Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sonntag:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sonntag:"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Sonntag: Referenten: RA Dr. Sebastian Trappe, Fachanwalt für Erbrecht RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht

2 AGENDA I. Begrüßung II. Einführung in das Thema III. Vorsorgevollmacht IV. Patientenverfügung V. Muster VI. Kosten

3 II. Einführung ein paar Zahlen Anteil der Befragten 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% Kenne Möglichkeit der Patientenverfügung 93% Habe bereits Patientenverfügung verfasst 15% Plane Patientenverfügung 40%

4 Unter 45 Jahre Jahre Jahre 70 Jaher und älter 120,0% 100,0% 90% 98% 96% 93% 80,0% Anteil der Befragten 60,0% 50% 42% 40,0% 37% 28% 32% 32% 20,0% 15% 4% 0,0% Kenne Möglichkeit der Patientenverfügung Habe bereits Patientenverfügung verfasst Plane Patientenverfügung

5 II. Einführung Verhältnis von Vollmacht und Betreuung Gemäß 1896 Abs.2 S.2 BGB keine Anordnung einer Betreuung, wenn Bevollmächtigter vorhanden! Vorsorgevollmacht kann aber nicht in allen Fällen eine Betreuung vermeiden! 1. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Bei Errichtung Geschäftsfähigkeit (+) 2. Generelle Geeignetheit des Bevollmächtigten Bevollmächtigte darf nicht zum Personenkreis des 1897 Abs. 3 BGB gehören, z.b.: Mitarbeiter eines Altersheim 3. Konkrete Geeignetheit des Bevollmächtigten (-), wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmungen der Interessen des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Vollmachtgebers begründen. Dies ist der Fall, wenn er wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint. (so BGH, )

6 III. Die Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht = gewöhnliche Vollmacht, allein der Grund ist ein anderer Nämlich: Hinderungsgrund durch Geschäftsunfähigkeit 1. Wirkung und Zulässigkeit Bestellung eines Betreuers soll verhindert werden. Beachte jedoch: Für bestimmte Bereiche ist ein Handeln durch Bevollmächtigte ausgeschlossen erbrechtliche Rechtsgeschäfte sind höchstpersönlich die Entgegenahme eines Widerrufes einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament. Kann nur ein Betreuer entgegen nehmen! Anfechtung einer letztwilligen Verfügung Eidesstattliche Versicherungen Eheschließung ist höchstpersönlich

7 III. Die Vorsorgevollmacht 2. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht Unterscheidung vermögensrechtliche Angelegenheiten persönliche Angelegenheiten

8 III. Die Vorsorgevollmacht 2. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht a) Besonderheiten für vermögensrechtliche Angelegenheiten konkrete Aufzählungen der Befugnisse ratsam, Generalvollmacht eher vermeiden ausdrückliche Erwähnung der Befugnis zur Vornahme von Schenkungen Geschäftsunfähigkeit als Bedingung für Wirksamkeit der Vollmacht Befreiung von 181 BGB, also vom Verbot des Insichgeschäfts? Wirksamkeit über den Tod hinaus, sog. transmortalevollmacht Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten Form der Vollmacht? Grundsatz: Formfrei! Ratsam: notarielle Form!

9 III. Die Vorsorgevollmacht 2. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht b) Besonderheiten für persönliche Angelegenheiten Änderungen durch das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz Es bedarf einer Vollmacht für die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Entscheidungen über freiheitsentziehende Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen (Schriftform + ausdrückliche Anordnung) Zusätzlich muss die Nichteinwilligung und der Widerruf einer Einwilligung ausdrücklich aufgenommen werden, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen gesundheitlichen (schweren oder längeren dauernden) Schaden erleidet. Tipp: Vollmacht in enger Anlehnung des 1904 / 1906 BGB formulieren

10 III. Die Vorsorgevollmacht 2. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht c) Registrierung der Vorsorgevollmacht Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, über Internet möglich ( oder per Post. Folge: Die Vormundschaftsgerichte prüfen vor Einrichtung einer Betreuung, ob Eintragungen vorliegen. So wird kein Betreuer bestellt, wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt!

11 III. Die Vorsorgevollmacht 2. Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht c) Sicherungsmöglichkeiten gegen Vollmachtsmissbrauch Gesamtvertretung: Es dürfen immer nur mind. zwei Bevollmächtigte gemeinsam handeln. Nachteil: Vertretung wird aufwendiger. Aber: Untervollmacht für einen Bevollmächtigten möglich, um alltägliche Rechtsgeschäfte abwickeln zu können (Rechtsgeschäfte sollten dann konkret benannt werden). Kontrollbevollmächtigter Sichere Verwahrung der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde: Sollte zunächst von dem Vollmachtgeberverwahrt werden. Solange Bevollmächtigter nicht im Besitz der Ausfertigung der Urkunde ist, kann dieser den Vollmachtgeber nicht wirksam vertreten und somit Vollmacht nicht missbrauchen. Die Erteilung einer weiteren Ausfertigung kann zudem von der Prüfung des Vorliegens der Geschäftsunfähigkeit durch den Notar abhängig gemacht werden. Einsetzung eines Kontrollbetreuers gem Abs. 3 BGB: Muss das Vormundschaftsgericht anordnen, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt.

12 III. Die Patientenverfügung Erneut eine interessante Statistik vorweg:

13 Einstellen lebensverlängernder Maßnahmen auf Wunsch des Patienten Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden, wenn ein Patient das zuvor ausdrücklich verlangt hat?* 80,0% 74% 70,0% 60,0% Anteil der Befragten 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 21% 10,0% 5% 0,0% Bin dafür Kommt darauf an Bin dagegen Hinweis: Deutschland; 527 Befragte; Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte Weitere Angaben zu dieser Statistik, sowie Erläuterungen zu Fußnoten, sind auf Seite 8 zu finden. Quelle: IfD Allensbach; ID

14 III. Die Patientenverfügung Was muss man sich darunter vorstellen? Grundsatz: Mit einer Patientenverfügung kann man selber bestimmen, wie man behandelt werden möchte, wenn man krankheitsbedingt nicht mehr zu einer Willensäußerung in der Lage ist. Beachte: Jeder ärztliche Eingriff ist eine Körperverletzung! Er ist nur bei Einwilligung des Patienten gerechtfertigt und damit straffrei. Grundgesetz: Jeder hat das grundrechtlich geschützte Recht, frei zu entscheiden, ob er einer ärztlichen Behandlung zustimmt oder sie verweigert Das Dilemma der Ärzte: Der Arzt befindet sich im Spannungsverhältnis zwischen Strafbarkeit und Straffreiheit.

15 III. Die Patientenverfügung Gesetzliche Regelungen Bindungswirkung nun in 1901a Abs. 1 BGB gesetzlich normiert. Danach sind alle schriftlichen Behandlungsfestlegungen bindend und von den Adressaten (Ärzte, Pfleger, Betreuer) zu befolgen, wenn der Verfasser Festlegungen gerade für diejenige Lebens-und Behandlungssituation getroffen hat, die nun zu entscheiden sind, sie nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen sie nicht widerrufen wurden und in der vorliegenden Lebens-und Behandlungssituation noch aktuell sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Patientenverfügung durch äußeren Druck oder aufgrund eines Irrtums zustande gekommen ist. Beachte: Schriftformerfordernis ( 126 BGB)!

16 III. Die Patientenverfügung Wie hat sich der Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigte) nun zu verhalten? Grundsatz: alle Adressaten der Patientenverfügung haben diese ohne weitere auszuführen. der Vertreter prüft, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung die aktuelle Lebenssituation erfassen. Wenn ja, dann ist es Aufgabe des Vertreters dem Behandlungswillen des Betroffenen Ausdruck zu verschaffen ( 1901b Abs. 1 BGB) wenn nicht in Patientenverfügung Lebenssituation erfasst, dann entscheidet der Vertreter eigenständig! Der mutmaßliche Wille ist sodann heranzuziehen ( 1901b Abs. 2 BGB). Besteht zwischen Arzt und Vertreter kein Konsens darüber, ob Nichtbehandlung oder Behandlung dem Willen entspricht, dann bedarf es der Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

17 III. Die Patientenverfügung Welche Anforderungen werden an die Patientenverfügung überhaupt gestellt? Mindestvoraussetzungen: Einwilligungsfähigkeit: (+), wenn volljährige Personen die natürliche Einsichtsund Steuerungsfähigkeit besitzt, Art, Bedeutung, Tragweite und die Risiken einer konkreten ärztlichen Maßnahme zu erfassen und seinen Willen danach zu richten. formelle Anforderungen: Schriftform, notarielle Beurkundung nicht zwingend, aber aufgrund ratsam, da Notar Geschäftsfähigkeit selber geprüft haben muss inhaltliche Anforderungen: Sollte klar und bestimmt die Wünsche erfassen! Keine allgemeinen Formulierungen (also nicht!: Falls mein Leben nicht mehr lebenswert ist,.. ).

18 III. Die Patientenverfügung Welche Anforderungen werden an die Patientenverfügung überhaupt gestellt? wichtig daher die Lebenssituation, für die die Patientenverfügung gelten soll klar zu benennen und Aussagen über jeweilige Maßnahmen treffen: z.b.: Sterbephase Nicht aufhaltbare schwere Leiden Dauernder Verlust der Kommunikationsfähigkeit (Koma, schwere Demenz) Akute Lebensgefahr Irreversible Bewusstlosigkeit

19 III. Die Patientenverfügung Welche Anforderungen werden an die Patientenverfügung überhaupt gestellt? Um zudem mutmaßlichen Willen besser ermitteln zu können empfiehlt es sich daher schriftlich festzuhalten, wie die Lebenseinstellung ist die religiöse Überzeugung die Bewertung von Schmerzen und schweren Schäden

20 III. Die Patientenverfügung Bekanntmachung? Tipp: Damit die Patientenverfügung auch zur Kenntnis genommen wird, sollte ein entsprechender Hinweis in der Brieftasche mitgeführt werden! Zudem Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer abermals möglich!

21 IV. Muster Muster_Vorsorgevollmacht_Patientenverfügung.pdf

22 V. Kosten: Die Kosten für die Beurkundung einer allgemeinen Vollmacht bestimmen sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Maximal darf die Hälfte Ihres Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden ( 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG). Der Geschäftswert für eine Patientenverfügung ist gem. 36 Abs. 2 GNotKGnach billigem Ermessen zu bestimmen. Im Regelfall dürfte ein Geschäftswert von Euro angemessen sein.

23 V. Kosten: Beispiel Herr Meier verfügt über einen Anteil an einer Eigentumswohnung (anteiliger Wert Euro), sowie über sonstiges Vermögen im Wert von Euro. Er möchte eine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen, in welcher er seine beiden Kinder zu Bevollmächtigten ernennt. Ferner möchte er zusammen mit der Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung errichten. Für die Beurkundung der Vollmacht und der Patientenverfügung fällt gem. KV-Nr GNotKGeine 1,0 Gebühr an. Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht beträgt je nach Ausgestaltung zwischen 30 und 50 Prozent des Vermögens, hier also zwischen und Euro. Für die Beurkundung der Patientenverfügung kommt ein weiterer Geschäftswert in Höhe von regelmäßig Euro hinzu. Die 1,0 Gebühr gem. KV-Nr GNotKGaus einem Geschäftswert von Euro ( Euro Vollmacht und Euro Patientenverfügung) beträgt 165,00 Euro. Bei einem Geschäftswert von Euro würde die Gebühr 219,00 Euro betragen. Hinzukommen etwaige Auslagen für Papier und Porto, sowie die Mehrwertsteuer. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sollte der Notar ebenfalls für Sie übernehmen. Im Beispielsfall wäre eine Registrierung bereits für einmalig 11,00 Euro möglich.

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Trappe & Plottek Rechtsanwälte // Fachanwälte // Steuerberater Ansprechpartner: RA Dr. Sebastian Trappe RA Dr. Pierre Plottek StB Eberhard Trappe Anschrift: Kohlenstraße 70, Bochum Tel.: 0234/ Achtung! Ab neue Adresse: Clemensstraße 25, Bochum

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016 Gemeinsam erfolgreich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016 1 Ausgangssituation bei Handlungsunfähigkeit heute Letztwillige Verfügung Handlungsunfähigkeit

Mehr

Vorsorge - was geht mich das an?

Vorsorge - was geht mich das an? Vorsorge - was geht mich das an? Hinweise zur Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Patientenverfügung Vorsorge - was geht mich das an? Durch Unfall, Krankheit usw. kann sich das Leben von heute

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll. Ausfertigung Das Original der

Mehr

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA

VORSORGEVOLLMACHT. Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA VORSORGEVOLLMACHT Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Bis 31.12.2017 Ab 01.01.2018 Notariat Herrenberg B3 Marienstraße 21 71083 Herrenberg Tel.. 07032/942151 Reinhold-Schick-Platz 4 71083 Herrenberg

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 12. März 2019 Düsseldorfer Jonges - Dr. Carolin Opgenhoff, Notarin - Inhalt Wozu eine Vorsorgevollmacht? Inhalt und Regelungsumfang Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Mehr

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht

Mehr

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0  Rev.-Nr. Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIE Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Holger Weidenmann Notar in Leonberg Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars Notariat Leonberg Notar Holger Weidenmann General- (Vorsorge-) Vollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung I. Warum

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus

Mehr

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu Patientenverfügung individuelle, formfreie Erklärung

Mehr

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am Generalvollmacht Eine Generalvollmacht räumt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Rechte ein, die alle Bereich des Lebens umfassen können. Da sie von einem Notar beurkundet werden muss, ist meist eine

Mehr

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen:

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: 1. Vorliegen einer eigenen, in einer Patientenverfügung niedergelegten Entscheidung des betroffenen

Mehr

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Mehr

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorgeinstrumente Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Vorsorgefall Alter Behinderung Unfall Krankheit Fallbeispiel Berta 82 Jahre Verwitwet Lebt

Mehr

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Vorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter

Vorsorgevollmacht. und Patientenverfügung Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 21.09.2007 Rechtsanwalt & Notar Dr. Peter Gliederung I. Sonstige Maßnahmen vorsorgender rechtlicher Gestaltung II. Vorsorgevollmacht III. Betreuungsverfügung IV.

Mehr

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Handlungs- und Entscheidungsausfall infolge Krankheit Demenz Tod Ohne

Mehr

Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung. Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin

Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung. Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Margarete Hoffmann, Vertragsreferentin 1 Möglichkeiten der Vorsorge Betreuungsverfügung (Vorsorge)vollmacht

Mehr

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Kölner Vorsorgetag Harald reske Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines

Mehr

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Referent: Michael Weil, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

V o l l m a c h t. Ich (Straße, Postleitzahl und Ort) ... (Telefon, ) erteile hiermit Vollmacht an. (Straße, Postleitzahl und Ort)

V o l l m a c h t. Ich (Straße, Postleitzahl und Ort) ... (Telefon,  ) erteile hiermit Vollmacht an. (Straße, Postleitzahl und Ort) V o l l m a c h t Ich (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht an (Vollmachtnehmer/in) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT - BETREUUNGSVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT - BETREUUNGSVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT - BETREUUNGSVERFÜGUNG 1. Juristische Aspekte Ulrich Fink, Regina Bannert Beauftragte für Ethik im Gesundheitswesen Betreuungsverfügung Zielsetzung Benennung einer Person des eigenen Vertrauens

Mehr

Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen)

Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen) Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen) Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname:... geborene..., geb. am...in..., wohnhaft in... Straße:...; Telefon... E-Mail:... erteile hiermit

Mehr

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in)

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in) Vollmacht Seite 1 Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.

Mehr

BNotK. Zukunft selbst gestalten. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

BNotK. Zukunft selbst gestalten. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer BNotK Zukunft selbst gestalten Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Zukunft selbst gestalten Krankheit oder Altersschwäche können bei jedem von uns zu einer hilflosen Lage führen. In diesen

Mehr

Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago

Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. RA Dr. Pierre Kago Beizeiten vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung 1,3 Mio Heutzutage 3,0 Mio in 2050 Menschen, die Ihren Alltag aufgrund

Mehr

Ich, (Vollmachtgeber/in)

Ich, (Vollmachtgeber/in) Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse

Mehr

Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung.

Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung. Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht GVDo 24. Februar 2016 Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung. 1 Dr. med. Johannes Wunderlich, Klinik für Geriatrie /

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was?

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was? Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was? 1. Was heißt eigentlich rechtliche Betreuung? Es gilt der Grundsatz des BGB, dass jede volljährige Person selbst

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen.

Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Herausgegeben vom Amtsgericht Düren, Betreuungsabteilung,

Mehr

Der Betriebsinhaber fällt krankheitsbedingt aus

Der Betriebsinhaber fällt krankheitsbedingt aus Der Betriebsinhaber fällt krankheitsbedingt aus Georg Kaiser Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Schloßstr. 1 56068 Koblenz 0261/91167120

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person)

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person) Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name). (Vorname) (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum:

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Vorsorgevollmachten Patientenverfügung Die Betreuungsverfügung Wertvorschriften 111. Literaturverzeichnis 119

Inhaltsübersicht. 1 Vorsorgevollmachten Patientenverfügung Die Betreuungsverfügung Wertvorschriften 111. Literaturverzeichnis 119 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 11 1 Vorsorgevollmachten 17 2 Patientenverfügung 75 3 Die Betreuungsverfügung 91 4 Wertvorschriften 111 5 Hinterlegung 115 Literaturverzeichnis 119 Stichwortverzeichnis

Mehr

RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Notariat Herrenberg B3 Marienstraße 21 71083 Herrenberg Tel.. 07032/942151 In welchen Situationen wird eine Vorsorgevollmacht

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT BETREUUNGSVERFÜGUNG PATIENTENVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT BETREUUNGSVERFÜGUNG PATIENTENVERFÜGUNG MANDANTENINFORMATION VORSORGEVOLLMACHT BETREUUNGSVERFÜGUNG PATIENTENVERFÜGUNG Gosda Havighorst Huster Notare & Fachanwälte von-geismar-str. 2 59229 Ahlen Tel.: 02382 / 918 770 www.anwalt-ahlen.de info@anwalt-ahlen.de

Mehr

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen Bedeutung und Tragweite von Patientenverfügungen und medizinischen Vorsorgevollmachten 15.03.2017 VHS Essen: Vorsorge im Krankheitsfall selbstbestimmt Dr. Max planen Müller-Mustermann und leben Privatautonomie

Mehr

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 Der u.a. für Betreuungssachen zuständige

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Dr. Stefanie Hitschmann Rechtsanwältin und Notarin in Griesheim Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwältin für Familienrecht Büro Darmstadt Bleichstraße

Mehr

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT

Mehr

Eine Patientenverfügung liegt vor Ja Nein

Eine Patientenverfügung liegt vor Ja Nein VORSORGEVOLLMACHT Ich (Name, Vorname/Vollmachtgeber) (Geburtsdatum) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname/bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum) (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Diese Vertrauensperson

Mehr

Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind

Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind Die Zukunft gestalten, solange Sie gesund sind durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Rechtsanwältin Myriam Güntert Fachanwältin für Familienrecht Seit mehr als 10 Jahren aktuelle

Mehr

HELIOS Kliniken. Patientenverfügung. Patienteninformation

HELIOS Kliniken. Patientenverfügung. Patienteninformation HELIOS Kliniken Patientenverfügung Patienteninformation Inhalt 3 Einleitung 4 Die Patientenverfügung 1. Was ist eine Patientenverfügung? 2. Wer kann eine Patientenverfügung erstellen? 3. Welche Form muss

Mehr

Behalten Sie Ihr Leben in der Hand.

Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. 6 Wissen mit Brief und Siegel Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. 3 Warum und wie vorsorgen? 1. Die Vorsorgevollmacht

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Vorsorgende Verfügungen

Vorsorgende Verfügungen Vorsorgende Verfügungen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht Informationsmaterial Heft Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

Mehr

V O L L M A C H T. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax. erteile hiermit Vollmacht an. (bevollmächtigte Person) Name, Vorname

V O L L M A C H T. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax. erteile hiermit Vollmacht an. (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Vollmacht Vollmacht Seite 1 V O L L M A C H T Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person)

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG

VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG INHALT I. Vorsorgevollmacht Sie können jeweils eine Vollmacht für die persönlichen Angelegenheiten und eine für die Vermögensangelegenheiten erteilen. Dabei können

Mehr

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des

Mehr

Urkundenrolle UR / 2016 UZ / Notar XY. XYstraße Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx B e u r k u n d u n g s o r t

Urkundenrolle UR / 2016 UZ / Notar XY. XYstraße Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx   B e u r k u n d u n g s o r t Urkundenrolle UR / 2016 UZ / 2016 Notar XY XYstraße 13 70178 Stuttgart Tel.: 0711/xx Fax: 0711/xx E-Mail: notar@xy.de B e u r k u n d u n g s o r t Beurkundet am?? 2016 -am?? zweitausendsechzehn- Vor mir,

Mehr

Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am 15. Oktober 2009

Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am 15. Oktober 2009 Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 15. Oktober 2009 Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Selbstbestimmung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16 Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 06. September 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

Ich,... (Vollmachtgeber/in)

Ich,... (Vollmachtgeber/in) 38 Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name) (bevollmächtigte Person). (Vorname)

Mehr

Muster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum)

Muster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) Muster: Vollmacht Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), bevollmächtige meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -bevollmächtigte Person, mich in allen

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ...

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... Vorsorgevollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) 7 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte: Jede medizinische Behandlung

Mehr

Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann?

Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann? Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann? Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung aus rechtlicher Sicht A. Abgrenzung 1.) Vorsorgevollmacht: rechtsgeschäftliche Ermächtigung

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Mehr

Vorsorgevollmacht. Johannes-Hospiz Münster

Vorsorgevollmacht. Johannes-Hospiz Münster Vorsorgevollmacht Johannes-Hospiz Münster Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon/Handy Telefax E-Mail erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte

Mehr

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Referentin: Miriam Sturm Fachanwältin für Sozialrecht Vertrauensanwältin des AWO Kreisverbandes 36043 Fulda 1 Übersicht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung-

Mehr

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 21.06.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de Gliederung

Mehr

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Zum Thema Rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter gibt es seit dem 01.09.2009 einige wesentliche gesetzliche Neuregelungen: I. Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung

Mehr

Ich,... geb. am... in..., V O R S O R G E V O L L M A C H T

Ich,... geb. am... in..., V O R S O R G E V O L L M A C H T Kanzlei Urbainsky - Nymphenburger Straße 90 e - Ich,...... geb. am..... in..., zurzeit wohnhaft....., erteile hiermit V O R S O R G E V O L L M A C H T für 1. 2. 3. Die Vollmachtnehmer zu 1), zu 2) und

Mehr

Herr/Frau, geb. am in wohnhaft

Herr/Frau, geb. am in wohnhaft Herr/Frau, geb. am in wohnhaft dem Notar von Person bekannt, ausgewiesen durch _ Der Notar befragte die/den Erschienene/n, ob er oder einer der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax, . erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n:

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax,  . erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n: Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n: Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die

Mehr

V O L L M A C H T. Ich, erteile hiermit Vollmacht an

V O L L M A C H T. Ich, erteile hiermit Vollmacht an Seite 1 von 5 V O L L M A C H T Ich, erteile hiermit Vollmacht an Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben

Mehr

Muster Umfassende Vorsorgevollmacht

Muster Umfassende Vorsorgevollmacht Muster Umfassende Heute, den erschienen vor mir Notar in in den Amtsräumen in (Beruf, Anschrift, Güterstand, Geburtsdatum) Der Beteiligte wies sich aus durch einen amtlichen Reisepaß. Auf Ansuchen des

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt -

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt - Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse, Telefon, Telefax bevollmächtige hiermit widerruflich (bevollmächtigte Person/en) 1. Name, Vorname, Geburtsdatum

Mehr

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung Vollmacht mit Betreuungsverfügung (Vollmachtgeber/in:) Ich, erteile hiermit Vollmacht an (Bevollmächtigte/r-Vertrauensperson:) Für den Fall, dass die oben genannte Person nicht zur Verfügung steht und

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... ( ) (Name, Vorname,) ...

Vorsorgevollmacht. (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... ( ) (Name, Vorname,) ... Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Seite 1 Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte

Mehr

BUCHHOLZ FRANCASTEL NOTARE

BUCHHOLZ FRANCASTEL NOTARE BUCHHOLZ FRANCASTEL NOTARE Dr. Jörg Buchholz Dr. Julie Francastel, LL.M. (Köln/ Paris), MJur (Oxford) (als Amtsnachfolgerin des Notars Dr. Jan Link) Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr