kfd-symposium Gleichstellung im Alter: Biografieverläufe und faire Einkommenschancen für Frauen im Alter Februar Ludwigshafen

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1 1 kfd-symposium Gleichstellung im Alter: Biografieverläufe und faire Einkommenschancen für Frauen im Alter Februar Ludwigshafen Zusammenfassung und Kommentar von Dr. Barbara Stiegler Schon in der Begrüßung durch Frau Mette (kfd-bundesvorstand) wurde der rote Faden, der sich durch die Tagung zog, deutlich erkennbar: Auch die kfd stimmt dem Leitbild, das dem Gleichstellungsbericht (Sachverständigenkommission 2011) zugrunde liegt, zu und spricht sich für eine gesellschaftliche Höherbewertung der unbezahlten Arbeit aus. Sie teilt die Vision, dass Familienarbeit und Erwerbsarbeit gerecht zwischen Männern und Frauen geteilt wird. Eines der wichtigsten Probleme, die es dabei zu lösen gibt, ist das der Sichtbarmachung und der Höherbewertung der Fürsorgearbeit (Care Arbeit). Diese Care Arbeit ist die Basis jeder Gesellschaft: ohne sie gäbe es keine gesunden Kinder, und keine belastbaren Berufstätigen. Käme es einmal zu einem Streik in diesem Bereich, fiele das Erwerbsarbeitssystem in sich zusammen, die Lebensqualität im Alter und bei Pflegebedürftigkeit würde extrem sinken. Und es sind die Frauen, die sie überwiegend leisten und zwar entweder gar nicht bezahlt oder in relativ unterbezahlten professionellen Formen. Frau Professor Friederike Maier hat in ihrem Vortrag über das Gender Accounting nun ein Verfahren vorgestellt, mit dem die Auswirkungen dieser

2 2 geschlechtsspezifischen Teilung der Arbeit in der Bilanzierung des Lebensverlaufes zu erkennen sind. Für Frauen, die den typisch weiblichen Lebenslauf haben, sieht die Bilanz äußerst schlecht aus: für sie ist die Altersicherung keine Ernte der Lebensarbeit sondern eher eine böse Quittung: Weil nur die Erwerbsarbeit zählt, um im Alter eigenständig finanziell gesichert zu sein, haben Frauen im Durchschnitt ein um 59,6% geringeres eigenes Altersicherungseinkommen als Männer (BMFSFJ 2011) und bei verheirateten Frauen mit Kindern ist dieser Unterschied sogar noch größer: er liegt bei fast 65 %. Darin spiegelt sich wider, wie Männer und Frauen in unserer Gesellschaft arbeiten und wie sie sich durch ihre Arbeit absichern können. Immer noch, so wurde in dem Workshop Solidarisch und gerecht Neues Rentenmodell schmerzhaft deutlich, könne viele Frauen auf ihren Ehemann und seine Altersicherung nicht verzichten, viele Frauen sind einen Ehemann von der Armut entfernt, wie Ilona Ostner es schon 1995 formuliert hat. Aufgrund dieser Analyse sind die Forderungen der kfd zu verstehen: ein neues Rentenmodell mit einer Existenzsicherung für jede Person, egal wie und wie viel sie gearbeitet hat, die rückwirkende Anerkennung der Erziehungszeiten auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und die Höherbewertung privater Pflegearbeit in der Rentenberechnung. Alle diese Maßnahmen dienen dazu, den Wert der unbezahlten Fürsorgearbeit ein wenig zu erhöhen und diejenigen, die sie leisten, ein wenig besser zu stellen. Die weit verbreitete Form, in der Frauen die doppelte Arbeit in Familie und Beruf unter den berühmten Hut bringen, ist die zeitweise Unterbrechung der Erwerbsarbeit und die Teilzeitarbeit: damit laden sie aber alle negativen Folgen dieser Vereinbarkeit auf sich: sie verdienen zunächst gar nichts oder weniger und sind später im Alter kaum selbstständig abgesichert. Das ist aber kein individuell zu lösendes Problem: vielmehr unterscheiden sich die europäischen Gesellschaften erheblich in der Frage, wie viel private Fürsorgearbeit überhaupt anfällt: in Sozialstaaten, die ein verlässliches und gutes Bildungs- und Betreuungssystem für Kinder ausgebaut haben wie z.b. in Schweden und in denen die Pflege alter Menschen als eine gesellschaftliche Aufgabe angesehen wird wie z. B. in Dänemark verringert sich die Belastung mit der Fürsorgearbeit um einiges. Deutschland setzt immer noch auf die Familie, also die private und unbezahlte Arbeit der Frauen und hat damit ein erhebliches Defizit im Ausbau der sozialen Infrastrukturangebote. Dem entsprechen dann auch steuerliche Regelungen wie Ehegattensplitting oder die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung im Gesundheitssystem. Der Weg, der mit dem Elterngeld begonnen wurde, muss weiter gegangen werden und auf alle noch privat zu leistende Fürsorgearbeit ausgeweitet werden. Er muss dazu führen, dass jede Person sowohl erwerbstätig sein kann als auch die Fürsorgearbeit für ihre Angehörigen, seien sie klein, krank oder pflegebedürftig, so leisten kann, dass er oder sie dabei keine Nachteile in der Erwerbsarbeit hinnehmen muss. Es geht also sowohl um eine Verminderung der privaten Arbeit durch öffentliche Angebote, um die gerechte Teilung der dann noch notwendigen privaten Arbeit zwischen Männern und Frauen und die finanzielle Absicherung der Fürsorgearbeit. In einer Gesellschaft, in der das realisiert ist, gibt es auch keine Probleme ungleicher Renten von Männern und Frauen.

3 3 Konkretisiert wurden diese Sichtweisen in dem Workshop: Zwischen Pflegebett und Bürostuhl: Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Schauen wir uns zunächst einmal die Situation in der Pflege heute an: Der Umfang der privat geleisteten Pflegearbeit ist immer noch ziemlich verborgen, fast unbekannt. Schätzungen (vgl. Backes u.a. 2008) gehen von 4,9 Milliarden Stunden im Jahr aus, das entspräche 3,9 Millionen Vollerwerbsarbeitsplätzen. Heute werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause betreut (68 Prozent). Die durchschnittliche Pflegezeit beträgt 8,2 Jahre. Betroffene bevorzugen zu über 90 Prozent eine Versorgung im häuslichen Umfeld. Dass aber Pflege mit der Berufsarbeit schwer zu vereinbaren ist, zeigen die folgenden Befunde: Das Durchschnittsalter pflegender Frauen liegt zwischen 50 und 60 Jahren, also noch in der erwerbsfähigen Lebensphase, das der Männer liegt bei 80 Jahren, also im Ruhestand. Die enorm hohe Bereitschaft und auch der Wunsch besonders von Frauen, die als Ehefrauen, Töchter, Schwestern oder Schwiegertöchter die Angehörigen pflegen, korrespondiert allerdings zu einem großen Teil mit der Aufgabe der Erwerbsarbeit: 60 Prozent aller weiblichen Pflegenden sind gar nicht erwerbstätig, 27 Prozent gaben ihre Erwerbsarbeit für die Pflege auf. Ein Blick auf die Beschäftigtenstruktur aller Frauen in diesem Alter zeigt, dass sie im Vergleich zu Männern eher in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, in Teilzeit-Beschäftigung und in Kleinstbetrieben arbeiten und dass sie um 24 Prozent bis 27 Prozent weniger verdienen, selbst wenn sie vollzeitig arbeiten. Das bedeutet, dass ältere Frauen, auch wenn sie erwerbstätig sind, finanziell eher auf einen Partner angewiesen sind, eine Aufgabe der Erwerbsarbeit für die Pflege verstärkt diese Abhängigkeit noch einmal. Wie stark die Pflege noch als eine private Angelegenheit angesehen wird, wurde auch durch die im Workshop vorgestellte Betriebsbefragung deutlich: Es herrscht in den dort befragten Betrieben wenig Wissen über die konkrete Belastung der Beschäftigten mit Pflegeverantwortung und es bedarf viel Aufklärung in den und Unterstützung der Betriebe, damit sie sich dieses Problems annehmen: die Wirtschaft geht immer noch zu sehr von den Beschäftigten aus, die frei von Fürsorgeverantwortung allein und stets dem Betrieb zur Verfügung stehen können. Die im Moment vorhandenen gesetzlichen Regelungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz reichen in keiner Weise aus, um eine pflegebedürftige Person ihren Bedürfnissen nach zu versorgen. Die pflegende Person, die die gesetzlichen Regelungen in Anspruch nimmt, hat dabei finanzielle Einbussen zu tragen, und sie kommt ähnlich wie bei den Unterbrechungszeiten für die Kindererziehung zu einer schlechteren Position in der Alterssicherung. Im Gleichstellungsbericht wird daher gefordert, dass Pflegearbeit die gleiche Anerkennung wie die Kinderbetreuungsarbeit erhält. Dies wäre ein Weg, die bedrückende Situation pflegender Angehöriger zu verbessern. Aber auch im Pflegesystem mangelt es an guten sozialen Infrastrukturangeboten: an guten Heimen, an Tagespflegeplätzen und einem Angebot an Pflegedienstleistungen, das auch den dort Beschäftigten eine existenzsichernde Erwerbsarbeit bietet.

4 4 Eine geschlechtergerechte Gestaltung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss so einerseits die besondere Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und andererseits den spezifischen Charakter der Pflegesituationen berücksichtigen. Erwerbstätige Angehörige brauchen Zeiten für die Pflege, die flexibel zur Verfügung stehen, keine beruflichen Nachteile nach sich ziehen und finanziell abgesichert werden. Wir haben zur Lösung dieser Probleme zwei Modelle vorgeschlagen: ein flexibles 1000 Stunden Modell für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung und zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur für die Pflege ein kommunales Dienstleistungszentrums für Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zentrum werden Präventions-, Informations- und Beratungs-, Betreuungs- und Pflegedienstleistungen quartiersbezogen angeboten. Diese Angebote sollen für alle finanziell tragbar sein und für die dort Beschäftigten eine gute Arbeit bieten (Engelmann 2011, Stiegler 2011). Auch in einer anderen, das Alter betreffenden Problemlage sind die Kommunen gefordert: sie sollten eine altergerechte Wohninfrastruktur vorhalten. Damit sind nicht nur Formen betreuten Wohnens gemeint, sondern auch die Umgestaltung normaler in barrierefreie Wohnungen. Angesichts der Tatsache, dass unter den Hochaltrigen überwiegend Frauen sind, dass Frauen im Alter über weniger finanzielle Ressourcen verfügen als Männer und sie häufiger alleine leben, betrifft die Gestaltung alternsgerechter Formen des Wohnens und Versorgens nicht nur rein quantitativ mehr Frauen. Sie ist auch, wenn sie als gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird, eine Möglichkeit, den Frauen etwas von dem zurückzugeben, was sie im Laufe ihres Lebens für die Gesellschaft getan haben. Das Symposium hat mit seinen vielfältigen Formen, besonders auch mit der Biografiearbeit, sicher dazu beigetragen, dass die Anwesenden sich den Wert der Fürsorgearbeit noch einmal bewusst gemacht haben. Darüber hinaus haben sie aber auch viele Erkenntnisse gewonnen und Ideen entwickelt, zu welchen gesellschaftlichen Veränderungen eine angemessene Wertschätzung dieser Arbeiter führen müsste. Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bietet dazu hilfreiche Anregungen. Zum Nachlesen: Backes, Gertrud M.; Amrhein, Ludwig; Wolfinger, Martina 2008: Gender in der Pflege: Herausforderungen für die Politik. WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn BMJFSJ 2011: Gender Pension Gap, Berlin Engelmann, Dirk, Stiegler, Barbara 2011:Zeit und Geld für pflegende Angehörige : Eckpunkte für eine geschlechtergerechte Gestaltung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

5 5 Ostner, Ilona 1995 : Arm ohne Ehemann? Sozialpolitische Regulierung von Lebenschancen für Frauen im internationalen Vergleich. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B36 37, 3 12 Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung 2011: Neue Wege gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Gutachten der Sachverständigenkommission an das BMJSFJ für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin Stiegler, Barbara 2011: Gute Pflege - gute Arbeit : das kommunale Dienstleistungszentrum für Bürgerinnen und Bürger

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