Deutscher Caritasverband

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutscher Caritasverband"

Transkript

1 Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Einleitung/Grundsätze I. Anlagen 3 und 3 a zu den AVR: Regelvergütung II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III. Anlage 2a und 2c zu den AVR IV. Dozenten und Lehrkräfte V. Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR VI. Anlage 2d zu den AVR VII. Anlage 7 zu den AVR VIII. Anlage 14 zu den AVR IX. Einmalzahlung 2009 B. Umfang der Arbeitszeit C. Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und Anlage 7 zu den AVR I. Anlage 1b zu den AVR II. Anlage 7a AVR D. Anhang C zu den AVR E. In-Kraft-Treten Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

2 A. Einleitung/Grundsätze 1. Die Regelvergütungstabellen der neuen Anlagen 3 und 3a zu den AVR werden vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 mit den Werten Stand ( ohne Erhöhung ) festgesetzt. In den Vergütungsgruppen sowie KR 1 und KR 2 der Anlagen 2 a und c werden die Regelvergütungstabellen i. H. v. 50,.- für den Zeitraum 1.Januar 2008 bis 30.Juni 2008 abgesenkt. 2. Die Werte der Regelvergütungstabellen nach Nr. 1 werden für die Vergütungsgruppen 9 bis 1 der Anlagen 2, 2b und 2d AVR sowie für die Vergütungsgruppen Kr 3 bis Kr 14 der Anlagen 2a und 2c AVR vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 um 50,- Euro und anschließend um 1,6% erhöht. Eine weitere Erhöhung dieser Werte um 4,3 % gilt ab dem1. Januar Die Werte der Regelvergütungstabellen nach Nr. 1 werden für die Vergütungsgruppen 12 bis 10 der Anlage 2 AVR sowie für die Vergütungsgruppen Kr 1 bis Kr 2 der Anlagen 2a und 2c AVR ab dem 1. Juli 2008 um 1,6% erhöht. Eine weitere Erhöhung dieser Werte um 4,3 % gilt ab 1. Januar Alle Mitarbeitererhalten vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 eine monatliche Zulage. Diese bemisst sich nach der Differenz zwischen der Regelvergütung die dem Mitarbeiter im Juni 2008 zustand oder zugestanden hätte und der Regelvergütung die ihm für Juli 2008 zusteht. 4a. Mitarbeiter die in Vergütungsgruppen 12 bis 10 der Anlage 2 AVR sowie Kr 1 Ziffer. 1 und Kr 2 Ziffern 3 und 4 der Anlagen 2a und 2c AVR eingruppiert sind, erhalten zusätzlich für die Monate Juli bis Dezember 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,- Euro. 4b. Mitarbeiter die in Vergütungsgruppen Kr 2 Ziffern 1 und 2 der Anlagen 2a und 2c AVR eingruppiert sind, erhalten zusätzlich für die Monate Juli bis Dezember 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,80 Euro. 4c Teilzeitbeschäftigte erhalten die jeweiligen Teilbeträge der Zulagen, die dem Verhältnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht. Seite: 2

3 I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR: Regelvergütung Regelvergütung Anlage 3 AVR bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , ,38 1a 3.271, , , , , , , , , , , ,53 1b 3.029, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,19 4a 2.436, , , , , , , , , ,50 4b 2.271, , , , , , , , , ,31 5b 2.125, , , , , , , , , ,01 5c 1.971, , , , , , , , ,22 6b 1.864, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 9a 1.621, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,21 Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

4 Regelvergütung Anlage 3a AVR bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr Kr , , , , , , , , ,39 Kr , , , , , , , , ,76 Kr , , , , , , , , ,30 Kr , , , , , , , , ,03 Kr , , , , , , , , ,14 Kr , , , , , , , , ,99 Kr , , , , , , , , ,36 Kr , , , , , , , , ,82 Kr , , , , , , , , ,45 Kr 5a 2.066, , , , , , , , ,56 Kr , , , , , , , , ,39 Kr , , , , , , , , ,79 Kr , , , , , , , , ,86 Kr , , , , , , , , ,84 Kr , , , , , , , , ,04 Seite: 4

5 Regelvergütung Anlage 3 AVR Regelvergütungstabelle bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , ,36 1a 3.374, , , , , , , , , , , ,76 1b 3.129, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,22 4a 2.526, , , , , , , , , ,93 4b 2.358, , , , , , , , , ,76 5b 2.209, , , , , , , , , ,03 5c 2.053, , , , , , , , ,71 6b 1.944, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,15 9a 1.698, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,29 Seite: 5

6 Regelvergütung Anlage 3a AVR Regelvergütungstabelle bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr Kr , , , , , , , , ,10 Kr , , , , , , , , ,08 Kr , , , , , , , , ,55 Kr , , , , , , , , ,98 Kr , , , , , , , , ,59 Kr , , , , , , , , ,19 Kr , , , , , , , , ,56 Kr , , , , , , , , ,24 Kr , , , , , , , , ,71 Kr 5a 2.150, , , , , , , , ,18 Kr , , , , , , , , ,84 Kr , , , , , , , , ,07 Kr , , , , , , , , ,93 Kr , , , , , , , , ,98 Kr , , , , , , , , ,55 Seite: 6

7 Regelvergütung Anlage 3 AVR Tabelle der Zulagen bis Verg.- Beträge der Zulagen in Stufen Gr ,41 112,44 117,47 120,11 122,74 125,38 128,02 130,66 133,29 135,93 138,57 140,98 1a 103,15 107,49 111,82 114,24 116,66 119,07 121,49 123,90 126,32 128,73 131,15 132,23 1b 99,28 103,00 106,72 109,09 111,45 113,82 116,19 118,55 120,92 123,29 124, ,90 100,08 103,26 105,23 107,20 109,17 111,15 113,12 115,09 117,06 118, ,69 95,42 98,16 99,96 101,76 103,56 105,36 107,16 108,96 110,76 111,03 4a 89,78 92,12 94,46 96,04 97,62 99,20 100,77 102,35 103,93 105,43 4b 87,14 89,11 91,09 92,47 93,85 95,23 96,61 97,99 99,37 100,45 5b 84,80 86,40 88,08 89,31 90,50 91,68 92,86 94,04 95,23 96,02 5c 82,34 83,58 84,87 85,95 87,08 88,21 89,35 90,48 91,49 6b 80,62 81,66 82,70 83,43 84,18 84,94 85,72 86,56 87,40 88, ,08 79,95 80,81 81,43 82,04 82,65 83,27 83,92 84,56 84, ,66 78,38 79,10 79,57 79,99 80,41 80,84 81,26 81,68 82,10 82,51 9a 76,74 77,29 77,83 78,25 78,67 79,09 79,52 79,94 80, ,11 76,70 77,29 77,74 78,14 78,54 78,94 79, ,15 24,63 25,12 25,56 25,97 26,37 26,77 27,17 27, ,77 23,15 23,53 23,83 24,13 24,42 24,72 25,01 25, ,55 21,93 22,31 22,60 22,90 23,20 23,49 23,79 24,08 Seite: 7

8 Regelvergütung Anlage 3a AVR Tabelle der Zulagen bis Verg.- Beträge der Zulagen in Stufen Gr Kr ,70 112,50 114,30 115,70 117,11 118,51 119,91 121,31 122,71 Kr ,31 106,11 107,91 109,31 110,71 112,11 113,51 114,91 116,32 Kr ,07 101,75 103,42 104,73 106,03 107,34 108,64 109,95 111,25 Kr 11 97,22 98,83 100,44 101,69 102,94 104,20 105,45 106,70 107,95 Kr 10 94,49 95,99 97,48 98,64 99,80 100,96 102,13 103,29 104,45 Kr 9 91,99 93,37 94,75 95,83 96,90 97,98 99,05 100,13 101,20 Kr 8 89,66 90,94 92,22 93,22 94,22 95,21 96,21 97,20 98,20 Kr 7 87,54 88,72 89,90 90,82 91,74 92,66 93,58 94,50 95,42 Kr 6 85,04 86,12 87,21 88,05 88,89 89,73 90,58 91,42 92,26 Kr 5a 83,86 84,88 85,89 86,68 87,47 88,25 89,04 89,83 90,62 Kr 5 83,06 84,01 84,97 85,72 86,46 87,21 87,95 88,70 89,45 Kr 4 81,60 82,45 83,30 83,96 84,63 85,29 85,95 86,61 87,28 Kr 3 80,24 80,97 81,69 82,25 82,82 83,38 83,94 84,51 85,07 Kr 2 27,91 28,55 29,18 29,67 30,17 30,66 31,15 31,65 32,14 Kr 1 26,75 27,31 27,88 28,32 28,76 29,20 29,63 30,07 30,51 Seite: 8

9 Regelvergütung Anlage 3 AVR Regelvergütungstabelle Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , ,79 1a 3.520, , , , , , , , , , , ,30 1b 3.263, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,85 4a 2.634, , , , , , , , , ,29 4b 2.459, , , , , , , , , ,52 5b 2.304, , , , , , , , , ,67 5c 2.141, , , , , , , , ,00 6b 2.028, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,90 9a 1.771, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,05 Seite: 9

10 Regelvergütung Anlage 3a AVR Regelvergütungstabelle Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr Kr , , , , , , , , ,64 Kr , , , , , , , , ,15 Kr , , , , , , , , ,80 Kr , , , , , , , , ,22 Kr , , , , , , , , ,27 Kr , , , , , , , , ,99 Kr , , , , , , , , ,16 Kr , , , , , , , , ,26 Kr , , , , , , , , ,11 Kr 5a 2.242, , , , , , , , ,08 Kr , , , , , , , , ,54 Kr , , , , , , , , ,85 Kr , , , , , , , , ,69 Kr , , , , , , , , ,74 Kr , , , , , , , , ,87 Seite: 10

11 II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR Die Regionalkommission Bayern legt in Abschnitt V Buchstabe B und C Absatz (a) und (b) der Anlage 1 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Kinderzulage fest: B Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis nach dem 30. Juni 2008 begonnen hat. Mitarbeiter deren Dienstverhältnis nach dem 30. Juni 2008 begonnen hat, erhalten für jedes berücksichtigungsfähige Kind eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 90,00 Euro. C Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2008 bestanden hat (Besitzstandsregelung). (a) Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2008 bestanden hat, erhalten für jedes berücksichtigungsfähige Kind eine Kinderzulage. Sie beträgt vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 monatlich 92,02 Euro, ab dem 1. Januar 2009 monatlich 95,98 Euro. (b) Die Kinderzulage erhöht sich vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 nach folgender Tabelle für: Mitarbeiter nach den Vergütungsgruppen für das erste zu berücksichtigende Kind für jedes weitere zu berücksichtigende Kind 12, 11, 10, 9 und Kr 1 5,19 Euro 25,97 Euro 9a und Kr 2 5,19 Euro 20,78 Euro 8 5,19 Euro 15,59 Euro Die Kinderzulage erhöht sich ab dem 1. Januar 2009 nach folgender Tabelle für Mitarbeiter nach den Vergütungsgruppen für das erste zu berücksichtigende Kind für jedes weitere zu berücksichtigende Kind 12, 11, 10, 9 und Kr 1 5,42 Euro 27,09 Euro 9a und Kr 2 5,42 Euro 21,67 Euro 8 5,42 Euro 16,26 Euro Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

12 III. Anlagen 2a und 2c zu den AVR 1. Die Regionalkommission Bayern legt in Anlage 2a zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest: Diese Mitarbeiter erhalten vom 1.Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,80 Euro und ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98 Euro. 2. Die Regionalkommission Bayern legt in Anlage 2c zu den AVR in der Hochziffer 1a in den Ziffern 1 und 2 der Vergütungsgruppe Kr 2 die Höhe der Zulage fest: Diese Mitarbeiter erhalten ab dem 1. Januar 2008 eine monatliche Zulage in Höhe von 50,80 Euro und ab dem 1. Januar 2009 eine monatliche Zulage in Höhe von 52,98 Euro. IV. Dozenten und Lehrkräfte Die Regionalkommission Bayern legt in Abschnitt IV der Anlage 1 zu den AVR ab dem 1. Januar für Dozenten und Lehrkräfte, die nach Ziffer VI der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1 bis 12 der Anlage 2 zu den AVR nicht unter die Anlage 2 zu den AVR fallen, die Höhe der Regelvergütungskürzungen fest: Dozenten und Lehrkräfte Bei Dozenten und Lehrkräften der Vergütungsgruppen 2 bis 5b nach Ziffer VI der Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2 zu den AVR wird die Regelvergütung ab dem 1. Januar 2008 um 71,62 Euro, ab dem 1. Juli 2008 um 72,77 Euro und ab dem 1. Januar 2009 um 75,90 Euro gekürzt; für Lehrkräfte der Vergütungsgruppen 5c bis 8 wird die Regelvergütung ab dem 1. Januar 2008 um 64,46 Euro, ab dem 1. Juli 2008 um 65,49 Euro und ab dem 1. Januar 2009 um 68,31 Euro gekürzt. V. Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR Die Regionalkommission Bayern legt in Anmerkung 2 in Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Weihnachtszuwendung fest: Wegen der Festschreibung der Weihnachtszuwendung beträgt abweichend von Abs. des Unterabsatz 1 Satz 1 der Bemessungssatz für die Weihnachtszuwendung vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember ,84 v. H. und ab 1. Januar ,51 v. H. Seite: 12

13 VI. Anlage 2d zu den AVR Die Regionalkommission Bayern legt in den Anmerkungen A F zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1a bis 9 der Anlage 2d zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Vergütungsgruppenzulage fest: A Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 84,63 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 88,27 Euro. B Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 101,56 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 105,93 Euro. C Diese Mitarbeiter erhalten eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 112,02 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 116,99 Euro, frühestens jedoch nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 5c. D E F Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 124,19 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 129,53 Euro. Diese Mitarbeiter erhalten nach sechsjähriger Tätigkeit in dieser Ziffer eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 103,49 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 107,94 Euro. Diese Mitarbeiter erhalten nach vierjähriger Bewährung in dieser Ziffer eine monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 137,81 Euro, ab 1. Januar 2009 in Höhe von 143,73 Euro. Seite: 13

14 VII. Anlage 7 zu den AVR Die Regionalkommission Bayern legt in Anlage 7 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe Ausbildungsvergütungen und Entgelte fest: 1. Die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Schüler an Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen, Hebammenschulen sowie an Altenpflegeschulen gemäß 1 Abs. (a) Satz 2 Abschnitt B II der Anlage 7 zu den AVR wird wie folgt geändert: Sie beträgt ab 1. Januar 2008: im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr 799,06 Euro 858,57 Euro 954,44 Euro 2. Die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer ge-mäß 1 Abs. (a) Satz 2 Abschnitt CII der Anlage 7 zu den AVR wird wie folgt geändert: Sie beträgt ab 1. Januar ,93 Euro. 3. Die Höhe des Entgelts für Praktikanten nach abgelegtem Examen gemäß 1 Abs. (a) Satz 2 Buchstabe D wird unter Streichung des Verheiratetenzuschlages wie folgt geändert: Sie beträgt ab 1. Januar 2008 für: 1. Pharmazeutisch-technische Assistent(inn)en 1.254,09 Euro 2. Masseure und med. Bademeister/-innen 1.201,25 Euro 3. Sozialarbeiter/-innen 1.463,16 Euro 4. Sozialpädagog(inn)en 1.463,16 Euro 5. Erzieher/-innen 1.254,09 Euro 6. Kinderpfleger/-innen 1.201,25 Euro 7. Altenpfleger/-innen 1.254,09 Euro 8. Haus- und Familienpfleger/-innen 1.254,09 Euro 9. Heilerziehungshelfer/-innen 1.201,25 Euro 10. Heilerziehungspfleger/-innen 1.311,67 Euro 11. Arbeitserzieher/-innen 1.311,67 Euro 12. Rettungsassistent(inn)en 1.201,25 Euro 4. Die Höhe des Entgelts für Auszubildende gemäß 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. E der Anlage 7 zu den AVR wird wie folgt geändert: Es beträgt ab 1. Januar 2008: im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr im vierten Ausbildungsjahr 687,34 Euro 736,15 Euro 780,93 Euro 843,06 Euro Seite: 14

15 VIII. Anlage 14 zu den AVR Die Regionalkommission Bayern legt in 7 Absatz 1 der Anlage 14 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe des Urlaubsgeld wie folgt fest: Das Urlaubsgeld beträgt a) für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 1 bis 5b der Anlagen 2, bzw. 2b und 2d zu den AVR und der Vergütungsgruppen Kr 14 bis Kr 7 der Anlagen 2a und 2c zu den AVR 255,65 Euro, b) für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 5c bis 12 der Anlagen 2 bzw. 2b und 2d zu den AVR und der Vergütungsgruppen Kr 6 bis Kr 1 der Anlagen 2a und 2c zu den AVR 332,34 Euro, c) für den gemäß der Anlage 7 zu den AVR zu seiner Ausbildung Beschäftigten 255,65 Euro. IX. Einmalzahlung 2009 Die Regionalkommission Bayern legt in Abschnitt IIIb Absatz (a) der Anlage 1 zu den AVR die Höhe der Einmalzahlung 2009 wie folgt fest: IIIb Einmalzahlung für das Jahr 2009 (a) Die Mitarbeiter, die nicht dem Geltungsbereich der Anlage 7 zu den AVR fallen, erhalten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225,00 Euro, die mit den Bezügen für den Monat Januar 2009 ausgezahlt wird. B. Umfang der Arbeitszeit Die Regionalkommission Bayern legt in 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der Anlage 5 zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit fest: Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter beträgt vom 1. Januar 2008 bis zum durchschnittlich 38,5 Stunden in der Woche, ab dem durchschnittlich 39,0 Stunden in der Woche. Bei der Erhöhung der Arbeitszeit haben die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter ein Wahlrecht, ob sie eine entsprechende Reduzierung ihrer Vergütung bei gleich bleibender Arbeitszeit, oder eine anteilige Erhöhung der Arbeitszeit ohne zusätzliche Vergütungserhöhung akzeptieren, soweit betriebliche Interessen nicht entgegenstehen. Seite: 15

16 C. Überleitungs- und Besitzstandsregelungen zu Anlage 1 und Anlage 7 zu den AVR I. Anlage 1b zu den AVR 1. Die Regionalkommission Bayern legt in 2 Absatz 1 der Anlage 1b ab dem 1. Januar die Höhe der Zulage fest: 2 Zulage für die Vergütungsgruppen 12 bis 10 der Anlage 2 zu den AVR sowie die Vergütungsgruppen Kr 1 Ziffer 1 und Kr 2 Ziffern 3 und 4 der Anlagen 2a und 2c zu den AVR (1) Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppen 12 bis 10 der Anlage 2 zu den AVR sowie in die Vergütungsgruppen Kr 1 Ziffer 1 und Kr 2 Ziffern 3 und 4 der Anlagen 2a und 2c zu den AVR eingruppiert sind, erhalten ab 1. Januar 2008 eine Zulage in Höhe von 50,00 Euro. 2. Die Regionalkommission Bayern legt in 3 Absatz 1 und 2 der Anlage 1b zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest: 3 Zulage aufgrund des Wegfalls des ehegattenbezogenen Ortszuschlages der Stufe 2 in Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR (1) Mitarbeiter, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf ehegattenbezogenen Ortszuschlag der Stufe 2 gemäß Abschnitt V der Anlage 1 und Anlage 4 zu den AVR mit Stand zum 31. Dezember 2007 gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen eine monatliche ehegattenbezogene Besitzstandszulage. (2) Die Zulage nach Absatz 1 beträgt monatlich: Für Mitarbeiter der Vergütungsgruppen vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ab 1. Januar bis 2, Kr 14, Kr ,61 Euro 113,28 Euro 3 bis 5b, Kr 12 bis Kr 7 108,61 Euro 113,28 Euro 5c bis 12, Kr 6 bis Kr 1 103,45 Euro 107,90 Euro Seite: 16

17 II. Anlage 7a AVR Die Regionalkommission Bayern legt in 2 Absatz 1 der Anlage 7a zu den AVR ab dem 1. Januar 2008 die Höhe der Besitzstandszulage fest: 2 Zulage aufgrund des Wegfalls des Verheiratetenzuschlags in Abschnitt D der Anlage 7 zu den AVR (1) Praktikanten, die bis zum 30. Juni 2008 einen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag gemäß Abschnitt D der Anlage 7 zu den AVR gehabt haben, erhalten ab dem 1. Januar 2008 stattdessen eine monatliche Zulage in Höhe von 65,45 Euro und ab dem 1. Januar 2009 in Höhe von 68,26 Euro. Seite: 17

18 D. Anhang C zu den AVR Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Höhe der Vergütung für Einrichtungen, die unter Anhang C zu den AVR und die Sonderregelung Berlin fallen Abschnitt III A der Anlage 1 zu den AVR 1. Die Regionalkommission Bayern legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Höhe der Regelvergütung nach der im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen gemäß Anhang C fest. 2. Die Regionalkommission Bayern legt für die unter die Anlage 2 zu den AVR fallenden Mitarbeiter mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Höhe der Regelvergütung nach der im Anschluss wiedergegebenen Fassung der Anlage 3 zu den AVR für die Einrichtungen gemäß Anhang C fest. Seite: 18

19 Regelvergütung Anhang C AVR bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , , ,32 1a 3.384, , , , , , , , , , , , ,60 1b 3.076, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,56 4a 2.379, , , , , , , , , , , , ,81 4b 2.228, , , , , , , , , , , , ,11 5b 2.041, , , , , , , , , , , , ,77 5c 1.927, , , , , , , , , , , , ,35 6b 1.856, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,15 9a 1.621, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,39 Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

20 Regelvergütung Anhang C AVR Regelvergütungstabelle bis Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , , ,39 1a 3.489, , , , , , , , , , , , ,83 1b 3.176, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,60 4a 2.468, , , , , , , , , , , , ,44 4b 2.314, , , , , , , , , , , , ,91 5b 2.125, , , , , , , , , , , , ,81 5c 2.009, , , , , , , , , , , , ,71 6b 1.936, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,70 9a 1.698, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,84 Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

21 Regelvergütung Anhang C AVR Tabelle der Zulagen bis Verg.- Beträge der Zulagen in Stufen Gr ,72 111,33 113,94 116,56 119,17 121,78 124,39 127,01 129,62 132,23 134,84 137,46 140,07 1a 104,95 106,98 109,01 111,04 113,07 115,10 117,13 119,16 121,19 123,22 125,25 127,28 129,23 1b 100,02 101,97 103,92 105,87 107,82 109,78 111,73 113,68 115,63 117,58 119,53 121,49 123, ,68 98,47 100,26 102,06 103,85 105,64 107,43 109,23 111,02 112,81 114,60 116,40 116, ,78 93,31 94,83 96,36 97,89 99,42 100,95 102,47 104,00 105,53 107,06 108,59 110,04 4a 88,87 90,27 91,67 93,06 94,46 95,86 97,26 98,66 100,05 101,45 102,85 104,25 105,63 4b 86,45 87,56 88,67 89,78 90,89 92,00 93,11 94,22 95,33 96,44 97,55 98,65 98,80 5b 83,47 84,35 85,23 86,18 87,15 88,13 89,10 90,08 91,05 92,03 93,00 93,98 94,04 5c 81,64 82,43 83,22 84,06 84,89 85,75 86,68 87,60 88,52 89,45 90,36 90,36 90,36 6b 80,50 81,11 81,72 82,33 82,94 83,58 84,22 84,86 85,51 86,23 86,94 87,50 87, ,00 79,49 79,99 80,49 80,98 81,48 81,98 82,48 82,97 83,48 84,01 84,38 84, ,58 78,03 78,49 78,94 79,40 79,85 80,31 80,76 81,22 81,55 81,55 81,55 81,55 9a 76,74 77,20 77,65 78,10 78,55 79,00 79,46 79,91 80,36 80,36 80,36 80,36 80, ,11 76,52 76,93 77,35 77,76 78,17 78,58 79,00 79,35 79,35 79,35 79,35 79, ,15 24,56 24,97 25,38 25,80 26,21 26,62 27,03 27,45 27,45 27,45 27,45 27,45 Seite: 21

22 Regelvergütung Anhang C AVR Regelvergütungstabelle Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr , , , , , , , , , , , , ,32 1a 3.639, , , , , , , , , , , , ,15 1b 3.312, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,54 4a 2.574, , , , , , , , , , , , ,33 4b 2.414, , , , , , , , , , , , ,16 5b 2.216, , , , , , , , , , , , ,08 5c 2.095, , , , , , , , , , , , ,90 6b 2.019, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,86 9a 1.771, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,78 Seite: 22

23 E. In-Kraft-Treten Die Änderungen unter A. bis D. treten zum 1. Januar 2008 in Kraft. Nürnberg, den Peter Cramer Vorsitzender der Regionalkommission Bayern Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen es e. V.

24 Erläuterungen I. Regelungsziel Die Bundeskommission hat mit dem Beschluss der Verhandlungskommission vom 27. Mai 2008 und vom 18. Juni 2008 und dem Beschluss der Beschlusskommission vom 19. Juni 2008 über Vergütungserhöhungen für die Jahre 2008 und 2009 sowie über strukturelle Entscheidungen und Weichenstellungen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der AVR entschieden. Dabei hat sie Mittelwerte und Bandbreiten für die Höhe der Vergütungsbestandteile und den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit festgelegt. Mit diesem Beschluss wird der Beschluss der Bundeskommission für die Regionalkommission Bayern umgesetzt. II. Regelungen Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in der Sitzung vom 9. Juli 2008 den vorstehenden Beschluss gefasst und die beigefügten Tabellen beschlossen. Entsprechend der getroffenen Regelung unter A.1. Satz 2 wurden in den Vergütungsgruppen sowie KR 1 und 2 der Anlagen 2a und c die Regelvergütungstabellen i. H. v für den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 30.Juni 2008 abgesenkt. Diese Regelung stellt den Ausgleich für die Gewährung der Zulagen ab 1.Januar 2008 entsprechend III. Anlagen 2a und 2c zu den AVR bzw. C. Anlage 1b zu den AVR da. Eine Verschiebung dieser Zulagen auf das 2. Halbjahr 2008 war infolge der Bandbreitenregelung durch die Beschlusskommission nicht möglich. Die nachfolgenden Regelungen unter Ziffer A. 2., 3. und 4. gehen daher für die weiteren Berechnungen bzgl. der Werte der Regelvergütungstabellen davon aus, dass die vorgenannte Absenkung keine Berücksichtigung mehr findet, d.h. die Werte der Regelvergütungstabellen ausschließlich nach A. 1. Satz 1 zugrunde gelegt werden. III. Wesentlicher Inhalt 1. Höhe der Vergütungsbestandteile Die Bundeskommission hat vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 und vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 Mittelwerte für die Höhe der Regelvergütung, der Kinderzulagen, der Zulage für Krankenpflege- und Altenpflegehelfer in den Vergütungsgruppen Kr 2 Ziffern 1 und 2 der Anlagen 2a und 2c zu den AVR, die Kürzung der Regelvergütung der Dozenten und Lehrkräfte, die Weihnachtszuwendung, der Vergütungsgruppenzulage für Mitarbeiter im Sozialund Erziehungsdienst, der jeweiligen Entgelte und Ausbildungsleistungen für Schüler, Auszubildende und Praktikanten, des Urlaubsgeldes, der Einmalzahlung 2009, der Zulage für vorhandene Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 12 bis 10 der Anlage 2 zu den AVR sowie der Besitzstandszulage für den ehegattenbezogenen Ortszuschlag der Stufe 2 für vorhandene Mitarbeiter und Praktikanten festgelegt. Mit Ausnahme der Weihnachtszuwendung gilt ab Januar 2008 eine Bandbreite von 7 Prozent Differenz nach oben und nach unten und ab Januar 2009 eine Bandbreite von 10 Prozent Differenz Seite: 24

25 nach oben und nach unten. Für die Weihnachtszuwendung gilt ab Januar 2008 eine Bandbreite von 0,1 Prozent Differenz nach oben und nach unten. Die Regionalkommission Bayern übernimmt die durch den Beschluss der Beschlusskommission vom 19. Juni 2008 vorgegebenen Vergütungserhöhungen im gleichen Volumen. Die Vergütungserhöhungen die für das Kalenderjahr 2008 vorgesehen sind werden insgesamt auf das 2. HJ 2008 verschoben und dadurch auf den Zeitraum 01. Juli 2008 bis 31. Dezember 2008 verteilt. Für das Kalenderjahr 2009 erfolgen keine Veränderungen im Verhältnis zu den Beschlüssen der Beschlusskommission. 2. Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit Die Bundeskommission hat als Mittelwert für den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. August ,5 Wochenstunden und vom 1. September 2009 bis 31. Dezember Wochenstunden vorgegeben. Als Bandbreite hat die Regionalkommission 6 v. H. nach oben und nach unten einzuhalten. Die Regionalkommission Bayern übernimmt die durch den Beschluss der Beschlusskommission vom 19. Juni 2008 festgesetzten Mittelwerte zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit in der Form, dass ab dem 01. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009 der für die Region Bayern geltende Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit dem im Beschluss der Beschlusskommission jeweils festgelegten Mittelwert entspricht. Ab dem 01.Juli 2009 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter durchschnittlich 39,0 Stunden in der Woche. 3. Anhang C zu den AVR Die Regionalkommission Bayern hat beschlossen, dass für Mitarbeiter, die unter Anhang C fallen, die Strukturveränderungen, die Vergütungsveränderungen sowie die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen entsprechend gelten. 4. Sonstiges Bei den Vergütungsbestandteilen und beim Umfang des Erholungsurlaubes, für die die Bundeskommission keine mittleren Werte und keine Bandbreiten festgelegt hat, gelten die Werte der AVR mit Stand vom 31. Dezember 2007 unverändert fort. Mit diesem Beschluss der Regionalkommission Bayern werden die von der Bundeskommission veränderten Vergütungsstrukturen übernommen und zum Tag der Umstellung die betroffenen Bestimmungen mit Stand 31. Dezember 2007 durch die neuen Vergütungsregelungen, Tabellen und Werte für die Region ersetzt. Soweit Mitarbeiter von den Regelungen zu den Vergütungsstrukturen der AVR mit Stand 31. Dezember 2007 in die neuen Regelungen zu den Vergütungsstrukturen der AVR zum Tag der Umstellung überführt werden, gelten die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen der neuen Anlagen 1a, 1b und 7a zu den AVR. Seite: 25

26 IV. Beschlusskompetenz Die Regionalkommission Bayern hat gemäß 10 Absatz 2 und 3 AK-Ordnung eine umfassende Regelungszuständigkeit für die Festlegung der Höhe aller Vergütungsbestandteile, des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit und des Umfangs des Erholungsurlaubes im Rahmen der von Bundesebene vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten sowie die Zuständigkeit für Regelungen der Beschäftigungssicherung. Seite: 26

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I.

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Die Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst für die Gebiete der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, soweit sie zu den (Erz-)

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011/ Festlegen von mittleren Werten und Bandbreiten Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Teil 8 Vergütungsveränderungen 2010 und 2011 Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: I. Anlage 1 zu den AVR Die Vorbemerkung zu den Bestimmungen der

Mehr

Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom Vergütungsrunde 2014/2015

Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom Vergütungsrunde 2014/2015 Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 23.10.2014 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Mittlere Werte und Bandbreiten

Mehr

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 3/2016 der Regionalkommission Bayern am 13. Juli 2016 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Mitte am 01. September 2016 in Fulda Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104

Mehr

Tarifrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Bayern beschließt:

Tarifrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Bayern beschließt: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 4/2014 der Regionalkommission Bayern am 12.-13. November 2014 in Nürnberg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße

Mehr

Vergütungsrunde 2014/2015. Gemäß des Eckpunkte-Beschlusses der Regionalkommission Baden-Württemberg vom wird nachfolgendes beschlossen:

Vergütungsrunde 2014/2015. Gemäß des Eckpunkte-Beschlusses der Regionalkommission Baden-Württemberg vom wird nachfolgendes beschlossen: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 5/2014 der Regionalkommission Baden-Württemberg am 12. November 2014 in Freiburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße

Mehr

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015 Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

Änderungen und Ergänzungen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Ausgabe Nr. 31 Oktober 2008 Änderungen und Ergänzungen zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 17. Sitzung der Regionalkommission Mitte am 14./15. Dezember 2016 in Frankfurt Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße

Mehr

Beschluss. Deutscher Caritasverband e.v. gez. Jörg Allgayer Vorsitzender der Regionalkommission Baden-Württemberg

Beschluss. Deutscher Caritasverband e.v. gez. Jörg Allgayer Vorsitzender der Regionalkommission Baden-Württemberg Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur Sitzung der Regionalkommission Baden-Württemberg am 22. Dezember 2016 Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 19. Juni 2008 1. Vergütungs- und Arbeitszeitveränderungen 2008 und 2009/ Festlegung von Mittelwerten und Bandbreiten/ Änderung der

Mehr

Sitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda. Sehr geehrte Damen und Herren,

Sitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda. Sehr geehrte Damen und Herren, Nr. 03/16 vom 02.09.2016 Sitzung der RK Mitte vom 01. September 2016 in Fulda Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.09.2016 hat die dritte Sitzung der Regionalkommission Mitte in diesem Jahr in Fulda stattgefunden.

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Sitzung 4/2016 der Regionalkommission Bayern am 14. Dezember 2016 in Regensburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104

Mehr

Der Bischof von Hildesheim. Beschluss der Regionalkommission Nord des Deutschen Caritasverbandes zu Antrag

Der Bischof von Hildesheim. Beschluss der Regionalkommission Nord des Deutschen Caritasverbandes zu Antrag 6 18.10.2012 Der Bischof von Hildesheim Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 28.06.2012 Vergütungsveränderungen 2012/2013...114 Politische

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschluss der Regionalkommission Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2009 A. I. Für das Gebiet der Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission wird folgende neue Anlage 3b zu

Mehr

Kirchliches Amtsblatt

Kirchliches Amtsblatt E 4189 Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Nr. 13 Rottenburg am Neckar, 4. Dezember 2008 Band 52 Bischöfliches Ordinariat Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

Mehr

2a AT AVR Übergangsregelung für die Bundesländer und den Teil des Landes Berlin, für die das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt

2a AT AVR Übergangsregelung für die Bundesländer und den Teil des Landes Berlin, für die das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt 2a AT AVR Übergangsregelung für die Bundesländer und den Teil des Landes Berlin, für die das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt (gültig seit 01.10.1990, eingeführt mit Beschluss vom 24.10.1990,

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 09. Dezember 2010 A. Klarstellungsbeschlüsse zum Beschluss vom 21. Oktober 2010 Die Beschlusskommission der Bundeskommission fasst folgende Beschlüsse:

Mehr

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Ost beschließt auf der Grundlage ihres Eckpunktebeschlusses vom 10.12.2014:

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Regionalkommission Ost beschließt auf der Grundlage ihres Eckpunktebeschlusses vom 10.12.2014: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung 1/2015 der Regionalkommission Ost am 29. Januar 2015 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Anhang Regelvergütungen, Tabellenentgelte und sonstige Vergütungsbestandteile in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes e.

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission

Mehr

Kirchliches Amtsblatt

Kirchliches Amtsblatt Kirchliches Amtsblatt Stück 5 58. Jahrgang Essen, 27.03.2015 Inhalt Verlautbarungen des Bischofs Nr. 26 Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission.38 Nr. 27 Änderung der KODA-Ordnung NW 40

Mehr

Dokumente der deutschen Bischöfe

Dokumente der deutschen Bischöfe Stück 8 Paderborn, den 29. August 2008 151. Jahrgang Inhalt Dokumente der deutschen Bischöfe Nr. 95. Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2008... Dokumente des Erzbischofs Nr. 96. Nr.

Mehr

Regionalkommission NRW

Regionalkommission NRW Regionalkommission NRW Antrag an die Regionalkommission NRW Die Regionalkommission möge beschließen: In den AVR des Deutschen Caritasverbandes wird für den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission

Mehr

Dokumente der deutschen Bischöfe

Dokumente der deutschen Bischöfe Kirchliches Amtsblatt 2012 / Stück 10 107 Stück 10 Paderborn, den 30. Oktober 2012 155. Jahrgang Inhalt Dokumente der deutschen Bischöfe Nr. 110. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2012...

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission

Mehr

Caritasverband für die Diözese Münster e.v.

Caritasverband für die Diözese Münster e.v. Caritasverband für die Diözese Münster e.v. Münster, den 07.07.2008 Rundschreiben zu den Beschlüssen der Beschlusskommission vom 19.06.2008 und der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2008

Mehr

Informationen zur Tarifrunde der Caritas I. Vergütungserhöhungen für die Anlage 3 AVR um 7,88 Prozent

Informationen zur Tarifrunde der Caritas I. Vergütungserhöhungen für die Anlage 3 AVR um 7,88 Prozent Informationen zur Tarifrunde der Caritas 2018 Nach wochenlangen Verhandlungen konnten wir in der Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 14.06.2018 die letzten Hindernisse

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14.06.2018 Anlage ABl. 11/2018 Erzbistum Berlin A. Tarifrunde einschließlich Betreuungskräfte und Fahrdienste Teil 1 Betreuungskräfte

Mehr

Information zur Sitzung der Bundeskommission am

Information zur Sitzung der Bundeskommission am 1. Tarifabschluss 2018 Geschafft! Nach wochenlangen Verhandlungen konnten in der Sitzung der Bundeskommission der AK am 14.06.2018 die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt und ein Tarifabschluss erzielt

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Anlage ABl. 12/2016 Erzbistum Berlin A. Tarifrunde 2016/2017 I. Mittlere Werte und Bandbreiten Die nachfolgend festgelegten

Mehr

1. In der Anlage 2 zu den AVR wird in Vergütungsgruppe 10 eine neue Ziffer 18 eingefügt:

1. In der Anlage 2 zu den AVR wird in Vergütungsgruppe 10 eine neue Ziffer 18 eingefügt: Deutscher Caritasverband e.v. BK 2/2018 Beschlüsse Sitzung der Bundeskommission 2/2018 am 14. Juni 2018 in Fulda A. Tarifrunde einschließlich Betreuungskräfte und Fahrdienste Teil 1 Betreuungskräfte und

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss zur 18. Sitzung der Regionalkommission Ost am 16. Dezember 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40,

Mehr

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V I. Erzieherinnen und Erzieher 1. [Frei aus redaktionellen Gründen] 2. 1

Mehr

INHALT. Erlasse des Bischofs

INHALT. Erlasse des Bischofs Nr. 18 Münster, den 15. September 2018 Jahrgang CLI INHALT Erlasse des Bischofs Art.: 166 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. vom 14.

Mehr

Die Eingruppierung der Mitarbeiter im Sinne des 1 richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen

Die Eingruppierung der Mitarbeiter im Sinne des 1 richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen 10, 11, 12 Anlage 31 dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen. (3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2009 A Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung (JobPerspektive nach 16e SGB II) Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 Anlage ABl. 10/2016 Erzbistum Berlin A. Tarifrunde 2016/2017 I. Mittlere Werte und Bandbreiten Die nachfolgend festgelegten

Mehr

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen

Erhöhung der Regelvergütungen und Tabellenentgelte sowie sonstige Änderungen Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 2/2016 am 16. Juni 2016 in Magdeburg Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 9. Juni 2011 Die Beschlusskommission der Bundeskommission fasst den nachfolgenden Beschluss: 1. Für alle Mitarbeiter i. S. v. 1 der Anlage 21 zu den AVR

Mehr

Der Beschluss der Beschlusskommission vom

Der Beschluss der Beschlusskommission vom Der Beschluss der Beschlusskommission vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine mittleren Werte

Mehr

A R B E I T S P A P I E R

A R B E I T S P A P I E R Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10.10.2013 Anlage ABl. 3/2014 Erzbistum Berlin A. Beschlüsse 1. In 15 der Anlage 33 zu den AVR wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband BESCHLUSS DER REGIONALKOMMISSION BADEN-WÜRTTEMBERG Regionalkommission Baden-Württemberg 1/2012 16. November 2012 in Karlsruhe Beschluss Vergütungsveränderungen 2012/2013 Die Regionalkommission Baden-Württemberg

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Bundeskommission 2/2013 13. Juni 2013 in Fulda Die Bundeskommission fasst die nachfolgenden Beschlüsse: I. Übernahme des Tarifabschlusses des TV-Ärzte/VKA 1. Die mittleren Werte nach 13 i.v.m. Anhang A

Mehr

AMTSBLATT DES ERZBISTUMS KÖLN

AMTSBLATT DES ERZBISTUMS KÖLN G 20715 B AMTSBLATT DES ERZBISTUMS KÖLN Stück 13 152. Jahrgang Köln, den 1. Dezember 2012 Inhalt Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 167 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2012......

Mehr

Überleitung Lehrkräfte

Überleitung Lehrkräfte Überleitung Lehrkräfte in die Anlage 21 zu den AVR Stand: Beschluss der Bundeskommission vom 09.06.2011 Beschluss Bundeskommission Abschaffung Anhang C auch für Schulen durch Beschluss der BK vom 09.06.2011

Mehr

Kirchliches Amtsblatt

Kirchliches Amtsblatt Kirchliches Amtsblatt Stück 16 55. Jahrgang no Ci Bistum Essen Essen, 26.10.2012 Inhalt Verlautbarungen des Bischofs Nr. 100 Beschluss der Regional-KODA Nordrhein Westfalen vom 28.08.2012 zur Änderung

Mehr

AMTSBLATT. des Bistums Görlitz. Nr. 11 Inkraftsetzung des Beschlusses der Regional-KODA Nord-Ost vom

AMTSBLATT. des Bistums Görlitz. Nr. 11 Inkraftsetzung des Beschlusses der Regional-KODA Nord-Ost vom Inhalt: AMTSBLATT des Bistums Görlitz N r. 2 1 1. F e b r u a r 2 0 0 9 Nr. 11 Inkraftsetzung des Beschlusses der Regional-KODA Nord-Ost vom 18.12.2008 Nr. 11 Inkraftsetzung des Beschlusses der Regional-KODA

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 17 zum Kirchlichen Angestelltentarifvertrag (KAT-NEK) vom 27. September 2005

Vergütungstarifvertrag Nr. 17 zum Kirchlichen Angestelltentarifvertrag (KAT-NEK) vom 27. September 2005 Vergütungstarifvertrag Nr. 17 zum Kirchlichen Angestelltentarifvertrag (KAT-NEK) vom 27. September 2005 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA-NEK) und - einerseits

Mehr

Neue Anlage 2e zu den AVR. Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im RettungsdiensUKrankentransport. Die Bundeskommission beschließt:

Neue Anlage 2e zu den AVR. Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im RettungsdiensUKrankentransport. Die Bundeskommission beschließt: Deutscher Caritasverband e.v. BK 3/2017 Beschluss am 12. Oktober 2017 in Erfurt Neue Anlage 2e zu den AVR Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im Rettungsdienst/Krankentransport A. Die Bundeskommission beschließt:

Mehr

Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom

Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 Anlage Abl. 12/2018 Erzbistum Berlin Beschluss 3/2018 der Regional-KODA Nord-Ost vom 06.09.2018 In der Sitzung am 06.09.2018 in Magdeburg hat

Mehr

Anlage 2e zu den AVR Zulage für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die mit der elektronischen Einsatzdokumentation befasst sind

Anlage 2e zu den AVR Zulage für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die mit der elektronischen Einsatzdokumentation befasst sind Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 1/2018 am 15. März 2018 in Bad Hersfeld A. Anlage 2e zu den AVR Zulage für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die mit der elektronischen Einsatzdokumentation

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e.v.

Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Ref. Arbeitsrecht u. Personalwesen Neue Anlage 33 in den AVR (Sozial- und Erziehungsdienst) Beschlüsse der Bundeskommission vom 21.10.2010 (B e- schluss der RK

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Dekret zur Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Dekret zur Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Amtsblatt Nummer 4 vom 26. April 2017 Inhalt: Nr. 41 Nr. 42 Nr. 43 Dekret zur Inkraftsetzung von Beschlüssen der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Mehr

Für den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen:

Für den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen: Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. März 2013 für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragordnung (DiVO) Für den Geltungsbereich

Mehr

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Beschluss der Bundeskommission 4/2015 am 10. Dezember 2015 in Mainz Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst I. A. Änderungen in Anlage 33 1. 11 Abs.

Mehr

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 4/2015 am 10. Dezember 2015 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009 2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2009 AWO-Bayern) vom 17. August 2009 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO-Bayern) vom 19. Mai 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der

Mehr

Zu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, Naumburg

Zu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, Naumburg Nr. 182 Beschlüsse der Unterkommission der Regionalkommission Ost Zu Antrag 35/RK Ost Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11, 06618 Naumburg In Ergänzung zu dem Beschluss der UK 35 vom 23.11.2011 wird

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.

Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD Nr. 114 I. Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 28.07.2016-18a ABD Teil A,

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission vom 10. Oktober 2013

Beschlüsse der Bundeskommission vom 10. Oktober 2013 Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission vom 10. Oktober 2013 Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i. Br. Telefon-Zentrale

Mehr

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. 1. Änderungstarifvertrag Zwischen Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. wird Folgendes vereinbart: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Vorschriften

Mehr

vom 1. Juni 2011 Zwischen und

vom 1. Juni 2011 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität Frankfurt am Main in den TV-G-U und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-G-U) v.

Mehr

Schlichtungsausschuss nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Evangelische Landeskirche und Diakonie in Württemberg. Beschluss

Schlichtungsausschuss nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz. Evangelische Landeskirche und Diakonie in Württemberg. Beschluss Schlichtungsausschuss nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz Evangelische Landeskirche und Diakonie in Württemberg Beschluss des Schlichtungsausschusses nach dem ARRG in der Sitzung am 19. Juli 2018 betreffend

Mehr

AVR. Tariftabellen 2017/2018.

AVR. Tariftabellen 2017/2018. AVR Tariftabellen 2017/2018 www.lambertus.de Für die Region Ost Urlaub [2] Jahressonderzahlung [2] Anlage 3 [3] Anlage 30 [8] Anlagen 31 [10] Anlagen 32 [13] Anlage 33 [20] Feiertagszuschläge (Anlagen

Mehr

Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. vom 31.

Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. vom 31. Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer

Mehr

Neuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 27.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember

Mehr

Rundschreiben 18/2005

Rundschreiben 18/2005 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 12.12.2005 050 Rundschreiben 18/2005 Tarifverträge zur Einführung des KTD in verschiedenen Einrichtungen Nachfolgend aufgeführte

Mehr

RK Info Ost Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes September 2017

RK Info Ost Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes September 2017 1 RK Info Ost Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes September 2017 Informationen zur neuen Entgeltordnung Am 8. Dezember 2016 beschloss

Mehr

Rundschreiben 12/2004

Rundschreiben 12/2004 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 08.11.2004 050 Rundschreiben 12/2004 Tarifvertrag zur Einführung des KTD in der Ev. Stiftung Alsterdorf Tarifvertrag zur Einführung

Mehr

vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und

vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten

Mehr

Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai zuletzt geändert d. d. TV v

Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai zuletzt geändert d. d. TV v 5.1.2 BO Nr. A 3649 3.8.92/KABl. 1992, S. 139; Nr. A 1604 31.3.93/KABl. 1993, S. 397; Nr. A 4388 27.9.93/KABl. 1993, S. 489; Nr. A 2006 4.7.94/KABl. 1994, S. 145; Nr. A 2002 19.8.98/KABl. 1998, S. 142;

Mehr

Nr. 04/2016 vom

Nr. 04/2016 vom Nr. 04/2016 vom 28.10.2016 Sitzung der RK NRW vom 28. Oktober 2016 in Essen Anhebung Vergütung für Praktikanten in der pia Ärztevergütung Anpassung an VKA/MB Abschluss Sehr geehrte Damen und Herren, heute

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Teil 9 Altersteilzeit - Neue Anlage 17a zu den AVR Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst den folgenden Beschluss: 1. In die AVR wird folgende neue Anlage 17a zu den AVR

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Nr. 107 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD I. Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 10.07.2014 ABD Teil A, 2.6. (Vorläufige Entgeltordnung für

Mehr

Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren

Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der

Mehr

Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016

Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016 Dienstgeberbrief Nr. 2 Juli 2016 Inhalt Herausgegeben von: Dienstgeberseite der Regionalkommission BW: Jörg Allgayer, Dr. Rainer Brockhoff, Christine Hodel, Wolfgang Oppolzer, Martin Riegraf, Klaus Tritschler

Mehr

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser 2. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Krankenhäuser der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt vom 6. März 205 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin,

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt in den TV-TU Darmstadt und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TU Darmstadt) vom 7.

Mehr