AOK Nordost Die Gesundheitskasse. WORKSHOP Mutterschutz. Potsdam,

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1 AOK Nordost Die Gesundheitskasse WORKSHOP Mutterschutz Potsdam,

2 Rund um die Schwangerschaft Durchblick von Anfang an Vorsorge während der Schwangerschaft Hebammenhilfe Geburtsvorbereitungskurse Mutterschaftsgeld Impfungen IHRE THEMENWÜNSCHE Folie: 1

3 Ihre Themenwünsche Kuren für Schwangere und Kureinrichtungen Werdende Mütter im Beschäftigungsverbot, die eine Schwangerenvorsorgekur machen: Wer zahlt während der Kur die Leistungen Arbeitgeber oder Krankenkasse? da die Schwangere bereits wegen Beschäftigungsverbot von der Arbeit freigestellt war und Mutterschutzlohn nach 11 MuSchG erhielt, ist dieser auch während der Kur vom Arbeitgeber weiterzuzahlen (Voraussetzung: Beschäftigungsverbot besteht weiterhin) endet das Beschäftigungsverbot, dann gilt die Schwangere als arbeitsunfähig und erhält EFZ vom Arbeitgeber bzw. nach Ablauf der EFZ Krankengeld wichtig: Entscheidung nach Sachlage im Einzelfall grundsätzliche Aussage schwierig Folie: 2

4 Mutterkuren für Alg II Empfängerinnen? Abhängig von der Indikation: z.b. Überforderung oder psychische Belastung -> Attest vom Arzt Ein befristeter Arbeitsvertrag endet genau zum Beginn der Mutterschutzfrist. Wie wird in diesem Fall das Mutterschaftsgeld berechnet? Wenn die Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld versichert war (z.b. versicherungspflichtige Arbeitnehmerin), dann wird Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld gewährt Welchen Anspruch haben Tagesmütter auf Mutterschaftsgeld? Abhängig vom Anspruch vom Krankengeld. Bei Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Folie: 3

5 Haushaltshilfe nach der Geburt: Voraussetzungen, Dauer der Gewährung, Möglichkeiten für eine schnelle Bewilligung? Voraussetzung: Attest vom Arzt, Beschwerden die auf die Entbindung zurückzuführen sind Dauer: grds. 1 Woche, bei Komplikationen auch schneller Hebamme kann Empfehlung aussprechen, somit schnellere Beurteilung/Bearbeitung möglich Leistungen der Krankenkassen während der Mutterschutzfristen während des Alg I Bezuges? Arbeitslosengeld I wird wegen Anspruchs auf Mutterschaftsgeld mit dem Tag vor Beginn der Schutzfrist eingestellt ab Beginn der Schutzfrist wird Mutterschaftsgeld in Höhe Arbeitslosengeld I gewährt. Die Mitgliedschaft bleibt nach 192 SGB V erhalten. Folie: 4

6 Welche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld bestehen bei kurzer Geschwisterreihenfolge? (die Mutterschutzfrist für das zu erwartende Kind liegt zeitlich in der Eltern-zeit für das davor geborene Kind) Bei bestehendem Arbeitsverhältnis besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld (max. 13 Euro), jedoch kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Endet die Elternzeit während der Schutzfrist besteht ab Folgetag auch ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Beachte: Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom (in Kraft ab ) wurde das bisherige Verbot der Beendigung der Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen aus Anlass einer erneuten Schwangerschaft aufgehoben. Die entsprechende Änderung in 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG ermöglicht Arbeitnehmerinnen nunmehr die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Mit der Beendigung der Elternzeit entsteht auch ein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach 14 MuSchG. Folie: 5

7 Inwieweit prüfen die Krankenkassen die Freistellungen von werdenden Müttern durch den Arbeitgeber, wenn er Gefahren für Mutter und Kind bei der Arbeit sieht und nach seinen Angaben kein mutterschutzgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist? Werden auch Anträge abgelehnt? Wenn ja, welche Gründe könnten das sein? Hierbei handelt es sich um Arbeitsrecht. Die Krankenkasse ist hier außen vor. Welche Unterlagen sind vom Arbeitgeber für die Lohnrückerstattung im Rahmen des U2 Verfahrens bei der Krankenkasse einzureichen? Die Übermittlung findet per elektronischer Datenübermittlung statt (also über das Lohnprogramm des Arbeitgebers bzw. des Lohnbüros), Abrechnung monatlich möglich, am besten zu Monatsbeginn (nach dem Beitragsnachweis), ganz wichtig ist auch der Verwendungszweck (Erstattung U2) Folie: 6

8 Wird auf Antrag auch der in der Mutterschutzfrist zu leistende Zuschuss vom Arbeitgeber ( 14 MuSchG) durch die Krankenkasse erstattet? JA, dieser wird ebenfalls erstattet, die Beantragung erfolgt ebenfalls per elektronischer Datenübermittlung Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber bzgl. der Mutterschaftsgeldleistung in den Mutterschutzfristen? Die AOK Nordost teilt dem Arbeitgeber die berechneten Schutzfristen und wenn Entgeltdaten vorliegen auch den Arbeitgeberzuschuss schriftlich mit. Dies ist ein Service der AOK Nordost und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Folie: 7

9 Können von der Krankenkasse individuelle Beschäftigungsverbote angezweifelt werden? Nein, der Arzt attestiert die Gesundheitsgefährdung (kann bestimmte Tätigkeiten untersagen (Negativliste) bzw. bestimmte Tätigkeiten erlauben (Positivliste) oder die Dauer der Arbeitszeit limitieren (z.b. max. 4 Std. täglich) bzw. die Phase eingrenzen (z.b. bis zum 5. Monat der Schwangerschaft) oder jegliche Tätigkeiten untersagen). Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er die Schwangere bzw. junge Mutter mit nicht verbotenen Tätigkeiten beschäftigen kann. Mutterschaftsgeld bei Bezug von Krankengeld? Der Anspruch auf Krankengeld ruht mit Beginn der Schutzfrist. Die Höhe vom Mutterschaftsgeld ist abhängig vom Versicherungsverhältnis (z.b. versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen erhalten max. 13 Euro und ggf. einen Zuschuss vom Arbeitgeber; ALG I-Bezieherinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ALG I; Frauen deren versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geendet hat erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld) Folie: 8

10 Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung: Ab wann oder nach welchen Zahlungen von Beiträgen besteht Anspruch? Hier ist die Art der Versicherung ausschlaggebend. Mitglieder (z.b. ALG2 oder freiw. Versicherte) erhalten Mutterschaftsgeld, wenn Ihnen wegen der Schutzfristen Entgelt entfallen; d.h. eine ALG II-Bezieherin mit bestehendem geringfügigen Arbeitsverhältnis hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das gleiche gilt für selbstversicherte Studentinnen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben. Familienversicherte Frauen sind nicht Mitglieder und haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Diese Frauen können die Zahlung von Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen (Voraussetzung: es entfällt Entgelt wegen der Schutzfristen). Folie: 9

11 AOK Vorteilsprodukte AOK Schwangeren-App Folie: 10

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie: 11

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