Förderung des österreichischen Kinofilms
|
|
- Hilke Wolf
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderung des österreichischen Kinofilms BLOCK 1: BLOCK 2: BLOCK 3: BLOCK 4: Das österreichische Filminstitut (ÖFI) Schnittstellen von Produktion und Förderung anhand der Tätigkeiten in der ÖFI-Projektabteilung Koproduktion Kalkulation, Finanzierung, Recoupment DONAUUNIVERSITÄT Krems, 2010 Werner Zappe 1
2 Österreichisches Filminstitut Gegründet 1981 Basiert auf dem Filmförderungsgesetz von 1980 Juristische Person des öffentlichen Rechts Sitz in Wien Budget 2010: 16,5 Millionen Euro 2
3 FÖRDERUNGSZIELE Herstellung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme, die Publikumsakzeptanz und internationale Anerkennung erwarten lassen und damit Wirtschaftlichkeit, Qualität, Eigenständigkeit und kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens steigern 3
4 FÖRDERUNGSZIELE (2) Nachwuchsförderung und Erstellung des jährlichen Filmwirtschaftsberichts Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland (Internationalisierung) Förderung von österreichisch-ausländischen Koproduktionen 4
5 FÖRDERUNGSZIELE (3) Kooperation zwischen der Filmindustrie und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms Harmonisierung zwischen den Filmförderungen des Bundes und der Länder 5
6 FÖRDERUNGSBEREICHE Stoffentwicklung Projektentwicklung Herstellung Verwertung Berufliche Weiterbildung 6
7 DUALES FÖRDERUNGSSYSTEM Selektive Förderung (Projektförderung) Entscheidung durch Kommission 4 Berufsgruppenvertreter + ÖFI-Direktor 5 Antragstermine pro Jahr Automatisch (Referenzfilmförderung) basierend auf dem wirtschaftlichen und/oder künstlerischen Erfolg eines vorangegangen Films 7
8 QUALITÄT DER FÖRDERMITTEL Erfolgsbedingt rückzahlbare Zuschüsse Nicht rückzahlbare Zuschüsse Zinsenbegünstigte Darlehen 8
9 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN Natürliche Personen Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger und Wohnsitz in Österreich Juristische Person od. Personengesellschaft Sitz oder zumindest Betriebsstätte im Inland Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens Solidarhaftung der geschäftsführenden Organe 9 ff
10 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN(2) Österreichischer Film (Kino) Unabhängiger österreichischer Hersteller Im eigenen Namen und für eigene Rechnung Endfassung des Films in deutscher Sprache Mitarbeiter (v.a. Head of Dep.) und Schauplätze österreichisch gewerblicher Kinostart, angemessene Verwertung und Berichtspflicht (Besucher, Erlöse, Kosten) 10
11 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN(3) Kinoschutzfristen Bildträger 6, Zugriffs-/Abrufdienste 12, Pay TV 18 und Free TV 24 Monate Verkürzungsmöglichkeiten durch Direktor und AR Mindestfilmlängen Programmfüllender Kinofilm 70 Minuten Kinderfilm 59 und Nachwuchsfilme 45 Minuten Rückfall der TV-Rechte nach 7 Jahren Angemessener Eigenanteil (mind. 5%) 11
12 Film/Fernseh-Abkommen Vereinbarung zwischen ORF und ÖFI seit 1981 ORF beteiligt sich an der Finanzierung gemeinsamer Kinofilmprojekte Senderechte für 7 Jahre Österreich (exklusiv), Südtirol (nicht exklusiv) und uncodierte Satellitenrechte (1 Jahr nach Ende Kinoschutzfrist) Gemeinsame Kommission (3+3) i.d.r. eine Woche nach ÖFI-Kommission Budget 2010: 8 million Euro 12
13 Schnittstellen Filmproduktion & Förderung Feedback Idee Treatment Drehbuch Drehplan Finanzierung Rechtliches Kalkulation Stoffentwicklung Projektentwicklung Vor- Produktion Einsatzmittel organisieren Termine fixieren Produktion Dispositionen Dreharbeiten Tagesberichte Kostenstände Produktions- und Cashflow-Plan Marketing- und Vertriebskonzept Post- Produktion Rohschnitt VFX Mischung Fertigstellung Vertrieb Kinostart Bildträger, TV Festivals Weltvertrieb Förderung der Stoffentwicklung DB (Autoren) DBiT (Produzenten) 2. Raten Projekt- Entwicklung Produzenten 3. Raten Antragstellung Begutachtung PK-Entscheidung Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung Verwertungs- Förderung KS (Verleih) Festival (Prod.) 2. Raten 13 ff
14 Budgetierungsprozess und Cashflow-Planung Stoffentwicklung Projektentwicklung Vor- Produktion Finanzierung Drehbuch Drehplan Kalkulation Einsatzmittel organisieren Termine fixieren Cashflow Einsatzmittel planen Mengen- und Preisgerüst (diverse Kalkulationsschemata) Personen Equipment Location Ausstattung Material & Bearbeitung Stab Komparsen Cast Rechte, Versicherung, Transporte & Unterbringung, Finanzierung, Prüfgebühren, Fees & Overheads K CF 14
15 Antragstellung Herstellungsförderung Produzenten ANTRAG HERSTELLUNG Allgemeine Angaben zu Projekt und Einreicher Filmgattung und Projekttitel Beantragte Mittel (selektiv und/oder Referenzmittel) Angaben zum Antragsteller Filmografie Projektspezifische Angaben Stab und Besetzung (Filmografien, Verfügbarkeit etc.) Projektbeschreibung (Logline, Synopsis, Drehbuch) Terminplan/Drehplan, Kalkulation und Finanzierungsplan Rechtesituation Angaben zu Ko-Partner 15
16 Antragstellung Herstellungsförderung Produzenten ANTRAG HERSTELLUNG (2) Angaben zur Verwertung Produzentenstatement und Marketingkonzept Fragen zur Positionierung des Projekts (NEU) Vollständigkeits- und Verpflichtungserklärung Richtigkeit der Angaben Kenntnisnahme des FFG und der Richtlinien Erklärung zur Inanspruchnahme österreichischer Leistungen Erklärung zu Belegs- und Archivierungsverpflichtung 16
17 Antragstellung VORPRÜFUNG Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Formale Prüfung Antragsberechtigung (Qualifikation, programmfüllender Kinofilm etc.) Vollständigkeit der Unterlagen Materielle Prüfung Buch, Synopsis, Regiestatement, Produzentenstatement, Referenzmaterial, visuelles Konzept etc. Kalkulation (Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Prüfung von bewerteten Eigenleistungen, Vergleich mit ähnlichen Projekten etc.) Finanzierungsplan (Plausibilität, Zusagen etc.) 17
18 Antragstellung VORPRÜFUNG Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Materielle Prüfung (2) Prüfen bereits vorliegender Koproduktionsverträge (Deal-Memos) in Bezug auf Richtlinien, Abkommen etc. Drehplan und Terminplan der Produktion Rechtenachweis (Buchrechte Original/Vorlage, Verfilmungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Regievereinbarung etc.) Stab und Cast (CVs, Referenzmaterial, Verfügbarkeiten etc.) Marketing- und Vertriebskonzept Vorbesprechung (Berichte, Scorings ) Projektkommission (Hearings) 18
19 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Vertragserrichtung Aktualisierung vorliegender Unterlagen (Buch Drehfassung, Kalkulation, Finanzierung, Stab/Besetzung, Terminplan, Ko-Vertrag) Ergänzung fehlender Unterlagen (Cash-flow Plan, Recoupment-Plan, Besicherungsnachweise wie z.b. Completion-Bond, Bankgarantie) Bedingungen aus der Förderungszusage Auflagen mit Nachfristsetzung Nachweis der Vollfinanzierung Mit Vertragsunterfertigung Auszahlung der 1. Rate (25%) 19
20 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Filminstitut - Workflow Drehbeginn Anzeige durch Übermittlung 1. Tagesbericht Vorlage der Dienst- und Werkverträge Erfüllung allfälliger Auflagen und Bedingungen Auszahlung der 2. Rate (25%) 20
21 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Filminstitut - Workflow Drehmitte Laufende Vorlage von Dispos und Tagesberichten Kosten- und Finanzierungsstand Erfüllung allfälliger Auflagen und Bedingungen Auszahlung der 3. Rate (25%) Drehende Dispos und Tagesberichte Kosten- und Finanzierungsstand Auszahlung der 4. Rate (10%) 21
22 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung Filminstitut - Workflow Rohschnitt Rohschnittvorführung Kosten- und Finanzierungsstand Auszahlung der 5. Rate (10%) Fertigstellung Vorlage Titelliste und Endabnahme Endkostenstand und Schlussfinanzierung Einlagerung der Archivkopie und Belegsmaterial ÖFI Endprüfung und Abschlussbericht Auszahlung der 6. Rate (5%) bzw. Überschreitungsreserve (ant.) 22
23 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung VERWERTUNG Filminstitut - Workflow Pflichten aus der Herstellungsförderung angemessene Verwertung u. Berichtspflicht gem. 7 Abs. 4 lit. i (FFG) laufende Erlösabrechnungen (mindestens 1x jährlich) Rückzahlungen an ÖFI: 5%-Korridor bis Abdeckung Eigenanteil Beobachtungszeitraum: 72 Monate ab Kinostart Sistierung neuer Förderanträge bei Verletzung der Berichtspflichten Referenzfilmförderung Bemessung der Referenzmittel (wirtschaftlich/künstlerisch) Reservierung und Verwaltung der Referenzmittel Ref 23
24 Beispiel: KOPRODUKTION Antragsteller: Filmproduktionsfirma mit Sitz (oder zumindest Zweigniederlassung) im Inland ÖFI fördert österreichischen Anteil der Herstellungskosten Eigenanteil, Produzentenhonorar und Fertigungsgemeinkosten bemessen sich an den österreichisch finanzierten Kosten Mindest-Beteiligung (finanziell, künstlerisch und technisch) 30% (FFG) Zwischenstaatliche Abkommen und Europäische Konvention 24
25 Filmabkommen AT-DE Grundsätzliches und Ziele Staatsvertrag zwischen den Regierungen beider Republiken Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films weiterentwickeln Gemeinschaftsproduktionen begünstigen Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion fördern Anerkennung in Ö durch BMWFJ, in DE durch das BAFA FILME IM RAHMEN DES ABKOMMENS SIND INLÄNDISCHEN FILMEN GLEICHGESTELLT! 25
26 Filmabkommen AT-DE Voraussetzungen Antrag spätestens 30 Tage vor Drehbeginn Einzureichende Unterlagen Gemeinschaftsproduktionsvertrag Drehbuch Stabs- und Besetzungslisten Rechtenachweis Kalkulation und detaillierter Finanzierungsplan Übersicht über technische Beiträge der Gemeinschaftsproduzenten Terminplan mit Angabe der voraussichtlichen Drehorte Gute technische und finanzielle Organisation und Berufsqualifikation CL V 26
27 Filmabkommen AT-DE Voraussetzungen (2) Künstlerisch technischer Beitrag = finanzieller Beitrag Minoritärer Partner mind. 20% (für AT in Ausnahmefällen 10%) Miteigentümerschaft am Originalnegativ Aufteilung der Einnahmen gem. finanzieller Beteiligung (bei Exklusivvereinbarungen sind Marktgröße und Wert zu berücksichtigen!) Einvernehmen der beiden Behörden (Behörde des Mehrheitsproduzenten entscheidet binnen 20 Tagen) 27
28 Ausblick Koproduktionen Trilaterales Abkommen (AT-CH-DE) in Begutachtung Filmstandort Österreich nach dem Modell des DFFF voraussichtlich zur Jahresmitte 2010 Beispiel einer österreichisch-deutschen Koproduktion K 28
29 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! Österreichisches Filminstitut Spittelberggasse Wien office@filminstitut.at Direktor: Roland Teichmann 29
FILM/FERNSEH-ABKOMMEN
FILM/FERNSEH-ABKOMMEN Projektnummer Gemeinsame Kommission c/o ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT Spittelberggasse 3 1070 Wien Finanzierungsantrag für die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms (Mindestlänge:
MehrCheckliste Koproduktion zb im Rahmen des österreichisch-deutschen Filmabkommens
Seite 1 von 5 Checkliste Koproduktion zb im Rahmen des österreichisch-deutschen Filmabkommens Filmförderungsgesetz - Förderung durch das Filminstitut: 11 (3) Als österreichischer Film im Sinne dieses Bundesgesetzes
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien B. Projektentwicklung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014, 26.
MehrFernsehförderung in Österreich. Lola Basara-Hengl
Fernsehförderung in Österreich Lola Basara-Hengl ORF Film- Fernsehabkommen Förderung von Kinofilmen Fernsehfonds Austria Förderung von - Fernsehfilmen - Fernsehdokus - Fernsehserien Fördersysteme Vereinbarung
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung der Republik Österreich
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films (16.05.1990) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
MehrDarüber hinaus müssen mindestens 100% der Förderung in Hessen Verwendung finden.
Merkblatt Produktionsförderung für Kurz- und Experimentalfilme Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Kurz- und Experimentalfilmen sowie sonstigen audiovisuellen Projekten
MehrHerstellung von Fernsehproduktionen
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Herstellung von Fernsehproduktionen Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung fiktionales Format
MehrKinostart. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Kinostart Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm Beantragte
MehrTrilaterales Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich. und
Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich
MehrKurzinformation Wirtschaft
Das Medienboard Berlin-Brandenburg vergibt Darlehen und Zuschüsse für Filmund Medienprojekte in der Region Berlin-Brandenburg. Ziel des Programms Ziel des Programms Wer wird gefördert? Das Medienboard
MehrHerstellung von Kinofilmen
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Herstellung von Kinofilmen Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm
MehrProjektentwicklung. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Projektentwicklung Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm
MehrProjektentwicklung. 1. Förderwerberin. Antrag auf Förderung. Projekttitel. Gattung. Beantragte Fördermittel
Eingangsstempel Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at GZ Projektentwicklung Antrag auf Förderung Projekttitel Gattung Spielfilm Dokumentarfilm Kinderfilm
MehrTrilaterales Abkommen
Originaltext Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit
MehrAusfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 1 Allgemeines Die Bescheinigung nach 51 Abs. 1 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs der Niederlande. über
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
MehrMerkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten bis 1,5 Mio. Euro
Merkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Kinofilmen, Kurzfilmen, Experimentalfilm und sonstigen audiovisuellen
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung von Australien
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Australien über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen (12.09.2001) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
MehrABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES GROßHERZOGTUMS LUXEMBURG ÜBER BEZIEHUNGEN IM AUDIOVISUELLEN BEREICH
1390 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - deutscher Vertragstext (Normativer Teil) 1 von 8 ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES GROßHERZOGTUMS LUXEMBURG ÜBER
MehrAusfüllhinweise. zur Beantragung einer Bescheinigung nach 51 Filmförderungsgesetz bzw. eines Ursprungszeugnisses nach dem Runderlass Außenwirtschaft
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Bescheinigung nach 51 Filmförderungsgesetz bzw. eines Ursprungszeugnisses nach dem Runderlass Außenwirtschaft 1 Antragsart und Allgemeines Die Bescheinigung nach 51
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 23. August 2007 Teil III 86. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums
MehrNach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann als Starthilfe für junge hessische Unternehmen Förderung gewährt werden (Richtlinien Nr ).
Merkblatt Talent-Paketförderung Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann als Starthilfe für junge hessische Unternehmen Förderung gewährt werden (Richtlinien Nr. 4.6.3). Antragsberechtigung
MehrAntrag auf Erteilung/Änderung einer vorläufigen Projektbescheinigung
Antrag auf Erteilung/Änderung einer vorläufigen Projektbescheinigung Gemäß 52 Filmförderungsgesetz (FFG) ffg_ap-v1.0.0102 BAFA 2017 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 7 Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 17. Juni 2011 Teil III 100. Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der (NR: GP XXIV
MehrFilmförderungsgesetz
Beck`sche Gesetzestexte Kommentar Filmförderungsgesetz Kommentar von Harro von Have, erena Fischer-Zernin 1. Auflage Filmförderungsgesetz Have / Fischer-Zernin schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrAusfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 Allgemeines: Die Bescheinigung nach 17 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage bei
MehrAbkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
BGBl. III - Ausgegeben am 12. Juli 2013 - Nr. 188 1 von 7 Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich Die
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien H. Kinoförderung Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April 2014 2 Filmfonds
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung/eines Ursprungszeugnisses Gemäß Filmförderungsgesetz (FFG)/Runderlass Außenwirtschaft ffg_ab-v1.0.0126 BAFA 2017 Quelle: http://www.bafa.de Seite 1 von 8 Sie benötigen
MehrANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab 01.01.2015
ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG Stand: Förderungsrichtlinien gültig ab 01.01.2015 Auszug aus den Richtlinien (Pkt. 4, Seite 5f) Förderungen zur Stoffentwicklung werden für die Verfassung von Drehbüchern
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Republik Ungarn. über. Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über Beziehungen im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung des Königreichs Schweden,
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Schweden über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen (14.06.1977) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
MehrDie CINEDIME GmbH stellt sich vor.
Die CINEDIME GmbH stellt sich vor. Was ist CINEDIME? Erste deutsche Filmfinanzierungsplattform (Crowdinvesting) Gap-Finanzierung mit Risikokapital Zusammenbringung von Investoren und Produzenten Einzelinvestments
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung von Kanada (21. Juni 2004) über. audiovisuelle Beziehungen
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada (21. Juni 2004) über audiovisuelle Beziehungen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft (23.02.1972)
MehrRichtlinien NEU 2016
Richtlinien NEU 2016 Überblick Ziel der neuen Richtlinien Zeitplan Richtlinie 2016 Neuerungen Änderungen konkret Ziel der neuen Richtlinien Adaption gemäß FISA-Zielen und budgetären Rahmenbedingungen Planungssicherheit
MehrDrebuchförderung in Deutschland 2014
BKM/Stiftung Kuratorium junger deutscher Film Förderinstitution Förderbereich Antragsteller Art der Förderung Bedingungen Drehbuchförderung Autoren Nicht rückzahlbarer programmfüllende Zuschuss Kinderfilme
MehrDrebuchförderung in Deutschland 2014
Förderinstitution Förderbereich Antragsteller Art der Förderung Bedingungen Drehbuchförderung Autoren Nicht rückzahlbarer programmfüllende Zuschuss Kinderfilme BKM/Stiftung Kuratorium junger deutscher
MehrFernsehförderung und Terms of Trade am Beispiel des FERNSEHFONDS AUSTRIA
Fernsehförderung und Terms of Trade am Beispiel des FERNSEHFONDS AUSTRIA Prof. Dr. Oliver Castendyk, MSc. (LSE) Rechtsanwalt in Berlin Hamburg Media School/Universität Hamburg Ausgangssituation Marktungleichgewicht
MehrA B K O M M E N. zwischen. ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT, 1070 Wien, Spittelberggasse 3, im Folgenden Filminstitut genannt, einerseits.
2006 A B K O M M E N zwischen ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT, 1070 Wien, Spittelberggasse 3, im Folgenden Filminstitut genannt, einerseits und ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Wien, Würzburggasse 30, im
MehrANTRAG AUF PROJEKTENTWICKLUNGSFÖRDERUNG TALENTFILM
PROJEKT-NR. (wird vom Kuratorium ausgefüllt) ANTRAG AUF PROJEKTENTWICKLUNGSFÖRDERUNG TALENTFILM TITEL ANTRAGSTELLER (PRODUZENT) PRODUKTIONSFIRMA ORT, BUNDESLAND REGIE GEBURTSDATUM D. REGISSEURS AUTOR GENRE
MehrRichtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland - Saarland Medien - mbh
Richtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland - Saarland Medien - mbh Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland Saarland Medien - mbh erlässt
MehrMerkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten ab 1,5 Mio. Euro
Merkblatt Produktionsförderung für Projekte mit Herstellungskosten Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von programmfüllenden Kinofilmen und Fernsehprojekten Förderung
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN ZUR KULTURELLEN FILMFÖRDERUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN ZWISCHEN
VEREINBARUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN ZUR KULTURELLEN FILMFÖRDERUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN ZWISCHEN DEM MINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR MECKLENBURG-VORPOMMERN UND DEM MECKLENBURG-VORPOMMERN
MehrAntragsberechtigung Antragsberechtigt sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition und Angehörige der freien Berufe.
Merkblatt TV-Förderung (ergänzend zu den Merkblättern der Produktionsförderung) Nach den Richtlinien der HessenFilm und Medien kann für die Herstellung von Fernsehfilmen und -serien Förderung gewährt werden
MehrRichtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland - Saarland Medien - mbh
Richtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland - Saarland Medien - mbh Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland Saarland Medien - mbh erlässt
MehrP R O D U K T I O N S F Ö R D E R U N G N A C H W U C H S F I L M
M E R K B L A T T P R O D U K T I O N S F Ö R D E R U N G N A C H W U C H S F I L M Antragstellung Der FFF Bayern hat seit Januar 2015 das digitale Einreichverfahren über ein Online Portal eingeführt.
MehrRICHTLINIEN FÜR FILMFÖRDERUNG
RICHTLINIEN FÜR FILMFÖRDERUNG Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze Seite 2 1.1. Förderungsziele 1.2. Förderungsgegenstand 1.3. Kumulierung 2. Förderung der Stoff-und Projektentwicklung Seite 3 2.1. Drehbuchförderung
Mehrnoch nicht abgeschickt
Projektantrag 1 Überblick Filmprojekt [! ] 2 Angaben zum Antragssteller/Produktionsunternehmen 2.1 Antragsstellendes Produktionsunternehmen [! ] 2.2 Ansprechpartner zu Förderantrag [! ] 2.3 Ausführender
MehrMerkblatt zum Ausfüllen des Antrages für eine Herstellungsförderung
Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages für eine Herstellungsförderung ALLGEMEINES Das Merkblatt dient der Erläuterung des Antragsformulars bzw. der Präzisierung der Förderrichtlinien und entbindet den Förderungswerber
MehrAbschnitt I Filmeinfuhr. Artikel 1
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über filmwirtschaftliche Beziehungen (27.07.1964) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
MehrMitlaufende Kalkula9on
Mitlaufende Kalkula9on Zwischenkalkula:onen Aufstellung der bereits gezahlten bzw. gebuchten Kosten durch die Projektbuchhaltung Schätzung der noch zur Fer:gstellung notwendigen Restkosten Problem: Bes:mmung
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
MehrBriefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films
Briefwechsel vom 20. Oktober 2006 zur Änderung des Koproduktionsabkommens vom 15. Mai 1990 zwischen der Schweiz und Italien auf dem Gebiet des Films Abgeschlossen am 20. Oktober 2006 In Kraft getreten
Mehr1. allgemeine Subventionsgrundsätze der Magistratsabteilung 7- Kultur. 2. Filmförderung: Subventionsrichtlinien
Filmförderung Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Kultur lt. Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 13.12.2013 (basierend auf dem Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 15.12.2010) 1. allgemeine
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG ORGANISATION SEKTION FILM LEITER DER SEKTION FILM Nicolas Bideau nicolas.bideau@bak.admin.ch SEKRETARIAT DER SEKTION FILM Béatrice Wittwer T 031 322 92 71 F 031 322 57
MehrInsgesamt ist daher das Förderungsvolumen, das für Filmproduktionen zur Verfügung steht, rd. 40 Mio.
Filmförderung Auszug aus:lehrgangspraktikum - Film und Kino in Wien im Rahmen der Werkstätte Kunstberufe (Kooperation Universität Wien Verband Wiener Volksbildung), Wien 2005 Verfasser: Dr. Werner Müller,
Mehr"Filmstandort Österreich"
Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, dem Produzenten und Obmann des WKÖ-Fachverbandes Filmindustrie, Danny Krausz, und dem Schauspieler Karl Markovics "Filmstandort Österreich"
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung des Königreichs Spanien. über. filmwirtschaftliche Beziehungen
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über filmwirtschaftliche Beziehungen veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 17 vom 11.
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien C. Herstellung von Kinofilmen Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April
MehrVerwendungsnachweis zum Vertrag Projekt-Nr.:... vom...
......,... Name Anschrift des Vertragspartners Ort, Datum hier: Film-, Fernseh-, Multimediaproduktion nordmedia Film- Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbh - Prüfwesen - Expo Plaza 1 30539 Hannover
MehrFörderrichtlinien des Filmfonds Wien
Filmfonds Wien Mariahilfer Straße 76 1070 Wien T +43 1 526 5088 office@filmfonds-wien.at Förderrichtlinien des Filmfonds Wien C. Herstellung von Kinofilmen Gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 24. April
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beziehungen auf dem Gebiet des Films (06.06.1984) Die Regierung der Bundesrepublik
MehrBUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG
BUNDESAMT FÜR KULTUR FILMFÖRDERUNG FRISTEN 2011 Art. 19 Abs. 2 FiFV BEGUTACHTUNGSAUSSCHUSS AUSSCHUSS DOKUMENTARFILM Eingabetermin Sitzungen Notizen > Freitag, 10. Dezember > Freitag, 28. Januar > Freitag,
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIEN
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Gemäß Aufsichtsratsbeschlüssen vom 26. Juni, 02. Oktober und 16. Dezember 2014 gültig ab 01. Jänner 2015 ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT 1070 Wien, Spittelberggasse 3 / Stiftgasse 6
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Argentinischen Republik. über. die Koproduktion von Filmen
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Argentinischen Republik über die Koproduktion von Filmen - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die
Mehrnoch nicht abgeschickt
Projektantrag 1 Überblick Filmprojekt [! ] 2 Angaben zum Antragssteller/Produktionsunternehmen 2.1 Antragsstellendes Produktionsunternehmen [! ] 2.2 Ansprechpartner zu Förderantrag [! ] 2.3 Ausführender
MehrRICHTLINIEN FÜR FILMFÖRDERUNG
RICHTLINIEN FÜR FILMFÖRDERUNG Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze Seite 2 1.1. Förderungsziele 1.2. Förderungsgegenstand 1.3. Kumulierung 2. Förderung der Stoff-und Projektentwicklung Seite 2 2.1. Drehbuchförderung
MehrKurzinformation Wirtschaft
Ziel des Programms Ziel des Programms Wer wird gefördert? Das Medienboard Berlin-Brandenburg vergibt Darlehen und Zuschüsse für Film- und Medienprojekte in der Region Berlin-Brandenburg. Die ILB ist mit
MehrMerkblatt für Produzenten zur Einreichung von Förderanträgen im Bereich Produktionsförderung
Merkblatt für Produzenten zur Einreichung von Förderanträgen im Bereich Produktionsförderung Stand: 02.02.2018 Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem jeweils
MehrRahmenstoffplan Produktionsleiter
Rahmenstoffplan Produktionsleiter Prüfungsfächer und Inhalte 1. Produktion 1.1 Allgemeine Produktionsgrundlagen 8h 1.1.1 Berufsbild und Verantwortlichkeit des Produktionsleiters Vorbereitung Dreharbeiten
MehrFilmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
Eingangsdatum Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH Projekt-Nr. Firma Antrag auf Filmförderung Produktion 2 Alle Antragsunterlagen müssen in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden Synopsen (Kurzinhalt)
MehrAbkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel.
299 der Beilagen XXV. GP - Staatsvertrag - Abkommenstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 1 von 6 Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung des Großherzogtums Luxemburg. und. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. über
Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Beziehungen im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg
MehrEuropäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ( ) Präambel
Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (02.10.1992) Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens, die
MehrDie deutsche Filmförderung
Die deutsche Filmförderung Eine Evaluation Bearbeitet von Oliver Castendyk, Christoph Koppisch 1. Auflage 2008. Taschenbuch. II, 216 S. Paperback ISBN 978 3 86764 100 5 Format (B x L): 145 x 22 cm Gewicht:
MehrGesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz FFG)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz FFG) https://www.ffa.de/ffg-2017.html Referenzförderung: Was ist in diesem Zusammenhang wichtig für den Kurzfilm? * * Hier
Mehrnoch nicht abgeschickt
Projektantrag 1 Überblick Filmprojekt [! ] 2 Angaben zum Antragssteller/Produktionsunternehmen 2.1 Antragsstellendes Produktionsunternehmen [! ] 2.2 Ansprechpartner zu Förderantrag [! ] 2.3 Ausführender
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2729 5. Wahlperiode 26.08.2009 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Andreas Bluhm, Fraktion DIE LINKE Wirtschaftliche Filmförderung des Landes und ANTWORT der Landesregierung
Mehr2253-S. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
2253-S Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei vom 14. August 2013 Az.: A II 5 4525-23-386 Die Bayerische Staatskanzlei erlässt im Einvernehmen
MehrInformationsblatt zum Ausfüllen eines Antrages für eine Herstellungsförderung
Informationsblatt zum Ausfüllen eines Antrages für eine Herstellungsförderung 1 ALLGEMEINES Das Merkblatt dient der Erläuterung des Antragsformulars bzw. der Präzisierung der Förderrichtlinien und entbindet
MehrANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION
PRAKTISCHE HINWEISE DEFINITION SCHWEIZER FILM Kapitel 1 Anhang A ANERKENNUNG ALS OFFIZIELLE KOPRODUKTION Kapitel 2 Anhang B Kontakt für Fragen Sektion Film BAK, Filmförderung Hallwlystrasse 15, CH- 3003
Mehr2253-W. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises
Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises 2253-W Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK. Förderung von Kurzfilmen. Bundesamt für Kultur BAK
Förderung von Kurzfilmen Kurzfilmtage Winterthur 9. November 2018 175 Kurzfilme werden in der Schweiz jährlich hergestellt, davon sind etwa die Hälfte Spielfilme 250 200 10% 150 Experimentalfilme 21% 21%
MehrAntrag auf Projektförderung
Antrag auf Projektförderung Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Frauenstraße 21 02763 Zittau 1. Antragsteller: Bezeichnung Anschrift Kontoverbindung bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:
MehrStaatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister,
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.12.2011 K(2011)9955 endgültig Betreff: Staatliche Beihilfe SA.33878 (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
MehrVerteilplan. Die Filmförderung im Jahr Internationale Zusammenarbeit CHF. Förderung der Filmkultur CHF
Internationale Zusammenarbeit 5 397 200 CHF Die Filmförderung im Jahr 2018 Förderung der Filmkultur 8 496 700 CHF Verteilplan Filmförderung 31 085 900 CHF Filmerbe und Archivierung 8 870 100 CHF 3 Inhalt
MehrStellungnahme der CSU-Filmkommission zum Entwurf für eine Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke
Stellungnahme der CSU-Filmkommission zum Entwurf für eine Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke Zu 2. Die CSU-Filmkommission begrüßt, dass die Kommission
MehrProjektantrag Aktions- / Initiativfonds 2019
Projektantrag Aktions- / Initiativfonds 2019 Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 11. Februar 2019 hier ein: Fach- und Koordinierungsstelle (FKS), Tobias Sender, Alleenstr. 90, 73230 Kirchheim unter
Mehr