1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland

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1 Irene Kalinin Wasser- und Bodenverband Landgraben Neubrandenburg, 23.September 2014

2 1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland 3. Biber- Auswirkungen auf wasserwirtschaftliche Anlagen und den Wasserabfluss 4. Biber- Auswirkungen auf die Gewässerunterhaltung 5. Fazit

3 Ausrottung im19.jh. Wiederansiedelung Ende des 20.Jh Ausbreitung Anfang des 21.Jh. Konflikt Kulturlandschaft und Lebensraumanspruch des Bibers

4 Jahr Betroffene WBV in M-V Standorte Kosten für WBV in Quelle Landesverband der WBV M-V

5 Jahr Anzahl betroffene Gewässer Anzahl punktuell Kosten der GWU in *ohne Personalkosten 2005/ ,41* ,38* ,11* ,40* ,59* , , , ,42

6 50 Gewässern von 1281 Gewässern betroffen 101 Punkte in den 50 Gewässern, wo der Biber aktiv ist 3 Deiche sind betroffen Kosten im Jahr 2006 gezeigt, dass wir von damals ca 1000 bis zum Jahr 2012 bei ca (ohne Deich) Ausgaben zur Beseitigung der Hindernisse und Schäden 2013 Ausgaben bei ca Ausgaben bisher bei ca

7 Stand September 2011

8 Stand März 2013

9 Stand September 2014

10 Biberdämme Aufstau Rückstau im Gewässer selbst und in einmündende Gewässer und Dränagen; Anhebung des Grundwasserstandes-Beeinträchtigung von Grundstücken Gebäuden und öffentlichen Anlagen Bibergänge Zerrstörung der Ufer, Deiche, Untergrabung der Uferstreifen- Gefahr für die Gewässerunterhaltung Baumfällungen am Gewässer Abflussbehinderung, Behinderung der Gewässerunterhaltung Biberburgen stehende Gewässer: im Regelfall keine Auswirkungen fließende Gewässer: siehe Bibergänge

11 Verstopfung von Durchlässen Erhöhung der Staustufen durch Einbringen von Astund Strauchwerk in die Stauöffnung Aufhöhung der obersten Steinschwellen in Raugerinnebeckenpässen Aufstau Rückstau im Gewässer, Anhebung des Grundwasserstandes Nagen an Stautafeln Absenken des Wasserspiegels, Ableiten des Wassers

12 Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers zweiter Ordnung Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabfluss Erhaltung der Ufer, durch Erhaltung und Neuanpflanzung standortgerechter Ufervegetation, sowie Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht

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27 Bundesnaturschutzgesetz Landesnaturschutzgesetz Anhang II und IV FFH-Richtlinie Wasserverbandsgesetz Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz - GUVG - AGWVG Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz Satzung des Verbandes

28 Wasserwirtschaftliche Konflikte: Überstaute Flächen Flächenbereitstellung- Uferstreifen??? Rückstau Entschädigung der Eigentümer und Flächennutzer??? Überflutungsgefahr Eingreifen im Rahmen der GWU??? Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz

29 Ständige Kontrolle und Beobachtung der durch die Biber besiedelten Gewässerabschnitte Beräumung von Abflusshindernissen aus dem Gewässerbett Beseitigung der Aufhöhungen an Stau- und Wehranlagen Widerherstellung des Durchflusses an Durchlässen wegen Verstopfung durch Biberaktivität Spülung und ggf. Instandsetzung rückgestauter verrohrter Gewässerabschnitte Reparatur von Stautafeln und Ersatz von angenagten Staubohlen Ufersicherung Deichreparaturen

30 Anbringen von Einlaufgittern vor verrohrten Gewässerabschnitten, Dükern und Durchlässen Vorsorgliche Sicherung der Stautafeln in von Bibern besiedelten Gewässern Einbau von Biberdrainagen; Bibertäuschern Einbau von Biberschutzgittern im Deich Sicherung von Ufergehölzen

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36 Fazit Klärung folgender Fragen in einem landesweiten Bibermanagement 1. Wie gehen wir mit den immer weiter steigenden Biberzahlen in der Kulturlandschaft um? 2. Wie wird mit dem Entschädigungsanspruch der Eigentümer und Nutzer umgegangen und wer ist für die Begleichung zuständig? 3. Wer kommt für die Biber -Mehrkosten bei den Wasser- und Bodenverbänden auf? 4. Wie könnte eine Flächenbereitstellung zur Schaffung von Uferstreifen langfristig gesichert werden? Aufgabe für die gesamte Gesellschaft!

37 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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