Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten
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- Sophia Maier
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1 Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab zu erhöhen. Dabei folgte der Gemeinderat den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände bei den Regel- und Krippengebühren, für die Kleinkindbetreuung in altersgemischten Gruppen und Ganztagesbetreuung werden keine Empfehlungen ausgesprochen. Basis für die Empfehlung der Spitzenverbände ist, dass einerseits landesweit angestrebt wird, rund 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken und andererseits die finanzielle Belastbarkeit der Eltern berücksichtigt wird. In Baltmannsweiler lag der genannte Kostendeckungsgrad im Jahr 2014 durchschnittlich bei nur 15,4%. Nachfolgend die beschlossenen Gebührensätze: Folgende Empfehlung für Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt (Regelkinder) wurde ausgesprochen: Bisherige ssätze 1 Kind unter 18 J Kinder unter 18 J Kinder unter 18 J Kinder unter 18 J Für Kinder in Kinderkrippen (1 3 Jahre, Krippenkinder) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen: Bisherige ssätze 1 Kind unter 18 J Kinder unter 18 J Kinder unter 18 J Kinder unter 18 J Die Gemeinde bietet in diesem Bereich auch eine tageweise Betreuung. Dafür gibt es keine sempfehlung der Spitzenverbände. Die Verwaltung schlägt folgende Beiträge vor: für ein Kleinkind für einen Tag/Wo.; Klammerzusatz: jeder weitere Tag (ein Tag/Wo.) Kind unter 18 J. 74 (59 ) 72 (57 ) 2 Kinder unter 18 J. 56 (43 ) 54 (42 ) 3 Kinder unter 18 J. 37 (30 ) 36 (29 ) 4 Kinder unter 18 J. 16 (12 ) 15 (12 )
2 Für Kinder ab zwei Jahren bis drei Jahren in altersgemischten Gruppen (2-6 Jahre) (Kleinkinder) ist wegen des erhöhten Betreuungsaufwands und damit der geringeren Gruppenbelegung ein erhöhter Elternbeitrag gegenüber dem für Regelkinder festzusetzen. Eine landeseinheitliche Empfehlung für diesen Bereich liegt nicht vor. Gerechtfertigt wäre der doppelte, die Gemeinde erhebt einen Aufschlag von 80%. Dies ergibt folgende ssätze: für ein Kleinkind für ein Kleinkind für einen Tag/Wo.; Klammerzusatz: jeder weitere Tag (Ganze Woche) (ein Tag/Wo.) Kind unter 18 J (36 ) (35 ) 2 Kinder unter 18 J ( 28 ) (27 ) 3 Kinder unter 18 J (19 ) (18 ) 4 Kinder unter 18 J (6 ) (6 ) Für die Ganztagesbetreuung (GT) gibt es ebenso keine landeseinheitlichen Empfehlungen. Die ssätze wurden auf Grundlage der Regelbeiträge ermittelt (Zuschlag für verminderte Gruppengröße, erhöhten Personalschlüssel, erhöhten, Essen und Schlafmöglichkeit) und wurden nun auch prozentual (etwa je 3%) erhöht: Für die Betreuung von Kindergartenkinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt: 7 16 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo 7 16 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 7 14 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo 7 14 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di
3 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen Für die Betreuung von Kleinkindern ab 2 Jahre bis 3 Jahre (Zuschlag von 80% auf den GT- für Kinder ab 3 Jahren): 7 16 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 7 14 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo 7 14 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di
4 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen Für die Betreuung von Grundschulkindern während Schulzeiten: Die Beiträge für die Kernzeitbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sollten nach Auffassung der Verwaltung unverändert bleiben, da dieses Angebot seit Einführung der Ganztagesbetreuung an Attraktivität verloren hat, die Elternbeiträge der Kernzeitbetreuung 2014 zusammen mit den Landeszuschüssen die Betriebsausgaben jedoch zu 98,9% gedeckt haben. Somit ist auch die bei der Einführung der Kernzeitbetreuung gemachte Vorgabe des Gemeinderats erfüllt, die Betriebsausgaben durch Elternbeiträge und Zuschüsse annähernd vollständig zu decken. Folgende Beiträge sind festgelegt: -5 Tage/Woche 7 Uhr bis Schulbeginn und nach Schulende bis 13 Uhr ohne Mittagessen: 48 / Monat -bis zu 3 Tage/Woche - siehe oben - : 32 / Monat Geschwisterkinder, die die Einrichtung gleichzeitig besuchen, zahlen 80% des s. Ganztagesbetreuung von Schulkindern während der Schulzeiten: Die Beiträge wurden auf Grundlage der Beiträge für die Kernzeitbetreuung ermittelt. Grundschüler, die bis zu 3 Tage zur Kernzeit angemeldet sind und davon einzelne oder alle drei Tage bis 14 oder 16 Uhr (16.30 Uhr*) einschließlich Mittagessen in Anspruch nehmen: 7 16 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 1x 7 14 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di Bisherig er
5 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 1x *gilt nur für das evang. Kinderhaus Spatzennest Grundschüler, die 5 Tage zur Kernzeit angemeldet sind und davon einzelne Tage bis 14 oder 16 Uhr (16.30 Uhr*) einschließlich Mittagessen in Anspruch nehmen: 7 16 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo 7 16 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 2x 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 16 Uhr - inkl. Mittagessen 1x 7 14 Uhr (Mo ) / Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Mo 7 14 Uhr (Di ) / Mo + Fr bis 13 Uhr inkl. Mittagessen Di 7 13 Uhr und an zwei Tagen/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 2x
6 7 13 Uhr und an einem Tag/Woche bis 14 Uhr - inkl. Mittagessen 1x *gilt nur für das evang. Kinderhaus Spatzennest Ferienbetreuung Für die Betreuung in unseren Tageseinrichtungen von Grundschülern während Schulferien und Kindergartenkindern während Kindergartenferien werden seit 2010 einheitlich 7 /Betreuungstag erhoben, auch für Kinder, die als Ganztageskinder angemeldet sind und während der Ferien auch diesen in Anspruch nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen ab den Herbstferien 2015 auf 8 /Betreuungstag anzuheben.
Die soziale Komponente wird für zweite und weitere Kinder, die gleichzeitig einen Kindergarten (unabhängig der Betreuungsform) besuchen, erhoben.
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