4 Radabstellanlagen und Radstationen
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- Manuela Ziegler
- vor 7 Jahren
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1 4 Radabstellanlagen und Radstationen 4.1 Anwendungsbereiche und Angebotsformen Die planerischen Voraussetzungen für das Fahrradparken sind in den Hinweisen zum Fahrradparken der FGSV zusammengefasst 5). In den Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) 3) sowie in den Empfehlungen für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs 6). finden sich mit Verweis auf die Hinweise zum Fahrradparken nur wenige Angaben. Öffentlich nutzbare Radabstellanlagen sind in größerem Umfang an Stellen vorzusehen, an denen regelmäßig eine hohe Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auftritt. Bei der Bemessung und Ausstattung der Anlagen ist die Parkdauer, sowie die Anforderung an die Bedienungsqualität und die Einsehbarkeit besonders zu berücksichtigen. Bei Radabstellanlagen mit einer längeren Parkdauer wie an Bahnhaltestellen oder Schulen kommt einer Überdachung eine hohe Bedeutung zu, während an Abstellanlagen vor Einkaufgelegenheiten eine großzügige Abmessung zum Transport von Einkäufen sicherlich bedeutsamer ist und auf eine Überdachung häufig verzichtet werden kann. Für die unterschiedlichen Nutzungen bieten sich die folgenden Formen des Radparkens an: Fahrradparkhaus Das Fahrradparkhaus bietet eine hohe Kapazität an gesicherten Radabstellanlagen (> 300 Abstellplätze) an zentralen Ziel- und Umsteigepunkten. Es wird durch Service- und Wachpersonal bewirtschaftet. In der Regel wird ein Entgeld erforderlich. Das Fahrradparkhaus kann in Einfachbauweise ebenerdig erstellt werden und bis zu mehrgeschossiges Parken anbieten. Im Extremfall kann auch ein automatisches Parken vorgesehen werden (flächensparend, allerdings sehr kostenaufwändig). Radboxen Verschließbare geschlossene Radabstellanlagen in der Regel für Einzelräder mit Unterbringmöglichkeiten für Radzubehör (Helme, Regenbekleidung etc.) Radboxen befinden sich überwiegend in der Nähe von Bahnhaltestellen und zentralen ÖPNV Haltepunkten. Die Nutzung ist in der Regel kostenpflichtig. Eine Bewirtschaftung durch einen Träger (Stadt, ADFC etc.) ist erforderlich
2 Überdachte Radabstellanlagen Überdachte Radabstellanlagen befinden sich ebenfalls häufig an Bahnhaltepunkte sowie an Schulen, an denen die Räder für längere Zeit abgestellt werden und der Witterung ausgesetzt sind. Die überdachten Abstellanlagen können auch als verschließbare Einheiten ausgebildet werden. Sonderformen sind hier Quartiersgaragen, die an zentralen Standorten Radabstellmöglichkeiten für die Anwohner bieten. Nichtüberdachte chte Radabstellanlagen In der Regel werden hier an zentralen Punkten mit einer Häufung des Fahrradparkens sowie Schulen und Sportplätzen Abstellmöglichkeiten mit Vorderradhalter oder Rahmenhalter angeboten. Das Angebot kann in größeren Einheiten bis hin zu Einzelangeboten für einige wenige Fahrräder vorgesehen werden. Hierzu zählen auch private Angebote im Straßenraum zum Beispiel vor Einkaufsgelegenheiten, Apotheken etc. Radabstellmöglichkeiten auf privaten Flächen und in Gebäuden Das Erfordernis von Radabstellanlagen auf privaten Grundstücken und Gebäuden ist bislang nicht rechtlich bindend. Nur wenige Städte und Gemeinden haben den Nachweis von ausreichenden Radabstellanlagen in ihre kommunale Stellplatzsatzung aufgenommen. Nur in wenigen Gebäuden existieren bisher Radabstellräume. In der Regel wird bislang das Fahrrad in Kellerräumen oder Garagen abgestellt. Auch in Esslingen besteht bislang keine Verpflichtung zum Nachweis von Radabstellplätzen bei Baumaßnahmen. Im Kontext mit der Radverkehrsförderung und des Anspruches einer Radfahrfreundlichen Kommune sind entsprechende Regelungen zum baurechtlichen Nachweis von Radabstellanlagen unabdingbar (siehe Pkt. 4.5). 4.2 ÖPNV Haltepunkte Die höchste Nachfrage nach Radabstellanlagen tritt in Esslingen neben den Schulen an den Umsteigepunkten zu ÖPNV Verkehrsmitteln mit hoher Transportkapazitäten, hohen Bedienungshäufigkeiten und an Linienschnittpunkten auf. Hierzu zählen die Bahnhaltestellen, der Zentrale Omnibusbahnhof sowie Straßen und Plätze, an denen häufig Busse verschiedener Linien verkehren. Im Wesentlichen sind dies folgende Punkte:
3 - Bahnhof Esslingen - Bahnhaltestelle Mettingen - Bahnhaltestelle Oberesslingen - Bahnhaltestelle Zell - Zentraler Omnibusbahnhof am Bahnhof Esslingen Mit Ausnahme des Bahnhofes Esslingen, an dem in der unterirdischen Radabstellanlage Pedales 147 Radabstellmöglichkeiten teilweise in einem Doppelstockparken sowie 14 ebenfalls doppelstöckige Radboxen angeboten werden (Abb. 21) und eine überdachte Radabstellanlage für 25 Fahrräder am Südausgang existiert, bestehen an keinem anderen Bahnhaltepunkt gut erreichbare überdachte Abstellanlagen, die einen Witterungsschutz bieten. Eine Ausnahme bietet hier die neue, vorbildlich gestaltete, überdachte Bushaltestelle am Südausgang der Bahnhaltestelle Oberesslingen, an der die angebotenen Radabstellmöglichkeiten sehr gut angenommen werden und Bedarf für weitere Abstellmöglichkeiten besteht. Die überdachte Anlage neben der Gaststätte und dem Zeitschriftenhandel an der Bahnhaltestelle Oberesslingen wird hingegen nur sehr unzureichend angenommen, da sie erst nach Querung der Ulmer Straße und somit schwierig zu erreichen ist. Abb. 21: Radabstellanlage PedalEs am Bahnhof Esslingen
4 Mit dem neuen ZOB entsteht am Bahnhof Esslingen ein hochattraktiver Verkehrsknotenpunkt für den ÖPNV. Die Planung sieht vor, dass neben den 147 in der unterirdischen Radabstellanlage angebotenen teilweise doppelstöckigen Radabstellanlage PedalES mit 14 Radboxen und überdachten Radabstellplätzen am Südausgang der Bahnunterführung weitere 32 Radabstellmöglichkeiten in der Fleischmannstraße als Rahmenhalter vorgesehen werden. Der zukünftige zusätzliche Bedarf im Umfeld des Bahnhofes Esslingen ist auf Radabstellplätze zu beziffern. Zusätzlich ist in den nächsten Jahren erfahrungsgemäß ein weiterer Bedarf von 4-6 Radboxen für das Abstellen hochwertiger Räder (Pedelecs etc. ) zu erwarten. Derzeit sind 11 Boxen vermietet (Stand Ende 2012). Von 2 neuen Boxen, die unter der Rampe des Pliensausteges mit Förderung des Landes Baden Württemberg aufgestellt wurden, ist ebenfalls 1 Box vermietet. Hier bieten sich Aufstellmöglichkeiten für weitere Boxen, die fußläufig gut dem benachbarten Bahnhof und dem neuen ZOB zugeordnet sind. Allerdings stößt die Aufstellung der Boxen hier auf Widerstand der angrenzenden Gewerbetreibenden (Abb. 22) Abb. 22: Radboxen unter der Rampe zum Pliensausteg Die Planung einer Radstation am Bahnhof Esslingen wird derzeit vom Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt weiter verfolgt. Allerdings gestaltet sich die Standortfindung aufgrund der
5 beengten Verhältnisse im Umfeld des Bahnhofes ausgesprochen schwierig, da hier auch städtebauliche Belange einem neuen Baukörper entgegenstehen. Bislang liegt der Entwurf für eine kleinere, energieautarke Station im Bereich der Neckarstraße für 20 Pedelecs vor, die mit Förderung der Region Stuttgart im Jahr 2013 realisiert werden soll. Für eine größere Radstation bietet sich ein Standort am Südausgang der Bahn, auf dem alten ZOB Gelände im Zusammenhang mit der hier geplanten Bebauung sowie auf dem städtischen Grundstück westlich des Gebäudes Fleischmannstraße 7 an. Hierzu sind entsprechende Gebäudekonzepte zu entwickeln. An der Bahnhaltestelle altestelle Mettingen stehen 5 Radboxen zur Verfügung, von denen allerdings eine Box durch Vandalismus zerstört ist. Zwei Boxen sind derzeit vermietet. Die Boxen bieten teilweise einen ungepflegten Anblick und sind durch Müllablagerungen nicht mehr zugänglich (Abb. 23 und Abb. 24). Eine regelmäßige Beseitigung des Unrates wäre dringend erforderlich. Darüber hinaus zeigt dieses Beispiel, dass Radboxen eine regelmäßige Pflege und Wartung und somit eine entsprechende Zuständigkeit bedürfen. Abb. 23: Radboxen am Bahnhof Mettingen
6 Abb. 24: Ärgernis - Ablagerung von Unrat vor Radboxen am Bahnhof Mettingen Abb. 25: Abgestellte Räder an der Drängelbarriere am Südausgang des Bahnhofs Mettingen
7 Sonstige Radabstellanlagen fehlen. Am Südausgang zur Siemensstraße werden die Räder an der Drängelbarriere befestigt (Abb. 25). Am Nordausgang des Bahnhofes bietet sich Platz für eine überdachte Radabstellanlage für Fahrräder, die im Rahmen der Förderung von Radabstellanlagen durch das Ministerium für Verkehr und Umwelt bezuschusst werden kann. Die Bahnhaltestelle Oberesslingen weist nach dem Bahnhof Esslingen die zweithäufigste Radbenutzungsfrequenz auf. Der überwiegende Teil der Radparkierung findet im Bereich der Einmündung der Indexstraße neben dem Treppenabgang zur Bahnunterführung statt. Sämtliche Radabstellplätze sind unüberdacht und während der Sommermonate ist das Radparkierungsangebot unzureichend (Abb. 26). Die überdachte Radabstellanlage neben dem Zeitschriftenhandel wird nur unzureichend angenommen, da hierzu zuvor die stark befahrene Ulmer Straße zu queren ist. Derzeit besteht am Haltepunkt Oberesslingen ein zusätzlicher Bedarf für Radparker. Abb. 26: Radabstellanlage am Bahnhof Oberesslingen
8 Mit Förderung des Landes Baden Württemberg konnten hier inzwischen drei Radboxen aufgestellt werden. Ebenfalls gefördert wurde eine überdachte Radabstellanlage für 12 Räder neben dem Treppenabgang zur Bahnunterführung. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Gewerbegebietes Neckarwiesen wurde am Südausgang der Bahnunterführung des Haltepunktes Oberesslingen eine überdachte Bushaltestelle an der Fritz-Müller-Straße mit 5 Radabstellplätzen geschaffen, die als beispielhaft für eine Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsarten des Verkehrsverbundes gelten und Vorbild für in der Stadt Esslingen geplante Mobilitätspunkte sein kann (Abb. 27). Abb. 27: Bushaltestelle und überdachte Radabstellplätze Fritz-Müller-Straße Der Haltepunkt Zell wird in erheblichem Umfang vom Schülerverkehr des Schulzentrums an der Steinbeisstraße frequentiert. Die Umsteigebeziehungen zwischen Rad- und Bahnnutzern entspricht etwa der Verkehrsbedeutung des Haltepunktes Mettingen. Radabstellanlagen sind hier Mangelware. Im Zusammenhang mit dem Bau der Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie konnte am Südausgang eine kleine Abstellfläche für ca. 5 Räder realisiert werden, auf der heute ebenfalls 2 Radboxen angeboten werden (Abb. 28). Leider sind die Boxen von ihrem ursprünglichen Standort auf der Bahnhofsüdseite des Bahnhofes Esslingen stark mit Grafitti
9 besprüht und müssen neu gestrichen werden. Auf der Südseite bietet sich im Bereich des Treppenabganges eine Erweiterungsfläche für eine überdachte Radabstellanlage für Fahrräder, die bei Bedarf genutzt werden kann. Abb. 28: Radabstellplätze auf der Südseite des Haltepunktes Zell Wünschenswert wäre eine überdachte Anlage für Fahrräder auf der Nordseite des Haltepunktes im Bereich des Kreisverkehrs, da hier die Nachfrage nach Radabstellanlagen deutlich höher ausfällt. In der Gesamtbilanz ist mittelfristig bei einer angestrebten weiteren Erhöhung der Radnutzung in Kombination mit Schienenverkehrsmitteln eine zusätzliche Stellplatznachfrage für Fahrräder an den Bahnhaltepunkten zu erwarten (Tab. 5). Die Nachfrage nach gesicherten Radabstellmöglichkeiten wird sich durch die weitere Zunahme der Nutzung hochwertiger Fahrräder (siehe Pkt. 8) erhöhen, so dass eine zusätzliche Nachfrage von 8 10 Radboxen an den Haltepunkten wahrscheinlich ist. Mit Fertigstellung der innerstädtischen Radachse und dem Ausbau des ZOB empfiehlt sich im Bereich des ZOB die Einrichtung eines Fahrradparkhauses, für das sich aufgrund der beengten Verhältnisse im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs
10 gebäudes ein Standort auf dem alten ZOB sowie auf dem städtischen Grundstück neben dem Gebäude Fleischmannstraße 7 anbietet. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Sonderanforderung zur Abstellung von Elektrorädern (Pkt. 8). Bahnhöfe/ Haltepunkte Angebot zusätzlicher Bedarf Überdachte Radabstellanlagen Radboxen Sonstige Radabstellanlagen Überdachte Radabstellanlagen Bahnhof Esslingen * Haltepunkt Mettingen Haltepunkt O- beresslingen Sonstige Radabstellanlagen Radboxen * Haltepunkt Zell Summe * Fahrradparkhaus empfohlen Tab. 5: Bestand und Bedarf an Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltepunkten 4.3 Bus- Umsteigepunkte/ epunkte/ Mobilitätspunkte Neben dem Radabstellangebot an den Umsteigepunkten zum Schienenverkehr kommt im Zusammenhang mit der Förderung einer Vernetzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel in Esslingen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und der Verkehrsentwicklungsplanung auch einem Angebot an Radabstellanlagen an kleineren, aber zentral gelegenen Punkten eine zunehmende Bedeutung zu. Hierzu wurde ein Konzept für die Einrichtung von Mobilitätspunkten entwickelt, an denen ein Angebot an verschiedenen Verkehrsträgern des Umweltverbundes besteht und gute Voraussetzungen zum Wechsel der Verkehrsmittel geschaffen werden sollen 7). Neben den vier Mobilitätspunkten an den Haltepunkten des Schienenverkehrs, zählen hierzu die Zentren der Stadtteile mit wichtigen Zu- und Ausstiegshaltestellen des Busverkehrs. Neben einem Angebot an konventionellen und elektrisch betriebenen Carsharing Fahrzeugen, sind an diesen Mobilitätspunkten der Kategorie C Radabstellplätze vorzusehen. Insgesamt sind hierzu die folgenden 8 Mobilitätspunkte vorgesehen (siehe Plan 6):
11 - Ortsmitte Berkheim Rathaus/Kronenstraße - Ortsmitte Zollberg Zollernplatz - Ortsmitte Pliensauvorstadt Bürgerhaus/Uhlandstraße - Charlottenplatz - Oberesslingen Schorndorfer Straße im Bereich der Bushaltestelle Steinhalde - Ortsmitte Hegensberg Esslinger Straße - Ortsmitte Hohenkreuz Wäldenbronner Straße - Ortsmitte Sulzgries Parkplatz Schule In der Regel sollten an diesen Punkten Abstellmöglichkeiten für 5 10 Fahrräder vorgesehen werden. Ein Beispiel für die bauliche Ausgestaltung eines Mobilitätspunktes mit Anbindung an den Busverkehr zeigt Abb. 27.Im Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt wird derzeit ein einheitliches Layout für die Gestaltung von Mobilitätspunkten im Stadtgebiet erarbeitet. 4.4 Abstellanlagen im öffentlichen Straßenraum Radabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum bestehen neben Anlagen an Schulgebäuden, Turnhallen, Versammlungsgebäuden und vereinzelt an Einkaufsgelegenheiten (überwiegend privat errichtet) insbesondere im Bereich der Innenstadt, da hier das Fahrrad häufig zum Einkaufen und sonstigen Tätigkeiten genutzt wird. Verwendung finden hier überwiegend Vorderrad- und Rahmenhalterungen. Erfreulicherweise sind die etwas abschätzig als Felgenklemmer bezeichneten Vorderradhalter mittlerweile weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden
12 Abb. 29: Vorderrad- und Rahmenhalter Derzeit stehen an 46 Standorten im Innenstadtbereich Radabstellanlagen zur Verfügung (Plan 7). Neben kombinierten Vorderrad- und Rahmenhaltern kommen hierbei weitgehend Rahmenhalter zum Einsatz (Abb. 29). Von der Stadt- und der Stadtverkehrsplanung wird Rahmenhaltern (Radbügeln) aus funktionalen und gestalterischen Gründen eindeutig der Vorzug gegeben. Radabstellanlagen, die im Zuge neuerer Planungen realisiert werden, sind ausschließlich als Rahmenhalter ausgeführt (Abb. 30). Im Bereich der historischen Altstadt kommen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz hierbei anthrazitfarbene Bügel zum Einsatz (Abb. 31)
13 Abb. 30: Rahmenhalter aus Edelstahl Abb. 31: Rahmenhalter im Bereich der historischen Altstadt
14 In Ergänzung zu den bereits bestehenden Radabstellanlagen sind im Bereich der Innenstadt zur Verdichtung des Angebotes zusätzliche Abstellanlagen an folgenden Stellen wünschenswert (Plan 7): - Landolinsplatz - Spät`sches Haus (neuer Standort EST) - Südportal Wolfstor - Alte Feuerwache - Eingang WLB - Oberer Metzgerbach am Beginn der Fußgängerzone - Fleischmannstraße westlich der Bahnhofstraße (wird im Zusammenhang mit der Baumaßnahme des ZOB realisiert) - Rathausplatz an der Seite vom alten Rathaus (leicht demontierbar für Veranstaltungen) 4.5 Radabstellanlagen in der kommunalen Stellplatzverordnung Gemeinschaftlich nutzbare Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sind nach der Landesbauordnung bei Neubauten in Baden Württemberg bei Bauvorhaben von mehr als 3 Wohnungen nachzuweisen 8). Die Flächen müssen nicht zwingend in geschlossenen Räumen angeboten werden, sondern können auch im Freien liegen, wenn ein Witterungsschutz besteht ( 35 Abs. 4, Satz 3 LBO). Voraussetzung ist eine ebenerdige Zugänglichkeit der Radabstellanlagen. Nicht definiert wird im Gegensatz zu der Festlegung der erforderlichen Pkw Stellplätze nach der VwV Stellplätze von 1996, die zur Bemessung der erforderlichen Pkw Stellplätze in Esslingen Anwendung findet, die Anzahl und Größe der Radabstellplätze, so dass die Auslegung dieser Anforderung interpretierbar ist. Aus den genannten Gründen sind einige Städte (z.b. Friedrichshafen, Stuttgart in Bearbeitung) im Zusammenhang mit einer aktiven Radförderung dazu übergegangen, die Anzahl und Abmessung der erforderlichen Fahrradabstellplätze bei Neubauvorhaben in ihren kommunalen Stellplatzsatzungen zu definieren, um den Architekten und Baurechtsämtern verlässliche Vorgaben zur Überprüfung der Bauanträge zu geben. Es wird vorgeschlagen, dass auch Esslingen diesem Vorbild folgt, um die aktive Radförderung auch bei der neueren baulichen Entwicklung der Stadt zu verankern. Orientierungswerte zur Ermittlung der Anzahl planerisch gewünschter Fahrradstellplätze können aus den Hinweisen zum Fahrradparken der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen 5) entnommen werden
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