Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen
|
|
- Renate Brodbeck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt für Personen, welche nicht in der Schweiz geboren sind sowie nicht der Personengruppe der 16- bis 25-jährigen mit fünfjährigem Schulbesuch einer Volks- oder Mittelschulstufe in der Schweiz angehören. Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz 3 dieser 12 Jahre müssen in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches liegen Während der letzten 2 Jahre vor Einreichung des Gesuches muss die Person ununterbrochen in der Gemeinde Lindau gewohnt haben Die deutsche Sprache verstehen und sprechen Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Erfolgreiche Absolvierung der Standortbestimmungen Deutsch und / oder Staatskunde Verheiratete Personen Stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch und erfüllt nur eine Person die Wohnsitzerfordernisse, so genügt für den anderen eine Wohnsitzdauer von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz. Sofern er vor der Einreichung des Gesuches während zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Lindau wohnhaft war und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt. Eine verheiratete Person kann für sich alleine ein Gesuch stellen. Sie muss jedoch die vollen Wohnsitzfristen erfüllen, selbst dann wenn der Ehepartner bereits das Schweizer Bürgerrecht besitzt, es aber erst nach der Eheschliessung erworben und die Tagelswangerstrasse Lindau Tel Fax info@lindau.ch
2 Seite 2 Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und / oder Staatskunde erfolgreich absolviert hat. Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde Einbürgerungswillige Personen, welche nicht in der Schweiz geboren sind sowie nicht während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe in deutscher Sprache besucht haben, müssen vor der Einreichung eines Einbürgerungsgesuches eine Standortbestimmung im Bereich Deutsch und / oder Staatskunde absolvieren. Standortbestimmung Deutsch: Referenz Europäisches Sprachenportfolio Schreiben Niveau A2.1, Lesen Niveau A2.2 und Hören und Sprechen Niveau B1.1. Wird der Nachweis eines entsprechenden Sprachzertifikates (Stufe B1.1 oder höher) erbracht, wird die Freistellung von der Standortbestimmung im Bereich Deutsch geprüft. Standortbestimmung Staatskunde: Die Standortbestimmung Deutsch muss bestanden sein. Die Prüfung besteht aus 45 Fragen und dauert 60 Minuten (inkl. 15 Minuten Einführung). Als Vorbereitung dient die Broschüre Echo - Informationen zur Schweiz, welche der einbürgerungswilligen Person zusammen mit der Abmeldebestätigung von der Gemeindeverwaltung zugestellt wird. Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson Fr Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für Publikation Fr Kosten Standortbestimmung Deutsch pro Teilnehmer und Standortbestimmung Fr Kosten Standortbestimmung Deutsch pro Teilnehmer und Standortbestimmung Fr zuzüglich Kosten für Broschüre Echo Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen)
3 Seite 3 Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015
4 Seite 4 Merkblatt - Einbürgerungen von ausländischen, in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder info@lindau.ch) gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt für Personen, welche in der Schweiz geboren sind. Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Lindau (für Jugendliche zwischen dem 16. und 25 Lebensjahr genügt ein Wohnsitz von 2 Jahren im Kanton) Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde In der Schweiz geborene Personen sind von den Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und Staatskunde befreit. Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson Fr Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr
5 Seite 5 pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für die Publikation Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) Fr (pro Person, ab dem vollendeten 25 Lebensjahr) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen) Fr (pro Person, Ehepaare Fr ) Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015
6 Seite 6 Merkblatt - Einbürgerungen von im Ausland geborenen Jugendlichen zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder info@lindau.ch) gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt nur für Jugendliche, welche das Gesuch nach dem 16. und vor dem 25. Geburtstag bei der kantonalen Behörde eingereicht haben, sofern sie während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe besucht haben (auch Berufsschule und andere Ausbildungsgänge). Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre ununterbrochen im Kanton Zürich Nachweis, dass in der Schweiz während mindestens 5 Jahren der Unterricht auf Volksoder Mittelschulstufe in einer der Landessprachen besucht wurde (auch Berufsschule und andere Ausbildungsgänge) Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde Einbürgerungswillige Personen, welche während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe in einer Landessprache besucht haben und das Gesuch nach ihrem 16. und vor ihrem 25. Geburtstag eingereicht haben, sind von den Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und Staatskunde befreit.
7 Seite 7 Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für Publikation Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen) Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015
Leitfaden Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber mit bedingtem Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - in der
MehrDer Weg zum Schweizer Pass
Der Weg zum Schweizer Pass Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen?
MehrVerordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )
Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.
MehrBürgerrechtsverordnung
Politische Gemeinde Bassersdorf Bürgerrechtsverordnung vom 12. September 2006 Bürgerrechtsverordnung 2/6 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 Art. 1 Rechtliche Grundlage 3 Art. 2 Sprachform 3 Art.
MehrOrdentliches Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Ordentliches Einbürgerungsverfahren 1. Gesetzliche Grundlagen Bürgerrechtsgesetz (BüG) Bürgerrechtsverordnung (BüV) Kantonsverfassung (Art. 20-21 KV) Gesetz über das Bürgerrecht ( 20-31 agg)
MehrVerordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau
Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren 2 A. Allgemeine Bestimmungen
MehrWie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern
Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen?
MehrEinbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)
gemeindeverwaltung präsidiales + controlling Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gültig ab dem 1.1.2018 Am 1.1.2018 sind die vom Bund neu
MehrSTADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)
STADT DÜBENDORF Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) vom 4. September 1995 (revidiert am 2. März 1998) (revidiert am 3. Juni 2002) (gültig ab 1. Januar 2006) (gültig
MehrEinbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)
gemeindeverwaltung präsidiales + controlling Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG) gültig ab dem 1.1.2018 Am 1.1.2018 sind die vom Bund neu
MehrEinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und
MehrVERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER
Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches
MehrInterne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017
Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide
MehrVerordnung. Gemeindebürgerrecht
Gemeinde Wasterkingen Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. Juli 2012 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Massgebendes Recht 3 Art. 2 Geschlechtsneutralität 3 B. EINBÜRGERUNG
MehrGeltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom
Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den
MehrEinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und
MehrBürgerrechtsverordnung
Bürgerrechtsverordnung vom 3. Dezember 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufnahme von Schweizer Bürgern Art. 1 Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen 3 Art. 2 Gebühren 3 2. Ehrenbürgerrecht
MehrVerordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012)
Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) I. Allgemeine Bestimmungen...2 Massgebliches Recht...2 Bürgerrechtskommission...3 Stadtrat...3 Veröffentlichung...3 II. Die Aufnahme
Mehrbürgerrechtskommission
bürgerrechtskommission Grüezi Anhang II Sie interessieren sich für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und des Bürgerrechts von Grosswangen. Dieses Merkblatt soll Ihnen den Weg dazu aufzeigen. Für allfällige
MehrInformationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren. Politische Gemeinde Märstetten
Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren Politische Gemeinde Märstetten Stand: 01. Oktober 2013 Inhalt Allgemeines / Einleitung... 2 1. Gesetzliche Grundlagen... 2 2. Voraussetzungen für die
MehrVerordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)
Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...
MehrWie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?
Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht? ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG ( und Besondere Einbürgerung) Für Bearbeitung der Gesuche zuständig: Olivia Loher, Kanzlei o.loher@sevelen.ch Tel. 081 750 11 24 / Fax
MehrWichtige Informationen zur. Einbürgerung:
Wichtige Informationen zur Einbürgerung Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert? Dann
MehrMerkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen In der Gemeinde Wikon wohnhafte ausländische Staatsangehörige können nach Erfüllen folgender Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer
MehrVerordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992
Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 (inkl. Änderungen bis 17. Dezember 2014) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 I. Allgemeines Rechtliche
MehrMerkblatt Schweizer Bürgerrecht
Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Eine Wegleitung für ausländische Staatsangehörige Wie werde ich Schweizer/-in? Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über das
MehrLeitfaden Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber ohne bedingten Rechtsanspruch Keinen bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - -
MehrMerkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs
in der Gemeinde Vilters-Wangs A) Allgemeines Anforderungen Für eine Einbürgerung wird die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt (Wohnsitzjahre im Bund, im Kanton und in der Gemeinde
MehrForumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde
Forumsveranstaltung: Ausländerrechtliche Fragestunde Montag, 19. März 2018 Tilla Jacomet, Leiterin der HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St.Gallen/ Appenzell Josef Jacober, Anwalt mit Spezialisierung
MehrWIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/IN?
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/IN? VERFAHRENSABLAUF BEI DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 70 77, F +41 58 345 70 71
MehrWie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht?
Wie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht? Informationen für Einbürgerungswillige zum Verfahren der allgemeinen Einbürgerung April 2017 Kontaktperson: Esther Gmür Brunner E Mail: esther.gmuer@kaltbrunn.ch
MehrFür allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich doch einfach an die Stadtkanzlei Willisau.
grüezi! Sie interessieren sich für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und des Bürgerrechts der Stadt Willisau. Diese Broschüre soll Ihnen den Weg dazu aufzeigen. Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte des Schweizer Bürgers Die Pflichten des Schweizer Bürgers 4. Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts 1.2 Bürgerrechtsgesetz
MehrEINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN
GEMEINDE BIRSFELDEN 40 - EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN VOM 0. MÄRZ 006 Inhaltsverzeichnis. Grundsatz.... Wohnsitz... 3. Eignung... 4. Leumund... 5. Anspruch... 6. Gesuchseinreichung...
MehrB. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme
Freiestrasse 6 - Postfach 895 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 78 4 Fax 044 78 5 90 Verordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren (vom 9. Juli 0) SKR.0
MehrErwerb des Ortsbürgerrechts
Q:\Gemeindekanzlei Bettwil\Reglemente und Tarife\Ortsbürgergemeinde Einbürgerung Merkblatt Stand 29.11.2010.doc Erwerb des Ortsbürgerrechts Merkblatt Stand 29. November 2010 Seite 2 A) Allgemeines Die
MehrLeitfaden Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber ohne bedingten Rechtsanspruch Keinen bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - -
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger Die Pflichten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger 4. Erwerb
MehrReglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)
Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen Reglement für
MehrEinbürgerung. Informationen zur ordentlichen Einbürgerung
1. Verfahren Ausländerinnen und Ausländer Es wird zwischen der Besonderen und der Allgemeinen Einbürgerung unterschieden. Folgende Merkmale der verschiedenen Verfahren sind zu beachten: 1.1 Besondere Einbürgerung
MehrBürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen
Bürgergemeinde Liestal Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Stand Januar 2017 Gesetzesgrundlagen A. Bund Eidgenössisches Bürgerrechtsgesetz, in Kraft seit 01.01.2006 B. Kanton
MehrRechtsgrundlagen. > Einreise und Aufenthalt > Schweizer Bürgerrecht/ Einbürgerung > Fragen zum neuen Recht
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Bundesverfassung (BV) Art. 38 Erwerb und Verlust der Bürgerrechte Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt
MehrEinwohnergemeinde Buchrain. Merkblatt Bürgerrechtskommission Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
Einwohnergemeinde Buchrain Erwerb des Schweizer Bürgerrechts vom 31. Dezember 2017 Einwohnergemeinde Buchrain 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 I. Voraussetzungen 2 Art. 1 Wohnsitzerfordernis 2
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung: Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Formulare
MehrInformation über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren
Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Seit dem 01.01.2007 ist das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren kann bei Ausländerinnen und Ausländern,
MehrReglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)
Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen
MehrWIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER?
WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER? INFORMATIONEN ZU DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG 1. Verfahren Ausländerinnen und Ausländer Es wird zwischen der Besonderen und Allgemeinen Einbürgerung unterschieden. Folgende
MehrLeitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern
Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern I VORAUSSETZUNGEN 1. ALLGEMEINES Bei dieser Art von Einbürgerung geht es um die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern, die
MehrInformationen zum Einbürgerungsverfahren
Informationen zum Einbürgerungsverfahren Erwerb des Bürgerrechts in der Stadt Kreuzlingen durch ausländische Staatsangehörige (ordentliche Einbürgerung) 1 Inhalt 1. Allgemeines 3 2. Zuständigkeit 3 3.
MehrRichtlinien für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Schwyz Seite 1. Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz
Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Schwyz Seite 1 G E M E I N D E s c h w y z www.gemeindeschwyz.ch Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz In Kraft
MehrWIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/-IN? INFORMATIONEN ZU DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG. Dezember 2010
Dezember 2010 WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/-IN? INFORMATIONEN ZU DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG Für Bearbeitung der Gesuche zuständig: Olivia Loher, Kanzlei o.loher@sevelen.ch Tel. 081 750 11 24 / Fax
MehrVerordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren
Verordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren vom 9. Juli 2012 (in Kraft seit 1. Oktober 2012) SKR 3.20 A. Rechtgrundlage und Zuständigkeit 1 Rechtsgrundlage
MehrVerordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)
4. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) vom. Mai 08 (Stand. Januar 08). Allgemeine Bestimmung Zuständigkeit Zuständiges Departement im Sinne des Gesetzes
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung: Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Formulare
MehrRichtlinien. für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller
Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Inhalt. Gesetzliche Grundlagen. Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz). Bürgerrechtsgesetz
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Einbürgerungskommission Lauerz Telefon: 041-811 26 22 Husmatt 1 E-Mail: gemeinde@lauerz.ch 6424 Lauerz website: www.lauerz.ch Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung: Das neue Bürgerrechtsgesetz des
MehrEinbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil
Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil Erstellt im Jahr 2012 Inhalt 1 Grundlagen für die Einbürgerung... 2 1.1 1.2 1.3 Gesetzliche Grundlagen... 2 Voraussetzungen für die Einbürgerung... 2 Inhalt
MehrMerkblatt Einbürgerungskategorien
A) Besondere Einbürgerung Schweizer mit bürgerrecht: Schweizerbürger, die bereits Bürger des St. Gallen sind 5 Jahre Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei
MehrNr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER
Nr 60 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4 Postfach 0 Telefax +4 90 4 70 info@ostermundigen.ch CH-07 Ostermundigen
MehrLeitfaden Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber mit bedingtem Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - in der
MehrNeuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018
Neuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Änderung der gesetzlichen Grundlagen Dominik Fluri, Leiter Bürgerrecht, Amt für Gemeinden 1 Ausgangslage Totalrevision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes
MehrVerordnung über das Gemeindebürgerrecht. vom 24. November Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht
Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht Inhaltsverzeichnis
MehrKantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) 4. Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) (vom. August 07), Der Regierungsrat, gestützt auf des Gesetzes über das Bürgerrecht vom 6. Juni 96 4, beschliesst:. Abschnitt:
MehrBürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG)
0.00 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) Vom. August 005 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Graubünden ), gestützt auf Art. der Kantonsverfassung ), nach Einsicht in die Botschaft
MehrRichtlinien über das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Richtlinien über das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vom 0. Januar 04 Inhaltsverzeichnis Art. Voraussetzungen... Art. Abgabe der Einbürgerungsunterlagen... Art.
MehrGesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) 2.1. Erwerb durch ordentliche Einbürgerung
Vernehmlassungsentwurf Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) VOM I. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 'Dieses Gesetz regelt den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes
Mehrbürgerrechtskommission
bürgerrechtskommission Grüezi Anhang II Sie interessieren sich für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und des Bürgerrechts von Grosswangen. Dieses Merkblatt soll Ihnen den Weg dazu aufzeigen. Für allfällige
MehrDas neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen
Forum Integration der Anlaufstelle Integration Aargau 11. Mai 2017 Das neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen Annarita Rombini, Sektion Einbürgerungen Deutsche Schweiz 1, SEM Themenübersicht
MehrGesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011
Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011 Informationsveranstaltung vom 27. August 2012 der Stimme der Migrantenvereine des Kantons St.Gallen Departement des Innern Inhaltsverzeichnis
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung An m e rkung Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Einbürgerungsvoraussetzungen
MehrErwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre
Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die Idee 4-5 Verfahrensablauf 6 Fragen zum Verfahrensablauf 7 Hinweis auf Orientierungsversammlungen
MehrVerordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV)
Bürgerrechtsgesetz: Verordnung.0 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) Vom. Dezember 07 (Stand. Januar 08) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 Abs. des Bürgerrechtsgesetzes (BüRG)
MehrI. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen
4.00 Bürgerrechtsgesetz vom. September 99 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Erwerb Art. Erwerb und Verlust des Gemeinde-
MehrEinwohnergemeinde. Zwingen. Einbürgerungsreglement
Einwohnergemeinde Zwingen Einbürgerungsreglement vom 27. November 2008 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen erlässt, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993,
MehrVerordnung über das Gemeindebürgerrecht. Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht
Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 (Änderungen per 1. Januar 2016) Verordnung über das Gemeindebürgerrecht
MehrEINBÜRGERUNGS REGLEMENT
BUERGERGEMEINDE ROTHENFLUH EINBÜRGERUNGS REGLEMENT vom 7. April 1995 Gültig ab 15. Mai 1995 Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Rothenfluh gestützt auf 26 Abs 1 des
MehrI. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Gemeinde Mauensee I. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? II. Welche Anforderungen stellen wir an das persönliche Gespräch mit ihnen? III. Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab? IV. Wer ist in Mauensee
MehrAmt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Das neue Bürgerrecht
Das neue Bürgerrecht Inhalt 1. Ausgangslage neues Bundesgesetz A B Wichtigste Neuerungen gemäss Bundesrecht Materielle Voraussetzungen 2. Situation auf kantonaler Ebene A B Wichtigste Neuerungen gemäss
MehrEINBÜRGERUNGSREGLEMENT
BÜRGERGEMEINDE LAUSEN EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Stand 22. Mai 2012 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 beschliesst: A.
MehrEinbürgerungsreglement
Einbürgerungsreglement der Gemeinde Therwil vom 25. Mai 2007 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Therwil, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst: A. Geltungsbereich
MehrEINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Einbürgerungsreglement
2 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Einbürgerungsreglement GEMEINDE OBERDORF / Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberdorf, gestützt auf 26 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes
MehrBÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM
BÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 INHALTSVERZEICHNIS A. GELTUNGSBEREICH SEITE 1 Grundsatz 3 B. VORAUSSETZUNGEN DER EINBÜRGERUNG
MehrEinbürgerungsreglement
der Gemeinde Arlesheim vom 22. Juni 1994 1 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Arlesheim, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst: A. Geltungsbereich 1
MehrEinbürgerung von Schweizern
Gemeinde Zumikon Sekretariat Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 sekretariat@zumikon.ch Einbürgerung Schweizern Bereich MERKBLATT zur Aufnahme Schweizer Bürgern in das Gemeindebürgerrecht
MehrRichtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller
Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Ausgabe vom: 15. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 3 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018 Gesetzliche Grundlagen Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR noch nicht bekannt) Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR noch nicht bekannt) Kant.
MehrEINBÜRGERUNGS-REGLEMENT
EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT der Bürgergemeinde Füllinsdorf vom 16. Dezember 2008 Die Bürgergemeinde-Versammlung der Gemeinde Füllinsdorf erlässt, gestützt auf 26 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar
MehrMerkblatt über die ordentliche Einbürgerung
Stadt Amriswil Stadtkanzlei Arbonerstrasse 2 Postfach 1681 8580 Amriswil E-Mail info@amriswil.ch Internet www.amriswil.ch Telefon 071 414 11 11 Telefax 071 414 11 83 Direktwahl 071 414 12 32 Merkblatt
MehrGrundsätze für den Erwerb des Bürgerrechts in der Stadt Kreuzlingen durch ausländische Staatsangehörige
Grundsätze für den Erwerb des Bürgerrechts in der Stadt Kreuzlingen durch ausländische Staatsangehörige 07.06.2005 (inkl. Nachträge bis 30.09.2008) 2007 01 08 Grundsätze für den Erwerb des Bürgerrechts.doc
MehrEinbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen
Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen vom 06. Juni 2008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Läufelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:
MehrINFORMATIONEN ZUR ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG
INFORMATIONEN ZUR ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG Inhalt dieser Broschüre Vorwort... 3 Grundsätzliches... 4 Prozessablauf ordentliche Einbürgerung... 5 Wohnsitzvoraussetzungen... 7 Wohnsitzvoraussetzungen nach
MehrFragenkatalog. Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren. Revisionsvorschlag Ja Nein Begründung / Bemerkungen / Vorschläge
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren Bern, den 16.12.2009 Fragenkatalog Hinweis: Allgemeine Bemerkungen können am Ende des Fragenkatalogs
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Einbürgerungsbehörde Rathausplatz 6 6415 Arth Direktwahl 041 859 02 37 E-Mail gemeindekanzlei@arth.ch Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Das neue Eidg. Bürgerrechtsgesetz ist gültig seit 1. Januar 2018
MehrGesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Schlussfassung (6/GE 9/0) Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 6. Dezember 07 I.. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes
Mehr