- Stellungnahme des RWGV zum Restrukturierungsgesetz -
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- Adam Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 Die Belastung der Kreditgenossenschaften durch die Bankabgabe ist ordnungspolitisch falsch, verzerrt den Wettbewerb und erschwert die Unternehmensfinanzierung! - Stellungnahme des RWGV zum Restrukturierungsgesetz - Vorbemerkung Im Jahr 2009 ist das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen bundesweit bei allen Bankengruppen durchschnittlich um 3,6 Prozent gesunken. Das ifo-institut in Mannheim reklamierte die Gefahr einer Kreditklemme. Nichts dergleichen spürten die Kunden der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen im Rheinland und in Westfalen. Insgesamt steigerten sie ihren Kreditbestand bei Unternehmern und Selbstständigen gegenüber 2008 noch einmal um 2,2 Prozent auf 28,4 Milliarden Euro. Diese positive Entwicklung setzt sich auch 2010 fort mit einer weiter wachsenden Kreditvergabe der Kreditgenossenschaften im ersten Halbjahr 2010 (bundesweit +5%). Weiter haben sie im Krisenjahr 2009, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Risiken bezüglich der weiteren ökonomischen Entwicklung noch nicht abzusehen waren, im Umfang von rund 140 Millionen Euro Firmenkundenkreditengagements der Wettbewerber übernommen. Immer wieder ist zu hören, Hausbanken würden ihre Kunden nicht ausreichend über Fördermittel informieren bzw. nur unzureichend Fördermittelkredite bearbeiten. Für den genossenschaftlichen FinanzVerbund im Rheinland und in Westfalen gilt dies nicht. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben in Zusammenarbeit mit der WGZ BANK alleine in den ersten acht Monaten des Jahres 2010 für ihre Kunden rund Anträge an die Förderinstitute geleitet. Hiermit verbunden ist ein Fördervolumen von 2,1 Mrd. Euro. Das ist für den genossenschaftlichen Verbund ein neuer Rekord. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2009 dem bisherigen Rekordjahr hatten die Genossenschaftsbanken knapp Anträge mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Mrd. Euro bearbeitet. Der Bestand der Förderkredite legte in den ersten acht Monaten 2010 deutlich auf 11,5 Mrd. Euro zu. 1
2 Von den 1,7 Mrd. Euro, die der Staat über die KfW im ersten Halbjahr insgesamt in NRW als Fördermittel für den Mittelstand zur Verfügung gestellt hat, sind rund 740 Mio. Euro vom genossenschaftlichen Bankensektor vermittelt worden (43 %). Damit ist der genossenschaftliche Sektor beim Fördermittelgeschäft die Nr. 1 in Nordrhein-Westfalen. Bankenabgabe Am 25. August 2010 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes verabschiedet. Anlass für dieses Gesetz war die Einschätzung, dass das bestehende gesetzliche Instrumentarium nicht ausreiche, um die Krise einer systemrelevanten Bank in geordneter Weise zu bewältigen. Ziel ist, Fehlanreizen im Finanzsektor mit der möglichen Folge einer zu starken und gefährlichen Risikoorientierung entgegenzuwirken. Deshalb sollen die notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Schieflage einer systemrelevanten Bank bewältigen zu können und in dieser Situation die Stabilität des Finanzsystems insgesamt zu gewährleisten, ohne zu Belastungen des Steuerzahlers zu führen. Im Mittelpunkt steht hierbei der mit Hilfe einer Bankenabgabe aufzubauende Restrukturierungsfonds, auf den systemrelevante Banken - und nur die - im Ernstfall zugreifen können. Damit werden solide und nachhaltig agierende Kreditgenossenschaften zu einer Zwangsabgabe gezwungen, von der nur ihre Wettbewerber profitieren. Es kommt so zu einer Quersubventionierung von riskanten Geschäftsmodellen durch die Kreditgenossenschaften, mithin das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung erreichen wollte. Insgesamt schadet die Bankenabgabe dem Mittelstand und der regionalen Wirtschaft. Sie ist ordnungs- und wettbewerbspolitisch bedenklich und steht im Ergebnis für weniger Sicherheit. Jeglichen Versuchen, die Märkte zu stabilisieren, läuft zudem das Konstruktionsprinzip des Restrukturierungsfonds zuwider, Hedgefonds und andere volumenstarke Kapitalmarktunternehmen von einer Beteiligung auszunehmen. Zum Schaden des Mittelstandes und der regionalen Wirtschaft Der geplante Restrukturierungsfonds ist kein Ersatz für die eigene Sicherungseinrichtung der Kreditgenossenschaften. So wird es zu einer Doppelbelastung aus Bankenabgabe und Beiträgen zur genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung kommen. Diese zusätzlichen 2
3 Aufwendungen stehen künftig nicht mehr für die Kreditversorgung der örtlichen Wirtschaft zur Verfügung. Die von der Bundesregierung geplante Bankenabgabe belastet zudem die Vergabe von Fördermitteln. Mittelstandskredite der KfW Bankengruppe werden bei der vermittelnden Bank auf der Aktivseite als Forderungen an Kunden und auf der Passivseite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Damit fallen sie unter die Bemessungssystematik der Bankenabgabe, was bei den im Förderkreditgeschäft in erheblichem Umfange engagierten Volks- und Raiffeisenbanken zu besonderen Belastungen führt. So beschädigt der Gesetzgeber seine eigene Strukturpolitik. Der Bund sollte seine eigenen, bewährten Instrumente der Mittelstandsstärkung nicht in Frage stellen. Eine Benachteiligung der Finanzverbünde besteht auch bei der Immobilienfinanzierung: Bei Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Bauherren mit Immobilienkrediten der verbundeigenen Hypothekenbanken zur Seite stehen, soll die Bankenabgabe gleich zweimal bezahlt werden: Einmal bei der Kreditgenossenschaft, die diesen Kredit als Treuhandkredit in der Bilanz ausweist und dann bei der Hypothekenbank, die denselben Kredit ebenfalls bilanziert. Der genossenschaftliche Finanzverbund wird so systematisch im Wettbewerb mit Konzernbanken benachteiligt. Ferner geht die undifferenzierte Einbeziehung von verbrieften Verbindlichkeiten in die Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe an der Zielrichtung vorbei. Kreditgenossenschaften weisen unter dieser Bilanzposition regelmäßig nicht börsennotierte eigene Inhaberschuldverschreibungen aus, die als Alternativen zu Sondersparformen oder Sparbriefen ihren Kunden angeboten werden. Mit anderen Worten: Die Bankenabgabe ist bei diesen Verbindlichkeiten nicht abhängig von der Kapitalmarkt- und Interbankenverflechtung, sondern verteuert und diskriminiert damit einzelne Produkte für Kunden. Eine Differenzierung bei den verbrieften Verbindlichkeiten zwischen abgabenfrei zu stellende nicht börsennotierte Inhaberschuldverschreibungen und abgabenpflichtige börsennotierte ungedeckte Schuldverschreibungen ist erforderlich. 3
4 Die Bankenabgabe ist ordnungspolitisch bedenklich Die Kreditgenossenschaften verfügen über eine eigene Sicherungseinrichtung. Sie ist das am längsten bewährte Bankensicherungssystem in Deutschland. Sie wird generell und vollständig ohne staatliche Unterstützung finanziert. Nach den Prinzipien der Selbsthilfe und Solidarität wird drohenden Problemen bei allen Genossenschaftsbanken vorgebeugt. Beginnend mit einem auf die Region bezogenen und damit nachhaltigen Geschäftsmodell, über eine vorbeugende Pflichtprüfung durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, über ein eigenes Ratingsystem, das sich in der Krise bewährt hat, über eine risikoorientierte Zahlungsverpflichtung an die gemeinsame Sicherungseinrichtung bis hin zu einem umfassenden Institutsschutz gewährleistet die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung einen lückenlosen und unmittelbar wirksamen Insolvenzschutz der genossenschaftlichen Banken. Als einzige Bankengruppe ist der Genossenschaftssektor in der Krise ohne staatliche Hilfe ausgekommen und hat seine Leistungsfähigkeit auch unter extremen Bedingungen bewiesen. Die Bankenabgabe führt zu Wettbewerbsverzerrungen Die Verantwortung für geschäftspolitische Entscheidungen und deren ökonomische Folgen in Deutschland bzw. Europa sollen auf eine gemeinsame Sicherungseinrichtung aller Banken verlagert werden. Im Wettbewerb stehende Institute werden in einen Haftungsverbund gezwängt. Wie bei solchen Systemen üblich, droht die Trittbrettfahrer-Problematik : Verantwortungslose Akteure profitieren am meisten: Erst dürfen die Kreditgenossenschaften zusehen, wie ihre Wettbewerber im In- und Ausland mit staatlichen Milliardenbeträgen am Leben erhalten werden. Dann dürfen sich die Kreditgenossenschaften an den Folgen der Krise beteiligen. Im Ergebnis werden den soliden - nicht an Gewinnmaximierung orientierten - Kreditgenossenschaften mit unseriösen Angeboten Kunden abspenstig gemacht und dann müssen sie für hoch riskante Geschäftsmodelle der Wettbewerber mithaften, wenn diese nicht aufgehen. Das ist unvereinbar mit dem Verständnis von Wettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft! 4
5 Lösung: Es bleibt letztlich keine Alternative zum sachdienlichen Weg einer echten Finanzkrisenprävention: Sicherheit bieten nur risikoadäquate Eigenkapitalanforderungen und eine Beaufsichtigung unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell- und Systemrisiken. Die Bankenabgabe aber sollte auf den Kreis von Banken beschränkt werden, die auch auf den Restrukturierungsfonds zugreifen dürfen. Wie in Großbritannien könnten z.b. kleinere Institute von der Bankenabgabe ausgenommen werden. Eine sinnvolle Begrenzung sieht hier die Rechtsverordnung zum "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" vor. Danach handelt es sich erst bei Instituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 10 Milliarden Euro um bedeutende Institute. Weiter sind die Abzugsfähigkeit des Fördergeschäftes und der durchgereichten Immobilienkredite sowie ein differenzierter Umgang mit verbrieften Verbindlichkeiten bei der Bemessungsgrundlage zu sichern. Darüber hinaus sind Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer einzubeziehen. 5
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