausch. Zudem unterstützt der AHW die Wirtschaft bei der Lösung betrieblicher Probleme und den Fachbereich Betriebswirtschaft bei der Verwirklichung projektbezogener Forschung. Weitere Maßnahmen sind die Vorbereitung und Durchführung von praxisrelevanten studiengängen oder Seminaren für die Wirtschaft sowie HWK-Zulieferberatung: Manfred Kynast, Telefon 0681/ , m.kynast@hwk-saarland.de HWK-Denkmalpflegeberatung: Dr. Rudolf Garber, Telefon 0681/ , r.garber@hwk-saarland.de Kartellrechtliche Beratung: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat A/3, Telefon 0681/ , referat.a3@wirtschaft.saarland.de. AHW-Dialogpartner: Dipl.-Betriebswirt Dr. Michael Harz, Am Staden 18, Saarbrücken, Telefon 0681/954400, Prof. Dr. Wolfgang Blumbach, Kirschwengstraße 11, Blieskastel, Telefon 06842/6293 (Stellv. Vorsitzender) und Waltraud Hausherr, Ottstraße 1, Saarbrücken, Telefon 0681/78630 (Organisation) schüre Zulieferbetriebe des Handwerks als Leistungskatalog des Zulieferhandwerks heraus und berät Handwerksbetriebe, die vorhaben, sich an Zuliefermessen im In- und Ausland zu beteiligen. ben, steht Ihnen die Landeskartellbehörde im Referat A/3 des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft kostenlos für Auskünfte zur Verfügung. die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im SaarLorLux-Raum

11 Aus- und Weiterbildung Qualifiziert für den Wettbewerb Schritt halten durch Aus- und Weiterbildung Ihre eigene Aus- und Weiterbildung wie die der Mitarbeiter Ihres Unternehmens bleibt eine ständige Herausforderung. Das verlangt schon die Notwendigkeit, mit dem wirtschaftlichen und technologischen Wandel sowie dem sich verschärfenden globalen Wettbewerb Schritt zu halten. Einrichtungen wie die Weiterbildungsdatenbank und Förderprogramme zur Aus- und Weiterbildung helfen Ihnen dabei. Weiterbildungsdatenbank Saar Die Weiterbildungsdatenbank Saar ist seit September 2005 online und macht das gesamte Weiterbildungsangebot der Region transparent. Die von der Arbeitskammer betriebene und in Kooperation mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) entwickelte Datenbank hat sich bewährt. Inhaltliche Ausrichtung: Die veröffentlichten Kurs- und Seminarangebote von über 200 regionalen Bildungsanbietern reichen von der beruflichen über die allgemeine bis zur politischen Bildung. Neben der Suche nach Angeboten aus dem Saarland und seinen direkten Nachbarn, bietet das Portal Zugriff auf die größte bundesweite Suchmaschine für Weiterbildung, E-Learning und Fernunterrichtsangebote. Kostenlose Verfügbarkeit: Da die Weiterbildungsdatenbank aus Mitteln des Bundes, der EU und der Arbeitskammer finanziert wird, ist ihre Nutzung für User wie Anbieter kostenfrei. P r o g r a m m L e r n z i e l Produktivität Qualifizierungsvorhaben, die den Richtlinien des Lernziels Produktivität entsprechen, können im Rahmen des Ziel-2-Programms der EU bezuschusst werden. Mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung will die Förderung Anreize schaffen, Mitarbeiter verstärkt fort- und weiterzubilden. Förderkriterien: Das Programm richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen, die von strukturellen Anpassungsprozessen in der Wirtschaft betroffen sind. Die Zuschüsse werden entweder an das Unternehmen selbst oder den Bildungsträger vergeben, der mit der Qualifizierungsmaßnahme beauftragt wird. Konditionen: Bei der Realisierung durch Bildungsträger werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit 70 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, Vorhaben größerer Unternehmen mit 50 %. Vom Unternehmen selbst durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen werden mit bis zu 25 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Förderung von Ausbildungsplätzen Landesprogramm A u s b i l d u n g j e t z t Das Landesprogramm Ausbildung jetzt wurde aufgelegt, um Unternehmen den Einstieg in die duale Ausbildung zu erleichtern und einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Ausbildungsplätzen zu leisten. Förderkriterien und L e i s t u n g e n Ausbildung jetzt fördert im Einzelnen: Unternehmen, die erstmals ausbilden und Unter- nehmen, die in den vergangenen zehn Jahren nicht ausgebildet haben. Ihnen wird damit der Einstieg in die duale Ausbildung leichter gemacht. Möglich sind pro Unternehmen maximal zwei zinslose Kredite aus dem Ausbildungsplatzförde- rungsprogramm der SIKB, in Höhe eines Pau- schalbetrages von Euro pro besetztem Ausbildungsplatz, Unternehmen, die Auszubildende aus Konkurs-/ Insolvenzbetrieben oder Betrieben, die stillgelegt wurden, übernehmen, mit einem Zuschuss von max Euro. Unternehmen, die im Verbund mit anderen Unter- nehmen Pilotprojekte der betrieblichen Berufsaus- bildung durchführen. Projekte, die sich durch in- novative Ausgestaltung von sonstigen Ausbil- dungsverbünden erheblich hervorheben. Die Zuwendung beträgt max Euro je Aus- bildungsplatz. Unternehmen, die zusätzlich schwer vermittel- bare Jugendliche ausbilden, mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von max Euro und die sozialpädagogische Be- treuung bis zur Prüfung. Wie funktioniert s? Kreditanträge von Unternehmen, die erstmals ausbilden, werden vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses bei der SIKB eingereicht. Anträge bei Übernahme von Auszubildenden aus Konkurs-/Insolvenzbetrieben gehen spätestens acht Wochen nach Abschluss des Vertrages an die zuständige Kammer oder das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat Berufliche Erstausbildung. Gleiche Adresse für innovative Pilotprojekte im Verbund. Anträge von Unternehmen, die zusätzlich schwer vermittelbare Jugendliche ausbilden, gehen spätestens acht Wochen nach Beginn der Ausbildung über den Bildungsträger ans Ministerium. Über Lernziel Produktivität informiert Sie das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat E/3, Telefon 0681/ , Telefax 0681/ Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Referat Berufliche Erstausbildung, Telefon 0681/ , Telefax 0681/ Über das Ausbildungsplatzförderungsprogramm informieren Sie die SIKB-Berater unter Telefon 0681/ Sie gelangen unter ins Portal der Weiterbildungsdatenbank. Informationen zum Programm Lernziel Produktivität finden Sie unter Näheres zum saarländischen Ausbildungsplatzförderungsprogramm unter und im Förderassistenten unter dem Stichwort Ausbildung jetzt

12 Aus- und Weiterbildung Fit für den technologischen Wandel Angebote von ZPT und Handwerkskammer Z P T Z e n t r a l e f ü r Produktivität und Te c h n o l o g i e S a a r e. V. Zur Unterstützung einer qualifizierten beruflichen Weiterbildung von Fach- und Führungskräften unterbreitet die ZPT saarländischen Firmen ein thematisch breit gefächertes Angebot an Vorträgen, Seminaren, Lehrgängen und Arbeitskreisen. Hierbei arbeitet die ZPT eng mit anderen Partnern zusammen. Weiterbildung: In den überbetrieblichen Seminaren und Lehrgängen werden aktuelle und praxisbezogene Themen insbesondere aus den Bereichen Unternehmensführung, Controlling, Qualität, Umwelt, Personalmanagement, Datenverarbeitung, Finanz- und Rechnungswesen sowie Wirtschaftsrecht behandelt. Innerbetriebliche Fortbildung: Damit Maßnahmen der innerbetrieblichen Fortbildung greifen, werden sie am besten auf die besonderen Verhältnisse der Unternehmen zugeschnitten. Deshalb vermittelt die ZPT in Abstimmung mit den Unternehmen Fachtrainer, die den speziellen Weiterbildungsbedarf ermitteln, das Weiterbildungsziel festlegen und entsprechende Schulungen durchführen. Arbeitskreise: Die Arbeitskreise der ZPT wurden eingerichtet, um Fach- und Führungskräften ein Forum zur Diskussion praxisnaher Problemstellungen und zum Erfahrungsaustausch anzubieten. Derzeit gibt es Arbeitskreise in den Bereichen Kommunikation und Führung, Personalbetreuung- und -entwicklung, Controlling, REWE-Lohn- Steuern, IT, Datenschutz und Datensicherheit, Einkauf und Beschaffung, Qualitätsmanagement, betrieblicher Umweltschutz und rationelle Energienutzung. Branchenforen: Die ZPT betreut gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Branchenforen, die darauf abzielen, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, gemeinsame Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Markterschließung zu entwickeln und den zu Forschungseinrichtungen zu intensivieren. Solche Foren gibt es zur Zeit unter anderem für die Branchen Software, Umwelt-Dienstleistung, Design und Medizintechnik. HWK Handwerksk a m m e r d e s S a a r l a n d e s Die von der HWK getragenen und speziell für die Aus-, Fort- und Weiterbildung tätigen Bildungsstätten die Akademie des Handwerks, die Gewerbeförderungs- und Technologiezentrale sowie das SaarLorLux- Umweltzentrum GmbH haben für Fach- und Führungskräfte des saarländischen Handwerks ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot entwickelt. Meistervorbereitung: In diesen Vorbereitungskursen erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch praxisnahe Ausbildung, neueste Technologien im Betrieb einzusetzen, ihren Betrieb an den Marktbedürfnissen auszurichten sowie eine marktgerechte Unternehmenssteuerung, Lehrlingsausbildung und Personalpolitik umzusetzen. Kaufmännische Weiterbildung: Die Studiengänge mit Diplom bzw. Fachseminare wie die Weiterbildung Betriebswirt/in des Handwerks versetzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage, sich erfolgreich am Markt zu behaupten. Themen wie Existenzsicherung und Rechnungswesen, Management und Marketing, Mitarbeiterführung und Rhetorik, Recht und Steuern, EDV, Büroorganisation und Schriftverkehr stehen im Vordergrund. Sprachlehrgänge: Individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Handwerks zugeschnitten bietet die HWK praxisnahe Fremdsprachenlehrgänge an. Gestaltung und Restaurierung: Im Rahmen dieser Maßnahmen erwerben Handwerkerinnen und Handwerker Zusatzqualifikationen für Arbeiten im Designbereich und zur Restaurierung von Baudenkmälern. SaarLorLux-Umweltzentrum: Mit seinen Beratungs- und Informationsveranstaltungen bringt das Umweltzentrum Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den neuesten Stand der Umwelttechnik. Technisch-gewerbliche Maßnahmen: Qualitätssicherung, Computer- und Steuerungstechnik, Elektronik, Kunststoffverarbeitung, Metallbereich, Radio- und Fernsehtechnik, Bäckerei- und Konditoreitechnik, Friseur und Friseurkosmetik mit diesen Themenschwerpunkten setzen sich die technisch-gewerblichen Qualifizierungsmaßnahmen auseinander. Arbeitskreise: HWK-Arbeitskreise gibt es bisher für die Bereiche Zukunftswerkstatt Metall/Elektro, Kommunikation und, umgebungsunterstützendes Wohnen, Zulieferunternehmen im Handwerk, Restaurator und Gestalter im Handwerk, historische Fenster und im Umweltschutz. Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.v. Franz-Josef-Röder-Straße 9 Telefon 0681/ Telefax 0681/ info@zpt.de Handwerkskammer des Saarlandes Hohenzollernstraße Saarbrücken Telefon 0681/58090 Telefax 0681/ info@hwk-saarland.de

13 Aus- und Weiterbildung Wege zur beruflichen Qualifizierung Meister-Bafög und Ausbildungsbonus bieten neue Perspektiven Wie funktioniert s? Die AFBG-Förderung wird als Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Antragstellung und Beratung erfolgen über die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung in den Landkreisen Saarlouis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, St. Wendel, im Saarpfalz-Kreis bzw. bei der Landeshauptstadt Saarbrücken. Ausbildungsbonus: Chance für Altbewerber unterschritten wird. Der Ausbildungsbonus erhöht sich zugunsten schwerbehinderter Auszubildender. Wie funktioniert s? Anträge können bei der Arbeitsagentur Saarland gestellt werden (Geschäftsstellen Neunkirchen, Saarbrücken und Saarlouis). Das Bundesausbildungsprogramm für Altbewerber Meister-Bafög erleichert Gründung Antragsteller dürfen jedoch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbil- (Bonusprogramm) soll mithelfen, jungen Leuten einen Ausbildungsplatz zu bieten, die bisher nicht zum Zug gekommen sind. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss Das Meister-Bafög nach dem Aufstiegsfortbildungs- dungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Al- für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsgesetz kurz AFBG unterstützt die beruf- tersgrenze besteht nicht. förderungsbedürftiger Auszubildender, die bereits im liche Aufstiegsfortbildung durch finanzielle Hilfen. Der Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule ver- erfolgreiche Fortbildungsabschluss erleichtert die Grün- Förderkriterien: lassen haben. dung selbstständiger Existenzen sowie die Schaffung Gefördert werden sowohl Vollzeitmaßnahmen bei von Arbeitsplätzen. einer Mindeststundenzahl von 400 Stunden und 25 Zusätzlich ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, Unterrichtsstunden/Woche an vier Werktagen/Woche wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbil- Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für (maximale Maßnahmedauer: 36 Monate), als auch dungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen die berufliche Fortbildung. Es gilt grundsätzlich in allen Teilzeitmaßnahmen bei gleicher Mindeststundenzahl Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und und mindestens 150 Unterrichtsstunden in acht Mona- der drei vorhergehenden Jahre war. Die Zusätzlichkeit Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher ten (maximale Maßnahmedauer 48 Monate). muss nachgewiesen werden. Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird: sei es in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, medien- Leistungsumfang: Der Ausbildungsbonus beträgt für jedes zusätzliche gestützt oder als Fernunterricht. Bei einem Zuschussanteil von 30,5 % werden Lehr- Ausbildungsverhältnis gangs- und Prüfungsgebühren bis zur Höhe von Euro, wenn die maßgebliche Vergütung Für eine Förderung nach dem AFBG kommen insbe Euro übernommen. Auch die Kosten des Prü- 500 Euro unterschreitet, sondere Handwerker und Handwerkerinnen sowie andere Fachkräfte in Frage, die sich auf einen Fortbil- fungsstücks können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten (max Euro) geltend gemacht werden Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mindestens 500 Euro und weniger als 700 Euro dungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern oder Fachkrankenpflegern vorbereiten und über eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte abgeschlossene Erstausbildung verfügen. Alleinerziehende erhalten Zuschüsse zu nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten von bis zu 113 Euro pro Kind. Für Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen werden zudem abhängig vom bisherigen Einkommen und der Vermögenslage Unterhaltsbeiträge geleistet, die den Familienstand des Teilnehmers berücksichtigen. beträgt, und Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mindestens 750 Euro beträgt. Der Bonus reduziert sich anteilig, soweit die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer Über das Meister-Bafög können Sie sich bei der kostenlosen Hotline 0800/ informieren. Zum Ausbildungsbonus gibt es eine bundesweite Hotline für Arbeitgeber: 01801/ (Bundesagentur für Arbeit)

14 Wachstum und Modernisierung Zuwendungen im Rahmen der Strukturförderung Zuschussprogramme zur Stärkung der saarländischen Wirtschaft Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die Sie in der Regel nicht zurückzahlen müssen. Damit werden bestimmte Vorhaben mittelständischer Unternehmen, zum Beispiel Investitionsprojekte gefördert. Die Zahl der vor Investitionsbeginn vorhandenen Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 15 % erhöht werden. Ist diese Arbeitsplatzvorgabe nicht erfüllbar, kommt eine Förderung nach dem Abschreibungskriterium in Frage. Das heißt: Der Investitionsbetrag muss (bezogen auf ein Jahr) die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen, ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen, um mindestens 50 % übersteigen. Förderfähig sind aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie Anschaffungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter. Nicht in die Förderung fallen unter anderem Grundstücke, Fahrzeuge sowie Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen. Wie funktioniert s? Die Förderung richtet sich im Wesentlichen nach den Regelungen des jeweils gültigen GA-Rahmenplans, beziehungsweise nach den Förderrichtlinien des KMU- Programms. Nach welchem Programm die Förderung im Einzelfall erfolgt, ist vorrangig vom Investitionsort abhängig. Schriftliche Anträge auf den dafür vorgesehenen Formularen müssen so frühzeitig beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft eingereicht werden, dass vor Investitionsbeginn Zeit für die Vorprüfung und Bestätigung der Förderfähigkeit bleibt. Investitionszuschüsse Vornehmliches Ziel ist die Intensivierung des regionalen Wirtschaftswachstums und der damit verbundene Be- Regionales Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen F ö r d e r l e i s t u n g e n Bei der Investitionsförderung nach der GA wird auf schäftigungszuwachs. Mittelständische Unternehmen Da die GA-Förderung nur im genehmigten Regional- die förderfähigen Investitionen bei arbeitsplatzschaf- erhalten damit die Chance, den Kapitalmarktanteil ihrer fördergebiet erfolgen kann, hat die Landesregierung, fenden Vorhaben je nach Größe des Unternehmens Investitionsfinanzierung zu verringern. um Benachteiligungen anderer saarländischer Regio- ein Zuschuss von 12 % bis 25 % und bei arbeitsplatz- nen so gering wie möglich zu halten, ein aus Landes- sichernden Vorhaben von 10 % gewährt. Bei der Inves- Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) Sie zielt auf die verfassungsrechtlich verankerte Herstellung und/oder Beibehaltung gleichwertiger Lebensver- mitteln finanziertes KMU-Programm aufgelegt. Förderkriterien Grundsätzlich gilt: Ein Investitionsvorhaben, mit dem bereits begonnen wurde, bevor das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes schriftlich die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt hat, darf nicht titionsförderung nach dem KMU-Programm können kleine Unternehmen derzeit einen Zuschuss von 15 % und mittlere Unternehmen von 7,5 % auf ihre förderfähigen Investitionen erhalten. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat B/1 Industrie, Investitionsförderung, Kapitalmarkt, Bürgschaften Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/ (Dr. Wolfgang Gutte) referat.b1@wirtschaft.saarland.de hältnisse innerhalb Deutschlands ab. Dabei werden strukturschwache Regionen unter finanzieller Beteiligung des Bundes gefördert. Für den gleichen Zweck stellt das Saarland zusätzliche Mittel zur Verfügung, die nach den GA-Grundsätzen bewilligt werden. bezuschusst werden. Unabdingbare Voraussetzung ist zudem die Erfüllung des Primäreffektes. Das heißt: Das Investitionsvorhaben muss zu einer nicht unerheblichen Steigerung des Gesamteinkommens der Wirtschaftsregion Saarland beitragen. Details zur Förderung finden Sie unter Hier stehen auch das Antragsformular sowie die ergänzende Anlage zum Antrag als Download zur Verfügung. Der Förderassistent gibt unter Auskünfte zum Stichwort Regionales Förderprogramm

15 Wachstum und Modernisierung Finanzielle Hilfen für die Tourismusbranche Zuschussprogramme für Investitionsvorhaben G A - F ö r d e r u n g v o n Tourismusbetrieben Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt Investitionsvorhaben von Tourismusbetrieben nach den gleichen Voraussetzungen wie die übrige gewerbliche Wirtschaft. Dies bedeutet: Grundsätzlich alle Betriebe sind förderfähig, die touristische Dienstleistungen anbieten und die GA-Fördervoraussetzungen erfüllen. Tourismusbetriebe des Beherbergungsgewerbes fallen unter die Positivliste des GA-Rahmenplanes, wenn sie mindestens 30 % ihres Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen. Alle anderen Tourismusbetriebe sind förderfähig, wenn sie im üblichen Einzelfallnachweis darlegen, dass ihr Umsatz überwiegend aus touristischen Dienstleistungen stammt. Fördervoraussetzung für Hotels und Ferienwohnungen sind ferner eine Klassifizierung nach dem Dehoga- oder DTV-Reglement sowie die Einbeziehung des touristischen Saarland-Logos Saarland mit grenzenlosem Charme der Tourismuszentrale Saarland GmbH (TZS) in werblichen Informationen, die zum geförderten Projekt publiziert werden. F ö r d e r l e i s t u n g e n Die Höhe der Förderung ist abhängig von Zielsetzung und Betriebsgröße. Förderziel Schaffung von Arbeitsplätzen: Bei Großunternehmen (mehr als 249 Beschäftigte): Der Regelfördersatz für Erweiterungsinvestitionen beträgt 12 % bei einer Erhöhung der Arbeitsplätze um mindestens 15 % oder Erfüllung des Abschreibungskriteriums. Im Einzelfall kann der Fördersatz bei Vorliegen eines besonderen Struktureffektes auf 15 % steigen (etwa bei erstmaliger Errichtung einer Betriebsstätte, bei Erweiterungsinvestitionen oder der Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mehr als ein Viertel). Bei mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte): Hier liegt der Regelfördersatz bei 15 % und der erhöhte Fördersatz bei 20 % (zum Beispiel bei Erweiterungsinvestitionen und Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mehr als ein Fünftel). Bei kleinen Unternehmen (1 bis 49 Beschäftigte): Der Regelfördersatz beträgt 20 %, der erhöhte Satz liegt bei 25 % (unter anderem bei Erweiterungsinvestitionen und Erhöhung der Dauerarbeitsplätze um mehr als 15 %). Förderziel Sicherung von Arbeitsplätzen: Bei Investitionsvorhaben, die der qualitativen Verbesserung des Angebotes der Tourismusbetriebe dienen und die ausschließlich die Sicherung der zu Investitionsbeginn vorhandenen Arbeitsplätze zur Folge haben, beträgt der maximale Fördersatz 10 %. Die Investitionen sind mit einer maximalen Investitionssumme von Euro für jeden gesicherten Dauerarbeitsplatz förderfähig. Förderung von Tourismusbetrieben außerhalb der GA-Fördergebiete. Die Förderung richtet sich nach den Regeln des KMU- Programms. Zinszuschussprogramm Im Rahmen des Zinszuschussprogramms zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten auch Beherbergungsbetriebe im Saarland Zuschüsse zu den Finanzierungskosten ihrer betrieblichen Investitionen. Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen bei Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte, Übernahme eines Betriebes, der geschlossen wurde oder ansonsten geschlossen worden wäre. Förderkriterien: Die KMU-Kriterien der EU-Kommission müssen erfüllt sein. Der zu verbilligende Kredit ist außerdem von der SIKB bereitzustellen und banküblich zu besichern. Leistungsumfang und Kosten: Gefördert werden höchstens 50 % der Investitionssumme, wobei der Kredithöchstbetrag nicht festgelegt ist. Der beihilfefreie Eigenanteil des Investors muss mindestens 25 % betragen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zinszuschuss in Höhe von bis zu 3 % p.a. für eine Laufzeit von höchstens zehn Jahren. Der Subventionswert beläuft sich auf max. 15 % der förderfähigen Investitionen bei kleinen und max. 7,5 % bei mittleren Unternehmen. Wie funktioniert s? Antragsformulare für die GA-Förderung können beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, bei der IHK und der HWK angefordert werden. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Förderfähigkeit vorbehaltlich einer endgültigen Prüfung aller erforderlichen Unterlagen schriftlich bescheinigt wurde. Über den Zinszuschuss und dessen Höhe entscheidet abhängig von Haushaltslage und Einzelfallprüfung das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat E/2 Tourismuspolitik, Tourismusförderung Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/ (Dr. Rainer Schryen) referat.e2@wirtschaft.saarland.de Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat B/1 Industrie, Investitionsförderung, Kapitalmarkt, Bürgschaften Telefon 0681/ (Dr. Wolfgang Gutte) referat.b1@wirtschaft.saarland.de Mehr Informationen zum Thema sind im Förderassistenten unter dem Stichwort Zinszuschuss zu finden

16 Wachstum und Modernisierung Förderdarlehen für den Mittelstand Niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, günstige Tilgung ERP-Regionalförderung Das ERP-Regionalprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen zu einem günstigen Zinssatz. Förderkriterien Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die KMU- Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, freiberuflich Tätige, in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Mitfinanziert werden unter anderem erworbene Grundstücke und Gebäude, Bauinvestitionen, die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen sowie von Betriebs- und Geschäftsausstattung aber auch immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis), extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen sowie Kosten für erste Messeteilnahmen. Förderleistungen: Pro Vorhaben werden max. 3 Mio. Euro bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Das Darlehen läuft abhängig vom Verwendungszweck über max. 20 Jahre bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. MFP-Arbeitsplatzprogramm Das Mittelstandsförderungsprogramm (MFP) des Saarlandes wurde zur Finanzierung von Sachanlageinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Saarland aufgelegt. Vorrangig sollen jedoch Mittel aus sonstigen öffentlichen Kreditprogrammen eingesetzt werden. MFP-Mittel können ergänzend beantragt werden. Förderkriterien: Die Investitionen müssen nach Art und Umfang geeignet sein, eine angemessene Anzahl zusätzlicher Arbeitsoder Ausbildungsplätze innerhalb eines vertretbaren Zeitraums zu schaffen. Als angemessen wird bei Unternehmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben, in der Regel die Schaffung von 50 zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplätzen angesehen. Als Nachweis legen die Antragsteller Planzahlen auf der Grundlage betrieblicher oder branchenbezogener Erfahrungswerte vor. Förderleistungen: Der Finanzierungsanteil beträgt bei Laufzeiten von 15 Jahren und höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu Euro je zu schaffendem neuen Arbeitsoder Ausbildungsplatz. Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (Teil B I) erhalten im Rahmen der De-minimis-Verordnung einen Kredithöchstbetrag von 1,5 Mio. Euro. Bei einem darüber hinaus gehenden Kreditbedarf kann dieser durch einen Kredit nach Teil B II im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gedeckt werden. Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die außerhalb der Regionalfördergebiete investieren, werden ebenfalls im Rahmen einer Deminimis-Beihilfe gefördert. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (Teil B II) erhalten als Kredithöchstbetrag ein Darlehen, das maximal bis zur Grenze der möglichen Inanspruchnahme von De-minimis-Beihilfen reicht. Wie funktioniert s? Die aktuellen Zinssatz- und Auszahlungskonditionen nennt Ihnen die SIKB. Die Anträge sind über die Hausbank bei der SIKB zu stellen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die SIKB, Telefon 0681/

17 Wachstum und Modernisierung Förderdarlehen für den Mittelstand Niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, günstige Tilgung F ö r d e r k r i t e r i e n Der Kredit beträgt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben zu einem an der Kapitalmarktentwicklung orientierten Zinssatz abzüglich einer Zinsverbilligung für die ersten zehn Jahre der Laufzeit (begrenzt auf einen maximalen Kreditbetrag von 2 Mio. Euro pro Vorhaben). Die Zinsverbilligung liegt je nach Vorhaben zwischen 0,25 % und 1 % p.a. Das zinsgünstige Darlehen wird gewährt für Investitionskredite: in der Regel mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. In bestimmten Fällen, etwa beim Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen, bei denen zwei Drittel der förderfähigen Investitionen auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, ist eine Ausweitung auf bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren und Endfälligkeit am Ende der Laufzeit möglich. Betriebsmittelkredite: in der Regel mit einer Laufzeit von fünf Jahren bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Auch hier sind andere Laufzeiten möglich. Auszahlung, Tilgung u n d K o s t e n : Der Kreditbetrag wird zu 96 % ausgezahlt. Bis zum Ablauf der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen fällig. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen halbjährlichen Raten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich. Für die Bereitstellung wird beginnend ab dem zweiten Bankarbeitstag und einen Monat nach dem Datum der KfW-Refinanzierungszusage eine Provision von 0,25 % p.m. für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge erhoben. Wie funktioniert s? Die Anträge für das Programm GuW Saarland werden über die Hausbank bei der SIKB gestellt. Die aktuellen Zinssatz- und Auszahlungskonditionen nennt Ihnen die SIKB. Die Anträge sind über die Hausbank bei der SIKB zu stellen. Förderdarlehen G r ü n d u n g u n d Wachstum (GuW) Antragsberechtigt sind neben Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe auch freiberuflich Tätige wie Ärzte, Steuerberater, Architekten sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im von der Europäischen Kommission definierten Sinn sind von der Förderung ausgeschlossen. Ziel ist die Finanzierung von Investitionen im Saarland, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel: beispielsweise Investitionen in Gebäude, Betriebsgrundstücke oder Betriebsausstattung wie Maschinen, Geräte, Büroausstattung und Fahrzeuge sowie Betriebsmittel zur Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers oder im Rahmen der De-minimis-Verordnung der EU-Kommission definierte Betriebsmittel. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die SIKB, Telefon 0681/

18 Wachstum und Modernisierung Förderdarlehen für den Mittelstand Niedrige Zinsen, lange Laufzeiten, günstige Tilgung Unternehmerkapital ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 Jahre) Die Förderung nach dem Programm ERP-Kapital für Wachstum geht an natürliche Personen bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Definition der EU-Kommission erfüllen. Das gilt unter anderem für Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter mit mindestens 10-prozentigem Gesellschaftsanteil und der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation sowie für Angehörige der Freien Berufe. Förderkriterien: Die Antragsteller müssen die jeweilige Tätigkeit vor mehr als zwei und höchstens fünf Jahren aufgenommen haben, am Markt etabliert und kreditwürdig sein, über ausreichende Bonität verfügen und eine günstige Geschäftsentwicklung vorweisen. Mitfinanziert werden betriebsnotwendige Aufwendungen für Grundstücke, Sachanlageinvestitionen, Waren- lager, Betriebsübernahme oder Beteiligungen. Aus beihilferechtlichen Gründen sind nicht alle Branchen förderfähig. Finanzierungsanteil, Laufzeit, Kosten: Bei max Euro pro Vorhaben und Antragsteller können über eine Laufzeit von 15 Jahren 40 % der förderfähigen Kosten finan- ziert werden, sofern die Hausbank ebenfalls für mindestens fünf Jahre einen Finanzierungsanteil in gleicher Höhe übernimmt. U n t e r n e h m e r k a p i t a l Kapital für Arbeit und Investitionen Das Programm richtet sich an mittelständische in- und ausländische Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Förderkriterien: Für eine Förderung kommen neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet, sowie freiberuflich Tätige wie Ärzte, Steuerberater, Architekten in Frage. Als Antragsteller müssen Sie Ihre aktive Geschäftstätigkeit vor mindestens fünf Jahren aufgenommen haben und über eine ausreichende Bonität verfügen. Hierzu gehört, dass Ihr Unternehmen positive Zukunftsaussichten aufweist und insgesamt kreditwürdig ist. Mitfinanziert werden alle Investitionen, die eine langfristige Mittelbereitstellung erfordern, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und zugleich Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Dabei kann es beispielsweise um den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gehen, die Durchführung von Baumaßnahmen, den Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Die Förderung von gewerblichen Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, wenn auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie von Grund auf saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Förderleistungen: Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) mit gleich großen Anteilen besteht. Pro Vorhaben werden über eine Laufzeit von zehn Jahren bei beiden Tranchen max. 4 Mio. Euro finanziert. Dabei kann der Förderanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ausmachen. Die Kombination eines Kredits aus dem Programm Kapital für Arbeit und Investitionen mit anderen Förderkrediten ist grundsätzlich möglich. Als Bereitstellungsprovision werden 0,25 % p.m. beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach KfW-Zusage für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge erhoben. Wie funktioniert s? Die Anträge für beide Förderprogramme sind bei der Hausbank zu stellen. Sie werden dort gegebenenfalls über die SIKB an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitergeleitet. Die aktuellen Zinssatz- und Auszahlungskonditionen nennt Ihnen die SIKB. Die Anträge sind über die Hausbank bei der SIKB zu stellen. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die SIKB, Telefon 0681/

19 Wachstum und Modernisierung Finanzhilfe in Form von Beteiligungen Gezielte Stärkung der Eigenkapitalbasis Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Konsolidierung der Finanzverhältnisse bietet das Saarland mittelständischen Unternehmen zwei Beteiligungsprogramme an: das Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) sowie das Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG). KBG-Beteiligungsprogramm Die KBG stellt kleinen und mittleren Betrieben, die der KMU Definition der Europäischen Gemeinschaft entsprechen, Beteiligungsmittel zur Wachstumsfinanzierung in Aussicht. Förderkriterien: Finanziert werden vornehmlich Kooperationen, Innovationen, die Herstellung von Prototypen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie Errichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben und Existenzgründungen. Förderleistungen: Die KBG beteiligt sich mit max Euro als stiller Gesellschafter. Dabei soll die Beteiligung das Eigenkapital des antragstellenden Unternehmers nicht übersteigen. Bis zu 70 % der Beteiligung sind über eine Garantieerklärung der Bürgschaftsbank Saarland GmbH zu besichern, wobei der bzw. die maßgeblichen Gesellschafter mit zu verpflichten sind. Laufzeit, Kündigung, Kosten: Die Beteiligungsdauer beträgt bis zu zehn Jahre. Der Beteiligungsnehmer kann die stille Beteiligung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres aufkündigen. Die KBG ist zur fristlosen Kündigung nur aus wichtigem Grund berechtigt. Das Beteiligungsentgelt setzt sich aus einer festen sowie einer risikogerechten cash-flow-abhängigen Vergütung zusammen. Die Entgeltsätze orientieren sich an der Kapitalmarktentwicklung und sind fest für die gesamte Laufzeit. Die Beteiligung wird mit kundenindividuellen Entgeltsätzen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beteiligungsnehmers am Tag der Valutierung zugesagt. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der Beteiligungssumme (Mindestgebühr: 250 Euro), die bei Antragstellung entrichtet wird. SWG-Beteiligungsprogramm Beteiligungen der SWG dienen insbesondere zur Unterstützung von Innovationsvorhaben. Sie können für die erste Markteinführung, zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zur Produktionsreife sowie Anpassungsentwicklungen eingesetzt werden. Förderkriterien: Die antragstellenden Unternehmen kleine und mittlere Technologieunternehmen, die den KMU-Richtlinien der EU entsprechen dürfen in der Regel nicht älter als zehn Jahre sein. Förderleistungen Die SWG engagiert sich entweder mit Beteiligungsbeträgen von Euro bis max. 1 Mio. Euro, wobei Mittel aus dem saarländischen Innovationsfonds anteilig eingesetzt werden. Aufgelegt vom saarländischen Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium, dient der Fonds mit einem Volumen von 5 Mio. Euro zur Unterstützung junger technologieorientierter Unternehmen. Zur Beurteilung der technischen Machbarkeit, der Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile, Risiken usw. wird von der SWG ein externes Gutachten eingeholt. Sicherheiten sind in der Regel nicht zu stellen. Laufzeit, Kündigungsrecht, Kosten: Die Beteiligungsdauer beträgt bis zu zehn volle Kalenderjahre. Die SWG kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund kündigen, das Technologieunternehmen mit drei Monaten Kündigungsfrist zum und eines Jahres. Die feste jährliche Vergütung berechnet sich nach der Einlage. Hinzu kommen ein an den Verhältnissen des Technologieunternehmens ausgerichtetes, gewinnabhängiges Entgelt und eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Wie funktioniert s? Der KBG-Antrag wird über die Hausbank bei der SIKB gestellt. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Vorhabens sind ein detailliertes Unternehmenskonzept mit Ertragsvorschau und Liquiditätsrechnung, Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen, zur vorgesehenen Verwendung der Mittel sowie zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf das Unternehmen erforderlich. SWG-Beteiligungen können zusammen mit einer aussagekräftigen Vorhabensbeschreibung direkt bei der SWG beantragt werden. Zur Abwägung von Fragen der technischen Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile, Risiken usw. wird in der Regel ein externes Gutachten erstellt. Auskünfte zur Mittelstandsförderung über eine KBG-Beteiligung erteilt die SIKB unter Telefon 0681/ Informationen zur Förderung von zukunfts- und technologieorientierten Vorhaben gibt Ihnen die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft unter Telefon 0681/ oder Mehr zu den Beteiligungsprogrammen erfahren Sie im unter und sowie beim Stichwort Beteiligungen im Förderassistenten:

20 Wachstum und Modernisierung Finanzierung über eine Bürgschaft Kreditabsicherung im Vertrauen auf Ihren Erfolg Mittelständische Unternehmen, die bei Investitionen in Wachstum und Modernisierung nicht über ausreichende Vermögenswerte oder sonstige Bürgen verfügen, um ein Darlehen zu besichern, können über Bürgschaften aus öffentlichen Mitteln für entsprechende Sicherheiten sorgen. Bürgschaften der BBS Die Bürgschaftsbank Saarland GmbH fungiert als Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe im Saarland. Dazu übernimmt die BBS gegenüber den Hausbanken Ausfallbürgschaften für Kredite, die diese zur Finanzierung von Betriebsgründungen, von Beteiligungen an Unternehmen und freiberuflich Tätige oder zur Steigerung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Saarland einräumen. Hierunter fallen Investitionskredite, Betriebsmittelkredite und Avalkredite. Förderkriterien: Abgedeckt werden max. 80 % eines Ausfalls an Kapital (max Euro) oder Zinsen (bis zur Dauer von längstens 12 Monaten nach Kündigung des verbürgten Kredits) und die Kosten der Rechtsverfolgung. Die verbürgten Kredite sind im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten abzusichern, wobei die Sicherheiten grundsätzlich anteilig und gleichrangig für den verbürgten und den nicht verbürgten Kreditanteil haften. Laufzeit und Kosten: Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen 23 Jahre nicht überschreiten. Für die Bearbeitung ist eine einmalige Gebühr von im Regelfall 1 % des beantragten Bürgschaftsbetrages zu zahlen, mindestens jedoch 125 Euro plus MwSt. bei Antragstellung über die Hausbank beziehungsweise mindestens 200 Euro plus MwSt. bei einer Bürgschaft ohne Bank. Die laufende Provision beträgt 1,5 % p.a. der Bürgschaftsvaluta und ist zum Jahresanfang zuzüglich der Mehrwertsteuer zu zahlen. B ü r g s c h a f t e n des Landes Die Regierung des Saarlandes unterstützt im Saarland tätige, förderfähige Wirtschaftsbetriebe mit Landesbürgschaften. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Landes dienen. Förderkriterien: Voraussetzung ist, dass es sich bei der Förderung um einen volkswirtschaftlich förderungswürdigen Verwendungszweck handelt und das zu finanzierende Vorhaben ohne die Hilfe des Landes nicht oder nicht in dem gesamtwirtschaftlich erwünschten Umfang durchführbar wäre. Konditionen und Kosten: Die Bürgschaften werden in Form von modifizierten Ausfallbürgschaften übernommen. Die Höhe der Bürgschaftsleistung, die Laufzeit und die Bürgschaftsbedingungen hängen von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Die jährlich zu erhebende Bürgschaftsgebühr beträgt 1 % des valutierten Bürgschaftsbetrages. Wie funktioniert s? Bürgschaftsanträge werden auf Vordrucken der BBS entweder über die Hausbank und die SIKB (als Geschäftsbesorgerin der BBS) gestellt oder im Falle einer Bürgschaft ohne Bank bis zu einem Betrag von höchstens Euro direkt bei der SIKB. Anträge für eine Landesbürgschaft können Sie über Ihre Hausbank beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft im Referat B/1 einreichen. Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/30330 Telefax 0681/ info@sikb.de Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Referat B/1 Franz-Josef-Röder-Straße 17 Telefon 0681/ referat.b1@wirtschaft.saarland.de. Unter stellt sich die BBS als Selbsthilfeeinrichtung der saarländischen Wirtschaft vor. Ein SIKB-Merkblatt zum Thema Bürgschaften steht unter zum Download bereit. Mehr zum Thema erfahren Sie unter dem Stichwort Bürgschaften im Förderassistenten:

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