Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

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1 Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt für Personen, welche nicht in der Schweiz geboren sind sowie nicht der Personengruppe der 16- bis 25-jährigen mit fünfjährigem Schulbesuch einer Volks- oder Mittelschulstufe in der Schweiz angehören. Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz 3 dieser 12 Jahre müssen in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches liegen Während der letzten 2 Jahre vor Einreichung des Gesuches muss die Person ununterbrochen in der Gemeinde Lindau gewohnt haben Die deutsche Sprache verstehen und sprechen Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Erfolgreiche Absolvierung der Standortbestimmungen Deutsch und / oder Staatskunde Verheiratete Personen Stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch und erfüllt nur eine Person die Wohnsitzerfordernisse, so genügt für den anderen eine Wohnsitzdauer von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz. Sofern er vor der Einreichung des Gesuches während zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Lindau wohnhaft war und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt. Eine verheiratete Person kann für sich alleine ein Gesuch stellen. Sie muss jedoch die vollen Wohnsitzfristen erfüllen, selbst dann wenn der Ehepartner bereits das Schweizer Bürgerrecht besitzt, es aber erst nach der Eheschliessung erworben und die Tagelswangerstrasse Lindau Tel Fax info@lindau.ch

2 Seite 2 Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und / oder Staatskunde erfolgreich absolviert hat. Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde Einbürgerungswillige Personen, welche nicht in der Schweiz geboren sind sowie nicht während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe in deutscher Sprache besucht haben, müssen vor der Einreichung eines Einbürgerungsgesuches eine Standortbestimmung im Bereich Deutsch und / oder Staatskunde absolvieren. Standortbestimmung Deutsch: Referenz Europäisches Sprachenportfolio Schreiben Niveau A2.1, Lesen Niveau A2.2 und Hören und Sprechen Niveau B1.1. Wird der Nachweis eines entsprechenden Sprachzertifikates (Stufe B1.1 oder höher) erbracht, wird die Freistellung von der Standortbestimmung im Bereich Deutsch geprüft. Standortbestimmung Staatskunde: Die Standortbestimmung Deutsch muss bestanden sein. Die Prüfung besteht aus 45 Fragen und dauert 60 Minuten (inkl. 15 Minuten Einführung). Als Vorbereitung dient die Broschüre Echo - Informationen zur Schweiz, welche der einbürgerungswilligen Person zusammen mit der Abmeldebestätigung von der Gemeindeverwaltung zugestellt wird. Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson Fr Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für Publikation Fr Kosten Standortbestimmung Deutsch pro Teilnehmer und Standortbestimmung Fr Kosten Standortbestimmung Deutsch pro Teilnehmer und Standortbestimmung Fr zuzüglich Kosten für Broschüre Echo Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen)

3 Seite 3 Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015

4 Seite 4 Merkblatt - Einbürgerungen von ausländischen, in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder info@lindau.ch) gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt für Personen, welche in der Schweiz geboren sind. Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Lindau (für Jugendliche zwischen dem 16. und 25 Lebensjahr genügt ein Wohnsitz von 2 Jahren im Kanton) Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde In der Schweiz geborene Personen sind von den Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und Staatskunde befreit. Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson Fr Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr

5 Seite 5 pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für die Publikation Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) Fr (pro Person, ab dem vollendeten 25 Lebensjahr) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen) Fr (pro Person, Ehepaare Fr ) Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015

6 Seite 6 Merkblatt - Einbürgerungen von im Ausland geborenen Jugendlichen zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen über die Einbürgerung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Präsidiales ( oder info@lindau.ch) gerne zur Verfügung. Anmerkungen zum Verfahren Das Schweizer Bürgerrecht wird im Normalfall durch eine Aufnahme in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht erworben. Dazu ist auch eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erforderlich. Das Verfahren ist daher dreistufig und für jede Stufe (Gemeinde - Kanton - Bund) gelten spezielle Vorschriften. Der Wohnsitz zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Die Wohndauer muss bei der Gesuchstellung erfüllt sein und auch bis zum Abschluss des Verfahrens ist der Wohnsitz in der Gemeinde Lindau beizubehalten. Andernfalls ist eine Einbürgerung in der Gemeinde Lindau nicht mehr möglich. Diese Verfahrensart gilt nur für Jugendliche, welche das Gesuch nach dem 16. und vor dem 25. Geburtstag bei der kantonalen Behörde eingereicht haben, sofern sie während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe besucht haben (auch Berufsschule und andere Ausbildungsgänge). Bedingungen Wohnsitz in der Gemeinde Lindau Mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon die letzten 2 Jahre ununterbrochen im Kanton Zürich Nachweis, dass in der Schweiz während mindestens 5 Jahren der Unterricht auf Volksoder Mittelschulstufe in einer der Landessprachen besucht wurde (auch Berufsschule und andere Ausbildungsgänge) Unbescholtener Ruf (keine Einträge im Betreibungs- und Strafregister) Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, keine Steuerschulden, kein Bezug von Sozialhilfe) Verfahrensablauf Einreichung des Gesuches Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Lindau Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Behörde Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch die Bundesbehörde Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht mittels Verfügung der kantonalen Behörde und Zustellung der Einbürgerungsurkunde Standortbestimmung Deutsch und / oder Staatskunde Einbürgerungswillige Personen, welche während mindestens 5 Jahren den Unterricht einer Volks- oder Mittelschulstufe in einer Landessprache besucht haben und das Gesuch nach ihrem 16. und vor ihrem 25. Geburtstag eingereicht haben, sind von den Standortbestimmungen im Bereich Deutsch und Staatskunde befreit.

7 Seite 7 Gebühren Einbürgerungsgebühren Gemeinde: Einzelperson unter 25-jährig Fr Ehepaar unter 25-jährig Fr pro miteingebürgertes Kind Fr Kosten für Publikation Fr Einbürgerungsgebühren Kanton: Fr (pro Person) Einbürgerungsgebühren Bund: Fr (pro Person, Fr Ermässigung bei Ehepaaren und Minderjährigen) Verfahrensdauer Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von der Persönlichen Situation der einbürgerungswilligen Person und dem entsprechenden Verfahren ab. Bezug der Gesuchsformulare und Auskünfte Einbürgerungswillige Personen können die Unterlagen für die Einbürgerung bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Abteilung Präsidiales, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, beziehen. Einreichung der Gesuchsformulare Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformulare sind mit den entsprechenden Unterlagen per Post an folgende Adresse einzusenden: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Postfach 8090 Zürich Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern um ordentliche und erleichterte Einbürgerung. Hinweis Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Stand: September 2015

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