Mietvertrag für Sportpistolenstand

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1 Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand Mietzeiten Mietpreise und Nebenkosten Vertragsdauer und Kündigungsfristen Rechte des Mieters 3 4 Pflichten des Mieters 3 5 Rechte des Vermieters 4 6 Pflichten des Vermieters 4 7 Sonstige Bestimmungen 5 1

2 1 Vertragspartner Mietvertrag Sportpistolenstand Die Thomas-Schützen Haunstetten e.v., vertreten durch die jeweiligen Vorstände bzw. deren beauftragte Mitarbeiter, Sportplatzstraße 4, Augsburg - im folgenden Vermieter genannt - und Name des Vereins: Vertreten durch: Straße: PLZ, Ort: Telefon: - im folgenden Mieter gennannt - schließen folgenden Vertrag: 2 Vertragsgegenstand Der Mieter mietet vom Vermieter den Sportpistolenstand im Schützenheim des Vermieters zur Durchführung von schießsportlichem Training und Wettkämpfen. Der Mieter enthält zudem Zugang zu den sanitären Anlagen und dem Aufenthaltsraum im Erdgeschoss des Schützenheims. 2.1 Mietzeiten Der Mieter mietet den Sportpistolenstand zur Nutzung in wöchentlichem Rhythmus zweiwöchentlichem Rhythmus am Wochentag: ab folgendem Datum: Eine Nutzung der Sportanlage während der Sommerpause des Vermieters (i.a. Ende Juli bis Ende August) ist nicht möglich. 2 Thomas-Schützen Haunstetten e.v.

3 2.2 Mietpreise und Nebenkosten Der Mietpreis beträgt Euro (inkl. MwSt). Der Mieter erhält eine jährliche Rechnung über die Miete welche im Voraus zu bezahlen ist. Für die vom Mieter verbrauchte elektrische Energie wird in den Monaten Januar und Juli eine Nebenkostenrechnung erstellt. Der Vermieter belastet hier die Energiekosten zum Selbstkostenpreis (d.h. die Kilowattstunde wird zum gleichen Tarif wie vom Stromversorgungsunternehmen berechntet) an den Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, angemessene Erhöhungen des Mietpreises für das jeweils folgende Jahr vorzunehmen. Diese Erhöhungen sind dem Mieter bis spätestens 1. Oktober des laufenden Jahres mitzuteilen. Bei Mietpreiserhöhungen ist ein neuer Mietvertrag für das folgende Jahr auszufüllen. 2.3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Kalenderjahr, wenn er nicht bis spätestens 1. November des jeweiligen Vertragsjahres von einer Vertragspartei gekündigt wurde. Verstößt der Mieter in erheblicher Weise gegen die in diesem Vertrag definierten Pflichten, dann ist auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrages seitens des Vermieters möglich. Eine Rückzahlung bereits bezahlter Miete ist in diesem Fall ausgeschlossen. 3 Rechte des Mieters Der Mieter hat das Recht, die unter dem Punkt 2 erwähnten Räumlichkeiten während der in diesem Mietvertrag vereinbarten Nutzungstage zu benutzen. Der Mieter erhält hierfür vom Vermieter maximal zwei Schlüsselsätze für das Vereinsheim gegen unterschriebene Empfangsbestätigung. Sollte die Nutzung der Schießanlage wegen technischer Schwierigkeiten nicht möglich sein erhält der Mieter für diese Tage eine Gutschrift in Höhe von 2% des vereinbarten Mietpreises. 4 Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, bei der Benutzung der Schießanlage alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere selbst für Aufsichtspersonal zu sorgen Thomas-Schützen Haunstetten e.v. 3

4 die Schießanlage nur mit den dafür zugelassenen Kalibern zu nutzen alle einschlägigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten Verbrauchsmaterial für die Abwicklung des Schießbetriebs (Scheibenrahmen, Scheiben, Schußpflaster etc.) ist vom Mieter selbst bereitzustellen. Der Mieter ist verpflichtet an seinen Schießtagen den Stromzähler für die Ermittlung der Nebenkosten abzulesen und die die Zählerstände vor Beginn und nach Ende des Schießbetriebs in das ausliegende Merkbuch einzutragen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige durch ihn verursachte Schäden an der Sportanlage dem Vermieter mitzuteilen und für die Beseitigung der Schäden zu haften. Der Mieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Schießbetriebs eine Grundreinigung des Sportpistolenstandes durchzuführen und diese im ausliegenden Reinigungsbuch einzutragen. Sämtliche elektrischen Verbraucher (Licht, Duellanlage, Lüftungsanlage) sind vor Verlassen des Vereinsheims abzuschalten. Das Vereinsheim ist ordnungsgemäß abzusperren. Der Mieter hat besondere Sorgfalt auf die ihm ausgehändigten Schlüssel zu verwenden. Ein Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und kann dazu führen, daß die Schließanlage auf Kosten des Mieters ausgetauscht wird. 5 Rechte des Vermieters Das Hausrecht steht auch während der Nutzung der Schießanlage durch den Mieter ausschließlich dem Vermieter zu. Der Vermieter ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Bestimmungen zu überzeugen. 6 Pflichten des Vermieters Der Vermieter stellt die orndungsgemäße Funktion der Schießanlage sicher. Er ist auch für die regelmäßige Standabnahme durch einen Sachverständigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Vermieter stellt nach Möglichkeit Raum zur Aufbewahrung von Scheibenrahmen und Verbrauchsmaterial zur Verfügung. 4 Thomas-Schützen Haunstetten e.v.

5 7 Sonstige Bestimmungen Vereinbarungen über die Benutzung weiterer Einrichtungen des Vereinsheims (z.b. Theke) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, können aber von den Vertragspartnern mündlich verabredet werden. Gerichtsstand für eventuell auftretende Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Augsburg. Augsburg, den Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter Thomas-Schützen Haunstetten e.v. 5

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