SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL7057.1/01

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1 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL7057.1/01 zur Lärmsituation im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 173 "Alter Hafen" in Lingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Lingen (Ems) Elisabethstraße Lingen (Ems) Bearbeiter: Dipl.-Ing. Klaus Johnig Datum: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Lingen Hessenweg Lingen Tel +49 (0) Fax +49 (0) IMMISSIONSSCHUTZ BAUPHYSIK ANTRAGSVERFAHREN ENGINEERING

2 Seite 2 zum Bericht LL7057.1/01 1.) Zusammenfassung In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde die Verkehrs- und Gewerbelärmsituation im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 173 "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) ermittelt. Auf Basis der vorliegenden Planunterlagen und Grundlagen ergeben sich folgende Beurteilungen: Verkehrslärmsituation Das geplante Bebauungsplangebiet soll nach Angaben der Stadt Lingen (Ems) in jeweils zwei Teilflächen im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), eines Mischgebietes (MI) und eines Sondergebietes Hotel (SO) ausgewiesen und bewertet werden. Die zugehörigen Berechnungsergebnisse zur Verkehrslärmsituation zeigen, dass in Teilen des Plangebietes die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte tags und nachts überschritten werden. Somit sind für schützenswerte Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109 in diesen Überschreitungsbereichen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Zur Festsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ermittelt und in der Anlage 8 dargestellt. Zusätzlich sind zum Teil Anforderungen an schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen für zum Schlafen geeignete Räume zu stellen. Schützenswerte Außenwohnbereiche sollten innerhalb der Überschreitungsbereiche so weit wie möglich im Schallschatten der zugehörigen Gebäude angeordnet werden. Dazu ist vorgesehen, eine möglichst dichte Gebäudezeile an der Lindenstraße zu ermöglichen, um nach ihrer Realisierung dahinter möglichst geschützte Aufenthaltsbereiche zu erhalten. Die zugehörigen Vorschläge für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan werden im Kapitel 7 angegeben.

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4 Seite 4 zum Bericht LL7057.1/01 INHALT Seite 1.) Zusammenfassung ) Situation und Aufgabenstellung Verkehrslärm Gewerbelärm ) Gewerbelärmuntersuchung Einkaufszentrum Baustoffhandel Mayrose Möbelhaus und Elektrofachmarkt BvL Arena Berechnungsverfahren zu Gewerbelärmemissionen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Geräuschimmissionen Verkehrslärmuntersuchung Ausgangsdaten zum Straßenverkehrslärm Ausgangsdaten zum Schienenverkehr Geräuschemissionen durch Schiffsverkehr Berechnungsverfahren zum Straßenverkehrslärm Berechnungsverfahren zum Schienenverkehr Berechnungsergebnisse zur Gewerbelärmsituation Gewerbelärm im Bestand Gewerbelärm in der Planung Berechnungsergebnisse zur Verkehrslärmsituation Passive Lärmschutzmaßnahmen ) Empfehlungen für textliche Festsetzungen zum Immissionsschutz ) Beurteilungsgrundlagen, Literatur ) Anlagen...38

5 Seite 5 zum Bericht LL7057.1/01 2.) Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Lingen (Ems) plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 "Alter Hafen". Das Bebauungsplangebiet befindet sich nördlich der Lindenstraße zwischen dem Alten Hafen und dem weiter nordöstlich gelegenen Einkaufszentrum. Die Anlage 1 zeigt die Lage des Bebauungsplangebietes sowie die geplanten Teilflächen eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), eines Mischgebietes (MI) sowie eines Sondergebietes Hotel (SO). Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse eingehalten bzw. ausgleichende Maßnahmen festgesetzt werden. Im Auftrag der Stadt Lingen (Ems) ist die Geräuschsituation durch Verkehrslärmeinwirkungen auf der Basis von vorliegenden Angaben zu den Verkehrsmengen auf der Lindenstraße, der Kurt- Schumacher-Brücke, der Darmer Hafenstraße sowie dem Kreisverkehr an der Lindenstraße zu ermitteln und zu beurteilen. Bei Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [2] durch die Verkehrslärmeinwirkungen sind entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu ermitteln und anzugeben. Des Weiteren werden Empfehlungen für die zugehörigen textlichen Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen angegeben. Weiterhin ist die Gewerbelärmbelastung durch den westlich des Alten Hafens gelegenen Baustoffhandel Mayrose, dem östlich gelegenen Einkaufszentrum, dem südlich gelegenen Möbelhaus und Elektrofachmarkt BvL sowie der sich in Planung befindlichen Emsland Arena mit einer Kapazität von 2.0 Zuschauern zu bestimmen. In einem weiteren Schritt soll im Auftrag der Stadt Lingen (Ems) ermittelt werden, wie sich - bezogen auf die Gewerbelärmsituation - die im südwestlichen Bereich an der Lindenstraße gelegene dreistöckige Hotelanlage auf die nördlich - außerhalb des Plangebietes liegende - geplante Wohnbebauung auswirkt, wenn die Baustoffhandlung Mayrose ausgelagert wird. Die Lage des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden gewerblichen Nutzungen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Anlage 9 zeigt die Gewerbelärmsituation nach der Auslagerung der Baustoffhandlung Mayrose. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind in Form eines gutachtlichen Berichtes vorzulegen.

6 Seite 6 zum Bericht LL7057.1/01 3.) Gebietsausweisung, schalltechnische Orientierungs- und Richtwerte 3.1 Verkehrslärm Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 173 "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) [22] ist die Ausweisung von Flächen mit dem Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), eines Mischgebietes (MI) sowie eines Sondergebietes Hotel (SO) vorgesehen. Gemäß dem Beiblatt 1 zu DIN [2] sind schalltechnische Orientierungswerte vorgegeben, die im Rahmen der städtebaulichen Planung anzustreben sind. Für die Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI) gelten die in der Tabelle 1 dargestellten schalltechnischen Orientierungswerte. Für das Sondergebiet Hotel (SO) wird als Schutzanspruch im Sinne einer Gemengelage ein Zwischenwert zwischen den schalltechnischen Orientierungswerten von Mischgebieten (MI) und Gewerbegebieten (GE) definiert. Tabelle 1 Gebietsausweisung und schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm Gebietsausweisung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN in db(a) bei Verkehrslärmeinwirkungen tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) 60 Sondergebiet Hotel (SO) 60/65 /55 Gewerbegebiet (GE) Der Beurteilungszeitraum tags ist die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, der Beurteilungszeitraum nachts umfasst den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

7 Seite 7 zum Bericht LL7057.1/01 Das Beiblatt 1 zu DIN [2] gibt Hinweise, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte sich oft nicht einhalten lassen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudestellung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Die nachfolgend aufgeführten Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [3] sollten jedoch im Rahmen der Bauleitplanung nicht ohne weitere Maßnahmen überschritten werden: Allgemeine Wohngebiete (WA): tags 59 db(a) nachts 49 db(a) Mischgebiet (MI): tags 64 db(a) nachts db(a) Gewerbegebiet (GE): tags 69 db(a) nachts 59 db(a) Diese Immissionsgrenzwerte sind im Sinne der 16. BImSchV [3] mit gesunden Wohnverhältnissen in der o. g. Gebietseinstufung vereinbar. 3.2 Gewerbelärm Die Beurteilung der Geräuschsituation für Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt gemäß TA Lärm [7]. Es gelten folgende Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [7]: Allgemeine Wohngebiete (WA) Mischgebiet (MI) Gewerbegebiet (GE) IRW = 55/40 db(a) tags/nachts IRW = 60/45 db(a) tags/nachts IRW = 65/ db(a) tags/nachts

8 Seite 8 zum Bericht LL7057.1/01 Für das Sondergebiet Hotel (SO) werden - im Sinne einer Gemengelage [21] - die folgenden Immissionsrichtwerte berücksichtigt: Sondergebiet Hotel (SO) IRW = 63/48 db(a) tags/nachts Der Beurteilungszeitraum tags ist die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Als Beurteilungszeitraum nachts ist bei einer Beurteilung gemäß TA Lärm [7] die lauteste Stunde in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu betrachten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. In Allgemeinen Wohngebieten sind Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit mit zu berücksichtigen. Nach Nummer 3.2.1, Abs. 7 der TA Lärm [7] setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Ermittlung der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraus. Die Bestimmung der Lärmvorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der betrachteten Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschreiten, da die Anlage dann im Sinne der TA Lärm [7] keinen relevanten Beitrag zur Gesamtlärmsituation liefert. Werden die Richtwerte anteilig um mindestens 10 db(a) unterschritten, so liegen die Immissionspunkte nicht mehr im Einwirkungsbereich der Anlage. Im vorliegenden Fall befinden sich im Umfeld des Bebauungsplangebietes Nr. 173 "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) die folgenden Gewerbelärmbelastungen: - östlich: - Einkaufszentrum - westlich: - Mayrose Lingen GmbH & Co. KG (im weiteren Baustoffhandel Mayrose) - südlich: - Bernhard van Lengerich (im weiteren Möbelhaus und Elektrofachmarkt BvL) - geplante Emsland Arena mit einer Kapazität von 2.0 Zuschauern (Arena 2.0)

9 Seite 9 zum Bericht LL7057.1/01 Mit Ausnahme des Möbelhauses und Elektrofachmarktes Bvl wurden die o. g. Gewerbebetriebe bereits in vorhergehenden Untersuchungen schalltechnisch untersucht [10; 11; 12; 13; 14]. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden die betriebstechnischen Daten zu diesen in der Nachbarschaft befindlichen Betrieben nochmals verifiziert und auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

10 Seite 10 zum Bericht LL7057.1/01 4.) Gewerbelärmuntersuchung Im Folgenden werden die Gewerbelärmbelastungen des Bebauungsplangebietes Nr. 173 "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) durch Gewerbelärmeinwirkungen von außerhalb des Bebauungsplangebietes dargestellt. Mit Ausnahme des Möbelhauses und Elektrofachmarktes BvL wurden die Gewerbelärmeinwirkungen teilweise in früheren schalltechnischen Untersuchungen betrachtet, sodass die vorliegende schalltechnische Untersuchung auch auf die vorhergehenden Untersuchungen zurückgreift [10; 11; 12; 13; 14]. 4.1 Einkaufszentrum Für die Beurteilung der durch den Lidl-Markt bzw. die sonstigen Märkte (KIK, TEDI) hervorgerufenen Geräuschimmissionen sind folgende Geräuschquellen relevant: - Kundenparkplatz (mit den entsprechenden Fahrwegen, Stellvorgängen, Türenschlagen, Einkaufswagen schieben) - Anlieferung durch LKW und Verladevorgänge - Lüftungs- und Kühlaggregate des Marktes Die Lage der im Einzelnen berücksichtigten Geräuschquellen ist dem Digitalisierungsplan der Anlage 2 zu entnehmen. Die Berechnungen und Verifizierungen der Parkplatznutzungen und Anlieferungen durch LKW erfolgten in [10]. a) Kundenparkplätze Bei der Beurteilung der Geräuschsituation sind u. a. die durch den Kundenparkplatz hervorgerufenen Geräuschemissionen als relevant einzustufen. Insgesamt ist die Ausweisung von 113 PKW- Stellplätzen vorgesehen. Hiervon befinden sich insgesamt 15 Stellplätze unterhalb der geplanten Bebauung (vergleichbar Garagen). Es ist von einer Öffnungszeit der Märkte von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr auszugehen. Ggf. ist der geplante zusätzliche Back-Shop schon vor 08:00 Uhr geöffnet.

11 Seite 11 zum Bericht LL7057.1/01 Im vorliegenden Fall wird zur Berechnung der Kundenfrequentierungen auf die vorliegende verkehrliche Expertise zur Einrichtung eines Verbrauchermarktes auf dem Gelände Autohaus Rosemeyer [10] zurückgegriffen. Gemäß dieser Expertise ist für das Verkehrsaufkommen des Verbrauchermarktes von PKW-Fahrten pro Werktag nach Abminderung durch Synergieeffekte (20 %) auszugehen. Zur Berücksichtigung von An- und Abfahrten vor bzw. nach den Öffnungszeiten werden bis zu 30 PKW-Bewegungen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie 30 PKW- Bewegungen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr berücksichtigt. b) Anlieferungen durch LKW Gemäß den Angaben der Lidl GmbH & Co. KG [10] ist mit folgenden Anlieferungen zum Lidl-Markt zu rechnen: - "Trockensortimentanlieferung" 1 LKW 7,5 t täglich, maximal 30 Paletten - "Frischesortimentanlieferung" 1 LKW 7,5 t täglich, maximal 5 Paletten - "Obst- und Gemüseanlieferung" 1 LKW 7,5 t täglich, maximal 5 Paletten - "Brotanlieferung" 1 LKW < 7,5 t täglich, maximal 1 Palette Die Anlieferungen erfolgen gemäß [10] in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr. Zur Betrachtung einer Maximalsituation wird davon ausgegangen, dass sämtliche Anlieferungen innerhalb der Ruhezeiten (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr) stattfinden können. Zusätzlich sind nach Angaben des Auftraggebers weitere Nutzungen auf dem Grundstück durch einen KIK- und TEDI-Markt, einen Back-Shop sowie einen Drogeriemarkt zu berücksichtigen. Hierfür werden folgende Ansätze in Anlehnung an vergleichbare Nutzungen getroffen. - Back-Shop: 1 LKW < 7,5 t (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr); manuelle Entladung - Drogeriemarkt: 1 LKW < 7,5 t (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr); manuelle Entladung - KIK-, TEDI-Markt: je 1 LKW 7,5 t (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr) mit durchschnittlich bis zu 3 Rollcontainern je LKW (Vergleichsansätze aus anderen Untersuchungen)

12 Seite 12 zum Bericht LL7057.1/01 Für den Back-Shop sowie den Drogeriemarkt wird von einer manuellen Entladung vor den jeweiligen Eingängen ausgegangen. Grundsätzlich ist die Anlieferung von der Parkplatzseite aus erforderlich, um unzulässige Geräuschimmissionen im Bereich der anliegenden Wohnnachbarschaft zu unterbinden. Für die Anlieferung und Verladung werden die Geräuschemissionen auf Grundlage der sogenannten LKW-Studie [18] ermittelt. c) Kühlaggregat LKW Der LKW für die Frischesortimentanlieferung ist mit einem Kühlaggregat ausgestattet. Für dieses Kühlaggregat wird auf der Grundlage von Literaturangaben für Standardgeräte [19] ein Schallleistungspegel von L W = 102 db(a) angesetzt. Für den Betrieb des Kühlaggregates des LKW während der Entladung wird eine durchschnittliche Betriebszeit nach Angaben der Lidl GmbH & Co. KG [10] von 20 Minuten angesetzt. Der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel beträgt somit: Kühlaggregat LKW: L WAr,1h = 97,2 db(a) Das Kühlaggregat wird - wie sämtliche Verladevorgänge - innerhalb der geschlossenen Anlieferzone angesetzt. d) Entladung Im Bereich der Entladung ergeben sich Geräusche, die in Anlehnung an [18] wie folgt berechnet werden: Verladegeräusche: L WAr = L WA,1h + 10 lg n - 10 lg (T r /1h) in db(a)

13 Seite 13 zum Bericht LL7057.1/01 mit L WA,1h = zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde in db(a) L WA,1h = 85 db(a) für Palettenhubwagen über Überladebrücke (Außenrampe) L WA,1h = 78 db(a) für Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand L WA,1h = 75 db(a) für Rollgeräusche auf dem Wagenboden n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r T r = Beurteilungszeit in h Im Folgenden werden die auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel ermittelt: Brotanlieferung Palettenhubwagen über Überladebrücke: L WAr,1h = 85 db(a) + 10 lg (2 1) L WAr,1h = 88,0 db(a) Rollgeräusche auf dem Wagenboden: L WAr,1h = 75 db(a) + 10 lg (2 1) L WAr,1h = 78,0 db(a) Trockensortimentanlieferung Palettenhubwagen über Überladebrücke: L WAr,1h = 85 db(a) + 10 lg (2 30) L WAr,1h = 102,8 db(a) Rollgeräusche auf dem Wagenboden: L WAr,1h = 75 db(a) + 10 lg (2 30) L WAr,1h = 92,8 db(a)

14 Seite 14 zum Bericht LL7057.1/01 Frischesortimentanlieferung Palettenhubwagen über Überladebrücke: L WAr,1h = 85 db(a) + 10 lg (2 5) L WAr,1h = 95,0 db(a) Rollgeräusche auf dem Wagenboden: L WAr,1h = 75 db(a) + 10 lg (2 5) L WAr,1h = 85,0 db(a) Obst- und Gemüseanlieferung Palettenhubwagen über Überladebrücke: L WAr,1h = 85 db(a) + 10 lg (2 5) L WAr,1h = 95,0 db(a) Rollgeräusche auf dem Wagenboden: L WAr,1h = 75 db(a) + 10 lg (2 5) L WAr,1h = 85,0 db(a) KIK-, TEDI-Markt je LKW: Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand: L WAr,1h = 78 db(a) + 10 lg (3 2) L WAr,1h = 85,8 db(a) Rollgeräusche auf dem Wagenboden: L WAr,1h = 75 db(a) + 10 lg (3 2) L WAr,1h = 82,8 db(a) Für den Back-Shop sowie den Drogeriemarkt wird von einer manuellen Entladung ohne relevante Geräuschemissionen ausgegangen.

15 Seite 15 zum Bericht LL7057.1/01 e) Geräuschemissionen der technischen Aggregate Zusätzlich zu den Fahrzeugbewegungen und Anliefergeräuschen etc., sind technische Außenaggregate zu berücksichtigen. Bei der schalltechnischen Untersuchung [11] konnten z. T. auch Herstellerangaben zu den vorhandenen technischen Aggregaten im Bereich des Einkaufszentrums ermittelt werden: Abluftgerät 1, Teilleistung Abluftgerät 2, Teilleistung Klimaanlage 1, Leistungsstufe 4 Klimaanlage 2, Leistungsstufe 4 Kühlverflüssiger Lidl Zu- und Abluftanlage Tanzschule L p < 40 db(a) in 3 m, laut Kampmann GmbH L p < 40 db(a) in 3 m, laut Kampmann GmbH L WA < 60 db(a), laut Kampmann GmbH L WA < 60 db(a), laut Kampmann GmbH L WA = 75 db(a), laut Linde AG L WA = 75 db(a), in Summe Vorgabe ZECH

16 Seite 16 zum Bericht LL7057.1/ Baustoffhandel Mayrose In den schalltechnischen Untersuchungen [11; 12] wurde die Gewerbelärmbelastung durch den Baustoffhandel Mayrose auf zwei - inzwischen errichtete - Wohngebäude im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 173 "Alter Hafen" ermittelt. Nach Angaben der Betriebsleitung der Mayrose Lingen GmbH & Co. KG [16] haben sich gegenüber der Untersuchung im Jahr 2010 keine relevanten Änderungen hinsichtlich der Betriebsabläufe und Betriebszeiten ergeben. Auch die nicht mehr aktive Schiffsverladung am Hafenkai soll weiterhin nicht wieder in Betrieb genommen werden. Daher sind auf dem Betriebsgelände des Baustoffhandels Mayrose weiterhin die folgenden Betriebsabläufe aus [11; 12] zu berücksichtigen: Tabelle 2 Betriebsabläufe beim Baustoffhandel Mayrose Bezeichnung der Schallquelle Anzahl Schallleistungspegel L WA Einwirkzeit tags/ Anzahl Bewegungen Radlader Komatsu WA db(a) 5,5 Stunden / Tag Gabelstapler (Diesel) Toyota SAS30 / LindeH30D db(a) jeweils 11 Stunden /Tag eigene LKW > 7,5 t 3 63 db(a)/m Fahrweg Kunden-LKW db(a)/m Fahrweg LKW-Anlieferung Schüttgut 2 63 db(a)/m Fahrweg je 5 An- und Abfahrten/Tag je 1 An- und Abfahrten/Tag je 1 An- und Abfahrten/Tag LKW-Anlieferung Schüttgut, Abkippen 2 je 94 db(a)/stunde 2 x Abkippen LKW-Anlieferung Baustoffe db(a)/m Fahrweg je 1 An- und Abfahrten/Tag PKW/ Kunden und Mitarbeiter ,5 db/(a) Parkbewegungen/Tag LKW-Stellvorgänge gesamt 68 85,5 db/(a) Parkbewegungen/Tag

17 Seite 17 zum Bericht LL7057.1/ Möbelhaus und Elektrofachmarkt BvL a) Kundenparkplätze Nach Angaben der Stadtverwaltung Lingen (Ems) [17] beträgt die Nettoverkaufsfläche des Möbelhauses und Elektrofachmarktes BvL 6903 m². Entsprechend der aktuellen Parkplatzlärmstudie [9] sind für Möbelhäuser in Kleinstädten 0,05 Bewegungen je 10 m² Nettoverkaufsfläche und Stunde in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu berücksichtigen. b) Anlieferungen durch LKW Für die Anlieferung von Möbeln bzw. Elektrogeräten werden im vorliegenden Fall 2 LKW täglich berücksichtigt. 4.4 Arena 2.0 Bei den Berechnungsansätzen zum Betrieb der geplanten Emslandarena wird auf die schalltechnische Untersuchung Nr. LL4806.6/01 vom [13] verwiesen. Hier werden die Ansätze für den Betrieb der Hallen während eines Konzertes differenziert erläutert. Die Ansätze zur Berechnung sind auch den Berechnungsdatenblättern der Anlage 3 zu entnehmen. Im Zuge des Projektfortschrittes wurde in [14] die zurzeit gültige Planung zur Emslandarena unter dem Stichwort "Arena 2.0" hinsichtlich der maximal möglichen Parkplatzentleerungen nach einem Konzert und einer Kapazität von 2.0 Zuschauern detailliert untersucht. In einer Maximalbetrachtung wird auch in der vorliegenden Untersuchung davon ausgegangen, dass in der lautesten Nachtstunde zum einen noch eine ½ Stunde eines Konzertes stattfindet und zum anderen die vollständige Entleerung aller Parkplätze der Emsland Arena erfolgt.

18 Seite 18 zum Bericht LL7057.1/ Berechnungsverfahren zu Gewerbelärmemissionen Parkplatzlärm Die Berechnungen der Geräuschemissionen der KFZ-Bewegungen (An- oder Abfahrt) auf den Parkflächen erfolgen nach dem Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [9]. Hiernach berechnet sich der Schallleistungspegel der Stellplätze wie folgt: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO +10 lg (B N) mit L W0 Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P + R-Parkplatz: L W0 = 63,0 db(a) K PA Zuschlag für die Parkplatzart K I Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren K D Schallanteil, der von den durchfahrenden KFZ verursacht wird K StrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen: B Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert N Bewegungshäufigkeit je Bezugsgröße und Stunde Für die Fahrwege auf dem Betriebsgelände werden die Geräuschemissionen auf der Grundlage der "LKW-Studie" [18] ermittelt. Die in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Parkplätze mit den zugehörigen Parkplatzarten, Zuschlägen und Größen sind der Anlage 3.1 zu entnehmen.

19 Seite 19 zum Bericht LL7057.1/01 Fahrgeräusche LKW L W = L W,1h ' + 10 lg n + 10 lg (l/1 m) - 10 lg (T/1 h) mit: L W,1h ' zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 LKW pro Stunde und 1 m Fahrstrecke Fahren: Rangieren: L WA,1h ' = 63 db(a)/m L WA,1h ' = 68 db(a)/m n Anzahl der LKW in der Teilzeit l Länge eines Streckenabschnittes in m T Teilzeit in h Stellgeräusche LKW Zusätzlich werden die Stell- und Startvorgänge der LKW berücksichtigt. Hierbei werden auf Basis der o. g. Studie folgende Ansätze (in Hinblick auf das 5-Sekunden-Taktmaximalpegelverfahren der TA Lärm [1]) getroffen: 1 x Anlassen (à 5 s) mit L WAmax = 100 db(a) 1 x Betriebsbremse (à 5 s) mit L WAmax = 108 db(a) 3 x Türenschlagen (je à 5 s) mit L WAmax = 100 db(a) 5 min. Leerlaufbetrieb mit L WA = 94 db(a)

20 Seite 20 zum Bericht LL7057.1/01 Die Stell- und Startvorgänge werden in einer Punkt- oder Flächenquelle zusammengefasst und mit einem auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel von L WAr,1h = 85,5 db(a) für LKW angesetzt. Die Anzahl der Fahrwege und Stellvorgänge werden im Berechnungsmodell [9] über Tagesgänge mit ihrer Anzahl je Stunde in der Betriebszeit rechnerintern berücksichtigt. Die Ansätze hierzu sind den detaillierten Berechnungsausdrucken der Anlage 5 zu entnehmen. 4.6 Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Geräuschimmissionen Die äquivalenten Dauerschalldruckpegel bei Mitwind L ft (DW), die sich an den betrachteten Immissionspunkten ergeben, werden gemäß DIN ISO [8] nach Gleichung (3) berechnet: L ft (DW) = L W + D C - A mit L ft (DW) äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwindbedingungen L W Schallleistungspegel D C Richtwirkungskorrektur A Dämpfung, die während der Schallausbreitung von der Punktquelle zum Empfänger vorliegt

21 Seite 21 zum Bericht LL7057.1/01 Die Dämpfung A wird berechnet mit: A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc mit A div Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung A atm Dämpfung auf Grund von Luftabsorption A gr Dämpfung auf Grund des Bodeneffektes A bar Dämpfung auf Grund von Abschirmung A misc Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) im langfristigen Mittel errechnet sich dann nach Gleichung (6) der DIN ISO [8]: L AT (LT) = L AT (DW) - C met Hierbei ist C met die meteorologische Korrektur zur Berücksichtigung der für die Schallausbreitung im Jahresmittel schwankenden Witterungsbedingung. Die Konstante C 0 zur Berechnung von C met wird im Sinne einer Maximalbetrachtung mit C 0 = 0 db(a) tags und nachts berücksichtigt. Bei der Immissionspegelberechnung werden die Geländetopografie, die Abschirmung und die Reflexionen an Gebäudefassaden berücksichtigt.

22 Seite 22 zum Bericht LL7057.1/01 5. Verkehrslärmuntersuchung 5.1 Ausgangsdaten zum Straßenverkehrslärm Die entsprechenden Ausgangsdaten für die Verkehrslärmuntersuchung wurden den schalltechnischen Untersuchungen LL4806.6/01 [13] und LB6047.2/01 [11] für die bestehende Verkehrslärmsituation entnommen. Als relevant wurden hier folgende Straßen betrachtet: - Lindenstraße - Darmer Hafenstraße - Kurt-Schumacher-Brücke - Lindenstraße nördlich des Kreisverkehrs - Kreisverkehr (die Hälfte aller Fahrzeugbewegungen zum und vom Kreisverkehr) Tabelle 3 Verkehrsdaten im Bestand, Jahresmittel Straße Abschnitt KFZ je Stunde LKW- Anteil in %* tags nachts tags nachts Lindenstraße südlich Kreisverkehr; Richtung Innenstadt Lindenstraße südlich Kreisverkehr; Richtung Schepsdorf Darmer Hafenstraße Kurt-Schumacher- Brücke Nord-Ost 415,06,63 2,9 2,7 Süd-West 379,0 48,44 3,0 2,8 Nord-Ost 415,06,63 2,9 2,7 Süd-West 379,0 48,44 3,0 2,8 Nord 101,31 13,25 3,2 1,6 Süd 104,69 15,88 3,9 2,8-880,93 112,17 3,9 2,8 Kreisverkehr ,0 174,0 9,2 5,2 <wird fortgesetzt>

23 Seite 23 zum Bericht LL7057.1/01 Tabelle 3 Verkehrsdaten im Bestand, Jahresmittel <Fortsetzung> Straße Abschnitt KFZ je 24 h LKW- Anteil in %* Lindenstraße nördlich Kreisverkehr; stadteinwärts Lindenstraße nördlich Kreisverkehr; stadtauswärts Lindenstraße nördlich Kreisverkehr; Abbieger Lidl * LKW Anteil entsprechend für Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, keine detaillierte Betrachtung. Der Mehrverkehr auf öffentlichen Straßen durch eine vollständige Parkplatzentleerung nach einem Konzert in der geplanten Arena 2.0 wurde in [13] eingehend untersucht. Tabelle 4 Verkehrsdaten für den anlagenbezogenen Mehrverkehr im Jahresmittel, bezogen auf nachts Straße Abschnitt KFZ je Stunde (nur PKW) nachts Lindenstraße Richtung Nord-Ost 7,29 Innenstadt Süd-West - Lindenstraße Richtung Nord-Ost - Schepsdorf Süd-West 7,19 Darmer Hafenstraße Nord 14,5 Süd 2,91 Die zulässigen Fahrgeschwindigkeiten sowie Beschaffung der Fahrbahnoberflächen wurden entsprechend der vor Ort aufgenommenen Gegebenheiten für die vorhandenen Straßen berücksichtigt.

24 Seite 24 zum Bericht LL7057.1/ Ausgangsdaten zum Schienenverkehr Die Ausgangsdaten zum Schienenverkehr wurden den Analysedaten 2009 und den Prognosedaten für das Jahr 2015 der DB AG [13] entnommen. In der Anlage sind die entsprechenden Daten aufgeführt. Grundsätzlich ist nach Angaben der DB AG von Betonschwellen mit Schotterbett auszugehen. 5.3 Geräuschemissionen durch Schiffsverkehr Zusätzlich ist die Geräuschsituation durch den Schiffsverkehr auf dem Dortmund-Ems-Kanal bei der Beurteilung der Gesamtverkehrslärmsituation mit einzubeziehen. Gemäß DIN [1] kann für die Schallimmissionen durch gewerblichen Schiffsverkehr auf Flüssen und Kanälen nach den RLS-90 [4] gerechnet werden, indem für die Berechnung anstelle eines Motorschiffes, Schleppzuges oder Schubverbandes 3 LKW mit der Geschwindigkeit von 80 km/h (entspricht L m,e = db(a)) angenommen werden. Der Anteil an Sportbooten sowie die hierdurch hervorgerufenen Geräuschemissionen sind in der Regel demgegenüber untergeordnet und werden bei der Berechnung vernachlässigt. Die für den Schiffsverkehr auf dem Dortmund-Ems-Kanal zu Grunde zu legenden Bewegungen wurden einer Angabe des Schifffahrtsbüros des Wasser- und Schifffahrtsamtes Meppen [13] entnommen. Demnach waren im Jahr 2007 im betroffenen Abschnitt Schiffe - bezogen auf 365 Tage - zu berücksichtigen. Dem entspricht im Mittel - bezogen auf Werktage (300 Tage pro Jahr) - ein Verkehrsaufkommen von 18 Schiffen pro Tag. Die Schleusenzeiten auf dem Dortmund-Ems-Kanal liegen zurzeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr, sodass sich sämtliche Schiffsbewegungen im Tageszeitraum abspielen.

25 Seite 25 zum Bericht LL7057.1/ Berechnungsverfahren zum Straßenverkehrslärm Die Berechnung der durch den KFZ-Verkehr verursachten Immissionspegel erfolgt nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 [4]. Danach wird der auf einem Fahrstreifen fließende Verkehr als eine Linienschallquelle in 0,5 m Höhe über der Mitte des Fahrstreifens betrachtet. Der Mittelungspegel eines Teilstückes der Linienschallquelle errechnet sich nach der Gleichung: L m,i = L m,e + D I + D S + D BM + D B mit L m,i Mittelungspegel von einem Teilstück in db(a) L m,e Emissionspegel für das Teilstück in db(a) Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Steigungen und Gefälle, einfache Reflexionen, maßgebliche stündliche Verkehrsstärke und prozentualen LKW-Anteil D I Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge: D I = 10 lg (l) in db(a) D S Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption in db(a) D BM Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung in db(a) D B Pegeländerung durch topografische und bauliche Gegebenheiten in db(a) Die Pegel der Teilstücke sind energetisch zum Mittelungspegel zusammenzufassen: 0,1 L m, i L 10 lg 10 m i

26 Seite 26 zum Bericht LL7057.1/01 mit L m Mittelungspegel von einer Straße in db(a) L m,i Mittelungspegel von einem Teilstück in db(a) Der Beurteilungspegel von einer Straße ist dann: L r = L m + K mit L r Beurteilungspegel von einer Straße in db(a) L m Mittelungspegel von einer Straße in db(a) K Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen 5.5 Berechnungsverfahren zum Schienenverkehr Bei der Berechnung des Emissionspegels gemäß Schall 03 [20] für ein Gleis bzw. ein Teilstück werden Züge gleicher Fahrzeugart, mit gleichem Anteil scheibengebremster Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit zu einzelnen Klassen zusammengefasst. Für jedes Gleis bzw. Teilstück wird dann der Emissionspegel L m,e nach folgender Gleichung bestimmt: L m, E 10 lg [ 0,1 ( DFz DD Dl Dv ) 10 ] i D Fb D Br D Bü D Ra Die Einflussgrößen der einzelnen Parameter sind: D Fz Einfluss der Fahrzeugart in db(a) D D Einfluss der Bremsbauart in db(a)

27 Seite 27 zum Bericht LL7057.1/01 D l Einfluss der Zuglänge in db(a) D v Einfluss der Zuggeschwindigkeit in db(a) D Fb Einfluss der Fahrbahn in db(a) hier: Schotterbett mit Betonschwellen: D Fb = 2 db(a) D Br Einfluss von Brücken in db(a) D Bü Einfluss von Bahnübergängen in db(a) D Ra Einfluss von Gleisbögen in db(a) Für die Berechnung des Beurteilungspegels werden die Gleise bzw. Bereiche in Teilstücke zerlegt. Die Zerlegung in Teilstücke erfolgt bei der Verwendung des Berechnungsprogramms SoundPLAN [5] der Braunstein + Berndt GmbH rechnerintern und wird im vorliegenden Fall nicht gesondert dokumentiert. Der Beurteilungspegel L r je Gleis errechnet sich nach folgender Gleichung: L r = L m,e + 19, lg l + D i + D S + D I + D BM + D Korr + S L m,e Emissionspegel je Gleis bzw. Teilstück, 25 m seitlich der Gleis-, Teilstück- bzw. Bereichsachse Die Parameter D i, D S, D I, D BM, D Korr haben folgende Bedeutung: D i Pegeldifferenz durch Richtwirkung der Schallabstrahlung in db(a) D S Pegeldifferenz durch den Abstand Emissionsort/Immissionsort in db(a) D I Pegeldifferenz durch Luftabsorption in db(a) D BM Pegeldifferenz durch Boden- und Meteorologie-Einfluss in db(a) D Korr Pegeldifferenz durch zusätzliche Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg in db(a) (z. B. Schallschutzwände, Streckenführung in Dammlage, Einschnitt etc.) S Korrekturfaktor um -5 db zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärmes gegenüber dem Straßenverkehrslärm (Schienenbonus) in db(a)

28 Seite 28 zum Bericht LL7057.1/01 6.) Berechnungsergebnisse 6.1 Berechnungsergebnisse zur Gewerbelärmsituation Gewerbelärm im Bestand Die Anlage 4 zeigt Rasterlärmkarten, die die Berechnungsergebnisse der Gewerbelärmsituation im Bestand im Plangebiet darstellen. Der Anlage 4.1 ist die Gewerbelärmsituation für den Tageszeitraum zu entnehmen. Hier ist ersichtlich, dass in einem kleinen Teilbereich im nordwestlichen Teil des Plangebietes der Immissionsrichtwert von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete (WA) geringfügig um < 0,5 d B(A) überschritten wird. Ursächlich hierfür ist der mögliche Betrieb zweier Gabelstapler von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Betriebsgelände des Baustoffhandels Mayrose, was einer Maximalbetrachtung entsprechen dürfte. Da damit nach mathematischer Rundung gerade der Richtwert eingehalten würde, sind keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich. Im übrigen Plangebiet werden die Immissionsrichtwerte entsprechend der geplanten Gebietsausweisungen tags unterschritten. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte entsprechend der geplanten Gebietsausweisungen im gesamten Plangebiet unterschritten Gewerbelärm in der Planung Im südwestlichen Teil des Plangebietes ist die Errichtung einer Hotelanlage geplant (Anlage 9), auf deren Südseite sowohl im Tageszeitraum als auch im Nachtzeitraum keine unzulässigen Schallimmissionen zu erwarten sind. Weiterhin ist in der zukünftigen Planung - unabhängig vom jetzigen Vorhaben - vorgesehen, den Betrieb des Baustoffhandels Mayrose aus dem Gebiet des Alten Hafens auszusiedeln, um auf dem dann ehemaligen Betriebsgelände weitere Gebiete für Wohnansiedlungen zu schaffen.

29 Seite 29 zum Bericht LL7057.1/01 Die Anlage 9 zeigt, dass sowohl tags als auch nachts an keinem der geplanten Gebäude eine Überschreitung der jeweiligen Immissionsrichtwerte zu erwarten ist, wenn - wie zurzeit geplant - das südlichste Wohnhaus am westlichen Kai des Alten Hafens als in einem Mischgebiet liegend betrachtet wird. Falls auch dieses Haus (wie auch die nördlich davon geplanten Wohnhäuser) wie in einem Allgemeinen Wohngebiet liegend zu bewerten ist, dann dürfen sich an den südöstlichen und südwestlichen Fassaden des südlichsten Wohngebäudes keine zu öffnenden Fenster von schützenswerten Räumen befinden. Die Wohngebäude westlich des Alten Hafens direkt an der Lindenstraße sind gemäß [13] wie in einem Mischgebiet liegend zu betrachten. Hier treten auch im Nachtzeitraum durch Gewerbelärm keine Überschreitungen des Immissionsrichtwertes für Mischgebiete auf. Dies ist dadurch bedingt, dass für den geplanten Betrieb der Arena Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind, die bereits im Bereich einer Wohnung im Gebäude des Möbelhauses die Einhaltung der Richtwerte für Mischgebiete gewährleisten und somit auch auf der gegenüberliegenden Seite der Lindenstraße unzulässige Gewerbelärmeinwirkungen vermeiden. 6.2 Berechnungsergebnisse zur Verkehrslärmsituation Die Berechnungsergebnisse zur Verkehrslärmsituation sind bei freier Schallausbreitung im Plangebiet der Anlage 6 für den Tages- und Nachtzeitraum im 1. Obergeschoss zu entnehmen. Die Anlage 7 zeigt die Verkehrslärmsituation als kombinierte Raster- und Gebäudelärmkarten für die Tages- und Nachtzeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung, für die Außenwohnbereiche tags und das 1. Obergeschoss tags und nachts. Die Berechnungsergebnisse der farbigen Lärmkarten sind wie folgt zu beurteilen:

30 Seite 30 zum Bericht LL7057.1/01 Wohn- und Aufenthaltsräume Für die Beurteilung zum Schutz der Wohn- und Aufenthaltsräume ist die Verkehrslärmsituation für die Tages- und Nachtzeit heranzuziehen. Bei der Berechnung unter Berücksichtigung bei freier Schallausbreitung im Plangebiet zeigt sich, dass sowohl tags als auch nachts der schalltechnische Orientierungswert teilweise überschritten wird. Die Überschreitungen liegen gemäß Beiblatt 1 zu DIN [2] im als Allgemeines Wohngebiet (WA) geplanten Bereich bei bis zu 8 db(a) im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum. Im geplanten Mischgebiet sind tags und nachts Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN [2] um bis zu 12 db(a) zu erwarten. Dies betrifft allerdings den Bereich bereits vorhandener Bebauung, deren Bestand gesichert werden soll. Im Sondergebiet Hotel betragen die Überschreitungen der Orientierungswerte eines Mischgebietes bis zu 9 db(a) tags und 10 db(a) nachts. Die Orientierungswerte eines Gewerbegebietes werden entsprechend um bis zu 4 db(a) tags und 5 db(a) nachts überschritten. Daher sind im Plangebiet Lärmpegelbereiche mit Anforderungen für passiven Lärmschutz festzusetzen. Die entsprechenden Anforderungen und Vorschläge für textliche Festsetzungen werden im Kapitel 7 angegeben. Während der Nachtzeit sind im Plangebiet Beurteilungspegel von mehr als db(a) zu erwarten. Da bei einem Beurteilungspegel > db(a) nachts kein ungestörtes Schlafen bei Fenstern in Spaltlüftung gewährleistet ist, sind in diesen Bereichen zusätzlich Festsetzungen zu schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und zum Schlafen geeignete Räume (wie z. B. Kinderzimmer) zu treffen. Außenwohnbereiche (Terrassen etc.) Für die Beurteilung der typischen Außenwohnbereiche wird in der Regel die Berechnungshöhe von 2 m über Gelände (Terrassenlage, s. Anlage 7.1) zu Grunde gelegt und der Orientierungswert bzw. Grenzwert tags für die Beurteilung herangezogen. Gemäß der 16. BImSchV [3] liegt hierbei der maßgebliche Immissionsort 2 m über der Mitte der als Außenwohnbereich genutzten Fläche.

31 Seite 31 zum Bericht LL7057.1/01 Da der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] mit den gesunden Wohnverhältnissen in den jeweiligen Gebietskategorien verträglich ist, kann im Rahmen der Abwägung - wenn andere Belange überwiegen - eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bis zu diesem Grenzwert hin ggf. toleriert werden. Es wird jedoch empfohlen, in den Bereichen, in denen der schalltechnische Orientierungswert tags überschritten wird, die Außenwohnbereiche im Schallschatten der dazugehörigen Gebäude zu errichten. Zur Verdeutlichung der Abschirmwirkung wurden die Berechnungen für die Außenwohnbereiche unter Berücksichtigung der derzeit vorhandenen Bebauung durchgeführt (Anlage 7). Wie die Berechnungsergebnisse für die typische Terrassenlage zeigen, wird im Plangebiet der schalltechnische Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db(a) tags um bis zu 7 db(a) überschritten. Im Sondergebiet Hotel (SO) wird der Orientierungswert von 60/65 db(a) tags um bis zu 9/4 db(a) überschritten. Im Mischgebiet (MI) wird - direkt am Kreisverkehr - der schalltechnische Orientierungswert tags um bis zu 9 db(a) überschritten Einzig auf den den Straßen abgewandten Gebäudeseiten ist fassadennah mit Beurteilungspegeln zu rechnen, die den Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [3] einhalten oder unterschreiten. In den Überschreitungsbereichen sind - bei Anwendung des Beiblattes 1 zu DIN [2] - Außenwohnbereiche ohne zusätzliche Abschirmmaßnahmen somit nicht zulässig. Daher sollten im Plangebiet schützenswerte Außenwohnbereiche nördlich im Schallschatten der Gebäude angeordnet werden. Gegebenenfalls sind dabei zusätzlich seitlich schallabschirmende Maßnahmen zu ergänzen. Die für die Außenwohnbereiche empfohlenen textlichen Festsetzungen werden im Kapitel 7 angegeben. Die Anlage 10 zeigt einen Ausblick, wie sich die Verkehrslärmsituation im Plangebiet durch die Errichtung der als Hotel geplanten 3-stöckigen Gebäudezeile entlang der Lindenstraße sowie dem weiteren, bereits genehmigten Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA) auf das dahinter liegende Mischgebiet auswirkt. Hier wird für die Freibereiche tags die deutliche Abschirmwirkung der Gebäude ersichtlich, wodurch in erheblichem Maße beruhigte Erholungszonen o. ä. entstehen können.

32 Seite 32 zum Bericht LL7057.1/ Passive Lärmschutzmaßnahmen Da im gesamten Plangebiet die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN [1] tags und nachts überschritten werden, sind zum Schutz der Wohn- und Aufenthaltsräume passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich und textlich festzusetzen. Im Sinne der Lärmvorsorge wurden die festzusetzenden Lärmpegelbereiche bei freier Schallausbreitung im Plangebiet ermittelt. Die Einstufung in die Lärmpegelbereiche erfolgt auf Basis der DIN 4109 [6] unter Zugrundelegung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch die Summe aus Gewerbe- und Verkehrslärmeinwirkungen für die Tageszeit. Für den Gewerbeanteil wird gemäß DIN 4109 [6] von einer zulässigen Ausschöpfung der jeweiligen Immissionsrichtwerte der einzelnen Gebietskategorien ausgegangen. Als Maximalbetrachtung wird hier somit davon ausgegangen, dass der entsprechende Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 db(a), für Mischgebiet (MI) von 60 db(a) und für das Sondergebiet Hotel (SO) von 63 db(a) ausgeschöpft wird. In der Anlage 8 sind die entsprechenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] für das vom Verkehrslärm am stärksten betroffene 1. OG dargestellt. Wie die Darstellung der Lärmpegelbereiche zeigt, ist das Plangebiet in die Lärmpegelbereiche II bis V einzustufen. Während der Nachtzeit sind im Plangebiet Beurteilungspegel von mehr als db(a) zu erwarten. Da bei einem Beurteilungspegel > db(a) nachts kein gesundes Schlafen bei Fenstern in Spaltlüftung gewährleistet ist, sind zusätzlich Festsetzungen zu schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und zum Schlafen geeignete Räume (wie z. B. Kinderzimmer) zu treffen.

33 Seite 33 zum Bericht LL7057.1/01 7.) Empfehlungen für textliche Festsetzungen zum Immissionsschutz Auf Grund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte tags bzw. nachts in Teilen des Plangebietes sind die entsprechenden Bereiche im Bebauungsplan zu kennzeichnen und die zugehörigen textlichen Festsetzungen zu regeln. Hierbei sind die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 zu DIN [2] maßgebend. Die Bereiche für die entsprechenden textlichen Festsetzungen sind der Anlage 8 zu entnehmen und entsprechend in die Planzeichnung zu übernehmen. Der Lärmpegelbereich II muss in der Regel nicht mehr festgesetzt werden, da die hier erforderlichen Schallschutzmaßnahmen bereits durch die aus der Energieeinsparverordnung resultierenden Anforderungen eingehalten werden. Somit wäre eine Festsetzung der Lärmpegelbereiche III bis V notwendig. Der in Anlage 8 dargestellte Lärmpegelbereich VI liegt gerade außerhalb des überbaubaren Bereiches und braucht daher nicht festgesetzt zu werden. Zusätzlich ist der Bereich zu kennzeichnen, in dem Lüftungseinrichtungen für zum Schlafen geeignete Räume auf Grund eines Beurteilungspegels > db(a) nachts erforderlich werden. Des Weiteren ist der Bereich für Festsetzungen zur Zulässigkeit von typischen Außenwohnbereichen zu kennzeichnen. Für die Formulierungen der textlichen Festsetzungen ergeben sich folgende Ausführungen: "Schallschutz von Wohn- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis V sind für Neubauten bzw. baugenehmigungspflichtige Änderungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 die folgenden erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R' W,res ) durch die Außenbauteile (Wandanteil, Fenster, Lüftung, Dächer etc.) einzuhalten:

34 Seite 34 zum Bericht LL7057.1/01 Lärmpegelbereich III Aufenthaltsräume von Wohnungen, Unterrichtsräume u. ä.: Büroräume u. ä.: erf. R' W,res = 35 db erf. R' W,res = 30 db Lärmpegelbereich IV Aufenthaltsräume von Wohnungen, Unterrichtsräume u. ä.: Büroräume u. ä.: erf. R' W,res = 40 db erf. R' W,res = 35 db Lärmpegelbereich V Aufenthaltsräume von Wohnungen, Unterrichtsräume u. ä.: Büroräume u. ä.: erf. R' W,res = 45 db erf. R' W,res = 40 db Schallschutz von Schlafräumen Im gekennzeichneten Bereich sind nachts bei Neubau bzw. baugenehmigungspflichtigen Änderungen im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern. Ausgenommen hiervon sind Schlafräume, die über Fenster an den vollständig straßenabgewandten Fassadenseiten belüftet werden. Schutz von typischen Aufenthaltsbereichen im Freien (Außenwohnbereiche) Im gekennzeichneten Bereich sind beim Neubau bzw. baugenehmigungspflichtigen Änderungen Außenwohnbereiche ohne zusätzliche schallabschirmende Maßnahmen nicht zulässig. Als schallabschirmende Maßnahme kann die Anordnung dieser Außenwohnbereiche im Schallschatten der Gebäude auf den der Lindenstraße abgewandten Seiten oder die Anordnung von zusätzlichen Lärmschutzwänden im Nahbereich verstanden werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass solche Lärmschutzwände so dimensioniert werden, dass sie eine Minderung des Verkehrslärms um das Maß der Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes tags bewirken."

35 Seite 35 zum Bericht LL7057.1/01 8.) Beurteilungsgrundlagen, Literatur Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschsituation im Bereich des Plangebietes werden folgende Normen, Richtlinien und Unterlagen herangezogen: [1] DIN Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung [2] Beiblatt 1 zu DIN Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - Berechnungsverfahren - [3] 16. BImSchV Ausgabe Juni 1990 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) [4] RLS-90 Ausgabe 1990 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Bundesminister für Verkehr) [5] Braunstein + Berndt GmbH, 712 Backnang Immissionsprognose-Software SoundPLAN, Version 6.5 vom [6] DIN 4109 Ausgabe Nov Schallschutz im Hochbau [7] TA Lärm Ausgabe Aug Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) [8] DIN ISO Ausgabe Okt Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [9] Parkplatzlärmstudie 6. Auflage 2007 Heft 89 aus der Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz

36 Seite 36 zum Bericht LL7057.1/01 [10] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh, Schalltechnischer Bericht Nr. LL1828.2/03 über die Ermittlung der Geräuschsituation in der Nachbarschaft eines geplanten Verbrauchermarktes mit komplementärem Einzelhandel (z. B. KIK-, TEDI-Markt) in Lingen (Ems), Lindenstraße [11] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh, Gewerbelärmuntersuchung Firma Mayrose und Emsland- Arena, Brief Nr. LL [12] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh, Schalltechnischer Bericht Nr. LB6047.1/01 über die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109 für das Bauvorhaben Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern am "Alten Hafen", Kanalgasse in Lingen (Ems) [13] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh, Schalltechnischer Bericht Nr. LL4806.6/01 über die zu erwartende Geräuschsituation in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. 140, Änderung Nr. 3, Baugebiet: "Festplatz/Markt- und Messehallen" durch eine anlagentypische Nutzung der Emsland-Arena am geplanten Standort an der Lindenstraße in Lingen (Ems) [14] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh, Ergebnisbrief zur weiterführenden schalltechnischen Untersuchung zur geplanten Emsland-Arena am Standort Lindenstraße in Lingen (Ems) Nr. LL [15] Grontmij GmbH, Frau Rolink, vom Planunterlagen als dwg-datei [16] Mayrose Lingen GmbH & Co. KG, Herr Schultejohanns, Telefonat am zur Aktualität der in [11; 12] zu Grunde gelegten Betriebsvorgänge [17] Stadtverwaltung Lingen (Ems), Frau Herlyn, Telefonat am zur Nettoverkaufsfläche des Möbelhauses und Elektrofachmarktes BvL

37 Seite 37 zum Bericht LL7057.1/01 [18] Hessischen Landesanstalt für Umwelt vom Heft 192 aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" [19] Landesumweltamtes Nordrhein- Westfalen (LUA NRW) vom August 2000 "Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW", Merkblätter Nr. 25 aus der Schriftenreihe des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA NRW) [20] Schall 03 Ausgabe 1990 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen [21] Stadt Lingen, Besprechungstermin am zur Gebietseinstufung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 173 "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) [22] Grontmij GmbH, Herr Großpietsch, vom überarbeitete Planunterlagen als dwg-datei

38 Seite 38 zum Bericht LL7057.1/01 9.) Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 173 Baugebiet "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems) Anlage 2: Übersichtslageplan der Berechnungsmodelle Anlage 3: Berechnungsdatenblätter zur Gewerbelärmsituation Anlage 4: Rasterlärmkarten zur Gewerbelärmsituation 4.1 Tageszeitraum 4.2 Nachtzeitraum Anlage 5: Berechnungsdatenblätter zur Verkehrslärmsituation Anlage 6: Rasterlärmkarten zur Verkehrslärmsituation 6.1 Tageszeitraum 6.2 Nachtzeitraum Anlage 7: Raster- und Gebäudelärmkarten zur Verkehrslärmsituation 7.1 Tageszeitraum Außenwohnbereiche 7.2 Tageszeitraum 1. Obergeschoß 7.2 Nachtzeitraum 1. Obergeschoß Anlage 8: Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Anlage 9: Gebäudelärmkarten zur Gewerbelärmsituation nach Auslagerung der Baustoffhandlung Mayrose 9.1 Tageszeitraum 9.2 Nachtzeitraum Anlage 10: Raster- und Gebäudelärmkarten zur Verkehrslärmsituation - Ausblick - Tageszeitraum Außenwohnbereiche

39 Anlage 1: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 173 Baugebiet "Alter Hafen" der Stadt Lingen (Ems)

40 12a. 110/4 147/ /1 12b. Fußgängerbrücke /1 Bad straße 260/ /1 110/3 144/2 110/2 Rad- und Fußweg /7 Uferlinie Uferlinie 144/ /5 140/ /1 629/111 48/ /6 633/ / / /109 F+R 46/ /8 F+R F+R 129/ ,6 Kartengrundlage: Flur 10/ Landkreis Emsland Gemeinde: Stadt Lingen (Ems) Flur: 9 und 10 Gemarkung: Lingen Maßstab 1:1000 Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und von Standartpräsentationen ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zulässig. ( 5 Abs. 3 Nds. Gesetz über das amtliche Liegenschaftskarte (Standartpräsentation) Erlaubnis des LGLN RD Meppen (Katasteramt Lingen) 9. 48/15 420/ Schotterweg MI 48/ /11 ÖbVerm.-Ing. Illguth und Illguth-Karanfil Geschäftsbuch Nr. 11/09 (Bitte bei Rückfragen angeben) Am o 3 140/ /2 Wallanlage 6.68 Spundwand LH min. 4 m FD WA ,4 o FD /1 WA 264/12 123/ /1 Wasserstandshöhe= 5,70 Spundwand Uferlinie MI 2 III / /59 129/39 129/66 o 0,6 SD Wohnhaus im Bau Kurze Straße a II III LH min. 4 m Alter Hafen Spundwand SO Hotel Waage 129/ /1 MI 7.11 F+R 0,8 a FD 114/ / Spundwand LH min. 4 m 7.03 Zufahrt 679/94 Ø 18 m F+R 5.79 F+R V Böschungs- -unter- III /4 Ø 18 m 257/7 94/46 MI /4 F+R 2 F+R 9. 94/11 SO Hotel - kante 122/2 94/12 94/47 129/ WA /3 7a / /48 94/ / /41 29 Wohnhs. i. Bau F+R SO Hotel 1 Zufahrt max. 8 m Kanalgasse III III 8.04 Lindenstraße L / /13 GFL LH min. 4 m Linden d=0, (Straße) 94/45 94/30 94/9 100/14 max. 30 m 5. 6a. 6. 4a /4 94/4 94/ / MI III Zufahrt Rad- und Fußweg 95/ /11 D WA /93 0,4 o FD 1 94/39 Straße 1 D /4 Bürgersteig 100/ /16 0,6 99/7 98/ MI o 91/2 96/ /6 Flur 9/ /24 18.

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