Ohne Gentechnik - Damit Sie die Wahl haben!
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- Ursula Monika Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 Ohne Gentechnik - Damit Sie die Wahl haben! Wahlfreiheit in Sachen Gentechnik. Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Genveränderungen in Lebensmitteln ab. Um Transparenz im gesamten Europäischen Binnenmarkt herzustellen, setzen wir uns für die Ausweitung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln auf Erzeugnisse ein, die von mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefütterten Tieren stammen. Die von der SPD durchgesetzte ohne Gentechnik -Kennzeichnung wollen wir mit einem einheitlichen Label vorantreiben. (Wahlprogramm der SPD, 2009, Seite 18) Über 80% der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und ihren Einsatz in der Lebensmittelproduktion ab. Das bestätigen erneut Umfragen (FORSA, EMNID) aus dem April und Mai dieses Jahres. Seit Mai 2008 dürfen Erzeugnisse wie Milch, Eier oder Fleisch mit ohne Gentechnik gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen auf die Verfütterung von genveränderten Pflanzen verzichtet wurde. Die ohne Gentechnik -Kennzeichnungsregelung hat die SPD gegen großen Widerstand der CDU durchgesetzt damit Sie die Wahl haben! Außerdem haben wir seit fast einem Jahr für ein einheitliches Logo gekämpft, damit ohne Gentechnik -Produkte auf den ersten Blick für Sie erkennbar sind. Mit Erfolg: Anfang August 2009 wurde das Logo öffentlich vorgestellt. So sieht es aus: Das einheitliche Logo schafft Übersichtlichkeit und schnelle Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Verwendet werden darf es für Erzeugnisse, die gemäß der seit Mai 2008 geltenden ohne Gentechnik -Regelung produziert worden sind. Die Rechte für das Logo liegen beim zuständigen Bundesministerium eine Erleichterung auch für die Anbieter, denn es darf kostenlos genutzt werden. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur ohne Gentechnik -Kennzeichnung: 1. Warum ist die "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung wichtig? Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Einkauf bewusst auswählen können. Bisher können Sie bei tierischen Produkten wie z.b. Milch und Eiern nicht erkennen, wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, denn das EU-Recht (EU- Kennzeichnungsverordnung 1829/2003) lässt hier eine Lücke. Es schreibt zwar vor, dass gentechnisch veränderte Futtermittel entsprechend gekennzeichnet werden müssen, aber diese Information wird nicht an die Verbraucher weitergegeben: Milch, Eier, Fleisch und daraus gefertigte Produkte müssen keinen Hinweis auf genverändertes Futter haben. Außer bei Ökoprodukten waren Sie bisher gezwungen, Milch, Eier oder Fleisch von Tieren
2 zu kaufen, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, und so mit Ihrem Einkauf den Gentechnik-Anbau zu unterstützen. Die seit Mai 2008 geltende "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung bietet die Möglichkeit, sich beim Einkauf bewusst gegen Gentechnik zu entscheiden. Zwar ist das Angebot noch nicht groß, aber es wächst stetig, und eine starke Nachfrage kann einen wichtigen Impuls für den Markt geben. Die Zukunft der Grünen Gentechnik entscheidet sich im Futtertrog, denn 80 Prozent der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden verfüttert. Nur wenn es gelingt, einen Markt für gentechnikfreie Futtermittel zu entwickeln, kann der weltweit steigende Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aufgehalten werden. 2. Was bedeutet die Kennzeichnung "ohne Gentechnik"? Lebensmittel mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten oder daraus hergestellt werden. Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eier sowie zusammengesetzten Lebensmitteln, die tierische Produkte enthalten, gilt zusätzlich: Sie dürfen die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" nur dann tragen, wenn auch die Tiere selbst nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. 3. Was ist mit Vitaminen und Zusatzstoffen? "Ohne Gentechnik" gekennzeichnete Lebensmittel - sowohl tierische als auch pflanzliche - dürfen grundsätzlich auch keine Vitamine und Zusatzstoffe enthalten, die gentechnisch hergestellt wurden. So darf z.b. ein Käse, der gentechnisch hergestelltes Labferment (Chymosin) enthält, nicht mit ohne Gentechnik gekennzeichnet werden. Nur wenn ein solcher Stoff weltweit nicht mehr konventionell verfügbar sein sollte, dürfte dieser verwendet werden. Das muss aber in einem aufwendigen Verfahren im Rahmen der EU-Ökoverordnung geprüft und von der EU-Kommission genehmigt werden. Bisher gibt es keine entsprechende Liste und es bleibt abzuwarten, ob es solche Stoffe überhaupt geben wird. Denn die ohne Gentechnik -Kennzeichnung kann auch hier Marktwirkung entfalten: Wenn die Nachfrage nach Zusatzstoffen aus gentechnikfreier Herstellung größer wird, könnte auch das Angebot zunehmen. Im Tierfutter dürfen mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe wie z. B. Aminosäuren verwendet werden. Das entspricht der EU-Kennzeichnungsregelung für gentechnisch veränderte Futtermittel, denn als "gentechnisch verändert" müssen die Futtermittel nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten oder daraus hergestellt wurden. Vitamine und Aminosäuren werden den Futtermitteln der Nutztiere zugesetzt, um die Nutztiere gesund und leistungsfähig zu erhalten. Gentechnisch hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe sind nicht selbst gentechnisch verändert. Die zur Produktion eingesetzten gentechnisch veränderten Mikroorganismen dürfen nicht mehr enthalten sein, sie müssen vollständig aus diesen Stoffen entfernt werden. Die Vitamine und Zusatzstoffe werden in der chemischen Fabrik oder im Labor mit Hilfe von gentechnisch veränderten Bakterien hergestellt. Im Gegensatz zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Freiland wird Gentechnik hier im geschlossenen System angewendet und es werden keine Gene in die Produkte eingebaut. Deshalb geht davon keine Gefahr für die Umwelt aus. 4. Wie lange müssen Tiere gentechnikfrei gefüttert werden? So wie es auch im Rahmen der EU-Ökoverordnung Umstellungsfristen für die konventionelle Erzeugung auf die ökologische Erzeugung gibt, gibt es genaue Vorschriften für die Mindestdauer einer Fütterung ohne Gentechnik, die in einem eigenen Anhang der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsregelung aufgeführt sind. Bei der Fleischerzeugung gilt, dass Rinder zwölf Monate und nachweislich mindestens drei Viertel ihrer Lebenszeit ohne Gentechnik gefüttert werden müssen, bei Schafen und Ziegen sind es sechs, bei Schweinen
3 vier Monate, bei Geflügel sechs Wochen. Milchkühe müssen drei Monate ohne Gentechnik gefüttert worden sein, bevor die Milch entsprechend beworben werden darf. Legehennen müssen sechs Wochen gentechnikfreies Futter fressen, bevor ihre Eier als "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden dürfen. Die Fristen wurden eingeführt, damit Landwirte auch in der laufenden Haltung auf ohne Gentechnik umstellen können. Und auch für die Mäster und Milchviehhalter muss die Regelung möglichst einfach und rechtssicher sein. Viele Mastbetriebe erwerben Jungtiere von spezialisierten Züchtern. Sie müssen garantieren, dass die Tiere während der Mast ohne Gentechnik gefüttert werden, brauchen jedoch nicht nachzuweisen, dass bereits zuvor im Zuchtbetrieb auf gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für Milchviehhalter. Die Fristen entsprechen denen der EU-Öko-Verordnung und garantieren, dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens Futter ohne Gentechnik bekommen haben. 5. Wo gibt es Produkte mit der "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung zu kaufen? Eigentlich sollten ohne Gentechnik -Produkte in jedem gut sortierten Lebensmittelgeschäft zu finden sein. Wenn nicht, dann fragen Sie bitte nach. Noch ist das Angebot begrenzt, viele Anbieter haben auf das einheitliche Logo gewartet. Einige sind aber bereits mit ohne Gentechnik -Produkten auf dem Markt, z.b. Neuland-Fleisch, die Supermarktkette tegut mit ihren Milchprodukten und mit Schweinefleisch, der zweitgrößte deutsche Teigwaren- Anbieter Alb-Gold sowie weitere Erzeuger vor allem im Fleisch- und Molkereibereich, z.b. der Geflügelanbieter Stolle, die Breisgau-Milch mit dem Produkt Weidemilch und Campina mit seiner wichtigsten Marke Landliebe. Eine aktuelle Liste finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg. 6. Ist die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung Pflicht? Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Kennzeichnung. Der Erfolg hängt also von den Verbrauchern ab, von Ihnen. Nur bei entsprechendem Interesse der Verbraucher wird dieses Marktsegment sich auch mit einem großen und breit gestreuten Angebot entfalten. Die Anbieter berichten aber bereits über positive Nachfragetrends. Einige Hersteller verzichten auch freiwillig auf die Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen, ohne ihre Produkte auszuloben. Es ist damit zu rechnen, dass diese Anbieter sehr bald mit gekennzeichneten Produkten auf den Markt gehen werden. 7. Ist in Produkten ohne Kennzeichnung Gentechnik drin? Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs ohne Kennzeichnung ist davon auszugehen, dass die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Das heißt nicht, dass in diesen Erzeugnissen selbst gentechnisch veränderte Organismen enthalten sind. Es bedeutet aber, dass mit dem Kauf solcher Produkte die Nachfrage nach gentechnisch veränderten Futtermitteln und damit auch der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterstützt werden. Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die Gentechnik enthalten oder daraus hergestellt sind, müssen nach der EU-Kennzeichnungsverordnung 1829/2003 als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt ab einem Schwellenwert von 0,9%, d.h. bis zu 0,9% GVO dürfen in einem Produkt enthalten sein, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss allerdings nur, wenn dies nachweislich technisch unvermeidbar und zufällig ist und es sich um sicherheitsüberprüfte zugelassene Konstrukte handelt. In Deutschland sind bisher keine kennzeichnungspflichtigen Produkte auf dem Markt. Tests haben gezeigt, dass bei vereinzelt festgestellten Spuren von GVO alle weit unter 0,9% lagen.
4 8. Hat die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft bzw. auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen? Wenn die große Mehrheit der Verbraucher Grüne Gentechnik ablehnt und verstärkt Milch, Fleisch und Eier "ohne Gentechnik" kauft, sinkt die Nachfrage nach gentechnisch veränderten Pflanzen und der Anbau geht zurück. In Deutschland war bisher nur gentechnisch veränderter Mais der Sorte MON810 zum kommerziellen Anbau zugelassen. Weil die Hinweise auf negative Umwelteffekte sich mehrten, hatte die SPD immer wieder ein Verbot von Mon810 gefordert. Seit April 2009 ist der Anbau von Mon810 nun auch in Deutschland gestoppt. Vor dem Verbot wurde in 2008 in Deutschland auf einer Fläche von 3171 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. Das sind 0,015 Prozent der Maisanbauflächen in Deutschland bauten in der EU 6 Länder MON810 an: Deutschland, Tschechien, Slowakei, Spanien, Portugal und Rumänien. Die Anbaufläche belief sich auf Hektar, das sind 1,2 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in der EU. Ansonsten sind die Äcker in der EU aber nahezu gentechnikfrei. 80 Prozent der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden zu Futtermitteln verarbeitet. Deutschland und die Europäische Union sind ein wichtiger Abnehmer für gentechnisch veränderte Futterpflanzen. Jedes Jahr werden etwa 37 Millionen Tonnen Sojabohnen oder Sojaschrot in die EU importiert und überwiegend als Futtermittel verwendet. Ein großer Teil der importierten Soja ist gentechnisch verändert - vor allem, wenn sie aus den USA oder Argentinien kommt. Wenn die ohne Gentechnik -Kennzeichnung in Deutschland ein Erfolg wird, hat dies Signalwirkung: Möglicherweise werden dann auch andere Länder ähnliche nationale Regelungen einführen, Österreich hat bereits eine ähnliche Regelung und Frankreich arbeitet daran. Eine große Nachfrage beeinflusst die internationalen Märkte und kann den Anbau gentechnisch unveränderter Pflanzen unterstützen und stärken. 9. Wie stehen Verbraucherorganisationen, Umweltverbände und ökologische Lebensmittelwirtschaft zur "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung? Die Verbraucherorganisationen begrüßen die neue Wahlfreiheit für Konsumenten. Endlich können Verbraucher selbst wählen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterstützen wollen oder nicht. Wenn die 80%, die die Grüne Gentechnik ablehnen, beim Einkauf entsprechend auswählen, werden "Ohne Gentechnik"-Produkte boomen, und der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird wirtschaftlich uninteressant. Auch die Umweltorganisationen begrüßen die Kennzeichnung, denn sie erhoffen sich davon, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zurückgedrängt wird. Im Anbau solcher Pflanzen werden Gefahren für Umwelt bzw. Biodiversität und Ökosysteme gesehen. Die ökologische Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Kennzeichnung, weil der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung wegen der Gefahr gentechnischer Verunreinigungen erschwert. Der Aufwand für Tests und Sicherheitsmaßnahmen wird größer. Wenn der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zurückgedrängt wird, wird die ökologische Erzeugung erleichtert. 10. Wie stehen die Unternehmen zur Ohne Gentechnik -Kennzeichnung? Insgesamt verzichtet die Lebensmittelwirtschaft derzeit darauf, gentechnisch veränderte (und damit kennzeichnungspflichtige) Produkte pflanzlichen Ursprungs auf den Markt zu bringen, weil die Konsumenten solche Produkte mit großer Mehrheit ablehnen. Die ohne Gentechnik -Kennzeichnung eröffnet den Anbietern vor allem die Möglichkeit, bei tierischen Erzeugnissen den Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel auf dem Endprodukt ausloben und damit ein neues Marktsegment zu erschließen.
5 Von durchweg positiven Erfahrungen mit der "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung berichten diejenigen, die bereits mit solchen Produkten auf dem Markt sind. Der Molkereikonzern FrieslandCampina war mit Erfolgsmeldungen in der Presse, und auch Breisgau-Milch berichtet von einem Absatz-Plus von 15% schon 4 Wochen nach Einführung der Kennzeichnung. Ohne Gentechnik ist ein Wettbewerbsvorteil für die Anbieter. Letztlich entscheiden aber Sie als Verbraucherin, als Verbraucher: Wenn die Nachfrage groß ist, wird sich das Angebot entsprechend entwickeln.
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