Actuate Click-Wrap-Software-Lizenz- und Support- Dienstleistungsvertrag

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1 Actuate Click-Wrap-Software-Lizenz- und Support- Dienstleistungsvertrag HINWEIS: Indem Sie Softwareprodukte bestellen, annehmen, installieren, kopieren, hochladen, herunterladen oder verwenden, oder auch mit der Software verbundene Lizenzschlüssel und Support-Dienstleistungen ( Software ), die von der Actuate Corporation, ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen ( Actuate ) zur Verfügung gestellt werden, erklären Sie, dass Sie, für den Fall, dass Sie die Software nicht in persönlicher Kapazität bestellen, annehmen, installieren, kopieren, hochladen, herunterladen oder verwenden, rechtmäßig autorisiert sind, die juristische Person zu vertreten, die die Software in Bestellung gibt oder zu deren Nutzen Sie die Software oder die Support- Dienstleistungen bestellen, annehmen, installieren, kopieren, hochladen, herunterladen oder verwenden (als Einzelbenutzer oder in stellvertretender Kapazität, der Unternehmens-Endbenutzer ); erklären Sie, dass der Unternehmens-Endbenutzer die in den zugehörigen Preisangeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und anderer Dokumentation, die mit dem Erwerb der Software bzw. der Support-Dienstleistungen in Beziehung steht, angegebene juristische Person ist; sichern Sie zu, dass Sie im Nahmen des Endbenutzerunternehmens nicht gegen die Bestimmungen dieses Click- Wrap-Software-Lizenz- und Support-Dienstleistungsvertrags ( SLV ) verstoßen und dass Sie dafür sorgen, dass einzelne Benutzer, die bei dem Endbenutzerunternehmen angestellt oder unter Vertrag sind, die im vorliegenden Dokument enthaltenen Bestimmungen jederzeit einhalten, und erklären Sie, dass Sie rechtmäßig autorisiert sind, um eine rechtsverbindliche Abmachung basierend auf den Bedingungen dieses SLV zwischen Actuate und dem Unternehmens-Endbenutzer zu treffen. Wenn Sie nicht mit den Bestimmungen dieses SLV einverstanden sind, gewährt Actuate keinerlei Lizenz im Hinblick auf die Software und die Support-Dienstleistungen. In diesem Fall dürfen Sie die Software-Support-Dienstleistungen weder installieren noch kopieren, hochladen, herunterladen oder anderweitig verwenden und müssen das vollständige Software-Paket einschließlich aller CDs und des gedruckten Begleitmaterials unverzüglich an Actuate zurückgeben; wenn Sie die Software heruntergeladen haben, müssen Sie Actuate innerhalb von zehn (10) Tagen ab Erhalt der Software schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass Sie die Software deinstalliert haben. Bei Erhalt einer solchen Nachricht erstattet Actuate, bzw. ein Wiederverkäufer oder Händler mit Vollmacht von Actuate, Ihnen gegebenenfalls die von Ihnen vorausbezahlten Lizenz- und Support-Gebühren zurück. Falls Sie diese Rückgabe- und Benachrichtigungsanforderungen nicht erfüllen, ist das Endbenutzerunternehmen zu keiner Rückerstattung berechtigt Die Verwendung der Software ohne eine von Actuate genehmigte Lizenz stellt eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von Actuate dar. Im weiteren Verlauf dieses SLV wird auf Sie bzw. auf das Endbenutzerunternehmen in Form von Sie bzw. hiervon abgeleitet als Ihr(e) Bezug genommen. 1. ENDBENUTZERLIZENZ. 1.1 Softwarelizenzerteilung. Nach Ihrer Annahme und der ordnungsgemäßen Zahlung der Gebühren erteilt Actuate Ihnen hiermit eine einfache, nicht ausschließliche, nicht weiterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz, eine (1) Kopie des Objektcodes der Software auf einem (1) Computer zu installieren und die betreffende Kopie als Bewertungslizenz hochzuladen und auszuführen und zu verwenden, es sei denn, entweder Actuate oder ein Verteiler mit Actuates Ermächtigung haben Sie ausdrücklich und schriftlich darauf hingewiesen (z. B. in einer Bestellung über die Actuate-Website, einer Rechnung oder einer Lizenzschlüsseldokumentation), dass ein oder mehrere der Lizenzierungsverfahren und Einsatztypen in Anhang1 dieses SLV auf die von Ihnen erworbene Software zutreffen. Die Software wird an Sie lizenziert, nicht verkauft. Sie sind nicht berechtigt, Software zu verwenden, die nicht in einem Bestelldokument aufgeführt ist, selbst wenn diese nicht lizenzierte Software Ihnen im Rahmen des allgemeinen Lieferverfahrens von Actuate zur Verfügung gestellt wird. 1.2 Softwarelizenz-Parameter in Anhang 1. Der Umfang der Lizenz, die Actuate Ihnen erteilt, ist in den in Anhang 1 enthaltenen Lizenzparametern näher definiert und begrenzt. Das Lizenzierungsverfahren (z. B. Lizenz für namentlich genannte Benutzer, Lizenz für namentlich benannte Entwickler, CPU-basierte Lizenz etc.) für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Anwendung muss über Ihre Test- und Produktionsumgebung für das betreffende Projekt oder die betreffende Anwendung hinweg konsistent sein. (Wenn Sie z. B. Lizenzen für 25. Februar 2011

2 namentlich genannte Benutzer für Ihre Gehaltsabrechnungsanwendung in der Produktion verwenden, muss auch die Testsoftware für die betreffende Gehaltsabrechnungsanwendung für einen namentlich genannten Benutzer lizenziert sein.) Die in Anhang 1 enthaltenen Lizenzparameter können von Actuate kombiniert angewendet werden (z. B. Software für namentlich genannte Benutzer und Testsoftware). Sollten Sie irgendwelche Zweifel bezüglich der Anwendbarkeit von Lizenzparametern haben, müssen Sie sich unverzüglich mit Actuate in Verbindung setzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Beweislast Ihnen obliegt: Jede Verwendung der Software, die die Ihnen erteilte Lizenz überschreitet, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen SLV und eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von Actuate dar. 1.3 Kostenlose Evaluierungslizenzen. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichten Sie sich, sofern die Software gratis oder zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird, dass Sie (a) die Software ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden; (b) die Software nicht in anderen Einsatzumgebungen verwenden oder einsetzen, und (c) die betreffende Verwendung automatisch entweder nach fünfundvierzig (45) Tagen ab dem Tage, an dem Sie das Recht erhalten, die Software zu installieren oder bei Erhalt der Kündigung seitens Actuate beenden, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 1.4 Lizenzen für Updates und Informationen. Wenn Actuate Updates der Software bereitstellt, unterliegen diese Elemente allen Lizenzbeschränkungen, die auch für die Software gelten, auf die sich die Updates beziehen. 1.5 CPU-Hinweis und Aufrüstungsanforderungen. Vor der ersten Installation der Software müssen Sie Actuate gemäß Ziffer 7.15 des vorliegenden SLV schriftlich über Standort, Marke, Modellbezeichnung und Modellnummer des Servers und die Anzahl, den Typ und die Geschwindigkeit der CPUs eines jeden Servers in Kenntnis setzen, auf dem Komponenten der Software installiert werden sollen, sowie etwaige sonstige Informationen bereitstellen, die Actuate, sofern angemessen, anfordert ( Identifizierungsdaten ). Nach erfolgter Installation müssen Sie eine schriftliche Einwilligung von Actuate einholen, bevor Sie die Software von einem Server oder einer CPU auf einen anderen Server oder eine andere CPU verschieben oder übertragen, da die jeweilige Verschiebung oder Übertragung u.u. der Entrichtung einer von Actuate nach eigenem Ermessen festzulegenden CPU-Upgrade-Übertragungslizenzgebühr unterliegt. Ihr Ersuchen um die Zustimmung von Actuate muss gemäß Ziffer 7.15 des vorliegenden SLV schriftlich eingereicht werden und die Identifizierungsdaten des Servers oder der CPU enthalten von dem/der bzw. auf den/die die Software verschoben wird. Actuate ist berechtigt, Softwarelizenzschlüssel zurückzuhalten, falls Actuate nicht zu bestätigen in der Lage ist, dass die Software in einer autorisierten Weise verwendet wird. Falls Actuate seine Zustimmung in Form eines unterzeichneten Schriftstücks erteilt, dürfen Sie die Software auf dem neuen Server bzw. der neuen CPU installieren, vorausgesetzt, dass Sie die Software innerhalb von fünf (5) Tagen nach erfolgreicher Neuinstallation von dem alten Server bzw. der alten CPU löschen. Die Software kann Node Locked sein. Node-Locked-Software verwendet einen eindeutigen Lizenzschlüssel, mit dem die Software auf einer bestimmten Hardwareinstanz aktiviert werden kann, d. h. die Identifizierungsdaten für den Hardware-Node werden von Actuate in einen bestimmten Lizenzschlüssel eingebettet. Dieser Lizenzschlüssel wird dann anhand der Identifizierungsdaten des Hardware-Nodes überprüft, bevor die Funktionen der Software aktiviert werden können. Um Node-Locked-Software zu aktivieren, müssen Sie Actuate die Identifizierungsdaten Ihrer Hardware-Nodes zur Verfügung stellen, indem Sie das Dienstprogramm ausführen, das im Lieferumfang der Node-Locked-Software enthalten ist, und die entsprechenden Anweisungen ausführen. Actuate sendet Ihnen zu der betreffenden Kombination aus Hardware und Software einen Node-Lock- Schlüssel. Sie erklären sich damit einverstanden, jeden an Sie ausgegebenen Lizenzschlüssel lediglich für eine (1) Kopie der Software und nur auf einem/r (1) bestimmten Server oder Server-Cluster einzusetzen, für die ordnungsgemäße Lizenzen vorhanden sind. Wird ein neuer Lizenzschlüssel herausgegeben, durch den ein vorhandener Lizenzschlüssel (der alte Schlüssel ) ersetzt wird, sind Sie verpflichtet, den alten Schlüssel umgehend dauerhaft zu löschen und seine Verwendung einzustellen. 1.6 Gebietsbeschränkungen. Sie dürfen die Software nicht außerhalb des Landes, in das die Software ursprünglich geliefert wurde, installieren, kopieren, hochladen, herunterladen, ausführen oder anderweitig verwenden. 1.7 Kopien. Nachdem Sie eine Kopie der Software entsprechend diesem SLV installiert haben, dürfen Sie die Originalkopie (als Downloaddatei oder auf einem physischen Medium) lediglich zu Archivierungszwecken behalten. Falls zwingende, keine Verzichtserklärung zulassende Gesetze in einem Land es Ihnen gestatten, eine oder mehrere Sicherungskopien für den Neustart in Notfällen zu erstellen, dürfen Sie von diesem Recht Gebrauch machen, doch abgesehen von besagten zwingenden, keine Verzichtserklärung zulassenden Rechten erklären Sie sich damit einverstanden, keine zusätzlichen Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation ( Dokumentation ) zu erstellen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass neben anderen 2

3 Kopiermethoden Software auch kopiert wird, wenn sie in den Arbeitsspeicher (d.h. RAM) geladen oder im permanenten Speicher (z.b. Festplatte, CD-ROM oder anderes physisches Speichergerät) installiert wird, auf die der relevante Computer zugreifen kann. 1.8 Open Source-Software. Falls Sie Open Source-Software oder sonstige Drittanbieterkomponenten verwenden, die nicht von Actuate in Verbindung mit der Software geliefert wurden, müssen Sie sicherstellen, dass ihre Verwendung (a) keine Verpflichtungen zur Verwendung hinsichtlich der Software begründet oder angeblich begründet werden, und (b) Dritten keinerlei Rechte an den oder Privilegien im Rahmen der firmeneigenen Rechte(n) von Actuate gewährt oder angeblich gewährt werden. Ferner sind Sie nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Weise mit Programmen zu kombinieren, die im Rahmen der GNU General Public License ( GPL ) oder vergleichbaren Lizenzen lizenziert sind, die dazu führen würde oder so auszulegen wäre oder bei der geltend gemacht werden könnte, dass die Software oder etwaige Änderungen daran den Bestimmungen der GPL unterliegen. 1.9 Weitere Beschränkungen. Sie dürfen die Software oder Derivate der Software nicht vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen oder anderweitig verbreiten. Sie dürfen keinem Dritten Zugriff auf die Software gewähren; hiervon ist ausgenommen, dass Sie Kunden gestatten dürfen, Inhalte basierend auf Ihren internen Datenbanken in der von Ihnen, an Ihrem Standort und unter Ihrer Kontrolle gehosteten Software zu erstellen (wenn Sie z. B. ein Finanzdienstleistungsunternehmen sind und die erforderlichen Lizenzen erworben haben, dürfen Sie Ihren Kunden gestatten, Berichte zum Status ihrer Konten mit Ihnen über eine Webbrowser-Schnittstelle auszuführen; Sie dürfen jedoch nicht den Besitz an Kopien von Teilen der Software auf Ihre Kunden übertragen oder ihnen gestatten, Berichte auf den eigenen Datenbanken des Kunden auszuführen). Sie dürfen sich nicht an Host- Anwendungen oder Service-Büroaktivitäten beteiligen, bei denen Sie die Software ausführen, um Inhalte mithilfe von Datenbanken zu erstellen, die im Eigentum Ihrer direkten oder indirekten Kunden stehen oder die diese Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen. Sie dürfen die Software nicht in Verbindung mit extrem gefährlichen Aktivitäten verwenden oder mit Einrichtungen, Aktivitäten oder Systemen, bei denen der Ausfall der Software zum Tode oder zu ernsthaften Verletzungen bei Ihnen oder einem Dritten führen könnte; hierzu gehören u. a. die Nutzung der Software im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Marschflugkörpern. Sie dürfen nicht den Quellcode der Software verändern, adaptieren, übersetzen, rückentwickeln, dekompilieren oder in anderer Weise versuchen, ihn abzuleiten oder zu manipulieren, es sei denn, dies ist im Rahmen zwingender, keine Verzichtserklärung zulassender Gesetze gestattet; ferner dürfen Sie dies erst tun, nachdem Sie Actuate dreißig (30) Tage zuvor schriftlich gemäß Ziffer 7.15 des vorliegenden Vertrags davon in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie beabsichtigen, dies zu tun, sodass Actuate die Gelegenheit erhält, Ihnen nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, durch die eine Rückentwicklung oder andere Aktivitäten erleichtert würden Laufzeit. Die in diesem SLV gewährte Lizenz bleibt solange gültig, bis sie entsprechend diesem SLV gekündigt wird, es sei denn, Sie wurden von einer kürzeren Laufzeit in Kenntnis gesetzt oder es handelt sich bei der Lizenz um eine Subskriptions- oder Evaluierungslizenz. 2. EIGENTUM; GEHEIMHALTUNG. 2.1 Alle Rechte vorbehalten. Abgesehen von der begrenzten Lizenz, welche Ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrags gewährt wird, behält Actuate jegliche Rechtstitel, Eigentumsrechte und alle weiteren Rechte und Anteile an der Software. 2.2 Firmeneigene Informationen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software und der gesamte Computer-Code (in Objekt- und Quellform), Erfindungen, Algorithmen, Know-how und Informationen, die in der Software enthalten sind oder durch sie verkörpert werden, und alle anderen geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die Sie von Actuate erhalten, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, vertrauliches Eigentum von Actuate ( Firmeneigene Informationen ) sind. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Erkenntnisse, Analyse-Ergebnisse, Schlussfolgerungen, Meinungen, Empfehlungen, Ideen, Verfahren, Know-how, Entwürfe, Programme, Verbesserungen, Software und sonstige technische oder geschäftliche Informationen von Actuate, die Ihnen in welcher Form auch immer im Verlauf der Unternehmensberatung, Schulung oder sonstiger Support-Dienstleistungen, die mit der Software in Beziehung stehen, von Actuate mitgeteilt oder gegeben werden, firmeneigene Informationen von Actuate darstellen. Alle firmeneigenen Mitteilungen, die Bestandteil beliebiger Software, Dokumentationen oder Materialien sind oder auf ihnen angebracht sind, dürfen von Ihnen nur dupliziert und auf allen autorisierten Kopien der Software, Dokumentationen oder Materialien angebracht und nicht geändert, entfernt oder unleserlich gemacht werden. 2.3 Anregungen. Actuate besitzt eine gebührenfreie, weltweit gültige, unwiderrufliche, unkündbare Lizenz, die es ihm gestattet, Anregungen, Ideen, Erweiterungsanfragen, Feedback, Empfehlungen oder sonstige Informationen, die Sie oder Ihre autorisierten Benutzer in Verbindung mit der Verwendung der Software oder den Support- Dienstleistungen liefern, zu verwenden oder in die Software und sämtliche Support-Dienstleistungen einzubeziehen. 3

4 3. SUPPORT. 2.4 Geheimhaltung. Sie erklären sich damit einverstanden, die firmeneigenen Informationen an einem sicheren Ort aufzubewahren und den Zugang zu den Informationen sowie ihre Verwendung zu beschränken, um zu verhindern, dass die firmeneigenen Informationen unautorisierten Personen bekannt werden. Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden, Ihr Personal zu verpflichten, die firmeneigenen Informationen vertraulich zu halten und nur in der ausdrücklich in diesem SLV gestatteten Weise zu verwenden. Die in der vorliegenden Ziffer 2.4 enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für firmeneigene Informationen, die (a) momentan zugänglich sind oder der Öffentlichkeit ohne eine Verletzung dieses SLV bekannt gemacht werden; (b) rechtsmäßig von einem Dritten oder Dritten ohne die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erworben wurden; (c) Ihnen unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen bzw. ohne Verletzung dieses SLV bekannt sind oder von Ihnen entwickelt wurden, wie von Ihnen dokumentiert und nachweislich belegt werden kann; oder (d) aufgrund einer gültigen Anordnung eines Gerichts offen gelegt werden müssen, vorausgesetzt, Sie haben Actuate eine zeitlich zumutbare, schriftliche Vorankündigung dieser Notwendigkeit gegeben und Sie arbeiten mit Actuate zusammen, um eine Beschränkung und die vertrauliche Behandlung dieser Offenlegung zu erbitten. 2.5 Vertragsverletzung. Da die Verwendung oder Offenlegung von firmeneigenen Informationen entgegen diesem SLV zu irreparablen Schäden für Actuate führen, die nicht allein durch Schadensersatzzahlungen ausgeglichen werden können, erklären Sie sich damit einverstanden, dass solche Verwendungen bzw. Offenlegungen: (a) einen wesentlichen Verstoß gegen diesen SLV darstellen; (b) sämtliche durch diesen SLV gewährten Lizenzen beenden, und (c) Actuate neben etwaigen sonstigen im Rahmen dieses SLV nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln einen Unterlassungsanspruch verschaffen, ohne dass bestimmte Sicherheiten geleistet oder entstandene Schäden nachgewiesen werden müssen. Die Support-Richtlinie gilt für Support-Dienstleistungen, die Actuate für die Software bereitstellt, und kann von Zeit zu Zeit geändert werden. Der Support ist im ersten Jahr Ihrer Softwarelizenz obligatorisch und verlängert sich jeweils um ein Jahr, es sei denn Sie oder Actuate entscheiden sich, ihn gemäß Ziffer 6.2 des vorliegenden Vertrags nicht zu verlängern. Weder Actuate noch seine autorisierten Vertriebspartner sind verpflichtet, Support-Dienstleistungen anzubieten, sofern dies nicht vertraglich für eine festlegte Laufzeit und zu einem bestimmten Preis, welche im Falle einer Beendigung dieses SLV unmittelbar aufgehoben werden, schriftlich festgelegt wurde. Ungeachtet des Vorstehenden kann Actuate Evaluierungslizenzen oder kostenlose Software unterstützen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Derselbe Support muss für die gesamte Software eingekauft werden, die auf den einzelnen Servern oder Server-Clustern oder für Teile einer Anwendung installiert wurde, selbst wenn die Anwendung auf mehr als nur einem (1) Hardwaregerät ausgeführt wird. Der Support darf nicht für Teile der auf einem Server bzw. auf einem Server-Cluster installierten Software beendet werden. Die gesamte Software (a) auf einem bestimmten Server oder einem Server-Cluster oder (b) die für eine Anwendung verwendet wird, muss mit Support auf höchstem Niveau versehen sein. Die Support-Richtlinien für bestimmte Produkte finden Sie unter 4. BESCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. 4.1 Beschränkte Softwaregewährleistung. Wenn Sie die Software direkt von Actuate erhalten haben, leistet Actuate Gewähr dafür, dass (a) das Medium, auf dem Actuate die Software liefert, bei normaler Verwendung für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der Software frei von Material- und Verarbeitungsschäden ist, und dass (b) die Software während des vorgenannten Zeitraums im Wesentlichen ihrer Dokumentation entspricht. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nur für Sie. Ihr alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel und die gesamte Haftung von Actuate und seinen Lizenzgebern im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht darin, dass die Software nach Wahl Actuates repariert oder ausgetauscht wird bzw. dass etwaige entsprechende Support-Gebühren zurückerstattet werden, wobei der vorliegende SLV mit der Rückerstattung endet. HIERBEI HANDELT ES SICH UM IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL, FALLS BESTIMMTE MEDIEN ODER DIE GELIEFERTE SOFTWARE MÄNGEL AUFWEISEN. ACTUATES GESAMTE HAFTUNG UND IHR AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IM RAHMEN DIESER BESCHRÄNKTEN SOFTWAREGEWÄHRLEISTUNG BESTEHT für Actuate darin, (a) sich zu bemühen, im Wege der wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen etwaige Abweichungen von reproduzierbarem Material zu korrigieren, sofern diese innerhalb des 90-tägigen Gewährleistungszeitraums entdeckt werden, oder (b) die abweichende Software zu ersetzen. Sollte Actuate außerstande sein, der Gewährleistungsverpflichtung in Ziffer 4.1 nachzukommen, nachdem die unter (a) und (b) aufgeführten Rechtsmittel eingesetzt wurden, sind Sie berechtigt, die Software zurückzugeben, und Actuate ist verpflichtet, sämtliche Gebühren, die Sie direkt an Actuate für die Software gezahlt haben, zurückzuerstatten, wobei jedoch Subskriptionsgebühren nur anteilsmäßig für den Teil der ersten Subskriptionsperiode zurückerstattet werden, während derer die Software nicht nutzbar war und nachdem sie zurückgegeben wurde. Die oben genannten Rechtsmittel stehen nur zur Verfügung, wenn Sie Actuate unverzüglich schriftlich innerhalb des Gewährleistungszeitraums nach Entdeckung der Abweichung in Kenntnis setzen. Ungeachtet des Vorstehenden, gilt diese Gewährleistung nicht für Software, die (i) geändert oder modifiziert wurde, es sei denn, dies ist durch Actuate geschehen; (ii) die nicht gemäß der Dokumentation installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde; (iii) unnormaler/m physikalischer/m oder elektrischer/m 4

5 Beanspruchung, Fehlgebrauch, Nachlässigkeit oder einem ebensolchen Zwischenfall ausgesetzt war, oder (iv) entgegen den sonstigen Bestimmungen des vorliegenden SLV verwendet wurde. Falls Sie die Software von einem Vertriebspartner oder Händler von Actuate erhalten haben, sind die Gewährleistungsbestimmungen die des betreffenden Vertriebspartners oder Händlers und Actuate leistet Ihnen gegenüber keinerlei Gewähr hinsichtlich dieser Software oder der entsprechenden Medien. 4.2 Beschränkte Support-Dienstleistungsgewährleistung. Abgesehen von den Fällen, in denen Sie eine separate Support-Vereinbarung mit Actuate getroffen haben, leistet Actuate Gewähr dafür, dass das Unternehmen Support-Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise erbringt. Falls (a) Actuate den in dem vorhergehenden Satz dargelegten Anforderungen im Wesentlichen nicht genügen sollte, (b) Sie einen ausführlichen schriftlichen Antrag auf eine Heilung dieser Mängel an Actuate stellen, und (c) Actuate gravierende Fehler innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt Ihres ausführlichen schriftlichen Antrags auf Heilung nicht behoben hat, sind Sie berechtigt, die Support-Komponente dieses SLV innerhalb von dreißig (Tagen) ab dem Datum, an dem Actuate Ihren letzten Antrag auf Heilung der Mängel erhalten hat, zu kündigen. Actuate wird Ihnen nach einer derartigen Kündigung anteilsmäßig jegliche im Voraus gezahlten Support-Dienstleistungsgebühren für die Zeit, nachdem Actuate Ihren letzten schriftlichen Antrag auf Heilung der Mängel erhalten hat, zurückerstatten. DAS IN ABSCHNITT 4.2 GENANNTE RECHT AUF KÜNDIGUNG UND RÜCKERSTATTUNG IST IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF SUPPORT- DIENSTLEISTUNGEN ODER UPDATES, INFORMATIONEN UND SONSTIGE LEISTUNGEN, DIE IN VERBINDUNG MIT SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN. Die Beendigung der Support-Dienstleistungen führt nicht zur Beendigung des vorliegenden SLV. 4.3 Verzichtserklärung. AUSSER DEM IN ZIFFERN 4.1 UND 4.2 AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN UND SOWEIT NACH DEM GESETZ ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT ACTUATE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN UND MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE ODER SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN, UND ES STEHEN IHNEN KEINE RECHTSMITTEL FÜR DEN FALL ZU, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN DEN IN DIESER ZIFFER 4 GENANNTEN SPEZIFIKATIONEN ODER GEWÄHRLEISTUNGSSTANDARDS NICHT GENÜGEN. ACTUATE LEHNT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN, EINSCHLIESSLICH U.A. DER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, SOWIE SOLCHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AB, DIE SICH AUS EINER REGELMÄSSIGEN VERHALTENSWEISE, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAKTIK ERGEBEN. ACTUATE LEISTET KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS IHRE FREUDE AN DER SOFTWARE NICHT GESTÖRT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN DER SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG UND FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS MÄNGEL IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. WEDER MÜNDLICHE NOCH SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE SEITENS ACTUATES ODER EINS VERTRIEBSPARTNERS ODER HÄNDLERS BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG. UNGEACHTET ETWAIGER GEGENTEILIGER AUSSAGEN IN DIESEM SLV ÜBERNIMMT ACTUATE KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, SEI ES IN MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER FORM IM HINBLICK AUF BEWERTUNGSLIZENZEN ODER KOSTENLOSE SOFTWARE, WOBEI DIE SOFTWARE "WIE VORLIEGEND" BEREITGESTELLT WIRD. 4.4 Haftungsbeschränkung. ACTUATE HAFTET NICHT FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH U. A. SPEZIELLER, INDIREKTER VERSCHÄRFTER SCHÄDEN ODER SOLCHER MIT STRAFWIRKUNG IM HINBLICK AUF UMSATZVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE, RUFSCHÄDIGUNGEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN), DIE SICH AUS DEM VORLIEGENDEN SLV, DER VERWENDUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE DURCH SIE ODER DER BEREITSTELLUNG VON SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, SELBST WENN ACTUATE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE UND SELBST DANN, WENN DIE BEGRENZTEN RECHTSMITTEL IM RAHMEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGS IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ACTUATE DEN BETRAG, DEN SIE IM RAHMEN DIESES SLV BEZAHLT HABEN BZW. NOCH ZU BEZAHLEN HABEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DER RECHTSTHEORIE, UNTER DER SCHADENS- ERSATZANSPRÜCHE GELTEND GEMACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH U.A. VERTRAG, STATUT ODER UNERLAUBTE HANDLUNG. SIE GELTEN JEDOCH NICHT, WENN UND INSOWEIT SCHADENSERSATZ UNTER DEM GELTENDEN ZWINGENDEN RECHT NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KANN. 4.5 Softwarekomponenten Dritter. Die Software kann Komponenten Dritter enthalten, die in den jeweiligen Dateien als solche gekennzeichnet sind ( Softwarekomponenten Dritter ). Bei Komponenten Dritter kann es sich um Open-Source-Produkte handeln. Sie erklären sich damit einverstanden, zugunsten von Actuate und den unabhängigen Entwicklern von oder Beteiligten an den Komponenten Dritter, dass mit Bezug auf Komponenten 5

6 Dritter a) Ihre Verwendung derselben gänzlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt und Sie auf jegliche Rechte oder Rechtsmittel verzichten, (b) KOMPONENTEN VON DRITTEN AUF DER GRUNDLAGE WIE VORLIEGEND UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN GELIEFERT WERDEN, einschließlich u. a. impliziter Gewährleistungen bezüglich der handelsüblichen Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel oder Nichtverletzung der Rechte Dritter, und (c) weder Actuate noch eine andere Person oder Körperschaft schadensersatzpflichtig für u. a. direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder entgangene Gewinne sind. Weitere Informationen und die geltenden Lizenzbedingungen mit Bezug auf Komponenten Dritter sowie Informationen darüber, wie Sie verfügbaren Quellcode erhalten können, sind in den Dateien für die betreffenden Komponenten Dritter enthalten. 4.6 Besondere Bedingungen für bestimmte Softwarekomponenten Dritter. Neben den in Ziffer 4.5 genannten Bedingungen dürfen bestimmte Komponenten, die gemeinsam mit der Software geliefert werden, wie u.a. PDCat von PDF Tools AG und FusionCharts, PowerCharts, FusionMaps und FusionWidgets von InfoSoft Global Private Limited, nicht als Standalone-Software sondern ausschließlich in Verbindung mit der Software verwendet werden. 5. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM HAFTUNGSFREISTELLUNG. 5.1 Entschädigung. Wenn Sie die Software direkt von Actuate erhalten haben, wird Actuate Sie auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche oder Klagen, die von einem Dritten gegen Sie erhoben werden, verteidigen oder diese nach eigenem Ermessen schlichten und Sie und Ihre leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Mitarbeiter für alle Schadensersatzansprüche und Kosten entschädigen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die infolge eines solchen Anspruchs oder einer solchen Klage oder durch Actuates Schlichtung derselben entstehen oder gegen Sie erhoben werden, wenn und insoweit der Anspruch oder die Klage auf einer tatsächlichen Verletzung der Patente, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse oder Marken der betreffenden Klägerpartei im Rahmen der Gesetze der Vereinigten Staaten oder Kanadas darauf basieren, dass Sie die von Actuate bereitgestellte Software oder Support-Dienstleistungen entsprechend dieses SLV verwenden. Actuate wird von der vorgenannten Verpflichtung freigestellt, es sei denn, (a) Sie benachrichtigen Actuate unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch oder einer solchen Klage oder der Möglichkeit hierzu, (b) Sie übertragen Actuate die alleinige Kontrolle und Befugnis hinsichtlich der Verteidigung gegen den betreffenden Anspruch oder die betreffende Klage oder ihrer Beilegung und (c) Sie stellen Actuate die ordnungsgemäßen und vollständigen Informationen und Hilfestellungen zur Beilegung des betreffenden Anspruchs oder der betreffenden Klage und/ oder der Verteidigung gegen dieselben zur Verfügung. 5.2 Recht auf Ersatz. Ohne dass hierdurch Ziffer 5.1 dieses Vertrags eingeschränkt wird, kann Actuate nach alleinigem Ermessen und auf eigene Kosten für den Fall, dass eine gerichtliche Anordnung erlassen wird bzw. nach Actuates alleinigem Ermessen wahrscheinlich ist, durch welche die Verwendung der Software oder Support- Dienstleistungen durch Sie, wie hierin vorgesehen, untersagt wird, entweder: (a) für Sie das Recht zur Verwendung der verletzenden Software oder Support-Dienstleistungen, wie hierin vorgesehen, erwerben; (b) die verletzenden Elemente durch nicht verletzende und funktionell gleichwertige Funktionen ersetzen; (c) die verletzenden Elemente so abändern, dass sie nicht länger verletzend sind; oder, wenn die Möglichkeiten (a), (b) oder (c) unter kommerziell angemessenen Bedingungen nicht verfügbar sind, (d) die Rückgabe der verletzenden Elemente akzeptieren und Ihnen (i) für unkündbare Lizenzen den aktuellen Wert der für diese Software gezahlten Lizenzgebühren, wie über eine Laufzeit von achtundvierzig (48) Monaten amortisiert, oder (ii) für Subskriptionslizenzen oder Support-Dienstleistungen die im Voraus gezahlten Gebühren anteilsmäßig für den ungenutzten Teil der Subskriptions- oder Supportlaufzeit erstatten. Ausgenommen wie oben angegeben, haftet Actuate nicht für Kosten oder Ausgaben, die ohne vorherige schriftliche Autorisierung entstanden sind. 5.3 Ausnahmen. Ungeachtet der vorstehenden Ziffern 5.1 und 5.2 haftet Actuate nicht für Verletzungsforderungen, die entstehen aus (a) der Kombination der Software oder Support-Dienstleistungsprodukte mit anderen, nicht von Actuate bereitgestellten Produkten, (b) jeglichen Modifikationen der Software oder Support-Dienstleistungsprodukte, es sei denn, die Modifikationen wurden von Actuate vorgenommen, (c) jeder Verwendung der Software, die nicht in Übereinstimmung mit der Benutzerdokumentation von Actuate erfolgt, oder (d) Komponenten Dritter. 5.4 Beschränkung. DIESE ZIFFER 5 LEGT DIE GESAMTE HAFTBARKEIT UND ALLE VERPFLICHTUNGEN VON ACTUATE UND IHRE ALLEINIGEN RECHTSMITTEL HINSICHTLICH ALLER TATSÄCHLICHEN ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNGEN DER RECHTE DRITTER DURCH DIE VON ACTUATE BEREITGESTELLTE SOFTWARE ODER SUPPORT-DIENSLEISTUNG DAR. DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSFREISTELLUNG GILT NICHT FÜR DEN FALL, DASS EINE VERLETZUNG DURCH DEN EINSATZ DER ZUM JEWEILIGEN ZEITPUNKT GELTENDEN SOFTWAREVERSION HÄTTE VERMIEDEN WERDEN KÖNNEN. 6

7 6. BEENDIGUNG. 6.1 Beendigung aus wichtigem Grund. Beide Parteien können diesen SLV beenden, wenn die andere Partei einen rechtserheblichen Verstoß gegen diesen SLV begeht und ein solcher Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Antrags auf Heilung behoben wird. Beide Parteien dürfen diesen LSV nur gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen in der vorliegenden Klausel oder in Ziffer 1.3 (bezüglich der Gratisund Evaluierungslizenzen) beenden. 6.2 Beendigung des Supports. Einmal gezahlte Gebühren für Support-Dienstleistung können nicht erstattet werden. Falls Sie Support-Dienstleistungen, die zuvor gekündigt wurden, erneut in Anspruch nehmen möchten, sind Sie verpflichtet, Actuate auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Neueinrichtung des Supports geltenden Listenpreises die Gebühren für die Support-Dienstleistungen, die ansonsten für den Zeitraum zwischen dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung der Support-Dienstleistungen und dem Datum des Inkrafttretens der Neueinrichtung angefallen wären, sowie die Gebühren für die Supportdienstleistungen für den Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der Neueinrichtung zu bezahlen. Falls Sie die Support- Dienstleistungen zu einem Teil der Software kündigen, behält Actuate sich das Recht vor, den Rabatt anzupassen, der für die Gebühren für die Support-Dienstleistungen der übrigen Software gilt. Durch die Kündigung der Support-Dienstleistungen endet der vorliegende SLV nicht. 6.3 Verpflichtungen bei Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieses SLV müssen Sie die gesamte Software, die gesamte Dokumentation und alle firmeneigenen Informationen in Ihrem Besitz unverzüglich zerstören oder an Actuate zurückgeben und auf Ersuchen Actuates die Einhaltung dieser Bedingung in einem von einem autorisierten Vertreter unterzeichneten Schreiben bescheinigen. Actuate ist nicht verpflichtet, Zahlungen zurückzuerstatten; ausgenommen hiervon sind die in den Abschnitten 4 und 5 dieses SLV ausdrücklich genannten Zahlungen. 6.4 Folgen der Beendigung. Ihre Verpflichtung zur Zahlung aufgelaufener Kosten und etwaiger Gebühren, welche ab dem Datum der Kündigung fällig werden, sowie die folgenden Bestimmungen haben über die Beendigung dieses SLV hinaus Bestand: 2, 4.3, 4.4, 4.5, 6.4, 7, 8.2 und Anhang ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. 7.1 Rechtswahl; Schiedsgerichtsbarkeit. Dieser SLV sowie etwaige Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem SLV, der Software oder etwaigen von Actuate geleisteten Support-Dienstleistungen entstehen ( Streitigkeit ) unterliegen kalifornischem Recht. Das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren und der US-amerikanische Uniform Computer Information Transactions Act zur Regelung des Softwarevertragsrechts finden keine Anwendung Falls Sie in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, unterliegen Sie der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis der Gerichte im County San Mateo, Kalifornien, USA, und alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis dieser Gerichte. Andernfalls sind alle Streitigkeiten durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsgerichtsverfahren vor drei (3) Schiedsrichtern beizulegen, und zwar gemäß den Regeln und unter der Schirmherrschaft der Internationalen Handelskammer in Paris. Die Schiedsrichter sind befugt, die durch das Schiedsgerichtsverfahren zu regelnden Angelegenheiten festzulegen und ausgleichenden Schadensersatz zuzuerkennen; sie sind jedoch nicht befugt, Schadensersatz mit Strafwirkung oder verschärften Schadensersatz zuzuerkennen. Auf Anforderung einer der Parteien sind die Schiedsrichter verpflichtet, ein schriftliches Urteil zu erstellen, in dem die Fakten und rechtlichen Grundlagen erklärt werden, auf denen ihr Urteil basiert. Das Schiedsgerichtsverfahren ist in englischer Sprache durchzuführen. Die obsiegende Partei hat das Recht auf Erstattung der Anwaltshonorare und -kosten sowie auf etwaige sonstige Vergünstigungen, auf deren Erhalt die betreffende Partei im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Schiedsgerichtsverfahrens ein Anrecht hat. 7.2 Vollständiger Vertrag. Dieser SLV und jegliche von Actuate herausgegebenen Schreiben, die ausdrücklich darin integriert sind (einschließlich u. a. der Spezifikation von Actuate in Bezug auf die zutreffenden Lizenzparameter und die juristische Person, die entweder durch eine Rechnung oder in anderer Form zur Verwendung der Software und der Support-Dienstleistungen berechtigt ist) stellen die gesamte Vereinbarung und das ausschließliche Einverständnis zwischen den Parteien dar und setzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen und Einverständniserklärungen zum Gegenstand dieses SLV außer Kraft. Actuate akzeptiert keine zusätzlichen Bedingungen, die Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt auf Auftragsbestätigungen oder anderweitig vermerkt haben, und lehnt diese ausdrücklich ab. 7.3 Vertragsverhältnis. Das durch diesen SLV begründete Verhältnis zwischen den Parteien ist ein Verhältnis zwischen unabhängigen Vertragsschließenden und kein Verhältnis zwischen Partnern, Mitunternehmern oder Bevollmächtigten. 7.4 Keine Drittbegünstigten. An diesem SLV sind keine dritten Begünstigten beteiligt. 7

8 7.5 Überschriften. Die Abschnittsüberschriften dienen lediglich der leichteren Bezugnahme und wirken sich nicht auf die Auslegung dieses SLV aus. 7.6 Höhere Gewalt. Außer im Falle der Nichtzahlung haftet keine der Parteien für Erfüllungsverzögerungen oder die Nichterfüllung eines Auftrags oder eines Teils dieses SLV und gilt diesbezüglich auch nicht als vertragsbrüchig, sofern die betreffende Verzögerung oder Nichterfüllung u. a. durch die folgenden Umstände verursacht worden ist: Unfälle, Brände, branchenweite Streiks, Embargos, Regierungsakte, Kriege, Terrorismus oder nationale Notfälle, Naturereignisse, staatsfeindliche Handlungen oder sonstige Ursachen außerhalb der nach vernünftigem Ermessen möglichen Kontrolle durch Sie oder Actuate. Falls eine der vorgenannten Bedingungen eintritt, ist die in Verzug geratene oder erfüllungsunfähige Partei verpflichtet, alle nach wirtschaftlichem Ermessen angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um die jeweils andere Partei in Kenntnis zu setzen und den vorliegenden SLV so weit wie irgend möglich weiterzuerfüllen. 7.7 Gegenseitige Nichtausschließlichkeit. Actuate ist berechtigt, anderen Unternehmen, die u. U. im Wettbewerb mit Ihnen stehen, Softwarelizenzen zu erteilen und/oder Support-Dienstleistungen zu erbringen. Sie sind berechtigt, mit anderen Unternehmen zu arbeiten, die u. U. im Wettbewerb mit Actuate stehen. Es handelt sich hierbei um eine nicht ausschließliche Vereinbarung. 7.8 Keine Änderungen oder Verzichtserklärungen. Dieser SLV kann nur wie folgt geändert oder ergänzt werden: (a) durch ein von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten von Actuate unterzeichnetes Schriftstück oder (b) durch einen Folge-Click-Wrap-Lizenzvertrag, der in Verbindung mit einem Upgrade zu einer Folgeversion der Software herausgegeben wird. Konkludente Änderungen des Vertrags sind nicht vorgesehen. Falls Actuate Ihnen Erweiterungen der Software oder neue Versionen der Software zur Verfügung stellt, die mit einer überarbeiteten Version dieses SLV verbunden sind, setzt diese überarbeitete Version dieses SLV, wenn Sie von Ihnen (z. B. indem Sie auf die Schaltfläche zum Annehmen klicken) akzeptiert wird, alle vorherigen Versionen dieses SLV außer kraft und ersetzt sie und regelt Ihre Verwendung der betreffenden Erweiterungen oder neuen Versionen der Software sowie aller vorherigen Versionen der Software, die Ihnen geliefert wurden. Änderungen zu diesem Vertrag können ferner in Verbindung mit einer Erneuerung des Online-Supports vorbehaltlich neuer oder geänderter Support-Bedingungen von Actuate vorgeschlagen und von Ihnen angenommen werden. Eine fehlende verzögerte oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Möglichkeit oder eines Privilegs im Rahmen dieses Vertrags durch Actuate gilt nicht als Verzichterklärung. 7.9 Keine Abtretung. Dieser SLV und jegliche Rechte oder Verpflichtungen daraus können nicht abgetreten werden. Jedwede Abtretung durch Sie, sei es kraft Gesetzes, durch eine Änderung in der Geschäftsleitung oder in anderer Weise, ist null und nichtig. Actuate kann Leistungen sowie Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieses SLV abtreten und delegieren: (a) an ein verbundenes Unternehmen oder (b) im Falle einer Fusion, einer Übernahme oder eines Verkaufs aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögensgegenstände von Actuate oder eines Geschäftsbereichs von Actuate. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in diesem SLV bzw. etwaiger gegenteiliger Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem SLV ( Verbundene Vereinbarung ) ist Actuate berechtigt, seine Rechte aus diesem SLV und aus etwaigen verbundenen Vereinbarungen ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung jederzeit und nach eigenem Ermessen zu Sicherungszwecken an einen beliebigen Darlehensgeber, der Actuate finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sowie an berechtigte Rechtsnachfolger des betreffenden Darlehensgebers abzutreten, und der betreffende Darlehensgeber (bzw. seine berechtigten Rechtsnachfolger) ist berechtigt, bei Eintreten einer Leistungsstörung im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem betreffenden Darlehensgeber (bzw. seinen berechtigten Abtretungsempfängern) und Actuate und solange die Leistungsstörung anhält, sämtliche Rechte, Vorteile und Rechtsmittel von Actuate aus dem vorliegenden SLV bzw. einer verbundenen Vereinbarung auszuüben bzw. zu nutzen Trennbarkeit. Wenn und insoweit eine Bedingung dieses SLV unter dem anwendbaren Recht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt wird, soll diese Bedingung so nahe wie möglich an der ursprünglichen Absicht ausgelegt werden; die übrigen Bedingungen bleiben ungeachtet dessen in Kraft Exportgesetze. Die Software und etwaige im Rahmen dieses SLV gelieferte technische Daten unterliegen den Exportgesetzen der USA und den geltenden Gesetzen anderer Länder. Sie sind verpflichtet, sich streng an all diese Gesetze zu halten und übernehmen die Verantwortung dafür, je nach Bedarf Lizenzen für den Export, den Re- Export oder den Import zu beschaffen. Sie sind damit einverstanden, dass Sie nicht an Unternehmen exportieren oder re-exportieren, die auf der jeweils aktuellen Exportausschlussliste der USA stehen oder die einem US- Embargo oder Terrorismuskontrollen gemäß den US-amerikanischen Exportgesetzen unterliegen. Sie sichern zu und leisten Gewähr dafür, dass Sie auf keiner Exportausschlussliste der US-amerikanischen Regierung, wie etwa der Denied Persons List, der Liste der unerwünschten Personen, des US-Handelsministeriums, stehen. Sie sind verpflichtet, Actuate im Zusammenhang mit sämtlichen Kosten und Verlusten zu entschädigen, die daraus entstehen oder damit im Zusammenhang stehen, dass Sie die Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts nicht einhalten. 8

9 7.12 Prüfung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Actuate oder von Actuate beauftragte Dritte eine Überprüfung Ihrer Bücher, Aufzeichnungen und Computersysteme vornehmen, um sicherzustellen, dass Sie die Software und Support-Dienstleistungen entsprechend den Lizenzbedingungen verwenden; die Überprüfung schließt u. a. auch eine Überprüfung der Anzahl der CPUs, Server, namentlich genannten Benutzer, namentlich genannten Entwickler und virtuellen Benutzer ein, die auf die Software zugreifen oder diese anderweitig nutzen. Sie erklären sich damit einverstanden, die erforderlichen Datensätze aufzubewahren, sodass Actuate in der Lage ist, die im vorliegenden Abschnitt erwähnte Überprüfung durchzuführen. Falls Sie die Vertragsbedingungen nicht einhalten, müssen Sie zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Actuate möglicherweise zur Verfügung stehen, umgehend die Kosten der Prüfung und für die Lizenzen bezahlen, die für Ihre tatsächliche Verwendung benötigt werden, und zwar basierend auf dem jeweils höheren Listenpreis von Actuate (ohne Nachlässe), der entweder (a) als Sie die Software ursprünglich erworben haben, oder (b) zu dem Zeitpunkt, als Ihre Nichteinhaltung aufgedeckt wurde, galt. Sie sind verpflichtet, Actuate unverzüglich auf Actuates Verlangen eine schriftliche Bescheinigung eines leitenden Angestellten Ihres Unternehmens vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Software stets gemäß diesem SLV verwendet wurde. Die Bescheinigung muss die Standorte, Plattformen, Modelle, CPU-Nummern, Server, namentlich genannten Benutzer, namentlich genannten Entwickler und virtuellen Benutzer, die auf die Software zugreifen, sowie die Anzahl der Instanzen, die Marken, Modelle und die Seriennummern der Hardware, auf der die Software bislang installiert war, sowie alle sonstigen Informationen enthalten, die Actuate in angemessener Weise verlangt Werbung. Sie sind damit einverstanden, dass Actuate Sie öffentlich als Actuate-Kunden bezeichnet. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Actuate unter anderem Ihren Namen und Angaben zur Ihrer Verwendung bzw. Ihrer beabsichtigten Verwendung der Software in Pressemitteilungen, auf Websites und anderem Marketingmaterial von Actuate verwenden kann und dass Actuate zur Veröffentlichung solchen Materials nicht Ihre vorherige Zustimmung einholen muss Rechte der amerikanischen Regierung. Die Software, die Support-Dienstleistungen und die damit verbundene Dokumentation sind Commercial Items (gewerbliche Artikel) gemäß Definition in 48 C.F.R , die aus Commercial Computer Software (gewerblicher Computersoftware) und Commercial Computer Software Documentation (Dokumentation zu gewerblicher Computersoftware) gemäß Definition in 48 C.F.R bzw. 48 C.F.R bestehen. Gemäß 48 C.F.R bzw. 48 C.F.R bis werden die gewerbliche Computersoftware und die Dokumentation zur gewerblichen Computersoftware Endbenutzern der US-amerikanischen Regierung (a) ausschließlich als gewerbliche Artikel und (b) nur mit den allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gewährten Rechten lizenziert. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Urheberrechtsgesetzen der USA vorbehalten. Die Verwendung der Software, der Support-Dienstleistungen und der damit verbundenen Dokumentation durch die US-amerikanische Regierung ist ferner gemäß den Bestimmungen des vorliegenden SLV und etwaiger Änderungen dazu begrenzt Schriftliche Form. Etwaige Mitteilungen und sonstige Kommunikationen im Rahmen von oder in Verbindung mit diesem SLV sind unwirksam, es sei denn, die folgenden formellen Voraussetzungen sind erfüllt: (a) Actuate ist berechtigt, Ihnen schriftliche Mitteilungen an auf einem Bestelldokument oder einer Rechnung von Ihnen genannte Adressen zukommen zu lassen und (b) Sie sind berechtigt, Actuate schriftliche Mitteilungen an den Leiter seiner Rechtsabteilung an der zum betreffenden Zeitpunkt aktuellen Anschrift der Firmenzentrale von Actuate zukommen zu lassen, die unter folgender Anschrift aufgeführt sind: oder der Folge-Website Geltende Sprache. Die englische Version dieses SLV ist rechtsverbindlich und im Falle von Widersprüchen zu einer übersetzten Version, die lediglich zu dem Zweck zur Verfügung gestellt wurde, um Ihnen den Inhalt verständlich zu machen, maßgebend. 8. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIREKTKUNDEN. Dieser Abschnitt trifft nur auf Sie zu, wenn Sie Software oder Support-Dienstleistungen direkt von Actuate erwerben. Software oder Support-Dienstleistungen, die bei Händlern oder Vertriebspartnern erworben werden, unterliegen den folgenden Bestimmungen nicht. 8.1 Lieferung und Zahlung. Die Auslieferung der Software erfolgt entweder (a) elektronisch oder (b) physikalisch FOB Versandort für Lieferungen an Zielorte in den USA oder FCA Versandort für Lieferungen an andere Zielorte. Mit Lieferung der Software wird Ihnen diese ggf. nebst entsprechenden Support-Dienstleistungen von Actuate in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt zu erfolgen. Alle Gebühren sind nicht rückzahlbar, es sei denn, der vorliegende Vertrag sieht ausdrücklich etwas Anderslautendes vor, und es sind keine Rechte auf Verrechnung vereinbart. Für überfällige Beträge werden Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) je Monat oder dem unter dem geltenden Recht zulässigen Höchstbetrag, je nachdem welcher der niedrigere Betrag ist, erhoben. Sie sind verpflichtet, Actuate für sämtliche Einziehungskosten, einschließlich u. a. angemessener Anwaltsgebühren, zu entschädigen. Weder die in diesem SLV eingeräumte Lizenz zur 9

10 Verwendung der Software noch die oben festgelegte Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühren sind von der Erbringung von Support-Dienstleistungen durch eine Partei noch von der Lieferung etwaiger sonstiger Softwareprogramme oder -produkte abhängig. 8.2 Steuern. Sie sind verpflichtet, alle anfallenden Zölle, Verkaufs-, Nutzungs- und Gewerbesteuern, Umsatzsteuern und alle weiteren Abgaben im Zusammenhang mit dem Lizenzerwerb für die Software oder Support- Dienstleistungen zu tragen. Ausgenommen hiervon ist Actuates Einkommenssteuer in den USA. Soweit Actuate rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, werden diese dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt, es sei denn, der Lizenznehmer kann Actuate einschlägige Steuerbefreiungsunterlagen der zuständigen Behörden vorlegen. Sie sind verpflichtet, Actuate von allen Nachforderungen auf Grund von Steuer- oder sonstigen Abgabenzahlungen freizustellen. 10

11 Anhang 1 zum Actuate-SLV SOFTWARELIZENZPARAMETER LIZENZIERUNGSVERFAHREN 1. EVALUIERUNGSLIZENZ. Sie eine Evaluierungslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 1.1 Evaluierung. Evaluierung bedeutet. dass Sie die Software zu Analysezwecken einsetzen, um festzustellen, ob eine zukünftige Lizenz darüber von Actuate für Sie in Frage kommt. 1.2 Evaluierungsparameter. Evaluierungslizenzen sind Lizenzen, die am Ende eines Evaluierungszeitraums ablaufen. Evaluierungslizenzen sind ausschließlich zu internen Evaluierungszwecken einzusetzen und werden entweder an bestimmte CPUs, die Verwendung durch namentlich genannte Benutzer oder namentlich genannte Entwickler oder an sonstige von Actuate festgelegte Bedingungen geknüpft. Evaluierungslizenzen dürfen nicht für die Migration zu einem neuen Betriebssystem, einer neuen Hardware-Plattform oder einer neuen Version der Software verwendet werden. Bei Evaluierungslizenzen endet die im Rahmen des vorliegenden SLV gewährte Lizenz (a) mit Ablauf des Evaluierungszeitraums, den Actuate festlegt, oder b) entweder innerhalb von drei (3) Tagen nach einer schriftlichen Kündigung durch Actuate oder c) fünfundvierzig (45) Tage nach Ihrer Annahme dieses SLV, je nachdem, welches Ereignisse zu b) und c) früher eintritt. Evaluierungslizenzen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Actuate nicht erneuert oder verlängert werden. 2. BUNDLE-LIZENZ. Wenn Sie die Software von einem Dritten erworben haben und die Software in eine Drittanbieter-Softwareanwendung eingebettet oder mit ihr gebündelt war, dürfen Sie die Software nur in Verbindung und gleichzeitig mit der Drittanbietersoftware verwenden, in die die Software eingebettet bzw. mit der sie gebündelt war, und auch dann nur auf ein und demselben autorisierten Computer und ausschließlich mit den von der Drittanbietersoftware generierten Daten. Sie dürfen die Software nicht als selbstständiges Programm, auf einem anderen Computer oder mit Software oder Daten, die nicht in die Drittanbieter-Softwareanwendung integriert sind oder von ihr generiert wurden, verwenden. 3. LIZENZ FÜR NAMENTLICH GENANNTEN BENUTZER. Wenn Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für namentlich genannte Benutzer für ein bestimmtes Element der Software erhalten haben, oder wenn in einem solchen Schreiben eine maximale Anzahl von Benutzern angegeben ist, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 3.1 Namentlich genannter Benutzer. Ein Namentlich genannter Benutzer ist (a) eine Einzelperson oder (b) eine Benutzer-ID in der Software oder in einem externen System, von dem aus Zugriff auf die Software genommen werden kann. Zugriff nehmen bedeutet, dass Sie (x) zur Ausführung oder Verwendung der Software berechtigt sind oder diese tatsächlich ausführen oder verwenden, bzw. (y) dass Sie ein zukünftiger Empfänger von durch die Software generiertem Inhalt sind, sei es online, per oder in gedruckter Form (wie z.b. bei monatlichen Kontoauszügen). Software für namentlich genannte Benutzer wird auf der Grundlage des jeweiligen namentlich genannten Benutzers, der Softwarekomponente, der Softwareinstanz und des Einsatztyps lizenziert. Als Instanz wird jede Kopie oder Implementierung der Software bezeichnet, die auf einem Server oder der Cluster-Gruppe von Servern installiert ist. Somit muss jeder einzelne namentlich genannte Benutzer für jede Instanz einer Softwarekomponente, auf die er für jeden Einsatztyp Zugriff hat, über eine separate Lizenz für namentlich genannte Benutzer verfügen. Die 11

12 Actuate-Option Multi-Tenant erfordert eine separate Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer für jedes Encyclopedia Volume (Enzyklopädieband) (d. h jede Anwendung) auf die ein namentlich genannter Benutzer Zugriff nimmt. 3.2 Zugriff durch namentlich genannte Benutzer. Es ist Ihnen nicht gestattet, namentlich genannten Benutzern Zugriff auf die Software zu gewähren, es sei denn, Sie haben dem betreffenden namentlich genannten Benutzer eine rechtmäßig erworbene Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer zugewiesen und diese Zuweisung dokumentiert. Sie dürfen Lizenzen für namentlich genannte Benutzer nicht an Tätigkeiten oder an Positionen vergeben, die von mehr als nur einer Person ausgeübt werden. Falls Sie eine Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer einem bestimmten Mitarbeiter oder einem unabhängigen Vertragspartner zugewiesen haben, der anschließend Ihr Unternehmen verlässt oder in eine Position wechselt, in der diese Person die Software nicht länger benötigt, können Sie die Lizenz für einen namentlich genannten Benutzer einem anderen namentlich genannten Benutzer zuweisen, vorausgesetzt (a) der zuvor zugewiesene namentlich genannte Benutzer hat keinen Zugriff mehr auf die Software und (b) Sie weisen Lizenzen für namentlich genannte Benutzer nicht öfter als einmal alle zwölf Monate neu zu. 3.3 Maximale Anzahl namentlich genannter Benutzer. Die Anzahl namentlich genannter Benutzer ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate hat schriftlich einer höheren Anzahl zugestimmt. 4. LIZENZ FÜR NAMENTLICH GENANNTEN ENTWICKLER. Wenn Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Lizenz für namentlich genannte Entwickler für ein bestimmtes Element der Software erhalten haben, oder wenn in einem solchen Schreiben eine maximale Anzahl von Entwickler dieser Software angegeben ist, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 4.1 Namentlich genannter Entwickler. Ein Namentlich genannter Entwickler ist (a) eine Einzelperson oder (b) eine Benutzer-ID in der Software oder in einem externen System, von dem aus Zugriff auf die Software genommen werden kann, die zu Entwicklungszwecken lizenziert wird. Software für namentlich genannte Entwickler wird dem jeweiligen namentlich genannten Entwickler, der Softwarekomponente und der Softwareinstanz zugeordnet. Somit muss jeder namentlich genannte Entwickler für jede Softwarekomponente auf jeder Instanz, auf die er zu Entwicklungszwecken zugreift, über eine separate Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler verfügen. 4.2 Zugriff durch namentlich genannte Entwickler. Es ist Ihnen nicht gestattet, namentlich genannten Entwicklern Zugriff auf die Software für namentlich genannte Entwickler zu gewähren, es sei denn, Sie haben dem betreffenden namentlich genannten Entwickler eine rechtmäßig erworbene Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler zugewiesen und diese Zuweisung dokumentiert. Sie dürfen Softwarelizenzen für namentlich genannte Entwickler nicht an Tätigkeiten oder an Positionen vergeben, die von mehr als nur einer Person ausgeübt werden. Falls Sie eine Lizenz für einen namentlich genannten Entwickler einem bestimmten namentlich genannten Entwickler zugewiesen haben, der anschließend Ihr Unternehmen verlässt oder in eine Position wechselt, in der dieser namentlich genannte Entwickler die Softwarelizenz für einen namentlich genannten Entwickler nicht länger benötigt, können Sie die Softwarelizenz für einen namentlich genannten Entwickler einem anderen namentlich genannten Entwickler zuweisen, vorausgesetzt (a) der zuvor zugewiesene namentlich genannte Entwickler hat keinen Zugriff mehr auf die Software und (b) Sie weisen Softwarelizenzen für namentlich genannte Entwickler nicht öfter als einmal alle zwölf Monate neu zu. 4.3 Identifizierung namentlich genannter Entwickler. Zusätzlich zu den gemäß Ziffer 4.2 dieses Anhangs 1 erforderlichen Informationen müssen Sie (a1) die Anzahl der einzelnen namentlich genannten Entwickler, die die Software des namentlich genannten Entwicklers nutzen, angeben und (b) jeden Computer benennen, den der betreffende namentlich genannte Entwickler für die Entwicklung einsetzt. 5. CPU-BASIERTE LIZENZIERUNG. Wenn Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine CPU-Lizenz für ein bestimmtes Element der Software erhalten haben, oder wenn in einem solchen Schreiben eine maximale Anzahl von Kopien oder CPUs angegeben ist, gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 5.1 CPU. Eine CPU bezeichnet (ggf.) den Einzelkern eines jeden Prozessors, sei er physisch oder virtuell, auf jedem Computer. Nur bei Produkten, die zu einhundert Prozent (100 %) Java-basiert sind, kann die Anzahl der CPU- Kerne entweder (a) der Anzahl der CPU-Kerne gemäß der JVM (d. h. der Java Virtual Machine) oder (b) der Anzahl der CPU-Kerne gemäß Definition im vorangehenden Satz entsprechen, je nachdem, welche Anzahl höher ist. 12

13 CPU-Software wird für jede CPU, jede Softwarekomponente, jede Instanz und jeden Einsatztyp lizenziert. Somit muss jede einzelne CPU, sei sie physisch oder virtuell, für jede Instanz jeder für den jeweiligen Einsatztyp installierten Softwarekomponente über eine separate CPU-Lizenz verfügen. 5.2 Softwarekonfiguration. Sie sind verpflichtet, die Software so zu konfigurieren, dass die betreffende Softwareinstanz nur auf so vielen CPUs laufen bzw. ausgeführt werden kann, wie Lizenzen vorhanden sind. Die lizenzierte Anzahl von CPUs ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler legt mit Ermächtigung Actuates schriftlich eine höhere Anzahl fest. Jede CPU in der Reporting-Server-Umgebung, einschließlich u. a. entfernter Cluster-Knoten, die zur Ausführung von Software in der Lage sind, muss über eine separate Lizenz verfügen. 6. SERVERLIZENZ. Sie eine Serverlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 6.1 Server. Ein Server ist ein Computer, auf dem Software ausgeführt werden kann, die zur Verwendung auf einem Server vorgesehen ist. Jedes Blade und jede Hardware-Partition bzw. virtuelle Partition gelten als separater Server, für den eine separate Serversoftwarelizenz benötigt wird. 6.2 Serverkonfiguration. Serversoftware gestattet Ihnen die unbegrenzte Verwendung der Serversoftware, die auf einer (1) CPU auf einem (1) Server installiert ist, es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler legt mit Zustimmung Actuates schriftlich eine höhere Anzahl fest. 7. PLATTFORMLIZENZ. Sie eine Plattformlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 7.1 Plattform. Eine Plattform ist die Kombination aus einem Server oder CPUs und einer bestimmten Anzahl von namentlich genannten Benutzern. 7.2 Plattformkonfiguration. Plattformlizenzsoftware darf nur wie folgt verwendet werden: (a) auf der angegebenen Anzahl von CPUs und (b) von der angegebenen Anzahl namentlich genannter Benutzer. Die Verwendung von im Rahmen einer Plattformlizenz lizenzierter Software unterliegt ferner den Bedingungen, die auf Lizenzen für namentlich genannte Benutzer und CPU-Lizenzen Anwendung finden. Sie müssen die Software so konfigurieren, dass maximal so viele CPUs, wie lizenziert sind, die Software ausführen können. Die lizenzierte Anzahl von CPUs und namentlich genannten Benutzern ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate legt schriftlich eine höhere Anzahl fest. 8. WEBSERVER-BASIERTE LIZENZ. Sie eine Webserverlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 8.1 Webserver. Ein Webserver ist ein Computer oder ein Computerprogramm, der/das für die Entgegennahme von HTTP-Anforderungen von Clientanwendungen zuständig ist (z. B. ein Webbrowser auf einem Computer oder Telefon) und diesen HTTP-Antworten und optionale Dateninhalte bereitstellt, normalerweise Webseiten wie HTML-Dokumente und verknüpfte Objekte (d. h. Bilder etc.). 8.2 Webserverkonfiguration. Sie müssen die Software so konfigurieren, dass ein (1) namentlich genannter Benutzer auf einen einzigen Webserver zugreifen kann. Die Verwendung von im Rahmen einer Webserverlizenz lizenzierter Software unterliegt ferner den Bedingungen, die auf Lizenzen für namentlich genannte Benutzer Anwendung finden. Der Zugriff auf jeden weiteren Webserver durch einen separaten namentlich genannten Benutzer erfordert eine separate Webserverlizenz, es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate hat schriftlich einer höheren Anzahl zugestimmt. 13

14 9. REPOSITORY-BESCHRÄNKTE LIZENZ. Sie eine Repository-beschränkte Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 9.1 Repository. Ein Repository ist eine klar erkennbare Sammlung von Datensätzen oder Informationen, die systematisch (d. h. strukturiert) auf einem Computer gespeichert sind, sodass die Software sie im Rahmen ihres Betriebs abfragen kann. 9.2 Repository-Konfiguration. Sie müssen die Software so konfigurieren, dass Sie Daten nur in ein (1) Repository speichern und Berichte nur aus Daten dieses einen (1) Repositorys erstellen können. Für den Zugriff auf alle weiteren Repositorys ist eine separate Repository-Lizenz erforderlich, es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Zustimmung von Actuate hat schriftlich einer höheren Anzahl zugestimmt. 10. SCHREIBGESCHÜTZTE LIZENZ. Sie eine schreibgeschützte Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 10.1 Schreibschutz. Schreibschutz ist das Recht zur Verwendung der Software zum Empfang von Inhalten ohne etwaige sonstige Rechte Schreibschutzkonfiguration. Sie erlauben einer (1) Einzelperson die Verwendung der Software für den schreibgeschützten Zugriff. Die Verwendung von im Rahmen einer schreibgeschützten Lizenz lizenzierter Software unterliegt ferner den Bedingungen, die auf Lizenzen für namentlich genannte Benutzer Anwendung finden. Der Zugriff durch einen separaten namentlich genannten Benutzer erfordert eine separate schreibgeschützte Lizenz, es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate hat schriftlich einer höheren Anzahl zugestimmt. 11. SUBSKRIPTIONSLIZENZ. Wenn Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler mit Genehmigung von Actuate Sie schriftlich davon in Kenntnis setzt, dass Sie eine Subskriptionslizenz für namentlich genannte Benutzer für ein bestimmtes Element der Software erhalten haben, oder wenn in einem solchen Schreiben eine begrenzte Lizenzdauer angegeben ist (außer bei Evaluierungslizenzen), gelten die folgenden Lizenzbedingungen für Sie zusätzlich zu allen anderen Bedingungen des SLV: 11.1 Subskription. Subskription bedeutet, dass Ihnen das Recht eingeräumt wird, lediglich für einen bestimmten Zeitraum auf die Software zuzugreifen. Daraus ergeben sich keinerlei Dauerlizenzen Subskriptionsparameter. Subskriptionslizenzen sind Lizenzen, die am Ende des Subskriptionszeitraums ablaufen. Subskriptionslizenzen sind entweder an CPUs, namentlich genannte Benutzer, namentlich genannte Entwickler oder an sonstige von Actuate festgelegte Bedingungen geknüpft. Bei Subskriptionslizenzen endet die im Rahmen dieses SLV eingeräumte Lizenz (a) mit Ablauf des von Actuate oder einem Vertriebspartner oder Händler mit Zustimmung von Actuate festgelegten Subskriptionszeitraums oder (b) zwölf (12) Monate nachdem Sie diesen SLV angenommen haben, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 12. CLIENT-SOFTWARE-LIZENZ. Sie eine Clientlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 12.1 Clientsoftware. Clientsoftware bezeichnet Software, die auf dem Desktop- oder Laptopcomputer oder einem mobilen Gerät eines namentlich genannten Benutzers und nicht auf einem Server installiert ist Clientsoftwareparameter. Clientsoftware -Produkte (z. B. e.report Designer Professional, BIRT Spreadsheet Designer etc.) werden nur zur Installation auf einem (1) Client-Rechner und zur Verwendung durch einen einzelnen namentlich genannten Benutzer lizenziert. Client-Software-Produkte dürfen nicht verwendet werden, um Berichte oder Informationen an andere Personen zu übermitteln, es sei denn, die betreffende Einzelperson empfängt diese Berichte und/oder Informationen über einen entsprechend lizenzierten Server. Clientsoftwareprodukte von Actuate dürfen u. a. nicht für eine Verwendung als Mehrbenutzer-Serverplattform zur Ausführung, Verteilung oder Speicherung von Berichten verwendet werden. 14

15 13. LIZENZ FÜR MEHRERE INSTANZEN. Sie eine Lizenz für mehrere Instanzen für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 13.1 Mehrere Instanzen. Mehrere Instanzen bedeutet, dass Sie mehr als eine (1) Instanz der Software auf einem Server oder Server-Cluster ausführen Mehrinstanzparameter. Mit einer Lizenz für mehrere Instanzen können Sie mehrere Instanzen der Software auf einem Server oder Server-Cluster ausführen. Eine Lizenz für mehrere Instanzen muss gekauft werden (a) für die gesamte Software auf jeder CPU auf jedem Server oder Server-Cluster, auf denen die Software vorbehaltlich der Lizenz für mehrere Instanzen installiert ist, und (b) für die gesamte Software in Verbindung mit einer bestimmten Anwendung. 14. ARBEITSEINHEITSLIZENZ. Sie eine Arbeitseinheitslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 14.1 Arbeitseinheit. Arbeitseinheit bezeichnet eine von der Software ausgeführte Einheit an Arbeit Arbeitseinheitskonfiguration. Arbeitseinheitssoftware wird für jede Arbeitseinheit, jede Softwarekomponente, jede Instanz und jeden Einsatztyp lizenziert. Somit muss jede einzelne Arbeitseinheit für jede Instanz jeder für den jeweiligen Einsatztyp installierten Softwarekomponente über eine separate Lizenz verfügen. Sie sind verpflichtet, die Software so zu konfigurieren, dass jede Instanz der Software nur auf der Anzahl der lizenzierten Arbeitseinheiten ausgeführt werden kann. Die lizenzierte Anzahl an Arbeitseinheiten ist eins (1), es sei denn, Actuate oder ein Vertriebspartner oder Händler legt mit Ermächtigung Actuates schriftlich eine höhere Anzahl fest. 15. KOSTENLOSE SOFTWARE. Nur folgende Softwareprodukte von Actuate dürfen als Kostenlose Software lizenziert werden. Wenn die kostenlose Software elektronisch bereitgestellt wird (d. h., ohne gedruckte Dokumentation, Materialien oder physische Datenträger, die Ihnen zugesendet werden), erhebt Actuate keine Lizenzgebühr für die Software. Als kostenlose Software sind folgende Produkte verfügbar: Actuate BIRT Spreadsheet Designer; Actuate BIRT Spreadsheet API und Actuate BIRT Information Designer. Actuate verpflichtet sich nicht dazu, diese Produkte weiterhin kostenlos anzubieten, sie zu aktualisieren oder zu pflegen. Siehe hierzu Ziffern 1.3, 3, 4.3 und 6.1 des SLV. Ihre Lizenz für kostenlose Software beinhaltet nicht das Recht zum Vertrieb oder zur Unterlizenzierung, gemäß nachstehender näherer Erläuterung. EINSATZTYP 1. ENTWICKLUNG. Sie eine Entwicklungslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 1.1 Entwicklung. Entwicklung bedeutet, dass es Ihnen gestattet ist, die Software (a) zur Berichterstellung, Implementierung, benutzerdefinierten Anpassung, zur Integration und für Tests durch einen einzigen Entwickler in einer Entwicklungsumgebung für einen einzelnen Benutzer oder (b) für Tests durch einen einzelnen Benutzer zu verwenden (z. B. die Software zu verwenden, um zu überprüfen, ob neue oder modifizierte Installationen, Designs, Codes, benutzerdefinierte Anpassungen, Integrationen etc. sich in Umgebungen für einen einzelnen Benutzer korrekt verhalten und ausführen lassen). Beispiele für Entwicklungsaktivitäten sind u. a. Funktionstests, Black-Box-Tests und White-Box-Tests. 15

16 2. TEST. 1.2 Entwicklungsparameter. Für Entwicklungszwecke lizenzierte Software darf nicht für andere Einsatzaktivitäten wie z. B. für Tests, zur Produktion oder als Hot/Warm-Backup verwendet werden. Sie eine Testlizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 2.1 Test. Test bedeutet, dass die Software verwendet werden darf, um zu überprüfen, ob die Softwareinstallation in Umgebungen mit mehreren Benutzern in ordnungsgemäßer Weise ihre Leistung erbringt, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den Benutzern um echte oder um simulierte Benutzer handelt. Beispiele für Testaktivitäten sind Benutzerakzeptanztests (UAT), Staging, Lasttests und Leistungstests. 2.2 Testparameter. Jeder simulierte Benutzer in einer Umgebung für mehrere Benutzer benötigt eine separate Testsoftwarelizenz. 3. PRODUKTION. Sie eine Produktionslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 3.1 Produktion. Produktion bedeutet, dass die Software zur Unterstützung von Live-Geschäftsvorgängen verwendet werden darf. 4. COLD BACKUP. Sie eine Cold Backup-Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 4.1 Cold Backup. Cold Backup bedeutet, dass es Ihnen gestattet ist, in regelmäßigen Abständen wiederherstellbare Abbildungen des Produktionsservers als Backup für Ihren Produktionsserver zu erstellen, wobei die Software jedoch nicht ausgeführt wird. Wenn der Produktionsserver ausfällt, bedarf es einiger Zeit und manueller Intervention, um die Cold Backup-Software wieder in den Produktionsmodus zurückzuversetzen. 5. HOT/WARM BACKUP. Sie eine Hot/Warm Backup-Lizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 5.1 Hot/Warm Backup. Ein Hot/Warm Backup bedeutet, dass es Ihnen gestattet ist, die Software lediglich als Backup für die Produktionssoftware auszuführen. Sie dürfen eine Hot/Warm Backup-Software nur vorübergehend für den Zeitraum in der Produktion verwenden, während dessen ein Produktionsserver unten ist. 6. NOTFALLWIEDERHERSTELLUNG. Sie eine Notfall-Wiederherstellungslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 6.1 Notfallwiederherstellung. Notfallwiederherstellung bedeutet, dass die Software aufgrund einer Naturkatastrophe nicht ausgeführt werden kann. 6.2 Notfallwiederherstellungsparameter. Sie können die Software an einem Remote-Standort von einem Produktionsserver installieren und dazu die Notfallwiederherstellungssoftware lediglich vorübergehend für den Zeitraum verwenden, in dem ein Produktionsserver bedingt durch eine Naturkatastrophe wie beispielsweise ein Erdbeben, einen Brand oder auch durch einen Stromausfall ausfällt. 16

17 7. VERWENDUNG ZU ARCHIVIERUNGSZWECKEN. Sie eine Archivierungslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 7.1 Verwendung zu Archivierungszwecken. Verwendung zu Archivierungszwecken bedeutet, dass die Software nicht installiert ist. 7.2 Parameter bei Verwendung zu Archivierungszwecken. Es ist Ihnen gestattet, Archivierungssoftware auf einem Remote-Computer/-Server lediglich zum Zwecke der Bewahrung der Verlaufshistorie zu speichern. Die Verwendung zu Archivierungszwecken beinhaltet niemals die Verwendung der Software für Cold Backups oder Hot/Warm Backups. 8. MIGRATION. Sie eine Migrationslizenz für ein bestimmtes Softwareelement erhalten haben, gelten für Sie neben allen sonstigen Bedingungen des SLV die folgenden Lizenzbedingungen: 8.1 Migration. Migration bedeutet, dass die Software vorübergehend und nur so lange begrenzt zu verwenden ist, bis das Upgrade auf eine neue Version der Software auf derselben Hardware durchgeführt worden ist. 8.2 Migrationsparameter. Migrationssoftware darf ohne Einschränkung niemals zu Produktions- oder Entwicklungszwecken eingesetzt werden. Die Migrationssoftwarerechte enden (a) mit Abschluss der zugrunde liegenden Softwaremigration, für die die Migrationssoftware vorgesehen ist oder (b) mit dem Ende der Laufzeit der Migrationslizenz, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Sie verpflichten sich, Actuate gegenüber innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablauf oder Beendigung der Migrationslizenz schriftlich zu bescheinigen, dass Sie die Verwendung der Migrationslizenz eingestellt haben und dass die zugrunde liegenden Lizenzschlüssel für die betreffende Software zerstört oder an Actuate zurückgegeben wurden. Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine oder rufen uns an: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Softwarelizenzparameter für Sie gelten, oder wenn Sie entweder das Lizenzierungsverfahren oder den Einsatztyp der Software ändern möchten, kontaktieren Sie Actuate bitte entsprechend dem in Ziffer 7.15 des SLV dargelegten Verfahren

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