Steuertipps für Assistenzärzte 1
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- Regina Margarethe Gehrig
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1 GLIEDERUNG STEUERTIPPS FÜR ASSISTENZÄRZTE 10. Dezember 2010 Referent: Dipl.-Kfm. Maximilian Amon vereidigter KRIEGER Buchprüfer SENN AMON Steuerberater Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Goethestrasse 25a, München, Tel. 089/ Grundsatz der Steuererklärungspflicht 5. Gewerbliche Tätigkeit 2 1. Grundsatz der Steuererklärungspflicht a) Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer im allgemeinen durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben b) Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn - vom Steuerpflichtigen beantragt wird - andere Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen oder - die einbehaltene Lohnsteuer nicht zu einer zutreffenden Besteuerung führt 1. Grundsatz der Steuererklärungspflicht c) Steuererklärungsfrist - Steuererklärungen sind jährlich abzugeben - Frist zur Abgabe ist der 31. Mai des folgenden Jahres - Verlängerung der Erklärungsfrist möglich - Bei Erstellung durch Steuerberater bis Ausschlussfrist für Antragsveranlagung ( des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahrs) wurde mit Jahressteuergesetz 2008 aufgehoben 3 4 a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - Vorgabe der Sprechstundenzeiten - Weisungsgebundenheit in der Behandlungsmethode b) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Fehlen eines Arbeitsvertrages - keine Lohnunterlagen - keine feste Arbeitszeit - keine Weisungsgebundenheit c) Gewerbliche Einkünfte - Verkauf von Medikamenten - Provisionen aus dem Abschluss von Schlachttierversicherungen i.r.d. Fleischbeschau - Tätigkeit als Tierklauenpfleger - Tätigkeit als Besamungstechniker 5 6 Steuertipps für Assistenzärzte 1
2 d) Scheinselbständigkeit da) Begriff der abhängigen Beschäftigung: Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen i.r. eines von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. db) Rechtsfolgen bei Feststellung der Scheinselbständigkeit: Renten-, Arbeitslosen- und ges. Krankenund Pflegeversicherungspflicht 7 d) Scheinselbständigkeit dc) Vermutungskriterien: - keine Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern - nur für einen Auftraggeber tätig - Auftraggeber lässt Arbeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten - Tätigkeit lässt keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen - Tätigkeit des Auftragnehmers entspricht dem äußeren Erscheinungsbild seiner vorherigen Tätigkeit als Beschäftigter 8 d) Scheinselbständigkeit dd) Arbeitnehmerähnliche Selbständige: - keine Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt von mehr als EUR auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig - Rechtsfolgen: wird als selbständig anerkannt, aber rentenversicherungspflichtig a) Lohnsteuerkarte, elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerklassen - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM - Einführung erst ab Lohnsteuerkarte 2010 gilt weiterhin ab Ersatzbescheinigung Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug b) Lohnsteuerklassen Lohnsteuerklasse I: alleinstehende Arbeitnehmer Lohnsteuerklasse II: Arbeitnehmer, die den Entlastungsbetrag für allein Erziehende erhalten Lohnsteuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer (Ehegatte kein Arbeitslohn oder Steuerklasse V) Lohnsteuerklasse IV: beide Ehegatten beziehen Arbeitslohn Lohnsteuerklasse V: anderer Ehegatte hat Steuerklasse III beantragt Lohnsteuerklasse VI: Arbeitnehmer hat mehrere Dienstverhältnisse 11 Lohnsteuerklassenwahl für Ehegatten Faustregel: Steuerklassenkombination III/V günstiger als IV/IV, wenn der weniger gut verdienende Ehegatte weniger als 40 % der Gesamtbezüge erhält Änderung durch das Jahressteuergesetz 2009 Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V Faktor Y:X Y: vorauss. Einkommensteuer für beide Ehegatten X: Summe der Lohnsteuer bei Anwendung Stklasse IV für jeden Ehegatten 12 Steuertipps für Assistenzärzte 2
3 Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte Antrag auf Eintragung eines Freibetrages wegen - erhöhter Werbungskosten - erhöhter Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen etc. Antragsgrenze: 600 b) Einnahmen Zum Arbeitslohn gehören auch: - Lohnsteuerbeträge, soweit sie vom Arbeitgeber übernommen werden - Sachbezüge, soweit sie zu geldwerten Vorteilen des Arbeitnehmers aus seinem Dienstverhältnis führen - vom Arbeitgeber übernommene feste und laufende Kosten für einen Telefonanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers oder für ein Mobiltelefon Nicht zum Arbeitslohn gehören: - Aufmerksamkeiten (bis EUR 40) - Betriebsveranstaltungen (max. EUR 110 je Veranstaltung) - Fort- und Weiterbildungsleistungen - Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (z.b. Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen) Steuerfrei sind: - Aufwandsentschädigungen (aus öffentlichen Kassen; Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer) - Auslagenersatz (durchlaufende Gelder) - Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln - unentgeltlich oder verbilligt überlassene Berufskleidung - Erstattung von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Steuerfrei sind: - Leistungen des Arbeitgebers für Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern - Ersatz von Reisekosten - vom Arbeitgeber ersetzte Aufwendungen für Telekommunikation - Trinkgelder Steuerfrei sind: - Ersatz von Umzugskosten (nach dem Bundesumzugskostengesetz) - Ersatz von Unterkunftskosten - Ersatz von Verpflegungskosten - Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers - Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (max. EUR 50/h) - Sachbezüge bis 44 (z.b. Mahlzeiten im Betrieb, Benzingutscheine etc.) Steuertipps für Assistenzärzte 3
4 ca) Arbeitnehmer-Pauschbetrag (EUR 920) cb) Bewerbungskosten (Inserate, Fotos, Büromaterial, Reisekosten) cc) Umzugskosten (berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis mind. eine Stunde) cd) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Entfernungspauschale ab dem 1. Entfernungskilometer ce) Typische Berufskleidung (z.b. Gummihosen, Kittel etc.) cf) Beiträge an Berufsverbände cg) Fortbildungskosten (z.b. Studienreisen, Seminare, Fachliteratur, etc.) ch) Reisekosten, bei Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen (falls nicht vom Arbeitgeber erstattet) ci) Arbeitszimmer in der Privatwohnung Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, falls kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht Abzug zugelassen bis EUR cj) Arbeitsmittel (z.b. med. Geräte, Arztkoffer, Lichtmikroskop, Eurofunkgerät, Ausstattung eines evtl. Arbeitszimmers, etc.; Verteilung der Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer; Ausnahme Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 ohne USt können sofort abgeschrieben werden ck) Telefonkosten, soweit beruflich veranlasst cl) doppelte Haushaltsführung Beschränkung auf 2 Jahre durch BVerfG aufgehoben Voraussetzungen: - Unterhalt eines eigenen Hausstands - auswärtige Beschäftigung - zweite berufliche begründete alleinige Wohnung am Beschäftigungsort cl) doppelte Haushaltsführung abzugsfähige Werbungskosten: - Fahrtkosten für erste / letzte Fahrt - Fahrtkosten Familienheimfahrt wöchentlich oder - Familien-Ferngespräche wöchentlich - Verpflegungsmehraufwendungen - Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort - Umzugskosten cl) doppelte Haushaltsführung Zweifelsfälle: - Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Kinder - Ehegatten, vor Heirat an verschiedenen Orten berufstätig - Wohnung während des Studiums bereits am Beschäftigungsort cm) Kontoführungsgebühren (pauschal EUR 16) Steuertipps für Assistenzärzte 4
5 a) Gewinnermittlung Einnahme- Überschussrechnung - Zufluss-Abfluss-Prinzip (Gestaltung Rechnungsstellung) - keine Buchführungspflicht 25 b) Einnahmen Rechnungsstellung Pflichtangaben vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Ausstellungsdatum der Rechnung einmalige fortlaufende Nummerierung Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers Umfang und Art der sonstigen Leistung nach Steuersatz aufgeschlüsselte Entgelte für die sonstige Leistung der anzuwendende Steuersatz oder der Verweis auf die entsprechende Steuerbefreiung Angabe über Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt 26 c) Betriebsausgaben Beispiele: - Betriebsfahrzeug - Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen - Investitionsabzugsbetrag da) Umsatzsteuersatz 19% - keine Befreiung für Tierärzte nach 4 Nr. 14 UStG db) Ermäßigter Umsatzsteuersatz 7% z.b.: - Ausstellung und Überprüfung von Abstammungsnachweisen einschl. Blutgruppenbestimmungen - künstliche Besamung und Tiersamenlieferung - prophylaktische und therapeutische Maßnahmen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften für Zuchttiere z.b. Tuberkulose, Brucellose- und Leukoseuntersuchungen, Impfungen gegen Maul- und Klauenseuche etc. dc) Vorsteuerabzug Rechnungsvorschriften beachten! Steuertipps für Assistenzärzte 5
6 dd) Kleinunternehmerregelung - keine Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich EUR nicht übersteigt - Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich 5. Gewerbliche Tätigkeit Arzneimittelverkauf bei Einzelpraxis ist der Arzneimittelverkauf ein eigenständiger Gewerbebetrieb und von der Tierarzttätigkeit trennbar Gewerbesteuer - Freibetrag für natürliche Personen EUR Steuerermäßigung nach 35 EStG durch Anrechnung der Gewerbesteuer a) Wesen der Sonderausgaben b) Die Sonderausgaben im Einzelnen: - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten (max ) - Renten und dauernde Lasten - Versicherungsbeiträge (Neuregelung ab 2005) - gezahlte Kirchensteuer - Steuerberatungskosten (teilweise nicht abzugsfähig) Tipp: Angabe der vollen Steuerberatungskosten in der Steuererklärung als Anlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken a) Die Sonderausgaben im Einzelnen: - Ausbildungskosten (EUR z.b. für ein Erststudium) - 2/3 der Aufwendungen für Kinderbetreuung - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse - 20 % der Kosten, max. 510 (geringf. Beschäftigung) - 20 % der Kosten, max (sozialvers. Beschäftigung) a) Die Sonderausgaben im Einzelnen: - Haushaltsnahe Dienstleistungen - 20 % der Kosten, max Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 % der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, max Abzug von Schulgeld 30 % des Schulgeldes einer Ersatz- oder Ergänzungsschule sowie ausländischer Schulen im EUund EWR-Raum Höchstbetrag pro Elternpaar, je Kind und je VAZ - Spenden Vorsorgeaufwendungen Neuregelung ab 2005 durch das Alterseinkünftegesetz Basisversorgung Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Plafonds 1) (Plafonds 2) Novellierung in 2009 durch Bürgerentlastungsgesetz Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich absetzbar Steuertipps für Assistenzärzte 6
7 Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Plafonds 1 für Beiträge zur Basisversorgung aa) ab) Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie berufsständischen Versorgungseinrichtung Lebensversicherungs-Neuverträge Voraussetzungen: - Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung - lebenslange Leibrente (frühestens ab dem 60. Lj.) - ergänzende Absicherung durch Berufsunfähigkeit-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente - Ansprüche weder vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar noch Anspruch auf andere Auszahlung Vorsorgeaufwendungen ab 2005 b) Plafonds 2 für sonstige Vorsorgeaufwendungen ba) Beiträge zur Krankenversicherung bb) Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung bc) Beiträge zu Versicherungen ohne Sparanteil Arbeitslosenversicherung Erwerbs- und Berufsunfähigkeit (soweit sie nicht unter a) fallen) Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Risikolebensversicherung mit Leistungen nur im Todesfall bd) Lebensversicherungs-Altverträge Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Sonderausgaben-Höchstbeträge a) Plafonds 1 max / im Jahr 2005 davon 60 % abziehbar im Jahr 2006 davon 62 % abziehbar usw. b) Plafonds 2 max / Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung Günstigerprüfung in den Kj STEUERTIPPS FÜR ASSISTENZÄRZTE 10. Dezember 2010 Referent: Dipl.-Kfm. Maximilian Amon vereidigter KRIEGER Buchprüfer SENN AMON Steuerberater Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Goethestrasse 25a, München, Tel. 089/ Steuertipps für Assistenzärzte 7
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