Konzeption der Mutter-Kind-Einrichtung Kaje, der KVHS Norden
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- Anke Holst
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1 Konzeption der Mutter-Kind-Einrichtung Kaje, der KVHS Norden In der Konzeption der Mutter-Kind-Einrichtung werden der besseren Lesbarkeit wegen die weiblichen Bezeichnungen - Mütter und Betreuerinnen benutzt. Gemeint sind aber selbstverständlich auch in der Einrichtung wohnende Väter und männliches Personal. 1. Grundlagen 1.1 Zielgruppe Aufgenommen werden Schwangere, ebenso wie Mütter und Väter mit Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren. Die Einrichtung ist auch für Menschen mit Beeinträchtigungen und ein Elternteil mit mehreren Kindern geeignet. 1.2 Aufnahmekriterien Jede Aufnahme in die Einrichtung ist eine Einzelfallprüfung. In einem Vorgespräch mit allen Beteiligten werden das Konzept und die Einrichtung vorgestellt und eine erste Anamnese erhoben. Die Bereitschaft, sich aktiv mit der eigenen Problematik auseinander zu setzen, ist eine wichtige Voraussetzung zur Aufnahme. Bei bestimmten Erkrankungen ist zudem die Zustimmung zu einer Therapieplanung und zur Konsultation externer Fachkräfte unbedingt erforderlich. Jeder Beteiligte trifft für sich die Entscheidung über die Aufnahme. Wenn alle Beteiligten einer Aufnahme zustimmen, wird ein wertschätzendes Willkommen durchgeführt. 1.3 Hausbeschreibung Die Einrichtung ist gut in die Infrastruktur der Stadt Norden eingebunden. Schulen, Ärzte, das Krankenhaus usw. sind zu Fuß zu erreichen. Eine Kindertagesstätte ist im gleichen Haus untergebracht, das dazu gehörende Außengelände ist für die Mütter und Kinder auch nach Dienstschluss der Kindertagesstätte nutzbar. Jede Bewohnerin hat ein eigenes kleines Appartement im Haus, bestehend aus einem Sanitärbereich, einem Wohn- und Schlafbereich, einem Kinderzimmer und kleiner Küchenzeile, wodurch die Verselbständigung gefördert wird. Ein Appartement im Haus ist für eine Mutter mit mehreren Kindern eingerichtet.
2 Darüber hinaus wird über die zentral gelegene Küche mit hauswirtschaftlicher Anleitung die Versorgung gewährleistet. In den gemeinschaftlich genutzten Räumen wie dem Wohnzimmer und Ess-/Gruppenraum finden überwiegend die gruppendynamischen Prozesse und die Mahlzeiten statt. Es stehen weitere Räume zur speziellen Nutzung (z. B. ein Raum mit Waschmaschine und Trockner) und für das Personal zur Verfügung. 2. Pädagogischer Leitfaden 2.1 Sicherung des Kindeswohls Die Sicherung des Kindeswohls ist die zentrale Leitlinie der Einrichtung und wird auch durchgesetzt. Die Kinder werden engmaschig überwacht und beobachtet. Die Mütter werden bei der Ernährung und Pflege ihrer Kinder beraten, begleitet und kontrolliert. Das Bindungsgeschehen zwischen Mutter und Kind sowie die physische und psychische Entwicklung jedes Kindes wird beobachtet und dokumentiert. Um das Kindeswohl einzuschätzen, werden diagnostische Verfahren auf sozialtherapeutischer und heilpädagogischer Grundlage herangezogen und es finden regelmäßige, individuell lösungsorientierte Gespräche statt. Die Diagnostik dient auch der Einschätzung der sich entwickelnden Mutter-Vater-Kind-Beziehung, der elterlichen Kompetenzen und der Beziehung zu anderen Familienmitgliedern. Kinderarzt bzw. (Jugend-) Therapeuten können hinzu gezogen werden. Ihre Empfehlungen zur Entwicklung und Förderung des Kindes und der Mutter-Kind-Bindung fließen in den Hilfeprozess ein. Akute Gefährdungen durch Vernachlässigung oder Misshandlung werden unmittelbar dem Amt für Kinder, Jugend und Familie mitgeteilt. 2.2 Pädagogischer Ansatz Die Vermittlung von Feingefühl und Empathie ist ein Prozess von modellhaftem Lernen. In allen Disziplinen, besonders auch im hauswirtschaftlichen Bereich, werden diese Werte vorgelebt und gespiegelt. Auch soziale Kompetenzen werden vermittelt, z. B. die Entwicklung und Weiterführung von Ritualen im Alltag mit Kindern. 2.3 Methode Wesentliche Bestandteile der Arbeit sind die kontinuierliche und zuverlässige Beziehungsarbeit mit den einzelnen Müttern und Kindern. Wir arbeiten mit dem Bezugsbetreuersystem, wodurch eine intensive Beziehung aufgebaut wird. Wachstums- und Veränderungsprozesse werden gefördert. Jede Mutter und jedes Kind bekommt einen eigenen Bezugsbetreuer, bei der Wahl haben die Mütter ein Mitspracherecht.
3 2.4 Hilfeplanung Nach Bedarf, aber mindestens jedes halbe Jahr, wird ein Entwicklungsbericht geschrieben, der Mutter transparent gemacht und im anschließenden Hilfeplangespräch thematisiert. Im Hilfeplangespräch unterstützt die Bezugsbetreuerin die Mutter und das Kind. Der Betreuungsverlauf wird anhand von Dokumentationsinstrumenten wie Protokoll, Genogramm und Soziogramm kontinuierlich festgehalten und dient als Grundlage für die weitere Planung und Durchführung der Jugendhilfemaßnahme. 2.5 Beteiligende und aushandelnde Erziehung Wir stellen den Rahmen, bieten die Hilfe und setzen uns aktiv mit den Müttern auseinander. Sie werden an der Hilfeplanung beteiligt und wirken daran mit. Wir ermöglichen das Erlernen der eigenen adäquaten Interessenerkennung und geben Hilfestellung zur Erkennung der eigenen Bedürfnisse und der der Kinder. Darauf aufbauend werden die Mütter Verantwortung übernehmen und befähigt ihr eigenes Leben und das des Kindes zu gestalten. Eine Identifikation mit dem Lebensort wird gefördert. Auch finden u. a. regelmäßige Hauskonferenzen statt. Ein Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist die Auseinandersetzung mit möglichen Beschwerden und Konflikten. 3. Verselbständigung 3.1 Vernetzung Die Einrichtung verfügt über eine optimale Vernetzung in verschiedenen Bereichen. Im klinischen Bereich existieren umfassende Kontakte zu medizinischen Praxen und Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen. Im Bildungsbereich wird mit Erwachsenenbildungsträgern, Ausbildungsstätten und Schulen kooperiert. Mit weiterführenden Angeboten der Jugendhilfe, Familien-, Schuldner- und weiteren Beratungsstellen besteht eine weitreichende Vernetzung. 3.2 Bildung, Aus- und Weiterbildung Den Müttern stehen vielfältige Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten durch das umfassende Angebot des Trägers zur Verfügung. Hierzu zählen auch die Vermittlung von Praktika und das Nachholen eines Schulabschlusses.
4 Kooperierend mit externen Fachkräften wird der Mutter Hilfestellung bei der Berufsfindung gegeben. Die Mutter wird bei der Stellensuche und dem Schreiben von Bewerbungen begleitet und gegebenenfalls wird ein Förderplan erstellt, wenn das Kind erfolgreich in die Krippe oder Kita integriert ist. Wir schaffen die Gelegenheit, dass die Bewohnerin sich über Literatur, Tageszeitung, Internet, Bibliothek usw. informieren kann. Kulturelle Angebote in der Stadt, wie Kino, Konzerte, Theater usw. finden im Rahmen der Freizeitgestaltung Berücksichtigung. Auch den Kindern werden altersangemessene Angebote gemacht. 3.3 Kinderbetreuung Die Kinderbetreuung findet vorwiegend in der Kindertagesstätte Weltentdecker statt, welche sich im gleichen Gebäude befindet. Die Kindertagesstätte besteht aus einer Krippengruppe und einer altersübergreifenden Gruppe. Hier sind 8 Plätze für die Einrichtung reserviert. Durch diese Konzeption ist es auch gewährleistet, dass die Kinder nach Ausscheiden aus der Jugendhilfemaßnahme weiterhin die Kindertagesstätte besuchen können und so einen festen Bezugsrahmen vorfinden. Auch die Kindertagesstätte der Kreisvolkshochschule Norden Mittendrin steht den Müttern als Betreuungsangebot für ihre Kinder zur Verfügung. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Mitarbeitern der Kitas und den Mitarbeiterinnen der Mutter-Kind-Einrichtung statt. Die Kinderbetreuung, durch einen Babysitter, steht den Müttern gemeinsam nach Absprache für vielfältige Aktivitäten regelmäßig zur Verfügung. 4. Perspektive 4.1 Entwicklungsprozesse Die zukünftige Lebensplanung der Mütter wird im Aufnahmegespräch thematisiert und im Erziehungsprozess weiter entwickelt. Die Gestaltung hängt von vielfältigen Faktoren ab. So kann es sein, dass die Mutter in den elterlichen Haushalt zurückkehrt oder nach einem Reifungsprozess eine eigene Wohnung bezieht. Auch kann eine (neue) Partnerschaft die Grundlage einer stabilen Lebensgemeinschaft bilden, in der das Kind gut aufgehoben ist. Eine vorübergehende Trennung von Mutter und Kind ist eine weitere Möglichkeit, den Reifungsprozess zu begleiten. In der Regel wird aber, ausgehend von den bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit jungen Müttern, eine Verselbständigung in der Einrichtung stattfinden. Wenn möglich, sollen die familiären Bezüge gestärkt oder alternative Netzwerke aufgebaut werden umso Ressourcen zur Unterstützung für die Mutter und das Kind zu schaffen bzw. zu erhalten.
5 4.2 Beendigung Die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Mutter-Kind-Einrichtung entscheiden gemeinsam oder gegebenenfalls für sich über einen Verbleib der Mutter und ihres Kindes in der Einrichtung. Die Mütter sind am Entscheidungsprozess beteiligt und können Einfluss nehmen. Wenn die im Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele erreicht sind die Mutter und ihr Kind eine stabile Bindung und Zukunftsperspektiven erarbeitet haben - endet die Maßnahme. Auch bei ausbleibender Finanzierung, groben Verstößen gegen die Hausordnung, die Leistungsbeschreibung oder wenn das Kindeswohl nicht sichergestellt werden kann, wird die Jugendhilfemaßnahme beendet. Hilfen werden jedoch grundsätzlich nur bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes gewährt. Wenn die Mutter mit ihrem Kind die Einrichtung verlässt, um selbstständig zu wohnen, werden ihr im Vorfeld gegebenenfalls im Rahmen der Jugendhilfe weitere Hilfen, wie Erziehungsbeistandschaft gewährt und / oder eine SPFH vermittelt, um sie weiterhin bei der Erziehung ihres Kindes zu unterstützen. Norden, den
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