FAWOS Fachstelle für Wohnungssicherung

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1 FAWOS Fachstelle für Wohnungssicherung KONZEPT Wien, im Jänner 2008

2 INHALT ENTSTEHUNG 2 ZIELVORSTELLUNGEN 3 AUFGABEN 3 Erfassung 3 Kontaktaufnahme 5 Klärung der Situation 5 Information, Beratung 5 Krisenintervention 5 Finanzielle Unterstützung 6 ORGANISATIONSSTRUKTUR, FINANZIERUNG, MITARBEITERINNEN 6 BERATUNGSZEITEN 7 ADRESSE UND TELEFONNUMMER 7 1

3 Entstehung Die Wiener Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe BAWO initiierten im Juni 1994 einen Arbeitskreis, der im Frühjahr 1995 ein Konzept für eine Fachstelle für Delogierungsprävention" vorlegte. In diesem Konzept war vorgesehen, das Angebot der Delogierungsprävention auf die gesamte Bevölkerung auszuweiten und effizienter zu gestalten. Nach wiederholter Überarbeitung der Vorschläge wurde die Volkshilfe Wien im Oktober 1995 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Wien (MAG ELF) und der Magistratsabteilung 12 wien sozial (nunmehr MA 40 Gesundheit und Soziales) die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) als Forschungsprojekt im 20. Bezirk für ein Jahr einzurichten. Finanziert wurde das Pilotprojekt aus Mitteln der Wohnbauforschung. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes bestätigten die Notwendigkeit und Effizienz einer umfassenden Delogierungsprävention (über 2 Prozent aller Haushalte sind vom Wohnungsverlust bedroht). Die Fachstelle für Wohnungssicherung wurde daher als Projekt der Volkshilfe Wien bis Dezember 1997 weitergeführt und ihre Zuständigkeit auf den 2. Wiener Gemeindebezirk ausgeweitet. Gleichzeitig wurde von der Fachstelle für Wohnungssicherung ein flächendeckendes Konzept für Delogierungsprävention in Wien erarbeitet. Dieses Modell wird seit Jänner 1998 umgesetzt und sieht vor, dass Delogierungsprävention für GemeindemieterInnen (ca Wohnungen) von den Dienststellen der MAG ELF und der MA 40 erfolgt. Für MieterInnen von Privat- und Genossenschaftswohnungen in ganz Wien (ca Wohnungen) wurde die Volkshilfe Wien auf Grund der bisher sehr positiven Ergebnisse von der Stadt Wien beauftragt, die Fachstelle für Wohnungssicherung weiterzuführen. 2

4 Zielvorstellungen FAWOS ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Personen, die in Privat- oder Genossenschaftswohnungen leben und vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Mit diesem Konzept wird eine einheitlich organisierte Wohnungssicherung mit rascher und effizienter Hilfe für den privaten Wohnungsbestand angeboten. Delogierungsprävention hat nicht nur den Vorteil geringerer Kosten für die Sozialhilfeträger, sondern bedeutet für die Betroffenen die Verhinderung von persönlichem Leid. Wichtige Sozialisationsprozesse (vor allem bei Kindern) werden nicht gestört oder unterbrochen. Mit dem sozialpolitischen Instrument Wohnungssicherung" soll dem Anwachsen von Wohnungslosigkeit in Wien entgegengesteuert werden. Es ist konstitutiver Bestandteil des Wiener Stufenplans der Wohnungslosenhilfe. Mittelfristig sollen bestehende Häuser der Stadt Wien zur Unterbringung von Obdachlosen entlastet werden. Langfristig sollte eine erfolgreiche Prävention den schrittweisen Abbau der Häuser der Stadt Wien ermöglichen. Aufgaben Erfassung Die auf Seite 4 dargestellte Grafik veranschaulicht die Erfassung und den Zugang der betroffenen MieterInnen. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ( 33a MRG) ist jedes Bezirksgericht verpflichtet, bei Einbringen eines Verfahrens Wohnraum betreffend (Kündigung, Räumungsklage,...) die Gemeinde davon zu verständigen. Die Gemeinde wiederum ist ausdrücklich ermächtigt, die erhaltenen Informationen an private soziale Institutionen weiterzugeben. Zusätzlich ermöglicht der 569 GEO, dass Bewilligungen von zwangsweisen Räumungen ebenfalls an FAWOS weitergeleitet werden. Für ganz Wien werden daher diese Informationen von FAWOS erfasst und bilden die Grundlage für die Kontaktaufnahme mit den betroffenen MieterInnen. MieterInnen von Gemeindewohnungen werden ebenfalls bei FAWOS datenmäßig erfasst und an die zuständigen Gemeindedienststellen verwiesen. Bei Einlangen eines Räumungstermines kann diese Information auf Wunsch an die betreuende Einrichtung weitergegeben werden. 3

5 4

6 Kontaktaufnahme Alle von Delogierung bedrohten und der Fachstelle für Wohnungssicherung bekannt gegebenen Personen in Privat- und Genossenschaftswohnungen werden schriftlich zu einem Gespräch eingeladen. An MieterInnen von Gemeindewohnungen wird ebenfalls ein Brief versandt, in dem sie entweder über das zuständige Amt für Jugend und Familie (wenn Kinder im Haushalt leben) oder über die zuständige Einrichtung der MA 40 (wenn ausschließlich Erwachsene im Haushalt wohnen) informiert werden. Klärung der Situation In einem Erstgespräch sollen folgende Punkte abgeklärt werden: Ursachen und Gründe für die existenzbedrohende Situation; Persönliche Verhältnisse: Personen im Haushalt, Alter der Personen,...; Mietrechtliche Situation: Stand des Verfahrens, Art des Mietverhältnisses, Zulässigkeit des Mietzinses,...; Wirtschaftliche Situation: Arbeitssituation, Einkommen, Ausgaben, Schulden,...; Persönliche Lösungsstrategien: Einsatz persönlicher Mittel,...; Abklärung und Erarbeiten möglicher Perspektiven. Information, Beratung Sozialarbeiterische Beratung zur selbstständigen Befriedigung des existentiellen Wohnbedürfnisses; Mietrechtliche Informationen über noch vorhandene Möglichkeiten, die drohende Kündigung bzw. Räumung abzuwenden (Rechtsmittel, Ratenvereinbarung,...); Klärung vorhandener Ansprüche (Beihilfen, Unterhaltszahlungen,...); Erstellung eines individuellen Finanzplanes; Verhandlungen mit VermieterInnen, Hausverwaltungen und RechtsanwältInnen; Für andere Problemfelder (Arbeitslosigkeit, Schulden, Alkohol,...) erfolgt die Vermittlung an die bestehenden zuständigen Einrichtungen, da die Fachstelle für Wohnungssicherung keine längerfristige Betreuungsarbeit leisten kann; Bei Personen, die bereits betreut werden, ist selbstverständlich eine Kooperation mit diesen Einrichtungen anzustreben, eine Betreuungsübernahme durch FAWOS wäre kontraproduktiv; Bei Bedarf können finanzielle Hilfen zur Abdeckung von Mietzinsrückständen über die Fachstelle für Wohnungssicherung geleistet werden. Krisenintervention Die primäre Aufgabe von FAWOS ist die Abwendung des Wohnungsverlustes. In der Krisensituation der drohenden Delogierung wird daher Unterstützung angeboten. Dazu zählt neben der Beratung im Besonderen die unmittelbare und unbürokratische Vermittlung bei Hausverwaltungen und Behörden. Eine mittelfristige Betreuung erfolgt nur insoweit, als dies für den Erhalt der Wohnung notwendig ist und nicht von anderen Betreuungseinrichtungen geleistet werden kann. 5

7 Finanzielle Unterstützung Im Sinne des Grundsatzes Hilfe zur Selbsthilfe" soll primär die Eigenleistung der KlientInnen im Vordergrund stehen. Sollte eine finanzielle Eigenleistung nicht möglich sein, können folgende Anträge über FAWOS gestellt werden: Geldaushilfen der MA 40 Von der MA 40 können Geldaushilfen gewährt werden. Es können Mietzinsrückstände und Kosten zur Verhinderung eines Wohnungsverlustes übernommen werden. Unterstützungsfonds der Volkshilfe Wien Für von FAWOS betreute KlientInnen besteht die Möglichkeit, die Beitrittskosten für eine Mieterschutzorganisation zu übernehmen, wenn die Wohnung durch juristische Vertretung (z.b. Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit des Hauptmietzinses bei der Schlichtungsstelle) gesichert werden kann. Organisationsstruktur, Finanzierung, MitarbeiterInnen FAWOS ist eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Zur Konsultation bei mietrechtlich komplizierten Fragen stehen die ExpertInnen der Mobilen Gebietsbetreuung zur Verfügung. Die Finanzierung der Fachstelle für Wohnungssicherung erfolgt über die Magistratsabteilung 40 Gesundheitswesen und Soziales. In der Fachstelle für Wohnungssicherung ist ein Team von neun DiplomsozialarbeiterInnen und drei Sekretärinnen tätig. Davon werden von der MA 40 drei DiplomsozialarbeiterInnen zur Mitarbeit bereitgestellt. Die Leitung der Stelle wird von einer Mitarbeiterin der Volkshilfe Wien wahrgenommen. 6

8 Beratungszeiten Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag, Freitag 8 Uhr Uhr 17 Uhr - 19 Uhr 8 Uhr Uhr Adresse und Telefonnummer Schiffamtsgasse 14, 1020 Wien Telefon: +43/1/ FAX: +43/1/ / fawos@volkshilfe-wien.at Erreichbar mit der U2 und U4 (Station Schottenring), sowie Bus 5 A (Haltestelle Malzgasse), den Straßenbahnlinien 31 (Haltestelle Untere Augartenstraße) und 21, N (Haltestelle Obere Augartenstraße). Das Team der Fachstelle für Wohnungssicherung Leitung: DSA Renate U. Kitzman DiplomsozialarbeiterInnen: DSA Kurt Feichter DSA Maria Fleischanderl DSA Johannes Gundacker Mag. FH Christina Ettenauer DSA Christa Pairitsch DSA Isabella Platteter DSA Gabi Schatzl DSA Alexander Tischina DSA Jutta Waidhofer Sekretariat: Nandor Deak Aymelek Kilic Uschi Schweinberger Wien, im Jänner

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