Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung des Edeka-Marktes an der Dinxperloer Straße in Bocholt Der vorliegende Bericht ersetzt die Vorgängerversion Nr vom 7. Februar 2012 vollständig. Auftraggeber D. Harmeling Sporker Straße Bocholt Schallimmissionsprognose Nr vom 17. Dez Verfasser Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Umfang Textteil 29 Seiten Anhang 21 Seiten Ausfertigung 3 von 3

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Beschreibung des Vorhabens Beschreibung der Emissionsansätze Geräusche von Lkw Fahrvorgänge Weitere Lkw-Geräusche Geräusche beim Be- und Entladen vom Lkw Parkplatzgeräusche Geräusche von Einkaufswagen-Depots Stationäre Schallquellen Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 2 von 29

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 8 Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 9 Tabelle 3: Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Lkw 16 Tabelle 4: Berechnung des in den Raum abgestrahlten Gesamt- Beurteilungsschallleistungspegels 17 Tabelle 5: Berechnung der äquivalenten Absorptionsfläche A in m² 17 Tabelle 6: Frequentierung des Parkplatzes gemäß Verkehrsgutachten 19 Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes 19 Tabelle 8 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. 23 Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum 25 Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 3 von 29

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante Erweiterung des auf dem Grundstück Dinxperloer Str. 276 in Bocholt bestehenden EDEKA-Marktes von derzeit 520 m² auf zukünftig ca m². Zur Umsetzung des Vorhabens ist es geplant, den bestehenden Markt samt Nebengebäude abzureißen, um einen vollständig neuen Markt nebst Kunden-Stellplätzen und Grünanlagen zu errichten. Für die Genehmigung des geplanten Vorhabens ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm 1 einhält. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen eingehalten bzw. unterschritten. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 und/oder mehr als 20 nachts überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit ebenfalls eingehalten. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten liegen für die maßgeblichen Immissionsorte keine weiteren gewerblichen Vorbelastungen vor. Auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung kann daher verzichtet werden. Hinsichtlich des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum wurde festgestellt, dass eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, nicht erforderlich ist. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 4 von 29

5 Die Untersuchungsergebnisse gelten insbesondere unter Einhaltung der im Gutachten beschriebenen Betriebsweise und insbesondere unter folgenden Rahmenbedingungen: Die Öffnungszeiten des EDEKA-Marktes sind so zu wählen, dass die damit verbundene Stellplatznutzung auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) beschränkt ist. Die Liefervorgänge beschränken sich auf den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Die Fahrgassen der Stellplatzanlage sind asphaltiert oder mit nicht gefugter Pflasterung 3 mm ausgeführt. Die Einkaufswagen sind in einem Einkaufswagendepot untergebracht. Die Ausführung der haustechnischen Aggregate entspricht den Angaben in Kapitel 5.5. Die Einhausung der Anlieferungsrampe beträgt eine Gesamtlänge inklusive Rampentisch von 20 m. Die Anlieferung ist zur Senkung des Innenpegels innen absorbierend zu gestalten (z. B. Hohllochziegel oder gelochtes Trapezblech mit Mineralwollefüllung). Die Einhausung ist darüber hinaus östlich mit einer Höhe von 5 m dermaßen zu verlängern, dass die kompletten Lieferfahrzeuge inkl. Kühlaggregate abgeschirmt werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 5 von 29

6 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 DIN EN ISO 3740 DIN EN DIN 4109 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Lkw-Lärmstudie Akustik. Bestimmung der Schalleistungspegel von Geräuschquellen. Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen, März 2001 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: den Auftraggeber, Herrn Harmeling, Büro für Bauwesen Bolwerk. Ein Ortstermin wurde am 9. Jan durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 6 von 29

7 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante Erweiterung des auf dem Grundstück Dinxperloer Str. 276 in Bocholt bestehenden EDEKA-Marktes von derzeit 520 m² auf zukünftig ca m². Zur Umsetzung des Vorhabens ist es geplant, den bestehenden Markt samt Nebengebäude abzureißen, um einen vollständig neuen Markt nebst Kunden-Stellplätzen und Grünanlagen zu errichten. Gemäß vorliegender Planung soll der Markt an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Eine neu eingehauste Anlieferungszone ist an der östlichen Gebäudeseite vorgesehen. Die ca. 90 Stellplätze sind nördlich des Marktes angeordnet. Die Erschließung des EDEKA-Marktes erfolgt wie bisher von der Dinxperloer Straße über den Bussardweg. In der unmittelbaren Umgebung des vorgesehenen Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vorhanden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 sind genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können bzw. verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von der geplanten Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der TA Lärm 3 definiert. Für die Genehmigung des Bauvorhabens ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb des zukünftigen EDEKA-Marktes die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 7 von 29

8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 1 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 1 Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in (A) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergeben sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 8 von 29

9 In Tabelle 2 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 4 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 (A), 55 (A). Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20, nachts um nicht mehr als 10 überschreiten. Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: We nn g e we rb lic h, industrie ll o de r hinsic htlic h ihre r G e rä usc ha uswirkung e n ve rg le ic hb a r g e nutzte und zum Wo hne n die ne nde Ge b ie te a ne ina nde rg re nze n (G e me ng e la g e ), kö nne n die für die zum Wo hne n die ne nde n G e b ie te g e lte nde n Immissio nsric htwe rte a uf e ine n g e e ig ne te n Zwisc he nwe rt de r für die a ne ina nde rg re nze nde n G e b ie tska te g o rie n g e lte nde n We rte e rhö ht we rde n, so we it die s na c h de r g e g e nse itig e n Pflic ht zur Rüc ksic htna hme e rfo rde rlic h ist. 4 Definierter Zeitraum: An nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 9 von 29

10 Die Immissio nsric htwe rte für Ke rn-, Do rf- und Misc hg e b ie te so lle n da b e i nic ht üb e rsc hritte n we rde n. Es ist vo ra uszuse tze n, da ss de r Sta nd de r Lä rmminde rung ste c hnik e ing e ha lte n wird. Für die Hö he de s Zwisc he nwe rte s na c h Ab sa tz 1 ist die ko nkre te Sc hutzwürdig ke it de s b e tro ffe ne n G e b ie te s maßg e b lic h. We se ntlic he Krite rie n sind die Prä g ung de s Einwirkung sg e b ie ts durc h de n Umfa ng de r Wo hnb e b a uung e ine rse its und durc h Ge we rb e - und Industrie b e trie b e a nde re rse its, die Ortsüb lic hke it e ine s Ge rä usc he s und die Fra g e, we lc he de r unve rträ g lic he n Nutzung e n zue rst ve rwirklic ht wurde. Lie g t e in G e b ie t mit e rhö hte r Sc hutzwürdig ke it nur in e ine r Ric htung zur Anla g e, so ist de m durc h die Ano rdnung de r Anla g e a uf de m Be trie b sg rundstüc k und die Nutzung vo n Ab sc hirmung smö g lic hke ite n Re c hnung zu tra g e n. 5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 (A) zu berücksichtigen. 6 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. 5 siehe TA Lärm Ziffer siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 10 von 29

11 Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage, Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage, Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt. Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 (A) unterschreitet. 7 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 (A) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV im vorliegenden Fall: Mischgebieten tags 64 (A) nachts 54 (A), Wohngebiete tags 59 )A) nachts 49 (A). 7 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 11 von 29

12 4 Beschreibung des Vorhabens Verbrauchermarkt mit Backshop Art des Betriebes: Lebensmittelmarkt mit Bäckerei Betriebszeitraum: 6:00 bis 22:00 Uhr (gem. Bauantrag) Öffnungszeitraum: Mo - Sa 6:30 bis 21:30 Uhr So 7:00 bis 18:00 Uhr (nur Bäckerei) Netto-Verkaufsfläche: ~ ca m² Parkplatzkapazität: 90 Stellplätze Kunden im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) insgesamt 1260 Pkw- Bewegungen durchschnittl. tägl. Anlieferung: Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) 2 Kühl-Lkw > 105 KW (Frischware/MoPro), Be- und Entladung von 20 Rollcontainern 1 Klein-Lkw Bäckerei-Anlieferung 1 Transporter Zeitungslieferung 1 Lkw > 105 KW Getränke (Entladung von 20 Paletten) 1 Lkw > 105 KW Vollsortiment (Be-/Entladung von 20 Rollcontainern) 1 Kühl-Lkw < 105 KW (Fleisch) Betrieb einer Lüftungsanlage: Betrieb einer Kälteanlage: tagsüber und nachts permanenter Betrieb (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Zuluft/Fortluft über Dach) tagsüber und nachts permanenter Betrieb (Kompressorbetrieb innerhalb des Gebäudes, Verflüssiger/Rückkühler über Dach) Die Abwicklung des Kunden- und Anlieferungsverkehrs erfolgt über eine Zufahrt unmittelbar vom Bussardweg. Die Warenanlieferung erfolgt an der östlichen eingehausten Anlieferungsrampe. Gemäß Betreiber wird die Ware mit Ausnahme der Getränke ausschließlich mit Rollcontainern angeliefert. Die Entladung der Backwaren (Rohlinge etc.) für die Bäckerei sowie die Zeitungslieferung erfolgen ebenerdig durch den Haupteingang. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 12 von 29

13 5 Beschreibung der Emissionsansätze 5.1 Geräusche von Lkw LKW erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt Fahrvorgänge Das Berechnungsverfahren der RLS 90 8 wird in der TA Lärm 9 (Anhang A.2.2) zur Ermittlung der Geräuschemissionen durch Verkehrsvorgänge von Lkw auf Betriebsgrundstücken empfohlen. Daraus berechnet sich ein Schallleistungspegel von LWA = 105 (A) 10 für die Fahrbewegung eines Lkw. Dieser Emissionspegel entspricht dem in der EG-Richtlinie 70/157/EWG 11 vorgegebenen Emissionsgrenzwert für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung 150 kw. Für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung zwischen 75 kw und 150 kw liegt der Grenzwert demgegenüber um 2, für Fahrzeuge mit einer Antriebsleistung < 75 kw um 3 niedriger. In der schalltechnischen Prognose werden entsprechend den o. g. Ausführungen folgende Schallleistungspegel für die Vorbeifahrgeräusche von Lkw angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Lkw mit einer Antriebsleistung < 75 kw 75 kw und < 150 kw 150 kw LWA = 102 (A) LWA = 103 (A) LWA = 105 (A) LWA,max = 110 (A) 12 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Allerdings sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Fall diese Korrekturen nicht erforderlich. 8 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, August Berechnungsansatz: maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 100 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (Im Technischen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) wurde eine mittlere Fahrtgeschwindigkeit auf Betriebsgeländen von 22 km/h festgestellt. Das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenz fest.), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 41,5 (A) in 25 m Abstand. 11 EG-Richtlinie 70/157/EWG zuletzt geändert durch EG-Richtlinie 2007/34/EG vom 14. Juni Siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 13 von 29

14 5.1.2 Weitere Lkw-Geräusche Neben den LKW-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 13, deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Rangiergeräusche Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei ist ein Schallleistungspegel während des Rangierens in Höhe von LWA = 99 (A) unabhängig von der Motorleistung anzusetzen. Bei einer mittleren Rangierdauer von 2 Minuten pro Lkw berechnet sich folgender Schallleistungspegel für einen Rangiervorgang je Stunde: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Rangieren eines Lkw LWA,1h = 84 (A) LWAmax = 110 (A) Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 (A) LWA,1h = 82 (A) LWA,1h = 87 (A) LWAmax = 110 (A) 13 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 14 von 29

15 Fahrzeuggebundene Kühlaggregate Während der Ladevorgänge ist im Bereich der Laderampe mit Betriebsgeräuschen von fahrzeuggebundenen Kühlaggregaten zu rechnen. Die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten mit Otto- bzw. Dieselmotoren erzeugt folgenden mittleren Schallleistungspegel 14 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Kühlaggregate LWA = 97 (A) - In diesem Fall wird angenommen, dass während der Anlieferung im Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr drei Kühl-Lkw ein Kühlaggregat über eine Zeitspanne von 15 Minuten betrieben wird. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max =97,5 bis 105,5 (A) 15 angegeben. Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 (A) angesetzt Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 15 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte. 16 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 15 von 29

16 5.2 Geräusche beim Be- und Entladen vom Lkw Bei der Be- und Entladung von Lkw finden unterschiedliche Schallereignisse statt. Die Emissionsansätze 17 für die Verladung von Waren an Außenrampen werden nachstehend aufgeführt. Tabelle 3: Geräuschemission für einen Vorgang je Stunde bei der Be- und Entladung von Lkw Außenrampe Vorgang Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Beladung Entladung Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand Beladung Entladung Schallleistungspegel LWAT,1h in (A) Geräuschspitzen LWAmax in (A) Die Schallleistungspegel gelten jeweils für die Verladung einer Palette oder eines Rollcontainers bezogen auf eine Stunde Beurteilungszeitraum. Hierbei wurden die Emissionspegel der einzelnen Schallereignisse wie Überfahrten der Überladebrücke oder der Ladebordwand und der Rollgeräusche auf dem Wagenboden energetisch addiert. Für die Schallimmissionsprognose werden folgende Anzahlen von zu entladenden Paletten bzw. Rollcontainern je Lkw berücksichtigt: Vorgang Anzahl der Lkw Anzahl der Lkw Anzahl der 6:00-7:00 bzw. 20:00-22:00 Uhr 7:00-20:00 Uhr Paletten/Rollcontainer je Lkw Frische/MoPro 2 Lkw - 20 Rollcontainer Backwaren/Zeitschriften Eingang 1 Lkw 4 Rollcontainer Grundsortiment 1 Lkw 20 Rollcontainer Getränke 1 Lkw 20 Paletten Fleisch 1 Klein-Lkw 3 Rollcontainer 17 Quellen Emissionsansätze: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995), Kapital 4.2 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 16 von 29

17 Ermittlung des Innenpegels im Bereich der eingehausten Anlieferungszone Unter Zugrundelegung der oben genannten Emissionsdaten lässt sich der Innenpegel LI in (A) in Anlehnung an VDI wie folgt abschätzen: log in (A) Hierbei ist: Lw der in den Raum abgestrahlte Schallleistungspegel in (A) A die äquivalente Absorptionsfläche der Raumbegrenzungsflächen in m² Tabelle 4: Berechnung des in den Raum abgestrahlten Gesamt-Beurteilungsschallleistungspegels Vorgang Schallleistungspegel Einwirkzeit Beurteilungszeitraum Zeitkorrektur Ruhezeitenzuschlag 19 Beurteilungsschallleistungspegel LWA,1h in (A) in h in h in in LWAr in (A) Frische/MoPro 95,0 1,0 16,0-12,0 6,0 89,0 Trockensortiment 95,0 1,0 16,0-12,0 0,0 83,0 Getränke 101,0 1,0 16,0-12,0 0,0 89,0 Fleisch 86,7 1,0 16,0-12,0 0,0 74,7 Gesamt-Beurteilungsschallleistungspegel LWAr,Tag 92,0 Tabelle 5: Berechnung der äquivalenten Absorptionsfläche A in m² Begrenzungsfläche Länge in m Höhe/ Breite in m Bauteilfläche in m² mittlerer Schallabsorptionsgrad αs äquivalente Absorptionsfläche Ai in m² Wand Ost 20,0 5,0 100,0 1,0 100,0 Wand West 20,0 5,0 100,0 0,5 50,0 Wand Süd 5,0 5,0 25,0 0,5 12,5 Öffnungsfläche Nord 5,0 5,0 25,0 1,0 25,0 Decke 20,0 5,0 100,0 0,1 10,0 Boden 20,0 5,0 100,0 0,1 10,0 äquivalente Absorptionsfläche Ages in m² 207,5 18 VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten 19 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Ziffer 6.5 der TA Lärm, sog. Ruhezeitenzuschlag Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 17 von 29

18 In Anlehnung an VDI 2571 lässt sich der Innenpegel im Bereich der Anlieferungszone mit 75 (A), bezogen auf den 16-stündigen Tageszeitraum, abschätzen. 5.3 Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 20 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. Im vorliegenden Fall lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen ausreichend genau abschätzen, sodass das getrennte Verfahren angewandt wird. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: log in (A) Hierbei ist: LW0= 63 (A) der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde KPA KI N B der Zuschlag für Parkplatzart der Zuschlag für die Impulshaltigkeit die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) die Bezugsgröße (z.b. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten) 20 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 18 von 29

19 Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Der Einfluss lärmarmer Einkaufswagen wird bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes werden asphaltiert bzw. mit einer ebenen Pflasterung aus Betonsteinen ohne Fase und Fugen 3 mm hergestellt. Frequentierung des Parkplatzes Die Frequentierung des EDEKA-Marktes an der Dinxperloer Straße wird der Verkehrstechnischen Untersuchung der AB Stadtverkehr GbR vom Dezember 2012 entnommen. Demnach sind folgende Ansätze gewählt. Tabelle 6: Frequentierung des Parkplatzes gemäß Verkehrsgutachten Art der Einrichtung (ggf. vergleichbare Einrichtung) Bezeichnung Verkaufsbzw. Geschossfläche in m² Anzahl der Kunden/Mitarbeiter MIV- Anteil in % Pkw- Besetzungsgrad in Kunden/Pkw Anzahl der Pkw- Beweg. je Tag Edeka Verbrauchermarkt ,9 je m² VKF 70 1, Schallemission des Parkplatzes Nach Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in (A). Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] [] [] [(A)] [(A)] PKunden Netto-Verkaufsfläche , ,2 - Kurzzeitige Geräuschspitzen Als Spitzenpegel eines Einzelereignisses wird für die Tageszeit das Schlagen von Türen mit einem Schallleistungspegel von LWAmax = 97,5 (A) in Ansatz gebracht. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 19 von 29

20 Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen Die Geräuschemissionen durch das Verkehrsaufkommen von Pkw auf den Fahrgassen des Parkplatzes werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS bestimmt. Hiernach berechnet sich folgender Schallleistungspegel für die Fahrbewegung eines Pkw 22. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Pkw-Fahrbewegung LWA = 92 (A) LWAmax = 93 (A) 23 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (hierbei wird KStrO* nach der Parkplatzlärmstudie anstelle von DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90 verwendet) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Für Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm wäre somit für die Fahrbahnoberfläche ein KStrO* von 1(A) zu berücksichtigen. Zur Verbesserung der Geräuschsituation wäre es jedoch besser, die Fahrflächen zu asphaltieren. 5.4 Geräusche von Einkaufswagen-Depots Die Geräuschemission beim Entnehmen und Einstellen von Einkaufswagen im Bereich von Sammelboxen auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten wird nach dem Technischen Bericht Lärmschutz in Hessen, Heft 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, aus dem Jahr 2005 angesetzt. Hiernach ist für ein Ereignis pro Stunde folgender Emissionsansatz bei Verwendung des Takt-Maximalpegelverfahrens anzusetzen: Wagenart Schallleistungspegel LWAT,1h in (A) Geräuschspitzen LWAmax in (A) Einkaufswagen mit Metallkörben Einkaufswagen mit Kunststoffkörben Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe Berechnungsansatz: maßgebende Verkehrsstärke M = 1 Fahrbewegung/h, maßgebender Lkw-Anteil p = 0 %, zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 30 km/h (das Berechnungsverfahren der RLS 90 legt eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h als untere Grenz fest.), Korrektur für die Straßenoberfläche DStrO = 0 (Asphaltbelag o. Ä.). Daraus ergibt sich ein Emissionspegel Lm,E von 28,5 (A) in 25 m Abstand. 23 Quelle: Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007), beschleunigte Abfahrt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 20 von 29

21 Die Impulshaltigkeit des Geräusches ist im Emissionsansatz bereits berücksichtigt. Hiermit wird ein konservativer Ansatz gewählt, da die Impulshaltigkeit von Geräuschen mit wachsender Entfernung von der Quelle abnimmt. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wird die Annahme getroffen, dass je an- und abfahrendem Kunden-Pkw ein Schallereignis im Bereich des Einkaufswagen-Depots erfolgt. Im vorliegenden Fall erfolgen bei der berücksichtigten Frequentierung des Parkplatzes je Stunde ca. 79 Entnahmen und Einstellvorgänge von Einkaufswagen mit Metallkörben. 5.5 Stationäre Schallquellen Als maßgebliche Geräuschquellen von haustechnischen Anlagen werden die in nachfolgender Tabelle angegebenen Anlagen und Anlagenstandorte angesetzt. Schalltechnische Angaben zu den geplanten technischen Anlagen mit Geräuschquellen im Freien liegen nicht vor. Daher werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung höchstzulässige Emissionspegel für die relevanten Geräuschquellen angegeben. Die einzuhaltenden Emissionspegel der unten genannten geplanten technischen Anlagen werden so dimensioniert, dass der Immissionsanteil dieser Quellen im Zusammenwirken mit den sonstigen Geräuschimmissionen des EDEKA-Marktes an den maßgeblichen Immissionsorten den Immissionsrichtwert der TA Lärm nicht überschreiten. Die für die geplanten Anlagen zulässigen Schallleistungspegel der stationären Geräuschquellen sind wie folgt anzugeben: Quellenbezeichnung/Lage Betriebszeitraum Betriebsstunden zulässiger Schallleistungspegel Kälteanlagen auf dem Dach des Gebäudes, ca. 1 m über Dach) Zu- und Fortluft über Dach des Gebäudes (Höhe ca.1 m über Dach) LWA in (A) im Betriebszeitraum Tag/Nacht 0 00 bis Uhr 24 80/ bis Uhr 18 80/70 Die zulässigen Schallleistungspegel für die geplanten Anlagen sind ggf. durch den Einbau von geeigneten Schalldämpfern sicherzustellen. Die Geräusche der technischen Anlagen dürfen keine hörbar hervortretenden Einzeltöne gemäß Definition der TA Lärm aufweisen. Eine schalltechnische Überprüfung der Anlagenplanung ist zu empfehlen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 21 von 29

22

23 In Hinblick auf die vorliegende Nutzung ist für die maßgeblichen Immissionsorte gemäß bestehender Bebauungspläne eine Schutzbedürftigkeit für Allgemeine Wohngebiete (WA) zugrunde zu legen. Hierfür gelten die in Tabelle 8 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 24 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 8 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in (A) Tag Nacht IP1 Bussardweg 24, 1.OG, WF IP1a Bussardweg 24, 1.OG, NF IP2 Baugrenze Flurstück 252, 1.OG, WF IP3 Bussardweg 20, 1.OG, WF IP4 Bussardweg 10, 1.OG, NF WA WA WA WA WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. 24 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 23 von 29

24 Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in (A) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 26 berechnet: in (A) 27 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegels LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: in (A) 28 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 29 : wenn wenn Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. 26 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt 27 Formel (3) der Norm DIN ISO Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 24 von 29

25 Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für den geplanten Verbrauchermarkt ergeben sich auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze sowie insbesondere unter folgenden Rahmenbedingungen: Die Öffnungszeiten des EDEKA-Marktes sind so zu wählen, dass die damit verbundene Stellplatznutzung auf den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) beschränkt ist. Die Liefervorgänge beschränken sich auf den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Die Fahrgassen der Stellplatzanlage sind asphaltiert oder mit nicht gefugter Pflasterung 3 mm ausgeführt. Die Einkaufswagen sind in einem Einkaufswagendepot untergebracht. Die Ausführung der haustechnischen Aggregate entsprechend den Angaben in Kapitel 5.5. Die Einhausung der Anlieferungsrampe beträgt eine Gesamtlänge inklusive Rampentisch von 20 m. Die Anlieferung ist zur Senkung des Innenpegels innen absorbierend zu gestalten (z. B. Hohllochziegel oder gelochtes Trapezblech mit Mineralwollefüllung). Die Einhausung ist darüber hinaus östlich mit einer Höhe von 5 m dermaßen zu verlängern, dass die kompletten Lieferfahrzeuge inkl. Kühlaggregate abgeschirmt werden. Siehe Abbildung 1. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Beurteilungspegel Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schallruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen: Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in (A) Lr,T in (A) IRWN in (A) Lr,N in (A) IP1 Bussardweg 24, 1.OG, WF IP1a Bussardweg 24, 1.OG, NF IP2 Baugrenze Flurstück 252, 1.OG, WF IP3 Bussardweg 20, 1.OG, WF IP4 Bussardweg 10, 1.OG, NF Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten bzw. unterschritten. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 25 von 29

26 Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 ; nachts IRWN+20 ) werden an den untersuchten Immissionsorten ebenfalls eingehalten. Betrachtung der Vorbelastung Eine relevante Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine unzulässige Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Auf eine nähere Untersuchung kann daher u. E. verzichtet werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 26 von 29

27 7 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von 0,5 bzw. 1,5. 30 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 27 von 29

28 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Bauschalldämmmaße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden beim Betreiber erfragt und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 /-1 (A) abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 28 von 29

29 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Umweltwiss. Melanie Rohring Dipl.-Ing. Peter Wenzel Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 29 von 29

30 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 1 von 21

31 A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 2 von 21

32 Legende Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) Emission (A) Gesamtpegel des verwendeten Emissionsspektrums/Ganzzahlwertes Bez. Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet num. Add. Korrekturfaktor, nach Bedarf (z. B. Ruhezeitenzuschläge etc.) Messfl. / Anzahl m² Eintragung der Messfläche bzw. die Fläche des schallabstrahlenden Bauteiles. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. R+Cd Mw Das bewertete Bauschalldämmmaß des jeweiligen Bauteiles in. Der Diffussionstherm Cd nach DIN EN :2000 gibt den Abzugswert für den Übergang vom Diffusfeld ins Freifeld bei der Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile von Räumen an. Der Diffussionstherm beträgt im Standardfall 6. MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle, quantitative Eintragung. Wird je nach Berechnungsart mit berücksichtigt oder nicht berücksichtigt Einw.-T h Eintragung der Einwirkzeit. Eingaben mit einem Minuszeichen entsprechen einer Einwirkzeit in Sekunden (z. B. -0,50 = 50 Sek.). Keine Eingabe: Einwirkzeit = ges. Beurteilungszeitraum v km/h Geschwindigkeit einer bewegten Linienquelle. Über die Geschwindigkeit berechnet das Programm die Einwirkzeit der Quelle hq m Höhe der Emissionsquelle Lw (LmE) (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung (ohne zeitliche Korrektur) Einw. T Nacht h Einwirkzeit zur Nacht, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Nachtzeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. T Tag h Einwirkzeit am Tag, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Tageszeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. Ruhezeit h Einwirkzeit der Quelle innerhalb der Ruhezeit Lw/LmE* Nacht (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Lw/LmE* Tag (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Erweiterung eines SB-Marktes in Bocholt Seite 3 von 21

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