Tabelle 3. Bestandteile nichtagrarischen Ursprungs gemäß Abschnitt 3 dieser Richtlinien
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- Britta Kranz
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1 Tabelle 3. Bestandteile nichtagrarischen Ursprungs gemäß Abschnitt 3 dieser Richtlinien 3.1 Zusatzstoffe, zugelassen zur Verwendung unter spezifischen Bedingungen für bestimmte Kategorien ökologisch erzeugter Lebensmittel oder einzelner Lebensmittel Die folgende Tabelle weist eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe einschließlich Träger aus, die für die Verwendung bei der ökologischen Erzeugung von Lebensmitteln zugelassen sind. Die zweckmäßige Verwendung, die Lebensmittelkategorien und die einzelnen Lebensmittel für jeden Zusatzstoff in der folgenden Tabelle unterliegen den Bestimmungen des General Standard for Food Additives (GSFA - Allgemeiner Standard für Lebensmittelzusatzstoffe), Tabellen 1 3, und anderen Standards, die von der Codex-Alimentarius-Kommission verabschiedet wurden. Die Tabelle trägt hinweisenden Charakter nur für die Verarbeitung ökologisch erzeugter Lebensmittel. Die Länder können für ihre Zwecke eine Stoffliste aufstellen, die den Vorschriften genügt, wie in Abschnitt 5.2 der vorliegenden Richtlinien empfohlen. Lebensmittelzusatzstoffe aus dieser Tabelle können eingesetzt werden, um die Funktion zu erfüllen, die bei den jeweiligen Lebensmitteln angegeben ist. INS- Nr. 1 Bezeichnung des Zusatzstoffes Zugelassener Verwendungszweck bei ökologischen Erzeugnissen Genehmigte Verwendung in Lebensmittelkategorien Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs Lebensmittel tierischen Ursprungs 170i Calciumcarbonat 220 Schwefeldioxid Apfel- und Birnenwein Honigwein Traubenweine Weine (nicht aus Trauben) 270 Milchsäure (L- D- und DL-) Fermentierte Gemüse- (einschließlich Pilze, Vera) und Algenprodukte, 08.4 essbare Überzüge (z. B. Wurstpellen) 1 entspricht in Deutschland dem E-Nummern-System - Anm. d. Ü.
2 ohne fermentierte Sojaprodukte der Lebensmittelkategorie Kohlendioxid 296 Apfelsäure (DL-) 300 Ascorbinsäure sofern nicht genügend Stoffe natürlicher Herkunft vorhanden sind sofern nicht genügend Stoffe natürlicher Herkunft vorhanden sind 08.2 Verarbeitete Fleisch-, Geflügelund Wildprodukte, ganz oder in Stücken 08.3 Verarbeitete fein zerteilte Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte 08.4 essbare Überzüge (z. B. Wurstpellen) 307 Tocopherole (gemischte natürliche Konzentrate) Nach dem General Standard for Food Additives und von der Codex- Alimentarius-Kommission angenommenen Standards sind gemischten Produkte erlaubt. 322 Lecithine (hergestellt ohne Bleichmittel und organische Lösemittel) Fette und Öle und Fettemulsionen Emulgierte Soßen (z.b. Mayonnaise, Salatsoßen) 13.1 Säuglings- und Folgenahrungen 13.2 Entwöhnungsnahrungen für Säuglinge und Kleinkinder 327 Calciumlactat
3 330 Zitronensäure 04.0 Obst und Gemüse als Koagulans für spezielle Käseprodukte und für gekochte Eier 01.6 Käse und Käse-Analoge 02.1 Praktisch wasserfreie Fette und Öle 10.0 Eier und Eiprodukte 331i Natriumcitrat Buttermilch (unbehandelt) (nur Stabilisator) Milchgetränke, aromatisiert und/oder fermentiert (z.b. Schokoladenmilch, Kakao, Eierflip, Trinkjoghurt, Molkengetränke Sauermilch (unbehandelt), nach Fermentierung wärmebehandelt (nur Stabilisator) Mit Lab versetzte Milch (nur Stabilisator) 01.3 Kondensmilch und analoge Produkte (unbehandelt) (nur Stabilisator) 01.4 Sahne (unbehandelt) und ähnliche Produkte (nur Stabilisator) Milch- und Sahnepulver (unbehandelt) (nur Stabilisator) Ungereifter Käse (nur Stabilisator) Schmelzkäse (nur Emulgator) Molkenpulver und Molkenpulverprodukte, ausgenommen Molkenkäse 08.3 Verarbeitete fein zerteilte Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte, begrenzt auf Wurst Zu verwenden für die Pasteurisierung von Eiweißen nur bei folgenden Produkten:
4 10.2 Eierprodukte 332i Monokaliumcitrat 333 Calciumcitrat 334 Weinsäure 335i 335ii Mononatriumtartrat Dinatriumtartrat 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren Kuchen 336i Weinstein 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren Dikaliumtartrat 06.2 Mehle und Stärken 336ii Kuchen 341i Monocalciumorth ophosphat Mehle 400 Alginsäure 401 Natriumalginat
5 Nach dem General Standard for Food Additives und von der Codex- Alimentarius-Kommission angenommenen Standards sind gemischten Produkte erlaubt. 402 Kaliumalginat Nach dem General Standard for Food Additives und von der Codex- Alimentarius-Kommission angenommenen Standards sind gemischten Produkte erlaubt. 406 Agar 407 Carrageen 410 Johannisbrotkern mehl 01.1 Milch und Milchgetränke 01.2 Fermentiert und mit Lab versetzte Milchprodukte (unbehandelt), ohne Lebensmittelkategorie (Milchgetränke) 01.3 Kondensmilch und analoge Produkte (unbehandelt) 01.4 Sahne (unbehandelt) und ähnliche Produkte Milch- und Sahnepulver und analoge Pulver (unbehandelt) 410 Johannisbrotkern mehl (fortgesetzt) 01.6 Käse und Käse-Analoge 01.7 Milchdesserts (z.b. Pudding, Frucht- oder aromatisierter Joghurt) Flüssigmolke und flüssige Molkenprodukte, ausgenommen Molkenkäse
6 Frisches Fleisch, Geflügel und Wild, fein zerteilt 08.2 Verarbeitete Fleisch-, Geflügelund Wildprodukte, ganz oder in Stücken 08.3 Verarbeitete fein zerteilte Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte 08.4 essbare Überzüge (z. B. Wurstpellen) 412 Guaran Wärmebehandelte verarbeitete Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte, ganz oder in Stücken Wärmebehandelte verarbeitete fein zerteilte Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte 10.2 Eierprodukte 413 Traganth 414 Gummi Arabicum Fette und Öle und Fettemulsionen 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren Fette und Öle und Fettemulsionen 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren 415 Gummi Xanthan Fette und Öle und Fettemulsionen 04.0 Obst und Gemüse
7 07.0 Backwaren 12.7 Feinkostsalate (z.b. Nudelsalat, Kartoffelsalat) 416 Karayagummi 422 Glycerol pflanzlichen Ursprungs; verwendet als Träger für Pflanzenextrakte Unbehandeltes Obst Oberflächenbehandeltes Obst Verarbeitetes Obst Oberflächenbehandelte frische Gemüse Trockengemüse In Essig, Öl, Lake oder Sojasoße eingelegte Gemüse (einschließlich Pilze, Vera) und Meeresalgen Gemüse in Dosen oder Gläsern (pasteurisiert) oder in Kochbeuteln
8 Vera) und Meeresalgen Pürees und Aufstriche (z.b. Erdnussbutter) auf der Grundlage von Gemüse Pulpen und Zubereitungen auf der Grundlage von Gemüse (z.b. Gemüsedesserts und soßen, kandierte Gemüse), außer den Produkten der Kategorie Fermentierte Gemüse- (einschließlich Pilze, Vera) und Algenprodukte, ohne fermentierte Sojaprodukte der Kategorie Kräuter, Gewürze, Würzen und Aromaten (z.b. Würzen für Instantnudeln) 440 Pektin (nicht amidiert) 500ii Natriumbicarbonat Natrium 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren
9 sesquicarbonat 07.0 Backwaren 500iii 501i Kaliumcarbonat 05.0 Süßwaren/Zuckerwaren 06.0 Getreide und Getreideprodukte aus Getreidekörnern, aus Wurzeln und Knollen, Trockengemüsen und Hülsenfrüchten, ohne Backwaren der Kategorie Feinbackwaren (süß, salzig, pikant) und Mischungen daraus 503i 503ii Ammoniumcarbonat Ammoniumhydrogencarbonat Säureregulat or Triebmittel 504i 504ii Magnesiumcarbonate Magnesiumhydro gencarbonat 508 Kaliumchlorid 04.0 Obst und Gemüse 12.4 Senf Nichtemulgierte Soßen (z.b. Ketchup,
10 Käsesoßen, Sahnesoßen und Soßen auf Fleischsaftbasis) 509 Calciumchlorid 04.0 Obst und Gemüse 06.8 Sojabohnenprodukte (ohne Sojabohnenprodukte der Kategorie 12.9 und gegorene Sojabohnenerzeugnisse der Kategorie 12.10) 08.2 Verarbeitete Fleisch-, Geflügelund Wildprodukte, ganz oder in Stücken 08.3 Verarbeitete fein zerteilte Fleisch-, Geflügel- und Wildprodukte 08.4 essbare Überzüge (z. B. Wurstpellen) Sojaproteinerzeugnisse Gegorene Sojabohnenerzeugnisse 511 Magnesiumchlorid 06.8 Sojabohnenerzeugnisse (ohne Sojabohnenerzeugnisse der Kategorie 12.9 und gegorene Sojabohnenerzeugnisse der Kategorie 12.10) Sojaproteinerzeugnisse Fermentierte Sojabohnenerzeugnisse 516 Calciumsulphat 06.8 Sojabohnenerzeugnisse (ohne Sojabohnenerzeugnisse der Kategorie 12.9 und gegorene Sojabohnenerzeugnisse der Kategorie 12.10) Kuchen, Plätzchen und Torten (z.b. mit Obst oder Sahne gefüllt) 12.8 Hefe und Hefe-Analoge
11 Sojaproteinerzeugnisse Fermentierte Sojabohnenerzeugnisse 524 Natriumhydroxid 06.0 Getreide und Getreideprodukte aus Getreidekörnern, aus Wurzeln und Knollen, Trockengemüsen und Hülsenfrüchten, ohne Backwaren der Kategorie Mit Hefe getriebenes Brot und besondere Brotsorten 551 Siliciumdioxid (amorph) 12.2 Kräuter, Gewürze, Würzen und Aromaten (z.b. Würzen für Instantnudeln) 941 Stickstoff
12 3.2 Aromastoffe Die Stoffe und Erzeugnisse, die als natürliche Aromastoffe oder Zubereitungen natürlicher Aromastoffe gekennzeichnet werden, sind in den General Requirements for Natural Flavourings (Allgemeine Vorschriften für Aromastoffe) definiert (CAC/GL ). 3.3 Wasser und Salze Trinkwasser Salze (deren Grundbestandteile Natriumchlorid oder Kaliumchlorid sind, wie sie allgemein für die Lebensmittelherstellung eingesetzt werden) 3.4 Zubereitungen aus Mikroorganismen und Enzymen Alle Zubereitungen aus Mikroorganismen und Enzymen, die normalerweise für die Lebensmittelherstellung verwendet werden, mit Ausnahme gentechnisch veränderter Mikroorganismen oder von Enzymen gentechnologischer Herkunft. 3.5 Mineralien (einschließlich Spurenelemente), Vitamine, essenzielle Fett- und Aminosäuren und sonstige Stickstoffverbindungen Nur in soweit genehmigt, wie ihre Verwendung in den Lebensmitteln rechtlich zulässig ist, denen sie zugesetzt werden sollen.
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