VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENE UNTERSTÜTZUNG

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1 VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENE UNTERSTÜTZUNG abgeschlossen zwischen Medizinische Universität Graz Auenbruggerplatz 2 A-8036 Graz (im Folgenden Unterstützer ) (im Folgenden Med Uni Graz ) wie folgt: 1 Gegenstand und Zweck der Vereinbarung 1. Die Med Uni Graz beabsichtigt im Rahmen der universitären Aufgaben die Durchführung eines akademischen Forschungsprojekts mit dem Titel, nachstehend Forschungsprojekt genannt, gemäß der Projektbeschreibung in Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt. 2. Das Forschungsprojekt wird an der Med Uni Graz voraussichtlich von ( Projektleiter/Projektleiterin ) durchgeführt. Die Med Uni Graz behält sich jedoch für den Fall, dass deren/dessen Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zur Med Uni Graz vor Abschluss des Forschungsprojektes endet oder diese/dieser ihren/seinen Pflichten nicht nachkommen kann, das Recht vor, diese/diesen durch eine in gleichem Maße geeignete Person zu ersetzen. 3. Der Unterstützer beabsichtigt, das Forschungsprojekt durch den unter 3 dieser Vereinbarung angeführten Beitrag zu unterstützen. Die Med Uni Graz verpflichtet sich, diesen Beitrag ausschließlich für das oben genannte Forschungsprojekt zu verwenden. Über den Beitrag hinausgehende Kosten des Forschungsprojektes sind vorbehaltlich 2 Z. 4 dieses Vertrages seitens der Med Uni Graz zu tragen. 4. Ein Auftrag zur Durchführung von Forschungsprojekten respektive einer klinischen Studie wird vom Unterstützer nicht erteilt. Alle Entscheidungen über den Verlauf und die Durchführung des genannten Forschungsprojektes verbleiben jedenfalls bei der Med Uni Graz. Insbesondere hat der Unterstützer kein Recht, Entscheidungen über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des genannten Forschungsprojektes zu treffen. 1

2 5. Das ausschließliche Recht zur Publikation der Ergebnisse des Forschungsprojekts liegt bei der Med Uni Graz, wobei die Veröffentlichung nicht der Zustimmung des Unterstützers bedarf. 2 Rechte des Unterstützers 1. Der Unterstützer hat Anspruch darauf, in allfälligen Publikationen der Med Uni Graz oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Med Uni Graz, welche das Forschungsprojekt betreffen, als finanzieller Unterstützer des Forschungsprojektes erwähnt zu werden. 2. Der Unterstützer hat das Recht, sich als finanzieller Unterstützer der Med Uni Graz zu bezeichnen, wobei der Unterstützer in diesem Fall verpflichtet ist, bei einer solchen Bezeichnung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Unterstützung im Rahmen des vorstehend genannten Forschungsprojektes handelt. Darüber hinaus ist die grobe Höhe des Beitrages gemäß 3 anzugeben, sodass für Dritte der Umfang der Unterstützung wahrheitsgetreu feststellbar ist. 3. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit Ausnahme der dem Unterstützer in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten Rechte keine vermögenswerte Gegenleistung der Med Uni Graz vereinbart und von der Med Uni Graz geschuldet wird. 4. Vereinbart wird, dass der Unterstützer keinerlei Anrecht auf das geistige Eigentum der Resultate des Forschungsprojektes - welcher Art immer - hat. 2

3 3 Leistungen des Unterstützers 1. Zutreffende Variante bitte ankreuzen! (Variante 1) Der Unterstützer stellt der Med Uni Graz einmalig den Betrag von EUR ( Beitrag ) für das vorstehend genannte Forschungsprojekt zur Verfügung. Der Beitrag ist binnen Werktagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung auf folgendes Drittmittel-Konto der Med Uni Graz zu überweisen: (Variante 2) Der Unterstützer stellt der Med Uni Graz den Betrag von insgesamt EUR ( Beitrag ) für das vorstehend genannte Forschungsprojekt zur Verfügung. Der Beitrag wird vom Unterstützer in Teilzahlungen ausbezahlt. Die erste Teilzahlung in Höhe von erfolgt bei Vertragsabschluss, die zweite Teilzahlung in Höhe von erfolgt zum, die dritte Teilzahlung in Höhe von erfolgt zum jeweils auf folgendes Drittmittel-Konto der Med Uni Graz:] Raiffeisenlandesbank Steiermark Bankleitzahl Konto lautend auf Medizinische Universität Graz Konto Nummer: IBAN: AT SWIFT BIC Code: RZSTAT2G Zahlungszweck: PMID- Bei sämtlichen Transaktionen ist der Zahlungszweck anzuführen. 3

4 2. Sofern der vom Unterstützer zur Verfügung gestellte Beitrag nicht vollständig für die Durchführung des vertragsgegenständlichen Forschungsprojektes verwendet wird, erklärt sich der Unterstützer damit einverstanden, dass ein allfälliger Restbetrag von der Med Uni Graz für die Durchführung von Forschungsarbeiten im Rahmen der universitären Aufgaben auf dem Fachgebiet der verwendet wird. 3. Der Unterstützer hat das Recht, auf gesonderte schriftliche Anfrage, von der Med Uni Graz einen Nachweis über die Verwendung des Beitrages innerhalb von maximal 12 Monaten nach Beendigung des Forschungsprojektes zu verlangen. 4 Antikorruption 1. Die Med Uni Graz bestätigt, dass weder sie noch ihre Organe, Beauftragte oder Vertreter weder direkt noch indirekt eine Zahlung in Form von Geld oder anderen Vermögenswerten an Beamte, Angestellte, Beauftragte oder sonstige Vertreter eines öffentlichen Amtes ( Amtsträger ) versprochen haben bzw. leisten wird, wenn eine solche Zahlung der Einflussnahme auf Entscheidungen oder Handlungen des Amtsträgers im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand oder einem anderen Aspekt des Unternehmens des Unterstützers dient. 2. Der Unterstützer möchte mit der Zahlung lediglich einen allgemeinen Beitrag zum Forschungsprojekt leisten. Der Unterstützer wird im Zusammenhang mit dem vorstehend angeführten Forschungsprojekt keinerlei Weisungen an die Med Uni Graz oder deren Angehörige erteilen und auch sonst keinen Einfluss auf den Fortgang der Forschung an der Med Uni Graz nehmen. 3. Der Beitrag begründet keinen Anreiz und keine Erwartung oder Verpflichtung bestimmte Arzneimittel oder Medizinprodukte zu empfehlen, zu verschreiben, zu erwerben, zu liefern, zu verkaufen oder zu verabreichen. Der Unterstützer versichert, dass der Beitrag für das vertragsgegenständliche Forschungsprojekt in keinem Zusammenhang mit bereits erfolgten oder beabsichtigten Lieferungen oder Leistungen des Unterstützers gegenüber der Med Uni Graz steht. 4. Die Durchführung des Forschungsprojektes durch den Projektleiter/die Projektleiterin und weitere Angehörige der Med Uni Graz erfolgt während der Dienstzeit. Eine gesonderte Honorierung der Tätigkeit des Projektleiter/der Projektleite- 4

5 rin oder weiterer Angehörige der Med Uni Graz oder die Vereinbarung von Nebenabreden durch den Unterstützer ist nicht zulässig. Der Beitrag (oder Teile davon) wird keinem Angehörigen der Med Uni Graz persönlich zur Verfügung gestellt. Weder die Med Uni Graz noch ihre Organe, Vertreter oder Angehörige werden auf Grund des Beitrages auf Entscheidungen oder Handlungen im Zusammenhang mit geschäftlichen Interessen des Unterstützers Einfluss nehmen. 5 Offenlegung und Namensnennung 1. Der Unterstützer einschließlich verbundener Unternehmen ist zur Einhaltung der Transparenzbestimmungen des Pharmig-Verhaltenskodex entsprechend dazu berechtigt, die konkrete Höhe der geldwerten Leistungen, welche die Med Uni Graz direkt oder indirekt vom Unterstützer erhält zu erfassen und diese Leistungen auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite des Unterstützers zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter Angabe des Namens und des Geschäftssitzes der Med Uni Graz und weist aus, welche Art von geldwerten Leistungen die Med Uni Graz in dem jeweiligen Kalenderjahr im Einzelnen vom Unterstützer und in welchem Zusammenhang erhalten hat. 2. Abgesehen davon gewährleistet der Unterstützer, in seinem Marketing keinen direkten Bezug zwischen einem von ihm hergestellten oder vertriebenen Produkt und der Med Uni Graz, ihren Einheiten oder MitarbeiterInnen herzustellen und den Namen und das Logo der Med Uni Graz abgesehen im Zusammenhang mit der Offenlegung gemäß des vorstehenden Absatzes nicht zu verwenden. 3. Die Med Uni Graz hat das Recht, den Namen des Unterstützers, den Titel des Forschungsprojektes und die Höhe des Beitrages in der internen elektronischen Forschungsdatenbank zu erfassen und unter Angabe des Namens und des Geschäftssitzes des Unterstützers auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Med Uni Graz zu veröffentlichen. 6 Haftung Die Med Uni Graz haftet im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Weiters 5

6 ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, reine Vermögensschäden etc. In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem einfachen Beitrag gemäß 3 Z. 1 beschränkt. 7 Geheimhaltung 1. Der Unterstützer verpflichtet sich, die ihm von der Med Uni Graz im Rahmen dieses Vertrages allfällig bekannt gewordenen Informationen, das sind insbesondere die Projektbeschreibung in Anlage 1 sowie alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Med Uni Graz, streng geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. 2. Der Unterstützer wird geheimhaltungspflichtige Informationen nur solchen internen Personen offenbaren, welche diese Informationen zur Ausübung ihrer Tätigkeit beim Unterstützer unbedingt benötigen. Diese Personen werden auf die Vertraulichkeit der Informationen ausdrücklich hingewiesen und sind entweder durch einen Arbeitsvertrag mit dem Unterstützer zur Verschwiegenheit verpflichtet, oder von diesem mit einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet worden. Im Falle des Ausscheidens dieser Personen ist für eine weitere Geheimhaltung durch die betreffende Person Sorge zu tragen. 3. Ausgenommen von dieser Geheimhaltung sind solche Informationen, a. die zum Zeitpunkt der Informationsübergabe bereits öffentlich bekannt waren, oder b. die der jeweiligen Vertragspartei zum Zeitpunkt der Informationsübergabe bereits bekannt waren und keiner Geheimhaltungspflicht unterlagen, oder c. die nach dem Zeitpunkt der Informationsübergabe ohne Mitwirkung der Vertragsparteien oder ihrer MitarbeiterInnen öffentlich bekannt werden, oder d. die den Vertragsparteien nach dem Zeitpunkt der Informationsübergabe von anderer Seite auf rechtlich zulässige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung zugänglich gemacht worden sind. 4. Die genannten Ausnahmen von der Geheimhaltungsverpflichtung hat der Unterstützer zu beweisen. 6

7 8 Sonstige Bestimmungen 1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 2. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht und ausdrücklichem Ausschluss der Kollissionsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. 3. Es wird weiters vereinbart, dass dies keine exklusive Unterstützungsvereinbarung ist. Die Med Uni Graz ist jederzeit und ohne gesonderte Bekanntgabe an den Unterstützer berechtigt, insgesamt wie auch bezogen auf das vertragsgegenständliche Forschungsprojekt weitere Beiträge entgegenzunehmen und diesbezügliche Verträge abzuschließen. 4. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Restvereinbarung unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. 5. Diese Vereinbarung wird in drei Ausfertigungen, davon je eine für den Unterstützer und für die Med Uni Graz sowie eine für den Projektleiter/die Projektleiterin errichtet. 7

8 Für die Medizinische Universität Graz: Zuständiges Mitglied des Rektorates Leiter der OE Projektleiter/in Für den Unterstützer: Der Projektleiter/die Projektleiterin verpflichtet sich zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte. Ein möglicher Interessenkonflikt liegt z.b. dann vor, wenn der Projektleiter/die Projektleiterin oder nahe Angehörige von ihm eine Funktion haben, in der er oder sie maßgeblichen Einfluss auf geschäftliche Interessen des Unterstützers oder mit dem Unterstützer verbundener Unternehmen haben könnten (z.b. Mitglied einer Arzneimittelkommission oder anderer wesentlicher Gremien). Projektleiter/in 8

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