WENN IRREN TEUER WIRD

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1 ZEITSCHRIFT DES LANDESVERBANDES FÜR OBERÖSTERREICH UND SALZBURG DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS NR. 02/2007 INTERVIEW NATURWISSENSCHAFTER: NACHHOLBEDARF BEI RECHT GESUND BLEIBEN MÄNNER WEITER VORSORGEMUFFEL LIEGENSCHAFTEN KRANEWITTERS BESTSELLER WIEDER ERHÄLTLICH WENN IRREN TEUER WIRD DAS LEISTET DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Postentgelt bar bezahlt

2 EDITORIAL PRAXIS LIEBE KOLLEGEN/INNEN! Geht es Ihnen auch gelegentlich so: Sie stellen ein Gutachten fertig und sind zufrieden mit Ihrer Arbeit. Bevor Sie es abliefern, taucht aber im Hinterkopf ein leiser Zweifel auf. Hat sich auch kein Fehler ins Gutachten eingeschlichen, wird es der Taktik der Anwälte im Gerichtsverfahren standhalten? In der Folge fragen wir uns, in welchen Fällen unsere Haftpflichtversicherung einspringt und wann haftet sie vielleicht gar nicht? SV-informativ hat diese Fragen zu klären versucht. Der Obmann der Fachgruppe Naturwissenschaften, HR Dipl.-Ing. Dr. Heinz Rassaerts, ist der Ansicht, dass Recht haben nicht immer Recht kriegen sein muss. Sachverständige verhelfen dem Recht zum Durchbruch. Ein Tipp meinerseits: Achten Sie darauf, dass Ihre Fortbildungskosten auch richtig in den Rechnungen dokumentiert werden. Und schließlich: Die Bedeutung der Gesundheitsvorsorge ist unbestritten. Männer wollen sich mit diesem Thema nicht so gerne befassen. Warum eigentlich? Mit kollegialen Grüßen Dr. Traude Hauner-Schöpf Sorry, Irrtum! Wenn die Haftpflicht einsetzt NACH EINER FEHLEINSCHÄTZUNG IN SEINEM GUTACHTEN KANN EIN SACHVERSTÄNDIGER ZUR KASSE GEBETEN WERDEN. SV-INFORMATIV ZEIGT AUF, WAS DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN SOLCHEN FÄLLEN LEISTET UND WORAUF SIE ACHTEN MÜSSEN. TEXT: SUSANNA SAILER Irren ist menschlich, keine Frage. Doch wenn einem SV im Gutachten ein Fehler unterläuft, kratzt das nicht nur am Image, sondern kann auch teure Konsequenzen nach sich ziehen. Seit 1999 muss darum jeder Sachverständige eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese inkludiert Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt Euro. Mit unterschiedlichen Prämienabstufungen kann dieser Betrag wahlweise auf bis zu 1,5 Millionen aufgestockt werden. Wir empfehlen, sich die Versicherungssumme im Hinblick auf die möglichen Risiken im jeweiligen Fachgebiet gut zu überlegen, sagt Wolfgang Fitsch, Bereichsleiter für Versicherungstechnik, Haftpflicht und Sach-Industrie bei UNIQA. Dieser Versicherungskonzern hat, genauso wie die Grazer Wechselseitige, einen Rahmenvertrag mit dem SV-Verband vereinbart und ist für die Gruppenverträge u.a. in Oberösterreich und Salzburg zuständig. GERINGFÜGIGKEIT MIT HA- KEN. Zu überlegen ist auch, wie viele Gutachten ein SV im Jahr erstellt. Sind es nicht mehr als drei, ist eine Gruppenversicherung für geringfügig beauftragte Sachverständige ausreichend. Doch kaum wird jener SV mit einem vierten Gutachten betraut, verliert er für die ersten drei den Versicherungsschutz. Fitsch: Der SV muss in so einem Fall sofort bei der Haftpflichtversicherung auf eine Einzelvariante umsteigen, weil er im Geringfügigen-Vertrag keine Deckung mehr genießt. DIE TOP-RISIKOGRUPPEN. Dass UNIQA im Jahr mit nur 35 Schadensfällen bei Sachverständigen konfrontiert ist, stellt der Arbeitsqualität an sich ein gutes Zeugnis aus. Doch aus Sicht der Versicherung gibt Fitsch zu bedenken: Die Anzahl ist zwar gering, dafür sind die Einzelschäden meist sehr teuer. Jene Sachverständigen, die im Baugeschehen involviert sind, riskieren ein Schlagendwerden der Haftpflichtversicherung am meisten. Falsche Gutachten im Zusammenhang mit Baumängeln nehmen die Top-Position ein, gefolgt von Schadensfällen im Bereich der Liegenschaftsund Gebäudebewertungen. UNIQA-Experten Thomas Hartmann (li.) und Wolfgang Fitsch. FRÜH FARBE BEKENNEN. 99 Prozent aller Schadensfälle bei Haftpflichtversicherungen lassen sich ohne Klage erledigen. Denn der beste Prozess ist der, der nicht stattgefunden hat, weiß Fitsch. In der Regel wird ein weiterer SV für ein vorprozessuales Gutachten herangezogen, das als Grundlage für eine gütliche Einigung der Streitparteien dienen soll. Nur wenn dies scheitert, kommt der Fall vor Gericht. Dass ein SV von sich aus an seine Versicherung herantritt und einen ihm unterlaufenen Fehler anzeigt, sei nicht der Normalfall. Fitsch: Er kommt meist erst dann zu uns, wenn man ihm etwas vorwirft und das sehr spät. Sein Appell an die Versicherungsnehmer: Es macht Sinn, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen und vor allem, mit uns sehr offen zu sprechen, was aus technischer Sicht im Gutachten schiefgelaufen sein könnte. Es ist besser, uns reinen Wein einzuschenken, anstatt so lange zu leugnen, bis in einem teuren Prozess dann trotzdem die Wahrheit ans Licht gelangt. ZEITLICH UNBEGRENZTE NACH- DECKUNG. Es kann vorkommen, dass ein Fehler in einem Gutachten erst Jahre später erkannt wird. Was passiert mit der Bezahlung des Schadens, wenn der Versicherungsvertrag zwischenzeitlich beendet wurde? Fitsch: Egal, wann der Verstoß bemerkt wird und der Schaden hervortritt die Nachdeckung ist zeitlich unbegrenzt. Dieser Versicherungsschutz geht auch bei Tod des Sachverständigen auf die Erben über. Doch ganz ohne Fristen geht s bei der Haftpflichtversicherung trotzdem nicht ab: Dann nämlich, wenn ein Sachverständiger länger als drei Jahre von einem Schadensvorfall wusste und ohne seinen Versicherer einzubinden mit dem Anspruchsteller verhandelt hat. Nach drei Jahren greift die Verjährungsfrist und die Versicherung ist von ihrer Deckungspflicht entbunden. NICHT UP TO DATE SEIN IST FAHRLÄSSIG. Gerade bei einem Sachverständigen wird ein strenger Haftungs- und Sorgfaltsmaßstab angelegt. Hat er beispielsweise seine Tätigkeit nicht auf dem letzten Stand der Technik ausgeübt, indem er etwa alte Normen anwendete, liegt bereits ein Grad an Fahrlässigkeit vor. Und dieser ist nötig, will ein Geschädigter seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Die Haftpflichtversicherung bietet dem SV auch hier Versicherungsschutz und deckt alle Grade der Fahrlässigkeit ab. Fitsch: Wir steigen erst bei der vorsätzlichen Schadenszufügung aus. Doch das ist meist schwer zu beweisen. VERSICHERUNGSSCHUTZ ENT- FÄLLT. Erstellt ein SV jedoch ein Gutachten in einem Fach, für das er laut seiner Nomenklatur gar nicht zugelassen ist, wird die Deckung abgelehnt. Prekär wird es auch, wenn ein Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Schadens die Prämie nicht bezahlt hat. Dann informiert die Versicherung den zuständigen listenführenden Gerichtspräsidenten über eine Deckungsunterbrechung. Nach Ablauf einer einmonatigen Frist ist der Versicherer nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Auch bei Kündigung des Vertrages durch den SV wird der Gerichtspräsident verständigt. Dieser muss Bedacht nehmen, dass ihm eine entsprechende Bestätigung von einer anderen Versicherung vorgelegt wird. Passiert das nicht, wird der Sachverständige von der Liste gestrichen was das Aus für seine SV-Tätigkeit für das Gericht bedeutet. GUT VERSICHERT Rechtsschutz für SV Rechtsschutz ist in der Haftpflichtversicherung nicht enthalten. UNIQA-Prokurist Dr. Thomas Hartmann, Teamleiter für Rechtsschutz, zeigt Möglichkeiten auf: Der Sachverständige kann für seine Tätigkeit als Gutachter eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Standardmäßig sind dort abgedeckt: Kosten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Kosten der Verteidigung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren, Rechtsberatung, Arbeitsgerichtsverfahren aus Konflikten mit Arbeitnehmern des Sachverständigen und Rechtskonflikte mit Sozialversicherungsträgern. Weiters ist üblicherweise auch der Privatbereich des Sachverständigen und seiner Familie in Betriebs- Rechtsschutzprodukten mitversichert. Betriebs-Rechtsschutzversicherungen können erweitert werden um den Verkehrsbereich (Fahrzeug-Rechtsschutz), um Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Büroräumlichkeiten (z.b. Mietstreitigkeiten) und um Streitigkeiten im Zusammenhang mit vom Sachverständigen abgeschlossenen Verträgen (insbesondere Gutachtensaufträgen). Letztgenannte Zusatzdeckung ist notwendig, wenn der SV mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung ausständige Honorare einklagen möchte diese Zusatzdeckung ist allerdings relativ teuer. Für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist die Rechtsschutzversicherung nicht zuständig das ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung. NR.02/2007 SV-INFORMATIV 3

3 INTERVIEW INTERVIEW Hofrat DI Dr. Heinz Rassaerts, Fachgruppenobmann Naturwissenschaften. Zur Person: Geboren am 6. August 1940, in Kitzbühel/Tirol Beruflicher Werdegang: 1958: Matura 1965: Dr. techn. für Technische Chemie an der TU Wien, danach Aufbaustudium über chemische Verfahrenstechnik TU München 1965: Metallwerk Plansee 1968: Chemische Werke Hüls (Degussa) BRD mit BWL-Ausbildung 1973: Amt der Salzburger Landesregierung, Aufbau des technischen Umweltschutzes 1980: Beginn der SV-Tätigkeit, seit 1981 Mitglied des SV-Verbandes 1986: Technischer Geschäftsführer der Sbg. Abfallbeseitigung GmbH 1995: Universitäts-Lektor an der WU Wien, Institut für Technologie und Warenwirtschaftslehre 2000: SV-Büro, freiberuflich. Ca. 80 wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen, davon drei größere Beiträge in Ullmanns Enzyklopädie der Technischen Chemie (24 Bände) Juristisch am NATURWISSENSCHAFTER, DIE IHR SPEZIALWISSEN ALS SACHVERSTÄNDIGE EIN- BRINGEN, BENÖTIGEN NICHT ALLEIN AUF IHREM FACHGEBIET DEN NEUESTEN WISSENSSTAND. FACHGRUPPEN-OBMANN HOFRAT DI DR. HEINZ RASSAERTS RÄT SEINEN RUND 70 SACHVERSTÄNDIGEN, AUCH DIE JURISTISCHE UND FACH- LICH-RECHTLICHE WEITERBILDUNG NICHT ZU VERNACHLÄSSIGEN. INTERVIEW: SUSANNA SAILER Welche Bereiche verbergen sich hinter dem doch sehr umfassenden Oberbegriff der Naturwissenschaften? Naturwissenschaften betreffen eigentlich unser gesamtes Leben. In unserem Fall umfasst sie mehrere Fachgebiete: Physik, Chemie, Mathematik/Statistik, Kulturtechnik, Geologie, Biologie und Natur- und Umweltschutz. Diese Wissensbereiche sind alle sehr umfangreich. Seit wann sind Sie Obmann der Fachgruppe und wie viele Mitglieder vertreten Sie? Ich leite die Fachgruppe seit Zuständig bin ich für rund 70 Sachverständige. Was haben Sie in den zwölf Jahren für Ihre Gruppe erreicht? Wegen des riesigen Spektrums an Möglichkeiten und Fragestellungen, die sich unter dem Begriff Naturwissenschaften auftun, bestand früher bei Gericht oft nur eine vage Vorstellung, welcher Sachverständige für welches Spezialgebiet heranzuziehen sei. Das lag an der sehr groben Einteilung. Die Chemie, um ein Beispiel zu nennen, wurde klassisch in organisch und anorganisch gegliedert. Heute gehen wir anwendungsorientiert vor. Wir haben in die neue Nomenklatur unter anderem Gebiete wie Umweltchemie oder Verfahrenstechnik aufgenommen. Die Nomenklatur wurde differenzierter und punktgenauer formuliert. Das vereinfacht den Richtern, in Relation zur konkreten Fragestellung einen zertifizierten Sachverständigen auszuwählen. Welche Sachverständigen werden am meisten nachgefragt? Das Gebiet des Natur- und Umweltschutzes steht seit vielen Jahren in der Bedürfnis-Pyramide der Bevölkerung ganz oben. Hat Ihre Fachgruppe etwas Spezifisches, das sie von den anderen unterscheidet? Das Hervorstechende ist ihre allumfassende Vielfältigkeit. Oft kommt es vor, dass sich die Sachverständigen untereinander über ihre jeweiligen Fachgebiete gar nicht austauschen können. Einer, der sich beispielsweise im Naturschutz mit Fragen der Population von Salamandern auseinandersetzt, wird wenig mit dem Fachgebiet eines anderen anfangen können, der sich mit der Schwefeldioxyd-Emission beim Sulfitaufschluss von Holz beschäftigt. Was ist Ihr größtes Anliegen, die Fachgruppe betreffend? Die Fortbildung ist ein ganz wesentlicher Teil der Naturwissenschaften. Das Wissen in diesen Bereichen, so die allgemeine Lehrmeinung an den Universitäten, erneuert sich alle sieben bis zehn Jahre. Vieles kann in dieser Zeit obsolet werden. Daher ist es so notwendig, durch Fortbildung am Stand des Wissens zu bleiben. Naturwissenschafter sind allerdings in der Regel nicht sehr vertraut im Umgang mit gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen. Hier braucht es spezielle Aktivitäten. Die praxisbezogene Arbeit des SV muss stärker in das gesetzliche Umfeld integriert werden. Das ist eine zukünftige Orientierung. Was raten Sie Ihren SV? Ich rate, die aktuelle Entwicklung auf den jeweiligen Spezialgebieten stets interessiert zu verfolgen, die Anwendungsmöglichkeiten für gerichtliche Fragestellungen durchzudenken und sich juristisch auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten. Es ist für die Kommunikation mit Gerichten und Rechtsvertretern wichtig, dass man hier gut aufgestellt ist. Die fachlich-rechtliche Materie fordert ebenfalls viel Wissen ein auch auf europäischer Ebene, wie beispielsweise der Bereich des Transports gefährlicher Güter auf der Straße zeigt. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger beim Wissen über das Normenwesen auf dem letzten Stand sein. Welchen Problemen müssen Sie sich in nächster Zeit stellen? Da wären die künftigen Honorarrichtlinien. Denn bei naturwissenschaftlichen Gutachten sind die einzelnen Themenfelder und zu behandelnden Fragen nicht so einfach wiederholbar. Zum Vergleich: Etwa bei einem Kfz-Sachverständigen gibt es viele Fragestellungen, die man wegen ihrer Gleichartigkeit mehr automatisieren kann. Bei unseren Fachbereichen ist das weit weniger der Fall. Das sind oft sehr umfangreiche Gutachten, die oftmals Hunderte von Seiten füllen. Das ist vom Aufwand her ganz anders zu sehen und in der Folge auch bei der Honorierung. Das neue GebAG geht darauf schon ein, mit den autonomen Honorarrichtlinien des Ingenieur- und Architektenverbandes ergibt sich ein anwendbarer Ansatz. Wo geht der Zug für Ihre Fachgruppe hin? Die Spezialisierung wird voranschreiten, weil der Wissensaufwand für die zunehmende Flut der komplizierter werdenden Regelwerke kaum bewältigbare Ausmaße annimmt. Da im Zuge dessen die Gutachten umfangreicher und komplizierter werden, wird auch die Anzahl der Gutachten, die ein SV Ball bleiben im Jahr vornehmen kann, im Vergleich klein bleiben. Die Beiziehung anderer SV wird eher zunehmen. Was ist denn Ihr Spezialgebiet? Mein Bereich ist der technische Umweltschutz und chemische Technik. Ihre persönliche Einstellung in Bezug auf Ihre Sachverständigen-Tätigkeit? Recht haben und Recht kriegen muss nicht immer deckungsgleich sein. Der Sachverständige ist als Hilfsperson dazu da, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. SV-informativ dankt für das Gespräch und wünscht Ihnen alles Gute! STEUERTIPP Studienreisen Wenn ein SV, der als selbstständiger Unternehmer tätig ist, Kongresse, Seminare oder Schulungen besucht oder eine Fortbildungsreise unternimmt, sind die daraus resultierenden Aufwendungen grundsätzlich steuerlich absetzbar. Vorausgesetzt, diese Fortbildungsreise ist fast ausschließlich betrieblich bedingt: D.h. Planung und Durchführung sollen in einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise sein, die die überwiegende berufliche Bedingtheit erkennen lässt und einigermaßen konkret im Unternehmen zu verwerten sind. Reiseprogramm und Durchführung müssen nahezu ausschließlich auf Teilnehmer im Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen abgestellt sein. Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen nicht mehr Zeit beanspruchen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet wird. Seminarprogramme dienen dazu als Nachweis. Studienreisen mit Mischprogramm zählen zur privaten Lebensführung. Bei einem Mischprogramm sind auch jene Reisekosten, die anteilig auf ausschließlich berufliche Reiseabschnitte entfallen, nicht abzugsfähig. Fallen eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten oder sonstige Betriebsausgaben an, sind diese Kosten abzugsfähig. Wird die Fortbildungsreise aus privaten Gründen verlängert, werden die gesamten Reiseaufwendungen steuerlich nicht anerkannt. Gleiches gilt für Auslandsreisen in Begleitung der Familie. Dr. Traude Hauner-Schöpf NR.02/2007 SV-INFORMATIV 5

4 RATGEBER INTERNES Vorsorge macht Sinn TEXT: SUSANNA SAILER Bei der Vorsorgeuntersuchung sind die Österreicher allesamt ein wenig träge: Wir wären bereits froh, wenn nicht nur 14, sondern 20 Prozent der Bevölkerung in Oberösterreich und Salzburg regelmäßig zu den Gesundheits-Checks gingen, sagen MR Dr. Wolfgang Marks und Mag. Dr. Ilona Schöppl vom Institut für Vorsorge- und Sozialmedizin, einem Verein der OÖ. Ärztekammer. Wobei weibliche Personen diesem Thema aufgeschlossener gegenüberstehen als die männlichen. DER VORSORGEMUFFEL. Sorgen bereiten der Medizin nicht allein Männer mit niedriger Ausbildung, die die Gesundenuntersuchung verweigern. Paradoxerweise zählen auch Männer mit besonders guter Ausbildung, also mit Universitätsabschluss, zu den Vorsorgemuffeln, sagt die Medizinsoziologin. Das starke Geschlecht habe Angst, von einer Krankheit zu erfahren und reagiere nach der Vogel-Strauß-Methode. Oft, so Schöppl, liegen Einstellungen einer falsch verstandenen Männlichkeit vor. Fazit: Männer leben durchschnittlich sieben Jahre kürzer als Frauen. Der Mann will nicht auf die Warnsignale seines Körpers hören. Doch es kann tödlich sein, wenn VOR ALLEM MÄNNER SCHEUEN VORSORGE-CHECKS, SEI ES AUS ANGST, BEQUEMLICHKEIT ODER ZEITMANGEL. GEBEN SIE SICH EINEN RUCK, DENN DIESE BASIS-UNTERSUCHUNGEN MACHEN SINN. man Schmerz die ganze Zeit über verdrängt. ANALYSE DES LEBENSSTILS. Bei den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen liegen die Kernpunkte neben der Früherkennung von Krankheiten in der Vermeidung derselben, indem Lebensstil-Risiken analysiert werden. Der Arzt nimmt die Rolle des Beraters ein und erstellt für jeden Patienten ein eigenes Risikoprofil. Auf die individuelle Lebenssituation wird eingegangen. Marks: In westlichen Ländern ist Fettleibigkeit die Epidemie unseres Jahrhunderts. Mit einer Analyse des abgenommenen Blutes können die Blutzuckerwerte bestimmt und Diabetes erkannt werden. Ebenfalls aufschlussreich sind die Blutfettwerte und Kontrolle des Cholesterinspiegels. FRÜHERKENNUNG ZÄHLT. Weitere Checks, die Sinn machen und von den Krankenkassen bezahlt werden, sind Krebsvorsorgeuntersuchungen: Für Frauen ab 40 gewinnt die Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) an Bedeutung. Unerlässlich ist die jährliche Gebärmutterkrebs- Früherkennung durch den Abstrich in der gynäkologischen Praxis. Beim Mann ab dem 50. Lebensjahr ist Prostatakrebs-Vorsorge angesagt: Mit einem schmerzlosen Bluttest wird nach dem Prostata-spezifischen Antigen (PSA) gesucht. Erst wenn der PSA-Test positiv verläuft, erfolgt eine weitere urologische Abklärung. Ab 50 raten die Mediziner, im Abstand von zehn Jahren eine Dickdarmspiegelung (Koloskopie) einzubeziehen. Empfohlen wird die Hautkrebs-Vorsorge vor allem bei Patienten mit heller Haut und blonden bzw. rötlichen Haaren. Auch Menschen, die beruflich stark der Sonne ausgesetzt sind (etwa am Bau), sollten einmal jährlich zur Haut-Kontrolle gehen. CHECK-UP NACH MASS. Abseits der gratis angebotenen Gesundenuntersuchung nehmen sich immer mehr Privatkliniken und andere Institute dieses Themas an, indem sie maßgeschneiderte Check-ups entwickeln. Diese sind auf die Bedürfnisse stressgeplagter, termingejagter Führungs- und Fachkräfte zugeschnitten. Die Kosten werden oftmals von Privatversicherungen je nach Prämienabschluss übernommen. Viele Patienten sind auch bereit, selbst dafür in die Tasche zu greifen. Ein erstes Umdenken ist damit spürbar: Die Sorge um den eigenen Körper ist nicht unmännlich. FOTO: TRAUDE HAUNER-SCHÖPF Endlich wieder erhältlich! AB SOFORT IST DAS FÜHRENDE HANDBUCH FÜR DEN GESAMTEN PRAXISBEREICH DER LIEGEN- SCHAFTSBEWERTUNG WIEDER ERHÄLTLICH. AUTOR HEIMO KRANEWITTER HÄLT IN DER FÜNFTEN, VÖLLIG ÜBERARBEITETEN AUFLAGE EINIGE NEUERUNGEN UND ERWEITERUNGEN PARAT. Das Standardwerk der österreichischen Liegenschaftsbewertungsliteratur wurde in der nun bereits fünften, völlig überarbeiteten Auflage veröffentlicht. Darin werden die normierten Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren behandelt und mit übersichtlichen Ablaufschemata dargestellt. Der Bogen der Ausführungen spannt sich von der Beschaffung und Erfassung der Bewertungsgrundlagen, deren Auswertung und Analyse, über den korrekten Aufbau von Gutachten bis zu den einzelnen Berechnungsmöglichkeiten. UNIVERSELLER EINBLICK. Die bei der Bewertung von österreichischen Immobilien zum Tragen kommenden Vorschriften und Gesetze finden ebenso wie die landesspezifischen Parameter und Usancen Berücksichtigung. Eingegangen wird auf die notwendigen Analysen und Bewertungsansätze bei speziellen Liegenschaften wie Gewerbe-, Industrie-, Hotel-, Gastronomie-, land- und forstwirtschaftlichen Immobilien sowie Baurechts- und Superädifikatsliegenschaften. Angeführt sind auch die gesetzlichen Spezifika, die bei Liegenschaften zum Tragen kommen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Hilfreich sind die detaillierten Schilderungen hinsichtlich der Wertermittlung von Rechten und Lasten, wobei erstmals auf die Bewertung von Pflegerechten und Ausgedinge eingegangen wird. Ein eigenes Kapitel ist den kontaminierten Liegenschaften gewidmet, die aufgrund der gesteigerten Sensibilisierung im Umweltbereich haftungs- und wertmäßig zunehmend kritischer beurteilt werden. FÜR FACHLEUTE UND LAIEN. Das Buch wendet sich sowohl an den Fachmann, als auch an jene, die einen verständlichen und praxisnahen Zugang zum Wert einer Immobilie finden wollen. Die ausführliche Darstellung der Bewertungsmethoden und -zugänge wird durch Richtpreise, Mietenspiegel und Tabellen sowie Formulare und Checklisten ergänzt. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die ausgeführten Informationen und unterstützen den Anwender in der täglichen Bewertungspraxis. Das ca. 360 Seiten umfassende Werk ist im Verlag MANZ unter der ISBN-Nr erschienen und kostet im Buchhandel 46 Euro. Hohe Qualität zu günstigen Seminarpreisen Wenn es um fachliche Fortbildung geht, hat sich die Bildungsakademie des Sachverständigenverbandes einen fixen Platz im Terminkalender vieler Mitglieder erobert. Im Jahr nutzen 300 bis 400 Personen das Seminarangebot, wobei kontinuierlich 14 Vorträge in Linz und Salzburg auf dem Programm stehen. Das Motto der Bildungsakademie ist damit eindeutig: Qualität geht vor Quantität. GUT GEBUCHT. Die Anmeldungen für die jeweiligen Seminare sind limitiert. Je nach Themenschwerpunkt beteiligen sich daran zwischen 20 und 50 Sachverständige, was eine intensive Seminar-Mitarbeit ermöglicht. Die Kurse sind in der Regel gut belegt bzw. sogar ausgebucht, sagt Mag. Adelheid Haslinger, die im Verband für die Organisation und Abwicklung der Seminare zuständig ist. PROFIS FÜR PROFIS. Bei den Inhalten der Bildungsakademie dominieren Themen, die für die mitgliedstärkste Fachgruppe des Verbandes, Bau & Immobilien, von Interesse sind. Rechtlich relevante Themen sind hingegen bei Sachverständigen aller Fachgruppen beliebt. Für die Überprüfung bei Gericht im Rahmen der Verlängerung der Eintragung ist die Fortbildung im juristischen Bereich für alle SV sicherlich hilfreich, so Haslinger. Als Vortragende für die Seminare werden prominente fachkundige Personen gewonnen. GÜNSTIGE PREISE. Im Vergleich zu anderen Instituten ist der erschwingliche Seminarpreis ein besonderer Vorteil der Bildungsakademie. Für ein Halbtagsseminar ist mit Kosten in Die Teilnehmer der Bildungsakademie vor Seminarbeginn. Höhe von 100 bis 120 Euro zu rechnen, wobei Getränke und die Skripten inkludiert sind. Damit zählen wir zu den preisgünstigen Anbietern, wie uns viele Teilnehmer bestätigt haben, sagt Haslinger. LETZTER WISSENSSTAND. Die Bildungsakademie wurde im Jahr 2001 beim Landesverband eingerichtet, um den Sachverständigen mit maßgeschneiderten Seminarinhalten den aktuellen Wissensstand zu sichern. Schließlich werden im Rezertifizierungsverfahren nicht nur die getätigten Gerichtsgutachten herangezogen, sondern auch der Fortbildungspass mit den gesammelten Weiterbildungsaktivitäten des Sachverständigen beurteilt. 6 SV-INFORMATIV NR.02/2007 NR.02/2007 SV-INFORMATIV 7

5 AUS DEM VERBAND Besuchen Sie uns im Internet unter Wir möchten auf die neuen bzw. geänderten Fachgruppen- und Fachgebietseinteilungen für Gerichtssachverständige hinweisen. Unter sind die aktuellen Eintragungen ersichtlich. ÄNDERUNGEN BITTE DEM ZUSTÄNDIGEN LANDESGERICHT MITTEILEN! Auf unserer Homepage unter Informationen für Verbandsmitglieder erhalten Sie das Formular für den Fortbildungspass. Sie möchten in SV-informativ inserieren? Rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne. Telefon: 0732/ Über Ihre Anregungen und Ideen freuen wir uns. VORANKÜNDIGUNG Seminare der Fortbildungsakademie 2008 Abstimmung der Bauordnungen aller Bundesländer nach den OIB-Richtlinien mit Schwerpunkt OÖ u. Sbg. Die Auswirkung des Flächenwidmungs- u. Bebauungsplans auf den Wert des Grundstücks Baugrund mit Baugrube und Haftung Gewährleistungsrecht Die Rolle des SV bei der Tagsatzung: Auswahl Bestellung Befangenheit des SV Wärmeverbundsysteme Änderungen vorbehalten! SEMINARKALENDER der Fortbildungsakademie 2007 TERMIN: Fehlerquellen bei Estricharbeiten VORTRAGENDER: KR Robert Speigner TERMIN: SV Gutachten-Fehler und ihre Folgen VORTRAGENDER: Dr. Wolfgang Seyer TERMIN: Fehlerquellen bei Estricharbeiten VORTRAGENDER: KR Robert Speigner TERMIN: SV Gutachten-Fehler und ihre Folgen VORTRAGENDER: Dr. Wolfgang Seyer TERMIN: * WO: L PREIS: EUR 117, (137, ) Die Rolle des SV im Schiedsverfahren VORTRAGENDER: Dr. Dietmar Lux TERMIN: WO: S L PREIS: EUR 116, (136, ) Betriebswirtschaftliche Kennzahlen VORTRAGENDER: Christian Strobl-Mairhofer *gekennzeichnete Seminare sind bereits ausgebucht! Anmerkungen: L = Landwirtschaftskammer für OÖ, 4021 Linz, Auf der Gugl 3 S = Lehrbauhof, 5020 Salzburg, Moosstraße 197 Neue Mitglieder Fachgruppe Allgemein Anton Franz Bauer Honauerstr Linz, Donau Ronald Neumüller Huemerstr Linz, Donau Mag. Heimo Priess Am Weinberg Wilhering Fachgruppe Bauwesen und Immobilien Baumeister Ing. Maximilian Altmann Pfeifergasse Salzburg Otto Berndorfer Weibing Neukirchen am Walde Horst Gerald Otto Eigl Berghamerstr Alkoven Zimmerm. Ing. Reinhard Goldberger Nr Lambrechten Baumeister Ing. Gernot Hinterleitner Kirchberg Rutzenmoos Baumeister Dipl.-Ing. Roland Koller Brauereistr Mattighofen Dipl.-Ing. Martin Kübler Schiedermayerweg Linz, Donau Ing. Franz Putz Stelzhamerstr Gmunden Ing. Michael Schartner Markt Wagrain Franz Schiemer Hehenberg Neumarkt/Hausruckkreis Mag. Ing. Harald Stach Forst Alkoven Wolfgang Stundner Stelzhamerstr Buchkirchen Matthias Winkler Irrsberg Mondsee Fachgruppe Buchwesen Mag. Gerhard Reichl Felix-Dahn-Str. 1 a 5020 Salzburg Fachgruppe Dienstleistung & Sport Mag. Sabine Wölbl Altstadt Linz, Donau Fachgruppe Elektrotechnik & Maschinenbau Dipl.-Ing. Dr. Peter Fischer Stelzhamerstr. 28 B/ Steyr Alfred Leitl Hütterweg Altheim, Oberösterreich Kurt Myslik Lerchenring Wolfern Dipl.-Ing. Alois Öllinger Schönberggasse Leonding Peter Seifriedsberger Akazienweg Regau Fachgruppe IKT Martin Mayrhofer Hubertusgasse Leonding Fachgruppe KFZ Roman Eisl Haiden Aigen-Voglhub Fachgruppe Land- und Forstwirtschaft Mag. Christopher Böck Hohenbrunn St. Florian bei Linz Dipl.-Ing. Robert Schoberleitner Kaufingerstr Schwanenstadt Dipl.-HLFL-Ing. Bernhard Silber Baumgarting Gunskirchen Fachgruppe Medizin Dr. Bernhard Bauchinger Martingasse Linz, Donau Dr. Herwig Hauck Uferweg Henndorf am Wallersee Dr. Ernst Kolb Beckenberg Eggelsberg Dr. Bernhard Marks Mittergasse 21/ Saalfelden am Steinernen Meer Johann Mayrhofer Zeilerstr Reichenau im Mühlkreis Dr. Christopher Nimeth Rieglerstr Frankenburg/Hausruck Dr. Wolfgang Rathmayr Hartwagnerstr Ried im Innkreis Mag. (FH) Ronald Schatka L.-Werndl-Str Steyr Dr. Michael Schmeiser Dinghoferstr. 58/ Linz, Donau Fachgruppe Naturwissenschaften Mag. Dr. Thomas Mörtelmaier Neue Heimat 1a 5280 Braunau am Inn IMPRESSUM Herausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband für OÖ und Salzburg, Robert-Stolz-Straße 12, 4020 Linz. Redaktionsleitung: Dr. Traude Hauner-Schöpf, Schulertal 8, Linz. Redaktion: Susanna Sailer. Gestaltung, Redaktion und Produktion: Zielgruppen-Zeitungsverlags GmbH, Zamenhofstraße 9, 4020 Linz, Fotos: Bildagentur Waldhäusl Im Preis enthalten sind: Seminarunterlagen, Kaffee und Getränke Für Nichtmitglieder des Verbandes gilt der in Klammer gesetzte Preis.

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