Integrative Förderung (IF) Sekundarschule D V S

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1 Bildungs- und Kulturdepartement Zentrale Dienste Schulbetrieb Schulentwicklung Schulberatung Schulaufsicht Schulevaluation Integrative Förderung (IF) Sekundarschule Dienststelle Volksschulbildung D V S Umsetzungshilfe

2 Inhalt 1. Einleitung Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze Integratives Förderkonzept der Gemeinde Grundlagen Förderangebote: Zielgruppen...7 Alle Lernenden des Niveaus C...7 Lernende mit besonderen Begabungen...7 Lernende mit Lernschwierigkeiten im Niveau C...8 Lernende mit einer Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung im Niveau A oder B...8 Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten...8 Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache...8 Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS) Übertritt in die Sekundarschule Zeugnis, Versetzung, Dispensation...9 Zeugniseintrag...9 Versetzung...9 Dispensation in einzelnen Fächern Organisatorische Umsetzung Pensenpool: Festlegung und Verteilung Klassenplanung: Richtgrösse Raum- und Materialienangebot: Budget Einführung der Integrativen Förderung Öffentlichkeitsarbeit Qualitätssicherung Umsetzung im Unterricht Übersicht Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams...13 Teamteaching...13 Fachteam IF Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Fachlehrpersonen Beteiligung der Schuldienste...16 Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe...16 Die Logopädin, der Logopäde...16 Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut...16 Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter Diagnostik - Beurteilung - Förderplanung...17 Förderdiagnostik...17 Schulische Standortgespräche...17 Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ)...18 Förderung mit individueller Lernzielanpassung...18 Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Dokumentation, Vereinbarung...19 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 2/40

3 6. Quellenangaben Glossar Zielsetzungen, Kantonale Vorgaben, Empfehlungen Entwicklungsziele Schulen mit Zukunft Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a Verordnung über die Förderangebote SRL Nr Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste SRL Nr. 75 Anhang Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr Verordnung über die Beurteilung der Lernenden SRL Nr. 405a Vernehmlassungsbericht zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung vom Klassenbestände, Planungshilfe für die Klassenbildung, Richtwerte für die Förderangebote Personalplanung: Qualifikation Lehrpersonen Amtsgeheimnis und Datenschutz Schulbauten für die Volksschule: Empfehlungen Pädagogisch-didaktische Überlegungen...30 Beziehung Lehrperson Lernende...30 Kontakte zu den Eltern...30 Berufsberatung der Invalidenversicherung (IV)...30 Anhang 1: Ablaufschema IF...31 Anhang 2: Fördervereinbarung...32 Anhang 3: Schulisches Standortgespräch...37 Anhang 4: Planungshilfe Integrative Förderung...38 Anhang 5: Kompetenzen von Lehrpersonen an IF-Schulen...40 Impressum Herausgeber Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Text Fritz Riedweg, Beauftragter Förderangebote, Thomas Buchmann, Schulentwicklung Integrative Förderung, Download Luzern, August 2010 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 3/40

4 1. Einleitung Im Hinblick auf die Totalrevision der Verordnung über die Förderangebote der Volksschule hat die Dienststelle Volksschulbildung Grundsätze formuliert (vgl. Kapitel 2). Die Verordnung wird voraussichtlich 2011 in Kraft gesetzt. Integrative Schulungsformen bestehen im Kanton Luzern seit In den ersten Jahren wurde die Unterstützung Heilpädagogischer Zusatzunterricht genannt und war vorwiegend auf die Unterstützung einzelner Lernender ausgerichtet. Heute richtet sich die Unterstützung durch die Integrative Förderung an die ganze Klasse und an einzelne Lernende. Klassenlehrperson und IF-Lehrperson tragen für einen Teil des Unterrichts gemeinsame Verantwortung und arbeiten vorwiegend im Teamteaching. Mit der Einführung der Integrativen Förderung in der Primarstufe gibt es auch in grossen Gemeinden keine automatische Zuweisung zum Niveau D mehr. Die Klassen des Niveaus D dienten oft als Auffangbecken für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten. Die folgenden Überlegungen zur Umsetzung der Integrativen Förderung bilden eine Grundlage für integrative Förderkonzepte, die neu geschaffen oder überarbeitet werden. Die bisherige Sekundarstufe I der Volksschule wird als Sekundarschule bezeichnet. Die Integrative Förderung in der Sekundarschule wird in typengetrennten, kooperativen und integrierten Strukturmodellen umgesetzt. 2. Integrative Förderung (IF) an der Volksschule: Grundsätze Ziel der integrativ ausgerichteten Volksschule ist es, möglichst allen Lernenden eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit in der Klassengemeinschaft und eine wohnortsnahe Bildung zu ermöglichen. IF soll im Kanton Luzern flächendeckend eingeführt werden dies aufgrund von pädagogischen Erkenntnissen und breiten Erfahrungen an Schulen, die Integrative Förderung (IF) bereits praktizieren. Diese Absicht kommt auch in den Zielen des Projekts Schulen mit Zukunft zum Ausdruck. Insbesondere die Entwicklungsziele 2, 3, und 4 sehen unter anderem einen differenzierten Umgang mit der Heterogenität im Unterricht sowie die Überprüfung der bestehenden Förderangebote 12 *) vor. *) Quellenangaben vgl. Seite 18 Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterstützt die einzelnen Schulen bei der Umsetzung. Sie stützt sich auf das Volksschulbildungsgesetz (VBG, SRL Nr. 400 a) und die Verordnung über die Förderangebote (SRL Nr. 406). Die vorliegenden Grundsätze dienen der Begriffsklärung und orientieren über die wichtigsten Eckwerte. 2 Was heisst Integrative Förderung? IF ist eine Unterstützung für alle Schüler/innen einer Klasse. Unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen werden erfolgreiches Lernen, situati- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 4/40

5 onsgerechtes Verhalten und ein klarer mündlicher und schriftlicher Ausdruck angestrebt. Besondere Beachtung finden Lern- und Verhaltenschwierigkeiten, 33, 34 Spracherwerb sowie besondere Begabungen. Im Bewusstsein, dass Schüler/innen mit ihren vielfältigen Eigenarten nicht in vordefinierte, starre Gruppen eingeteilt werden können, erweitert die Integrative Förderung den Rahmen der Klassengemeinschaft. Dabei verschiebt sich die integrative Unterstützung von einem eher therapeutischen Ansatz hin zu einem generellen Förderverständnis in heterogenen Klassen. Wie wird der Unterricht gestaltet? Im Zentrum der Integrativen Förderung steht der Klassenunterricht. Die IF- Lehrperson stützt alle Kinder und wirkt präventiv auf Lern- und Verhaltensstörungen. Die Stärken der Lernenden werden bewusst wahrgenommen und weiterentwickelt. IF-Lehrperson und Klassenlehrpersonen planen und reflektieren den Unterricht, arbeiten im Teamteaching und bauen gemeinsam Lernumgebungen auf. Innerhalb der Klassengemeinschaft werden aufgrund von förderdiagnostischen Überlegungen flexible Gruppen gebildet. So erleben Lernende je nach Situation Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht. Wer trägt die Verantwortung? Die Klassenlehrperson ist für die Führung und die Organisation des gesamten Klassenunterrichtes verantwortlich. Die IF-Lehrperson bringt ihr spezialisiertes Wissen für die Planung und Durchführung des Klassenunterrichtes ein und beteiligt sich aktiv. Sie arbeitet gemäss ihren Kompetenzen auch mit einzelnen Lernenden sowie im Gruppenunterricht. Wichtige Entscheide (Schullaufbahn, Selektion, individuelle Lernzielanpassung, besondere Massnahmen) sind in die Integrative Förderung einbezogen und werden von der Klassenlehrpersonen und der IF-Lehrperson gemeinsam in Zusammenarbeit mit den Eltern getroffen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. Welcher Rahmen ist vorgegeben? Pensen 7 Die Pensenberechnung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Damit die Kontinuität und die Fachkompetenz so gut wie möglich gewährleistet sind, werden Pensen von 14 und mehr Lektionen pro IF-Lehrperson eingesetzt. Wird dieselbe Lehrperson für alle Aufgaben der integrativen Förderung eingesetzt, kann die Zahl der Bezugspersonen klein gehalten werden. Räumlichkeiten 15 Eine Klassengemeinschaft mit heterogener Zusammensetzung benötigt ein erweitertes Raumangebot für Lernumgebungen, Plenums-, Gruppen- und Einzelunterricht. Dazu gehören auch Räume für die Integrative Förderung. Sie dienen verschiedenen Zwecken (Unterrichts- und Förderzimmer, Anfangsunterricht, DaZ, Auffangraum für Kinder in akuten Krisen, Ressourcenraum für Fördermaterialien, Vorbereitungs- und Besprechungsraum...). Je näher spezielle Fördermaterialien am Unterrichtsgeschehen gelagert sind, desto einfacher und häufiger können sie genutzt werden. Was umfasst ein integratives Förderkonzept? Die Schulen erarbeiten - abgestützt auf ihr Leitbild - ein Förderkonzept. Sie beziehen alle Förderangebote mit ein und beachten, dass die Begabungsförderung, Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 5/40

6 die Förderung der Lernenden mit Teilleistungsschwächen sowie die Förderung der Lernenden mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zum IF-Pensum gehören. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird nach Bedarf erteilt. Im Förderkonzept ist festgelegt, inwieweit der DaZ-Unterricht in die IF einbezogen wird. Schulen, die IF einführen, reichen ihr Förderkonzept der Dienststelle Volksschulbildung zur Genehmigung ein. Im Rahmen der Integrativen Förderung werden bei Bedarf auch spezielle Massnahmen der Integrativen Sonderschulung (IS) einbezogen. 35 Welche Kompetenzen brauchen Lehrpersonen an Schulen mit IF? Alle Lehrpersonen verfügen über Kompetenzen in der Gestaltung eines Unterrichts, der sowohl den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Schüler/innen als auch den Bedürfnissen der ganzen Klasse gerecht wird. IF-Lehrpersonen verfügen über vertiefte Kompetenzen, um Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltenschwierigkeiten, mit Schwierigkeiten im Spracherwerb sowie mit besonderen Begabungen individuell so zu unterstützen, dass eine optimale Entwicklung sichergestellt ist. Die Arbeit im Unterrichtsteam und im Fachteam IF verlangt von der IF-Lehrperson grosse Flexibilität und Sozialkompetenz. Im Fachteam tauschen die IF-Lehrpersonen spezialisierte Kompetenzen aus und bilden sich gemeinsam weiter. Wie kann IF eingeführt und weiterentwickelt werden? Die Einführung und Weiterentwicklung von IF ist ein Prozess, der mehrere Jahre dauert. Die Schule formuliert in ihrem Förderkonzept die konkrete Ausgestaltung der Integrativen Förderung. Im Rahmen ihres Schulprogramms setzt sie ihre Ziele Schritt für Schritt um. Dafür kann sie Unterstützung durch die Dienststelle Volksschulbildung anfordern. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 6/40

7 3. Integratives Förderkonzept der Gemeinde Jede Gemeinde verfügt über ein integratives Förderkonzept. Dieses hält fest, welche Ziele im Alltag wie umgesetzt werden. Auch die Sekundarschule ist einbezogen. Eine Planungshilfe steht im Anhang 4 zur Verfügung. 3.1 Grundlagen Leitbild Pädagogische Leitsätze bestimmen die Umsetzung der IF im Unterricht. Das Schulleitbild wird überprüft und allenfalls mit Aussagen zur Integration ergänzt. So wird sichergestellt, dass sich Behörden, Lehrpersonen und Öffentlichkeit mit der Integration auseinandersetzen. Zuständigkeiten Der Gemeinderat unterstützt die Integrative Förderung und stellt die Finanzierung sicher. Die Schulpflege oder Bildungskommission sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die integrative Ausrichtung der Schule. Sie steuert und kontrolliert die Umsetzung der IF. Sie regelt die organisatorischen Belange (Räumlichkeiten, Pensen, Administration etc.) und fördert den pädagogischen Entwicklungsprozess der Schulteams. Sie koordiniert die Förderangebote an der Schule und ist für die Verteilung des IF-Pools zuständig. Sie kennt die Situation in den Klassen in Bezug auf die Lernenden mit individuellen Lernzielen. Sie kann die Integrative Förderung verfügen. Sie entscheidet bei Uneinigkeit über das Einsetzen von Individuellen Lernzielen. Die Integrative Förderung kann durch eine Steuergruppe initiiert, unterstützt und begleitet werden. 3.2 Förderangebote: Zielgruppen Alle Lernenden des Niveaus C IF richtet sich an alle Lernenden des Niveaus C. Die Intensität des Einbezugs in die Integrative Förderung ist unterschiedlich und variabel. Von der gemeinsamen Anwesenheit der Klassenlehrperson und der IF-Lehrperson im Unterricht profitieren alle Lernenden. Der Unterricht in flexiblen Lerngruppen begünstigt die individuelle Förderung. Lernende mit besonderen Begabungen Kinder mit besonderen Begabungen sind zu Leistungen fähig, welche die Ziele des Lehrplans weit übertreffen. Sie sollen dies im Rahmen des Unterrichts in und ausserhalb der Klasse umsetzen können. Die Förderung von besonders begabten Lernenden wird in der Sekundarschule durch das Niveau A angestrebt. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 7/40

8 Lernende mit Lernschwierigkeiten im Niveau C Lernstörungen, Lernbehinderungen, Wahrnehmungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Lese- Rechtschreibestörungen, Rechenstörungen usw. werden in die Integrative Förderung einbezogen und bilden das eigentliche Kerngebiet der Tätigkeit der IF-Lehrperson. Die Förderung der Basisfunktionen, der Wahrnehmung und der Kulturtechniken orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen. Die Lernziele des Lehrplans des Niveaus C gelten grundsätzlich für alle Lernenden. Lernende mit einer Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung im Niveau A oder B Treten Lernende mit einer durch den zuständigen Schuldienst schriftlich bestätigten Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung ins Niveau A oder B über, entscheidet die Schulleitung über die Unterstützung dieser Lernenden durch die IF-Lehrperson. Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten Verhaltensschwierigkeiten äussern sich auf vielfältige Art und Weise (Stören des Unterrichts, Rückzug, Arbeitsverweigerung, Provokation, Destruktion, Gewalt usw.). Ebenso vielfältig sind die Ursachen, die zu Verhaltensschwierigkeiten führen. Ein lösungsorientierter Ansatz, Verhaltenstherapie oder eine Kommunikationsund Konfliktlösestrategie drängen sich auf. Lösungen für komplexe Situationen müssen gesucht und konstruiert werden. Die Betreuung von verhaltensauffälligen Lernenden ist sehr aufwändig, verlangt eine hohe pädagogische Präsenz und basiert auf einer tragfähigen Beziehung. Das Schulteam bespricht im Voraus mögliche Massnahmen, die bei einem nicht mehr tragbaren Verhalten kurzfristig getroffen werden können. Die Schulsozialarbeit wird einbezogen. Die Lehrperson für Integrative Förderung kann unterstützend wirken, indem sie akut nicht tragbaren Jugendlichen im IF-Raum einen Platz bietet und sie betreut. Lernende mit keinen oder ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache Die Aufgaben des Unterrichts Deutsch als Zweitsprache (DaZ) beziehen sich auf die Sprachförderung, die Integrationsförderung und auf die Förderung des Schulerfolgs. Eine systematische Arbeit am Grund- und Aufbauwortschatz, die Unterstützung der Entwicklung des Sprachgefühls und der Aufbau von Textkompetenz prägen den DaZ Unterricht. Eine gute Sprachdidaktik, eine sprachlich korrekte und anregende Lernumgebung, konsequenter Umgang mit der Standardsprache sind wichtige Elemente, die das Lernen der deutschen Sprache erleichtern. Dafür braucht es mehrere Jahre Zeit. Eine Sprachstandserfassung dient der Förderplanung und zur Feststellung der DaZ-Berechtigung. Werden Daz und IF durch dieselbe Lehrperson unterrichtet, sind die spezifischen Förderbedürfnisse der Lernenden in DaZ und IF zu klären und wahrzunehmen. Wird DaZ zusätzlich zur IF unterrichtet, ist eine Koordination der Angebote notwendig. Das Projekt Schulen mit Zukunft sieht vor, dass DaZ und IF durch dieselbe Lehrperson erteilt wird. Durch den Besuch des MAS IF wird diese Qualifikation erreicht. Mit dem ganzen oder teilweisen Besuch des CAS DaZ IK können sich Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 8/40

9 Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für den DaZ Unterricht vorbereiten. Lernende mit Integrativer Sonderschulung (IS) Lernende, die nicht im Rahmen der Regelschule unterrichtet werden können, werden durch den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt. Sonderschulen bieten geistig-, körperlich-, hör-, sprach- und verhaltensbehinderten Kindern und Jugendlichen eine besondere heilpädagogische und sozialpädagogische Förderung an, die sowohl integrativ in der Regelschule, wie auch separativ in der Sonderschule erfolgen kann. Eine Sonderschulung soll, wo sinnvoll und möglich, integrativ erfolgen. Wenn die Förderung in einer Sonderschule den besseren Lern- und Entwicklungserfolg verspricht, soll die Sonderschulung dort stattfinden. Bei einer Integrativen Sonderschulung in der Sekundarschule wird die Niveauzuweisung individuell entschieden. Grundsätzlich sind Integrative Sonderschullungen in allen Niveaus möglich. 3.3 Übertritt in die Sekundarschule Lernende, die in der 5. und/oder 6. Klasse individuelle Lernziele haben, werden aufgrund der Übertrittsgespräche der Sekundarschule zugeteilt - ohne Berücksichtigung der Durchschnittsnote. Die Anforderungsprofile der Sekundarstufe I dienen als Orientierung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung der abnehmenden Schule. 4 Lernende mit individuell angepassten Lernzielen in mehreren Fachbereichen (Mathematik, Sprache, M&U) werden weiterhin mit IF unterstützt oder dem Niveau D zugewiesen. Der Beurteilungsbogen im Übertrittsverfahren bei Schülerinnen und Schülern, die nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen gefördert werden, kann ergänzt oder durch ein anderes passendes Instrument (z. B. Lernbericht) ersetzt werden. 3.4 Zeugnis, Versetzung, Dispensation Zeugniseintrag Für alle Lernenden der Klasse werden Organisationsform (typengetrennt, kooperativ oder integriert) und Schultyp (Sekundarstufe I Niveau C) gleich eingetragen. Erfüllen Lernende die Lernziele deutlich nicht, werden individuelle Lernziele vereinbart. Versetzung Die Versetzung in die nächst höhere Klasse ist die Regel, auch für Lernende mit individuellen Lernzielen. Repetitionen sind möglich, müssen aber gut begründet werden. Dispensation in einzelnen Fächern Eine Dispensation in einem Fach kann auf Ersuchen der Klassenlehrperson oder der IF-Lehrperson von der Schulleitung erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind anzuhören, die Lernenden ihrem Entwicklungsstand entsprechend ein- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 9/40

10 zubeziehen. Die Unterrichtszeit darf insgesamt nicht verringert werden, Kompensationen sind zu regeln. Dispensationen werden in der Vereinbarung über Individuelle Lernziele festgehalten. Bei Überforderung, etwa in einer Fremdsprache, soll zuerst über mindestens ein Semester das Anspruchsniveau für die betreffenden Lernenden angepasst werden. 2 Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 10/40

11 4. Organisatorische Umsetzung 4.1 Pensenpool: Festlegung und Verteilung An einer Schule mit Integrativer Förderung werden alle Klassen des Niveaus C durch eine IF-Lehrperson unterstützt, auch wenn keine Lernenden mit individuellen Lernzielen dabei sind. Nur so ist präventives Arbeiten möglich. Die flexible Handhabung der zur Verfügung stehenden Lektionen des vorgegebenen IF- Pools erlaubt der Schulleitung ein adäquates Reagieren auf aktuelle Belastungen. Um ein umfassendes und ganzheitliches Arbeiten zu ermöglichen, ist anzustreben, dass eine Person für die verschiedenen Fördermassnahmen in einer Klasse zuständig ist. Schon bei der Stundenplanung sollen Gefässe für wöchentliche Gespräche zwischen Klassenlehrpersonen und IF-Lehrperson vorgesehen werden. Mit einer Besprechungslektion pro Vollpensum, die von der Schulleitung im Rahmen der Bandbreite der Anstellung gewährt werden kann, werden pro Woche zusätzlich rund 100 Minuten Zeitaufwand für Besprechungen (inkl. Vor- und Nachbereitung) abgegolten. 5 Während der Einführungszeit der IF braucht es besonders viel Zeit für Besprechungen. Die IF-Lektionen, die für eine Klasse vorgesehen werden, sollen auf die ganze Woche verteilt sein. Die Integrative Förderung findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Die Blockzeiten bieten sich für Teamteaching an. Einzel- und Kleingruppenunterricht soll nach Möglichkeit in jenen Bereichen angesetzt werden, in denen die Jugendlichen besonders gefördert werden. 4.2 Klassenplanung: Richtgrösse In der Sekundarschule Niveau C werden Klassen von Lernenden empfohlen. Wird das Maximum von 22 Lernenden überschritten, sind zusätzliche Lektionen zu errichten. Es gelten die Vorgaben der Wochenstundentafel WOST Raum- und Materialienangebot: Budget Die Bereitstellung von geeigneten Räumen und die Ausstattung und Beschaffung von geeigneten Fördermaterialien sind vorzusehen. 4.4 Einführung der Integrativen Förderung In die Planung zur Einführung der Integrativen Förderung in der Sekundarschule werden alle beteiligten Lehrpersonen einbezogen. Es ist gut abzuwägen, ob IF gestaffelt eingeführt wird, oder ob die Umstellung auf IF in allen Klassen des 1., 2. und 3. Schuljahres gleichzeitig erfolgen soll. Bei gleichzeitiger Umstellung erfolgt bei Lernenden des 2. und 3. Jahres eine Änderung des Eintrages des Schultyps. Bei den Fächern stellt sich die Frage, Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 11/40

12 welche benotet werden und bei welchen individuelle Lernziele vereinbart werden müssen. Die Dienststelle Volksschulbildung bietet Schulen eine Begleitung auf dem Weg zu IF an. Kompetenzen im Umgang mit der Vielfalt der Lernenden werden im Team erworben. 4.5 Öffentlichkeitsarbeit Bei der Einführung von IF ist es besonders wichtig, die Eltern gut zu informieren. An den Informationsveranstaltungen sowie in den Medien soll IF vorgestellt werden. Die Berichterstattung in den lokalen Medien trägt zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Öffentlichkeit bei. Es empfiehlt sich, für Eltern eine Kurzinformation zusammenzustellen, insbesondere zum Thema Individuelle Lernziele. Die Berichterstattung in den lokalen Medien trägt zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Öffentlichkeit bei. 4.6 Qualitätssicherung Die IF wird in die Qualitätssicherung der Schule einbezogen. Insbesondere sind Qualitätsmerkmale einzubeziehen, die sich auf die Heterogenität der Lernenden beziehen. Die DVS hat zu folgenden Punkten Qualitätsansprüche zur Integrativen Förderung erarbeitet: 10 Verankerung von IF an der Schule Planung und Organisation Individuelle Betreuung Zusammenarbeit Ergebnisse und Zufriedenheit Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 12/40

13 5. Umsetzung im Unterricht 5.1 Übersicht Klassenlehrperson (Kl-LP) IF-Lehrperson (IF-LP) Beteiligung Kl-LP beteiligt sich an der Erarbeitung der Förderkonzepte Unterrichtsführung IF-LP trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, erstellt Förderberichte Teamteaching Kl-LP trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterrichtsführung Kl-LP trägt die Hauptverantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Teamteaching IF-LP trägt gemeinsame Verantwortung, erarbeitet Lernangebote, arbeitet förderdiagnostisch Unterstützung, Beratung IF-LP trägt Verantwortung für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf, unterstützt die Erarbeitung der Lernangebote, stützt Förderdiagnostik Ein Kind kann auf verschiedenen Ebenen individuell begleitet werden. Die untersten zwei Ebenen betreffen den Klassenunterricht. In der untersten Ebene ist die Klassenlehrperson alleine und profitiert von der Unterstützung und Beratung der IF-Lehrperson. Auf der mittleren Ebene unterrichten die beiden Lehrpersonen gemeinsam. Je nach Bedürfnis erhalten die Kinder unterschiedlich viel Aufmerksamkeit. In der obersten Ebene werden die Kinder zeitlich beschränkt oder länger andauernd begleitet. Für Kinder, die die oberste Ebene über mehrere Monate hinweg besuchen, wird ein Lernbericht erstellt. Ein Kind mit besonders viel Förderbedarf erhält auf allen Ebenen eine umfassende Förderung. Es orientiert sich je nach Situation an den regulären oder an individuellen Lernzielen. 5.2 Zusammenarbeit in Unterrichts- und Fachteams Die Lehrpersonen arbeiten im Teamteaching und begleiten die Lernenden. Sie legen Wert auf selbstgesteuertes und selbstverantwortetes Lernen. Teamteaching Unter Teamteaching 8 versteht man allgemein die gemeinsame Arbeit und Verantwortung zweier oder mehrerer Lehrpersonen im Unterrichtsarrangement in einer Klasse. Das heisst, der Unterricht wird gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet. Teamteaching ist demnach eine Unterrichtsform, bei der die Lehrpersonen zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten; gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen und durchführen; die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer für welche Aufgaben oder welche Lernenden zuständig ist; den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 13/40

14 das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren; die Lernenden den Lernanlässen oder dem Lernniveau angepasst in Gruppen unterrichten. Fachteam IF Verschieden ausgebildete Fachlehrpersonen tauschen Erfahrungen und Fachwissen aus. Jedes Fachteam verfügt über zielausgebildete Lehrpersonen in den Bereichen Schulische Heilpädagogik, IF, DaZ und Begabungsförderung. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 14/40

15 5.3 Aufgaben Klassenlehrperson/IF-Lehrperson Arbeitsfeld Klasse 9 Klassenlehrperson Ist Expertin für das Klassenmanagement. Hauptverantwortung für die Erziehung und den Unterricht aller Kinder der Klasse Selbständiger Unterricht und Teamteaching in der Klasse (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Klassenunterrichtes ohne IF-Lehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteachings mit der IF-Lehrperson Mitsprache bei den Förderlektionen ausserhalb des Klassenunterrichtes Hauptverantwortung für die Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden und Übergabegespräche) Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht. Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung für alle Kinder Schreiben von Zeugnissen Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Arbeitsfeld Lernende Beratung und Begleitung aller Lernenden Zusammenarbeit mit Eltern Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen Kontaktaufnahme mit IF Lehrperson bei Schwierigkeiten betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Teilnahme an Fallbesprechungen Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) IF-Lehrperson Ist Expertin für Förderfragen und stellt ihr Wissen der ganzen Schule zur Verfügung. Sie sensibilisiert alle für Fragen der IF. Verantwortung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Teamteaching und selbständiger Förderunterricht (inkl. Präsenzzeiten und Pausen) Unterstützung und Beratung der Klassenlehrperson für den alltäglichen Unterricht Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Teamteachings mit Klassenlehrperson Planung, Vorbereitung, Organisation und Auswertung des Förderunterrichts ausserhalb der Klasse Koordination mit anderen Lehrpersonen, klassen-, fach- und schulhaubezogen (inkl. Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Lernenden) Erarbeitung von Lernangeboten für den Förderunterricht; Unterstützung bei der Erarbeitung von Lernangeboten für den Klassenunterricht Diagnostik, Beurteilung, Förderplanung und Zielüberprüfung insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Formulierung von Fördervereinbarungen Unterstützung bei der Vorbereitung von Schulreisen und Klassenlagern Beratung und Begleitung insbesondere der Kinder mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der Fördervereinbarung Zusammenarbeit insbesondere mit Eltern von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Beurteilungs- und Fördergesprächen nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Beratung der Klassenlehrperson betreffend Kinder mit besonderem Bildungsbedarf Leitung von Fallbesprechungen bei Kindern mit besonderem Bildungsbedarf Koordination im Einbezug von weiteren beteiligten Fachpersonen (Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schuldienste, Amts-, Beratungs- und Therapiestellen) nach Absprache mit der Klassenlehrperson (insbesondere für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf) Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 15/40

16 5.4 Fachlehrpersonen Durch die Integrative Förderung kann das Leistungs- und Verhaltensspektrum der Lernenden in einer Klasse breiter werden. Bei einzelnen Lernenden ist der besondere Förderbedarf auch in Fächern da, bei denen keine individuellen Lernziele vereinbart wurden. Fachlehrperson, Klassenlehrperson und der IF- Lehrperson suchen nach Lösungen. Individuelle Lernziele können in allen Fächern vereinbart werden. Die Beratung der IF-Lehrperson kann von allen Lehrpersonen in Anspruch genommen werden. Die IF-Lehrperson kann jedoch nicht in allen Fächern unterstützend im Unterricht dabei sein. Unterrichtet die IF-Lehrperson auch als Fachlehrperson, kann die Anzahl der Lehrpersonen pro Klasse klein gehalten werden. Dies begünstigt den Aufbau der Beziehung zu den Lernenden und erleichtert die Führung der Klasse. 5.5 Beteiligung der Schuldienste Die Schuldienste (Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit) unterstützen in der Funktion einer externen Beratung die Bedürfnisse des einzelnen Kindes und seiner Schule. Sie können von den Angehörigen der Schule, den Erziehungsberechtigten angefragt werden. Die Schulpsychologin, der Schulpsychologe ist verantwortlich für die Diagnostik und Beratung von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, bietet förderdiagnostische Gespräche an, stellt Antrag bei Lernenden, die nach besonderem Lehrplan und individuellen Lernzielen gefördert werden sollen, berät Lernende und Erziehungsberechtigte bei erzieherischen, psychischen und schulischen Schwierigkeiten, kann zu Präventionsprojekten beigezogen werden, die Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz zum Thema haben, unterstützt die Klassenlehrpersonen und die Schulische Heilpädagogin bei Kriseninterventionen und vermitteln in Konfliktfällen. Die Logopädin, der Logopäde erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Kommunikationsstörungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, Rechenstörungen, Störungen der Stimme und Stimmresonanz, berät die Lehrpersonen in Fragen der Sprachentwicklung und Sprachstörungen, insbesondere bei Kindern, die in die IF einbezogen sind und die Logopädie besuchen, arbeitet in der Regel im Logopädischen Dienst und führt die Therapien im geschützten Rahmen durch, arbeitet im Sinne einer präventiven Sprachförderung auch mit Gruppen und Klassen im Schulhaus. Die Psychomotoriktherapeutin, der Psychomotoriktherapeut erfasst, klärt ab und behandelt Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten, Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 16/40

17 berät Lehrpersonen in der Förderung dieser Lernenden. Sie zeigt die Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Emotionen bei auffälligen Lernenden auf, arbeitet in der Regel in der Psychomotorischen Therapiestelle und führt die Therapien im geschätzten Rahmen durch, arbeitet im Sinne einer präventiven Förderung der Grob-, Fein- und Grafomotorik auch mit Gruppen oder Klassen im Schulhaus. Die Schulsozialarbeiterin, der Schulsozialarbeiter berät Lernende, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und IF- Lehrpersonen bei sozialen und/oder erzieherischen Problemen und Schwierigkeiten, begleitet und berät Lernende alleine, in Gruppen oder als Klasse bei persönlichen und/oder sozialen Themen, arbeitet in der Früherkennung, Frühintervention und der Prävention im Zusammenhang mit dem persönlichen, schulischen und sozialen Wohlbefinden der Lernenden, berät und unterstützt Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und die Schulleitung bei der Suche nach Lösungen bei Verhaltensschwierigkeiten von Lernenden, vermittelt an andere Fachstellen und arbeitet mit diesen zusammen. bietet Hilfestellung bei der Elternarbeit, berät bei interkulturellen Fragestellungen. 5.6 Diagnostik - Beurteilung - Förderplanung Die Förderdiagnostik 20 wird von der Klassenlehrperson und der IF-Lehrperson wahrgenommen und auf das Verhalten und Lernen im sozialen und situativen Kontext ausgerichtet. Der förderdiagnostische Prozess gliedert sich in Lernbiographie, Diagnose, Förderung und Evaluation. Dieser Prozess wiederholt sich ständig. Die Ergebnisse des Stellwerktests weisen auf den Förderbedarf hin. Förderdiagnostik untersucht die Problemsituation, behindernde Bedingungen und beeinträchtigte Erziehungs- und Lernprozesse, deckt den individuellen Aneignungsprozess eines Lerninhalts auf, findet im Diskurs statt (runder Tisch), macht qualitative Aussagen, entwickelt Arbeitshypothesen statt Etiketten, ist ressourcenorientiert, findet begleitend zum Unterricht statt, dient als Grundlage für die Förderplanung, weist verschiedene Akzentuierungen auf, ist im System verankert, weist eine zeitliche Planung auf. Schulische Standortgespräche Kinder mit besonderem Bildungsbedarf haben Anrecht auf besondere Begleitung. In regelmässig stattfindenden Gesprächen (Beurteilungsgespräch, Standortgespräch) besprechen Lehrpersonen und Fachpersonen zusammen mit dem Kind Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 17/40

18 und seinen Eltern die aktuelle Situation und leiten Fördermassnahmen ab. Bei Lernenden mit individuellen Lernzielen finden diese Gespräche in der Regel halbjährlich statt. 18 Zu Beginn einer Begleitung durch die Integrative Förderung wird im Sinne einer förderdiagnostischen Auslegeordnung die Ausgangslage beschrieben. Davon ausgehend werden Förderziele formuliert. In regelmässigen Abständen werden die Ziele gemeinsam überprüft und mit Einbezug der aktuellen Situation neu formuliert. Für die Schulischen Standortgespräche können verschiedene Vorlagen und Hilfsmittel verwendet werden. Im Anhang 3 ist ein möglicher Leitfaden eines Standortgespräches aufgeführt. Bei einer lang andauernden Förderung können Ermüdungserscheinungen und Entmutigung auftreten. Im schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die Fördermassnahmen unterbrochen oder abgesetzt werden können. Die Aufhebung der individuellen Lernziele wird schriftlich bestätigt. Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung (ILZ) Oft reichen die innere Differenzierung des Unterrichts und die Unterstützung durch die IF-Lehrperson aus, um die Kinder in ihrer Lernentwicklung bestmöglich zu unterstützen. Die Beurteilungspraxis entspricht den offiziellen Verfahren Es gilt die Verordnung über die Beurteilung der Lernenden 12. Ab Beginn des ersten Schuljahres bis im Herbst werden in der Regel alle Lernenden des Niveaus C ohne Individuelle Lernziele unterrichtet. Förderung mit individueller Lernzielanpassung Lernende mit individuellen Lernzielanpassungen erhalten Unterstützung auch wenn die IF-Lehrperson nicht im Unterricht präsent ist. In erster Priorität werden Formen gesucht bei denen das Kind am Unterricht teilhaben kann. Gelingt dies nicht, arbeitet es an einem eigenen Programm. Ein hoher Anteil von individueller Arbeit aller Lernenden im Klassenunterricht begünstigt die Integration von Jugendlichen mit angepassten Lernzielen deutlich. Folgende Möglichkeiten unterstützen die Bildung von Jugendlichen mit angepassten Lernzielen: 1. Individualisierende Unterrichtsformen für alle 2. Hilfsmittel zur Teilhabe am Unterricht für alle, insbesondere für Lernende mit ILZ 3. Individuelle Inhalte für Lernende mit ILZ zum Klassenthema 4. Individuelle Inhalte für Lernende mit ILZ abgekoppelt vom Klassenthema Die IF-Lehrperson arbeitet situationsgerecht auf allen Ebenen. Individuelle Lernziele können einzelne Fächer oder ganze Fachbereiche betreffen. Zeichnet sich die Notwendigkeit einer individuellen Lernzielanpassung ab, sollen alle Beteiligten an einen Tisch sitzen und die Situation im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs zu analysieren. Der Schulpsychologische Dienst ist in den Entscheid einzubeziehen. In einer Vereinbarung werden jeweils die individuellen Lernzielanpassungen und der Einbezug in die Integrative Förderung festgelegt. Da die Vereinbarung von Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 18/40

19 Individuellen Lernzielen einer Statusänderung des/der Lernende entspricht, ist denn Eltern das rechtliche Gehör ist zu gewährleisten. Individuelle Lernzielanpassungen in den Fremdsprachen Treten Lernende mit individuellen Lernzielen im Fremdsprachenunterricht ins Niveau C über, ist zu Beginn des Schuljahres zu prüfen, ob diese dem ordentlichen Unterricht folgen können. Werden die Lernziele individuell angepasst, ist mit differenzierenden Massnahmen innerhalb des Englisch- oder Französischunterrichts zu reagieren. Die IF-Lehrperson bietet den Lehrpersonen und den Lernenden Beratung an. Sie unterstützt die Lehrperson für Englisch oder Französisch in der Planung des Unterrichts. Mit den Lernenden mit individuellen Lernzielen in Fremdsprachen erarbeitet sie Lernstrategien. In den Fächern, in welchen eine Förderung nach individuellem Lehrplan mit angepassten Lernzielen vereinbart worden ist, werden keine Noten gesetzt. Im Zeugnis erfolgt bei den Fächern der Eintrag besucht und bei den Administrativen Bemerkungen Integrative Förderung: Individuelle Lernziele. Zweimal pro Schuljahr wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein Lernbericht erstellt, der mit dem/der Lernenden und den Eltern besprochen wird. Weitere Schritte werden geplant. Kernaussagen dieser Gespräche, wie z. B. Lernstand, Fortschritte oder künftige Lernziele, werden schriftlich festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Förderung bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung Die Behandlung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen erfolgt nach einem integrativen Ansatz. Wird vom zuständigen Schuldienst eine Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenstörung festgestellt, wird dies schriftlich bestätigt. Unter Einbezug der Eltern und in Absprache mit dem Kinde werden Massnahmen zur Unterstützung im Unterricht und bei Lernzielüberprüfungen schriftlich vereinbart und allen Beteiligten zugestellt. 5.7 Dokumentation, Vereinbarung Die Vereinbarung über die individuellen Lernziele sowie die nachfolgenden Lernberichte und Förderplanungen werden in einer Mappe gesammelt und zusammen mit dem Zeugnis abgegeben. Diese schriftlichen Informationen sind für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern gedacht und sollen nicht für weitere Zwecke verwendet werden. Berichte über Lernende werden am besten mündlich abgegeben. Wird jedoch ein schriftlicher Bericht verlangt, z. B. von einem Lehrbetrieb, können Eltern diesen bei der Klassenlehrperson beantragen. Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson erstellen den Bericht gemeinsam. Vereinbarungen und Berichte werden sorgfältig behandelt, verschlossen aufbewahrt und spätestens drei Jahre nach Beendigung der Integrativen Förderung vernichtet. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 19/40

20 6. Quellenangaben Kanton Luzern. Gesetz über die Volksschulbildung. SRL Nr. 400 a Kanton Luzern. Verordnung über die Förderangebote. SRL Nr Überarbeitete Version 2010 Kanton Luzern. Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. SRL Nr. 405 a Kanton Luzern. Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. SRL Nr. 405 b Kanton Luzern. Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste. SRL Nr. 75 Dienststelle Volksschulbildung. Grundsätze Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Klassenbestände. Planungshilfe für die Klassenbildung. Richtwerte für die Förderangebote Amt für Volksschulbildung. Umfassende Blockzeiten Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Beruflicher Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen Kanton Luzern. Dienststelle Volksschulbildung. Qualitätsansprüche Integrative Förderung Dienststelle Volksschulbildung. GBF Umsetzungshilfe 2005 Schulen mit Zukunft. Die 5 Entwicklungsziele der Volksschule Schulen mit Zukunft. Weiter gut unterwegs Kanton Luzern Bildungs- und Kulturdepartement. Merkblatt Amtsgeheimnis und Datenschutz Dienststelle Volksschulbildung. Schulbauten für die Volksschule, Empfehlungen Amt für Volksschulbildung. Integrative Förderung Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). Formular für die persönliche Vorbereitung eines schulischen Standortgesprächs Bildungsdirektion Kanton Zürich. Volksschulamt. Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche Kanton Aargau. Bewertungsraster zu den schulischen Integrationsprozessen an der Aargauer Volksschule Alois Buholzer. Förderdiagnostisches Sehen, Denken und Handeln. Comenius Verlag 2006 Universität Halle Wittenberg. Index für Inklusion Bildungs- und Kulturdepartement. Vernehmlassungsbericht zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 15. Dez Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 16 1/10. Joller-Graf K. und Sturny-Bossard G. Welche Kompetenzen sollen Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Ausbildung erwerben? PHZ Luzern. Die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I. Bericht zur Evaluation. Alois Buholzer, Adrian Ottiger, Astrid von Büren Jarchow 2008 Universität Zürich. Schulsystemvergleich: Gelingensbedingungen für gute Schulleistungen. Urs Moser Amt für Volksschulbildung. Richtlinien zur Führung einer Time-out Klasse Dienststelle Volksschulbildung. Weisungen für einen Unterrichtsausschluss bis höchstens vier Schulwochen pro Schuljahr bei gleichzeitiger Beschäftigung (Time-out) 2009 Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Lese-Rechtschreib-Störungen und Rechenstörungen, August 2010 Schweiz. Zeitschrift für Heilpädagogik Jg. 16 1/10. Joller-Graf K. und Sturny-Bossard G. Welche Kompetenzen sollen Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in ihrer Ausbildung er- Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 20/40

21 werben? Dienststelle Volksschulbildung. Überlegungen zur Weiterentwicklung der Primarschulen. Arbeitsmaterialien. Dezember 2009 PHZ Luzern. Neuausrichtung der Speziellen Förderung im Kanton Basel-Landschaft. Schlussbericht. Annemarie Kummer Wyss, Adrian Ottiger, Alois Buholzer Dienststelle Volksschulbildung. Begabte Kinder an unseren Volksschulen. April 2010 Dienststelle Volksschulbildung. Merkblatt Schulung zwei- und mehrsprachiger Lernender. April 2008 Dienststelle Volksschulbildung. Kantonales Konzept für die Sonderschulung. Januar 2008 Illustrationen Seite 35: Jonas Raeber; Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 21/40

22 7. Glossar Anfangsunterricht Basisstufe Eingangsstufe Begabtenförderung (BF) Begabungsförderung (BF) CAS DaZIK DaZ Unterricht für Lernende, die wenig bis gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben Ausgestaltungsform der Schuleingangsstufe für vier- bis achtjährige Kinder, welche zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Primarschuljahre in einer Mehrjahrgangsklasse zusammenführt Förderung von Kindern mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts deutlich übersteigt Förderung von besonderen Begabungen aller Kinder Zertifikatslehrgang Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität Deutsch als Zweitsprache für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist Durchlässigkeit - Öffnung von Schulstrukturen im Wissen darum, dass die Vielfalt der Kinder nicht mit konstruierten Strukturen übereinstimmt - Erleichterter Wechsel innerhalb (bspw. bei Bildungsgängen mit verschiedenen Leistungsanforderungen) und zwischen verschiedenen Bildungsgängen unter Anrechnung formal und nicht formal erworbener Bildungsleistungen. DVS Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Fördervereinbarung Vereinbarung zwischen Kind, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen über getroffene Fördermassnahmen GBF Ganzheitlich Beurteilen und Fördern Heterogenität Die individuellen Verschiedenheiten der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe betreffend: - Lebensalter, Geschlecht, Hautfarbe - körperlicher und geistiger Entwicklung - schulischer Lern- und Leistungsfähigkeit - Verhalten und Sozialisation - Sprache und Kultur, Multikulturalität - Tradition, Religion, Werte und Normen IF Integrative Förderung IF-Pool Zur Verfügung stehende IF-Lektionen pro Schule ILZ Individuelle Lernzielanpassung in Abweichung zu den Lehrplanzielen Integratives Förderkonzept Formulierung der Umsetzung des Leitbildes im integrativen Kontext IS Integrative Sonderschulung Leitbild Sammlung von Leitsätzen, die das Wesen und die Weiterentwicklung der Schule prägen Lernbericht Teil der Fördervereinbahrung der die Lernfortschritte und die aktuelle Schulsituation beschreibt Lernzyklen Zeiträume in denen Lernende zur Erreichung der Ziele des Lehrplans begleitet werden MA SHP Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik MAS IF Weiterbildungsmaster Integrative Förderung Multiprofessionelles Lehrteam Das Multiprofessionelle Lehrteam ist eine Erweiterung des Teamteaching, das klassenübergreifend zusammenarbeitet. Es setzt sich aus Personen mit einander ergänzenden Kompetenzen zusammen, die sich alle für gemeinsame Ziele, Entwicklung und Konzepte einsetzen, sich nach gemeinsam entwickelten Arbeitsregeln richten und gemeinsam Verantwortung für ihre Lehrtätigkeit tragen. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 22/40

23 Regelschule Ressourcenraum Schuldienste Schulen mit Zukunft Schulklassen der öffentlichen Schulen von Vorschulstufe bis und mit Sekundarstufe I mit regulärem Lehrplan Unterrichtsraum mit Fördermaterialien zu verschiedenen Kompetenzen Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorische Therapiestelle, Schulsozialarbeit Entwicklungsprojekt der Luzerner Volksschulen Schwerpunkt: Unterrichtsentwicklung Sonderklassen - mit der Regelschule verbundene Einführungs-, Klein- und Werkklassen. - sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule oder der Sonderschule Sonderschulen - Schulen, mit individuellen Förderzielen, manchmal mit besonderem Lehrplan, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufnehmen - Oberbegriff für verschiedene sonderschulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, bzw. mit besonderen Bedürfnissen, wie Früherziehung, Unterstützung bei Integration in die Regelschule, Unterricht in Sonderschulen, Tages- und Internatsbetreuung, Transport zu sonderschulischen Angeboten oder zur Ermöglichung des Besuchs der Regelschule. Angebote der Sonderschulen beginnen frühestens nach der Geburt und enden spätestens nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Standortgespräch Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen mit altersgemässem Einbezug des Kindes über die aktuelle Schulsituation und die daraus abgeleiteten Fördermassnahmen Teamteaching Gemeinsamer Unterricht von zwei Lehrpersonen Teilleistungsschwächen Deutliche Leistungsdefizite in einzelnen isolierten Bereichen bei durchschnittlichem oder hohem Begabungsprofil Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406 Volksschulbildungsgesetz VGB, SRL Nr. 400a Verordnung gestützt auf 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Volksschulbildung Regelung über die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote zur Volksschule Zweitspracherwerb Spracherwerb, der auf einer Erstsprache aufbaut Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 23/40

24 8. Zielsetzungen, Kantonale Vorgaben, Empfehlungen 8.1 Entwicklungsziele Schulen mit Zukunft Im Rahmen des Projekts Schulen mit Zukunft wird die Volksschulstrategie des Kantons Luzern wie folgt definiert: Entwicklungsziel 2 Die Volksschule schafft Schulstrukturen mit länger dauernden Lernzyklen. Auf eine vierjährige Basisstufe folgen die Primarstufe und die in Zukunft weniger stark gegliederte Sekundarstufe I. Entwicklungsziel 3 Die Volksschule fördert den Umgang mit Heterogenität durch geeignete Unterrichtsformen. Jedem den eigenen Rhythmus, jeder das persönliche Tempo. Lehren und lernen in der Volksschule fördert individuell und macht Leistungen von Klassen und Schulen dennoch vergleichbar. Entwicklungsziel 4 Die Volksschule überprüft und ergänzt die schulischen Unterstützungsangebote. Fördern heisst in Zukunft vermehrt integrieren statt ausgrenzen. Ergänzt wird die integrative Förderung durch schulnahe Unterstützungsangebote und Angebote im Bereich Sonderklassen Gesetz über die Volksschulbildung SRL Nr. 400 a 8 Förderangebote 1 1 Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehung der Lernenden, die a. dem Unterricht in den Regelklassen der Volksschule nicht zu folgen vermögen oder b. zu weiter gehenden Leistungen fähig sind. 2 In den Förderangeboten werden die schulischen Anforderungen auf die individuellen Voraussetzungen der Lernenden ausgerichtet. 3 Die Förderangebote umfassen den Spezialunterricht, die Spezialklassen und weitere Massnahmen zur Förderung der Durchlässigkeit, zur Unterstützung der Integration in die Schulen und zur Gewährleistung der bestmöglichen Ausbildung. 4 Der Regierungsrat regelt die Förderangebote in einer Verordnung. Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern. IF Umsetzungshilfe für die Sekundarschule 24/40

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