4MASTERSTUDIUM. Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht. Wissen lockt. Seit 1456

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4MASTERSTUDIUM. Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht. Wissen lockt. Seit 1456"

Transkript

1 mation 4MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht Wissen lockt. Seit 1456

2 2

3 Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung In dieser Übersicht finden Sie kurz gefasst die wichtigsten Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen, gemeinsame Prüfungsordnung, Art, Dauer und Studienbeginn der Masterstudiengänge sowie, falls vorhanden, einen Link zum Studiengang. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Inhalten der einzelnen Masterstudiengänge erhalten Sie auf den Seiten des jeweiligen Instituts und den dort genannten Ansprechpartnern. In gewissem Umfang ist nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung eine Befreiung von den Zugangsvoraussetzungen, ggf. unter Erteilung von Auflagen, möglich. Von dem Erfordernis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses kann nicht befreit werden. Eine Einschreibung bzw. bei Kapazitätsbeschränkung ist eine Bewerbung erst möglich, wenn das Vorhandensein der Zugangsvoraussetzungen geprüft und von der zuständigen Stelle bestätigt wurde. Dazu ist i. d. R. das Abschlusszeugnis des Erststudiums und das Transcript of Records (Liste der Studienleistungen) vorzulegen, ggf. zuzüglich weiterer Unterlagen. Liegen diese Unterlagen noch nicht vor, sind vorläufige Bescheinigungen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Hinweise unter dem Vorbehalt von Änderungen stehen, die erst nach Redaktionsschluss wirksam werden bzw. geworden sind. Dies gilt vor allem bei den Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge, deren Prüfungsordnungen sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. 3

4 Studiengänge (nach Fakultäten geordnet)... Seite Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät...6 Master of Science Health of Care Management...7 Master of Laws Kriminologie und Strafrechtspflege Criminology and Criminal Justice...8 Master of Laws Tax Law...9 Medizinische Fakultät...10 Master of Science Clinical Dental CAD/CAM...11 Community Medicine and Epidemiologic Research...11 Kinderzahnheilkunde...12 Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung...12 Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion...13 Zahnmedizinische Prothetik...13 Philosophische Fakultät...14 Master of Arts Bildende Kunst...15 Fennistik...15 Germanistische Literaturwissenschaft...16 Geschichtswissenschaft...16 Intercultural Linguistics/Germanische Gegenwartssprachen...17 Kultur Interkulturalität Literatur

5 Kunstgeschichte...18 Organisationskommunikation...18 Philosophie...19 Politikwissenschaft...19 Skandinavistik...20 Slawische Philologie...20 Sprache und Kommunikation...21 Sprachliche Vielfalt...21 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät...22 Master of Science Biochemie...23 Biodiversität und Ökologie...24 Biomathematik...24 Geoscience and Environment...25 Humanbiologie...26 Landscape Ecology and Nature Conservation...26 Landschaftsökologie und Naturschutz...27 Mathematik...27 Molekularbiologie und Physiologie...28 Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalplanung...29 Physik...29 Tourismus und Regionalentwicklung...30 Umweltwissenschaften...30 Abkürzungen/Erläuterungen/Hinweise

6 6 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

7 Master of Science (M.Sc.) Health Care Management Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Abschluss in Form des Bestehens einer Bachelorprüfung an einer Universität oder Fachhochschule oder ein anderer Abschluss an einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit einer Dauer von mindestens drei Jahren. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung muss zum Wintersemester bis zum 15. Juli erfolgen. Deutschkenntnisse sind erforderlich (DSH Stufe 2, Test DaF Stufe 4). Die Einschreibung im Sommersemester kann nur mit Zustimmung des Prüfungsausschusses erfolgen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). 7

8 Master of Laws (LL.M.) in Kriminologie und Strafrechtspflege (Criminology and Criminal Justice) * gebührenpflichtig Für den Master of Laws in Kriminologie und Strafrechtspflege wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums der Rechte mit der Note mindestens befriedigend oder eines mindestens vierjährigen sozial- oder erziehungswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit der Note mindestens gut und in jedem Fall eine mindestens einjährige berufspraktische Tätigkeit nach dem Studium vorausgesetzt. Voraussetzungen sowie Zulassungen werden vom Weiterbildungsbüro (Prüfungssekretariat des Studiengangs in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät) und Ausnahmen werden vom Fakultätsrat geprüft. Nach Beendigung des zweisemesterigen Aufbaustudiums erhält man den Abschluss Master of Laws. master-programm.html * In diesem Studiengang ist derzeit keine Einschreibung möglich. 8

9 Master of Laws (LL.M.): Tax Law Die Zulassung für den Master of Laws setzt einen Hochschulabschluss entweder mit: der LL.B-Prüfung (Bachelor of Laws) einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule mit einer Note von mindestens befriedigend (3,0) oder einer Abschlussprüfung eines sonstigen rechtswissenschaftlichen Studiums einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule mit einer Note von mindestens befriedigend (3,0) oder einer Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiums einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule, die der o.g. LL.B.-Prüfung gleichwertig ist, mit entsprechender Note von mindestens befriedigend (3,0), voraus. Als weitere Voraussetzung sind Deutschkenntnisse erforderlich (DSH Stufe 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium umfasst in der Regelstudienzeit vier Semester (Winter-/Sommersemester konsekutiv) und schließt mit einer Masterprüfung ab (Master of Laws). In Zweifelsfällen kann ein schriftlich begründeter Antrag an den Dekan auf Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen bzw. Anerkennung eines ausländischen Abschlusses gestellt werden. Dann wird vom Fakultätsrat nach Stellungnahme des Prüfungsausschusses entschieden. 9

10 10 Medizinische Fakultät

11 M.Sc. Clinical Dental CAD/CAM gebührenpflichtig Vorausgesetzt wird die Approbation als Zahnarzt und mindestens ein Jahr berufliche Tätigkeit als Zahnarzt. Die Prüfung der Voraussetzungen und Zulassung erfolgt durch das Weiterbildungsbüro. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester und beginnt unabhängig von der Vorlesungszeit. Der Master ist berufsbegleitend und schließt mit dem Master of Science ab. M.Sc. Community Medicine and Epidemiologie Research gebührenpflichtig Für die Immatrikulation des Masterstudiengangs Community Medicine and Epidemiologie Research wird der Bachelorabschluss mit der Note gut an einer Universität oder Fachhochschule im relevanten Fach/ Fächer Medizin, Gesundheitswissenschaften, Naturwissenschaften, Pharmazie, Psychologie, Sozialwissenschaften, Pflegewissenschaften, Biostatistik, Biometrie, Statistik und Informatik und mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrungen benötigt. Nach vier Semestern (Regelstudienzeit) erhält man den Master of Science-Abschluss. Eingeschrieben werden kann sich immer im Wintersemester. 11

12 M.Sc. Kinderzahnheilkunde Die Zulassung zum Masterstudiengang Kinderzahnheilkunde setzt die Approbation als Zahnarzt und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit als Zahnarzt voraus. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch das Institut (Abteilung für Präventive Zahnmedizin). Das Studium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester (im Wintersemester beginnend). Nach Abschluss erhält man den Master of Science. bewerbung.php M.Sc. Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung gebührenpflichtig Vorausgesetzt wird die Approbation als Arzt oder Zahnarzt und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Das Aufbaustudium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester, beginnend im Winter- oder Sommersemester. Nach Abschluss erhält man den Master of Science. 12

13 M.Sc. Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion gebührenpflichtig Für die Immatrikulation zum Aufbau-/Zusatzstudium wird die Approbation als Arzt oder Zahnarzt sowie mindestens ein Jahr berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch das Weiterbildungsbüro. Den Abschluss Master of Science erhalten Sie dann nach fünf Semester (Regelstudienzeit). Das Studium erfolgt berufsbegleitend und kann im Winter- oder Sommersemester begonnen werden. M.Sc. Zahnmedizinische Prothetik gebührenpflichtig Die Zulassung zum Aufbaustudiengang setzt die Approbation als Zahnarzt und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit als Zahnarzt voraus. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch das Weiterbildungsbüro. Das Studium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester, welches im Winter- oder Sommersemester begonnen werden kann. Nach Abschluss erhält man den Master of Science. 13

14 14 Philosophische Fakultät

15 M.A. Bildende Kunst Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit dem Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Bildende Kunst. Für die Bewerbung ist außerdem eine Bewerbermappe und ein Projektentwurf einzureichen, um die Eignung nach 3 der Prüfungsordnung festzustellen. Deutschkenntnisse sind erforderlich und gegebenenfalls mit DSH 2 und Test DaF Stufe 4 nachzuweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). M.A. Fennistik Für den Master of Arts wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Fennistik vorausgesetzt. Die erforderlichen Deutschkenntnisse (DSH 2 und Test DaF Stufe 4) sind nachzuweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/ Sommersemester). nordphil.html 15

16 M.A. Germanistische Literaturwissenschaft Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Germanistische Literaturwissenschaft wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Germanistik vorausgesetzt. Bewerber, die keinen Abschluss in Germanistik besitzen, benötigen den DSH 3 und Test DaF Stufe 5. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). studium-lehre/studiengaenge/ master-germanistische-literaturwissenschaft.html M.A. Geschichtswissenschaft Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Geschichtswissenschaft. Latinum und zwei weitere Fremdsprachen (i. d. R. Englisch und eine weitere Sprache) werden ebenfalls benötigt. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber seine Studien qualifi kation an einer fremd sprachigen Einrichtung erwor ben hat oder drei Jahre Schulunterricht in der entsprechenden Fremd sprache mit einer Durchschnittsnote mindestens ausreichend aus den beiden letzten Schuljahren oder vergleich bare Sprach kenntnisse nachweist ( 3 der Prüfungsordnung). Deutschkenntnisse sind erforderlich (DSH 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). studium-master/ma-infos.html 16

17 M.A. Intercultural Linguistics/ Germanische Gegenwartssprachen Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Intercultural Linguistics/Germanische Gegenwartssprachen wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, i. d. R. Bachelor of Arts, mit dem Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Anglistik/Amerikanistik, Germanistik oder Skandinavistik vorausgesetzt. Sie benötigen zudem Englischkenntnisse entsprechend einem B.A. in Anglistik/Amerikanistik ( 3 der Prüfungsordnung, ggf. Sprachtest in der Abteilung Anglistik/Amerikanistik) und für Bewerber ohne Abschluss in Germanistik müssen Deutschkenntnisse (DSH 3 und Test DaF Stufe 5) nachgewiesen werden. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). studium/studiengaenge/ma-il.html M.A. Kultur Interkulturalität Literatur Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor of Arts, im Fach Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Skandinavistik oder Slawistik je nach Schwerpunkt. Das Studium erfolgt konsekutiv (Winter-/Sommersemester). 17

18 M.A. Kunstgeschichte Für die Zulassung zum Master of Arts Kunstgeschichte benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor of Arts, und den Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Kunstgeschichte. Erforderlich ist außerdem das Latinum ( 3 der Prüfungsordnung) und Deutschkenntnisse (DSH 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). M.A. Organisationskommunikation Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss, in der Regel Bachelor, im Fach Kommunikationswissenschaft (oder Publizistik, Publizistikwissenschaft) oder vergleichbarer Abschluss. Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Deutschkenntnisse sind erforderlich (DSH 3 und Test DaF Stufe 5). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). ma-organisationskommunikation.html 18

19 M.A. Philosophie Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Philosophie. Ausnahmen zur Zulassungsvoraussetzung sind gemäß 3 der Prüfungsordnung möglich. Für den Master of Arts Philosophie sind Deutschkenntnisse erforderlich (DSH 2, Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). M.A. Politikwissenschaft Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Politikwissenschaft oder einem anderen sozialwissenschaftlichen Fach mit hohem politikwissenschaftlichem Anteil. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). ma-politikwissenschaft-ab-ws html 19

20 M.A. Skandinavistik Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor) mit einem Umfang von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Skandinavistik. Für den Master of Arts Skandinavistik sind Deutschkenntnisse erforderlich (DSH 2, Test DaF Stufe 4). Das Studium umfasst vier Semester (Winter-/Sommersemester). nordphil.html M.A. Slawische Philologie Für die Zulassung des Studiengangs Master of Arts Slawische Philologie wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i. d. R Bachelor) mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Slawistik gefordert. Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) sind eine weitere Voraussetzung für die Imma trikulation. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/ Sommersemester). studium/angebot/ma-slawische-philologie.html 20

21 M.A. Sprache und Kommunikation Für die Immatrikulation ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i. d. R. Bachelor) mit einem Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Kommunikationswissenschaft oder Germanistik notwendig. Bewerber, die keinen Abschluss in Germanistik besitzen, müssen die Deutschtests DSH 3 und Test DaF Stufe 5 vorweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). studium-lehre/studiengaenge/master-sprache-undkommunikation.html M.A. Sprachliche Vielfalt Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i. d. R. Bachelor) im Fach Anglistik/Amerikanistik, Baltistik, Fennistik, Skandinavistik oder Slawistik je nach Schwerpunktwahl. Hier müssen je nach Vertiefung Spachnachweise erbracht werden. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). vielfalt 21

22 22 Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät

23 M.Sc. Biochemie Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss biochemischer Bachelorstudiengänge. Der Studiengang steht auch Absolventen von inhaltlich angrenzenden Bachelorstudiengängen wie Chemie, Biologie, Biotechnologie, Molekulare Medizin oder Bioinformatik offen, sofern erkennbar ist, dass der jeweilige Absolvent die für das Masterstudium notwendigen Grundlagen erworben hat. Der Nachweis wird durch Prüfungsleistungen erbracht, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. Dabei kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Eignungsfeststellung mit der Auflage verbinden, Lehrveranstaltungen des Bachelorstudienganges Biochemie im Umfang von maximal 30 Leistungspunkten in einer bestimmten Frist nachzuholen. Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind der DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). 23

24 M.Sc. Biodiversität und Ökologie Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem der nachfolgenden Studiengänge: Biologie, Biowissenschaften, Landschaftsökologie und Naturschutz, Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie oder Biodiversität und Ökologie. Über die Befreiung von den Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/ Sommersemester). studium-und-lehre/studiengaenge/msc-biodiversitaet/ studiengaenge/msc-biodiversitaet-und-oekologie.html 24 M.Sc. Biomathematik Für diesen Masterstudiengang benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und den Erwerb von mindestens 180 Leistungspunkten in den biomathematischen Studiengängen oder den erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden mathematisch-orientierten Studienganges und den Erwerb von mindestens 15 Leistungspunkten im Bereich Biologie oder den erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studienganges im Fach Biologie und den Erwerb von mindestens 30 Leistungspunkten im Bereich Mathematik und Informatik. Über Ausnahmen und Zweifelsfälle hinsichtlich einer hinreichend mathematischen Orientierung entscheidet der Prüfungsausschuss. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). studiengaenge/biomathematik-studiengang

25 M.Sc. Geosciences and Environment Für diesen Masterstudiengang wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem geowissenschaftlichen und/oder umweltwissenschaft lichen Studiengang, Note mindestens gut (2,5) oder ein Grade Point Average (GPA) von B- oder einer durchschnittlichen prozentualen Bewertung von 72 Prozent (72 % average marks obtained) oder eine vergleichbare Note vorausgesetzt. Mindestens 20 Prozent der Leistungspunkte des ersten Abschlusses müssen aus dem geowissenschaftlichen Bereich stammen. Eine mindestens siebenjährige Englisch ausbildung in der Schule oder Sprachtest Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder eine äquivalente Prüfung (zum Beispiel TOEFL paperbased 550 Punkte) werden gefordert. Bei ausländischen Bewerbern kann nach Rücksprache mit dem Fach auf Deutschkenntnisse gem. DSH verzichtet werden, ansonsten werden Deutschkenntnisse DSH 2 und Test DaF Stufe 4 benötigt. Über die Zulassung und Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Für Bachelorabsolventen des Studienganges B.Sc. Geologie der Universität Greifswald ist die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss entbehrlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). Es wird empfohlen im Wintersemester zu starten. geologie/msc-geoscience-and-environment.html 25

26 M.Sc. Humanbiologie Der Zugang zum Masterstudiengang setzt als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einen B.Sc. Humanbiologie oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). studium-und-lehre/studiengaenge/msc-humanbiologie.html M.Sc. Landscape Ecology and Nature Conservation gebührenpflichtig Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Abschluss wie Diplom, Bachelor oder Master in einem Studiengang mit Umweltbezug und eine mindestens einjährige Berufserfahrung. Gegebenenfalls wird ein Zulassungstest durchgeführt bzw. gefordert. Die Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Weiterbildungsbüro geprüft. Für den Master ist eine Englischqualifikation nach 2 der Prüfungsordnung (TOEFL- Test) erforderlich. Bei diesem Masterstudium handelt es sich um ein Ausbau- bzw. Zusatzstudium (weiterbildend), dieses wird in vier Semester unterteilt und beginnt jeweils im Wintersemester. 26

27 M.Sc. Landschaftsökologie und Naturschutz Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bereich der Landschaftsökologie oder in anderen Bereichen der Bio-, Agrar- und Forstwissenschaft. Bewerber, die diese Kriterien nicht erfüllen, können als Sonderbewerber zugelassen werden. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossener erster berufsqualifizierender Hochschulstudiengang mit einem deutlich ausgeprägten Umwelt- und Naturschutzbezug. Die Entscheidung über die Zulassung von Sonderbewerbern trifft der Prüfungsausschuss. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). studium-und-lehre/studiengaenge/ msc-landschaftsoekologie-und-naturschutz.html M.Sc. Mathematik Für die Immatrikulation des Masterstudiengangs Mathematik benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und den Erwerb von mindestens 180 Leistungspunkten in den mathematisch-orientierten Studiengängen. Über Ausnahmen und Zweifelsfälle hinsichtlich der hinreichenden mathematischen Orientierung entscheidet der Prüfungsausschuss. Des Weiteren sind Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/ Sommersemester). studiengaenge/bmi 27

28 M.Sc. Molekularbiologie und Physiologie Für die Bewerbung des Studienganges Master Molekularbiologie und Physiologie benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fächern Biologie, Humanbiologie oder Biochemie. Andere erfolgreich abgeschlossene erste berufsqualifizierende Hochschulstudien mit sinnvollem Zusammenhang zum angestrebten Masterstudiengang oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten im Fach Biologie oder Biochemie berechtigen ebenfalls zum Zugang. In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Auflagen erteilen. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Des Weiteren sind Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/ Sommersemester). studium-und-lehre/studiengaenge/ msc-molekularbiologie-und-physiologie.html 28

29 M.Sc. Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalentwicklung Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens der Note befriedigend (3,0) in einem Studiengang mit fachlichem Bezug. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Es werden mindestens Englischkenntnisse mit dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen oder TOEFL (CBT) 184 oder TOEFL (IBT) 65 oder IELTS 5,5 (oder alternativ der Nachweis von mindestens sieben Jahren Schulenglisch) und ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Bewerbern (mindestens Test DaF Stufe 3 oder DSH 1) benötigt. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). geographie/sustainregmaster.html M.Sc. Physik Für die Immatrikulation wird in der Regel der Abschluss eines wissenschaftlich orientierten Bachelorstudienganges in Physik an einer Universität vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Des Weiteren sind Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). master-physik.html 29

30 M.Sc. Tourismus und Regionalentwicklung Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang mit fachlichem Bezug. Aus wichtigen Gründen, die der Bewerber schriftlich darzulegen hat, kann der Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs auf Antrag von der in Satz 1 genannten Voraussetzung befreien. Je nach Vorwissen kann die Belegung von Lehrveranstaltungen für den Masterstudiengang zur Auflage gemacht werden. Hierüber prüft und entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Des Weiteren sind Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). studium/geographie/touregmaster.html M.Sc. Umweltwissenschaften Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang mit umwelt- und/oder naturwissenschaftlichem Bezug. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat nach Stellungnahme des Prüfungsausschusses. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) sind von ausländischen Studienbewerbern nachzuweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester). umweltwissenschaften.html 30

31 Abkürzungen B.A. B.Sc. FH LL.M M.A. M.Sc. Bachelor of Arts Bachelor of Science Fachhochschule Master of Laws Master of Arts Master of Science Erläuterungen und Hinweise DSH Prüfungsordnung für die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbebewerber und -bewerberinnen (DSH) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Konsekutiver Studiengang Konsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochchularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden. Prüfungs- und Studienordnungen ordnungen.html Weiterbildender Studiengang Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudienganges sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anfordederungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. 31

32 Herausgeber Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Dezernat 1 Studentische und Internationale Angelegenheiten Referat Zentrale Studienberatung Rubenowstraße Greifswald Telefon Telefax zsb@uni-greifswald.de studienberatung.html Stand: August 2015

MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht

MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht 4 MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht Wissen lockt. Seit 1456 2 Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-greifswald.de/master Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung

Mehr

MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht

MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht 4 MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht Wissen lockt. Seit 1456 Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung In dieser Übersicht finden Sie die wich tigsten Hinweise zu den

Mehr

Zusammenfassung (lt. amtl. Statistik vom )

Zusammenfassung (lt. amtl. Statistik vom ) Gesamt einschl. Abschluß im Ausland, Promotionen, DSH, Studienkolleg 2) FS = Fachsemester, 3) in der Regelstudienzeit Studenten WS 14/15 dav. 1. FS 2) Ges. dar.: 3) Ges. Theologische Fakultät Gesamt: 496

Mehr

Zusammenfassung (lt. amtl. Statistik vom )

Zusammenfassung (lt. amtl. Statistik vom ) Gesamt einschl. Abschluß im Ausland, Promotionen, DSH, Studienkolleg 2) FS = Fachsemester, 3) in der Regelstudienzeit Studenten SS 13 dav. 1. FS 2) Ges. dar.: 3) Ges. Theologische Fakultät Gesamt: 658

Mehr

MASTERSTUDIUM. Wissen lockt. Seit 1456

MASTERSTUDIUM. Wissen lockt. Seit 1456 ation 4 MASTERSTUDIUM Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht Juli 2014 Wissen lockt. Seit 1456 Informationen: www.uni-greifswald.de/ studieren/studienangebot/abschluesse/ masterstudiengaenge.html

Mehr

Masterstudium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Immatrikulationsvoraussetzungen. Tabellarische Übersicht.

Masterstudium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Immatrikulationsvoraussetzungen. Tabellarische Übersicht. Masterstudium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Immatrikulationsvoraussetzungen Tabellarische Übersicht Stand: Juli 2014 www.uni-greifswald.de/studieren/studienangebot/abschluesse/masterstudiengaenge.html

Mehr

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG GERMANISTIK beschlossen in der 87. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA beschlossen in der 109. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FACHBEREICHE ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN, PHYSIK, MATHEMATIK/ INFORMATIK, SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT SOWIE HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mehr

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016 AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Mai 2017 Nr. 44/2017 I n h a l t : Ordnung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Nanoscience and Nanotechnology (M.Sc.) an der Universität Siegen Vom 4.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nummer 318 Potsdam, 26.01.2018 Erlass zur Änderung und Ergänzung der Übergangsregelungen zu Zugang, Zulassung und Immatrikulation zu Studiengängen der

Mehr

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

Zulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr

Zulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr TECHNISCHE UNIVERSITÄT CAROLO-WILHELMINA ZU BRAUNSCHWEIG 2011 CARL-FRIEDRICH-GAUß-FAKULTÄT FÜR MATHEMATIK UND INFORMATIK FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR, BAUINGENIEURWESEN UND UMWELTWISSENSCHAFTEN FAKULTÄT FÜR

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache Universität Heidelberg Seite 197 Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache vom 27. Februar 2014 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5. Juni 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Renewable Energy Online (M.Sc.) der Fakultät V Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 14. Juli 2017 und der Änderung vom 9. Mai 2018) 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum 1. Fachsemester der zulassungsfreien

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 31 vom 29. Mai 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung gemäß Absatz 2 nachweist.

Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung gemäß Absatz 2 nachweist. Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/2009 220 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die Konsekutiven Masterstudiengänge (M.Sc.) Engineering Physics, Hörtechnik und Audiologie und Physik der Fakultät

Mehr

ORDNUNG BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

ORDNUNG BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DIE KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGÄNGE BIOLOGIE DER ORGANISMEN UND BIOLOGIE DER ZELLEN beschlossen in der 62. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) (1) Die Deutsch als Fremd- und Zweitsprache setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums Deutsche Literatur und Kultur Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bremen Vom 16. November 2016, berichtigt

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bremen Vom 16. November 2016, berichtigt Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bremen Vom 16. November 2016, berichtigt Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110 Absatz 3 des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Psychologie Der Fakultätsrat der Fakultät für Lebenswissenschaften hat am 27.05.2014 folgende Ordnung nach 18 Abs. 8 NHG

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Informatik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 25.05.2014 Auf Grund von 13 Abs. 4 und 17

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 15. März 2013) 1 Anwendungsbereich (1) Die Zulassung zum Masterstudiengang (Master of Science) erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser Satzung. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt.

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management digitaler Medien der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.

Mehr

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn Prüfungsordnung für den Deutsch-ungarischen Masterstudiengang Germanistische Sprach-, Kulturund Literaturwissenschaft des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel und des

Mehr

Stand: Geltungsbereich

Stand: Geltungsbereich Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Biochemie an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Leibniz Universität Hannover Stand: 09.03.2016 Die Medizinische

Mehr

Amtliche Mitteilung 24/2012

Amtliche Mitteilung 24/2012 Amtliche Mitteilung 24/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Marktorientierte Unternehmensführung mit dem Abschlussgrad Master of Science der Fakultät für Wirtschafts-

Mehr

Amtliche Mitteilungen I

Amtliche Mitteilungen I Amtliche Mitteilungen I Datum: 07.03.2016 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Seite Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Zweite Änderung der Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und über die Zulassung für

Mehr

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 110. Sitzung des Senats am 25.04.2007 befürwortet in

Mehr

Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen

Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen Ausgabe Oktober 2017 2 3 4 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug): erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder gleichwertiges

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/ Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/ Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz 17.08.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 3/2009 204 Ordnung über den Zugang die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät II: Eingebettete Systeme Mikrorobotik, Informatik,

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung im internationalen Masterstudiengang Computational Logic (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 04.02.2014 Auf Grund

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB) An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich

Mehr

Verkündungsblatt. Inhalt

Verkündungsblatt. Inhalt Verkündungsblatt 15. Jahrgang Wolfenbüttel, den 04.07.2012 Nummer 16 Inhalt Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Wasserwirtschaft im Globalen Wandel der Hochschule

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE beschlossen in der 204. Sitzung des Fachbereichsrates

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 21. März 2019) 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum 1. Fachsemester der zulassungsfreien

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Informatik (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Informatik (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Informatik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 14. März 2018 Aufgrund

Mehr

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte

Mehr

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften

Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen Der Fakultätsrat der Fakultät Architektur,

Mehr

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den interdisziplinären Masterstudiengang Klassische und Moderne Literaturwissenschaft

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den interdisziplinären Masterstudiengang Klassische und Moderne Literaturwissenschaft Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den interdisziplinären Masterstudiengang Klassische und Moderne Literaturwissenschaft vom 14. Mai 2014 Aufgrund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs.

Mehr

ORDNUNG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG ENGLISH AND AMERICAN STUDIES beschlossen in der 85. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

Mehr

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Heinrich- Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung

Mehr

BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG BIOWISSENSCHAFTEN beschlossen in der 79. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Biologie/Chemie

Mehr

ORDNUNG EUROPÄISCHE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG EUROPÄISCHE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHE STUDIEN beschlossen in der 7. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Immatrikulation in einen Masterstudiengang an der Universität Rostock Bachelorstudenten im 6. Fachsemester:

Immatrikulation in einen Masterstudiengang an der Universität Rostock Bachelorstudenten im 6. Fachsemester: Immatrikulation in einen Masterstudiengang an der Universität Rostock Bachelorstudenten im 6. Fachsemester: Wenn Sie die Absicht haben, nach dem Bachelorstudium das Masterstudium an der MSF weiterzuführen,

Mehr

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Germanistik. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS. Germanistik. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Germanistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. GERMANISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang. Neurowissenschaften

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang. Neurowissenschaften Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Neurowissenschaften Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Ziel des Studiengangs Ziel des Studiengangs

Mehr

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats. Chemie Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

ORDNUNG POLITIKWISSENSCHAFT: DEMOKRATISCHES REGIEREN UND ZIVILGESELLSCHAFT (DRZ) FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG POLITIKWISSENSCHAFT: DEMOKRATISCHES REGIEREN UND ZIVILGESELLSCHAFT (DRZ) FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG POLITIKWISSENSCHAFT: DEMOKRATISCHES REGIEREN UND ZIVILGESELLSCHAFT (DRZ) beschlossen in

Mehr

Vorläufig der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg!

Vorläufig der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg! Fachspezifische Zulassungsordnung für die gemeinsamen Masterstudiengänge Medienrecht und -management Digital Media Law and Management (LLM) und Medienrecht und management Digital Media Law and Management

Mehr

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG

ORDNUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FACHBEREICH KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGEOGRAPHIE Neufassung beschlossen in der 13. Sitzung

Mehr

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am

Mehr

Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Chemie- und Biotechnologie Master

Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Chemie- und Biotechnologie Master Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Chemie- und Biotechnologie Master des Fachbereichs Chemie- und Biotechnologie der University of Applied Sciences vom 04.04.2017 gültig

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Health and Medical Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule

Mehr

vom XX.XX Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Neuroscience (M.Sc.).

vom XX.XX Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Neuroscience (M.Sc.). Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den gemeinsamen konsekutiven Masterstudiengang Neuroscience (M.Sc.) der Fakultät V Mathematik und Naturwissenschaften und der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften

Mehr

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 29. Oktober 2008 Inhalt I. Allgemeines

Mehr

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 27 16. September 2011 Seite 1 von 9 Inhalt BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN und HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRT- SCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung nach 3 dieser Ordnung nachweist und

Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung nach 3 dieser Ordnung nachweist und 10.07.2012 Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/2012 160 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Lehramt an Grundund Hauptschulen (Master of Education) an der

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

ORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG EUROPÄISCHES REGIEREN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG EUROPÄISCHES REGIEREN beschlossen in der 7. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts und Feststellung der Eignung gemäß 49 Absatz 7 HG

Inhaltsübersicht. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts und Feststellung der Eignung gemäß 49 Absatz 7 HG ORDNUNG ZUR FESTSTELLUNG DER EIGNUNG GEMÄß 49 ABSATZ 7 HG FÜR DEN STUDIENGANG MIT DEM ABSCHLUSS MASTER OF ARTS IN KUNSTVERMITTLUNG UND KULTURMANAGEMENT DER PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT

Mehr

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 110. Sitzung des Senats am 25.04.2007 befürwortet in

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Maritime Management der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung für den Master-Studiengang Sensor- und Automatisierungstechnik (ESA) an der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover

Mehr

Masterstudiengänge Geographie. Department für Geographie LMU

Masterstudiengänge Geographie. Department für Geographie LMU Masterstudiengänge Geographie Department für Geographie LMU Master Geographie Umweltsysteme und Nachhaltigkeit Monitoring, Modellierung und Management Soziale Systeme und Nachhaltigkeit Monitoring, Modellierung

Mehr

Ordnung über den "Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Fachmasterstudiengänge. Deutsch als Fremdsprache, Deutschland-Osteuropa:

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Fachmasterstudiengänge. Deutsch als Fremdsprache, Deutschland-Osteuropa: 28.05.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 2/2009 165 Ordnung über den "Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Fachmasterstudiengänge Deutsch als Fremdsprache, Deutschland-Osteuropa: Kulturkontakte

Mehr

ORDNUNG GEOINFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG GEOINFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG GEOINFORMATIK beschlossen in der 184. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG DEUTSCHES RECHT beschlossen in der 223. Sitzung des Fachbereichs Rechtswissenschaften am

Mehr

NR MAI 2018

NR MAI 2018 NR. 17 2018 24. MAI 2018 INHALT SEITE Zugangs- und Zulassungsordnung für den Studiengang Molekulare Biomedizin mit dem Abschluss Master of Science an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Planung und Partizipation Vom 27. März 2014 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005,

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List

Technische Universität Dresden. Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Verkehrswirtschaft (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 28.04.2014 Auf Grund von 13 Abs. 4 und

Mehr