1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland
|
|
- Kevin Lehmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Irene Kalinin Wasser- und Bodenverband Landgraben Neubrandenburg, 23.September 2014
2 1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland 3. Biber- Auswirkungen auf wasserwirtschaftliche Anlagen und den Wasserabfluss 4. Biber- Auswirkungen auf die Gewässerunterhaltung 5. Fazit
3 Ausrottung im19.jh. Wiederansiedelung Ende des 20.Jh Ausbreitung Anfang des 21.Jh. Konflikt Kulturlandschaft und Lebensraumanspruch des Bibers
4 Jahr Betroffene WBV in M-V Standorte Kosten für WBV in Quelle Landesverband der WBV M-V
5 Jahr Anzahl betroffene Gewässer Anzahl punktuell Kosten der GWU in *ohne Personalkosten 2005/ ,41* ,38* ,11* ,40* ,59* , , , ,42
6 50 Gewässern von 1281 Gewässern betroffen 101 Punkte in den 50 Gewässern, wo der Biber aktiv ist 3 Deiche sind betroffen Kosten im Jahr 2006 gezeigt, dass wir von damals ca 1000 bis zum Jahr 2012 bei ca (ohne Deich) Ausgaben zur Beseitigung der Hindernisse und Schäden 2013 Ausgaben bei ca Ausgaben bisher bei ca
7 Stand September 2011
8 Stand März 2013
9 Stand September 2014
10 Biberdämme Aufstau Rückstau im Gewässer selbst und in einmündende Gewässer und Dränagen; Anhebung des Grundwasserstandes-Beeinträchtigung von Grundstücken Gebäuden und öffentlichen Anlagen Bibergänge Zerrstörung der Ufer, Deiche, Untergrabung der Uferstreifen- Gefahr für die Gewässerunterhaltung Baumfällungen am Gewässer Abflussbehinderung, Behinderung der Gewässerunterhaltung Biberburgen stehende Gewässer: im Regelfall keine Auswirkungen fließende Gewässer: siehe Bibergänge
11 Verstopfung von Durchlässen Erhöhung der Staustufen durch Einbringen von Astund Strauchwerk in die Stauöffnung Aufhöhung der obersten Steinschwellen in Raugerinnebeckenpässen Aufstau Rückstau im Gewässer, Anhebung des Grundwasserstandes Nagen an Stautafeln Absenken des Wasserspiegels, Ableiten des Wassers
12 Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers zweiter Ordnung Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabfluss Erhaltung der Ufer, durch Erhaltung und Neuanpflanzung standortgerechter Ufervegetation, sowie Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27 Bundesnaturschutzgesetz Landesnaturschutzgesetz Anhang II und IV FFH-Richtlinie Wasserverbandsgesetz Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz - GUVG - AGWVG Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz Satzung des Verbandes
28 Wasserwirtschaftliche Konflikte: Überstaute Flächen Flächenbereitstellung- Uferstreifen??? Rückstau Entschädigung der Eigentümer und Flächennutzer??? Überflutungsgefahr Eingreifen im Rahmen der GWU??? Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz
29 Ständige Kontrolle und Beobachtung der durch die Biber besiedelten Gewässerabschnitte Beräumung von Abflusshindernissen aus dem Gewässerbett Beseitigung der Aufhöhungen an Stau- und Wehranlagen Widerherstellung des Durchflusses an Durchlässen wegen Verstopfung durch Biberaktivität Spülung und ggf. Instandsetzung rückgestauter verrohrter Gewässerabschnitte Reparatur von Stautafeln und Ersatz von angenagten Staubohlen Ufersicherung Deichreparaturen
30 Anbringen von Einlaufgittern vor verrohrten Gewässerabschnitten, Dükern und Durchlässen Vorsorgliche Sicherung der Stautafeln in von Bibern besiedelten Gewässern Einbau von Biberdrainagen; Bibertäuschern Einbau von Biberschutzgittern im Deich Sicherung von Ufergehölzen
31
32
33
34
35
36 Fazit Klärung folgender Fragen in einem landesweiten Bibermanagement 1. Wie gehen wir mit den immer weiter steigenden Biberzahlen in der Kulturlandschaft um? 2. Wie wird mit dem Entschädigungsanspruch der Eigentümer und Nutzer umgegangen und wer ist für die Begleichung zuständig? 3. Wer kommt für die Biber -Mehrkosten bei den Wasser- und Bodenverbänden auf? 4. Wie könnte eine Flächenbereitstellung zur Schaffung von Uferstreifen langfristig gesichert werden? Aufgabe für die gesamte Gesellschaft!
37 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung Referat 2: Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes 14.11.2016 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion
MehrLust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter
9. Erfahrungsaustausch Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter Thedinghausen 22. September 2011 Ohne Moos nix los Gewässerentwicklungsprojekte beim Mittelweserverband Dipl.-Ing. Geschäftsführer (noch)
MehrWasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe
Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe Einstimmung Grundlagen Aufgabe der Gewässerschau Fragen? Weser 2014 Einstimmung Film Lebendige Gewässer in NRW MKLUNV 2015 Rd. 4 Minuten Quelle: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/
MehrLandkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
Mehr23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach
23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach Dipl.-Ing. Sandra Merx, Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung in Thüringen 1 Gewässerunterhaltung Begriffsbestimmung Rechtliche
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrWorkshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1
Workshop der Kooperation Mittelweser am 23.04.2012 in Minden 23.04.2012 S1 Überblick über das grundsätzliche Vorgehen der WSV und Rand- und Rahmenbedingungen aus der verkehrlichen Nutzung der Weser Helga
MehrHinweise zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben
Hinweise zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben Informationen für Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Billstedt, Horn, Billbrook, Rothenburgsort und Hamm Gräben und Mulden zur Regenwasserableitung
MehrStrukturverbesserung durch Gewässerunterhaltung
Strukturverbesserung durch Gewässerunterhaltung Dipl.-Biol. Harald Kroll SGL Gewässer und Bodenpflege Umsetzung WRRL in Sachsen - Gliederung Einführung Darstellung der Situation in Gesetzlicher Rahmen
MehrÖffentliche Bekanntmachung:
Öffentliche Bekanntmachung: Satzung der Gemeinde 48485 Neuenkirchen zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung vom 14.12.2017 Präambel: Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrGebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Herten vom
Der Bürgermeister Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Herten vom 30.11.2018 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrInfoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632
Infoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632 Essen-Oldb. Tagesordnung: 1. Begrüßung: Josef Kolbeck,
MehrWas bringt das neue WHG? Ausbau und Unterhaltung
Was bringt das neue WHG? Ausbau und Unterhaltung 1 Übersicht 1. Abgrenzung Unterhaltung Ausbau 2. Gewässer / Ufer 3. Vorschriften zur Unterhaltung 4. Umfang der Gewässerunterhaltung 5. Anforderungen an
MehrSatzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016
Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016 Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrEntwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des. Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger
Entwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des Sachverständigen Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger Worum geht es? - Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern Geschichte - gesetzliche Grundlagen
MehrBiber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis
Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis Populationsentwicklung Was tut er? Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Beispiele Biber und Wasserwirtschaft im Main-Kinzig-Kreis
MehrSatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Gemeinde Nordwalde
Aufgrund Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Gemeinde Nordwalde - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
MehrNaturnahe Gewässerunterhaltung
und Lösungsvorschläge Naturnahe Gewässerunterhaltung Chance oder Risiko für den Hochwasserschutz 1/22 und Lösungsvorschläge Gewässerunterhaltung sind alle Tätigkeiten, mit denen die wassergesetzlich vorgegebene
MehrGewässerunterhaltung im Spannungsfeld von Abflusssicherung und Gewässerentwicklung
Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld von Abflusssicherung und Gewässerentwicklung 16. Mai 2017 Schortens Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. Inhaltsverzeichnis Vorstellung Begriff
MehrSatzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW vom
Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW vom 08.12.2017 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
MehrSatzung der Stadt Lüdinghausen zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW vom
Satzung der Stadt Lüdinghausen zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW vom 16.12.2016 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
MehrSatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Rees vom
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Rees vom 20.12.2016 Aufgrund 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrS t a d t V r e d e n
S t a d t V r e d e n Satzung der Stadt Vreden über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für die fließenden Gewässer II. Ordnung vom 29. November 2017 Ändernde Satzung Lfd. Nr. Ändernde
MehrSatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung) vom
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung) vom 19.12.2016 Aufgrund - der 7-9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
MehrBayerisches Landesamt für Umwelt. Sedimentmanagement. als Teil der Gewässerunterhaltung
Sedimentmanagement als Teil der Gewässerunterhaltung Warum müssen die Fließgewässer unterhalten werden? Wo und wie ist die U. gesetzlich geregelt? 1. Rechtliche Grundlagen Gewässer / Wasserstraßen Wer
MehrWassersport und Naturschutz Rechtsgrundlagen für Bundeswasserstraßen
Wassersport und Naturschutz Rechtsgrundlagen für Bundeswasserstraßen V I Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Gliederung des Vortrages Aufgaben der Wasser und Schifffahrtsverwaltung Rechtsgrundlagen
MehrGewässerrandstreifen. Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele
Gewässerrandstreifen Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele Gewässerrandstreifen / Vortrag / Geo-Forum 06.07.2017 / Andreas
MehrGewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis
Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis Gewässer-Nachbarschaft Westerwald-Lahn & Taunus-Lahn in Freienfels 15. November 2016 Inhalt 1)
MehrUnterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte
Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück
MehrEinführung Ökologische Gewässerunterhaltung. Informationsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL am
Einführung Ökologische Gewässerunterhaltung Informationsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL am 13.04.2016 Rechtliche Grundlagen 39 Wasserhaushaltsgesetz Gewässerunterhaltung (1) Die Unterhaltung eines
MehrAmtsblatt Nr. 12 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1
Amtsblatt Nr. 12 der Gemeinde Nordwalde vom 20.12.2016 Seite 1 04 Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Gemeinde Nordwalde Anmerkung: Die Bezeichnung der männlichen
MehrSatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom 21.12.2016 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss vom: bekannt gemacht am: in Kraft getreten
MehrBiber und Wasserwirtschaft
Biber und Wasserwirtschaft Grundsätzliches Was tut er? Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Beispiele Biber und Wasserwirtschaft / HGON-Herbsttagung am 10./11. Sept. 2011
MehrWarum ist es so schwierig unsere Bäche zu renaturieren?
Warum ist es so schwierig unsere Bäche zu renaturieren? Nutzung und naturnahe Gewässerentwicklung Rahmenbedingung: EU-Richtlinien Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) RL 2000/60/EG u.a. Erhalt oder Erreichung
MehrSatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gern. 64 LWG NRW der Kreisstadt Steinfurt vom
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gern. 64 LWG NRW der Kreisstadt Steinfurt vom 15.12.2017 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
MehrMinimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie
Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Natur Anlieger 06691/21162 Folie 2 Prüfung der Eigentumsverhältnisse Quelle: INGRADA Folie 3 Wann muss eingegriffen werden? Beispiel 1 Folie
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Rechte und Pflichten der Gewässerunterhaltungspflichtigen 18.09.2014 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft & Bodenschutz
MehrEinführung in das Wasserrecht
Einführung in das Wasserrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Dohmen, LL.M. KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018 Berlin AGENDA
MehrWasser- und Bodenverband Oberland Calau - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Wasser- und Bodenverband Oberland Calau - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 / 14001 und BS OHSAS 18001 Gewässerunterhaltungsplan 2019 der Gewässer I. Ordnung und
MehrGewässerunterhaltungsplan 2017
Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Körperschaft des öffentlichen Rechts Gewässerunterhaltungsplan 2017 Verfasser und Unterhaltungspflichtiger Wasser- und Bodenverband
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Rechte und Pflichten der Gewässerunterhaltungspflichtigen 09.10.2014 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft & Bodenschutz
MehrGewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung an der Panke ein Widerspruch?
3. Tag der Panke Wird die Panke wieder ein strudelnder Fluss? Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung an der Panke ein Widerspruch? Dipl.-Hydr. Andreas Krone Geschäftsführer Verbandsgebiet Verbandsgebiet
MehrDipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen
Dipl.- Fischereiing. Roland Müller Landratsamt Hildburghausen Rechtsgrundlagen die Theorie Die Wasserrahmenrichtlinie wollen wir ausklammern, sie ist in deutsches Recht umgesetzt und zwar durch: Wasserhaushaltsgesetz
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz
MehrWasserhaushaltsgesetz Bundesrecht. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2010 (BGBl I S. 1163) - Auszug - 1) 2) 1) Das Gesetz dient der Umsetzung der - Richtlinie
MehrGEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018
GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 Ute Juchem Struktur und Genehmigungsdirektion Nord 1. Ausgangslage: WRRL 2000, WHG 2009, LWG 2015: "Wasser
MehrGewässerunterhaltung in der Selbstverwaltung von Wasser- und Bodenverbänden
Gewässerunterhaltung in der Selbstverwaltung von Wasser- und Bodenverbänden 14. November 2016 Mutterstadt Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. Teil I 2 Vorpommern 3 Niedersachsen
MehrAnna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz
GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2014 LANDWIRTSCHAFTLICHE DRAINAGEN UND GEWÄSSERUNTERHALTUNG Anna Kirchner Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz Ausgangslage: WRRL und WHG 2010 1. Bewirtschaftungsgrundlagen
MehrPlan zur Unterhaltung
Plan zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung Saison 2017/2018 Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz Körperschaft des öffentlichen Rechts Verfasser und Unterhaltungspflichtiger Wasser- und Bodenverband
MehrGewässerunterhaltung, Rechte, Pflichten & Ökologie. Dr. Nikolai Panckow. Westergellersen
Gewässerunterhaltung, Rechte, Pflichten & Ökologie Dr. Nikolai Panckow Westergellersen 23.10.2017 Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 1 Gesetzlicher Rahmen und Regelungen Landkreise WRRL Wasserhaushaltsgesetz
MehrDie Abwasseranlage als Biberrevier. Gerhard Schwab, M.Sc. BN-Bibermanager Südbayern
Die Abwasseranlage als Biberrevier Gerhard Schwab, M.Sc. BN-Bibermanager Südbayern Der Akteur Biber gehören zu den Nagetieren Gewicht: 20-25 kg Körperlänge: bis 140 cm mit Kelle Biber sind reine Vegetarier
MehrDer wasserrechtliche Gewässerrandstreifen DVL-Seminar am in Soest Joachim Drüke
Der wasserrechtliche Gewässerrandstreifen DVL-Seminar am 2.2.2012 in Soest Joachim Drüke Grund(ge-)sätzliches Die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) stehen unter dem grundgesetzlich geregelten
MehrDas Landeswassergesetz neue Impulse für die Gewässerentwicklung
GEWÄSSERENTWICKLUNG AKTUELL 2015 Das Landeswassergesetz 2015 - neue Impulse für die Gewässerentwicklung Folie 1 Warum eine Neufassung des LWG? Neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes seit 1. März
MehrGliederung. Gewässerpflegeplan Alster RönneR. Ein Baustein. und. Einführung. Unterhaltung von Alster und Rönne. Beispiele
Ein Baustein für einen ordnungsgemäßen Abfluss und für eine ökologische Funktionalität Gliederung Einführung Unterhaltung von Alster und Rönne Beispiele 1 Einführung Der Gewässerpflegeplan ist ein Fachplan
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches
MehrIngenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern Einführung und Grundlagen
Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern Einführung und Grundlagen Einführung - Grundlagen - Folie Nr. 1 Einführung Nach saarländisches Wassergesetz, 2 Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (1)
MehrGewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1
Gewässerschutz und Landwirtschaft SGAR/SSDA-Tagung Luzern 4.9.2015 - Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässer und Bauern: Wie kann ein Nebeneinander auf engem Raum funktionieren? Ein knapper Boden Eine
MehrDer Biber kommt. Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber in Nordrhein-Westfalen. (Hamm 30/ ) Dr. Armin Münzinger/Folie 1 von 18
Der Biber kommt (Hamm 30/31.03.2017) Überlegungen zum zukünftigen Umgang mit dem Biber in Nordrhein-Westfalen Dr. Armin Münzinger/Folie 1 von 18 Vortragsinhalte - Bibereigenschaften von Interesse für den
MehrBewirtschaftungsplanung und WRRL. Umsetzung an Bundeswasserstraßen
Bewirtschaftungsplanung und WRRL Umsetzung an Bundeswasserstraßen Verknüpfungen und Konsequenzen aus dem WHG Rechtlicher Rahmen BfG / UBA Kolloquium Gewässerökologie und Schifffahrt 3./4. Februar 2010
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrTOP 5. Schwerpunkt: Gewässerrandstreifen
TOP 5 Schwerpunkt: Gewässerrandstreifen Wo nicht anders gekennzeichnet sind alle Fotos und Abbildungen sind aus dem Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern entnommen, Schriftenreihe
MehrVerordnung. über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Schaumburg (Unterhaltungsordnung)
Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Schaumburg (Unterhaltungsordnung) Auf Grund der 115 und 118 des Nieders. Wassergesetzes NWG vom 28.10.1982
MehrBibermanagement in Brandenburg - die Biberbeauftragten stellen sich vor
- die Biberbeauftragten stellen sich vor Mathias Gutt Biberbeauftragter MLUL, Ref. 24 Die Biber größtes Nagetier Europas Körperlänge: 80 bis 102 cm (+ Schwanz/Kelle) Gewicht: 23 bis 30 kg aktueller Bestand
MehrDas neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010
Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010 Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte Naturschutzvereine Petra Pagel, TMLFUN 1 Themenüberblick Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrAnforderungen an die Benutzung von Gewässern
Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2
MehrWas sind Gräben? Einführung in das Thema. Thomas Paulus
Was sind Gräben? Einführung in das Thema Thomas Paulus Was sind Gräben? Gliederung 1. Einleitung 2. Was sind Gräben, welche Funktion haben sie? 3. Rechtliche Einstufung der Gräben 4. Bedeutung für Tier-
MehrMaßnahmentabelle für die Ennepe - Entwurf Vorraussichtlich notwendige bzw. bereits realisierte
lfd. Stationierung Nr. Funktionselement / Schlagwort zur Bezeichnung Maßnahmengruppe Herstellung 1 41+920 Durchlasses 2 41+830-41+820 Schaffung naturnaher Fließverhältnisse 3 41+640 Herstellung 4 41+640-41+100
MehrDie Wertach. Vorstellung einer Flusslandschaft. Herbsttagung. Bad Wörishofen 23. November Wasserwirtschaftsamt Kempten
Die Wertach Herbsttagung Vorstellung einer Flusslandschaft Bad Wörishofen 23. November 2013 Die Wertach Länge ca. 140 km Einzugsgebiet 1.295 km² Höhe Wertachursprung 1.100 m Höhe Mündung 450 m Oberlauf
MehrM e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
(Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen
MehrWASSER- UND BODENVERBAND OBERE PEENE. Gewässerunterhaltungsplan 2014 für Gewässer II. Ordnung
WASSER- UND BODENVERBAND OBERE PEENE -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Der Verbandsvorsteher WBV "Obere Peene, Scheunenweg 8, 17153 Stavenhagen 25.02.2014 Bearbeiter: Katja Wiechert, Tel. 039954-30847,
Mehr26. Neubrandenburger Kolloquium am
26. Neubrandenburger Kolloquium am 19.09.2017 Straßenbaulastträger, Gewässerunterhaltungspflichtiger und Abwasserbeseitigungspflichtiger im rechtlichen Spannungsfeld 1. Allgemeines 2. Straßenbaulastträger
MehrGehölzschnitt und Gewässerunterhaltung. Herzlich Willkommen
Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung Herzlich Willkommen Programmablauf 09:30 Uhr Begrüßung und Einführung Herr Bartscht 09:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen von Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Andreas
Mehr25. September 2012 Schneverdingen
Erfahrungen mit 20 Jahren Maßnahmenumsetzung aus Sicht der Unterhaltungsverbände 25. September 2012 Schneverdingen Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. 1. Ausgangslage 1992 2. Erfahrungen
MehrVerordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aufgrund der 118 (3), 119 (3) Satz 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 12. April 2006 (GVBl.
MehrNeue beschreiten. Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen
Neue beschreiten Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen Kai Schäfer Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Hannover, 26.10.2010 Das Supertalent Wasserstraße
MehrRechtliche Aspekte der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
Rechtliche Aspekte der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung Rechtliche Aspekte der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung Gliederung 1. Veränderung der Wassergesetze seit dem 20. Jahrhundert
Mehr/)Al. Wasser- und Bodenverband " Uecker-Haffküste" -Körperschaft des öffentlichen Rechts-
Wasser- und Bodenverband " Uecker-Haffküste" -Körperschaft des öffentlichen Rechts- Wasser- und Bodenverband "Uecker-Haffküste" Kastanienallee Ia, 17373 UeckerrnOnde Landkreis Vorpommem-Greifswald untere
MehrNaturnaher Wasserbau mit ingenieurbiologischen Bauweisen landschaftsbauliche Anforderungen und Chancen
Naturnaher Wasserbau mit ingenieurbiologischen Bauweisen landschaftsbauliche Anforderungen und Chancen 05. März 2010 Referent: Dipl.-Ing. A. Stowasser, Landschaftsarchitekt Naturnaher Wasserbau, Gewässerentwicklungsplanung,
MehrErhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit
BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden
MehrSynergien zwischen Hochwasserschutz und WRRL
Synergien zwischen Hochwasserschutz und WRRL WRRL - Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Sachsen, 03. März 2011 Referent: Dipl.-Ing. A. Stowasser, Landschaftsarchitekt Landschaftsarchitektur
MehrBachpatenschaften in Rheinland-Pfalz. Historie Möglichkeiten - Unterstützung
Bachpatenschaften in Rheinland-Pfalz Historie Möglichkeiten - Unterstützung Folie 1 Gewässer in Rheinland-Pfalz anthropogene Stressoren zum intensiv genutzten Wasserlauf Vom naturnahen Gewässerumfeld Folie
MehrÜberflutungsgefahr durch wild abfließendes endes Wasser
WBW-Gew Gewässernachbarschaftstag am 29.09.2010 in Remchingen Überflutungsgefahr durch wild abfließendes endes Wasser Gerd Krautter LRA Enzkreis Umweltamt Überflutungsursachen Gewässer: Es entstehen Schäden
MehrWasserwirtschaft und Wald - Kooperationen und Konfliktfelder
Wasserwirtschaft und Wald - Kooperationen und Konfliktfelder 24. November 2010 Hannover Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. Wasserverbandstag ca. 950 Verbände u. a. mit den Aufgaben
MehrFlussauen bieten natürlichen Hochwasserschutz. am Beispiel des Simmerbaches. Dr. Marlon Bröhr Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises
Flussauen bieten natürlichen Hochwasserschutz am Beispiel des Simmerbaches Dr. Marlon Bröhr Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises Maßnahmengewässer Simmerbach Warum gerade der Simmerbach? Weist bereits eine
Mehr- Auszug - 36a Betrieb von Stauanlagen
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dez. 2004 (GVBl. I/05, [Nr. 05] S. 50) geändert durch Artikel 1 des Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom
MehrDER GEWÄSSER -KNIGGE. Tipps und Informationen zum Leben an und mit unseren Gewässern
DER GEWÄSSER -KNIGGE Tipps und Informationen zum Leben an und mit unseren Gewässern Gewässer-Knigge Teil 1 hier: Böschungs- und Gehölzpflege Die Unterhaltung der Gewässerböschungen ist in der Regel bis
MehrVerordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer II. Ordnung (Unterhaltungsund Schauordnung) für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land
Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer II. Ordnung (Unterhaltungsund Schauordnung) für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land vom 30. Oktober 2008 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr.
MehrKosten [ ] Maßnahmenträger. günstige Vorraussetzungen zur schnellen Entwicklung als Strahlursprung; x A. Stadt Witten/ Straßen.
ökologisches - Umsetzung 1 Pleßbach 0+000 1+750 Langfristig Entwicklung Auwäldern durch Sukzession 200 Hattingen günstige Vorraussetzungen zur schnellen Entwicklung als ; Hochwasserretention ggf. Flächensicherung
MehrStrategische Umweltprüfung. zum Hochwasserrisikomanagementplan für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein.
Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Umweltbericht Anhang II: Tabellen zu den Ursache-Wirkungs-Beziehungen der Maßnahmentypen
Mehr1 Allgemeines. Seite - 1 -
Lesefassung der Satzung der Windmühlenstadt Woldegk über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Obere Havel/Obere Tollense Neubrandenburg und des
MehrProgrammablauf. 11:15 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur Heckenpflege Dorte Nette/Elke Benecke, Fachdienst Umwelt
Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung Herzlich Willkommen Programmablauf 09:30 Uhr Begrüßung und Einführung Herr Bartscht 09:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen von Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Andreas
MehrBiber. Die Co. Biber & Co. Zum Verwechseln? Der Biber. Nutria und Bisam. Referent: Horst Schwemmer / Bibermanager Bund Naturschutz
Biber & Co. Die Co. Der Biber Referent: Horst Schwemmer / Bibermanager Bund Naturschutz Nutria und Bisam Zum Verwechseln? Biber Bisam (Ondatra zibethica) Familie Mäuseartige (Muridae) Länge bis 35 cm +
MehrHamburgisches Wassergesetz (HWaG) (Auszug)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) (Auszug) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2005 (GVBl. S. 97), Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 501) ERSTER TEIL Einleitende
MehrGewässerunterhaltung und Landschaftsschutz damit die Gewässer laufen, aber nicht überlaufen
Michael Constien, Präsident Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern Gewässerunterhaltung und Landschaftsschutz damit die Gewässer laufen, aber nicht überlaufen Sehr geehrter
MehrThüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes. TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung BISHERIGE REGELUNG
Thüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung Ellen Frühwein, TMUEN Ref. 24 Novelle des Thüringer Wassergesetzes BISHERIGE
MehrKlaus-D. Fröhlich Rechtsanwalt Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Universität Duisburg/Essen
Uferstreifen, Flächennutzung und Gewässerdynamik in Recht und Gesetz aktuelles aus Wasser- und Naturschutzgesetzgebung Klaus-D. Fröhlich Rechtsanwalt Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Universität
MehrPraxisbeispiel eines Wasser- und Bodenverbandes
Moorböden im Land Brandenburg Praxisbeispiel eines Wasser- und Bodenverbandes Wasser- und Bodenverband Finowfließ Dipl. -Hydr. Andreas Krone 07.11.2012 Potsdam Verbandsgebiet Größe Verbandsgebiet 102.000
Mehr