ESUG Konsequenzen der Insolvenzrechtsnovelle für Interim Manager
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- Valentin Fleischer
- vor 7 Jahren
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1 Vortrag ESUG Konsequenzen der Insolvenzrechtsnovelle für Interim Manager Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, 21. Oktober 2014
2 Agenda ESUG Veränderung der Rahmenbedingungen Auswirkungen auf Interim Manager Veränderte Anforderungen an CROs Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 2
3 Das Insolvenzrecht setzt andere Arten von Rechtsnormen außer Kraft oder beschränkt/ ändert sie Insolvenzrecht ist Ausnahmerecht für kriselnde Unternehmen wirkt wie Kriegsrecht, weil es andere Rechtsnormen dominiert oder außer Kraft setzt Beschneidung Arbeitsrecht Außerkraftsetzen vertragsrechtlicher Vereinbarungen (Miete, Lieferverträge, Leasing, etc.) Blockiert Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten von Stakeholdern ( Obstruktionsverbot ) Handels-/ Gesellschaftsrecht (z.b. Haftungsbegrenzung für persönlich haftende Gesellschafter) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 3
4 ESUG = Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Motivation für die Konzeption des ESUG Ausgangssituation Insolvenz-Stigma : Insolvenz ist bürgerlicher Tod des Kaufmanns Angst vor gesellschaftlichemund sozialem Abstieg Kein Anreiz zu frühzeitiger Insolvenzanmeldung Flächendeckende Insolvenzverschleppung infolge Unwissen persönlicher Situation der Gesellschafter Verteilung Verfahrenauf Kleingerichte Keine aktiven Einflussmöglichkeitender Gläubiger Konsequenzen Hohe betriebswirtschaftlicheund volkswirtschaftliche Schäden durch Unternehmensinsolvenzen Motivation des Gesetzgebers zur Veränderung der Rahmenbedingungen Paradigmenwechsel von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung Professionalisierungvon Insolvenzverfahren: Straffung stärkere Rechtssicherheit für die Beteiligten Stärkung Eigenverwaltung Anreizsetzungfür Schuldner zur frühzeitigen, vorbereiteten Insolvenzanmeldung Reduzierung der volkswirtschaftlichenschäden durch Insolvenzverschleppung Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 4
5 Das ESUG sollte einen grundlegenden Paradigmenwechsel in Insolvenzverfahren bewirken Die zentralen Motive des Gesetzgebers bei der Einführung des ESUG Stärkung der InsO im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen: Stärkere Rechtssicherheit Straffung Insolvenzplanverfahren Stärkung Sanierungsstandort Deutschland: Volkswirtschaftliche Betrachtung: Verringerung der Folgen der Insolvenzverschleppung Stärkung der Gläubigerrechte durch Verfahrensmitgestaltung von Beginn an (Eigenverwaltung): Einbindung aller Stakeholder vorläufiger Gläubigerausschuss Mitwirkung an Insolvenzplan Entmachtung der Gerichte
6 Strukturveränderungen durch das ESUG 1) Die Erweiterung der Insolvenzgründe um die drohende Zahlungsunfähigkeit BACKUP 2) Die Eigenverwaltung soll die Regel der Insolvenzabwicklung sein: Vom Schuldner planbare und verfahrenssicher auszugestaltende Sanierung im Schutze des Insolvenzverfahrens Zwei Arten der Eigenverwaltung ( 270a, b InsO) 3) Das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung (Vollstreckungsverbot) 4) Der integrierte Insolvenzplan als Master für die Sanierung (IDW S6-Gutachten) 5) Kontrolle des Schuldners durch Gläubigerausschuss (Einbeziehung Gläubiger vom 1. Tag an) 6) Ersatz des Insolvenzverwalters durch ein Tandem: durch einen Sachwalter (prüft, reagiert) und durch einen Chief Restructuring Officer (CRO; setzt Restrukturierung um) 7) Erstmals können Gesellschafter eines insolventen Unternehmens in einen Sanierungsplan einbezogen werden 8) Gläubiger können (kein Zwang) ihre Forderungen in Gesellschaftsanteile tauschen (debt-to-equity-swap) 9) Organe können nicht nur die Insolvenz im Rahmen der Eigenverwaltung selbst gestalten, sondern sie können auch ihren Sanierungsberater (CRO) und ihren Sachwalter durchsetzen (Berufung durch Gläubigerausschuss, nicht durch Insolvenzgericht) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 6
7 Gegenüberstellung von altem und neuem Recht Die Vorteile der Neuerungen Altes Recht Neues Recht Keine Rechtssicherheit für Schuldner, ob Eigenverwaltung überhaupt vom Gericht festgesetzt wird Verhalten & Entscheidungen des Gerichts nicht kalkulierbar Prinzip Hoffnung Die Bestellung eines starken Insolvenzverwalters konnte die angeordnete Eigenverwaltung de facto im Keim ersticken Anreiz für und Haftung von Insolvenzverwalternverhinderten oft unternehmerische Lösungen (Vergütung) Liquidation wurde häufig bevorzugt => Insolvenz = endgültiges Scheitern => Marktaustritt Liquidations-Recht -> Abwicklung und Zerschlagung Weitgehende Rechtssicherheit: Der Schuldner beantragt die Eigenverwaltung und das Gericht bestätigt unter klaren Voraussetzungen Verhalten Gericht ist planbar, da Schuldner in Eigenverwaltung steuert; Gericht & Sachverwalter prüfen Eigenverwaltung vom 1. Tag an: Vorverlagerung in das Antragsverfahren Gläubigerausschuss wählt Sachwalter selber aus; Gericht bestellt keinen Insolvenzverwaltermehr; Verwaltungs-& Verfügungsbefugnis bleibt beim Schuldner Unternehmerische Lösungen (Sanierungplan) stehen im Vordergrund: Sanieren statt Liquidieren Restrukturierungs-Recht -> Neuausrichtung, Restrukturierung: Insolvenz als strategische Option in der Krise Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 7
8 Agenda ESUG Veränderung der Rahmenbedingungen Auswirkungen auf Interim Manager Veränderte Anforderungen an CROs Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 8
9 Wertbeiträge von Interim Managern in Insolvenzfällen Projektansätze Mögliche Wettbewerber 1) Ausstellung Bescheinigung über Sanierungsfähigkeit nach 270b I 3 InsO [Gutachter-Funktion] 2) Mitwirkung an oder eigene Erstellung eines Sanierungsplans (IDW S6-Gutachten) inkl. operativem Restrukturierungskonzept (Maßnahmenprogramm) [Berater-Funktion] 3) Umsetzung Sanierungsplan in Organfunktion (CRO) [haftendes Organ] Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ESUG- Berater, Steuerberater, Restrukturierungsberatungen Restrukturierungsberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ESUG-Berater Interim Manager, ESUG-Berater Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 9
10 Einsatzmöglichkeiten für Interim Manager zeigen sich in den verschiedenen Stufen eines Insolvenzverfahrens Schematisierte Abbildung der Phasen eines Insolvenzverfahrens Zeitdauer (ca.-werte) > 2 Wochen 2-6 Wochen 2-3 Monate 3-5 Monate Prüfungsphase Vorbereitung Antrag Eröffnung des Verfahrens 1) Eröffnetes Verfahren Aufhebung Insolvenzverfahren bedeutet nicht Planerfüllung!! Bescheinigung nach 270b I 3 InsO ( Sanierung nicht völlig aussichtslos ) Analyse & Prüfung Krisenstadien Erstellung Sanierungsplan (IDW S6-Gutachten) Umsetzung Sanierungsplan (CRO) 1) Antrag + Grund für Antrag + ausreichend Masse Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 10
11 Der CRO qualifiziert sich durch den passenden Mix aus kaufmännischem Know How und juristischen Kenntnissen Skillsetdes CRO Rollenverständnis des CRO Anforderungen an den CRO Ersetzt keinen Insolvenzanwalt, sondern ergänzt ihn ( Tandem ) Versteht den Insolvenzanwalt, der berät, und kann juristische Handlungsvorgaben einordnen Kümmert sich um die kaufmännischen Dinge im Tagesgeschäft (Liquiditätsstatus / -prognose; regelmäßig) Koordiniert den Sanierungsprozess ganzheitlich und setzt den Plan um Ist permanent vor Ort ( full-time ) Kennt die Rahmenbedingungen des Insolvenzrechts Hat klare kaufmännische Kompetenzen mit Stärken in Liquiditäts-Forecastingund in Bilanzierung (-> bilanzielle Sanierung) Denkt strategisch (ganzheitliche Perspektive) Ist umsetzungsstark Hat Führungserfahrung Ist prozessorientiert Hohe Kommunikationsfähigkeiten (Stakeholder-Management) Empathie Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 11
12 Agenda ESUG Veränderung der Rahmenbedingungen Auswirkungen auf Interim Manager Veränderte Anforderungen an CROs Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 12
13 Sowohl CRO als auch ESUG-Berater müssen starke kaufmännische Wurzeln, aber auch ein gutes Verständnis der Rechtslage haben Kompetenzfelder Juristisches Know How Kaufmännisches Know How CRO ESUG- Berater Ziel der Qualifizierung Qualifizierte Beratung von Unternehmen in der Krise Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten unter Insolvenzschutz Einsatzmöglichkeit als CRO in insolventen Unternehmen, mit Unterstützung einer ESUG-erfahrenen Insolvenzberatung ( Tandem ) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 13
14 Es dominieren juristische und betriebswirtschaftliche Themen in der Fortbildung Inhalte der Qualifizierung (1 / 2) Juristische Themen Rechtliche Rahmenbedingungen der Sanierung unter Insolvenzschutz Grundlagen Insolvenzrecht (inkl. ESUG) Arten von Insolvenzverfahren: Regelinsolvenz Eigenverwaltung ( 270a und 270b [Schutzschirmverfahren]) Ablauf von Insolvenzverfahren Steuerrecht (Spezialfragen): Umsatzsteuer Ertragsteuern (Sanierungsgewinn, verbindliche Auskunft) Haftungsrisiken (Außen-/ Innenhaftung, Organhaftung, Beraterhaftung, etc.) Anfechtungsrisiken Kaufmännische Themen Erstellung von Sanierungskonzepten (nach IDW S6), inkl. strategischer Alternativen: Sanierung außerhalb der Insolvenz Sanierung in der Insolvenz Übertragende Sanierung (M&A) Ablauf & Tool-Box für das IDW S6- Gutachten Generierung von Liquiditätspotentialen (Insolvenzgeld, Factoring, sale-and-leaseback, Sanierungskredite) Integrierte Sanierungsplanung (G&V, Bilanz, Cash Flow-Rechnung abgestimmt) Umsetzung Sanierungskonzept unter Insolvenzbedingungen ( Restriktionen für das Machen ) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 14
15 Doch ist das Stakeholder-Management in Insolvenzsituationen nicht zu unterschätzen Inhalte der Qualifizierung (2 / 2) Stakeholder-Management Governance: Gläubigerausschuss Gläubigerversammlung Sachwalter Insolvenzgericht Interessen der speziellen Beteiligtengruppen (Eigentümer, Banken, Warenkreditversicherer, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer/ Gewerkschaften, BA Arbeit, Sozialversicherungsträger, Pensionssicherungsverein, Finanzamt, Gutachter) Sanierungs-Geschäftsführer (CRO) Pflichten & Aufgaben des CRO Strategien für Verhandlungen mit Beteiligten, insbes. mit Banken Sonstige Themen Banken & Finanzierungsinstrumente: Stillhaltevereinbarung Bridge loan Sanierungskredit Banken-Pool Bürgschaften Patronatserklärungen Avale Kreditsicherheiten: Absonderungsrechte Aussonderungsrechte Lieferanten-Pool Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 15
16 Exkurs: Detailthemen ESUG Ausgewählte Detailaspekte (1/ 4) Drei Voraussetzungen für Insolvenzverfahren: Antrag Grund Antrag auf Eigenverwaltung ist nicht offensichtlich aussichtslos -> Bescheinigung gemäß 270b I InsO Insolvenzgründe: 1) Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO)-> Zahlungsstockung vs. Zahlungsunfähigkeit Objektiv & zeitpunktbezogen Vorübergehend? (Frist s. 17 II Inso) Erheblichkeit der Unterdeckung (> 10% der fälligen Verbindlichkeiten) Wird vermutet bei Zahlungseinstellung ( 17 II 2 InsO) hat nichts mit Zahlungsunwilligkeit zu tun!! 2) (Drohende) Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) 3) Überschuldung Wenn Vermögen < Verbindlichkeiten ( Unterbilanz / bilanzielle Überschuldung: EK aufgezehrt) Handelsbilanz ist nur Indikator -> Liquidationswerte Beachte going concern (Fortführungswille des Schuldners und Überlebensfähigkeit durch Sanierungskonzept) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 16
17 Prüfung der Überschuldung nach IDW FAR 1/ 1996 Fortbestehens-vs. Fortführungsprognose Ausgewählte Detailaspekte (2/ 4) Fortführungsprognose Fortbestehungsprognose Rein liquiditätsorientiert: Vorausschau über Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ( Zahlungsfähigkeitsprognose ) Ist Teil der Fortführungsprognose Maßgebend sind alle Erkenntnisse zum Prüfungszeitpunkt (z.b. auch Fortführungswille Schuldner oder rechtliche Restriktionen) Ist maßgebend für die Annahme der Fortführung i.s. des 252 HGB ( goingconcern ): stellt auf die nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit ab Wenn Fortbestehensprognose Positiv => Überschuldungsstatus zu Fortführungswerten Negativ => Ansatz von Liquidationswerten Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 17
18 Analyse der Krisenstadien & korrespondierendes Ausmaß der Bestandsgefährdung Ausgewählte Detailaspekte (3/ 4) Handlungsspielraum Ziel- Situation CRO Ist- Situation CRO Krisenstadium Stakeholderkrise Strategiekrise Produkt-/ Absatzkrise Ertragskrise Liquiditätskrise Insolvenz Charakteristika Ausmaß Gefahr Marktanteilsverlust, Gefährdung der Erfolgspotentiale Vertrauenskrise kaum spürbare Gefahr potentielle Gefahr Umsatz-& Ergebnisrückgang, Kapazitätsunterauslastung latente Gefahr Operativer Verlust, Preisverfall, Kostensteigerungen Gefährdung Zahlungsfähig -keit!!akute Gefahr!! ESUG, Insolvenz in Eigenverwaltung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Bestandsgefährdung Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 18
19 Kernbestandteile eines Sanierungskonzeptes i.s. des IDW-Standards Ausgewählte Detailaspekte (4/ 4) 1) Beschreibung Auftragsgegenstand & -umfang (Disclaimer!) 2) Basisinformationen zur wirtschaftlichen & rechtlichen Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich Vermögenslage Finanzlage Ertragslage 3) Analyse von Krisenstadien & -ursachen Inkl. Analyse Insolvenzgefährdung (Liquiditätsstatus & Liquiditätsplanung, im 1. Jahr mtl. Update) 4) Darstellung Leitbild mit Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens 5) Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise & Abwendung Insolvenzgefahr 6) Integrierter Unternehmensplan (mit G&V, Planbilanz & Liquiditätsrechnung) 7) Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit Einschätzung zu der Frage, ob die Wettbewerbs-und Renditefähigkeit durch geeignete Maßnahmen nachhaltig wiedererlangt werden ( nachhaltige Fortführungsfähigkeit ) Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 19
20 Kontaktdaten Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? beantworte ich gerne! Holz Unternehmensberatung / Interim-Management Tel.: 0170 / ralfholz@freenet.de Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 20
21 BACKUPS Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 21
22 Die drohende Zahlungsunfähigkeit als zusätzliche Insolvenzursache Definition Schuldner voraussichtlichnicht in der Lage, die bestehendenzahlungspflichten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen Voraussichtlich, d.h. künftig UND absehbar/ erkennbar Prognose auf Basis bestehender Zahlungsverpflichtungen Keine Pflicht, nur Recht zur Insolvenzantragstellung Nur Schuldner kann dieses Recht ausüben; sonst niemand Holz Unternehmensberatung / Interim-Management 22
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