Wenn der Mantel nicht mehr wärmt. Die ausländische Lebensversicherung im deutschen Steuerrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wenn der Mantel nicht mehr wärmt. Die ausländische Lebensversicherung im deutschen Steuerrecht"

Transkript

1 Wenn der Mantel nicht mehr wärmt Die ausländische Lebensversicherung im deutschen Steuerrecht

2 Inhalt 1. Gestaltungen mittels Lebensversicherungen 2. Aufschiebende Besteuerung vs. Transparenzbesteuerung 3. Voraussetzungen Privilegierung 2004/ / Privilegierung und Novation Beleihung, Verkauf, Zuwendung 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag Dispositionsmöglichkeit und Heilung 6. Praxisbeispiele Transparente LV; Term-Fix-Verträge; Privatinsolvenz in der LV; Zuwendungen Sonderproblem: Verjährungsfristen bei Zuwendungen 7. Ermittlungsverfahren Unternehmensbezogene Geldbuße und Beihilfeverfahren 8. Exkurs: Erbfälle und 398a AO 9. Ausblick EU-Beamte 1

3 1. Gestaltung mittels Lebensversicherung - LPS freier Dienstleistungsverkehr - Interessenlage Bank & Berater - Gestaltung der Verträge: Portfolioübertragung, Einbringen von Gesellschaften, Beleihung und Hebel - Wrapper im Nicht-EU Ausland - LV als steuerlicher Problemlöser 2

4 2. Aufschiebende Besteuerung vs. Transparenzbesteuerung Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art - LV mit steuerlichem Aufschubeffekt Ertragssteuerfreiheit beim Begünstigten/Todesfall - Besteuerung der Erträge erst bei Rückkauf/Ablaufleistung - Steuerliche Privilegierung möglich = Steuerfreiheit, oder ab 2005: Hälfte der Erträge - Versicherungsmantel = Transparenzbesteuerung 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG = Erträge jährlich mit Einkommensteuererklärung zu versteuern 3

5 3. Voraussetzungen Privilegierung 2004/ /2009 Zeitfenster Bis zum 31. Dezember bis 31. März 2009 Seit 31. März 2009 Seit 1. Oktober 2009 Seit 1. Januar 2012 Bedingung 5 Einzahlungen (jährliche Prämienzahlung; Abstand?) 12 Jahre Laufzeit 60 % Todesfallschutz (Mindesttodesfallschutz) 12 Jahre Laufzeit, Vorliegen einer LV, Auszahlungsalter 60 Jahre für Privilegierung Halbeinkünfte Probleme: zu hohe Vertragskosten, Todesfallschutz Nennenswertes biometrisches Risiko/Mindesttodesfallschutz Kein Vermögensverwaltender Vertrag Auszahlungsalter 62 Jahre für Privilegierung Halbeinkünfte 4

6 4. Privilegierung und Novation Änderung Verminderung von Vertragsbestandteilen Erhöhung von Versicherungssumme oder Beitragshöhe Versicherungslaufzeit Minderung der Beiträge bei Versicherung vor 2005 Wechsel des Versicherungsnehmers Wechsel des Versicherten Novation (Neubeginn der Vertragslaufzeit) Nein Ja: Novation Nein, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren nicht unterschritten wird Fraglich. Problematisch: Feedervertrag und verminderte 5. Rate Nein (aber Ertragsbesteuerung möglich) Ja: Novation 5

7 4. Privilegierung Beleihung, Verkauf, Zuwendung - Beleihung, Zuwendung oder Verkauf ändern die grundlegende steuerliche Behandlung nicht (aufschiebende Besteuerung oder Transparenz) Ausnahme: Das Darlehen wurde eingesetzt, um nachhaltig Einkünfte zu erzielen - LV verschenkt oder vererbt: Erbschaftsteuer auf den Stichtagswert - Versicherungsnehmerwechsel ist meist Zuwendung - Steuerlicher Hinweis zu empfehlen - LV verkauft: Zufluss = Ertrag ist einkommensteuerpflichtig 6

8 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag - Verträge nach dem Steuerliche Transparenz der Erträge ab dem 1. Januar Kumulatives Vorliegen von drei Bedingungen - Gesonderte Verwaltung - Nicht nur Anlage in Fonds oder Indizes - Dispositionsmöglichkeit 7

9 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag (nach Anlageform) - Keine VV: - Anlage in Fonds Externes/Investmentfonds, Indexfonds - Fraglich: - Anlage in Fonds Interne collectif Fonds Interne collectif ist keine gesonderte Verwaltung Aber teilweise wird VV angenommen - Anlage Fonds dédiés - Entscheidend: Dispositionsmöglichkeit des wirtschaftlich Berechtigten 8

10 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag Triangel of Security - Aufsichtsbehörde: CAA beaufsichtigt - Versicherer und Depotbank Vermögensverwalter Wer beauftragt Depotbank und Vermögensverwalter? CAA VN Vermögensverwalter Versicherer Depotbank 9

11 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag Dispositionsmöglichkeit - Bei Portfolioübertragung, auch teilweise (FG Köln, Urt. v , Az. 6 K 2927/13) - Bei Wahlmöglichkeit der Depotbank - Bei Einfluss auf die Anlagestrategie (FG Köln, Urt. v , Az. 10 K 3587/13) - Wenn VN Vermögensverwalter/Depotbank wechseln kann - Anweisung/Vertragsverhältnis immer vom Versicherer - Wechsel als Indiz: Oft nach Abwerben des VN durch den Berater Der Versicherer bewertet LV offiziell Problematisch: unmittelbar und periodengerecht nach deutschem Steuerrecht zu besteuern - keine Erträgnisaufstellungen lieferbar 10

12 5. Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag Heilung Heilung war möglich durch Vertragsänderung bis zum 1. Juli 2010 Seitdem: Einzelfallbetrachtung und nur begrenzte Möglichkeiten 11

13 6. Praxisbeispiele Transparente LV; Term-Fix-Verträge Vater schließt 2008 eine LV über gesamte liquide Vermögenswerte als Term-Fix ab, Endfälligkeit LV wegen Dispositionsmöglichkeit transparent, aber nicht deklariert - Vater verstirbt - Erbe reicht Selbstanzeige für den Vater ein - Einkommensteuerschulden des Vaters fallen in den Nachlass: Erbe muss zahlen - Erbschaftsteuer für die Lebensversicherung sofort fällig Problem: Term-Fix blockiert bis 2022 nicht beleihbar bleibt u.u. transparenzbesteuert 12

14 6. Praxisbeispiele Privatinsolvenz in der LV Vater schließt LV über gesamte liquide Vermögenswerte ab Vater setzt Sohn bereits im Versicherungsvertrag als nachfolgenden Versicherungsnehmer und Versicherten ein (= Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) - Vater verstirbt - Sohn - reicht Selbstanzeige ein - schlägt Erbschaft wegen Privatinsolvenz des Vaters aus - LV wird dem Sohn übertragen (Schenkungsteuer) 13

15 VZ 6. Praxisbeispiele Sonderproblem: Verjährungsfristen bei Zuwendungen Grundfall: Beginn bei Einkommensteuer mit Abgabe der Steuererklärung Steuerentstehung Beginn der Festsetzungsfrist (mit Abgabe) Ende der Festsetzungsfrist Eintritt Festsetzungs - verjährung mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des Sonderfall: Schenkungsteuer in Deutschland Beginn: nicht vor Ablauf des KJ, in dem der Schenker gestorben ist oder FA Kenntnis hat 14

16 7. Ermittlungsverfahren Folge der Auswertung von eingereichten Selbstanzeigen - Informationen über Lebensversicherungsverträge - Aktueller Datenträger Luxemburg 15

17 7. Ermittlungsverfahren Unternehmensbezogene Geldbuße und Beihilfeverfahren - Unternehmensbezogene Geldbuße - Bußgelder juristische Person und Gewinnabschöpfung DE: 30 OWiG LU: Gesetz vom 3. März 2010 USA: Non Prosecution Agreement and Statement of Facts - Zurechnung der Aufsichtspflichtverletzung des Repräsentanten der JP - Beihilfeverfahren gegen Berater - Strafrechtliche und steuerrechtliche Zahlungen gesamtschuldnerische Haftung, 71 AO - Anknüpfung: Vernehmungen der Kunden - Stellung als Beschuldigter/Zeuge 16

18 8. Exkurs: Erbfälle und 398a AO - Verlängerte Festsetzungsverjährung FG RP, Urt. v , Az. 3 K 2599/12 - Strafzuschläge und Anwendung auf Beteiligte ( 398a AO) - ab hinterzogene Steuern pro VZ: Zuschlag 10 % - ab bis 1 Million: Zuschlag 15 % - ab 1 Million: 20 % - Verschärfung durch einheitlichen Tatentschluss 17

19 9. Ausblick - Informationsaustausch Geldwäscherichtlinie - Mitteilung geschlossener Konten - Rechtshilfeverfahren (Durchsuchungen) - EuGVVO - EU-Beamte Folgevortrag: Steuerhinterziehung von EU-Beamten 18

20 Anwaltssozietät Büch & Zahnd 11, Boulevard Prince Henri 1724 Luxemburg T F info@rae.lu 19

Vermögensschutz durch internationale Privat Platzierte Lebensversicherungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Vermögensschutz durch internationale Privat Platzierte Lebensversicherungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer Dipl.-Kffr. Anja Gierhake, LL.M. Ute Dürtscher, LL.M. Arthur Rhyner, LL.M. Vermögensschutz durch internationale Privat Platzierte Lebensversicherungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer Mit einer

Mehr

Die besondere Anzeigepflicht nach 30 Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetz

Die besondere Anzeigepflicht nach 30 Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetz Steuerberater I Rechtsanwalt Die besondere Anzeigepflicht nach 30 Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetz Die besondere Anzeigepflicht nach 30 ErbStG Seite 1 von 5 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst

Mehr

Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten versicherung aufweisen.

Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten versicherung aufweisen. ERBEN & SCHENKEN DUO OPTION IM FLEXIBLEN KAPITALPLAN STRATEGISCHE VERMÖGENSPLANUNG Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten

Mehr

1. Was ist bekannt? 2. Tax compliance/cfc-rules. 3. Auswirkungen. 4. Risiken 5. Handlungsbedarf 6. Ausblick. Exkurs: Lebensversicherungen

1. Was ist bekannt? 2. Tax compliance/cfc-rules. 3. Auswirkungen. 4. Risiken 5. Handlungsbedarf 6. Ausblick. Exkurs: Lebensversicherungen Panama Papers Anwaltssozietät Gernert & Zahnd 11, Boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg T +352 26 27 50-1 F +352 26 27 50 50 info@anwaltssozietaet.lu www.anwaltssozietaet.lu 1. Was ist bekannt? 2. Tax

Mehr

Erben und Schenken mit mylife Invest

Erben und Schenken mit mylife Invest Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer

Mehr

Wunsch: Lösung: Antrag Schenkung. Vorteile. Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder. Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung

Wunsch: Lösung: Antrag Schenkung. Vorteile. Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder. Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung Beratungsblatt Nr. 48 Erben und Schenken: Eltern & Kind Wunsch: Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung Evtl. einkommensteuerneutrale Auszahlung

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Selbstanzeigen ohne Ende die Praxis

Selbstanzeigen ohne Ende die Praxis Selbstanzeigen ohne Ende die Praxis 11, Boulevard Prince Henri L-1724 Luxembourg Tel.: +352 26 27 50-1 Telefax: +352 26 27 50 50 E-Mail: info@anwaltssozietaet.lu Gliederung 1. Statistik: Anzahl Selbstanzeigen

Mehr

können. So lassen sich von den Eltern auf Vermögen vorbereitend strukturieren und ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn frühzeitig übertragen.

können. So lassen sich von den Eltern auf Vermögen vorbereitend strukturieren und ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn frühzeitig übertragen. DIE SITUATION Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die nachfolgende Generation übertragen werden.

Mehr

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Ulrich Derlien, RA und StB Nürnberg, 25. Januar 2012 1. Strafvorschriften der Abgabenordnung 369, 370 AO - Steuerhinterziehung

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Allgemeiner Teil 1

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Allgemeiner Teil 1 INHALTSÜBERSICHT Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XVII XXIII A. Allgemeiner Teil 1 B. Grundlagen zur steuerlichen Behandlung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Mehr

Meiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

Meiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen: Erbrecht Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen

Mehr

Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile einer Renten versicherung aufweisen.

Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile einer Renten versicherung aufweisen. Erben & Schenken Duo Option im Flexiblen Kapitalplan Strategische Vermögensplanung Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile einer Renten

Mehr

1. Kapitel Bewertungsgesetz

1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband

Mehr

Highlights der Cash-Option

Highlights der Cash-Option Beratungsblatt Nr. 38 Lebenslange Rente mit Verfügungsmöglichkeit inklusive Verzinsung Zum Rentenbeginn kann der Kunde die Rente mit Cash-Option wählen. Bis zum 85. Lebensjahr kann er jederzeit ganz oder

Mehr

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung Beratungsblatt Nr. 47 Schenkung: Rente versus Geldbetrag Beispiel:* Vater (65 J.) möchte seinem Sohn (40 J.) einen Betrag in Höhe von 900.000 EUR schenken. Sollte er den Geldbetrag oder eher eine Rente

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Vorwort............................................................. V 1 Die Lebensversicherung als solche................................... 1 1.1 Wirtschaftliche Bedeutung........................................

Mehr

IDEAL Lebensversicherungsprodukte

IDEAL Lebensversicherungsprodukte Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der steuerlichen Behandlung der folgenden IDEAL Produkte dar: IDEAL UniversalLife IDEAL Pflege IDEAL SterbeGeld IDEAL Zukunfts Die IDEAL

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

In där Schwiz schaffe. in Deutschland rofitieren.

In där Schwiz schaffe. in Deutschland rofitieren. Allianz Firmendirektversicherung für Grenzgänger In där Schwiz schaffe Vermittlerinformation. In där Schwyz schaffe in Deutschland rofitieren. in Deutschland profitieren. Allianz Firmendirektversicherung

Mehr

UPDATE BESTEUERUNG VON KAPITALANLAGEN

UPDATE BESTEUERUNG VON KAPITALANLAGEN 12.10.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de UPDATE BESTEUERUNG VON KAPITALANLAGEN Sparkasse Kufstein Vorstellung Maximilian

Mehr

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG NEWSLETTER Kundeninformation der dbfp Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung IN DIESER AUSGABE: Renditekick für die Altersvorsorge mit der steuerfreien Fondspolice // Erben und Schenken mit intelligenten

Mehr

BW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK. Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen

BW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK. Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen 08.08.2018 BW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen Finanzamt Herzlichen Glückwunsch zur Erbschaft! Steuerklasse I Ehegatte,

Mehr

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Leseprobe zu Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Praxis Beratung Gestaltung 2. Auflage, 2015, 469 n, broschiert, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 16564 2 49,80 Vorwort...

Mehr

Steuerlich kontaminiertes Vermögen im Nachlass - was tun bei geerbtem Schwarzvermögen?

Steuerlich kontaminiertes Vermögen im Nachlass - was tun bei geerbtem Schwarzvermögen? Steuerlich kontaminiertes Vermögen im Nachlass - was tun bei geerbtem Schwarzvermögen? Dr. Andreas Menkel Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Meyer-Köring Oxfordstraße 21 53111 Bonn Tel: +49 228 72636-45

Mehr

Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer

Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer ERBSCHAFTSTEUER Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer von Prof. Dr. jur. Wolfgang Joecks, Greifswald Wie andere Steuerarten können Erbschaft- und Schenkungsteuern Gegen stand einer Steuerhinterziehung

Mehr

B. Straflose Selbstanzeige

B. Straflose Selbstanzeige Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit neun Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz

Mehr

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive!

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Steuerliche Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung in der strategischen Vermögensplanung. Interviewpartner : Marcus Stephan (BCA Leiter Versicherung) und Joachim

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Erbschaftsteuerrecht:

Erbschaftsteuerrecht: Erbschaftsteuerrecht: Neues vom Bundesverfassungsgericht? Streifzug durch jüngste BFH-Rechtsprechung Steuerliche Gestaltungsfallen in der Nachfolgeplanung Rechtsanwalt Jörg Schröder Fachanwalt für Handels-

Mehr

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung

Mehr

Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten

Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten Treffpunkt Erbrecht Versicherungen und Renten Design Offices Elisabethstr. 11 40217 Düsseldorf 17.03.2015, 17:30 Uhr Kanzlei Makowka, Fürstenwall 154, 40217 Düsseldorf Tel. 0211 31 111 888 www.kanzlei-makowka.de

Mehr

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung. Vorgehensweise

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung. Vorgehensweise Beratungsblatt Nr. 47 Schenkung: Rente versus Geldbetrag Beispiel:* Mann (65 J.) möchte seiner Lebenspartnerin (60 J.) einen Betrag in Höhe von schenken. Sollte er den Geldbetrag oder eher eine Rente (ca.

Mehr

Tom Friess / Michael Huber

Tom Friess / Michael Huber Tom Friess / Michael Huber FINANZCOACH FÜR DEN RUHESTAND Der persönliche Vermögensberater für Leute ab 50 FBV Gliederung Kapitel 1 Der Ruhestand: Wichtige Veränderungen 9 Kapitel 2 Die Finanzplanung: Eine

Mehr

FINANZCOACH FÜR DEN RUHESTAND

FINANZCOACH FÜR DEN RUHESTAND Tom Friess / Michael Huber FINANZCOACH FÜR DEN RUHESTAND Der persönliche Vermögensberater für Leute ab 50 Gliederung Kapitel 1 Der Ruhestand: Wichtige Veränderungen 11 Kapitel 2 Die Finanzplanung: Eine

Mehr

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten

Mehr

29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist

29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist 29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst

Mehr

Einbringung von Anteilen an Immobilien- GmbH`s. Lebensversicherung. in eine. Inter Tax Treuhand GmbH

Einbringung von Anteilen an Immobilien- GmbH`s. Lebensversicherung. in eine. Inter Tax Treuhand GmbH Einbringung von Anteilen an Immobilien- GmbH`s in eine Lebensversicherung Inter Tax Treuhand GmbH www.intertax.gmbh Ausgangssituation: Natürliche Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland

Mehr

B. Straflose Selbstanzeige

B. Straflose Selbstanzeige Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit sieben Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz

Mehr

Helvetia CleVesto Select Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität. Flexibilität. Steuer. Ihr FinanzPlaner und VermögensFormer

Helvetia CleVesto Select Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität. Flexibilität. Steuer. Ihr FinanzPlaner und VermögensFormer Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität Inflation Flexibilität Kosten Sicherheit Steuer Liquidität Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Fonds / Bankanlagen Fondspolice Anlage Fonds mehrere

Mehr

Investmentsteuerrecht

Investmentsteuerrecht Florian Haase Katrin Brändel Investmentsteuerrecht Einführung GABLER In ha Itsü bersicht ~~~ 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Bearbeiterverzeichnis 17 Kapitell: Einleitung 19 A. Überblick

Mehr

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch. 1.1 Anknüpfung am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der Erblasserin

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch. 1.1 Anknüpfung am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der Erblasserin Luzerner Steuerbuch Band 3, Weisungen EStG: Erbschaftssteuer, 2 Nr. 1 Datum der letzten Änderung: 01.01.2017 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_3_weisungen_estg erbschaftssteuer_steuerhoheit.html Steuerhoheit

Mehr

Wichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1

Wichtige Fristen im Steuerrecht. wiwiweb.de bibukurse.de 1 AO wiwiweb.de bibukurse.de 1 Verfahrensrecht Abgabe der Steuererklärung ( 149 AO) Ermittlungsverfahren ( 85 ff., 134 ff., 149 ff. AO) Festsetzungsverfahren ( 155 ff. AO) Erhebungsverfahren ( 218 ff. AO)

Mehr

DB Vita S.A. Unsere Premium-Produkte 2010 Die Alternative zur Fondsanlage

DB Vita S.A. Unsere Premium-Produkte 2010 Die Alternative zur Fondsanlage Kundeninformation DB Vita S.A. Unsere Premium-Produkte 2010 Die Alternative zur Fondsanlage Stand: Januar 2010 DB Vita S.A. stellt sich vor: ein starker Versicherungspartner für anspruchsvolle Kunden seit

Mehr

AXER PARTNERSCHAFT. Steuergünstige Nachlassplanung mit Lebensversicherungen bis Ende 2004

AXER PARTNERSCHAFT. Steuergünstige Nachlassplanung mit Lebensversicherungen bis Ende 2004 AXER PARTNERSCHAFT Köln Düsseldorf Fon 0221/47 43 440 Fax 2001/47 43 499 Uerdinger Str. 12 40474 Düsseldorf Fon 0211 / 43 83 56 0 Fax 0211 / 43 83 56 11 Steuergünstige Nachlassplanung mit Lebensversicherungen

Mehr

Steuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung

Steuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Maximilian Haag DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON TRUSTS IN DEUTSCHLAND Steuerliche Behandlung von Trusts in Deutschland A. Erbschaft-

Mehr

Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen. Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg

Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen. Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg Projekte nachhaltig fördern trotz niedriger Zinsen Die Verbrauchsstiftung im Stifterverbund der Sparkasse Nürnberg Entwicklung der Verbrauchsstiftung Ursprünglich: Stiftung als Ewigkeitsstiftung Normierung

Mehr

Der neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab

Der neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab Der neue Versorgungsausgleich bei Scheidungen ab 1.9.2009 Praxisleitfaden für Personalabteilung und Entgeltabrechnung Bearbeitet von StB Thomas Fromme, Dr. jur. Alexander Ostrowicz 1. Auflage 2010 2010.

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR Abkürzungen 10 Einführung Gegenstand der Steuer 11

Mehr

Herzlich Willkommen. steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung. Kölner Vorsorgetag. Köln, 09.

Herzlich Willkommen. steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung. Kölner Vorsorgetag. Köln, 09. Herzlich Willkommen steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung Kölner Vorsorgetag Köln, 09. März 2015 Peter Stracke Themen steuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

Mehr

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage

Mehr

B+A Info Januar 2017 Inhaltsverzeichnis

B+A Info Januar 2017 Inhaltsverzeichnis B+A Info Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Bankkontodaten von 2017 werden ab 1.1.2018 mit über 100 Staaten ausgetauscht... 2 AHV-Abzug bei Einkauf in Pensionskasse beschränkt... 2 Wahlkampfkosten sind keine

Mehr

Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV

Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV Stochas(sche Unternehmensmodelle Op#onspreistheorie bei den LV/KV Inhalt Op#onen und Garan#en in LV- /KV- Policen Produkte der LV/KV mit deren enthaltenen Opionalitäten und Garan#en Risiken der LV/KV Lebensversicherung

Mehr

Straflose Selbstanzeige im Steuerrecht

Straflose Selbstanzeige im Steuerrecht lic. iur. Hubertus Derungs Teamleiter Dienstabteilung Spezialdienste (DASD) des Kantonalen Steueramtes Zürich Zürich, 17. Januar 2017 Inhalt Straflose Selbstanzeige Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen

Mehr

PRIVATE OFFICE SOLUTIONS. Infoletter 04/2009

PRIVATE OFFICE SOLUTIONS. Infoletter 04/2009 PRIVATE OFFICE SOLUTIONS Infoletter 04/2009 Das Gesetz zur Änderung der Rahmenbedingungen der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen ( 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz) ist nun in Kraft.

Mehr

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der

Mehr

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch er Steuerbuch Band 3, Weisungen EStG: Erbschaftssteuer, 2 Nr. 1 Datum der letzten Änderung: 01.01.2019 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_3_weisungen_estg erbschaftssteuer_steuerhoheit.html Steuerhoheit

Mehr

BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.

BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu

Mehr

GENERATIONEN- VERSORGUNG

GENERATIONEN- VERSORGUNG GENERATIONEN- VERSORGUNG Nachfolgende Informationen dürfen nur für interne Schulungszwecke der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) sowie zu Informationszwecken ihrer Vermittler verwendet

Mehr

Volksbank Investments

Volksbank Investments Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige

Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige Abgabenordnung: Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige Seitdem die Finanzverwaltung begonnen hat, im großen Stil Datenmaterial anzukaufen und auszuwerten, sind die Zahlen von Selbstanzeigen

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Steuer Allgemein. Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein. www.mylife-leben.de

Steuer Allgemein. Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein. www.mylife-leben.de Steuer Allgemein Versicherteninformation mylife Steuer Allgemein www.mylife-leben.de Merkblatt Steuerinformation allgemein Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Die folgenden Informationen geben Ihnen einen

Mehr

Holger Siebert Lukas Lorenz. Erben und Schenken mit Lebensversicherungen Steuerliche Fragen und Lösungen

Holger Siebert Lukas Lorenz. Erben und Schenken mit Lebensversicherungen Steuerliche Fragen und Lösungen Holger Siebert Lukas Lorenz Erben und Schenken mit Lebensversicherungen Steuerliche Fragen und Lösungen Holger Siebert Lukas Lorenz Erben und Schenken mit Lebensversicherungen Steuerliche Fragen und Lösungen

Mehr

Vertragsgestaltung und Steuerrecht

Vertragsgestaltung und Steuerrecht Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp

Mehr

Handkommentar der wichtigsten DBA

Handkommentar der wichtigsten DBA Handkommentar der wichtigsten DBA DBA-Belgien DBA-Dänemark DBA-Frankreich DBA-Griechenland DBA-Großbritannien DBA-Irland DBA-Italien DBA-Japan DBA-Kanada DBA-Luxemburg DBA-Niederlande DBA-Österreich DBA-Portugal

Mehr

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland, die vollkommen unabhängig für

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Da erstmals ab dem 01.10.2009 die Rententräger über die ausgezahlten Renten Mitteilungen an die Finanzbehörden machen müssen (sog. Rentenbezugsmitteilungen),

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.

BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu

Mehr

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Vorwort Abkürzungsverzeichnis Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Mythos vollständig steuerfreier Konten Grundzüge der EU-Zinssteuer Zinserträge Das Quellensteuerabzugsverfahren in Luxemburg und

Mehr

WeitBlick entspannt. Wir freuen uns auf Sie. Deutschland: Telefon (kostenfrei) Fragen Sie Ihren Steuerberater

WeitBlick entspannt. Wir freuen uns auf Sie. Deutschland: Telefon (kostenfrei) Fragen Sie Ihren Steuerberater WeitBlick entspannt Fragen Sie Ihren Steuerberater Wir freuen uns auf Sie Deutschland: Telefon 0800 2214747 (kostenfrei) Wir sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis

Mehr

STEUERLICHES RISIKO LEBENSVERSICHERUNG?

STEUERLICHES RISIKO LEBENSVERSICHERUNG? STEUERLICHES RISIKO LEBENSVERSICHERUNG? Steuerliche Handlungsempfehlungen und Erfahrungen aus der Beratungspraxis 8. Juni 2016 FRANKFURT AM MAIN Hotel Steigenberger Frankfurter Hof REFERENTEN FÜR DIE EINZELTHEMEN

Mehr

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Vom 20. Juli 1948 Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens. Vom 20. Juli 1948. Auf Grund

Mehr

Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion in Unternehmen

Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion in Unternehmen Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre Prof. Dr. Deborah Schanz Munich School of Management Ludwig-Maximilians-Universität München Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Hinterbliebenen überlegt und vor allem zügig handeln. Bei manchen Versicherungen kommt es tatsächlich auf Stunden an, um den

Mehr

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS

MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS MITARBEITER-SEMINARE 2016 NEUES ZUM VERFAHRENSRECHT IN DER BERATUNGSPRAXIS Dozent Dipl.-Fw. Stefan Göttker Juni 2016 Aachen 1 - Aachen 2 - Bonn - Heinsberg - Köln 1 - Köln 2 Stand Mai 2016 Nachdruck -

Mehr

DIE AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM AUF DIE BAV

DIE AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM AUF DIE BAV Deutscher Fondsverband DIE AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM AUF DIE BAV GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG DER PENSIONS-AKADEMIE 18.11.2015 REFORM DES INVESTMENTSTEUERGESETZES Die nachfolgenden Ausführungen basieren

Mehr

Einkommensteuer und Erbenhaftung

Einkommensteuer und Erbenhaftung Einkommensteuer und Erbenhaftung von Wendelin Staats zerb vertag IX Abkürzungsverzeichnis XIII Einleitung 1 1. Kapitel Grundüberlegungen 3 A. Die dogmatische Einordnung der Begriffe Schuld, Haftung und

Mehr

Erbfall Erbe Testament

Erbfall Erbe Testament Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch: 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4,

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Helvetia CleVesto Select Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität. Flexibilität. Steuer. Ihr FinanzPlaner und VermögensFormer

Helvetia CleVesto Select Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität. Flexibilität. Steuer. Ihr FinanzPlaner und VermögensFormer Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Rentabilität Inflation Flexibilität Kosten Sicherheit Steuer Liquidität Dieser Geldanlage gehört die Zukunft! Fonds / Bankanlagen Fondspolice Anlage Fonds mehrere

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV /

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV / Praxisanwendung KSV (Stand März 2015) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bav) geben. So kommt es während der Vertragslaufzeit

Mehr

1/0 Inhaltsverzeichnis

1/0 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke

Mehr

So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast

So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und

Mehr