Strassenverkehrsrechtstagung

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1 Strassenverkehrsrechtstagung Juni 2016

2 21. Juni 2016 DIE RECHTLICHE TRAGWEITE DER MANIPULATIONEN VON AUTO-ABGASTESTS FÜR DEN AUTOKÄUFER Prof. Dr. Arnold Rusch LL.M., Rechtsanwalt Dr. Angelo Schwizer, Rechtsanwalt und Notar

3 ABLAUF Problemstellung Sachverhalt Vertragsstruktur: Beteiligte; Sachgewähr/Garantie Denkbare Schadensposten Lösungen Unrealistische Lösungsansätze Realistische Lösungsansätze

4 SACHVERHALT NOX-Problematik Vorwurf: manipulierte Abgastests aufgrund von eingebauter Schummelsoftware Sachverhalt von VW eingestanden Problemlösung: Softwaremassnahme, teilweise verbunden mit Hardwaremassnahme CO2-Problematik Vorwurf: manipulierte Verbrauchmessungen aufgrund von überhöhtem Reifendruck, Diesel in Motorenöl usw. Sachverhalt von VW bestritten Problemlösung: keine notwendig, gegebenenfalls steuerrechtliche Neuklassifizierung der Fahrzeuge

5 VERTRAGSSTRUKTUR AMAG Retail Endabnehmer Volkswagen Konzern AMAG Import Selbständiger Vertragshändler Endabnehmer

6 VERTRAGSSTRUKTUR Hersteller Endabnehmer/Käufer Verkäufer

7 SCHADENSPOSTEN Schwächerer Motor Höherer Verbrauch (Diesel/Harnstoff, «AdBlue») Schäden aufgrund des Nutzungsausfalls Wertverlust Kosten der Anpassungen im Rahmen des Rückrufs Kosten und Schäden nach Ablauf der Garantie

8 VERJÄHRUNG Art. 210 Abs. 1, 6 OR 1 Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat. 6 Der Verkäufer kann die RECHTSWISSENSCHAFTLICHE Verjährung FAKULTÄT nicht geltend machen, wenn ihm eine UNIVERSITÄT absichtliche FREIBURG Täuschung des Käufers nachgewiesen wird. Dies gilt nicht für die 30- jährige Frist gemäss Absatz 3.

9 UNREALISTISCHE LÖSUNGSANSÄTZE Drittschadensliquidation Bei obligatorischer Gefahrentlastung, indirekter Stellvertretung und Obhutsverhältnissen. Die anspruchsberechtigte AMAG liquidiert den Schaden des Kunden bei Volkswagen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Leistungsnähe des Dritten (Endkunden) zum Vertrag; Schutzwürdiges Interesse des Gläubigers am Einbezug des Dritten in den vertraglichen Schutzbereich; Erkennbarkeit der Leistungsnähe und des schutzwürdigen Interesses; Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der jeweiligen vertraglichen Haftungsnorm.

10 Drittschadensliquidation

11 Drittschadensliquidation

12 REALISTISCHE LÖSUNGSANSÄTZE Vertrauenshaftung Rechtliche Sonderverbindung Begründung schutzwürdigen Vertrauens Unzumutbarkeit des Vertragsschlusses Treuwidrige Enttäuschung des Vertrauens Schaden Gutgläubigkeit Natürliche und adäquate Kausalität

13 Vertrauenshaftung

14 REALISTISCHE LÖSUNGSANSÄTZE Anwendung des Art. 210 Abs. 6 OR auf Garantien Garantiedauer: Mangel muss innert dieser Frist auftreten, um von der Garantie abgedeckt zu sein Verjährungsfrist: von der Garantie abgedeckter Mangel kann innert dieser Frist geltend gemacht werden Garantiedauer bestimmt, Verjährung unbestimmt Bundesgericht: Verjährung nach Art. 210 OR, d.h. zehnjährige Verjährungsfrist bei absichtlicher Täuschung (Art. 210 Abs. 6 OR) Art. 41 Abs. 2 OR Schaden Sittenwidrigkeit Natürliche und adäquate Kausalität Absicht

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