Verkehrsvorschriften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkehrsvorschriften"

Transkript

1 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem üß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) Verkehrsvorschriften Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verstoß gegen die Grundregeln über das Verhalten im Verkehr 3 Abs. 1 Seh Abs ohne Gefährdung mit Gefährdung Verstoß gegen das Verbot, trotz ehinderung infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug sicher zu führen 3 Abs. 3,4 Seh Abs Verstoß gegen die eratungspflicht als Seelotse 4 Abs. 2 L Abs Nichtbestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen Nichtbefolgen der durch Gebots- und Verbotszeichen getroffenen Anordnungen eschädigen oder beeinträchtigen der rkennbarkeit von Schifffahrtszeichen 4 Abs. 4 Seh 5 Abs. 2 Seh 5 Abs. 3 Seh Abs Abs Abs Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken; Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen, die mit den vorgeschriebenen oder vorgesehenen verwechselt werden können J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs 6 Abs. 1 Seh : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

2 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verstoß gegen die Vorschriften über den Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern 6 Abs. 2 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 1 Abs Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 2, 3 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleis tung der Wirksamkeit oder etriebssicherheit der vorgeschriebenen Schallsignalanlagen p Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 6 Abs. 3 S. 4 Seh 8 Abs. 1 S. 1 i.v.m. Regel 20 uchst, b KVR Nicht führen der vorgeschriebenen Sichtzeichen 8 Abs. 1 S. 2 Seh Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter am 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 Seh Tage bei verminderter Sicht uchst, c KVR Seh Abs Abs Abs Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Signalkörper am Tage 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 uchst, d KVR Seh Abs Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben 8 Abs. 1,S. 3, 4 i.v.m. Regel 20 uchst, e und Anlage I der KVR Seh Abs Verwenden von Positionslaternen, deren Tragweite unter 2 sm liegt 8 Abs. 2 Sch Abs Abweichen der zu führenden Flaggen und Tafeln von den vorgeschriebenen Maßen 8 Abs. 4 S. 1 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

3 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verwenden von Flaggen und Tafeln, deren Farben verblasst oder verschmutzt sind Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen 8 Abs. 4 S. 2 Seh 9 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 1 Seh Abs Abs Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen 9 Abs. 2 S. 1 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährieis- * tung der Wirksamkeit und etriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter; Nichtbeachten des Fahrverbotes bei Nacht; Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht mitzuführen, diese bei einem Notstand gebrauchsfertig zu zeigen 9 Abs. 4 S. 2 Seh 10 Abs. 1,2 und 3 Seh Abs Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot beim Überholen 21 Abs. 1 S. 2 Regel 13a,c KVR Seh Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot bei entgegengesetztem Kurs 21 Abs. 1 S. 2 Regel 14 a, c KVR Seh Abs Verstoß gegen das Gebot beim egegnen, Überholen und Vorbeifahren an Fahrzeugen und Anlagen einen sicheren Passierabstand einzuhalten 21 Abs. 2 Regel 8 d KVR Seh Abs Verstoß gegen die Vorschrift über das sofortige 21 Abs. 3 Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

4 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 Fallen der uganker Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 22 Abs. 1 Regel 9 a KVR Seh Abs Nichtbeibehalten der einmal gewählten linken Fahrwasserseite Nicht klar erkennbares Verhalten außerhalb des Fahrwassers Nichteinhalten besonders vorgeschriebener Seiten außerhalb des Fahrwassers Unzulässiges Überholen; Verstoß gegen ein Überholverbot; Überholen auf der falschen Seite; Nichtbeachten der Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen Verstoß gegen die Ausweichpflicht beim egegnen und gegenüber bestimmten Fahrzeugen; Nichtanzeige des Linksausweichens; unzulässiges Linksausweichen Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen Nichteinhalten der erforderlichen Fahrgeschwindigkeit; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag; Unterlassen der Vorsichtsmaßnahmen von Fähren, an denen ungehindert vorbeigefahren werden darf 22 Abs. 1 S. 2 Seh 22 Abs. 2 Seh 22 Abs. 3 Seh 23 Seh 24 Seh 25 Seh 26 Abs. 1,2 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Überschreiten bekannt gemachter oder vorge- 26 Abs. 3,4 Seh Abs. 1 9 J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

5 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 schriebener Höchstgeschwindigkeiten bis zu 3 km/h über 3 km/h über 6 km/h auf dem 150 Nord-Ostsee-Kanal bis zu 1 km/h über 1 km/h über 2 km/h Unzulässiges schleppen und schieben; Führen von Schlepp- und Schubverbänden, die zu viele Anhänge oder Schubleichter enthalten Unzulässiges zusammenkoppeln von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb Verbotenes durchfahren oder fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von rücken und Sperrwerken Verbotenes einfahren in Schleusen und ausfahren; fehlerhaftes Verhatten beim durchfahren von Schleusen efahren einer Seeschifffahrtsstraße, ohne die bekannt gemachten schifffahrtspolizeilichen Voraussetzungen zu erfüllen Verstoß gegen ein Verbot nach 30 Abs. 3 SeeSchStrO über das efahren von Wasserflä- 27 Abs. 1,2 Seh 27 Abs. 3 Seh 28 Seh 29 Seh 30 Abs. 1,2 Seh 30 Abs. 3 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lctfse

6 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 chen Verstoß gegen Vorschriften über das Wasserskilaufen und Segelsurfen oder das Fahren mit motorisierten Wasserskiern, Wassermotorrädem oder sonstigen motorisierten Wassersportgeräten 31 J Abs Ankern im Fahrwasser 32 Abs. 1 S. 1 Seh Abs Wahl eines die Schifffahrt beeinträchtigenden Ankerplatzes; Verstoß gegen ein Ankerverbot Nichteinhalten der Verpflichtung, Ankerwache zu i gehen Unzulässiges und unvorschriftsmäßiges anlegen und festmachen; unzulässiges drehen der Schiffsschraube auf festgemachten Fahrzeugen 32 Abs. 1 S. 2 Abs. 2, 3 Seh 32 Abs. 4 Seh 33 Seh Abs Abs Abs Verbotener und unvorschriftsmäßiger Umschlag 34 Seh Abs Verbotenes Ankern oder festmachen von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Verstoß gegen die Vorschriften über das inhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Fehlen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen Funkenflug 35 Abs. 1 Seh 35 Abs. 2 Seh 35 Abs. 3 S. 2 Seh Abs Abs Abs Unzulässiges längsseitsliegen an festgemachten Tankschiffen, die nach dem Löschen bestimmter 35 Abs. 4 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

7 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 gefährlicher Güter oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten oder von Gasen nicht entgast worden sind Verstoß gegen die Vorschrift über die Möglichkeit, jederzeit sofort verholen zu können Verstoß gegen die Vorschriften über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter Verstoß gegen die Anzeigepfficht über den Umschlag bestimmter gefahrener Güter Unzulässiges längsseitsliegen an einem Fahrzeug» mit bestimmten gefährlichen Gütern Verstoß gegen das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes während des Umschlages gefährlicher Güter von Fahrzeugen, die nicht am Umschlag beteiligt sind Verspätetes verlassen der Umschlagstelle nach eendigung des Umschlages Unvorschriftsmäßiges Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen 35 Abs. 5 Seh 36 Abs. 1 S. 1 Seh 36 Abs. 1 S. 2 Seh 36 Abs. 2 Seh 36 Abs. 3 Seh 36 Abs. 4 Seh 37 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Verbotenes fischen, schießen oder jagen 38 J Abs Unterlassene Vorlage der Fahrpläne und Fahrptanänderungen für Fahrgastschiffe und Fähren; unterlassene Durchführung angeordneter Fahrplanänderungen; Nichteinhalten der Abfahrtszeiten, unvorschriftsmäßiges Ausbooten und Übersteigen von Fahrgästen von einem Fahrzeug auf ein anderes 39 Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

8 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwamungsgeldkataiog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nichterfüflen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; nicht vorschriftsmäßige esetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Abs. 1,2,4,6 Seh Abs. 1 20, 21, 23, Unterlassen der Anzeige von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern; unterlassene Vorlage einer schriftlichen rklärung über die Gasfreiheit des Fahrzeugs, nicht griffbereites Verhalten der mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt > Liegen außerhalb der Weichengebiete, öffentlichen Häfen, Umschlags- und sonstigen Liegestellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen Unterlassen der An- und Abmeldung der Durchfahrt durch den NOK 42 Abs. 3 Seh 42 Abs. 7 Seh 43 Seh Abs Abs Abs Unzulässiges benutzen der Zufahrten zum NOK 45 Seh Nichtbeachten der Vorfahrt beim inlaufen in die 46 Seh Schleusen des NOK und beim Auslaufen Abs Abs Verstoß gegen das Verbot des inlaufens in die Schleusen des NOK und des Auslaufens Nichteinhalten des vorgeschriebenen Fahrabstandes auf dem NOK Unvorschriftsmäßiges Verhalten vor und in den Weichengebieten des NOK 47 Seh 48 Seh 49 Seh Abs Abs Abs Nichtbeachten der Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände auf dem NOK 50 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igen tümer/ausrüster L: Lotse Abs

9 JFCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach 61 SeeSchStrO Verwamungsgeld uro 6 uro Nichtbeachten der Fahrregeln für Sportfahrtzeuge auf dem NOK Nichtbeachten der Fahrregeln auf dem Gieselau- Kanal 51 Seh 53 Seh Abs Abs Nichtbeachten einer vollziehbaren schifffahrtspotizeitichen Verfügung 56 Seh Abs (400, wenn Weiterfahrverbot) Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlich großer t Fahrzeuge und Luftkissenfahrzeuge Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlicher Schub- und Schieppverbände; Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper 57 Abs. 1 1 Seh 57 Abs. 1 2 Seh Abs bis 500 Abs Ungenehmigter Stapellauf 57 Abs. 1 3 Abs Ungenehmigte ergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann und die ergung nicht durch Verwaitungsakt angeordnet ist Ungenehmigte - rprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen sowie - Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 4 Seh 57 Abs, 1 5 Seh Abs Abs Ungenehmigte wassersportiiche Veranstaltung auf 57 Abs. 1 6 J Abs J; Jedermann ; esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

10 JFCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 dem Wasser bis Ungenehmigte sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 7 J Abs bis Nicht abgeben der vorgeschriebenen Meldung 58 Abs. 1 Seh Abs Nicht abgeben, unrichtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitiges abgeben der formell vorge- * schriebenen Meldung für Fahrzeuge i. S. von 30 Abs Abs. 1,2 Seh Abs Nichtansprechbarkeit über UKW-Sprechfunk 58 Abs. 3 Seh Abs J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer : igentümer/ausrüster L: Lotse

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung @@FCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 33.000000 Verkehrsvorschriften 33.100000 Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener 33.101000 Verstoß gegen die Grundregeln

Mehr

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 4 (SeeSchStrO) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 9 2 Begriffsbestimmungen 11 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 26 4 Verantwortlichkeit 26 5 Schifffahrtszeichen

Mehr

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) @@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 32.000000 Internationale Vorschriften 32.100000 der Verordnung etroffener Ordnungswidrigkeit nach 9 der Verordnung Verwamungsgeld

Mehr

Seeschifffahrtsstraßenordnung

Seeschifffahrtsstraßenordnung r BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE Seeschifffahrtsstraßenordnung mit den Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nordwest und Nord Abgeschlossen mit Nachrichten für Seefahrer"

Mehr

Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11

Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11 Inhalt 5 Pos: 14/Module für alle Seebücher/Inhaltsverzeichnis SeeSchStrO @0\mod_1443185432626_6.docx @10650 @ @ 1 Inhalt Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11 Erster Abschnitt...13

Mehr

A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot.

A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot. A Gebots- und Verbotszeichen A1 Überholverbot a) für alle Fahrzeuge rechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen - Spitzen nach oben b) für Schleppverbände

Mehr

Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.

Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr. 22.260000 Fahrregeln 22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge 22.260110 Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a 22.260120 Nichteinhalten

Mehr

Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmSchO) Vom 29. Januar 1987 (BGBl. II, S. 144).

Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmSchO) Vom 29. Januar 1987 (BGBl. II, S. 144). Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmSchO) Vom 29. Januar 1987 (BGBl. II, S. 144). Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) Für diese Schifffahrtsordnung gelten die Begriffsbestimmungen

Mehr

Die Schiffahrtszeichen

Die Schiffahrtszeichen Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Im Schilderwald unserer Straßen bewegen wir uns dank täglicher Praxis mit traumwandlerischer Sicherheit. Auf dem Wasser ist das anders: Trotz einer irgendwann mit Glanz

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal

Mehr

www.bennewitz.de Sportbootführerschein See

www.bennewitz.de Sportbootführerschein See www.bennewitz.de Sportbootführerschein See Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Frage Frage Antwort 105 13) 106 2,4) 107 6,15) Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?

Mehr

KVR SeeSchStrO. Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung. Delius Klasing Verlag

KVR SeeSchStrO. Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung. Delius Klasing Verlag KVR SeeSchStrO Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung Delius Klasing Verlag Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal

Mehr

Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See www.bennewitz.de Sportbootführerschein See Allgemeines Frage Frage Antwort 1 5) Welche drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf den Seeschifffahrtsstraßen? 1. KVR 2. SeeSchStrO 3. SchO Ems

Mehr

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei er Hafen 607,5 639 Elb-km sowie Bille, Kanäle, Fleete, Binnenalster Fahrwasser Hier haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengetragen.

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See Inhaltsverzeichnis Gesetzeskunde 1 Allgemeines 1 Kollivionsverhütungsregeln (KVR) 4 Verkehrsregeln der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung/Schifffahrtsordnung

Mehr

Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen... 23

Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen... 23 Inhalt* Erster Teil Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen...... 23 Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen..................... 23 1.01 Begriffsbestimmungen...............................

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 46 von 117 Anlage 7 Schifffahrtszeichen 1. Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert werden.

Mehr

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen 1. In diesem Kapitel gelten als Bezeichnung der Fahrzeuge Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 3 Abschnitt I: Allgemeines 3.01: Begriffsbestimmungen und Anwendungen a) "Topplicht" ein weißes starkes

Mehr

Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)

Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) Vom 8. August 1989 (BGBl. I S. 1583), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 28. Juni 2006 (BGBl. I S. 1417). Auf Grund

Mehr

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen Kurztitel Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 248/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011 /Artikel/Anlage Anl. 7 Inkrafttretensdatum 09.02.2011 Außerkrafttretensdatum 31.12.2011

Mehr

Fahrregeln auf der Kieler Förde

Fahrregeln auf der Kieler Förde Fahrregeln auf der Kieler Förde Das Revier der Kieler Förde ist verhältnismäßig weiträumig und verfügt in der Innen- und Außenförde über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für den Wassersport anbieten.

Mehr

Schifffahrtsordnung Emsmündung

Schifffahrtsordnung Emsmündung 1 von 105 Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Seeschifffahrtsrecht > EmsSchO Schifffahrtsordnung Emsmündung Bekanntmachung des deutsch-niederländischen Abkommens

Mehr

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Anlage 3 (zu 8 Abs. 4 Nr. 3) Bezeichnung der Fahrrinne Linke Seite (stromab) Spaltung Rechte Seite (stromab) Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen

Mehr

SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 7 Positionslaternen Signalkörper Maschinenfahrzeuge Segelfahrzeuge Sonderbeleuchtungen

Mehr

SCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen

SCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen Die -Tafelschilder und Kilometerzeichen entsprechen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Moselschifffahrtspolizeiverordnung Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Mehr

Hafenbenutzungsordnung (HafBenO) der Städte Rendsburg und Büdelsdorf für den Obereiderhafen

Hafenbenutzungsordnung (HafBenO) der Städte Rendsburg und Büdelsdorf für den Obereiderhafen Hafenbenutzungsordnung (HafBenO) der Städte Rendsburg und Büdelsdorf für den Obereiderhafen III/6 8 Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Eigentümer 2 Geltungsbereich 3 Hafenbehörde 4 Zweckbestimmung

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den (NOK) im engen Kontakt mit der

Mehr

Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) 22.300000 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) lfd. Artikel 4 BinSchStrEV 22.302000 Abmessungen 22.302100 Führen eines

Mehr

Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel

Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel Anlage A (zu Artikel 4.01) Schallzeichen A. Schallzeichen der Fahrzeuge Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel»Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord«4.02 (1) ein kurzer Ton»Ich richte meinen

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Herausgeber: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Hindenburgufer 247 D Kiel. Stand: März Nachdruck und Vervielfältigen verboten

Herausgeber: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Hindenburgufer 247 D Kiel. Stand: März Nachdruck und Vervielfältigen verboten Herausgeber: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Hindenburgufer 247 D-24106 Kiel Stand: März 2001 Nachdruck und Vervielfältigen verboten 2 Alphabetisches Inhaltsverzeichnis Seite Abgabe von Schallsignalen...68

Mehr

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen boote-blog 2006 Verbot der Durchfahrt Empfehlung, sich mit der auf "grün" bezeichneten halten. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren,

Mehr

Schifffahrtszeichen. Zertifikat-Reg. Nr Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG

Schifffahrtszeichen. Zertifikat-Reg. Nr Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG Schifffahrtszeichen Zertifikat-Reg. Nr. 5142 Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG 82360 Weilheim Postfach 1162 Telefon: +49 881 642-0 Fax: +49 881 642-201 E-mail: info@bremicker-vt.de http://www.bremicker-vt.de

Mehr

Kleinfahrzeuge weichen grundsätzlich der gewerblichen Schifffahrt und Sportbooten aus!!! Segelfahrzeuge untereinander Wind nicht von derselben Seite

Kleinfahrzeuge weichen grundsätzlich der gewerblichen Schifffahrt und Sportbooten aus!!! Segelfahrzeuge untereinander Wind nicht von derselben Seite 1.5 Fahr- und Ausweichregeln Wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert, dann besteht die Möglichkeit eines Zusammenstoßes. Aufgrund

Mehr

Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)

Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) EmsSchEV Ausfertigungsdatum: 08.08.1989 Vollzitat: "Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung vom 8. August 1989

Mehr

FAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN

FAHRREGELN  DIE WICHTIGSTEN DIE WICHTIGSTEN FAHRREGELN Diese Übersicht umfasst eine vereinfachte Darstellung der Fahrregeln auf dem Wasser. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf www.visuris.be/scheepvaartreglementering. Weiterhin haben

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) SeeSchStrO Ausfertigungsdatum: 03.05.1971 Vollzitat: "Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999

Mehr

Anlage A zu dem deutsch-niederländischen Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die

Anlage A zu dem deutsch-niederländischen Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht EmsSchO Deutsch-Niederländisches Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung (Schifffahrtsordnung Emsmündung - EmsSchO) Bekanntmachung

Mehr

Schifffahrtszeichen 6-2. Maße [mm] Alu lackiert. Maße [mm] Alu lackiert. Zeichen Nr. Bedeutung. Zeichen Nr. Bedeutung. Verbot der Durchfahrt

Schifffahrtszeichen 6-2. Maße [mm] Alu lackiert. Maße [mm] Alu lackiert. Zeichen Nr. Bedeutung. Zeichen Nr. Bedeutung. Verbot der Durchfahrt 8948 Verbot der Durchfahrt 893 Wendeverbot 1050 x 1050 14,- 893 Gesperrte Wasserfläche Ø 1050 17,- 8944 Vermeidung von Wellenschlag 1050 x 1050 14,- 8951 Überholverbot allgemein 8949 Verbot außerhalb der

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

2. In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden? Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 12 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 2. In welchen Fällen darf weder

Mehr

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot Schifffahrtszeichen Alexander Zsivkovits BGBl. II - Ausgegeben am 12. August 2005 - Nr. 248 Anlage 4 19.05.2011 1 VERBOTSZEICHEN 19.05.2011 2 Allgemeines Überholverbot 19.05.2011 3 1 Begegnungs- und Überholverbot

Mehr

1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR)

1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR) 1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR) 1.2.1 Lichter- und Signalkörperführung Bei der Lichterführung unterscheidet man zwischen: Topplicht: Seitenlichter: Hecklicht: Rundumlicht: Schlepplicht: Funkellicht:

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von 7 Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Verkehrsvorschriften und Hinweise > Wasserskilaufen > Wasserskiverordnung Inhalt: Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Sportbootführerschein

Sportbootführerschein Sportbootführerschein Binnen Motor Übungsbogen 1 Pro Frage ist nur eine Antwort richtig. Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt. Ab 24 Punkten (18 Punkte ohne Basisfragen) ist die theoretische Prüfung

Mehr

auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt

auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt Einführung ALLGEMEINES Navigationslichter helfen, die Schiffsgröße, -lage und den -typ auch nachts und bei

Mehr

Im Wesentlichen ist beim Küstenkanuwandern gemäß der Vorschriften der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Im Wesentlichen ist beim Küstenkanuwandern gemäß der Vorschriften der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Fahrregeln & Signale aus der Sicht des Küstenkanuwanderns ------------------------------------------------------------------------------------------ Text: Udo Beier, DKV-Referent für Küstenkanuwandern

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen 1 Tag & Nachtzeichen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem

Mehr

Inhalt. - Binnen. Teil I Das Wichtigste über den. Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins

Inhalt. - Binnen. Teil I Das Wichtigste über den.   Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins Inhalt Teil I Das Wichtigste über den Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins - Binnen 18 I. Inhalt und Umfang der Verpflichtung zum Besitz eines Sportbootführerscheins - Binnen 19 1.

Mehr

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 8 Vorfahrt - Verschiedene Schiffsarten zueinander Verminderte Sicht Verkehrstrennungsgebiet

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anlage 1 1. ALLGEMEINES. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anlage 1 1. ALLGEMEINES. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Seen- und Fluss-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 98/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 32/2019 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.02.2019 Abkürzung SFVO Index

Mehr

Allgemeiner Teil: Sichtzeichen. Frage Frage Antwort. Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet?

Allgemeiner Teil: Sichtzeichen. Frage Frage Antwort. Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet? Allgemeiner Teil: Sichtzeichen Frage Frage Antwort 83 A01) 84 A03) 85 A05) 86 A07,A14) 87 A04,A11) Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet? Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne

Mehr

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) SeeSchStrO

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) SeeSchStrO Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) SeeSchStrO Ausfertigungsdatum: 03.05.1971 Vollzitat: "Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209, 1999

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI Segelclub Neuhaus-Interlaken Reglement SCNI-REG-004 Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI ÄNDERUNGEN 05.01.06 P. Willen 02.12.07 P. Willen

Mehr

Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht

Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/bjnr006520963.html Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

Mehr

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1 Lichterführung für Nachtfahrt Beilage zum Feuerwehrschiffsführer 4.1 und 4.2 Quelle: BGBl. II Nr.289/2011 Arbeitsgruppe Boote 01.01.2012 1 1. Erklärung der Symbole 2. Gradeinteilung der Lichter 3. Allgemeine

Mehr

V - 55, 60, ( 3, SOLAS).

V - 55, 60, ( 3, SOLAS). Vorwort Das Anliegen des Herausgebers ist es, mit diesem Buch den Schiffsführungen der Berufs- und Sportschifffahrt sowie Fi - schern und Seelotsen, aber auch den anderen am Schifffahrtsgeschehen Beteiligten

Mehr

Schifffahrtszeichen/Schallzeichen

Schifffahrtszeichen/Schallzeichen /Schallzeichen Allgemeines Es ist verboten, zu entfernen, zu verändern, zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder an ihnen festzumachen. Wer ein beschädigt, benachrichtigt unverzüglich die Polizei. Kennzeichnung

Mehr

Vorwort: Jann Trauernicht

Vorwort: Jann Trauernicht Vorwort: Der Emder Ruderverein verfügt über ein sehr großes, vielseitiges und attraktives Ruderrevier. Dies wird uns immer wieder von unseren Gästen bestätigt. Damit dieses Ruderrevier aber sicher genutzt

Mehr

Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein - Binnen besitzen. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen im Großraum Berlin ist auch

Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein - Binnen besitzen. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen im Großraum Berlin ist auch GESETZESKUNDE ALLGEMEINES Jeder, der auf einer Binnenschifffahrtsstraße ein Sportboot von mehr als 11,03 kw (15 PS) Motorleistung und weniger als 15 m Länge Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein

Mehr

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013 Seen- und Fluss-Verkehrsordnung einige Neuerungen 2013 Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeuge unter Segel 46 (5) oder unter 7m alternativ Bezeichnung der Fahrzeuge Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 44 Kleinfahrzeuge

Mehr

AUSTAUSCHSEITEN zum Handbuch Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Nr )

AUSTAUSCHSEITEN zum Handbuch Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Nr ) Beilage zum NfS-Heft/Enclosure to NfS issue 36/2014 AUSTAUSCHSEITEN zum Handbuch Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Nr. 20005) Einordnungsanweisung Herauszunehmende Blätter Anzahl Einzuordnende Blätter Anzahl

Mehr

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt

Mehr

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Neufassung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung FNA:

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Neufassung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung FNA: Bundesgesetzblatt 3209 Teil I G 5702 1998 Ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 1998 Nr. 72 Tag Inhalt Seite 22. 10. 98 Neufassung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung...............................................

Mehr

Fragenkatalog Sportbootführerschein See. Stand:

Fragenkatalog Sportbootführerschein See. Stand: Fragenkatalog Sportbootführerschein See Stand: 23.08.2005 Die Fragen Die Fragen stammen aus Tim Köster s Sportbootführerschein See Trainer (Trainer-Version vom 07.05.2005). Die Antworten Fehler und Änderungen

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von 9 Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Seeschifffahrtsrecht > Befahrensregelungen > NPNordSBefV Inhalt: Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen

Mehr

Sportbootführerschein See/ amtl. Fragenkatalog

Sportbootführerschein See/ amtl. Fragenkatalog www.well-sailing.de info@well-sailing.de +49 40 43 18 90 70 Sportbootführerschein See/ amtl. Fragenkatalog Allgemeines Frage Frage Antwort 1 Welche drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Verkehrsabläufe auf der Bundeswasserstrasse Weser

Verkehrsabläufe auf der Bundeswasserstrasse Weser Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Regelabmessungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs Verkehrsaufkommen Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser Sonstige Nutzungen Neue Verkehre

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden en und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 367) Im Fahreignungsregister

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 3 von 117 Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 3 1. ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Bilder beziehen sich auf die im 2. Teil 3. Kapitel dieser Verordnung

Mehr

Anlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Anlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2014, 363 367) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister sind

Mehr

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am 19.10.2017 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Mehr

c. Schleuse in Betrieb, auf Einfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. d. Schleuse in Betrieb, auf Ausfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten.

c. Schleuse in Betrieb, auf Einfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. d. Schleuse in Betrieb, auf Ausfahrtsignal gemäß Reihenfolge warten. Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 11 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 9. Welche Seite wird als Leeseite

Mehr

a. Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. d. Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge.

a. Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. d. Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge. Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See, gültig für Prüfungen ab Mai 2012 Fragebogen 1 Antwort a. ist immer richtig www.segelpodcast.com 8. Welche Seite wird als Luvseite

Mehr

KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT A KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT B KAPITÄNSPATENT SEEN UND FLÜSSE

KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT A KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT B KAPITÄNSPATENT SEEN UND FLÜSSE 14 von 21 Anlage 5 zu 9 Abs. 1 KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT A KAPITÄNSPATENT SCHIFFERPATENT FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT B KAPITÄNSPATENT SEEN UND FLÜSSE 1. Allgemeine Fachgebiete:

Mehr

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Änderung vom 2. März 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mehr

Fragebogen 1. Sportbootführerschein See. Prüfung bestanden nicht bestanden

Fragebogen 1.  Sportbootführerschein See. Prüfung bestanden nicht bestanden Fragebogen 1 Sportbootführerschein See Name Vorname Datum Prüfungsausschuß: Aufzeichnung über die mündl. Prüfung Prüfung bestanden nicht bestanden www.nautik-funk-berlin.de Kartenaufgabe 343 1 5 1. Wer

Mehr

Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt

Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt Einführung Navigationslichter (bisher: Positionslaternen) helfen, zum Beispiel Schiffsgröße, -lage und -typ

Mehr

https://www.elwis.de/schifffahrtsrecht/seeschifffahrtsrecht/seeschstro/anlagen/anlage- III/index.html

https://www.elwis.de/schifffahrtsrecht/seeschifffahrtsrecht/seeschstro/anlagen/anlage- III/index.html Beleuchtung/Lichterführung bei Küstentouren Rechtliche Regelungen / Ausrüstungsempfehlungen ----------------------------------------------------------------------------------------------- Text: Udo Beier,

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen

Mehr

Gültig ab

Gültig ab Gültig ab 01.05.2014 Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister

Mehr

Neue Sportbootführerscheinverordnung

Neue Sportbootführerscheinverordnung Neue Sportbootführerscheinverordnung Neue SpF-Verordnung Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung zum 10. Mai, entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich

Mehr

BINNEN PDF- PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN.

BINNEN PDF- PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN. PDF- Änderungen gemäß Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Korrekturen Stand: 16.01.2013 PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN BINNEN www.derchartertoern.de PDF-Prüfungsbögen Sportbootführerschein

Mehr

- 3 - Tabelle 1. Aktueller

- 3 - Tabelle 1. Aktueller Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten der Bußgeldkatalog Verordnung () Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten

Mehr

SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 2 Wichtiges vorab Gesetzliche Grundlagen Definitionen zu Begriffen Schallsignale

Mehr

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des

Mehr

Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von Rechtvoraus bis etwas achterlicher als Backbord querab.

Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von Rechtvoraus bis etwas achterlicher als Backbord querab. Lichterführung Positionslaternen www.well-sailing.de Wie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Leuchten wie Abblendlicht und Scheinwerfer ausgerüstet sein müssen, gibt es ebenfalls genaue Vorschriften welche Lichttechnischen

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB) Auszug:

Strafgesetzbuch (StGB) Auszug: Strafgesetzbuch (StGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322) Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666) Auszug: 315 Gefährliche

Mehr

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden vom 26. September 2002 (Stand am 8. November 2005) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr