Vortrag Sonderveranstaltung Mobilfunk 22. März 2006
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- Stefanie Grosse
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1 Vortrag Sonderveranstaltung Mobilfunk 22. März 2006 Wir freuen uns, dass wir mit unserer Informationsveranstaltung vom 13. September 2005 und unserer Studie Mobilfunk in Bonn 600 Sendeanlagen und (k)ein Konzept? den Anstoß zu einer Diskussion in Bonn und damit zu dieser Veranstaltung geben konnten. Der Wissenschaftsladen Bonn hat in den letzten Jahren immer mehr Anfragen von Bonner BürgerInnen zum Thema Mobilfunk bekommen. Aus diesem Anlass sind wir im vergangenen Sommer folgenden Fragestellungen nachgegangen: - Wie viele Mobilfunkstationen stehen in der Nähe sensibler Einrichtungen? - Wie werden Bürger/innen in Bonn über vorhandene und geplante Mobilfunkanlagen informiert? - Inwieweit nutzt die Stadt Bonn ihre Handlungsspielräume, was machen andere Städte? Daraus sind die zehn Handlungsempfehlungen unserer Studie entstanden, deren wesentliche Inhalte ich in drei Kapiteln erläutern werde: 1. Die gesetzlichen Grenzwerte reichen nicht aus, um mit Sicherheit gesundheitliche Risiken auszuschließen. Vorsorgeorientiertes Handeln ist wichtig. 2. Die Information der Bonner Bürger über Mobilfunkanlagen weist Mängel auf. Verbesserungen sind notwendig. 3. Kommunen haben Handlungsmöglichkeiten, um in einem Dialog mit Bürgern und Netzbetreibern eine konsensuale Standortwahl zu treffen. Eine bessere Gesamtabstimmung und Beteiligung der Bürger ist bei der Errichtung von Mobilfunkstationen erforderlich. 1. Vorsorge ist wichtig Wer hat Angst vor Mobilfunk? Das erfragte das Meinungsforschungsinstitut INFAS im Rahmen einer groß angelegten Studie des Bundesumweltministeriums. Ergebnis: 81 Prozent waren der Meinung, dass Politiker die Ängste der Bevölkerung vor der Strahlenbelastung nicht ernst nehmen. Nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikations dienste Bad Honnef aus dem Jahre 2003 vermuten nur 5 % der Bevölkerung beim Mobilfunk keinerlei Risiken, mehr als 90 % hatten bereits von möglichen gesundheitlichen Risiken gehört. Allerdings fühlten sich die meisten (62 %) schlecht informiert. Zwei Drittel der Befragten gab an, bereits persönliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die zeitliche Begrenzung der Telefonie ist die populärste Maßnahme. Interessant ist ferner, dass mehr als die Hälfte der Befragten davon überzeugt war, mögliche Risiken durch Mobilfunk werden zukünftig zunehmen. 1
2 Der Wissenschaftsladen hat Bonner Makler und den Haus- und Grundbesitzerverein Bonn/Rhein-Sieg befragt, ob Wohnungen schwerer zu vermieten bzw. zu verkaufen sind, wenn sie in der Nähe von Mobilfunkanlagen stehen. Die Mehrheit bejaht das und erwartet, dass diese Entwicklung in Zukunft noch zunimmt. Und wenn Miet- und Immobilienpreise betroffen sind, geht es nicht mehr nur um die Besorgnisse einiger weniger Bürger. - Die Menschen sind nicht beruhigt, obwohl die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Die konzeptionelle Grundlage der gesetzlichen Grenzwerte stammt noch aus den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Damals wusste man, dass elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung dazu gehört auch die Mobilfunkstrahlung auf biologisches Gewebe eine thermische (erwärmende) Wirkung hat. Die Grenzwerte wurden so gesetzt, dass Schäden durch die thermische Wirkung der Strahlung aller Voraussicht nach ausgeschlossen sind. Außer in der Toxikologie üblichen Sicherheitsfaktoren enthält das Grenzwertkonzept keine Vorsorgeregelungen. - Die wissenschaftlichen Grundlagen der Grenzwerte sind unzureichend. Heute müssen wir davon ausgehen, dass Mobilfunkstrahlung auch unterhalb der Grenzwerte biologische Effekte verursacht, die man nicht-thermische Effekte nennt. Zu den Effekten, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei Expositionen durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte auftreten, gehört die Beeinfl ussung der Hirnstrom aktivität. Wesentlich ist allerdings, dass die gesundheitliche Relevanz der unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte beobachteten biologischen Effekte noch nicht beurteilt werden kann. Es ist auch schwierig, aus den bisherigen Befunden konkrete neue Grenzwerte abzuleiten. In dieser Situation erscheint vorsorgeorientiertes Handeln sinnvoll. Das Bundesumweltministerium war sich dieser Problematik durchaus bewusst wurde diskutiert, ob die Grenzwerte verschärft werden sollten. Stattdessen entschied sich der Umweltminister für andere freiwillige Maßnahmen z.b. die Suche nach alternativen Standorten in der Nähe sensibler Einrichtungen, mehr Transparenz für die Bürger und ließ diese Maßnahmen durch ein derzeit noch laufendes Forschungsprogramm fl ankieren, das die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk genauer untersucht. Salzburger Vorsorgewert Der Wissenschaftsladen Bonn hat bei seiner Studie im vergangenen Sommer den so genannten Salzburger Vorsorgewert zur Beurteilung der Immissionen durch Mobilfunkstationen an Orten mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) vorgeschlagen. Der Salzburger Vorsorgewert wurde ausgewählt, weil er unterhalb der Schwellenwerte aller bisher diskutierten mutmaßlichen biologischen Effekte liegt und sorgfältige Planung der Stationen vorausgesetzt den Betrieb von Mobilfunknetzen mit der heutigen Technik noch ermöglicht. Der Wert ist z.b. für die Leistungsdichte im D-Netz um den Faktor kleiner als der derzeit geltende gesetzliche Grenzwert. Das erscheint viel. Aber es gibt durchaus anerkannte Institutionen wie die STOA (Scientifi c and Technological Options Assessment, ein beratendes Gremium der 2
3 EU, das sich mit Technikfolgeabschätzungen beschäftigt), die weiter gehen und erst einen um den Faktor kleineren Wert für gesundheitlich unbedenklich halten. Wenn man den Salzburger Vorsorgewert zu Grunde legt, kommt man für Immissionen innerhalb von Gebäuden unter ungünstigen Bedingungen (freie Sicht auf die Antennen, Hauptstrahl) auf 150 m Abstand zu einer Mobilfunkstation. Ist der Abstand kleiner als 150 m, sollte die Immissionssituation überprüft werden. In Bonn haben 32 Kindergärten und Grundschulen Abstände unter 150 m zu Mobilfunkanlagen. Dazu kommen noch zahlreiche weiterführende Schulen. Unsere Handlungsempfehlungen daher für Bonn: - Generell soll bei der Standortplanung von Mobilfunkanlagen das Prinzip der Gesundheitsvorsorge Vorrang haben. Als Beurteilungswert für die Immissionen durch Mobilfunkanlagen an sensiblen Einrichtungen wird die Salzburger Vorsorgeempfehlung aus dem Jahre 1998 vorgeschlagen. - Statt jeweils von Anlage zu Anlage zu entscheiden, sollte ein gesamtheitliches Mobilfunkkonzept für die Stadt bzw. die Stadtteile entwickelt werden. - Bei sensiblen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen), die weniger als 150 Meter von Mobilfunkstationen entfernt liegen, sollte festgestellt werden, ob der Vorsorgewert eingehalten wird. Bei der Planung wäre zu berücksichtigen bzw. bei bestehenden Anlagen zu prüfen, ob Immissionen durch einfache technische Maßnahmen (z.b. durch geänderte Ausrichtung der Antennen) ausreichend gesenkt werden können. - Bei Mobilfunksendern auf städtischen Liegenschaften sollen sensible Einrichtungen als Standorte ausgeschlossen werden. Als Immissionswert soll der Salzburger Vorsorgewert eingehalten werden. Zudem sollte eine Positivauswahl von unter Vorsorgegesichtspunkten unbedenklichen städtischen Liegenschaften getroffen werden, um eine vorausschauende Standortplanung zu ermöglichen. 2. Die Information der Bonner Bürger über Mobilfunkanlagen weist erhebliche Mängel auf Die umfassende Information der Bürger/innen über Mobilfunkanlagen ist kein Service, sondern eine Verpfl ichtung, die Kommunen und Netzbetreiber eingegangen sind. Das Bundesumweltministerium hat 2001 nicht den gesetzlichen Grenzwert verschärft, hat aber im Gegenzug neben dem Mobilfunk-Forschungsprogramm - verschiedene Vereinbarungen getroffen. In diesem Rahmen entstanden die Selbstverpfl ichtung der Mobilfunk betreiber (6. Dez. 2001) und die Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Netze (9. Juli 2001). Mit der Selbstverpfl ichtung der Mobilfunkbetreiber und der Vereinbarung über den Informations austa usch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Netze wollen Städte und Betreiber der in 3
4 Teilen der Bevölkerung entstandenen Besorgnis um mögliche Auswirkungen auf die Gesund heit sowie ortsbildgestaltenden Belangen Rechnung tragen. Durch eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie durch eine enge Kooperation und offene Kom munikation mit der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft sollen die örtlichen Belange Berück sichtigung fi nden, um einen möglichst konfl iktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen. Bei Mobilfunkanlagen, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen errichtet werden sollen, ver pfl ichteten sich die Betreiber überdies, vorrangig andere Standorte zu prüfen. Ziel dieser Vereinbarung ist es also, 1. die Bevölkerung über bestehende und geplante Mobilfunkanlagen zu informieren, 2. für die Bevölkerung Informationsangebote bereitzustellen, 3. eine kommunale Beteiligung beim Aufbau der Mobilfunknetze festzuschreiben. Zurück nach Bonn und zu der Frage, wie Bonner Bürger informiert werden, wie sie sich informieren können. => Punkt 1: Wie werden Bonner Bürger/innen über bestehende und geplante Anlagen informiert? Der Wissenschaftsladen hat im Archiv des Bonner Generalanzeiger die Fälle recherchiert, bei denen über den Aufbau von Mobilfunkmasten vor Ort berichtet wurde. Wir wollten wissen, wie diese Bürgerinnen und Bürger von den Mobilfunkbetreibern und der Stadt informiert wurden. Überwiegendes Ergebnis (es gab auch ein paar positive Ausreißer): Sowohl von den Mobilfunkbetreibern als auch von der Stadt fühlten sich die Bürger/innen schlecht und v.a. zu spät informiert. Die Mobilfunkbetreiber schickten i.d.r. offensichtliche Standardschreiben heraus, in denen es nicht weiter ausgeführt hieß, Alternativstandorte seien geprüft, aber aus technischen Gründen verworfen worden. Die Stadt ließ in der Regel verlauten, man könne nichts tun. Hier lautet unsere Handlungsempfehlung: Die Stadt sollte spätestens zwei Wochen nach Voranmeldung der Mobilfunkbetreiber alle sensiblen Einrichtungen einschließlich der Eltern- und Betroffenenvertreter im Umkreis von 250 m über geplante Sendeanlagen informieren. Die Entfernung von 250 m ergibt sich aus dem Vorsorgewert von 150 m Mindestabstand und einem Planungsspielraum für die endgül tige Standortfestlegung des Senders von 100 m. => Punkt 2: Welche Informationsangebote haben BürgerInnen, um sich über bestehende und geplante Anlagen im Bonner Stadtgebiet zu informieren? Die umfassendste Informationsquelle ist die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetA, ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP). Diese weist die einzelnen Anlagen aus und nennt alle Hauptstrahlrichtungen. Der Haken: Die Stationen sind nach Untersuchungen des Wissenschaftsladen für Bonn in der Hälfte der Fälle an falschen Stellen verzeichnet., die Abweichungen betrugen 50 bis 500 Meter vom tatsächlichen Standort der Anlagen. Beispiel: Das Kind einer Kollegin 4
5 geht auf die Ludwig-Richter Schule. In der Nähe steht ein Mobilfunkmast. Die Kollegin bat mich, anhand der EMF-Datenbank zu prüfen, ob die Schule im Hauptstrahl des Mastes liegt. Ergebnis nach EMF- Datenbank: Sie liegt nicht im Hauptstrahlbereich, also Entwarnung. Tatsächlich ist die Anlage aber an einer falschen Stelle eingezeichnet. Und wie Sie an der Grafi k sehen, liegt sie durchaus in relevanter Entfernung und Strahlrichtung. Ein weiterer gravierender Mangel der Datenbank: Die Karte ist in Maßstab und Darstellung so schlecht, dass selbst ein Ortskundiger Schwierigkeiten hat, sich darauf zu orientieren. Da klingt das Versprechen des Präsidenten der Bundesnetzagentur, man wolle elektromagnetische Felder von Funkanlagen so transparent wie möglich darstellen und damit zur Versachlichung der Diskussion beitragen, wie Hohn. Wer sich nun stattdessen an der Internet-Karte der Stadt Bonn orientieren will, erhält zwar meist genaue Standortangaben, und auch die Betreiber der Stationen werden genannt. Aber es fehlen alle Angaben, die zur Einschätzung der Immissionen erforderlich sind. Das heißt: Bürger erhalten von verschiedenen Stellen jeweils nur Teilinformationen, die überdies oft nicht zusammenpassen. Unsere Handlungsempfehlungen für die Bundesnetzagentur sind daher: 1. Für alle Mobilfunksender müssen exakte Standortinformationen der Mobilfunksender auf kommunaler Ebene und auf Bundesebene in der Datenbank der BNetA für Bürger/innen verfügbar sein. Die am Beispiel der Stadt Bonn exemplarisch aufgedeckten Ungenauigkeiten und Lücken der Standortinformation müssen korrigiert werden. Die Auflösung der Pläne muss verbessert werden. 2. Neben den Hauptstrahlrichtungen und der Montagehöhe der Antennen müssen zur Beurteilung der Immissionssituation die Sendeleistung und der Strahlneigungswinkel für jede Sendeantenne ebenfalls präzise angegeben werden. Ersatzweise sollte statt der tatsächlichen Sendeleistung jeder Antenne wenigstens wie beim Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft die Sendeleistungsklasse einer Station angegeben werden. Argumentiert wird häufi g, dass aus Gründen des Datenschutzes Kommunen oder die Bundesnetzagentur keine genaueren Angaben machen können. Verwiesen sei aber beispielsweise auf die Stadt München. Dort werden die Standorte von Stationen im Internet mit genauer Adresse und der Art der Anlage (UMTS, GSM) angegeben. Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung wie in der Stellungnahme zu unseren Handlungsempfehlungen angekündigt ihre Datenbank mit der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur verknüpfen will. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Bonn hier nicht einen allgemeinen Link zur Bundesnetzagentur legt der wäre wegen der schwierigen Lokalisierbarkeit der Standorte in der EMF-Datenbank nicht sehr hilfreich sondern die Anlagen genau einander zuordnet. 5
6 3. Kommunen haben Handlungsmöglichkeiten, um in einem Dialog mit Bürgern und Netzbetreibern eine konsensuale Standortwahl zu treffen. Welche Mittel können Kommunen anwenden, um den Vorsorge- und Informationswünschen der Bevölkerung ebenso wie den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber gerecht zu werden? Diese reichen von der Information über Vorsorgekonzepte bis hin zu konsensualen Standortfi ndungsprozessen zwischen Bürgern, Stadt und Betreibern. Im folgenden werden einzelne Beispiele genannt: Aktive Informationspoltik Die Stadt München legte als eine der ersten deutschen Städte ein Mobilfunkkataster an, das Mobilfunkstandorte mit Straßennamen und Hausnummer exakt verzeichnete. Weiterhin ist die Anzahl der Antennen für jeden einzelnen Netzbetreiber angegeben und ob es sich um GSM- oder UMTS- Antennen handelt. München bietet darüber hinaus eine sehr umfangreiche Liste mit Ansprechpartnern, alle mit Internetadresse, Telefon- und Faxnummer. Aufgeführt sind neben Ämtern und Behörden auch Betreiber, Gegner von Mobilfunk und Beratungsstellen. Die Stadtverwaltung Münster beschloss 2004 Maßnahmen, um die Bevölkerung und die Lokalpolitik frühzeitig und stärker in die Standortplanungen einzubeziehen. Seither informiert die Verwaltung die Bezirksvertretungen über geplante Mobilfunkanlagen. Deren Stellungnahme leitet sie an die Betreiber weiter. Sind freistehende Sendeanlagen oder Sendeanlagen in der Nähe sensibler Einrichtungen vorgesehen, werden die betroffenen Einrichtungen bzw. die Bevölkerung vorab informiert (z.b. durch Pressemitteilungen). Vorsorgekonzepte Die Gemeinde Gräfelfi ng beauftragte eine Firma, ein vorsorgeorientiertes Standortkonzept für die ganze Gemeinde zu erarbeiten, das den Salzburger Vorsorgewert einhalten, keine Standorte in reinen Wohngebieten vorsehen und eine ausreichend gute Netzversorgung gewährleisten sollte. Immissionsminderung Die Stadt München versucht, die Immissionen für Bürger dadurch zu mindern, dass sie Mobilfunkbetreibern städtische Liegenschaften als Standort anbietet und dabei Vorsorgeanforderungen vorgibt, die über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehen. Dialog/Runder Tisch Die Stadt Nürnberg hat Runde Tische eingerichtet, bei denen Betreiber und Stadtverwaltung die Bürger informieren und versucht wird, für alle Seiten akzeptable Standortlösungen zu fi nden. Dabei wählt der Runde Tisch Standorte aus, an denen Messungen erfolgen sollen. In Oldenburg wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Fraktionen, der Verwaltung sowie von Bürgerinitiativen gebildet, die die städtischen Liegenschaften als möglichen Standort prüft und Standards für die Errichtung von Mobilfunkanlagen erarbeitet. 6
7 Unsere Handlungsempfehlungen: - Für die strittige Standortplanung von Sendeanlagen, vor allem in der Nähe von sensiblen Einrich tungen und Personengruppen, soll ein Bürgeranwalt zur Verfügung stehen, der sowohl Messungen kompetent und unabhängig durchführen als auch zu Standortalternativen und Schutzvorkehrungen fach gerecht beraten kann. Für diese Anwaltsplanung sollte ein entsprechender Fonds eingerichtet werden. - Im Interesse der Vorsorge und Bürgerorientierung sollte ein Runder Tisch Mobilfunk eingerichtet werden, der als Steuerungsgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen aller wesentlichen Akteure die Standortplanung konkret regelt und überwacht. Der Runde Tisch kann in einem konsensualen Verfahren Richtlinien für die Information zu Sendestandorten, die weitere Standortplanung (bevorzugt UHS-Standorte) und ein Messprogramm zur objektiven Klärung von tatsächlichen Immissionswerten strittiger Sendeanlagen festlegen. Zum Abschluss möchte ich aus einer aktuellen Studie des Mobilfunkforschgungsprogramms der Bundesregierung zitieren, die von Agenda-Transfer erarbeitet wurde. Darin heißt es: Sicherlich sind die Kommunen nur eine Durchführungsebene von Maßnahmen. Trotzdem sind sie die Instanz, die entscheidet, wie schnell, wie einvernehmlich oder kontrovers, im Konsens oder mit Konflikt beladen die Mobilfunkbetreiber ihre Mobilfunknetze in Städten und Gemeinden auf- bzw. ausbauen können. Die Verwaltung hat eine sehr starke Rolle, weil sie die Inhalte vorprägt und direkter Ansprechpartner ist. Der Wissenschaftsladen Bonn würde begrüßen, wenn die Stadt Bonn ihre Rolle in diesem Sinne künftig aktiver sähe. Am Beispiel des Mobilfunkstandortes in Oberkassel, Stüffgenstraße/Königswinterer Straße, hätte dies bedeutet, dass die Stadt dem Netzbetreiber nicht sofort ihr OK zum Senderstandort gegeben hätte. Und für eine Diskussions- und Informationsveranstaltung wie die heutige hätte die Stadt aufwändig die Werbetrommel gerührt, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit an den Tisch zu bekommen. 7
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