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1 wann waren sie das letzte mal gerne beim anwalt?

2 willkommen bei stangier, regel, borchard. Irgendwann im Leben ist immer das erste Mal. Freuen Sie sich ruhig auf ein Gespräch mit uns. Das kann, muss aber nicht unbedingt in unserer Kanzlei stattfinden. Wir kommen auch sehr gerne zu Ihnen. Uns ist es wichtig, Sie und die Abläufe in Ihrem Unternehmen genau zu kennen. Dann können wir Sie optimal beraten: Ganzheitlich. Wir haben sehr viel mehr als nur Ihre juristischen Belange im Blick. Wir beraten Sie umfassend, unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren, die für Sie und Ihr Unternehmen wichtig sind. Wir setzen uns mit unserem Wissen, unserer langjährigen Erfahrung, unserer Kreativität und mit ganzer Kraft für Sie ein. Wir sind zuverlässig, lösungsorientiert und schnell für Sie zu erreichen. Wir arbeiten mit Partnern aus anderen Fachgebieten wie zum Beispiel mit verschiedenen Steuerberatern und international tätigen Kanzleien zusammen, um die Beratungskompetenz aus einem Guss für Sie sicherzustellen. In allen für Sie wichtigen Rechtsgebieten bietet Ihnen unser Team kompetente Ansprechpartner, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten vorstellen. Wir identifizieren uns sehr stark mit unserer Region, denn hier befinden sich auch die meisten unserer Mandanten: In erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen, wie zum Beispiel: Automobilzulieferer, Architekten, Ärzte, Bauunternehmen, Banken und Sparkassen, Druckereien, Energiegenossenschaften, Fahrzeugsonderbauunternehmen, Handelsunternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler, Handwerker, Ingenieure, Kommunen, Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbauer, Medizintechnik- und Pharmazeutische Unternehmen, Personaldienstleister, Recyclingunternehmen, Schmuck- und Uhrenmanufakturen, Software- und Systemhäuser, Speditionen, Steuerberater, Werbemittelproduzenten und Werbeagenturen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Ihren privaten Angelegenheiten. Sollten Sie sich also entscheiden, gerne zu Ihrem Anwalt gehen zu wollen, freuen wir uns auf Sie. Willkommen bei S R B.

3 STANGIER REGEL BORCHARD 5 hanno stangier Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Stangier als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Betreuung von Gesellschaftern und Gesellschaften bei der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge. Die Beratung erstreckt sich auf die Gründung von Gesellschaften über die Veränderung von Gesellschaftsverträgen sowie den Verkauf von Gesellschaften (Mergers & Acquisitions). Herr Rechtsanwalt Stangier übernimmt auch die Vertretung von einzelnen Gesellschaftern bei Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern sowohl in Gesellschafterversammlungen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eng verbunden mit dem Gesellschaftsrecht ist das Insolvenzrecht. Herr Rechtsanwalt Stangier betreut Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschaften im Rahmen der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Des weiteren vertritt Herr Stangier Gesellschafter und Geschäftsführer nach Firmeninsolvenzen. In Folge einer Insolvenz müssen häufig Ansprüche des Insolvenzverwalters und anderer Gläubiger abgewehrt werden. In Fällen, in denen im Zuge einer Insolvenz strafrechtliche Ermittlungen stattfinden, übernimmt Herr Rechtsanwalt Stangier die Strafverteidigung. Nicht selten gelingt dem Insolvenzverwalter eine übertragene Sanierung des insolventen Unternehmens. Herr Rechtsanwalt Stangier begleitet die Übernahme-Verhandlungen und fertigt die notwendigen Verträge an. Ein Geheimnis des Erfolgs ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen. Henry Ford Hanno Stangier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Geboren 1966, Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Montpellier. Spricht Deutsch, Englisch, Französisch. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Stangier als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist das Handelsrecht. In diesem Bereich erstellt Herr Stangier Vertriebsverträge (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, etc.) und übernimmt die Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Vertriebspartnern und Unternehmen. Ein professionelles Unternehmen arbeitet mit einem professionellen Vertragsmanagement. Herr Rechtsanwalt Stangier unterstützt seine Mandanten bei der Vertragsgestaltung und Verhandlung von Rahmenverträgen, Sukzessivlieferungsverträgen, Qualitätssicherungsvereinbarungen und ähnlichen Dauerschuldverhältnissen sowie bei der Erstellungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Bereich Wettbewerbsrecht berät Herr Stangier Unternehmen bei der Gestaltung von Werbung, führt die Erstellung von Abmahnungen bzw. auch deren Abwehr sowie gegebenenfalls sich anschließende Prozesse durch. Im Bereich Gewerblicher Rechtschutz vertritt Herr Stangier Unternehmen auch bei Marken - anmeldungen im In- und Ausland sowie bei Abmahnung und Rechtsstreitig keiten im Zusammenhang mit Markenrechten, Gebrauchsmusterrechten, Geschmacksmusterrechten, Urheberrechten und Patentrechten. Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

4 6 STANGIER REGEL BORCHARD ralf regel Herr Rechtsanwalt Regel betreut Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er ist ein hoch spezialisierter Arbeitsrechtsexperte mit langjähriger Praxiserfahrung und vertritt Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst die Beratung im Rahmen der täglichen Arbeitsrechtspraxis. Von der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen über das außergerichtliche Trennungsmanagement mit der Gestaltung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen bis hin zur Interessenwahrnehmung bei der Prozessführung liegt alles in der Hand von Herrn Rechtsanwalt Regel. Die Beratung umfasst auch das Arbeitszeitrecht, Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie des Arbeitsstrafrechtes (wie zum Beispiel bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzrecht, der Ausländerbeschäftigung, der Schwarzarbeit und der illegalen Arbeitnehmerüberlassung, der Lohnsteuerhinterziehung etc.). Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Bindung von Know-How-Trägern ist für viele Unternehmen von geradezu existentieller Bedeutung. Herr Rechtsanwalt Regel weiß, wie vertrauliche Informationen rechtlich gesichert werden können. Er unterstützt Mandanten bei der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen des Diebstahls von Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiter (Betriebsspionage) sowie dem Schutz vor Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellt die Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie die Begleitung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Geschäftsführern oder Leitenden Angestellten dar. Mittelständische Unternehmen betreut Herr Rechtsanwalt Regel im Bereich des Arbeitsrechts bei der Vorbereitung und Abwicklung von Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions), Um- und Restrukturierungsmaßnahmen, bei Umwandlungen sowie bei Betriebsübergängen und Out-Sourcing-Maßnahmen; dies umfasst auch Fragen des Changemanagements. Herr Rechtsanwalt Regel berät auch zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und in Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist Herr Rechtsanwalt Regel als Referent arbeitsrechtlicher Veranstaltungen tätig und bietet individuelle In-House-Schulungen an. Erfolg ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis engagierter Arbeit. Ralf Regel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Geboren 1963, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Spricht Deutsch und Englisch. Arbeitsrecht, Trennungsmanagement, Recht des Geschäftsführers, Betriebsverfassungsrecht

5 STANGIER REGEL BORCHARD 9 dr. michael borchard Herr Rechtsanwalt Dr. Borchard beschäftigt sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unter anderem mit der Gestaltung von Bauverträgen, insbesondere von Generalunternehmerverträgen die gute vertragliche Ausgestaltung einer Bauaufgabe ist heute genauso wichtig geworden wie die optimale Planung des Projekts. Er setzt Projektentwicklungs- und Architektenverträge auf und übernimmt bei größeren Bauvorhaben das komplette juristische Projektmanagement von den ersten Vergabeverhandlungen bis zur Abnahme und darüber hinaus, wenn Mängel- oder Abrechnungsthemen abzuarbeiten sind. Ebenso berät und vertritt er Architekten und Ingenieure in Honorar- und Haftungsfragen. Die Tätigkeiten im Immobilienrecht umfassen die Überprüfung und Gestaltung von Grundstücksverträgen, insbesondere von Kaufverträgen und Sale-and-Lease-Back-Verträgen. Er berät auch Bauträger bei Projekten wie Neubau- und Altbau-Sanierungen. Rechtsanwalt Dr. Borchard begleitet umfassend Investitionsprojekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik-Anlagen und Anlagen der Kraftwärmekopplung. Ein weiteres Rechtsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Dr. Borchard ist das Vergaberecht. Hier berät und vertritt er Auftraggeber und Bieter in öffentlichen (europaweiten) Vergabeverfahren und führt Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Hier kommt es entscheidend darauf an, in kürzester Zeit die richtigen Entscheidungen zu treffen, da die Fristen im Vergabeverfahren extrem kurz bemessen sind. Der kurze Draht zwischen Anwalt und Mandant ist die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit im Vergaberecht. Schulungen über vergaberechtliche Themen werden ebenfalls von ihm angeboten. Mit Aufrichtigkeit kann man bei diplomatischen Verhandlungen die verblüffendsten Ergebnisse erzielen. André François-Poncet Dr. Michael Borchard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Geboren 1968, Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Promotion über Lizenzverträge im Deutschen Profifußball. Spricht Deutsch und Englisch. Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sportrecht Er übernimmt die Beratung seiner Mandanten bei der Suche nach optimalen Gestaltungen für die Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation. Die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen kennzeichnen seine Tätigkeit im Erbrecht insbesondere in Zusammenhang mit Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Er steht auch als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter zur Verfügung. Der Bereich Gesellschaftsrecht umfasst die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und die Begleitung von Gesellschaftsgründungen oder von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Herr Rechtsanwalt Dr. Borchard begleitet Unternehmenskäufe und -verkäufe (Mergers and Acquisitions) insbesondere bei der Gestaltung der notwendigen Verträge und bei der Durchführung einer Legal Due Diligence. Im Bereich Sportrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Dr. Borchard die Erstellung von allen relevanten Verträgen mit Sportlern, Teammitgliedern und Sponsoren. Herr Dr. Borchard ist Mitglied in mehreren Aufsichtsräten regionaler Unternehmen.

6 10 STANGIER REGEL BORCHARD sonja borchard Frau Rechtsanwältin Borchard ist auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Sie hat den Lehrgang zur Erlangung des Fachanwaltstitels für Miet- und Wohnungseigentumsrechts erfolgreich absolviert. Sie berät Unternehmen im Gewerberaum-Mietrecht. Die Absicherung des Standorts eines Betriebes ist ein wesentlicher Baustein der Unternehmensstrategie. Hier muss ein kluger Mietvertrag ausgehandelt sein, der einerseits Kostensicherheit gibt und andererseits die geplante Mietdauer garantiert. Die Vertragsgestaltung gewerblicher Miet- und Pachtverträge ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil der täglichen Beratungspraxis von Frau Rechtsanwältin Borchard sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Hier bietet ein individueller Mietvertrag ein großes Gestaltungsspektrum weit größer als es verbreitete vorformulierte Verträge leisten können, die zudem einer strengen Wirksamkeitskontrolle durch die Gerichte unterliegen. Ihre tägliche Praxis umfasst auch das Wohnraum-Mietrecht. Hier geht es zum Beispiel auf Vermieterseite um die Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen oder die Vorbereitung, Aussprache und Durchsetzung einer Kündigung beispielsweise aus Gründen des Eigenbedarfs oder zur Vorbereitung einer Altbausanierung. Gegen säumige Zahler (Mietnomaden) geht Frau Borchard in enger Abstimmung mit der Inkassoabteilung der Kanzlei durch schnelle Titulierung stringent vor. Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Miteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft untereinander und zur Hausverwaltung. Hier geht es häufig um die Frage der Zulässigkeit von baulichen Veränderungen (zum Beispiel zur gewerblichen Nutzung), um Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung oder die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft gegen Einzelne ihrer Mitglieder. Frau Rechtsanwältin Borchard vertritt Eigentümer und berät die Hausverwaltung in allen Rechtsfragen z.b. auch in Bezug auf die Durchführung von Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder wenn es gilt, die Wirksamkeit von Beschlüssen zu überprüfen oder gegebenenfalls gerichtlich anzufechten. Für Eigentümer oder Hausverwaltungen von Wohneigentumsanlagen oder sonstigen Immobilienport folios übernimmt Frau Rechtsanwältin Borchard sämtliche Rechtsangelegenheiten gewissermaßen im Paket aus einer Hand. Kaum ein Mietvertrag wird heute ohne die Einschaltung eines Immobilienmaklers abgeschlossen. Aus diesem Grund gehört auch das Maklerrecht zum Tätigkeitsfeld von Frau Rechtsanwältin Borchard. Die rechtssichere Gestaltung von Maklerverträgen und die Durchsetzung von Provisionsansprüchen stellt hier die tägliche Praxis dar. Vor Gericht und auf hoher See brauchst Du ein gutes Team und einen klaren Kurs. Sonja Borchard, Rechtsanwältin. Geboren 1967, Studium der Rechtswissenschaft in Passau. Spricht Deutsch und Englisch. Gewerberaum-Mietrecht, Wohnraum-Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

7 STANGIER REGEL BORCHARD 13 nadine micko Die tägliche Praxis von Frau Rechtsanwältin Micko umfasst die drei großen Bereiche Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Familienrecht. Im Bereich Arbeitsrecht übernimmt Frau Rechtsanwältin Micko die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen. Sie setzt arbeitsvertragliche und arbeitsrechtliche Ansprüche ihrer Mandanten durch und berät und begleitet sie in betriebsverfassungsbzw. personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten. Frau Rechtsanwältin Micko gestaltet darüber hinaus Betriebsvereinbarungen, berät und vertritt ihre Mandanten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie in Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen und übernimmt auch die Vertretung in Einigungsstellen und Be schlussverfahren. Bei Unternehmenskäufen bereitet sie die arbeitsrechtliche Due Dilligence vor. Ein weiteres arbeitsrechtliches Gebiet betrifft das Dienstvertragsrecht für Geschäftsführer. Im Bereich Familienrecht gestaltet und/oder überprüft Frau Rechtsanwältin Micko Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen, sie gestaltet Testamente und Erbverträge und vertritt ihre Mandanten in Ehescheidungsverfahren. Darüber hinaus leistet sie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen und Versorgungsausgleichsachen sowie in allen sonstigen Familiensachen. Im Bereich Arbeitsstrafrecht vertritt Frau Rechtsanwältin Micko außerdem Geschäftsführer und Gesellschafter in Ermitt lungsverfahren/strafverfahren, insbesondere im Rahmen von Insolvenz- und Vermögensstraftaten. Nicht jene, die streiten, sind zu fürchten, sondern jene, die ausweichen. Marie von Ebner-Eschenbach Nadine Micko, Rechtsanwältin. Geboren 1977, Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Main, Tübingen und Kingston upon Hull. Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht. Spricht Deutsch, Englisch, Französisch. Familienrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht,

8 14 STANGIER REGEL BORCHARD susanne pfleiderer Frau Rechtsanwältin Pfleiderer hat vier Bereiche, die sie betreut: schwerpunktmäßig Bank- und Kapitalmarktrecht und zusätzlich Immobilienrecht, Erbrecht und Stiftungsrecht. Sie hat den Lehrgang zur Erlangung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolreich absolviert. Sie berät und vertritt Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie Anleger und Bankkunden in allen Fragen des Bankrechts und Kapitalanlagerechts. Bei fehlgeschlagenen Wertpapieranlagen oder der Rückabwicklung von finanzierten Kapitalanlagen und auf dem Gebiet des neuen Verbraucherkreditrechts ist sie die Ansprechpartnerin für Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen. Kontoführung und Zahlungsverkehr sowie Missbrauch von EC-Karten, PIN/TAN oder Lastschriften gehören ebenso zu ihrem Fachgebiet wie das Recht der Kreditsicherheiten, z. B. Bürgschaftsrecht. Frau Rechtsanwältin Pfleiderer ist ständige Referentin an der Sparkassenakademie Baden-Württemberg und Autorin in der einschlägigen Fachpresse. Im Bereich Immobilienrecht begleitet Frau Rechtsanwältin Pfleiderer ihre Mandanten beim Kauf oder Verkauf ihrer Immobilie und übernimmt die komplette Kaufvertragsabwicklung. Insbesondere betreut sie ausländische Investoren, für die sie sämtliche Verhandlungen in Englisch führt. Im Bereich Erbrecht entscheidet die gezielte und frühzeitige Nachfolge- und Nachlassregelung darüber, wann und wie ein Vermögen weitergegeben wird. Frau Rechtsanwältin Pfleiderer unterstützt Privatpersonen und Unternehmer bei der Erstellung und Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsregelung und stellt sicher, dass individuelle Vorstellungen von Alters- und Vermögensplanung umgesetzt werden. Dazu gehört auch, entsprechende Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen zu verfassen. Mit der Gründung einer Stiftung können Lebenswerk und Namen erhalten und gleich zeitig persönliche Ideen nachhaltig und dauerhaft verankert werden. Frau Rechtsanwältin Pfleiderer hat sich auf Stiftungsrecht spezialisiert. Sie findet die richtige Stiftungsform und unterstützt ihre Mandanten bei allen rechtlichen, steuerlichen und formalen Fragen. Bei Bedarf übernimmt sie die Verwaltung der Stiftung und unterstützt die Stifter bei der Umsetzung von Stiftungskonzept und Stiftungsmanagement. Frau Pfleiderer ist Gründungsmitglied und Mitinitiatorin der Bürgerstiftung Baden-Baden. Für Erfolg steht nicht nur fundiertes Wissen, sondern ebenso Engagement und Phantasie. Susanne Pfleiderer, Rechtsanwältin. Geboren 1958, Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Mannheim. Spricht Deutsch, Englisch. Bank- und Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Stiftungsrecht

9 STANGIER REGEL BORCHARD 17 björn gräber Die stetige Veränderung der Gesellschaft erfordert auch die stetige Fortentwicklung der Beratung: Stillstand ist Rückschritt. Es ist die Devise von Herrn Rechtsanwalt Gräber, sich Herausforderungen zu stellen und Chancen zur Entwicklung zu nutzen, um eine optimale Beratung sicherzustellen. Denn: Eine optimale Beratung basiert auf der Kompetenz des Beraters und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Auf dieser Basis berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Gräber seine Mandanten. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des IT- und Internetrechts. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zum Einsatz/Vertrieb von Hardware/Software sowie zum Datenschutzrecht, zum Handel im Internet (E-Commerce, Fernabsatzrecht), aber auch urheber- und medienrechtliche Problematiken sowie Themen zum Domain-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Herr Rechtsanwalt Gräber gestaltet Verträge, die das gesamte IT-Umfeld betreffen: zum Beispiel Kauf von Standardsoftware, Entwicklung von Individualsoftware, Web-Hostingverträge, Wartungs- und Pflegeverträge, Verträge zum Application Management und -Hosting. Schließlich gehört das Recht der Telekommunikation zu seinem Fachgebiet. Herr Rechtsanwalt Gräber hat den Lehrgang zur Erlangung des Fachanwaltstitels für Informationstechnologierecht (IT-Recht) erfolgreich absolviert. Auch die Beratung und Vertretung im Wettbewerbs- und Markenrecht gehört zu seinen Tätigkeitsgebieten. Herr Rechtsanwalt Gräber erstellt Abmahnungen, vertritt Mandanten bei der Abwehr solcher Abmahnungen oder beugt idealerweise durch kompetente Beratung berechtigten Abmahnungen vor, zum Beispiel durch sichere Beratung über Informationspflichten eines Unternehmens im Außenauftritt im Internet (Impressum). Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein. Philip Rosenthal Björn Gräber, Rechtsanwalt. Geboren 1980, Studium der Rechtswissen schaften in Heidelberg und Leeds. Spricht Deutsch, Englisch, Französisch. IT- und Internetrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht Im Gesellschaftsrecht umfasst seine Tätigkeit zudem die rechtliche Begleitung bei der Gründung eines Unternehmens und die Erstellung gesellschaftsrechtlicher Verträge. Herr Rechtsanwalt Gräber berät und vertritt Mandanten auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Gesellschaft und Gesellschaftern. Auf dem Gebiet des allgemeinen Wirtschaftsrechts prüft und erstellt Herr Rechtsanwalt Gräber unter anderem AGB und Vertriebsverträge immer mit Blick auf das rechtlich Machbare und das unternehmerisch/wirtschaftlich Erforderliche. Die Vertretung seiner Mandanten bei Streitigkeiten zum Beispiel zwischen Vertriebspartner und Unternehmen gehört ebenfalls zu seinem Aufgabenbereich. Bei Fragen mit Auslandsbezug kann Herr Rechtsanwalt Gräber vor allem sein verhandlungssicheres Englisch einsetzen beziehungsweise Verträge in Englisch prüfen, aufsetzen und etwaige Verhandlungen koordinieren.

10 18 STANGIER REGEL BORCHARD tobias nestler Herr Rechtswirt Nestler widmet sich beruflich ganz den Themen Forderungsmanagement, Inkasso und Zwangsvollstreckungsrecht. Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist Grundvoraussetzung für die Erhaltung der Liquidität in Ihrem Unternehmen. Das beginnt schon bei der vertraglichen Vereinbarung von Zahlungszielen und der richtigen Gestaltung Ihrer Rechnung an den Kunden. Sie haben mit Herrn Nestler einen Ansprechpartner, der in Inhouse-Schulungen in Ihrem Unternehmen oder in Workshops in unserer Kanzlei Ihren zuständigen Mitarbeitern etwaige Optimierungsmöglichkeiten des Forderungsmanagements aufzeigt. Zahlt ein Kunde nicht, dann begleitet Herr Rechtswirt Nestler Sie vom ersten Mahnschreiben über die gerichtliche Geltendmachung bis hin zur Vollstreckung Ihrer Ansprüche; unabhängig vom Verfahrensstand haben Sie einen festen Ansprechpartner Ihr Inkasso bleibt "im Haus". Die Tätigkeit von Herrn Nestler erstreckt sich neben dem klassischen Inkasso auch auf die Einholung von Bonitätsauskünften im Rahmen einer Geschäftsanbahnung, die Adressermittlung von Schuldnern bis hin zur Unterstützung der Personalabteilung bei Fragen rund um das Thema "Pfändung und Abtretung". Bei der Vollstreckung werden neben der Gerichtsvollziehervollstreckung sämtliche Möglichkeiten der Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung ausgeschöpft (Kontopfändung, Pfändung von Versicherungsleistungen, Zwangsversteigerungsverfahren, Zwangssicherungshypotheken, etc.), um Ihren Zahlungsanspruch möglichst schnell in Geld umzusetzen. Ein Spezialgebiet von Herrn Rechtswirt Nestler ist auch die Vollstreckung bevorrechtigter Ansprüche von Delikts- und Unterhaltsgläubigern sowie die Vollstreckung schwer beizutreibender Forderungen. Hier können wir auch auf Kooperationspartner zurückgreifen, die uns seit Jahren zuverlässig mit der Beschaffung von Informationen über Schuldner, die sich bzw. ihre Vermögenswerte der Vollstreckung entziehen wollen, unterstützen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern bietet Herr Rechtswirt Nestler auch die Durchsetzung von Forderungen im Ausland an. Die neueste europäische Gesetzgebung zum europäischen Mahnverfahren und zur Vollstreckung in den Mitgliedstaaten bietet bessere Möglichkeiten zur Verfolgung und Vollstreckung von Titeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Geld kann man nicht kaufen aber ein gutes Inkasso. Tobias Nestler, Rechtswirt. Geboren 1981, Geprüfter Rechtsfachwirt, Studium zum Rechtswirt (FSH) in Saarbrücken Forderungsmanagement, Inkasso, Zwangsvollstreckungsrecht

11 unser back-office Von links nach rechts: oben: Christina Kirschenmann (Herr Stangier) Sibylle Kauselmann (Herr Regel) unten: Regine Rihm (Frau & Herr Dr. Borchard) Eileen Hecker (Frau Pfleiderer) Katharina Bicer (Frau Micko und Herr Gräber) Kompetent und freundlich sind unsere Sekretärinnen oft Ihre ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

12 sympathie. vertrauen. kreativität. Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Das gilt ganz besonders für unsere Kanzlei. Die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter unserer Büros ergänzen sich perfekt. Deshalb sind Sie bei uns in guten Händen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

13 RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Stuttgarter Straße Pforzheim Tel.: Fax: Markgrafenstraße Baden-Baden Tel.: Fax: Geschäftsführer: Hanno Stangier, Ralf Regel, Dr. Michael Borchard Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registernummer: HRB Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE Die Rechtsanwälte/innen Hanno Stangier, Dr. Michael Borchard, Sonja Borchard und Susanne Pfleiderer gehören der Rechtsanwaltskammer Freiburg, die Rechtsanwälte/in Ralf Regel, Nadine Micko und Björn Gräber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe an. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (Freiburg, Karlsruhe; gemäß 73 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer ( schlichtungsstelle@brak.de.

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