Förderung des österreichischen Kinofilms

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1 Förderung des österreichischen Kinofilms BLOCK 1: BLOCK 2: BLOCK 3: BLOCK 4: Das österreichische Filminstitut (ÖFI) Schnittstellen von Produktion und Förderung anhand der Tätigkeiten in der ÖFI-Projektabteilung Koproduktion Kalkulation, Finanzierung, Recoupment DONAUUNIVERSITÄT Krems, 2010 Werner Zappe 1

2 Österreichisches Filminstitut Gegründet 1981 Basiert auf dem Filmförderungsgesetz von 1980 Juristische Person des öffentlichen Rechts Sitz in Wien Budget 2010: 16,5 Millionen Euro 2

3 FÖRDERUNGSZIELE Herstellung, Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme, die Publikumsakzeptanz und internationale Anerkennung erwarten lassen und damit Wirtschaftlichkeit, Qualität, Eigenständigkeit und kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens steigern 3

4 FÖRDERUNGSZIELE (2) Nachwuchsförderung und Erstellung des jährlichen Filmwirtschaftsberichts Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland (Internationalisierung) Förderung von österreichisch-ausländischen Koproduktionen 4

5 FÖRDERUNGSZIELE (3) Kooperation zwischen der Filmindustrie und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms Harmonisierung zwischen den Filmförderungen des Bundes und der Länder 5

6 FÖRDERUNGSBEREICHE Stoffentwicklung Projektentwicklung Herstellung Verwertung Berufliche Weiterbildung 6

7 DUALES FÖRDERUNGSSYSTEM Selektive Förderung (Projektförderung) Entscheidung durch Kommission 4 Berufsgruppenvertreter + ÖFI-Direktor 5 Antragstermine pro Jahr Automatisch (Referenzfilmförderung) basierend auf dem wirtschaftlichen und/oder künstlerischen Erfolg eines vorangegangen Films 7

8 QUALITÄT DER FÖRDERMITTEL Erfolgsbedingt rückzahlbare Zuschüsse Nicht rückzahlbare Zuschüsse Zinsenbegünstigte Darlehen 8

9 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN Natürliche Personen Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger und Wohnsitz in Österreich Juristische Person od. Personengesellschaft Sitz oder zumindest Betriebsstätte im Inland Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens Solidarhaftung der geschäftsführenden Organe 9 ff

10 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN(2) Österreichischer Film (Kino) Unabhängiger österreichischer Hersteller Im eigenen Namen und für eigene Rechnung Endfassung des Films in deutscher Sprache Mitarbeiter (v.a. Head of Dep.) und Schauplätze österreichisch gewerblicher Kinostart, angemessene Verwertung und Berichtspflicht (Besucher, Erlöse, Kosten) 10

11 FÖRDERUNGS- VORAUSSETZUNGEN(3) Kinoschutzfristen Bildträger 6, Zugriffs-/Abrufdienste 12, Pay TV 18 und Free TV 24 Monate Verkürzungsmöglichkeiten durch Direktor und AR Mindestfilmlängen Programmfüllender Kinofilm 70 Minuten Kinderfilm 59 und Nachwuchsfilme 45 Minuten Rückfall der TV-Rechte nach 7 Jahren Angemessener Eigenanteil (mind. 5%) 11

12 Film/Fernseh-Abkommen Vereinbarung zwischen ORF und ÖFI seit 1981 ORF beteiligt sich an der Finanzierung gemeinsamer Kinofilmprojekte Senderechte für 7 Jahre Österreich (exklusiv), Südtirol (nicht exklusiv) und uncodierte Satellitenrechte (1 Jahr nach Ende Kinoschutzfrist) Gemeinsame Kommission (3+3) i.d.r. eine Woche nach ÖFI-Kommission Budget 2010: 8 million Euro 12

13 Schnittstellen Filmproduktion & Förderung Feedback Idee Treatment Drehbuch Drehplan Finanzierung Rechtliches Kalkulation Stoffentwicklung Projektentwicklung Vor- Produktion Einsatzmittel organisieren Termine fixieren Produktion Dispositionen Dreharbeiten Tagesberichte Kostenstände Produktions- und Cashflow-Plan Marketing- und Vertriebskonzept Post- Produktion Rohschnitt VFX Mischung Fertigstellung Vertrieb Kinostart Bildträger, TV Festivals Weltvertrieb Förderung der Stoffentwicklung DB (Autoren) DBiT (Produzenten) 2. Raten Projekt- Entwicklung Produzenten 3. Raten Antragstellung Begutachtung PK-Entscheidung Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung Verwertungs- Förderung KS (Verleih) Festival (Prod.) 2. Raten 13 ff

14 Budgetierungsprozess und Cashflow-Planung Stoffentwicklung Projektentwicklung Vor- Produktion Finanzierung Drehbuch Drehplan Kalkulation Einsatzmittel organisieren Termine fixieren Cashflow Einsatzmittel planen Mengen- und Preisgerüst (diverse Kalkulationsschemata) Personen Equipment Location Ausstattung Material & Bearbeitung Stab Komparsen Cast Rechte, Versicherung, Transporte & Unterbringung, Finanzierung, Prüfgebühren, Fees & Overheads K CF 14

15 Antragstellung Herstellungsförderung Produzenten ANTRAG HERSTELLUNG Allgemeine Angaben zu Projekt und Einreicher Filmgattung und Projekttitel Beantragte Mittel (selektiv und/oder Referenzmittel) Angaben zum Antragsteller Filmografie Projektspezifische Angaben Stab und Besetzung (Filmografien, Verfügbarkeit etc.) Projektbeschreibung (Logline, Synopsis, Drehbuch) Terminplan/Drehplan, Kalkulation und Finanzierungsplan Rechtesituation Angaben zu Ko-Partner 15

16 Antragstellung Herstellungsförderung Produzenten ANTRAG HERSTELLUNG (2) Angaben zur Verwertung Produzentenstatement und Marketingkonzept Fragen zur Positionierung des Projekts (NEU) Vollständigkeits- und Verpflichtungserklärung Richtigkeit der Angaben Kenntnisnahme des FFG und der Richtlinien Erklärung zur Inanspruchnahme österreichischer Leistungen Erklärung zu Belegs- und Archivierungsverpflichtung 16

17 Antragstellung VORPRÜFUNG Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Formale Prüfung Antragsberechtigung (Qualifikation, programmfüllender Kinofilm etc.) Vollständigkeit der Unterlagen Materielle Prüfung Buch, Synopsis, Regiestatement, Produzentenstatement, Referenzmaterial, visuelles Konzept etc. Kalkulation (Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Prüfung von bewerteten Eigenleistungen, Vergleich mit ähnlichen Projekten etc.) Finanzierungsplan (Plausibilität, Zusagen etc.) 17

18 Antragstellung VORPRÜFUNG Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Materielle Prüfung (2) Prüfen bereits vorliegender Koproduktionsverträge (Deal-Memos) in Bezug auf Richtlinien, Abkommen etc. Drehplan und Terminplan der Produktion Rechtenachweis (Buchrechte Original/Vorlage, Verfilmungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Regievereinbarung etc.) Stab und Cast (CVs, Referenzmaterial, Verfügbarkeiten etc.) Marketing- und Vertriebskonzept Vorbesprechung (Berichte, Scorings ) Projektkommission (Hearings) 18

19 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Filminstitut - Workflow Vertragserrichtung Aktualisierung vorliegender Unterlagen (Buch Drehfassung, Kalkulation, Finanzierung, Stab/Besetzung, Terminplan, Ko-Vertrag) Ergänzung fehlender Unterlagen (Cash-flow Plan, Recoupment-Plan, Besicherungsnachweise wie z.b. Completion-Bond, Bankgarantie) Bedingungen aus der Förderungszusage Auflagen mit Nachfristsetzung Nachweis der Vollfinanzierung Mit Vertragsunterfertigung Auszahlung der 1. Rate (25%) 19

20 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Filminstitut - Workflow Drehbeginn Anzeige durch Übermittlung 1. Tagesbericht Vorlage der Dienst- und Werkverträge Erfüllung allfälliger Auflagen und Bedingungen Auszahlung der 2. Rate (25%) 20

21 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Filminstitut - Workflow Drehmitte Laufende Vorlage von Dispos und Tagesberichten Kosten- und Finanzierungsstand Erfüllung allfälliger Auflagen und Bedingungen Auszahlung der 3. Rate (25%) Drehende Dispos und Tagesberichte Kosten- und Finanzierungsstand Auszahlung der 4. Rate (10%) 21

22 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung Filminstitut - Workflow Rohschnitt Rohschnittvorführung Kosten- und Finanzierungsstand Auszahlung der 5. Rate (10%) Fertigstellung Vorlage Titelliste und Endabnahme Endkostenstand und Schlussfinanzierung Einlagerung der Archivkopie und Belegsmaterial ÖFI Endprüfung und Abschlussbericht Auszahlung der 6. Rate (5%) bzw. Überschreitungsreserve (ant.) 22

23 Antragstellung ZUSAGE Vertragserrichtung Herstellungsförderung Produzenten Drehbeginn Drehmitte Drehende Rohschnitt Fertigstellung VERWERTUNG Filminstitut - Workflow Pflichten aus der Herstellungsförderung angemessene Verwertung u. Berichtspflicht gem. 7 Abs. 4 lit. i (FFG) laufende Erlösabrechnungen (mindestens 1x jährlich) Rückzahlungen an ÖFI: 5%-Korridor bis Abdeckung Eigenanteil Beobachtungszeitraum: 72 Monate ab Kinostart Sistierung neuer Förderanträge bei Verletzung der Berichtspflichten Referenzfilmförderung Bemessung der Referenzmittel (wirtschaftlich/künstlerisch) Reservierung und Verwaltung der Referenzmittel Ref 23

24 Beispiel: KOPRODUKTION Antragsteller: Filmproduktionsfirma mit Sitz (oder zumindest Zweigniederlassung) im Inland ÖFI fördert österreichischen Anteil der Herstellungskosten Eigenanteil, Produzentenhonorar und Fertigungsgemeinkosten bemessen sich an den österreichisch finanzierten Kosten Mindest-Beteiligung (finanziell, künstlerisch und technisch) 30% (FFG) Zwischenstaatliche Abkommen und Europäische Konvention 24

25 Filmabkommen AT-DE Grundsätzliches und Ziele Staatsvertrag zwischen den Regierungen beider Republiken Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films weiterentwickeln Gemeinschaftsproduktionen begünstigen Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion fördern Anerkennung in Ö durch BMWFJ, in DE durch das BAFA FILME IM RAHMEN DES ABKOMMENS SIND INLÄNDISCHEN FILMEN GLEICHGESTELLT! 25

26 Filmabkommen AT-DE Voraussetzungen Antrag spätestens 30 Tage vor Drehbeginn Einzureichende Unterlagen Gemeinschaftsproduktionsvertrag Drehbuch Stabs- und Besetzungslisten Rechtenachweis Kalkulation und detaillierter Finanzierungsplan Übersicht über technische Beiträge der Gemeinschaftsproduzenten Terminplan mit Angabe der voraussichtlichen Drehorte Gute technische und finanzielle Organisation und Berufsqualifikation CL V 26

27 Filmabkommen AT-DE Voraussetzungen (2) Künstlerisch technischer Beitrag = finanzieller Beitrag Minoritärer Partner mind. 20% (für AT in Ausnahmefällen 10%) Miteigentümerschaft am Originalnegativ Aufteilung der Einnahmen gem. finanzieller Beteiligung (bei Exklusivvereinbarungen sind Marktgröße und Wert zu berücksichtigen!) Einvernehmen der beiden Behörden (Behörde des Mehrheitsproduzenten entscheidet binnen 20 Tagen) 27

28 Ausblick Koproduktionen Trilaterales Abkommen (AT-CH-DE) in Begutachtung Filmstandort Österreich nach dem Modell des DFFF voraussichtlich zur Jahresmitte 2010 Beispiel einer österreichisch-deutschen Koproduktion K 28

29 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! Österreichisches Filminstitut Spittelberggasse Wien office@filminstitut.at Direktor: Roland Teichmann 29

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