An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Große Brömer MdL Platz des Landtags Düsseldorf
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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Minlstenum für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Große Brömer MdL Platz des Landtags Düsseldorf Für die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung U.AU9Ust 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 515 bel Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. MimsterpräsIdentin Bericht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Thema: "Schreibfertigkeiten in der Grundschule" 1~, UV"",FlLI~I:::!nl"""IJ'- Auskunft erteilt: Frau Kemper Telefon Telefax annekatnn.kemper@msw.nrw.de Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in Bezug auf den Antrag der Fraktion der FDP vom lege ich den Bericht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Thema "Schreibfertigkeiten in der Grundschule" vor. Mit s freundlichen Grüßen LANIYfAG NOFH)~H~\N=WESTFALEN V E Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de
2
3 Bericht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Thema "Schreibfertigkeiten in der Grundschule" Der Landesregierung ist die Entwicklung der Schreibfertigkeiten als ein Baustein des Schriftspracherwerbs in der Grundschule ein wichtiges Anliegen. Dies spiegelt sich in den Anforderungen des Lehrplans Deutsch aus dem Jahr 2008, der seitdem unverändert gültig ist und dem aktuellen Stand der Fachdidaktik entspricht. Ausgangsschrift für das Erlernen des Lesens und Schreibens ist im Lehrplan Deutsch für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen die Druckschrift. Aus dieser entwickeln die Schülerinnen und Schüler im Zuge der Verflüssigung des Schreibverlaufs eine gut lesbare verbundene Handschrift (vgl. Lehrplan Deutsch---NRW S:26). Die Schülerinnen und Schüler sollen dann bis zum Ende der Klasse 4 die Kompetenz erwerben, flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift zu schreiben. Im Anspruch des bereits im Schulgesetz verankerten Grundprinzips der individuellen Förderung werden bei der Gestaltung der Lernprozesse beim Schriftspracherwerb die jeweilige Lernausgangslage und der Entwicklungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Ein gleichschrittiges Vorgehen beim Erlernen einer verbundenen Schreibschrift Im Sinne eines isolierten Schönschreibtrainings widerspricht diesem individuell angelegten Ansatz. In den heterogenen Lerngruppen werden u. U. verschiedene Methoden beim "Schreiben lernen" herangezogen. Kindern mit Schwierigkeiten im feinmotorischen Bereich können beispielsweise Montessorimaterialien zur Schreibmotorik angeboten werden, während für andere der Einsatz so genannter Selbstlernhefte sinnvoll und zielführend ist. Diese methodischen Entscheidungen treffen die Lehrkräfte auf Grundlage der schulinternen Absprachen. Eine einzige für alle Schulen verbindlich vorgeschriebene oder empfohlene Schulschrift (in anderen Ländern z. B. die Schulausgangsschrift oder die Vereinfachte Ausgangsschrift) gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Schulen entscheiden in eigener pädagogischer Verantwortung darüber, wie sie die Vorgaben des Lehrplans, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 4 eine flüssige und gut lesbare verbundene Handschrift erlernt haben sollen, erreichen. Der Erwerb von graphomotorischen Fertigkeiten ist dabei nicht auf reine Schreibmotorik ausgerichtet, sondern eingebettet in den auf die
4 funktionalen Aspekte von Sprache und Schrift ausgerichteten Seite 2/3 Deutschunterricht. Das bedeutet, dass als Ausgangspunkt für das Erlernen des Lesens und Schreibens die alltagsbezogene Bedeutsamkeit der Schrift in ihrer jeweiligen Funktion gesehen wird. Schülerinnen und Schüler lernen in sich im Schulalltag ergebenden, für sie bedeutsamen Situationen, in welchen die Ansprüche an Inhalt und Form der Schrift höchst unterschiedlich sind. So liegt z. B. bei einem ersten Textentwurf der Fokus deutlich auf dem Inhalt des Geschriebenen. Textpassagen werden umgestellt, durchgestrichen und Gedanken vielleicht zunächst nur stichpunktartig festgehalten. Bei der Überarbeitung, u. U. im Rahmen einer Schreibkonferenz, werden neben den inhaltlichen auch die formalen Aspekte wie die Form der verbundenen Handschrift der Textautorin oder des Autors in den Blick genommen, sodass ein auch unter ästhetischen Gesichtspunkten ansprechendes Produkt entsteht, welches durch Veröffentlichung besondere Wertschätzung erfahren kann. In anderen Situationen, z. B. bel der Gestalttm-g von Themenplakaten werden andere Ansprüche-an die Form der Schrift gestellt. Hierbei ist eine übersichtliche und strukturierte Textgestaltung in großer Druckschrift gefragt. Aufgrund des kurzen Berichtzeitraums liegen bisher Rückmeldungen aus sieben Bundesländern vor. Es ergibt sich zusammenfassend folgendes Bild: Alle Bundesländer beginnen mit der Druckschrift. In allen Lehrplänen wird entsprechend der KMK-Empfehlung die Entwicklung einer gut lesbaren, flüssigen, formklaren Handschrift als Kompetenzerwartung formuliert. In einigen Ländern wird eine bestimmte Schreibschrift vorgeschrieben oder empfohlen (z. B. die Schulausgangsschrift in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg und die Vereinfachte Ausgangsschrift in Schleswig-Holstein und Bayern). In Hamburg wird ab diesem Schuljahr zusätzlich auch die Grundschrift als Möglichkeit genannt. In Schleswig-Holstein ist die Grundschrift ebenfalls ausdrücklich zugelassen. Eine Datenerhebung zur Erreichung der Kompetenzerwartungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand in keinem Bundesland erfolgt. In Bayern wurde die Grundschrift an wenigen Grundschulen erprobt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Unterschiede in der Schreibfertigkeit nicht von der gewählten Methode abhängen, sondern von der Intensität und Sorgfalt der Auseinandersetzung mit dem Thema Schrift. Ähnliche Pilotprojekte werden derzeit auch Sachsen-Anhalt und Baden Württemberg durchgeführt. Abschließende Erkenntnisse liegen noch nicht vor. Über die Zusammenhänge zwischen dem methodischen Vorgehen beim Schreiben-Lernen und der Form und Lesbarkeit der persönlichen
5 Handschrift liegen dem MSW keine Hinweise aus der Seite 3 I 3 wissenschaftlichen Forschung vor. Ein monokausaler Zusammenhang zwischen der Qualität der verbundenen Handschrift und der gewählten Methode in der Grundschule ist nicht ersichtlich. Daten zum Erreichen der Kompetenzerwartungen im Bereich der Schreibfertigkeiten werden durch das Land NRW nicht erhoben. Es liegen der Landesregierung allerdings auch keinerlei Problemanzeigen in diesem Bereich vor, weder im Kontext der gängigen Standardsicherungsverfahren VERA und Qualitätsanalyse noch in Form von Rückmeldungen aus der Schulaufsicht. Insgesamt sieht die Landesregierung keinen Anlass, die bestehenden Regelungen des Lehrplans zu verändern. Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen bei der Unterrichtsgestaltung sowohl die Kompetenzerwartungen, wie sie in den Lehrplänen formuliert sind, als auch die individ uellen Bed ürfnisse der-schülerinneo-und SchüleLinden Blick und gestalten mit ihnen gemeinsam die Lernprozesse verantwortungsbewusst.
~t~ V R 16/ Januar 2013 Seite 1 von 1
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