Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 123/ A

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1 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungsmessungen Umweltberatung Tel /8050-7, Fax -5 Schallimmissions-Prognose Nr. LG 123/ A über die zu erwartenden Schallimmissionen im Einwirkungsbereich des vorhandenen REWE-Einkaufsmarktes in der Fröbelstraße in Erfurt unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen und Änderungen Standort : Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan BRV 623 Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr., zurzeit im Entwurf Bauherr : GbR Schwarzkopf vertreten durch Herrn Wolfgang Schwarzkopf Germanenstraße Hofheim Ausgestellt am Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Frank in 4 Ausfertigungen 3-fach Auftraggeber 1-fach Ing.-Büro Frank & Apfel Das Gutachten besteht aus 16 Seiten Textteil und 35 Seiten Anlagen.

2 Seite 2 von 16 zur Prognose LG 123/2010 INHALTSVERZEICHNIS Seite Tabellenverzeichnis 2 1. AUFTRAGGEBER 4 2. STANDORT DER ANLAGE 4 3. AUFGABENSTELLUNG 4 4. QUELLEN Gesetze, Verordnungen, Vorschriften Technische Richtlinien, Normen und Regeln weitere Quellen 5 5. Immissionspunkte und Richtwerte 5 6. Betriebsbeschreibung 6 7. Emissionsansatz LKW-Verkehr auf Betriebsgelände Emissionsansatz für Pkw-Parkplatz Emissionsansatz für technische Geräte Emissionsansatz für Pegelspitzen anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße gewerbliche Vorbelastung Berechnung Beurteilungspegel Zusammenfassung 12 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Gebietseinstufungen und Immissionsrichtwerte 6 Tabelle 2 Emissionen der Einzelvorgänge für den LKW-Verkehr 7 Tabelle 3 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle /9/ an der Innenrampe 8 Tabelle 4 rechnerische Berücksichtigung Geräuschspitzen 10 Tabelle 5 Teil- und Gesamtbeurteilungspegel für REWE-Markt 11 Tabelle 5.1 Teil- und Gesamtbeurteilungspegel für REWE-Markt nachts 12 Tabelle 6 Beurteilungspegel (gerundet) für den REWE-Markt mit Änderungen 13 Tabelle 6.1 Beurteilungspegel (gerundet) für REWE-Markt nachts 14

3 Seite 3 von 16 zur Prognose LG 123/2010 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Übersichtsplan mit Lage des Planungsgebietes, M ca. 1 : Anlage 2 Anlage 2.1 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 5.1 Luftbild mit Lage des vorhandenen Marktes und der umliegenden Bebauung, sowie mit Lage der berücksichtigten Immissionspunkte, M ca. 1 : 1080 Flurkarte mit Lage der Immissionspunkte und mit Lage des Marktes (geplanter Zustand), sowie mit vorgeschlagener Lärmschutzwand, M 1 : 1000 Lageplan mit Lage der Pkw-Stellplätze und dem geplanten Grundriss des Gebäudes, M ca. 1 : 270 Kopie Entwurf VE-Plan BRV 623 Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr. mit Lage der neuen Baugrenze Fotos der Immissionspunkte Fotos des vorhandenen REWE-Marktes Anlage 6 Ansichten des geplanten Gebäudes, M ca. 1 : 250 Anlage 7 Rechenmodell, M 1 : 885 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 9.1 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Berechnung der Emissionen der Parkplätze Ausbreitungsrechnung für Parkplatz mit An- und Abfahrt mit LSW Ausbreitungsrechnung für Parkplatz mit An- und Abfahrt ohne LSW Ausbreitungsrechnung für Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen Ausbreitungsrechnung für LKW 1 mit An- und Abfahrt zur Rampe und mit Verladung Ausbreitungsrechnung für LKW 2 zum Bäcker mit Handverladung Ausbreitungsrechnung für geänderte technische Anlagen über das Grundstück des Einkaufsmarktes Ausbreitungsrechnung für Pegelspitzen Berechnung der Beurteilungspegel Isophonen des Beurteilungspegels in 4 m Höhe für tags mit LSW Anlage 16.1 Isophonen des Beurteilungspegels in 4 m Höhe für tags ohne LSW

4 Seite 4 von 16 zur Prognose LG 123/ Auftraggeber GbR Schwarzkopf vertreten durch Herrn Wolfgang Schwarzkopf Germanenstraße Hofheim 2. Standort der Anlage Der Standort des vorhandenen REWE- Marktes ist im nordwestlichen Teil der Stadt Erfurt. Der Standort grenzt nördlich an die Fröbelstraße und südlich an die Pestalozzistraße. Für den Standort wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr. aufgestellt, der im Entwurf vorliegt. Die Lage des Marktes ist dem Übersichtsplan in Anlage 1 und den Plänen in Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Ein Luftbild mit dem vorhandenen Markt ist in Anlage 2 dargestellt. 3. Aufgabenstellung Dem Ing.-Büro Frank und Apfel wurde der Auftrag erteilt, eine Schallimmissionsprognose für die geplanten Änderungen des REWE- Marktes zu erstellen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose nach TA Lärm ist rechnerisch nachzuweisen, dass die Immissionsrichtwerte im Einwirkungsbereich der geplanten Anlagen eingehalten werden. Falls erforderlich sind Schallschutzmaßnahmen zu berechnen, oder Festlegungen zum Schallschutz zu treffen. 4. Quellen 4.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften /1/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316) /2/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBL. I S. 132) in der Fassung vom 22. April 1993 /3/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG), neugefasst durch Bek. v I 3830; zuletzt geändert durch Art. 1 G v I 2470 /4/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz geändert am

5 Seite 5 von 16 zur Prognose LG 123/ Technische Richtlinien, Normen und Regeln /5/ Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. Auflage von 2007 /6/ DIN ISO vom Oktober 1999, Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Teil 2 Allgemeine Berechnungsgrundlagen /7/ Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) des Bundesministeriums für Verkehr 4.3 weitere Quellen /8/ Lageplan mit Stand vom Juni 2010 vom Architekten Herrn Jan Erdmann, Anlage 3 /9/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen - Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Lärmschutz in Hessen Heft 3 von 2005 /10/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Verladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 /11/ Entwurf VE-Plan Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr. zurzeit in Aufstellung Planzeichnung mit Stand vom in Anlage 4 /12/ Schallimmissionsprognose LG 39/2000 vom , erstellt vom Ing. Büro Frank u. Dr. Katzula für den Bauantrag des Marktes in der Fröbelstraße 5. Immissionspunkte und Richtwerte Auf der Grundlage einer Vor-Ort-Begehung und in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Erfurt, Untere Immissionsschutzbehörde, wurden folgende Immissionspunkte an der nächstgelegenen Wohnbebauung festgelegt. IP 1 : Kindergarten Fröbelstraße, östlich der Anlage, IP Höhe 4 m IP 2 : Mehrfamilienhaus Stolzestraße 26, 3-geschossig, westlich der Anlage, IP Höhe 2,5/5,5/8,5 m IP 3 : Mehrfamilienhaus Fröbelstraße 9, 3-geschossig, nördlich der Anlage, IP Höhe 2,5/5,5/8,5 m IP 4 : Mehrfamilienhaus Pestalozzistraße 8, 3-geschossig, südlich der Anlage, IP Höhe 2,5/5,5/8,5 m Die Lage der Immissionspunkte kann dem Lageplan in Anlage 2.1, dem Luftbild in Anlage 2 und den Fotos in Anlage 5 entnommen werden.

6 Seite 6 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Auf der Grundlage der Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Erfurt beim Ortstermin vom wurde für die Immissionspunkte von folgenden Gebietseinstufungen und Immissionsrichtwerten (RW) nach TA Lärm, bzw. Schalltechnischen Orientierungswerten (STO) nach Beiblatt 1 zu DIN ausgegangen. Tabelle 1 Gebietseinstufungen und Immissionsrichtwerte STO Beibl.1 zu Immissionspunkt Gebietseinstufung DIN allgemeines Wohngebiet 55/40 db(a) IP1/IP2/IP3/IP4 RW TA Lärm tags/nachts (lauteste Nachtstunde) 55/40 db(a) Nach TA Lärm dürfen einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 1 tags um nicht mehr als 30 db und nachts um nicht mehr als 20 db überschreiten. Für die Beurteilung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind die STO nach Beiblatt 1 zu DIN heranzuziehen und für die Beurteilung im Rahmen der Baugenehmigung sind die Richtwerte nach TA Lärm heranzuziehen. Außerdem sind die anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche auf der öffentlichen Straße nach Punkt 7.4 der TA Lärm zu untersuchen und gegebenenfalls mit den Grenzwerten der 16. BImSchV zu vergleichen, wenn die drei Kriterien nach Punkt 7.4, Absatz 2 der TA Lärm erfüllt sind. 6. Betriebsbeschreibung Der vorhandene REWE- Einkaufsmarkt soll in Richtung Süden erweitert werden. Die Verkaufsfläche soll zur Vergrößerung des Sortimentes von jetzt 1034 m² auf zukünftig 1491 m² (inklusive Getränkemarkt und Backshop) vergrößert werden. Die Öffnungszeiten sollen unverändert wie folgt beibehalten werden: montags freitags samstags sonntags nur Backshop Uhr Uhr Uhr Der Verladebereich mit der offenen Verladerampe soll nur geringfügig verändert werden. Nach Angaben des Auftraggebers ist durch die Erweiterung der Verkaufsfläche keine relevante Erhöhung des LKW-Verkehrs zu erwarten, so ist von täglich maximal 5 LKW auszugehen, von denen 4 zur Verladerampe fahren und einer zur Belieferung des Backshops dient.

7 Seite 7 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Durch die Erweiterung des Gebäudes in Richtung Süden entfallen Parkplätze in diesem Bereich, die dann zum Teil in den östlichen Bereich, Richtung Kindergarten verlagert werden. Nach Realisierung der Erweiterung werden dem Markt noch 38 Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehen. Die vorhandenen beiden Stellplätze für die Einkaufswagen sollen von der östlichen Grundstücksgrenze vor die Ostfassade des Gebäudes verlagert werden. Die vorhandenen Rückkühlanlagen vor der Ostfassade sollen auf das Dach der Verladerampe verlagert werden. Die sonstigen technischen Anlagen sollen sonst im Wesentlichen unverändert bleiben. 7. Emissionsansatz Nach den vorliegenden Informationen werden folgende Emittenten im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose berücksichtigt: - Parkvorgänge und Fahrstrecken des Pkw-Parkplatzes - Benutzung der Einkaufswagen - LKW-Verkehr zur Belieferung des Marktes zur Verladerampe und zum Backshop - neue oder verlagerte stationäre technische Einrichtungen Die Gebäudeabstrahlung wurde bei den Berechnungen vernachlässigt, da erfahrungsgemäß durch die relativ geringen Innenpegel keine relevanten Schallimmissionen dadurch zu erwarten sind. Die detaillierten Rechenansätze für die Emissionen des Marktes sind nachfolgend erläutert und das gesamte Rechenmodell ist in Anlage 7 dargestellt. 7.1 LKW-Verkehr auf Betriebsgelände Für die Emissionen des LKW-Verkehrs auf dem Betriebsgelände zur Belieferung wird nach Quelle /9/ von folgenden Schallleistungen ausgegangen: Tabelle 2 Emissionen der Einzelvorgänge für den LKW-Verkehr Emittent Schallleistung Einwirkzeit pro Vorgang Fahrstrecke für LKW Türenschlagen Motorstart Druckluftbremse Rangieren Handverladung 73 db(a)/10 m/h 100 db(a) 100 db(a) 108 db(a) 99 db(a) 95 db(a) 3,6 s/10 m 5 s (T max5s ) 5 s (T max5s ) 5 s (T max5s ) 1 Minuten 15 Minuten Schallleistungs- Beurteilungspegel pro Stunde 1 LKW/h 63 db(a)/m/h 71,4 db(a)/h/vorgang 71,4 db(a)/h/vorgang 79,4 db(a)/h/vorgang 81.2 db(a)/h/vorgang 89 db(a)/h/vorgang

8 Seite 8 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Für die Verladung an der Außenrampe wird nach Quelle /9/ von folgenden Emissionen ausgegangen: Tabelle 3 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle /9/ an der Innenrampe Ort Art der Verladung Schallleistungs- Beurteilungspegel pro Vorgang je h Rampe Palettenhubwagen über Überladebrücke tags 40x zur Verladung von 20 Paletten Schallleistungs- Beurteilungspegel pro LKW 85 db(a)/h/ Vorgang tags 101 db(a)/h/ LKW Rollgeräusch Wagenboden tags 40 x 75 db(a)/h/ Vorgang tags 91 db(a)/h/lkw Damit ergeben sich für die Verladung folgende Gesamt- Schallleistungspegel: - tags L w = 101,4 db(a)/h/lkw - nachts erfolgt keine Verladung Bei der LKW-Verladung wurde der stehende LKW als Hindernis berücksichtigt. Für die Handverladung im Bereich des Backshops wird auf Grund von Erfahrungswerten von einer Schallleistung von 95 db(a) und einer Einwirkzeit von 15 Minuten je LKW ausgegangen. Damit ergibt sich dafür ein Schallleistungs-Beurteilungspegel von 89 db(a)/lkw/h. Die Lage der Ersatzschallquellen kann der Anlage 7 entnommen werden und die Ausbreitungsrechnungen für die LKW sind in Anlagen 11 und 12 dokumentiert. 7.2 Emissionsansatz für Pkw-Parkplatz Der Emissionsansatz für den Pkw-Parkplatz wurde nach Parkplatzlärmstudie (Quelle /5/) gebildet. Gemäß überarbeiteter Parkplatzberechnungsformel ergibt sich der flächenbezogene Schallleistungspegel für Parkplätze wie folgt: Lw = 63 + KPA + KI + KD + K Stro + 10 lg(b*n) Lw" = Lw - 10 lg S KPA Zuschlag für Parkplatzart in db(a) nach Tabelle 34 KI Zuschlag für Impulshaltigkeit nach Tabelle 34 KD Durchfahranteil KD = 2,5 * lg(f*b-9) in db(a), f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße (f=0,07) B Bezugsgröße, Netto-Verkaufsfläche, ca m 2 N Zahl der Bewegungen pro Stellplatz und Stunde je Bezugsgröße, N = 0,08 (Tabelle 8, Teil 2) K Stro Zuschlag für Fahrbahnoberfläche, 0,0 db(a) für Asphalt S Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (1063 m 2 ) Lw Gesamtschallleistungspegel der betrachteten Teilfläche in db(a) Lw" flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m²

9 Seite 9 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Die Berechnung der Emissionen des Parkplatzes ist in Anlage 8 dargestellt. Abweichend zur Formel wurde KD separat nach RLS-90 berechnet. Bei der Berechnung der Emissionen des Parkplatzes wurde aufgrund der vorliegenden Informationen davon ausgegangen, dass sich durch die geplante Flächenerweiterung des Marktes keine relevanten Erhöhungen des anlagenbezogenen Verkehrs und damit des Parkplatzlärmes ergeben werden. Grundlage für diese Vorgehensweise sind die Angaben in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV 623 Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr., auf der Seite 7. Darin wird ausgeführt: Im Rahmen der gutachterlichen Wirkungsanalyse zum Vorhaben wird nachgewiesen, dass der etablierte Standort auch nach Erweiterung in die Großflächigkeit aufgrund seiner Dimensionierung, seines Sortiments und der siedlungsräumlichen sowie verkehrlichen Lage einen nur eingeschränkten räumlichen Einzugsbereich im Sinne einer echten Nahversorgung im Nahbereich haben wird. Damit kann ein substantieller Anstieg des Zielverkehrs im Zuge der Flächenerweiterung ausgeschlossen werden. Die Emissionen der Fahrstrecken auf dem Parkplatz und im Bereich der Ein- und Ausfahrt wurden nach RLS 90 berechnet, dabei wurde von einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h und einer Bewegungshäufigkeit von 83 Pkw-Fahrten/h tags und pauschal nachts von 10 Abfahrten ausgegangen. Die Ein- und Ausfahrten wurden je 83 Fahrten tags und 5 Fahrten nachts gleichmäßig aufgeteilt auf die Fröbelstraße und die Pestalozzistraße. Nach RLS 90 ergeben sich für diese Fahrvorgänge folgende Emissionspegel und daraus resultierende längenbezogene Schallleistungspegel für tags/nachts: Durchfahr- u. Parksuchverkehr L m,e = 47,7/35.6 db(a) L w` = 66,7/54.6 db(a)/m Parkplatz An/Ab Richtung L m,e = 44,7/32.6 db(a) L w` = 63,7/51.6 db(a)/m Fröbelstraße+Pestalozzistraße Für die Nachtzeit nach Uhr wurde davon ausgegangen, dass nur noch Angestellte das Grundstück verlassen, dabei wurde von 5 Pkw ausgegangen. Für das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen wurde nach Quelle /9/ von einem Schallleistungs-Beurteilungspegel von 72 db(a)/h/vorgang und damit von einer Gesamtschallleistung von 91.2 db(a) für insgesamt 83 Ein- und Ausstapelvorgänge je Stunde ausgegangen. Die Ausbreitungsrechnungen für den Parkplatz, die Fahrwege und das Einstapeln der Einkaufswagen sind in den Anlagen 9 und 10 dokumentiert.

10 Seite 10 von 16 zur Prognose LG 123/ Emissionsansatz für technische Geräte Nach den vorliegenden Informationen sollen die Rückkühlanlagen der Kühlgeräte vom jetzigen Standort vor der Ostfassade des Marktes auf das Dach des Verladebereichs verlegt werden. Nach den vorliegenden Informationen ist für die Geräte von folgenden Schallleistungen auszugehen: - Rückkühlanlage für Kälteaggregat im Freien auf dem Dach des Verladebereiches mit einer Maximal-Schallleistung von tags L w <= 85 db(a) und nachts L w <= 68 db(a), mit zusätzlicher 1m höherer Rückwand Richtung Stolzestraße Mit diesen Festlegungen wird der Schallimmissionsanteil dieser geänderten technischen Anlagen auf mindestens 6 db unter Richtwert begrenzt. Die weiteren vorhandenen technischen Geräte blieben unberücksichtigt, da dazu bereits Festlegungen im Rahmen der Prognose LG 39/00 getroffen wurden. Für die technischen Geräte wurde davon ausgegangen, dass diese dem Stand der Technik entsprechen und dass keine ausgeprägten tonhaltigen Geräusche erzeugt werden. Die Ausbreitungsrechnung für die technischen Anlagen ist in Anlage 13 dokumentiert. 7.4 Emissionsansatz für Pegelspitzen Für die Beurteilung der zu erwartenden Pegelspitzen an den Immissionspunkten wurden folgende Vorgänge mit Geräuschspitzen berücksichtigt: Tabelle 4 rechnerische Berücksichtigung Geräuschspitzen Vorgang Spitzen-Schallleistungspegel Lage der Ersatzschallquelle Türenschlagen Pkw 98 db(a) nächstgelegener Pkw-Stellplatz Druckluftbremse LKW 110 db(a) LKW-Fahrstrecke Spitzenpegel bei Verladung an Rampe 120 db(a) Rampenbereich Die Lage der Ersatzschallquellen kann dem Rechenmodell in Anlage 6 entnommen werden und die Ausbreitungsrechnung für die Pegelspitzen ist in Anlage 14 dokumentiert. 7.5 anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße Wie bereits unter Punkt 7.2 ausgeführt wurde, sind durch die baulichen Änderungen des REWE-Marktes keine relevanten Änderungen des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen Straße zu erwarten. Grundlage für diese Vorgehensweise sind die Angaben in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV 623 Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr. auf der Seite 7.

11 Seite 11 von 16 zur Prognose LG 123/ gewerbliche Vorbelastung Im Rahmen des Ortstermins vom wurden keine Anlagen festgestellt, von denen eine Vorbelastung im Sinne der TA Lärm ausgehen könnte, deswegen wurden dazu keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. 8. Berechnung Beurteilungspegel Mit den dargestellten Emissionsdaten wurden Ausbreitungsrechnungen mit dem Rechenmodell in Anlage 7 durchgeführt. Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Programmpaket LIMA unter Berücksichtigung des seitlichen Umweges und einfacher Reflexionen durchgeführt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Anlagen 9 bis 14 dargestellt. Auf der Grundlage der bei den Ausbreitungsrechnungen ermittelten Wirkpegel wurden in Anlage 15 die Beurteilungspegel für den REWE-Markt unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen und für die Zustände mit und ohne Lärmschutzwand ermittelt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 5 Emittent Teil- und Gesamtbeurteilungspegel für REWE-Markt Beurteilungspegel in db(a) IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Parkplatz mit Ein- und Ausfahrt Uhr Einkaufswagen (EKW) Ein- und Ausstapeln, Uhr x LKW an Rampe zur Tagzeit, außerhalb Ruhezeit x LKW zum Bäcker mit Verladung in der Zeit von Uhr innerhalb der Ruhezeit Technik (Rückkühlanlagen für Verflüssiger am neuen Standort) in Richtung IP 2, 16 h Einwirkzeit Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt werktags mit Öffnungszeit von Uhr, bei Berücksichtigung der Randbedingungen von Seite /15, mit 2m LSW, 76 m lang Richtung Kindergarten, Wand westlich Technik neu Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt aber ohne LSW Richtung Kindergarten Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt aber ohne LSW Richtung Kindergarten und ohne Berücksichtigung des Ruhezeitzuschlages für Kindergarten, da keine empfindliche Nutzung in dieser Zeit Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt sonnund feiertags mit Öffnung des Backshop von Uhr, 1 LKW zum Backshop+ Parkplatz+ EKW, bei Berücksichtigung der Randbedingungen von Seite 14, ohne 2 m LSW Vorbelastung für vorhandenes Gewerbe für Tagzeit nicht berücksichtigt Immissionsrichtwert für Tagzeit

12 Seite 12 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Tabelle 5.1 Emittent Teil- und Gesamtbeurteilungspegel für REWE-Markt nachts Beurteilungspegel in db(a) Beurteilungspegel Markt für abfahrende Pkw + Technische Anlagen nachts, mit 2 m LSW Vorbelastung nachts IP 1 IP 2 IP 3 IP nicht berücksichtigt Immissionsrichtwert für Nachtzeit Für die Ruhezeiten nach TA Lärm (werktags Uhr und Uhr, sonn- und feiertags Uhr) wurde an den Immissionspunkten (allgemeines Wohngebiet) ein Zuschlag von 6 db vergeben. Für den Kindergarten wurden die Beurteilungspegel in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Erfurt mit und ohne Ruhezeitzuschläge für den Zeitbereich von 20:00 22:00 Uhr berechnet, da davon auszugehen ist, dass in dieser Zeit keine empfindliche Nutzung des Kindergartens vorliegt. Da die Ton- und Impulshaltigkeit der Geräusche bereits beim Emissionsansatz berücksichtigt wurde, brauchten keine weiteren Zuschläge vergeben werden. 9. Zusammenfassung Im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose wurden die zu erwartenden Schallimmissionen des in der Fröbelstraße in Erfurt vorhandenen REWE-Einkaufsmarktes rechnerisch untersucht. Die Untersuchungen wurden notwendig, da bauliche Änderungen des Einkaufsmarktes vorgenommen werden sollen, die zu einer Erhöhung der Netto-Verkaufsfläche führen und Änderungen in der Parkplatzgestaltung beinhalten. Da die ursprüngliche Schallimmissionsprognose LG 39/00 aus dem Jahre 2000 damit nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht, musste diese überarbeitet werden. Die Lage des vorhandenen Marktes und die geplanten Änderungen können den Anlagen 1 bis 4 entnommen werden. Die geplanten Änderungen machen die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich, der sich zurzeit unter der Bezeichnung BRV 623 Erweiterung REWE-Markt Pestalozzistr. in der Aufstellung befindet. Eine Kopie des Entwurfes zum VE-Plan kann der Anlage 4 entnommen werden. Weitere Angaben zu den geplanten Änderungen sind unter Punkt 6 der Prognose dokumentiert. Zeichnungen des geplanten Gebäudes sind in Anlage 6 (Ansichten) und 3 (Grundriss) dargestellt. In Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Erfurt wurden die Immissionspunkte für die vorliegende Prognose festgelegt, deren Lage den Plänen in Anlage 2 entnommen werden kann. Fotos der Immissionspunkte können der Anlage 5 entnommen werden.

13 Seite 13 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen wurde ein Rechenmodell für den REWE-Markt und die umliegende Bebauung erstellt, welches in Anlage 7 dargestellt ist. Für die zu erwartenden Emissionen des Marktes wurden Ersatzschallquellen im Rechenmodell berücksichtigt, deren Auslegung dem Punkt 7 der Prognose entnommen werden kann. Für die Emissionsansätze des Parkplatzes wurde gemäß den vorliegenden Informationen die vorhandene Nettoverkaufsfläche von 1034 m² berücksichtigt. Erläuterungen dazu können dem Punkt 7.2 entnommen werden. Der Emissionsansatz wurde nach Parkplatzlärmstudie (Mittelwerte) gebildet. Auf Grund der Lage des REWE-Marktes mitten in einem Wohngebiet und wegen der relativ geringen Anzahl der Pkw-Stellplätze wurden nicht die Maximalansätze zur Bewegungshäufigkeit nach Tabelle 33 verwendet, sondern es wurde der mittlere Zählwert für Verbrauchermärkte bis 5000 m² verwendet. Mit dem Rechenmodell in Anlage 7 wurden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, die in Anlagen 9 bis 14 dokumentiert sind. Die Ausbreitungsrechnungen wurden für den Kindergarten mit und ohne 2 m hoher Lärmschutzwand in Richtung Kindergarten durchgeführt. Die Lage der berücksichtigten Lärmschutzwand kann den Anlagen 2.1 und 7 entnommen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen wurden in Anlage 15 die Beurteilungspegel für den REWE-Markt berechnet. Die Beurteilungspegel wurden mit und ohne Lärmschutzwand berechnet. Außerdem wurden in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Erfurt zusätzlich die Beurteilungspegel für den Kindergarten ohne Berücksichtigung der Ruhezeitzuschläge für den Zeitraum von 20:00 22:00 Uhr berechnet. Die Ergebnisse der Berechnungen sind unter Punkt 8 und in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 6 Emittent Beurteilungspegel (gerundet) für den REWE-Markt mit Änderungen Beurteilungspegel / db(a) IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt werktags mit Öffnungszeit von Uhr, bei Berücksichtigung der Randbedingungen von Seite 14/15, mit 2m LSW, 76 m lang Richtung Kindergarten, Wand westlich Technik neu Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt aber ohne LSW Richtung Kindergarten Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt aber ohne LSW Richtung Kindergarten und ohne Berücksichtigung des Ruhezeitzuschlages für Kindergarten in der Zeit von :00-22:00 Uhr, da keine empfindliche Nutzung in dieser Zeit Gesamt- Beurteilungspegel für geplanten Markt sonn- und feiertags mit Öffnung des Backshop von Uhr, 1 LKW zum Backshop+ Parkplatz+ EKW, bei Berücksichtigung der Randbedingungen von Seite 14/15, ohne LSW Vorbelastung für vorhandenes Gewerbe für Tagzeit nicht berücksichtigt Immissionsrichtwert für Tagzeit

14 Seite 14 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Tabelle 6.1 Emittent Beurteilungspegel (gerundet) für REWE-Markt nachts Beurteilungspegel in db(a) Beurteilungspegel Markt für abfahrende Pkw + Technische Anlagen nachts, mit 2m LSW Vorbelastung nachts IP 1 IP 2 IP 3 IP nicht berücksichtigt Immissionsrichtwert für Nachtzeit Wie der Tabelle 6 zu entnehmen ist, ergibt sich für werktags am IP 1 (Kindergarten) mit 2 m LSW eine Ausschöpfung des Richtwertes und ohne Berücksichtigung einer LSW ergibt sich eine Überschreitung um 2 db. Geht man davon aus, dass in der Zeit von 20:00 22:00 (Ruhezeit) keine empfindliche Nutzung des Kindergartens vorliegt und lässt deswegen den Ruhezeitzuschlag weg, so ergibt sich ohne LSW eine Überschreitung um 1,0 db am Kindergarten. An den anderen Immissionspunkten ergibt sich eine Unterschreitung um mindestens 1 db. Sonn- und Feiertags ergibt sich für den geöffneten Backshop eine Unterschreitung des Richtwertes um mindestens 8 db Für die Nachtzeit (nur abfahrende Angestellte und Technik) ergibt sich mit 2 m LSW eine Unterschreitung des Richtwertes um mindestens 1 db. Für den IP 1 kann für die Nachtzeit ohne LSW eine Überschreitung des Richtwertes nicht ausgeschlossen werden, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass nachts am IP 1 (Kindergarten) keine schutzbedürftige Nutzung vorhanden ist. Die Isophonen des Beurteilungspegels für die Tagzeit in 4 m Höhe können der Anlage 16 mit LSW und der Anlage 16.1 ohne LSW entnommen werden. Die berücksichtigte 2 m hohe Lärmschutzwand führt zu einer Reduzierung der Schallimmissionen am IP 1 (Kindergarten) um ca. 3 db. Die Ergebnisse der vorliegenden Berechnungen ohne Lärmschutzwand liegen ca. 3 db über den Ergebnissen der Prognose aus dem Jahre 2000, da jetzt Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt wurden (20:00 22:00 Uhr) und weitere Parkplätze mit höherer Frequentierung in Richtung Kindergarten realisiert werden sollen. Deshalb wurde jetzt eine Variante mit Lärmschutzwand berücksichtigt, damit der Immissionsrichtwert am Kindergarten tags eingehalten wird. Für die textlichen Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Festsetzungen zum Schallschutz vorgeschlagen: 1. Wenn die Realisierung einer LSW als erforderlich angesehen wird: Realisierung einer 2 m hohen und ca. 76 m langen Lärmschutzwand entlang der

15 Seite 15 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Grundstücksgrenze zum Kindergarten, die Lärmschutzwand muss aus einem schalldichten Material mit einer Rohdichte von mindestens 10 kg/m² erstellt werden. Die Anschlüsse zum Boden sind schalldicht auszuführen. 2. Begrenzung der Öffnungszeiten des Marktes werktags auf die Zeit von Uhr und sonn+ feiertags Uhr 3. LKW-Verkehr zur Rampe mit maximal 4 LKW/Tag in der Zeit von Uhr, (bei der Verladung von LKW mit Kühlaggregat ist das Kühlaggregat während der Verladung abzuschalten) 4. Fahrt eines LKW (oder 2 Transporter) zum Backshop pro Tag in der Zeit von Uhr 5. Ausführung von asphaltierten Fahrgassen auf dem Parkplatz 6. Zur Nachtzeit dürfen keinerlei Aktivitäten (außer Betrieb der technischen Einrichtungen) auf dem Gelände des Marktes stattfinden, es dürfen nach Uhr lediglich die letzten Kunden und Angestellten das Betriebsgelände mit Pkw verlassen. 7. Die Schallleistung der technischen Anlagen ist auf die unter Punkt 7.3 angegebene Werte zu begrenzen und es ist eine abschirmende Wand (Richtung IP 2) neben den Rückkühlanlagen auf dem Dach der Rampe nach Anlage 7 zu realisieren. Die rechnerische Dimensionierung der Lärmschutzwand für die Technik auf dem Dach der Rampe sollte bei Vorlage von Detailzeichnungen vorgenommen werden. 8. Einhausung des Standplatzes für Einkaufswagen nach drei Seiten, die Öffnung muss nach Südosten weisen Nach Punkt 7.4 und Anlage 15 sind keine Spitzenpegel zu erwarten, die den Richtwert tags um 30 db oder nachts um 20 db überschreiten. Der zulässige Spitzenpegel wird tags um mindestens 5 db unterschritten. Für die Nachtzeit ist abzusichern, dass die Mitarbeiter, welche nach 22:00 Uhr abfahren, Stellplätze verwenden, die mindestens 30 m von der benachbarten Wohnbebauung entfernt liegen. Für die wenigen Kunden nach 22:00 Uhr ist davon auszugehen, dass diese sowieso in der Nähe des Eingangs zum Markt parken und damit weit genug von der Wohnbebauung weg sind. Nach Angaben unter Punkt 7.5 ist keine relevante Erhöhung des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen Straße zu erwarten. Weitere Berechnungen wurden deswegen dazu nicht vorgenommen. Berechnungen zur gewerblichen Vorbelastung wurden nicht durchgeführt, da beim Ortstermin keine derartigen Anlagen festgestellt wurden.

16 Seite 16 von 16 zur Prognose LG 123/2010 Vom Sachverständigen wird empfohlen, die endgültige Dimensionierung der Lärmschutzwand für die Technik auf dem Dach des Verladebereiches nach Vorlage der Detailzeichnungen vorzunehmen, da zurzeit weder die genauen Abmessungen noch die genaue Lage der Technischen Geräte bekannt sind. Die flächenmäßige Darstellung der Isophonen des Beurteilungspegels in 4 m Höhe mit und ohne Lärmschutzwand kann den Anlagen 16 und 16.1 entnommen werden. Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Programmpaket LIMA für Langzeitmittelungspegel mit zweifacher Reflexion nach DIN ISO durchgeführt. Das Gelände wurde vernachlässigt. Der Langzeit-Mittelungspegel wurde mit einem meteorologische Korrekturfaktor von C 0 = 2 db (gleichverteilt auf 360 ) berechnet. Allerdings führt die meteorologische Korrektur auf Grund der geringen Entfernung nur zu relativ geringen Pegelreduzierungen gegenüber der Mitwindsituation (wenige 1/10 db). Die Prognoseungenauigkeit wird mit +/- 2 db eingeschätzt. Eisenach, den Faching. für Schallschutz

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