Bonitäts-Anleihe auf Daimler AG Konditionen, 25. Oktober 2010

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1 1/10 Produktbeschreibung Ein Investment in diese an Kreditausfallrisiken gekoppelte Anleihe birgt erhebliche Risiken. Anleger sollten daher über Kenntnisse und Erfahrungen in finanziellen, geschäftlichen und Investment-Angelegenheiten verfügen, die es ihnen ermöglichen, die Risiken und Vorteile einer Investition in eine solche Anleihe zu beurteilen. Die Bonitäts-Anleihe 1 der Deutschen Bank auf die Daimler AG hat eine Laufzeit von 5 Jahren und 1 Monat 2 und stellt eine nicht kapitalgeschützte, strukturierte Anlage dar. Die Zinszahlung sowie die Höhe des Rückzahlungsbetrages hängen im Wesentlichen von der Finanzsituation (Bonität) des Referenzschuldners die Daimler AG ab. Insbesondere können Zins- und Kapitalrückzahlung beim Eintritt eines Kreditereignisses ausfallen. Als Kreditereignisse sind in den Bedingungen für die Anleihe folgende Ereignisse definiert: 3 a) Insolvenz b) Zahlungsstörung in Bezug auf Finanzierungsverbindlichkeiten c) Restrukturierung von Finanzierungsverbindlichkeiten Anleger übernehmen sowohl das Bonitätsrisiko der Emittentin Deutsche Bank AG als auch des Referenzschuldners (Daimler AG). Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhalten Anleger von der Emittentin einen Zinsaufschlag (Risikoprämie), welcher in der Zinszahlung enthalten ist. Die Verzinsung erfolgt erstmalig zum 21. Dezember 2011, danach jährlich und beträgt in jedem Jahr 3,00% p.a. Die Anleihe könnte für Anleger geeignet sein, die einerseits davon ausgehen, dass in Bezug auf den Referenzschuldner kein Kreditereignis eintreten wird und die andererseits eine mittelfristige EUR-Anlage mit einer Laufzeit von 5 Jahren und 1 Monat suchen. Angebotsbedingungen Emittentin Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung (Ratings: Moody's Aa3, Standard & Poor's A+ ) Referenzschuldner Daimler AG (Ratings: Moody s A3, Standard & Poor s BBB+ ) Refernzverbindlichkeit USD 2,000,000, % Notes due November 15, 2013 (ISIN: US233835AW75) Emissionsvolumen Bis zu EUR Nennbetrag Emissionspreis EUR 1.000,00 je Anleihe 100,00% des Nennbetrags zuzüglich eines Ausgabeaufschlags Ausgabeaufschlag 1,00% des Emissionspreises 4 Platzierungsprovision 1,00% des Emissionspreises 5 Notierung Prozentnotierung 1 In dem Verkaufsprospekt werden die Anleihen als "an Kreditausfallrisiken gekoppelte Schuldverschreibungen" bezeichnet. 2 Sofern kein Kreditereignis eingetreten ist. 3 Detaillierte Beschreibung der Kreditereignisse siehe Erläuterungen zu Kreditereignissen und deren Feststellung. 4 Den Ausgabeaufschlag zahlt der Kunde an seine Bank (Kundenbank). 5 Die Emittentin zahlt die Plazierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Bank, die dem Kunden das Wertpapier verkauft hat (Kundenbank) oder gewährt dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis. Ist die Deutsche Bank AG beim Vertrieb eigener Zertifikate/Anleihen sowohl Emittentin als auch Kundenbank, wird der Betrag der vertreibenden Stelle der Deutsche Bank AG Bankintern gutgeschieben.

2 2/10 Zeichnungsfrist 27. Oktober 2010 bis 09. November 2010 (bis 16 Uhr deutscher Zeit) (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung) Handelstag 09. November 2010 Emissionstag 09. November 2010 Aufnahme Börsennotierung 10. November 2010 Emissionsvaluta 11. November 2010 Fälligkeitstag Zinssatz in % 21. Dezember 2015 (bei Feststellung des Eintritts eines Kreditereignisses kann es zu einer vorzeitigen Rückzahlung kommen; bei Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines Kreditereignisses vor dem Fälligkeitstag kann sich die finale Rückzahlung um bis zu 70 Kalendertage über den Fälligkeitstag hinaus verschieben). 3,00% p.a. Zinsbetrag Der Zinsbetrag wird in EUR ausgezahlt und errechnet sich pro Anleihe für eine Zinsperiode am Zinszahltag wie folgt: Zinsbetrag in EUR = Zinssatz in % * Nennbetrag * Zinstagequotient Im Falle des Vorliegens eines Kreditereignisses, das vor einem Zinszahltag vorliegt, wird für die Zinsperiode und für jede darauffolgende Zinsperiode kein Zinsbetrag gezahlt. Zinstagequotient 30/360 Anzahl der Tage der Zinsperiode dividiert durch 360; wobei die Anzahl der Tage einer Zinsperiode auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit 12 Monaten zu je 30 Tagen ermittelt wird, es sei denn, (a) der letzte Tag der Zinsperiode ist der 31. eines Monats, aber der erste Tag der Zinsperiode ist ein anderer Tag als der 30. oder 31. eines Monats. In diesem Fall wird der entsprechende Monat, in den der letzte Tag der Zinsperiode fällt, nicht auf 30 Tage verkürzt; oder (b) der letzte Tag der Zinsperiode ist der letzte Tag im Monat Februar. In diesem Fall wird der Monat Februar nicht auf 30 Tage verlängert. Zinsperiode Der Zeitraum ab dem 11. November 2010 (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) sowie jeder darauf folgende Zeitraum ab einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum unmittelbar darauf folgenden Zinszahltag (ausschließlich). Zinszahltag Ist der 21. Dezember eines jeden Jahres beginnend mit dem 21. Dezember 2011, es sei denn, der betreffende Tag ist kein Geschäftstag, in welchem Fall der Zinszahltag der Geschäftstag ist, der unmittelbar auf den Tag folgt, an dem sonst Zinsen zahlbar gewesen wären. Rückzahlungsbetrag Es ist kein Kreditereignis eingetreten: Bei Fälligkeit der Anleihe entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Nennbetrag. Es ist ein Kreditereignis eingetreten: Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Abwicklungsbetrag für die Referenzverbindlichkeit oder einer damit vergleichbaren Verbindlichkeit des Referenzschuldners abzüglich etwaiger Abwicklungskosten der Emittentin. Der Abwicklungsbetrag wird grundsätzlich in einem standardisierten Auktionsverfahren bei einer unabhängigen Stelle bestimmt. Der Rückzahlungsbetrag wird voraussichtlich deutlich geringer sein als der Nennbetrag und kann auch null

3 3/10 betragen. Kreditereignis Als Kreditereignisse sind in den Bedingungen für die Anleihe folgende Ereignisse definiert: a) Insolvenz b) Zahlungsstörung in Bezug auf Finanzierungsverbindlichkeiten c) Restrukturierung von Finanzierungsverbindlichkeiten Ein Kreditereignis, das vor Fälligkeit vorliegt, kann während der Laufzeit und bis zu 70 Tagen darüber hinaus festgestellt werden. Geschäftstag Berechnungsstelle Börsennotierung Market Making ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte in London und Frankfurt am Main Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr geöffnet sind (einschließlich Devisenhandel und Einlagengeschäften mit Fremdwährungen) und an dem jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, sowie, für Zwecke des Zahlungsverkehrs in Euro, ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-System in Betrieb ist. Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung Einbeziehung in den Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Wertpapierbörse. Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die erwartete Geld- / Briefspanne beträgt 1,00 Prozentpunkte. Mindestzeichnung 10 Anleihen (entspricht Gesamtnennbetrag von EUR ,00) Kleinste handelbare Einheit Settlement WKN ISIN 10 Anleihe Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Euroclear DB2KW9 DE000DB2KW96

4 4/10 Wirtschaftliche Betrachtung und Zusatzinformationen zu Kreditereignissen Die Bonitäts-Anleihe der Deutschen Bank auf die Daimler AG hat eine Laufzeit von 5 Jahren und 1 Monat 6 und stellt eine nicht kapitalgeschützte strukturierte Anlage dar. Die Zinszahlung sowie die Höhe des Rückzahlungsbetrages hängen im Wesentlichen von der Finanzsituation (Bonität) des Referenzschuldners die Daimler AG ab. Insbesondere können Zins- und Kapitalrückzahlung beim Eintritt eines Kreditereignisses ausfallen. Als Kreditereignisse sind in den Bedingungen für die Anleihe folgende Ereignisse definiert: a) Insolvenz b) Zahlungsstörung in Bezug auf Finanzierungsverbindlichkeiten c) Restrukturierung von Finanzierungsverbindlichkeiten Anleger übernehmen sowohl das Bonitätsrisiko der Emittentin Deutsche Bank AG als auch des Referenzschuldners (Daimler AG). Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhalten Anleger von der Emittentin einen Zinsaufschlag (Risikoprämie), welcher in der Zinszahlung enthalten ist. Für Anleger können sich bezogen auf den Referenzschuldner somit zwei mögliche Szenarien für die Zins- und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ergeben: 1) Es ist kein Kreditereignis eingetreten: Anleger erhalten den festgelegten Zinsbetrag zu dem festgelegten Zinszahltag gezahlt und, vorbehaltlich einer Verschiebung der Rückzahlung, per Fälligkeit der Anleihe einen Rückzahlungsbetrag, der dem Nennbetrag entspricht. 2) Es ist ein Kreditereignis eingetreten: Anleger erhalten keine weiteren Zinszahlungen dies betrifft bereits den Zinsbetrag der laufenden Zinsperiode zudem wird die (gegebenenfalls vorzeitige) Rückzahlung der Anleihe ausgelöst. Anleger erhalten einen Rückzahlungsbetrag, der dem Abwicklungsbetrag für die Referenzverbindlichkeit oder einer dieser vergleichbaren Verbindlichkeit des Referenzschuldners abzüglich etwaiger Abwicklungskosten der Emittentin entspricht. Der Abwicklungsbetrag wird grundsätzlich in einem standardisierten Auktionsverfahren bei einer unabhängigen Stelle bestimmt. Der Rückzahlungsbetrag wird voraussichtlich deutlich geringer sein als der Nennbetrag und kann auch null betragen. Anleger gehen bei einer Investition in diese Anleihe erhebliche Risiken ein. Anleger müssen daher über ausreichende Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge und entsprechende Anlageerfahrung verfügen, um die Vorteile und Risiken einer Investition in diese Anleihe beurteilen zu können. 6 Sofern kein Kreditereignis eingetreten ist.

5 5/10 Struktur der Bonitäts-Anleihe auf einem Blick Tauschgeschäft mit Bezug auf den Referenzschuldner Dient der Übertragung des Bonitätsrisikos des Referenzschuldners Teilnehmer des Kreditmarktes Übertragung des Bonitätsrisiko des Referenzschuldners und Zahlung einer Prämie für die Übernahme des Risikos Ausgleichszahlung im Falle eines Kreditereignisses beim Referenzschuldner in Höhe des Forderungsausfalls des Marktteilnehmers Deutsche Bank (Emittentin der Bonitäts-Anleihe) Kombiniert Zinszahlungsstruktur mit dem Bonitätsrisiko des Referenzschuldners Jährliche Zinszahlung Anlagebetrag (inklusive Zinsaufschlag (Nennbetrag) bzw. Risikoprämie) und Kapitalrückzahlung zum Nennbetrag am Laufzeitende solange kein Kreditereignis eintritt; Anleger übernimmt das Bonitätsrisiko Anleger Die Bonitäts-Anleihe wird am 21. Dezember 2015 fällig (Fälligkeitstag), sofern kein Kreditereignis eingetreten ist oder es nicht zu einer Verschiebung der Rückzahlung kommt. Der festgelegte Zinssatz beträgt für jedes Jahr der Laufzeit 3,00% p.a. Anlegern stehen keine Anprüche auf die / aus der Referenzverbindlichkeit (z.b. Zinszahlungen oder Ausschüttungen) oder gegen den Referenzschuldner (z.b. bei Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf den Referenzschuldner Ansprüche aus der Referenzverbindlichkeit gegen den Referenzschuldner oder kein abzuleitendes Mitwirkungsrecht hinsichtlich einer Restrukturierung) zu. Szenarioanalyse zu Kreditereignissen Annahmen für die Szenarioanalyse: Laufzeit der Bonitäts-Anleihe: 5 Jahre und 1 Monat Referenzschuldner: Daimler AG Zinssatz: 3,00% p.a. Nennbetrag: EUR Es ist kein Kreditereignis eingetreten Die Emittentin zahlt jährlich die festgelegten Zinsbeträge und am Fälligkeitstag erfolgt die Rückzahlung der Anleihe zum Nennbetrag (vorausgesetzt es erfolgt keine Verschiebung der Rückzahlung) Zinszahlungen 0 Laufzeit -500 Investition Rückzahlung Evtl. anfallende Transaktionskosten, Provisionen oder Steuern sind nicht berücksichtigt.

6 6/10 Es ist ein Kreditereignis eingetreten Ergänzende Annahmen für die Szenarioanalyse: Kreditereignis wird nach dem zweiten Laufzeitjahr festgestellt. Der Rückzahlungsbetrag beträgt in diesem Beispiel 335 EUR: Dieser ergibt sich aus dem ermittelten Abwicklungsbetrag in Höhe von 350 EUR abzüglich anfallender Abwicklungskosten in Höhe von 15 EUR. Bis zum Eintritt eines Kreditereignisses werden jährlich die festgelegten Zinsbeträge gezahlt. Nach dem Eintritt des Kreditereignisses wird die Anleihe durch die Emittentin vorzeitig zu einem reduzierten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt. Dieser reduzierte Rückzahlungsbetrag entspricht dem Abwicklungsbetrag abzüglich der Abwicklungskosten. Es finden keine weiteren Zinszahlungen statt, dies betrifft bereits den Zinsbetrag der laufenden Zinsperiode Laufzeit Investition Kreditereignis und reduzierte Rückzahlung Evtl. anfallende Transaktionskosten, Provisionen oder Steuern sind nicht berücksichtigt. Abweichend davon kann der Rückzahlungsbetrag auch null sein, was zu einem vollständigen Verlust des investierten Kapitals führt Laufzeit -500 Investition Kreditereignis und Null- Rückzahlung Evtl. anfallende Transaktionskosten, Provisionen oder Steuern sind nicht berücksichtigt.

7 7/10 Erläuterungen zu Kreditereignissen und deren Feststellung Der Eintritt eines Kreditereignisses wird grundsätzlich von einem sog. ISDA Credit Derivatives Determination Committee festgestellt. Bei dem ISDA Credit Derivatives Determinations Committee handelt es sich um ein aus Teilnehmern des Kapitalmarkts bestehendes Komitee, das u.a. zu dem Zweck errichtet wurde, Kreditereignisse mit für Marktteilnehmer grundsätzlich verbindlicher Wirkung festzustellen. Nachfolgend sind die Bedingungen für Kreditereignisse zusammenfassend beschrieben. Insolvenz ( Bankruptcy ): Soll alle Formen eines Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- oder Vergleichsverfahrens, einschließlich Beschlagnahme des Vermögens des Referenzschuldners oder den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfassen. Die Voraussetzungen und Verfahren können dabei unterschiedlich ausgestaltet sein, je nachdem, wo der Referenzschuldner seinen Sitz hat oder das betreffende Verfahren eröffnet bzw. nach welcher Rechtsordnung die Insolvenz festgestellt wird. Die Begriffsbestimmung der Insolvenz ( Bankruptcy ) ist also nicht auf das deutsche Insolvenzverfahren beschränkt, sondern umfasst auch andere Formen von Insolvenzverfahren und ähnlichen Verfahren in anderen Ländern. Zahlungsstörung ( Failure to Pay ): Liegt nicht nur dann vor, wenn eingegangene Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners überhaupt nicht erfüllt werden, sondern bereits dann, wenn er diese nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein bestimmter Schwellenbetrag i.h.v. umgerechnet mindestens US-Dollar zum Zeitpunkt des Kreditereignisses erreicht wird. Restrukturierung ( Restructuring ): Erfasst jegliche Form einer Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners in einem Gesamtbetrag i. H. v. umgerechnet mindestens US-Dollar zum Zeitpunkt des Kreditereignisses. In der Regel wird eine solche Umstrukturierung bei einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner erfolgen mit dem Ziel, dessen Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern zu reduzieren oder zu stunden oder zu Gunsten des Schuldners anderweitig umzugestalten, insbesondere um eine Insolvenz des Schuldners zu vermeiden. Dabei kann z. B. eine Reduzierung, Verschiebung oder Nachrangigkeit der Zahlungsverpflichtung oder eine Änderung der Währung vereinbart werden. Chancen Chance auf eine attraktive jährliche Verzinsung, wenn vor dem jeweiligen Zinszahltag kein Kreditereignis eingetreten ist. Der Wert der Anleihe kann während der Laufzeit auch über dem anfänglichen Ausgabepreis liegen. Risiken Anleger sind dem Risiko ausgesetzt bei Vorliegen eines Kreditereignisses keine Verzinsung zu erhalten. Anleger müssen mit einem reduzierten Rückzahlungsbetrag bis hin zum Totalverlust ihres ursprünglichen Anlagebetrags rechnen. Ferner kann sich im Falle eines Kreditereignisses die Rückzahlung um bis zu 70 Kalendertage über den Fälligkeitstag hinaus verschieben. Die Anleihe ist für den Anleger mit dem Insolvenzrisiko (Bonitäts- oder auch Emittentenrisiko) der Deutsche Bank AG behaftet. Hierunter versteht man allgemein die Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, d. h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/ oder Tilgungsverpflichtungen. Die Anleihe unterliegt als Inhaberschuldverschreibung weder der gesetzlichen noch der freiwilligen Einlagensicherung. Mangels Marktnachfrage kann die generelle Marktgängigkeit der Anleihe während der Laufzeit dahingehend eingeschränkt sein, dass gegebenenfalls ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner für Verkäufe zur Verfügung steht. Ein Preisvergleich ist in diesem Fall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Die Deutsche Bank wird für die Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Der Wert der Anleihe kann während der Laufzeit auch unter dem Emissionspreis liegen.

8 8/10 Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis der Anleihe vorwiegend von Veränderungen bei der Bewertung von Kreditausfallrisiken in Bezug auf den Referenzschuldner, der Bonität der Deutschen Bank AG, dem EUR- Zinsniveau, der EUR-Zins-Schwankungsintensität und anderen Einflussfaktoren ab. Zusätzlich kann die Bewertung am Sekundärmarkt, die von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, volatil sein. Insbesondere folgende Faktoren können bei isolierter Betrachtung wertsteigernd auf die Bonitäts-Anleihe wirken: Allgemeiner Rückgang des Zinsniveaus Steigende Bonität/Kreditwürdigkeit (ausgedrückt unter anderem durch das Kredit-Rating) des Referenzschuldners Steigende Bonität der Emittentin kann zu sinkenden Refinanzierungskosten der Emittentin an den Kapitalmärkten führen Umgekehrt wirken die Faktoren wertmindernd auf den Wert der Anleihe. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da sich einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig aufheben können. Interessenkonflikte: Die Emittentin kann in Geschäftsbeziehungen zum Referenzschuldner stehen oder in Geschäftsbeziehungen zum Referenzschuldner eintreten (z.b. als Finanzberater oder Geschäftsbank). Im Rahmen solcher Geschäftsbeziehungen kann die Emittentin beispielsweise Kreditausfallrisiken in Bezug auf den Referenzschuldner anders bewerten als für die Zwecke dieser Anleihe. Die Emittentin kann nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Referenzschuldner erhalten, zu deren Offenlegung sie gegenüber Anlegern nicht verpflichtet ist. Es besteht die Möglichkeit, dass die Emittentin an der Preisfeststellung im Rahmen eines ISDA Auktionsverfahrens teilnimmt. Hieraus können sich Interessenkonflikte für Anleger ergeben, die sich nachteilig auf die Höhe des Rückzahlungsbetrages auswirken können.

9 9/10 Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: - rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). - Marge: Im Ausgabepreis kann ein für den Anleger als solcher nicht erkennbarer weiterer Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten sein ( Marge ), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für Strukturierung und Vertrieb von strukturierten Wertpapieren abdeckt. - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: - der rechnerisch faire Wert - die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market- Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag - Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) - Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Bezugsobjektes oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: - nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge - im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Bezugsobjekts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto- Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern.

10 10/10 Zusatzinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Nähere steuerliche Informationen enthält das Informationsmemorandum. Wichtige Hinweise Deutsche Bank AG Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Informationsmemorandum zu entnehmen; dieses ist bei der Deutschen Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich oder kann unter heruntergeladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Informationsmemorandum beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb de Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.

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