Strafsache Volksbank Möckmühl-Neuenstadt. Az. 56 Js 31562/09
|
|
- Mathilde Schuster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GUNTER BRANDAU C/O ANWALTSKANZLEI DR. HIKEL RECHTSANWALT RÖNTGENSTRASSE FRANKFURT AM MAIN TELEFON (06109) TELEFAX (06109) UND (06109) RA Gunter Brandau, Röntgenstrasse 7-9, D Frankfurt/M. GERICHTSFACH: 368 Staatsanwaltschaft Heilbronn Rosenbergstraße Heilbronn DIREKTWAHL RA BRANDAU: (06109) Frankfurt/M., den 30. November 2009 Aktenzeichen bitte immer angeben: Brandau/OnAir/Voba/Strafanzeige2.doc/ Strafsache Volksbank Möckmühl-Neuenstadt Az. 56 Js 31562/09 Sehr geehrte Damen und Herren! In der vorbezeichneten Strafsache ist zum Sachverhalt und Tatverdacht nachfolgend ergänzend wie folgt vorzutragen: I. Ausgangsmaterial Zunächst darf ich als - Anlage SK 2 - das Eibl-Gutachten zu Buchungen und Wertstellungen überlassen, welches auf den bereits am überlassenen Belegen in den 2 Leitzordnern nebst Erläuterungen basiert. Augenmerk für die vorliegend zu beurteilende Frage der strafrechtlichen Relevanz fehlerhafter Buchungen und Wertstellungen ist auf die schwarze Markierung Schwarzes Quadrat zu richten. Diese Markierung dokumentiert die Differenz zwischen Buchungsund Wertstellungstag. Sodann gebe ich zunächst einen kurzen Überblick über den entscheidungserheblichen Sachverhalt:
2 Gunter Brandau Seite II. Vorbemerkung Die Anzeigeerstatterin, der Geschäftsführer Harry Schmidt und seine Ehefrau sind Parteien (Beklagte und Widerkläger) in einem vor dem Landgericht Heilbronn geführten Zivilrechtsstreit, Az, 6 O 489/06 Bi Die Beklagte zu 3. (Frau Ute Schmidt) hat seit 1961, der Beklagte zu. 2 (Herr Harry Schmidt) seit 1977 und die Beklagte zu 1. (OnAir GmbH) seit 1987 mit der Klägerin eine Geschäftsbeziehung. Das Kontokorrentkonto der Beklagten zu 1. wurde seinerzeit unter der Firmierung WAS Werbeagentur Schmidt GmbH eröffnet. Dem Unterzeichner ist im Rahmen einer sog. Due Dilligence Prüfung im Jahr 2005 aufgefallen, dass der Beklagten zu 1. unter dem ein Liquiditätshilfedarlehen verwehrt wurde. Eine Aufarbeitung dieses Vorgangs hat dann folgendes ergeben: Die Beklagte zu 1. hatte bereits Anfang des Jahres 2002 über die Klägerin dieses Liquiditätshilfedarlehen beantragen wollen. Die Antragstellung bei der L-Bank Baden- Württemberg hat die Klägerin aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzögert, bzw. erklärte zunächst gegenüber der Beklagten zu 1., dass ein Antrag auf ein solch zinsgünstiges Darlehen aussichtslos sei. Letztendlich ausschlaggebend dafür, dass von der Klägerin überhaupt das Antragsverfahren betrieben wurde, waren eigene Recherchen der Geschäftsleitung im Hinblick auf die Modalitäten für die Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens. Um die Nachdrücklichkeit/Dringlichkeit des Begehrens auf Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens zu manifestieren und der Klägerin die Bedeutung für die Entwicklung der finanziellen Situation aufzuzeigen hat die Beklagte zu 1. der Klägerin mit Schreiben vom sogar eine Rentabilitätsanalyse überlassen. Ungeachtet dessen hatte die Klägerin den Antrag auf Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens bei der L-Bank Baden-Württemberg erst am gestellt. Insbesondere die Argumentation, die Beklagte zu 1. habe seinerzeit wirtschaftlich nicht den für die Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens geforderten Status gehabt, hat bei der Geschäftsleitung der Beklagten zu 1. zu erheblicher Verwunderung geführt. Wirtschaftlich liquide genug, die hohen Überziehungszinsen (ohne vertragliche Grundlage) der Klägerin zu begleichen, aber zu "marode", die günstigen Zinsen eines Liquiditätshilfedarlehens zu bedienen?!
3 Gunter Brandau Seite Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Liquiditätshilfedarlehen der Beklagten zu 1. letztendlich ohne weitere Nachfragen etc. gewährt wurde. III. Überprüfung der streitgegenständlichen Konten (Überblick) Dieser Umstand und die nicht substantiierten Begründungen der Klägerin in Bezug auf die Verzögerung der Angelegenheit Liquiditätshilfedarlehen, haben die Beklagten veranlasst, im Jahr 2006 alle bei der Klägerin geführten Konten durch einen anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Jede Buchung wurde aus den von der Klägerin erstellten Kontoauszügen von 1988 bis 2006 manuell in das Prüfprogramm des Sachverständigen Eibl übertragen. Zunächst hat der Sachverständige Hans-Peter Eibl in den Kontoauszügen den Buchungstag und den Wertstellungstag für die jeweiligen Kontoumsätze überprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Buchungs- und Wertstellungsdaten auf unbegründete Weise erheblich voneinander Abweichen. Dies führt zu Saldenverschiebungen, die sich im Laufe der langjährigen Geschäftsbeziehung zu einem Habensaldo zu Gunsten der Beklagten summieren. Diese Tatsache gab Anlass sich genauer mit den Konten der OnAir bei der Klägerin zu beschäftigen. Eine Aufarbeitung dieses Vorgangs, insbesondere eine detaillierte Überprüfung der Kontobewegungen im Jahr 2006 durch den Sachverständigen Hans-Peter Eibl hat dann folgendes ergeben (einige besonders relevante Beispiele):
4 Gunter Brandau Seite Beklagte zu 1. Beleg zu Zeile 204 bis 207 im Eibl-Gutachten Auf den Folgeseiten der Scheck Nr. 962 an die DAK, ausgestellt am Dieser Scheck konnte, vorausgesetzt, er wurde am noch versandt, frühestens am bei der DAK eintreffen, und somit unmöglich bereits am bei der Volksbank Möckmühl vorliegen.
5 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 204 bis 207 im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 204
6 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 324 bis 327 im Eibl-Gutachten Hier hat die Volksbank Abbuchungen des Fernmeldeamtes gleich 6 Tage auf den zurück datiert, obwohl auch Kontoauszüge am und erstellt wurden. Beleg zu Zeile 321 bis 323 im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 320 im Eibl-Gutachten
7 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 337 bis 343 im Eibl-Gutachten Der war ein Samstag.
8 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 494 bis 498 im Eibl-Gutachten Weiter auf der Folgeseite der Scheck Nr. 43 an das Finanzamt Heilbronn, ausgestellt am Auch dieser Scheck konnte, vorausgesetzt, er wurde am noch versandt, frühestens am beim Finanzamt eintreffen, und somit unmöglich bereits am bei der Volksbank Möckmühl vorliegen.
9 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 500 bis 501 im Eibl-Gutachten. Der war ein Feiertag.
10 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 671 bis 675 im Eibl-Gutachten Wir haben von der DAK Neckarsulm einen Kontoausdruck aller bezahlten Beiträge vom bis angefordert und diesen mit Datum am erhalten. Wir werden daher die jeweils betreffende Buchung immer zur Zahlung dazulegen um nachzuweisen, dass hier von der Volksbank manipuliert wurde. Die Kompletten 33 Seiten sind in einer separaten Anlage ausgewiesen. Die Schecks mir der Nr. 106, 111 und 112 wurden am Donnerstag, den ausgestellt, und können somit nicht am Freitag, den bei der Voba Möckmühl vorgelegen haben. Insbesondere der Scheck Nr, 106 an die DAK ( siehe Folgeseite). Dieser wurde am Montag, den bei der DAK verbucht, so dass das Buchungsdatum Dienstag der in Ordnung wäre, nicht aber die Wertstellung, da am die Volksbank von diesem Scheck ja noch gar nichts wissen konnte
11 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 671 bis 675 im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 671 Scheck-Nr. 106
12 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 671 bis 675 im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 671 Scheck-Nr. 106
13 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 1004 Bis 1005 im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 1005 Vorderseite Rückseite
14 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 1008 bis 1016 im Eibl-Gutachten Dies ist wieder einmal ein exemplarisches Beispiel in dem die Buchungspraxis der Volksbank in vorbildlicher Weise zu Tage tritt. Es werden hier an ein und demselben Buchungstag Belastungen 3 Tage zurück datiert und Überweisungseingänge erst einen Tag später wertgestellt. Als Hinweis für das Gericht: Es wurden Kontoauszüge sowohl am am und am erstellt. Über den tatsächlichen Kontosaldo hatte der Kontoinhaber also keine Information. Anlagen auf den Folgeseiten Beleg zu Zeile 1008 bis 1016
15 Gunter Brandau Seite im Eibl-Gutachten Beleg zu Zeile 1013 Vorderseite Rückseite Beleg zu Zeile 1008 bis 1016 im Eibl-Gutachten
16 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 1111 DAK Kontoauszug zum Scheck NR 744 lag bei der DAK am Montag, den vor und ging, lt deren Kontoauszug, am Dienstag, den zur Bank. Der Scheck muss sich selbst überholt haben, als er am bereits bei der Voba Möckmühl vorgelegen haben soll. Bitte beachten Sie, hier teilweise DM- und Euro Beträge!.. Beleg zu Zeile 2099 Eurozeit im Eibl-Gutachten
17 Gunter Brandau Seite Hier hat die Volksbank die Belastung über 1035,35 auf den zurück datiert. Da der jedoch kein Bankarbeitstag ist da ein Feiertag, kann an diesem Tag auch nichts gebucht werden, da kein Interbankenverkehr.
18 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 2290 bis 2294 Eurozeit im Eibl-Gutachten Die Gutschriften beispielsweise unseres Kunden MAM - Möbel Reinhardt in Nagold wurde am Mittwoch, den gebucht, aber erst am Donnerstag, den wertgestellt, obwohl s. Folgeseite
19 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 2290 bis 2294 Anlage Kunden-Kontoauszug das Konto des Kunden am mit Wertstellung am belastet wurde. Wo also war das Geld in der Zwischenzeit? Es kann logischerweise nur irgendwo bei der Volksbank Möckmühl gewesen sein, da es ja bei unserem Kunden in Pforzheim nicht mehr war. Die Volksbank in Möckmühl kann wiederum nur das buchen was Sie auch hat. 2.
20 Gunter Brandau Seite Gravierendes Beispiel zu Konto des Beklagten zu 2.: Beleg zu Zeile 100 DM-Zeit im Eibl-Gutachten Anlage 1 Hier hat die Volksbank die Belastung der Kreditrate um 2 Tage auf Samstag, den zurückdatiert und sich somit auf Kosten der Kontoinhabers ungerechtfertigt bereichert. Die Rate wurde für einen Kredit abgebucht, der noch gar nicht dem Kontoinhaber ausgezahlt war. (siehe )
21 Gunter Brandau Seite Beleg zu Zeile 102 DM-Zeit im Eibl-Gutachten Hier hat die Volksbank die Belastung an die Frankfurter Hypothekenbank richtigerweise am Buchungstag wertgestellt. (s. Anlage 1 auf der Folgeseite) Die dazu gehörige Darlehensauszahlung, mit der ein Darlehen bei der Frankfurter Hypothekenbank abgelöst wurde aber erst einen Tag später auf der Habenseite wertgestellt und sich somit auf Kosten des Kontoinhabers ungerechtfertigt bereichert. (s. Anlage 2 auf der Folgeseite) Die Rate für dieses Darlehen hat die Volksbank jedoch abgebucht, obwohl das Darlehen noch gar nicht dem Kontoinhaber ausgezahlt war. (siehe Beleg auf der Seite zuvor.) Achtung: Das Konto ist später das Konto : Beleg zu Zeile 102 DM-Zeit im Eibl-Gutachten Anlage 1
22 Gunter Brandau Seite Anlage 2 Forderseite Anlage 2 Rückseite Das vorstehende Beispiel zeigt die eklatante Irreführung seitens der Klägerin. Während im Kontoauszug explizit DM ,43 als Haben ausgewiesen ist, hat der Beklagte zu 2. in Wirklichkeit DM ,52 verzinst. IV. AGB der Banken Soweit es um die von Ihnen aufgeworfene Frage der Zulässigkeit verzögerter Wertstellungen auf Grund AGB geht, sei auf folgende Entscheidung hingewiesen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt: "AGBG 9 I 1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, daß die Wertstellung von Bareinzahlungen auf Girokonten erst einen Bankarbeitstag nach Einzahlung erfolgt, benachteiligt die Kunden auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr unangemessen und ist deshalb unwirksam (vgl. BGHZ 106, 259 = NJW 1989, 582 = LM 8 AGBG Nr. 14) Bei der Belastung des Girokontos des Bekl. zu 2 mit den Beträgen eingehender Lastschriften hatte die BfG allein auf den Abfluß der Deckung abzustellen. Die Wertstellung der Kontobelastungen auf einen oder mehrere Bankarbeitstage vor der Belastung war deshalb auch dann unzulässig, wenn die A-AG in den eingereichten Abbuchungslastschriften die jeweilige Valutierung vorgegeben haben sollte. Die Wertstellung
23 Gunter Brandau Seite ist ein kontokorrentrechtliches Hilfsmittel im Verhältnis zwischen der Bank und ihrem eigenen Kunden, das verbindliche Vorgaben Dritter ausschließt. Für das Interbankverhältnis wird diesem Grundsatz in Abschn. I Nr. 6 des Lastschriftabkommens (LSA), wonach die Zahlstelle Wertstellungsvorgaben unbeachtet läßt, ausdrücklich Rechnung getragen. Die Ansicht des BerGer., das Äquivalenzprinzip ermögliche bei dem Bekl. zu 2 als einem kaufmännischen Kunden eine andere Wertstellung, ist verfehlt; wie ausgeführt, treffen die Zinsnachteile den privaten und den kaufmännischen Kunden in gleicher Weise; die Kaufmannseigenschaft kann nicht dazu führen, daß ein Kaufmann im Gegensatz zum Privatmann ungerechtfertigte Nachteile hinzunehmen hat." V. Strafrechtliche Beurteilung Die strafrechtliche Relevanz der falschen Wertstellungen und Buchungen hat der Unterzeichner in dem Zivilrechtsverfahren mehrfach angesprochen, so z.b. die strafrechtliche Relevanz nach 266 StGB unter Hinweis auf Schimansky/Bunte/Lowowski, Bankrechtshandb. 2 Aufl Rn. 34 m.w.n. Nunmehr liegt das strafrechtliche Gutachten von Herrn Prof. Dr. Kramer vor, welches unter dem zur Ermittlungsakte gereicht wurde. Zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen nehme ich auf die Ausführungen zu 263 StGB und 266 StGB uneingeschränkt Bezug. Mit vorzüglicher Hochachtung Gunter Brandau, Rechtsanwalt Anlage
ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrUnterhalts-Schnell-Check
Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:
MehrSollsaldo und Habensaldo
ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum
MehrRobert Morgenstern. Sehr geehrte Damen und Herren!
Robert Morgenstern Robert Morgenstern * Schnieglinger Str. 27 * 90419 Nürnberg Robert Morgenstern Diplom-Sozialpädagoge (Univ.) Supervisor (DBS), Berufsbetreuer Familientherapeut (DGSF) An die Rechtsanwaltskammer
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrOnline-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen
Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat
Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
Mehr36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung
36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für eine Gruppenanmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrLassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:
Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
Mehr14 Die Berechnung des Gegenstandswertes
14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann
Mehr36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung
36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDer neue Test ist noch Interessanter, denn da wird Menschen mit Gericht gedroht, wenn sie ihre Gebühren nicht bezahlen!
Der neue Test ist noch Interessanter, denn da wird Menschen mit Gericht gedroht, wenn sie ihre Gebühren nicht bezahlen! Aufgefallen ist uns der Herr bei unseren Streifzügen in Facebook! Wie immer der Kommentar
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrZahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise
Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrI. STELLUNGNAHME. Vaduz, 31. Oktober 2000 P. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
1 Vaduz, 31. Oktober 2000 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrFinanzdienstleistungen
Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrÄnderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung
Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung Seit dem 1. Februar 2010 steht das neue Portal zur Abrechnung der MesseCard zur Verfügung. Dieses neue Portal hält viele Neuerungen für Sie bereit: Das Portal
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrAnzeige von eingescannten Rechnungen
Anzeige von eingescannten Rechnungen Wenn Sie sich zu einer Eingangsrechnung die eingescannte Originalrechnung ansehen möchten, wählen Sie als ersten Schritt aus Ihrem Benutzermenü unter dem Kapitel Eingangsrechnung
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrArt des Anspruches: 2. Bitte benutzen Sie die Rückseite oder eine andere Seite, falls Sie mehr Platz für Informationen brauchen
Anspruchsanmeldung Referenz der Anspruchsanmeldung: (Nur das Büro) Persönliche Details: Name: Art des Anspruches: Datum: Adresse: Telefon: Email: Wichtige Information 1. Bitte füllen Sie die beigefügten
MehrBeschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -
Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 19/2012 27.04.2012 BP ADAC Musterschreiben zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen bei Flugannullierungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrZinsrechnung A: Die Zinsen
Zinsrechnung A: Die Zinsen EvB Mathematik Köberich Berechne bei den nachfolgenden Aufgaben jeweils die Zinsen! Z X X X X X x K 2400 2400 2400 2400 2400 2400 i 15 Tage 2 Monate 100 Tage 7 Monate ¼ Jahr
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"
AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen
MehrAngaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau
Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrElternbrief. Liebe Eltern,
Elternbrief Liebe Eltern, nachdem die Ausgabe des Essens sich jetzt schon einige Wochen lang eingespielt hat, wollen wir den nächsten Schritt gehen. Sie können sich ab sofort für das Bestellsystem als
MehrEinstieg in Exact Online Buchungen erfassen. Stand 05/2014
Einstieg in Exact Online Buchungen erfassen Stand 05/2014 Einstieg und Grundprinzip... 2 Buchungen erfassen... 3 Neue Buchung eingeben... 4 Sonstige Buchungen erfassen... 8 Bestehende Buchungen bearbeiten
MehrInkrementelles Backup
Inkrementelles Backup Im Gegensatz zu einer kompletten Sicherung aller Daten werden bei einer inkrementellen Sicherung immer nur die Dateien gesichert, die seit der letzten inkrementellen Sicherung neu
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrDas Scheidungsformular
Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Rosental 98, 53111 Bonn Mailto:info@scheidung-bonn.com Fax: 0911 / 30844-60484 Das Scheidungsformular Senden Sie mir dieses Formular bequem online, per Post oder
Mehr