AGB. I. Allgemeines. II. Urheberrecht. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt. by HUMAN IN TIME - Sonntag, Januar 31,

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1 AGB by HUMAN IN TIME - Sonntag, Januar 31, I. Allgemeines 1. Die allgemeinen AGB gelten für alle dem Fotostudio HUMAN IN TIME erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich welcher Form und mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, digitale Daten, Fachabzüge usw) II. Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und für alle privaten Zwecke bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken (z.b für alle gewerblichen Zwecke), ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars. 5. Der Besteller eines Bildes i.d. von 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 6. Bei Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. 7. Die Negative und digitale Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und zusätzlicher Honorierung. III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tageshonorar oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Visagisten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MwSt. aus. 2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb 7 Tagen zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb 14 Tagen nach 1 / 5

2 Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum des Fotografen. 4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich Gestaltung des Lichtbildes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischtechnischen Gestaltung ausgeschlossen. Bei digitalen Aufnahmen sieht der Auftraggeber vor der Weitergabe ans Labor, oder der Herausgabe der Dateien das fertig bearbeitete Bild am Monitor. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. IV. Haftung 1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Daten sorgfältig. Für Nichtlesbarkeit von Daten nach der Aufnahme oder der Archivierung, durch nicht grobfahrlässige Behandlung durch den Fotografen oder seiner Mitarbeiter, werden keine Ersatzansprüche gewährt. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Negative und digitale Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Übergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte, übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung der weiteren Archivierung. 3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. 4. Die Zusendung von Lichtbildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen dasvervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 6. Terminzusagen seitens des Fotografen beziehen sich nur auf dessen Eigenleistung. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fremdleistungen, wie Laborarbeiten und alle Fremdleistungen, die außer Haus von Fremdfirmen erbracht werden, sind vom Fotografen nicht zu vertreten und zu verantworten. 7. Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert, werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. V. Digitale Fotografie 1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Daten und Dateien zur 2 / 5

3 Verfügung stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen geändert werden. VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. 3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. VII. Reisekosten, sonstige Kosten 1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang (mind. um 10 km), oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR je Stunde Fahrzeit 35,00 EURBei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. (Sofern vertraglich nichts vereinbart wurde) 2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Porto und Verpackung sind 3 / 5

4 nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers VIII. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Carmen Palma HUMAN IN TIME Kronwinkler Strasse München info@humanintime.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die ggf. beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis um Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 7 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mitder Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Besondere Hinweise: 312d (4) Satz 1 BGB Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde. IX. Rückgaberecht / Rückgabebelehrung von Dienstleitungen Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben und während der Auftragsleistung nach Durchsicht der Aufnahmen 4 / 5

5 Powered by TCPDF ( AGB keine Änderungswünsche bekundet, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. X. Rückgaberecht / Rückgabebelehrung von Waren Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. XI. Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie, Businessfotografie, Produktfotografie, Fotoreportagen und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Fotografin Carmen Palma, HUMAN IN TIME, Kronwinkler Strasse 24, München Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Fotografen. 5 / 5

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