Newsletter November/Dezember 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Newsletter November/Dezember 2011"

Transkript

1 Newsletter November/Dezember 2011 INHALT xistaugliche) ELStAM: Start Auffassung, der elektronischen dass eine Abschreibung Lohnsteuerkarte verschoben Steuervereinfachungsgesetz 2011 EU-Beitreibungsgesetz Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung bleibt in Höhe von bestehen Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2011 Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie Mietrechtsreformgesetz für 2012 angekündigt Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 450 geplant Abzugsfähigkeit von Depotverwaltungskosten EDITORIAL Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, das Jahr 2011 war vor allem von der Sorge um den Euro geprägt und hat steuerliche Fragestellungen in den Hintergrund treten lassen. Dennoch gab es auch im Jahr 2011 zahlreiche Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Die Steuergesetzgebung war in 2011 mit den Änderungen im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes, des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes und des EU-Beitreibungsgesetzes relativ ruhig. Ein größerer steuerlicher Reformansatz wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Regierungsparteien vom in Aussicht gestellt fehlt indes weiterhin. Erneut mangelte es den Verantwortlichen an Mut und Willen zu grundlegenden Veränderungen, die insbesondere den Begriff Steuervereinfachungsgesetz mit mehr Inhalt füllen würden. Die Finanzverwaltung selbst hat durch den Beschluss vereinfachender Maßnahmen bei elektronischen Rechnungen gewisse Erleichterungen herbeigeführt. Blamiert hat sie sich allerdings bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Diese wurde wegen technischer Schwierigkeiten erneut um ein weiteres Jahr verschoben und soll nun 2013 eingeführt werden. Eine größere Umstellung für Unternehmer ist ferner mit Einführung der E-Bilanz zu erwarten. Hierzu liegt nun das endgültige BMF-Schreiben vor, das Klärung in Zweifelsfragen bringen soll. Redaktion: Dipl.-Kfm. Andreas Tränkler, WP/StB Ass. iur. Regina Thielen Redaktionsschluss der Ausgabe: Die Beiträge in dieser Ausgabe stellen nur eine Auswahl der aktuellen wirtschafts- und steuerrechtlichen Gesetzeslage dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können das individuelle persönliche Beratungsgespräch nicht ersetzen. Die Finanzgerichte haben in 2011 zahlreiche für Steuerpflichtige vorteilhafte Entscheidungen getroffen. Es bleibt zu hoffen, dass einige davon tatsächlich Auswirkungen entfalten und nicht umgehend durch eine entsprechende Gesetzesänderung wieder ausgeschaltet werden. Mit den besten Empfehlungen Andreas Tränkler Wirtschaftsprüfer Steuerberater

2 ELStAM: Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschoben Die bisherige Papierlohnsteuerkarte sollte ab durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt werden. Die geplante Einführung der sog. elektronischen Lohnsteuerkarte ist aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens zeitlich erneut auf den verschoben worden. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 gelten somit auch für das Jahr 2012 weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer wie bisher auch dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. Stimmen die dort eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr, muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Haben sich für 2012 Änderungen gegenüber der Lohnsteuerkarte 2010 ergeben, so können Arbeitnehmer die im Herbst 2011 erhaltenen sog. elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) dem Arbeitgeber mit der Bitte um Berücksichtigung vorlegen, wenn die darauf vermerkten Daten stimmen. Es ist aber zu beachten, dass das Informationsschreiben keinen Freibetrag ausweist. Stimmen die Daten was in der Praxis häufig der Fall ist nicht, so sollte der Arbeitnehmer entsprechende Korrekturen beim zuständigen Finanzamt beantragen und die berichtigten ELStAM dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Fehler treten häufig bei der Steuerklassenkombination III/V von Ehegatten und bei Behindertenpauschbeträgen auf. Steuervereinfachungsgesetz 2011 Nach einem längeren Gesetzgebungsverfahren ist am das Steuervereinfachungsgesetz nun ausgefertigt worden. Es umfasst in seiner finalen Fassung folgende wesentliche Änderungen (vgl. auch unseren Newsletter August/September/ Oktober 2011): Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf (gilt bereits für den Veranlagungszeitraum 2011). Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen sind die Werbungskosten nur noch dann voll abziehbar, wenn die Miete mindestens 66 % (bisher 56 %) der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. Erleichterte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben. Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Erhalt kindbedingter Vergünstigungen wie Kindergeld und Kinderfreibeträge. Vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. Rückwirkend für Umsätze ab dem wurden erheblich erweiterte Zulässigkeiten für elektronische Rechnungen eingeführt. Rechnungen und Gutschriften können demnach auch als , als PDF- oder Textdatei ( - Anhang oder Web-Download), per Computer- Telefax, Fax-Server (nicht aber Standard- Telefax) oder im Wege des Datenträgeraustauschs übermittel werden. Soll diese Form gewählt werden, muss der Leistungsempfänger dem Leistenden seine Zustimmung erteilen. Der Leistungsempfänger muss, wenn er den Vorsteuerabzug geltend machen will, die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleisten. Dazu bedarf es erheblicher organisatorischer Vorkehrungen. Es ist hierzu noch mit ausführlichen Verwaltungsanweisungen zu rechnen. Entgegen anderslautender BFH-Urteile wurde rechtsprechungsbrechend geregelt, dass zur Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen vor Beginn von Heilmaßnahmen oder dem Erwerb von medizinischen Hilfsmitteln ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ausgestellt worden sein muss. Dies soll rückwirkend für alle noch offenen Fälle gelten. In Katastrophenfällen wird ab 2012 ein vereinfachter Spendennachweis gesetzlich kodifiziert. Bei grunderwerbsteuerlich relevanten Sachverhalten wird künftig auch eine elektronische Anzeige durch Gerichte, Behörden und Notare an die Finanzämter zugelassen. EU-Beitreibungsgesetz Kernstück des Gesetzes ist die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen. Im Zuge der Beschlüsse zum EU- Beitreibungsgesetz wurden aber auch weitere relevante Gesetzesänderungen beschlossen

3 Kosten für Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung auch in Zukunft keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sollen auch in Zukunft wie bereits in unserem Newsletter August/September/Oktober 2011 prognostiziert nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden können. Nachdem der BFH sich gegen die Ansicht der Finanzverwaltung gewandt hatte, wurde rechtsprechungsbrechend und rückwirkend ab 2004 eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für ein Erststudium oder die erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausgeschlossen ist. Diese rückwirkende Änderung wird vom Gesetzgeber als zulässig erachtet, da sie lediglich eine Gesetzeslage wiederherstelle, die vor den neuen BFH-Entscheidungen einer gefestigten Praxis entsprochen habe. Schließlich habe der Gesetzgeber ja 2004 seinen Willen für ein Abzugsverbot klar zum Ausdruck gebracht. Zugleich wurde aber ab 2012 eine Erhöhung des maximalen Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit auf beschlossen, der aber bei den meisten Studenten und in Berufsausbildung befindlichen Personen ins Leere laufen dürfte. Sanierungsklausel in 8c Abs. 1a KStG Gemäß 8c Abs. 1a KStG führen Beteiligungserwerbe von mehr als 25 % bzw. 50 % nicht zum Verlustuntergang, wenn sie zu Sanierungszwecken erfolgt sind. Nach dem Beschluss der Europäischen Kommission vom stellt diese Regelung eine rechtswidrige Beihilfe dar (vgl. Newsletter April 2011). Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung gegen die Entscheidung der EU- Kommission erhobenen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union sind nun Regelungen beschlossen worden, die im Falle des Obsiegens zu einer Weitergeltung der Sanierungsklausel führen sollen. Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung bleibt in Höhe von bestehen Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich bereits dann anzumelden und an das Finanzamt abzuführen, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde. Fällig wird die Umsatzsteuer nach Ablauf des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums unabhängig davon, ob der Kunde zu diesem Zeitpunkt schon gezahlt hat. Kleinere Unternehmen können davon abweichend die Istversteuerung wählen, das heißt, die Umsatzsteuer muss erst abgeführt werden, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde zur Stützung kleinerer Unternehmen die Umsatzgrenze, bis zu der die Istversteuerung gewählt werden kann, von auf angehoben. Diese Anhebung war ursprünglich bis zum befristet. Es wurde beschlossen, die Befristung aufzuheben und die Umsatzgrenze für die Istversteuerung dauerhaft bei zu belassen. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2011 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten 410 nicht übersteigen, können seit dem im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wieder sofort abgeschrieben werden. Alternativ kann für diese Wirtschaftsgüter sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen über 150 und liegen auch die Poolabschreibung gewählt und diese Wirtschaftsgüter über 5 Jahre abgeschrieben werden. Das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung ist hierbei wirtschaftsjahrbezogen einheitlich auszuüben. Die Wahl der Sofortabschreibung verhindert somit den Ansatz der Poolabschreibung für dasselbe Wirtschaftsjahr. Entscheidet sich der Unternehmer für die Sofortabschreibung der GWG bis zu 410, gelten für Wirtschaftsgüter über 410 die allgemeinen Abschreibungsregeln. Damit kann der Vorteil einhergehen, dass Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 410 aber nicht mehr als eventuell über eine kürzere Dauer als 5 Jahre abgeschrieben werden können (z. B. Laptops über 3 Jahre). Unternehmen mit vielen GWGs haben somit einen gewissen Gestaltungsspielraum zur Gestaltung des Jahresergebnisses

4 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen können von der Möglichkeit einer Sonderabschreibung von bis zu 20 % profitieren. Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können unter weiteren Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zur normalen Abschreibung zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genommen werden. Der Unternehmer kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern. Anmerkung: Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevanten Betriebsvermögensgrenzen wurden bei Bilanzierenden ab 2011 wieder von auf bzw. von auf bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zurückgeführt. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern fallen ebenfalls auf zurück (vorher ). Investitionsabzugsbetrag: Steuerpflichtige können für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie erst noch anschaffen oder herstellen wollen unter weiteren Voraussetzungen wie z. B. der betrieblichen Nutzung zu mindestens 90 % und Einhaltung der vorgenannten Betriebsgrößenmerkmale für die Sonderabschreibung bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen. Diese Möglichkeit besteht für Investitionsvorhaben der kommenden 3 Geschäftsjahre. Der Abzugsbetrag darf maximal je Betrieb betragen. Unterbleibt die geplante Investition innerhalb der nächsten 3 Jahre oder sind die beabsichtigte Anschaffung/Herstellung und die später tatsächlich durchgeführte Investition nicht gleichartig, ist die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages in dem Wirtschaftsjahr rückgängig zu machen, in dem der Abzug erfolgt ist. Dafür werden bestandskräftige Bescheide korrigiert und es entstehen Zinsaufwendungen. Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages setzt u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (= betriebliche Nutzung zu mindestens 90 %). Des Weiteren muss das begünstigte Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benannt und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angegeben werden. Unter diesen Voraussetzungen kann der Investitionsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw in Anspruch genommen werden. Der Nachweis der über 90 %igen betrieblichen Nutzung ist über ein Fahrtenbuch zu führen. Anmerkung: Wird das Fahrzeug ausschließlich Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt dazu zählen auch angestellte GmbH-Geschäftsführer, wird die ausschließliche betriebliche Nutzung vom Finanzamt ohne weitere Prüfung anerkannt. Ungünstigere Bedingungen für Lebensversicherungen ab 2012: Erfolgt der Abschluss einer Lebensversicherung noch im Jahr 2011, beträgt der Garantiezinssatz 2,25 %. Bei Neuverträgen, die ab dem abgeschlossen werden, reduziert sich dieser auf nur noch 1,75 %. Des Weiteren gilt bei Lebensversicherungsverträgen, die seit 2005 abgeschlossen werden, der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen als steuerpflichtiger Ertrag. Erfolgt die Auszahlung nach Ablauf von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Diese Altersgrenze erhöht sich sozusagen als mittelbare Folge der Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre auf das 62. Lebensjahr, wenn der Vertrag erst in 2012 abgeschlossen wird. Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei Betriebsveranstaltungen (z. B. für eine Weihnachtsfeier) höchstens zweimal im Jahr Sachleistungen im Wert von bis zu 110 einschließlich Umsatzsteuer je Veranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Bei Überschreiten der Freigrenze ist der gesamte Betrag dem Lohn hinzuzurechnen und wird somit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Zuwendungen können jedoch durch den Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden und bleiben dann sozialversicherungsfrei

5 Geschenke an Geschäftsfreunde Gerne bedanken sich Unternehmer am Jahresende für die gute Zusammenarbeit bei ihren Geschäftspartnern mit kleinen Geschenken. Solche Sachzuwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind also z. B. Kunden, Geschäftsfreunde usw. dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten der Gegenstände pro Empfänger und Jahr 35 ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtkosten 35 übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang. Eine Ausnahme sind Geschenke im Wert von bis zu 10. Hier geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es sich um Streuwerbeartikel handelt. Hierfür entfällt auch die Aufzeichnungspflicht der Empfänger. Der Zuwendende darf aber Aufwendungen von bis zu im Jahr pro Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuern. Hinweis: Dieser Aufwand stellt jedoch keine Betriebsausgabe dar. Der Empfänger ist von der Steuerübernahme zu unterrichten. Von dieser Regelung sind dann auch Geschenke bis zu 35 betroffen. Geschenke an Arbeitnehmer Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben den üblichen Zuwendungen auch ein Geschenk z. B. zum Jahresende überreichen, so kann er eine besondere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe von pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) pauschal besteuert werden. Sie sind allerdings sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen (für seine Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben ansetzen. Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, besteht künftig die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (sog. E-Bilanz) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn diese nach den handels- oder steuerrechtli- chen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestellt werden. Damit wird die bisherige Abgabe in Papierform durch Datenfernübertragung ersetzt. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich um ein Jahr verschoben und gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Aber auch für das Wirtschaftsjahr 2012 wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung können also mindestens bis 2013 noch in Papierform abgegeben werden. Anmerkung: Trotz der erneuten Verschiebung des Abgabetermins auf elektronischem Wege sollten die betroffenen Steuerpflichtigen entsprechende Vorbereitungen treffen und sich auf die Umstellung gut vorbereiten. Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung einer privaten Mietimmobilie anfallen, können derzeit nicht mehr geltend gemacht werden, sofern die Immobilie verkauft wurde und der Erlös nicht zur Tilgung des Darlehens ausgereicht hat. Hingegen hat der BFH in Abkehr von seiner bis dahin geltenden Rechtsprechung entschieden, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Kapitalbeteiligung (GmbH) i.s.v. 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, als Werbungskosten abgezogen werden dürfen (vgl. BFH, Urteil v VIII R 20/08). Hiernach stellte sich die Frage, ob diese Rechtsprechung auch auf dem Bereich Vermietung und Verpachtung übertragen werden kann. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom bietet nun Anlass zu der Annahme, dass Schuldzinsen nach Verkauf des Grundstücks zumindest dann als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können, wenn die Veräußerung steuerbar ist, weil sie innerhalb der 10- jährigen Spekulationsfrist ( 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt ist. In einem derartigen Fall sei eine unterschiedliche Behandlung zu den betrieblichen Einkünften, bei denen ein Abzug als nachträgliche Betriebsausgaben regelmäßig möglich ist, nach Auffassung des Gerichts nicht zu rechtfertigen

6 Hinweis: Zwar ist das FG in seiner Entscheidung letztlich der bisherigen Rechtsprechung des BFH gefolgt; jedoch ist Revision unter dem Az. IX R 67/20 anhängig. Die endgültige Entscheidung steht somit noch aus. Mietrechtsreformgesetz für 2012 angekündigt Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist u. a. die Erleichterung energetischer Modernisierungen. Die Verteilung der Lasten auf Vermieter und Mieter soll dabei unter gleichzeitiger Wahrung des Mieterschutzes durchgeführt werden. Der Grundsatz, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen wie bisher mit jährlich 11 % auf die Miete umgelegt werden können, soll beibehalten werden. Dieser Grenzwert soll auch für energetische Modernisierungen gelten. Rein klimaschützende Maßnahmen oder etwa die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden; sie berechtigen aber nicht zur Mieterhöhung. Anstelle der bisherigen Heizkosten sollen auch Kosten des Contracting (gewerbliche Wärmelieferung) auf den Mieter umgelegt werden können. Zum Schutz gegen sog. Mietnomaden ist vorgesehen, dass auch bei Zahlungsverzug bezüglich der Mietkaution wie bei Verzug mit der Miete die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung zulässig wird. Ferner soll die Durchsetzung von Räumungsurteilen erleichtert und dieses Verfahren beschleunigt werden. Schließlich soll die Reform die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, insbesondere nach dem Münchener Modell, verhindern. Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 450 geplant Verlautbarungen zufolge plant die Koalition eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 auf 450 und für sog. Midijobber die zwar nicht pauschale, aber reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen von 800 auf 850. Der Zeitpunkt für die Änderung ist allerdings noch offen. Ferner sollen Minijobber zukünftig voll rentenversi- chert sein und so auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwerben sowie Riester-Förderung in Anspruch nehmen können. Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers soll dafür von 15 % um 4,6 Prozentpunkte steigen. Möglich ist aber weiterhin ein freiwilliger Verzicht, der eine Beibehaltung der bisherigen pauschalen Abgabe von insgesamt 30 % (davon 15 % Rentenversicherungsbeitrag) zzgl. Umlagen und Unfallversicherungsbeitrag ermöglicht. Der Umlagesatz U1 steigt ab Anfang 2012 aber von 0,6 % auf 0,7 %. Abzugsfähigkeit von Depotverwaltungskosten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen im Privatvermögen anfallen, können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind demgegenüber gemäß 20 Abs. 4 S. 1 EStG nach wie vor Veräußerungskosten. Nach dem BMF-Schreiben vom (BStBl I S. 94, Rn. 93) ist es zulässig, aus einer im Rahmen eines Beratungs- oder Vermögensverwaltungsvertrags vereinbarten all-in-fee einen Transaktionskostenanteil als abzugsfähig zu behandeln, wenn er entsprechend ausgewiesen ist und soweit er 50 % der gesamten Gebühr nicht überschreitet. Die MT Treuhand München GmbH wünscht Ihnen und Ihren Familien sowie Ihren Mitarbeitern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr Wir freuen uns auf eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. IMPRESSUM MT Treuhand München GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Büro Grasbrunn Büro München Andreas-Häusler-Straße 3 Maximilianstraße 14 D Grasbrunn D München Telefon: 08106/ Telefon: 089/ Telefax: 08106/ Telefax: 089/ MT@Treuhand-Muenchen.de Sitz der Gesellschaft: Grasbrunn Amtsgericht: München HRB Geschäftsführer: Andreas Tränkler WP/StB - 6 -

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage Parkstraße 4, 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation zu aktuellen relevanten Themen Stand: 26.4.2014 Problemkreis Sachzuwendungen / Geschenke an

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Vorteile nutzen! Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern 61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern EStG 26, 26a, 33a Abs. 2, 33b, 35a Ab Veranlagungszeitraum 2013 haben Ehegatten und Lebenspartner neben der Zusammenveranlagung die Möglichkeit,

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Die 5 besten Steuertipps

Die 5 besten Steuertipps Die 5 besten Steuertipps Steuertipp 1 Gute Verbindung Nutzen Arbeitnehmer ihren privaten Telefon-und Internet-Anschluss auch beruflich, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Sie können, ohne

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz Ein Merkblatt Ihrer IHK Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz 1. Allgemeines 1 2. Inkrafttreten der Neuregelung 1 3. Begünstigte Betriebe 2 4. Einzelheiten zum

Mehr

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Stuttgarter Lebensversicherung a.g. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Der aktuelle Fall Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges

Mehr

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN 3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr