Mitteilung der Mitarbeitervertretung im Bischöflichen Ordinariat Speyer

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1 INFORMATION Mitteilung der Mitarbeitervertretung im Bischöflichen Ordinariat Speyer Nr /14 0 Synonyme für Erholung: Entspannung, Aufschwung, Belebung, Labsal, Atempause, Ferien, Genesung, Beruhigung, Ruhe, Siesta, Einkehr, Ferien, Freizeit, Pause, Wiederherstellung, Reisezeit, Schulferien, Annehmlichkeit, Erfrischung, Erquickung, Stärkung, Wohltat, Zeitvertreib, angenehme Unterbrechung, Vielfalt, Änderung, u.v.m. (gefunden in: synonyme.woxikon.de) Inhalt: Vorwort/Coffee Stop Firmenlauf Pfalz Weg mit dem Speck Tarifrunde TVöD-VKA 2014 Exerzitienfreistellung Bildungsfreistellung Neues aus der Schwerbehindertenvertretung Einladung zu den Regionalen Mitarbeiterversammlungen

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Ihnen liegt die Sommerausgabe der MAV INFO. Dieses Jahr ist von vielen Umstellungen im BO geprägt. Großpfarreien sind und werden noch errichtet. Die Pfarrverbände liegen in den letzten Zügen. Die Neubildungen der Regionalverwaltungen nehmen konkrete Gestalt an. In der Verwaltung werden verschiedene Programme umgestellt. Die Einführung der elektronischen Zeiterfassung wird zur Zeit vorbereitet. Alle diese Veränderungen stürmen auf uns ein zusätzlich zum ganz normalen Alltagstress im Beruf. Da wird es höchste Zeit, dass jede/jeder sich eine Auszeit in Form von Urlaub gönnen kann. Egal ob Sie Ihren Urlaub zu Hause im Garten oder auf dem Balkon verbringen, Renovierungen vornehmen oder eine Urlaubsreise antreten Urlaub ist Ihre verdiente freie Zeit. Übrigens unter dem Stichwort Urlaub findet man u.a. folgende Synonyme: Betriebsferien, Spaziergang, Heilbehandlung, Schonzeit, Erholungszeit, Wiederherstellung, Regeneration, Atempause, Erholungspause, Ruhepause, Verschnaufpause, Einkehr, Ferien, Freizeit, Mußestunde, Nickerchen, Rast, Schlaf, Schlummer, Siesta, Stärkung, Abwechslung, Erholung. Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Ihnen allen wünscht die MAV eine erholsame Urlaubszeit. Für die Mitarbeitervertretung Patricia Wolff Thomas Ochsenreither COFFEE STOP Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Aktion unterstützt haben. Beim Sommer-Coffee-Stop, der im Gemeinschaftsraum in der Kleinen Pfaffengasse 16 stattfand, wurden 195,80 zu Gunsten von Misereor-Projekten eingenommen. Viele Kollegen/innen halfen mit, dass wieder ein reichhaltiges Kuchenangebot vorhanden war. Sehr gut kam der von Misereor kreierte alkoholfreie Sommercocktail an so dass der Coffee Stop mit einem Cocktail Stop kombiniert werden konnte. Die MAV bedankt sich bei allen Helfern, Spendern und allen Kolleginnen und Kollegen, die das Angebot genutzt haben. Der nächste Coffee-Stop ist für das Spätjahr geplant! Es gibt Reichtümer, an denen man zugrunde geht, wenn man sie nicht mit andere teilen kann. (Michael Ende) 2

3 Laufend Teamgeist beweisen Kaiserslautern. Der Gründel s fresh Firmenlauf Pfalz ist mittlerweile bei vielen Kollegen/innen von uns eine feste Größe im Jahreskalender. Das zeigte sich auch bei der siebten Auflage dieser größten Breitensportveranstaltung in der Region. 38 Mitarbeiter/innen des Bischöflichen Ordinariates aus dem ganzen Bistum waren zur Teilnahme angemeldet. Insgesamt Läuferinnen und Läufer aus 412 Unternehmen nahmen dieses Jahr die etwa fünf Kilometer lange Runde durch die Innenstadt von Kaiserslautern in Angriff. Das ist gegenüber dem Vorjahr ist ein Plus von 259 Startern. Um 18 Uhr machte sich die kunterbunte Sportler-Traube in teils urkomischen Kostümen auf den Weg. Beim Gründel s fresh Firmenlauf Pfalz zählt das olympische Motto: Dabei sein ist alles so lautete das alles umspannende Leitmotiv. Und in der Ausschreibung steht es kurz und bündig: Keine Zeitnahme! Bedeutet: Hier gewinnt nicht der oder die Schnellste, hier werden andere Maßstäbe gesetzt. Was zählt sind die Motivation, der Teamgeist, die Kreativität und das gemeinsame Sporterlebnis. Es hat wieder alles gepasst: das Wetter, die Stimmung, die Beteiligung der Läuferinnen und Läufer. Beim Gründel s fresh Firmenlauf Pfalz geht es aber nicht nur um das Miteinander auch das Füreinander spielt eine wichtige Rolle. Traditionell geht der sportliche Wettbewerb mit dem Einsatz für die gute Sache einher. Von der Anmeldegebühr eines jeden Teilnehmers wird ein Euro gespendet. Die Euro werden an mehrere gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Kaiserslautern verteilt. Der Firmenlauf ist eine wunderbare Gelegenheit, innerhalb der eigenen Firma oder auch mit anderen Unternehmen ins Gespräch zu kommen und im Gespräch zu bleiben. Mit der Finisher- Medaille stolz um den Hals wurden auch schon die Pläne für nächstes Jahr geschmiedet. Dann, wenn der Gründel s fresh Firmenlauf Pfalz in seine achte Runde geht. 3

4 Foto-Impressionen vom City-Lauf in Kaiserslautern Die Erfrischung nach dem Lauf tut gut! Erschöpft aber glücklich im Ziel...dann schmeckt auch die Pizza 4

5 Speyer bewegt sich Weg mit dem Speck An der Aktion des Netzwerkes Betriebliche Gesundheitsförderung Speyer haben in diesem Jahr 18 Firmen und Behörden teilgenommen, darunter wie in jedem Jahr auch das Bischöfliche Ordinariat. Insgesamt 294 Teilnehmer aus den einzelnen Betrieben und Behörden haben 850 kg abgenommen. Die größte Zahl der Teilnehmer stellte wie in den vergangenen Jahren die Deutsche Rentenversicherung mit 70 Personen und 198 kg Gewichtsverlust. Den Speck-Weg-Pokal verteidigte, wie auch in den vergangenen 2 Jahren, die Polizei und ist somit stolzer Besitzer des Wanderpokals. Das Bischöfliche Ordinariat hat mit 9 Teilnehmern/innen teilgenommen. Diese Gruppe hat insgesamt 28,9 kg abgenommen, das entspricht einer durchschnittlichen Abnahme von 3,21 kg pro Person in einem Zeitrahmen von 5 Wochen. Natürlich gab es auch im Ordinariat wieder eine interne Siegerehrung, bei der die ersten drei Gewinner 1. Claudia Kröling 2. Andrea Vetter 3. Thomas Ochsenreither durch Herrn Jochim geehrt wurden. Dieses Jahr bekamen Sie als Preis je zwei Eintrittskarten für den Kaisersaal und die Turmbegehung geschenkt. Mit Sicherheit wird es im Jahr 2015 eine Neuauflage der Aktion geben. Hier noch ein Praxis Tipp Bleiben Sie fit im Job! Schon mit geringem Aufwand können Sie Ihren Arbeitsalltag gesünder gestalten. Mehr ist besser. Wenn es sich um Flüssigkeit handelt! Als erwachsener Mensch sollten Sie täglich mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Snacken erlaubt. Vollwertig schmeckt voll gut! Wählen Sie möglichst vollwertige Snacks also solche, die nicht nur Energie, sondern auch wertvolle Nährstoffe bieten wie Obst und Gemüse oder eine Handvoll Nüsse. Raus aus der Firma. Rein in den gesunden Genuss! Bewegen Sie sich in der Mittagspause. Warum nicht mal eine vorbereitete Mahlzeit im Sommer draußen genießen? Der Hinweg fördert den Appetit, der Rückweg die Verdauung. Läuft ja wie geschmiert. Bleiben Sie in Bewegung! Sie sitzen viel im Beruf? Bauen Sie immer wieder Bewegung ein: zum Beispiel können Sie Telefonate stehend führen oder mit dem Kollegen eine Treppe höher einfach mal persönlich sprechen. Wenn Sie neugierig geworden sind und mehr über eine gesunde Lebensweise erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen folgende Internetseite: IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung 5

6 TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - Tarifrunde TVöD Laufzeit: 24 Monate: Entgelt: Entgelterhöhung in 2 Stufen: : +3,0% mindestens 90 [die lineare Entgelterhöhung beträgt 3%. Bleibt der Erhöhungsbetrag einer Entgeltgruppe und -stufe unter dem Garantiebetrag von 90, so wird das betreffende Gehalt um 90 erhöht. Diese Erhöhung ist tabellenwirksam] : +2,4% Urlaub: Jahresurlaub ab 2014: 30 Tage ohne Berücksichtigung des Alters Auszubildende: pauschale Entgelterhöhung in 2 Stufen: : : +20 Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs von 27 auf 28 Tage Ausführliche Informationen findet man auch im Internet: 6

7 Mach doch mal Exerzitien Es tut dir und deiner Seele gut. Du bekommst neue Impulse für dein Glaubensleben, das sage ich aus eigenen Erfahrungen oft Kollegen und Freunden. Meist bekomme ich dann die Antwort: Das ist doch nichts für mich. Nur schweigen und beten, nein. Weit gefehlt, das Angebot ist auch hier sehr vielfältig geworden. Diese Auswahl ist ganz einfach im Internet zu finden unter Hier kann man sich bei Exerzitienhäusern und kursen einfach durchklicken. Es gibt Wander-, Rad- oder Filmexerzitien oder das Ganze auch kombiniert. Lust bekommen? Falls ihr noch Zweifel habt, laut 29 TVöD-VKA KODA-Fassung Arbeitsbefreiung Beschlüsse vom und vom Bistums-KODA Speyer (OVB 2007, S. 433 f; 2012, S. 154) gilt (6) 1Zur Teilnahme an Exerzitien, Einkehr- oder Besinnungstagen kann Beschäftigten Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach 21 bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt werden, sofern die dienstlichen Verhältnisse es gestatten. 2Beschäftigten, bei denen die 6-Tage-Woche zu Grunde gelegt ist, kann Arbeitsbefreiung bis zu 6 Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt werden. 3Bei Lehrkräften ist die Teilnahme lediglich in der unterrichtsfreien Zeit möglich. In unseren momentan etwas schwierigen Umbruchzeiten helfen solche geistlichen Erfahrungen auch den Blick offen nach vorne zu richten. Eine individuelle Beratung zu Exerzitien bietet die Abteilung Spirituelle Bildung/ Exerzitienwerk des BO, Dr. Peter Hundertmark, Tel /102246, peter.hundertmark@bistum-speyer.de 7

8 Bildungsfreistellung des Landes Rheinland-Pfalz Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Bildungsfreistellung ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung. Informationen zur Bildungsfreistellung Warum Weiterbildung verbessert die beruflichen und persönlichen Chancen der Beschäftigten. Insbesondere für diejenigen, die bislang Weiterbildungsangebote nicht genutzt haben bzw. nicht nutzen konnten, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Wofür? Für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen. Die Veranstaltungen müssen nach 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt sein. Bei den Terminen handelt es sich um den vom Veranstalter angegebenen Zeitraum der Maßnahme. Die Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz ist ggf. auf einen Teil dieses Zeitraumes beschränkt. Die konkreten Bildungsfreistellungstage können bei den jeweiligen Veranstaltern erfragt werden. Wer? Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende sowie für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine insgesamt mindestens sechsmonatige Beschäftigung; Auszubildende müssen sich seit mindestens sechs Monaten in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Für Beschäftigte bei Arbeitgebern mit nicht mehr als fünf Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch, Bildungsfreistellung soll aber unter Berücksichtigung betrieblicher oder dienstlicher Belange gewährt werden. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten vom Land eine pauschalierte teilweise Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes. Wie lange? Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr - allerdings nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung. Wie? Sie können selbst auswählen, welche Veranstaltungen Sie besuchen. Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Der Arbeitgeber kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.dabei erfolgt die Beteiligung der Betriebs- oder Personalräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetz. Die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen. Eine im laufenden Zweijahreszeitraum nicht erfolgte Bildungsfreistellung kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden. 8

9 Bei Ablehnung im laufenden Zweijahreszeitraum gilt der Anspruch als auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen, die Bildungsfreistellungstage verfallen also nicht. Eine Ablehnung der Bildungsfreistellung ist auch möglich, wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, für die im laufenden Jahr Bildungsfreistellung geltend gemacht wurde, bereits die Gesamtzahl der Beschäftigten des Arbeitgebers erreicht hat. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen im laufenden Jahr dann nicht mehr. Die zugehörigen Gesetze und Verordnungen Weitere Informationen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz, Postfach 3220, Mainz. Telefon: (06131) bzw , Telefax: (06131) , bildungsfreistellung(at)mbwwk.rlp.de 9

10 Neues aus der Schwerbehindertenvertretung 1. Im Herbst sind Neuwahlen zur Schwerbehindertenvertretung: Engagierte KandidatInnen gesucht! Um in die Schwerbehindertenvertretung gewählt zu werden, muss man nicht schwerbehindert sein. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Bischöflichen Ordinariat Speyer seit 6 Monaten angehören so die Wahlordnung. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten MitarbeiterInnen im Bischöflichen Ordinariat. Nähere Informationen zur Wahl wird es über den Wahlausschuss geben, den KollegInnen freundlicherweise aus der MAV bilden. Wer Interesse hat, bitte melden bei Stefan Dreeßen oder bei der MAV. 2. Stärkung der Schwerbehindertenvertretung In der Bundestagsdebatte zum Europäischen Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 8. Mai 2014 in Berlin hier einige Auszüge aus der Rede der behindertenpolitischen Sprecher Uwe Schummer (CDU/CSU) und Kerstin Tack (SPD): Im Oktober dieses Jahres werden in den Betrieben und Verwaltungen die Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Sie sind wichtige Ratgeber, um Inklusion in der Arbeitswelt umzusetzen. Wie können wir die Schwerbehindertenvertretungen auch in Bezug auf ihre Rolle aufwerten und stärken, die sie im Zusammenhang mit dem Betriebsrat und den Arbeitgebern spielen? Das gilt aber auch für die betriebliche Gesundheitsprävention, damit die Behinderten, wenn sie länger arbeiten, durch Gesundheitsförderung ihre Arbeitspotenziale einbringen bzw. nutzen können. Wie können sie Komanager in Unternehmen werden, um, gesundheitlich gesehen, in der Arbeitswelt ihrer Rolle möglichst gerecht zu werden? Das war ein sehr intensives, sehr ausführliches Gespräch mit vielen Praktikern aus den Unternehmen und den Verwaltungen. Ich bin sicher, dass wir bei dem Thema der Beteiligungs- bzw. der Mitwirkungsrechte auch im Bereich der Schwerbehindertenvertretungen einige Positionen miteinander politisch diskutieren und dann auch durchsetzen bzw. verabschieden werden. (Uwe Schummer) Der Kollege Schummer hat berichtet, dass wir vorhaben, die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen noch in diesem Jahr zu überarbeiten. Wir werden auch über die Mitwirkungsmöglichkeiten von Werkstatträten noch in diesem Jahr miteinander ins Gespräch kommen. Wir werden den Themenbereich Budget für Arbeit und Inklusion auf dem Arbeitsmarkt miteinander beraten und in ein Konzept gießen. Wir haben eine Menge vor; das haben wir immer wieder gesagt. Wir haben es übrigens erstmals seit Existenz der Bundesrepublik geschafft, dass in einen Koalitionsvertrag die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen sei es Verkehr, Bau, Innenpolitik, Tourismus, Außenpolitik oder Menschenrechte als Querschnittsthema aufgenommen wurden. (Kerstin Tack) 10

11 3. Informationen zu Parkausweisen Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind: Internationaler blauer Parkausweis (EU) Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterun-gen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Bei der EU-Parkerleichterung ist ein Lichtbild erforderlich. Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten: 1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen ag) 2. Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) 3. Contergangeschädigte und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme) Orangefarbener Parkausweis (alle Bundesländer) Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet. Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten: 1. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen G und B zuerkannt bekommen haben. 2. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekommen haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt sind sowie die Merkzeichen G und B erhalten haben. 3. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70 Dunkelblauer Parkausweis mit Vermerk "nur BY" (Bayern) Diesen Parkausweis können aufgrund einer bayerischen Sonderregelung Personen, die einen orangefarbenen Parkausweis bekommen können, zusätzlich erhalten. Damit können sie in Bayern besondere Rechte geltend machen. Folgende Rechte sind mit allen Parkausweisen verbunden: 1. Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO). Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben. 2. Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) u. v. m. 4. Der besondere Tipp Ein sehr schönes Video, das sich mit dem Thema Barrierefreiheit und Inklusion beschäftigt und gut für Gespräche und Diskussionen geeignet ist, findet man unter 11

12 Einladung Regionale Mitarbeiterversammlungen 2014 Mittwoch Speyer, Uhr Ägidienhaus St. Joseph Donnerstag Kaiserslautern Uhr Edith-Stein-Haus Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die MAV lädt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariates herzlich zu den regionalen Mitarbeiterversammlungen 2014 ein. Dieses Jahr werden in Form von zwei Referaten arbeitsrechtliche Schwerpunkte gesetzt: 1. Informationen rund um das Arbeitsverhältnis Begriffe wie z.b. Arbeitszeit, Arbeitsort, Umsetzung, Versetzung, Abordnung begegnen einem als Arbeitnehmer immer wieder. Welche gesetzlichen Grundlagen stecken hinter diesen Begriffen? Referentin: Frau Ass.jur. Andrea Vetter, Referatsleiterin Dienst und Arbeitsrecht beim bischöflichen Ordinariat 2. Die Grundordnung im kirchlichen Arbeitsrecht Inhalt/Umsetzung/offene Fragen In diesem Referat hören wir einiges über unterschiedliche Loyalitätsverpflichtungen für unterschiedliche Berufsgruppen sowie Regelungen kirchlicher Eheverhältnisse. Referentin: Frau Dr. Hildegard Grünenthal, Offizialatsoberrätin, Diözesanrichterin Nach jedem Referat besteht die Möglichkeit, sich darüber auszutauschen und Fragen dazu zu sammeln. Diese werden dann im Plenum beantwortet. Um besser planen zu können, bitten wir um vorherige Anmeldung im MAV Büro: mav@bistum-speyer.de Fax: 06232/ Tel: 06232/ oder 473 Auf eine rege Teilnahme freut sich eure Mitarbeitervertretung IMPRESSUM: Herausgeber: Mitarbeitervertretung des Bischöflichen Ordinariates, Kleine Pfaffengasse 16, Speyer Tel.: / /4 73, Fax / , mav@bistum-speyer.de Angelika Büttler-Noby, Stefan Dreeßen, Thomas Ochsenreither, Patricia Wolff Redaktion: Bildnachweise: Seite 1,3,4 privat 12

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