Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)

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1 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes, hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 Leistung ohne Kostenersatz Die von der Feuerwehr Oberkirch zu leistende Hilfe bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, sowie der Schutz des Einzelnen und des Gemeinwesens vor hierbei drohenden Gefahren wird in der Stadt Oberkirch grundsätzlich unentgeltlich ausgeführt. Dasselbe gilt für die technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen ( 2 Abs. 1 FwG). Darüber hinaus wird auch für die Leistungen der Notfallseelsorge kein Kostenersatz erhoben. 2 Leistungen gegen Kostenersatz (1) Kosten nach anliegendem Verzeichnis werden erhoben: 1. für den Feuersicherheitsdienst in Theatern, bei Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, nicht jedoch für den vorbeugenden Brandschutz (z.b. Brandverhütungsschau vom Veranstalter). 2. für sonstige Hilfeleistungen, die nicht im Zusammenhang mit lebensbedrohlichen Notlagen für Menschen und Tieren stehen. (z.b. Ölspuren). 3. in den in 34 Feuerwehrgesetz genannten Fällen. 4. für Brandschutzschulungen. 5. für Leistungen der Atemschutzwerkstatt (nach den vom Landkreis empfohlenen Richtsätzen für zentrale Atemschutzwerkstätten), für Leistungen der Schlauchwerkstatt und der Programmierstelle. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

2 3 Berechnung der Kostenersätze (1) Die Kostenersätze werden nach dem als Anlage beigefügten Verzeichnis und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Zeitaufwand, Art und Anzahl der in Anspruch genommenen Mannschaften und Geräte berechnet. (2) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Einzurechnen ist der Zeitaufwand für die Reinigung der Ausrüstungsgegenstände. Tagessätze werden für jeden angefangenen Tag berechnet. (3) Bei Einsätzen setzt sich der Kostenersatz zusammen aus: 1. den Personalkosten für die Feuerwehrangehörigen bzw. Gerätewart und Kommandant, 2. den Ausrückekosten und Betriebskosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte, 3. den Betriebskosten für mechanische Fahrzeugeinrichtungen und Geräte am Einsatzort. Betriebsdauer ist die Zeit des Betriebes der mechanischen Fahrzeugeinrichtungen und der Geräte am Einsatzort. (4) Bei den Betriebskosten für Fahrzeuge und Geräte ist der Kraftstoff- und Ölverbrauch, die Benutzung kleiner Löschgeräte und sonstiger Ausrüstungsgegenstände, sowie die Instandsetzung und Reinigung der Geräte nach Rückkehr mit eingeschlossen. (5) Zusätzlich werden dem Kostenschuldner die Auslagen der Stadt für verbrauchte Materialien, Ersatzteile und sonstige Aufwendungen zum Selbstkostenpreis berechnet. (6) Entstehen besondere Kosten, die wegen ihrer Unüblichkeit nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, so können diese zusätzlich erhoben werden. (7) Sofern der Kostenersatz eine unbillige Härte darstellen würde oder ein Verzicht im öffentlichen Interesse liegt, kann von der Erhebung abgesehen werden. 4 Überlandhilfe nach 26 Feuerwehrgesetz (1) Bei Überlandhilfeeinsätze werden der hilfesuchenden Gemeinde die Einsatzkosten auf Grund der 26 Abs. 2 und 34 Abs. 5 Feuerwehrgesetz in Rechnung gestellt. Es gelten die Sätze des jeweils gültigen Kostenverzeichnisses. (2) Kostenpflichtige Einsätze werden der Gemeinde nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses direkt berechnet. (3) Vereinbarungen im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Kommunen und privaten Unternehmen bleiben unberührt. 5 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Leistung der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird mit der Bekanntgabe des Kostenbescheides an den Kostenschuldner zur Zahlung fällig.

3 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt bezüglich der Ziff. 1 bis 3 der Anlage zu dieser Satzung rückwirkend zum , im Übrigen am in Kraft. Oberkirch, den Matthias Braun Oberbürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Oberkirch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Oberkirch, den Matthias Braun Oberbürgermeister

4 Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Oberkirch in der Fassung vom Kostenverzeichnis 1. Verrechnungssätze für Personalkosten Pauschalen 1.1. für Einsätze nach 2 der FW - Kostenersatzsatzung je Mann/Frau und Stunde 24, für in Bereitschaft stehende aber nicht abgerückte FW Männer/Frauen je Mann/Frau und Stunde 10, Brandsicherheitswachdienst bei Ausstellungen, Veranstaltungen und Zirkussen je Mann/Frau und Stunde 15,00 2. Ausrückkosten für eingesetzte Fahrzeuge je Stunde 2.1. Löschfahrzeuge (TLF, HLF, TSF-W, TSF, LF) 135, Sonderfahrzeuge (RW, SW, GW Mess) 112, Hubrettungsfahrzeug (DLK) 183, Kleinfahrzeuge (MTW, ELW, GW-T, GW-Logistik) 83,24 3. Schutzanzüge und Verbrauchsmaterial 3.1. Ölsperren inkl. Entsorgung, je Meter 19, Ölbinder inkl. Entsorgung, je 40 kg-sack 12, Ölbinder, schwimmfähig, je 40-kg-Sack 16, Sorbix inkl. Entsorgung, je 5-Liter-Gebinde 52, Schaummittel inkl. Entsorgung, je 20 l-gebinde 38,06 4. Kosten für Inanspruchnahme von Werkstätten der Feuerwehr 4.1 Atemschutzwerkstatt Lungenautomat reinigen + desinfizieren + Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung 17,34

5 Atemschutzmaske reinigen + desinfizieren + Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung 17,34 Atemschutzflaschen füllen 300 bar / 6 l 5,72 Atemschutzflaschen füllen 200 bar / 4 l 3,85 Pressluftatmer Sicht-, Dicht- und Funktionsüberprüfung 33,50 Reparatur nach Zeitaufwand 43,00 Ersatzteile allgemein, nach Kostenaufwand des Herstellers und Weitergabe an Kunde. Flammschutzhaube reinigen 2,50 Schutzjacke reinigen + imprägnieren 14,50 Einsatzhose reinigen 5,90 Einsatzhose reinigen + imprägnieren 9, Schlauchwerkstatt Druckschlauch D waschen, vermessen, prüfen, trocknen, rollen (Länge 5 m o. 15 m) 9,50 Druckschlauch C waschen, vermessen, prüfen, trocknen, rollen (Länge 5 m bis 30 m) 9,50 Druckschlauch B waschen, vermessen, prüfen, trocknen, rollen (Länge 5 m bis 35 m) 9,50 Druckschlauch A waschen, vermessen, prüfen, trocknen, rollen (Länge 5 m bis 20 m) 9,50 Reparaturen nach Arbeitsaufwand (Einbinden von Kup.) 35,00 Verwaltungsaufwand (Barcode-Registrierung) 40,00 Zusatzleistungen, wie das Auswechseln von Dichtungen werden extra berechnet. 4.3 Programmierstelle Erstmalige Programmierung und Prüfung 18,10 Erweiterte Programmierung je angefangener Block 9,10 Umprogrammierung 7,67 Prüfung 2,56 Reinigung 7,67 Versand (Kleinpaket bis 2 kg) 3,90 Akku 1,2 V 1900 mah 3,10

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