Tankanlagen für Dieselkraftstoff bis Liter. Das Umwelt- und Planungsamt informiert

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1 Tankanlagen für Dieselkraftstoff bis Liter Das Umwelt- und Planungsamt informiert

2 Dieselkraftstoff und Gewässerschutz Die Reinhaltung und der Schutz des Wassers ist ein vorrangiges Ziel für die Menschen, da Wasser als Lebensmittel unersetzbar ist. Dieselkraftstoff (nachfolgend als DK abgekürzt) kann bei unsachgemäßer Handhabung bzw. mangelnder Anlagentechnik in den Wasserkreislauf gelangen und so zu Verunreinigungen führen. Leckanzeige Befüllstutzen Überfüllsicherung Kraftstofftank Hinweistafel Rauchen verboten Zapfsäule Feuerlöscher (6 kg) Anfahrschutz Befestigte Abfüllfläche 20 cm Beton Diesel Dieses Merkblatt soll darüber informieren, wie eine Tankanlage für Dieselkraftstoff bis l nach den geltenden Vorschriften auszusehen hat. Die nachfolgenden Anforderungen beziehen sich auf Anlagen mit einem Gesamtlagervolumen bis zu l Diesel auf nicht öffentlich zugänglichen Grundstücken für betrieblich genutzte Fahrzeuge. Für größere DK-Tankanlagen gelten über dieses Merkblatt hinaus weitergehende Anforderungen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Umweltamt des Kreises Steinfurt. Biodiesel Für Bio-Dieselkraftstoff gelten Sonderregelungen, die im Einzelfall zu erfragen sind (siehe Punkt weitere Informationen ).

3 Lagerung des DK a) Alle Behälter müssen für die Lagerung von DK zugelassen sein (Prüfzeichen, Bauartzulassung, etc.). b) Oberirdische Lagerbehälter sind auf dem Abfüllplatz aufzustellen und gegen Anfahren zu schützen. Einwandige Behälter mit mehr als l Fassungsvermögen erfordern einen Auffangraum. Dieser darf keinen Ablauf haben und muss mindestens das Volumen des Behälters fassen. Der Tank ist mit einem ausreichenden Abstand zur Wand des Auffangraumes zu plazieren, um Schäden und Leckagen schnell erkennen zu können. Doppelwandige Behälter sind mit einem Leckanzeigegerät auszurüsten. Behälter mit mehr als l müssen mit einem Grenzwertgeber ausgestattet sein. Der Auffangraum muss gegenüber DK beständig sein. Diese Forderung wird z. B. durch fertige, zugelassene Wannen aus Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff, aber auch durch zugelassene Beschichtungen für gemauerte oder betonierte Wannen eingehalten. Behälter im Auffangraum sind zu überdachen, um Niederschlagswasser fernzuhalten. Sollte die Anlage in ein bestehendes Gebäude integriert werden, sind brandschutztechnische Belange zu berücksichtigen. Auskünfte hierzu erteilen die Bauaufsichtsbehörden. c) Unterirdische Behälter müssen doppelwandig und mit einem Leckanzeigegerät sowie einem Grenzwertgeber ausgerüstet sein. Domschächte sind flüssigkeitsdicht auszubilden. d) Das Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage angebracht sein. Ölbindemittel sind an der Tankanlage bereitzuhalten. Betankung von Fahrzeugen Die Entnahme des DK aus dem Lagerbehälter muss über ein Zapfgerät, das mit dem Behälter fest verbunden ist, erfolgen. Die Abgabe im natürlichen Gefälle ist nicht erlaubt. Für die Abgabe des DK aus Behältern mit mehr als Liter dürfen nur Einrichtungen mit selbsttätig schließenden Zapfventilen

4 oder Zapfventile mit Aufmerksamkeitsschalter verwendet werden. Bei kleineren Behältern sind elektrisch oder von Hand betriebene Pumpen mit Absperrhahn am Füllschlauch zulässig. Abfüllplatz Beim Abfüllplatz handelt es sich um die Fläche, auf der die Fahrzeuge betankt werden. Die erforderliche Größe richtet sich nach der Länge des Zapfschlauches: horizontale Länge des Schlauches + 1 m Sicherheitsabstand (= Wirkbereich). Der Schlauch sollte möglichst kurz gehalten werden. Der Abfüllplatz muss so beschaffen sein, dass auslaufender Zapfsäule m 1,00 Schlauch Sind Abgabeeinrichtungen unmittelbar neben einer unbefestigten Fläche aufgestellt, muss der Wirkbereich zu dieser Fläche durch eine flüssigkeitsundurchlässige Wand (z. B. Mauer, Glaswand, Blech) mit einer Höhe von mindestens 1 m eingeschränkt werden. Wirkbereich Tank Wand Zapfsäule m 1,00 Schlauch 1,00 m hoch Wirkbereich Tank

5 Kraftstoff erkannt, zurückgehalten und beseitigt werden kann. Es muss also verhindert werden, daß DK vom Abfüllplatz in unbefestigte Bereiche gelangt. Dies kann beispielsweise durch Aufkantungen oder wannenartige Ausbildung des Abfüllplatzes erreicht werden. Die Ausführung ist so zu wählen, dass die Flüssigkeitsmenge, die bis zum Wirksamwerden der Schutzvorkehrungen (selbsttätig schließendes Zapfventil, Aufmerksamkeitsschalter) austreten kann, zurückgehalten wird. Als Anhaltswert kann die DK-Menge der Pumpe, die in 5 Min. gefördert wird, zugrunde gelegt werden. Der Abfüllplatz kann beispielsweise in Beton der Mindestbetongüte B 25 WU (wasserundurchlässig nach DIN 1045/ EN W/Z < 0,5 - Mindestbauteildicke 20 cm) hergestellt werden. Fugen innerhalb des Abfüllplatzes sollten vermieden werden. Die Herstellung von Fugendichtungen darf nur durch einen autorisierten Verfugungsbetrieb ausgeführt werden darf. Die ordnungsgemäße Herstellung des Abfüllplatzes muss durch das ausführende Unternehmen bescheinigt werden. Zu beachten ist, dass die Neuerrichtung oder wesentliche Änderung von Abfüllplätzen über 30 m 2 Größe baugenehmigungspflichtig ist. Einzelheiten können bei den Bauaufsichtsbehörden erfragt werden. Darüber hinaus ist für Anlagen über l eine Eignungsfeststellung beim Umweltamt zu beantragen. Entwässerung Grundsätzlich sollten Abfüllplätze in überdachten Bereichen eingerichtet werden. Sofern dieses nicht möglich ist, kann das Niederschlagswasser folgendermaßen abgeleitet werden: a) Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal Niederschlagswasser ist über einen ausreichend dimensionierten Benzinabscheider mit Schlammfang zu führen. b) Keine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation - Ableitung über einen Benzinabscheider mit Schlammfang in ein Gewässer. Dieses bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. - In landwirtschaftlichen Betrieben: Einleitung in die Jauche-/Güllegrube. Der Einbau eines Bezinabscheiders mit Schlammfang wird empfohlen, um bei einer Leckage die Entsorgungskosten gering zu halten. Nicht überdachte Abfüllplätze sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. entsprechende Gefällegebung, Hochborde oder Entwässerungsrinnen) von den übrigen Flächen abzugrenzen, so dass das anfallende Niederschlagswasser kontrolliert abgeleitet und der Abscheideranlage zugeführt wird.

6 Wasserschutzgebiete In Wasserschutzgebieten sind Diesel-Tankanlagen in den Zonen I und II verboten. In der Schutzzone III ist die Errichtung einer Diesel Tankanlage nur für den landwirtschaftlichen Betrieb zulässig. In diesen Fällen sind die Behälter, sofern sie nicht doppelwandig sind, grundsätzlich mit einem Auffangraum auszurüsten, der das maximal in der Anlage vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen kann. Prüfung durch Sachverständige Sowohl der Abfüllplatz als auch DK-Behälter mit mehr als 1000 l Fassungsvermögen sind von einem anerkannnten Sachverständigen zu prüfen, bevor diese Anlagen in Betrieb genommen werden. Benachrichtigungspflichten Sollten Sie bei der Umrüstung der Tankanlage Dieselgeruch im Boden feststellen, ist das Umweltamt zu informieren. Dieses gilt auch, wenn infolge eines Versehens oder Unfalles DK freigesetzt wird. Weitere Informationen Das vorliegende Merkblatt kann nicht auf alle Detailfragen eingehen. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie beim: Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt - Umwelt- und - Umwelt- und Planungsamt - Planungsamt - Tecklenburger Str. 10 Landrat-Schultz-Str Steinfurt Tecklenburg Tel.: Tel.: Herausgeber: Kreis Steinfurt, Der Landrat/Umweltamt in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat, Tecklenburger Str. 10, Steinfurt DezIII\FBDiesel.pmd/m

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