Feuerwehr Bamberg. Ölwehr Bamberg. Ort Datum Löschgruppen bei LG LG 3; LG 21. bei LG LG 5; LG 9.

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1 Feuerwehr Bamberg Bamberg Termine I Ort Datum Löschgruppen bei LG 3 Ausbilder: Backert bei LG 5 Ausbilder: Backert bei LG 9 Ausbilder: Redler bei LG 3 Ausbilder: Redler LG 3; LG LG 5; LG LG 5; LG LG 3; LG 21 2 Termine II Ort Datum Löschgruppen bei LG 5 Ausbilder: Pederzolli bei LG 3 Ausbilder: Pederzolli LG 5; LG LG 3; LG 21 3

2 Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1 Der Schutz des Wassers hat oberste Priorität. Dies ist auch bei Einsätzen an Land zu berücksichtigen. Im Laufe der Zeit würde jeder Tropfen Öl, der nicht aufgenommen wird, im Grundwasser ankommen. Ein Tropfen Mineralöl kann bis zu Liter Trinkwasser verseuchen. 4 Sofortmaßnahmen Was sind Sofortmaßnahmen der Feuerwehr? Der Einsatz nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen gehört zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr. So kann sich das Einbringen von Ölsperren und das Aufnehmen von Öl aus dem Gewässern über einen längeren Zeitraum erstrecken und es sind noch immer Sofortmaßnahmen. 5 Aufgaben der I Auffangen wassergefährdender Stoffe Verhindern der weiteren Ausbreitung Abdichten schadhafter Behälter Verhindern von Vergiftungen und Verätzungen Abwehren von Brand- und Explosionsgefahren 6

3 Aufgaben der II Aufbringen und Beseitigung von Streu- und Dämmmitteln, nicht aber die vollständige Straßenreinigung Umfüllen aus beschädigten Tanks, bis die Gefahr eines weiteren Auslaufens beseitigt ist Auffangen der auf Gewässer gelangten wassergefährdenden Stoffe bzw. Vermeidung der Ausbreitung durch Ölsperren usw. 7 Aufgaben der III Verhindern des Eindringens wassergefährdender Stoffe in Kanalisation und offene Gewässer Niederschlagen von Gasen, Dämpfen (und Stäuben) Feststellen von Art und Gefährlichkeit des Stoffs Festlegen des Gefahrenbereich Warnung und Information der Bevölkerung 8 Bei der Feuerwehr wird unterschieden zwischen: Ölschaden auf dem Gewä Gewässer Ölschaden auf dem Land Das entsprechende Alarmstichwort beeinflusst die Ausrü Ausrückordnung 9

4 Mindesteinsatzkräfte Einsatz des Ölschadensanhänger auf freier Strecke Zusätzlich Löschmittel P 12, P Mindesteinsatzkräfte Einsatz des Ölschadensanhänger im bebauten Gebiet Löschmittel P 12, P 250 zusätzlich: Erkundungs- und Löschkräfte nach Bedarf 11 Mindesteinsatzkräfte Einsatz des Ölschadensanhänger im Bereich von Gewässern Löschmittel P 12, P 250 zusätzlich: Einsatzkräfte mit Wasserausrüstung (Wathosen, Wasserfahrzeuge, Ölsperren, Siebschaufeln, Ölabsauggeräte usw.) 12

5 Mindesteinsatzkräfte Einsatz des Ölschadensanhänger zum Tankwagenbrand Löschmittel P 12, P 250 zusätzlich: Kräfte mit Sonderlöschmittel (z.b. Schaum) je nach Lage. nach Bedarf: Erkundungs- und Löschkräfte nach Bedarf 13 Gefahrenklassen Gefahrenklasse Hochentzündlich Leichtentzündlich (alt: A I) Entzündlich (alt: A II) Flammpunkt unter 0 C von 0 bis 21 C von 21 bis 55 C (alt: A III) von 55 bis 100 C (alt: B) unter 21 C Mischbarkeit mit Wasser mit Wasser mischbar 14 ÖSA Der Ölschadensanhänger ist die Grundausstattung beim Austreten von Mineralölprodukten. Die Ausstattung des ÖSA ist identisch mit der Ölschadenbeladung des RW 2. Beim ÖSA handelt es sich um einen besonders zur Bekämpfung von Mineralöl-Unfällen ausgestatteten Einachs-Anhänger. 15

6 bereiche Kreisfreie Städte und der angrenzende Landkreis sind als ein gemeinsamer bereich anzusehen. Folgende bereiche (mit der gleichen Ausstattung, Gruppe 1) sind: BF Nürnberg FF Sand BF Würzburg 16 Mindestausstattung - bereiche FW Bamberg Schwimmfähiges Ölaufnahmegerät Mopmatic-Wringer Kompakteinheit Skimmer-Garnitur ausrüstung stung Gruppe I Transportable Ölsperren 300 m Zwischenlagerbehälter 20 m³ RW Öl Ölschadensanhänger Ölabscheider Einsatzboote 3 17 UVV Schutz der Einsatzkräfte Einsatzkräfte tragen die persönliche Ausrüstung gemäß UVV Feuerwehr. Der Angriffstrupp zusätzlich: Gummiärmelstutzen Gummischürze Gummifingerhandschuhe ggf. Flammschutzkleidung 18

7 Gefahrgutvorschriften Gefahrgutvorschriften gelten für die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter für die jeweiligen Verkehrsträger: Straße Eisenbahn Binnenschifffahrt Luftfahrt Seeschifffahrt wie geht es weiter... ÖSA Grundlagen auf Binnengewässer Geräteanhänger Messtechnik Einsatzgrundsätze Schiffskunde Praktische Übungen Einsatzübungen 20

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