5.3.4 Soll eine Investition mit einem Kredit finanziert oder geleast werden?

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1 Seite einem Kredit finanziert oder geleast werden? Wird ein Investitionsprojekt durchgeführt, z.b. ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens angeschafft, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Finanzierung des Projekts. 1 Lässt sich das Projekt nicht durch den betrieblichen Cashflow finanzieren und sind auch die Eigentümer des Unternehmens nicht bereit oder nicht fähig, weiteres Kapital dem Unternehmen von außen zuzuführen, muss das Projekt fremdfinanziert werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es für das Unternehmen vorteilhaft ist, einen Kredit für die Finanzierung aufzunehmen, oder ob das Projekt über einen Leasingvertrag finanziert werden soll. Gegenstand der vorliegenden Frage ist daher nicht, ob ein bestimmtes Projekt durchgeführt werden soll oder nicht, sondern lediglich welche Form der Finanzierung aus Sicht des Unternehmens optimal ist. Die Investitionsentscheidung ist bereits getroffen. 2 Die Bedeutung der Finanzierung langlebiger Wirtschaftsgüter über Leasing nimmt stetig zu. So betrug im Jahr 2008 die Leasingquote in Österreich, also jener Anteil an den Anschaffungskosten der Gesamtinvestitionen der über Leasing finanziert wird, rund 20%. 3 Betrachtet man nur den KFZ-Markt, betrug die Leasingquote im Jahr 2008 bereits rund 56%. Leasingquote 1 Zu den möglichen Formen der Finanzierung siehe Frage Zu den Methoden zum Treffen der Investitionsentscheidung siehe die Fragen in Kapitel

2 5.3.4 Seite 2 Kreditfinanzierung Um die grundlegenden Unterschiede zwischen einer Kreditfinanzierung und einer Leasingfinanzierung zu verdeutlichen, wird in der Folge ein Überblick über die damit jeweils verbundenen Vertragsverhältnisse und die sich für das investierende Unternehmen ergebenden Zahlungsströme gegeben. Wird ein Wirtschaftsgut über einen Kredit finanziert, bestehen in der Regel folgende Vertragsverhältnisse: Hersteller Lieferung des Wirtschaftsguts Kaufvertrag Unternehmen Kreditvertrag Bank Das investierende Unternehmen kauft das Wirtschaftsgut vom Hersteller/Verkäufer. Mit der Bank schließt das Unternehmen einen Kreditvertrag ab. Es ergeben sich folgende Zahlungsflüsse: Hersteller Bezahlung Kaufpreis Zuzählung Kredit Unternehmen Bank Zins- und Tilgungszahlungen Leasingfinanzierung Demgegenüber bestehen bei einem typischen Leasingverhältnis folgende Verträge:

3 Seite Hersteller Lieferung des Wirtschaftsguts Kaufvertrag Unternehmen Leasingvertrag Leasinggesellschaft Das investierende Unternehmen schließt lediglich einen Leasingvertrag ab. Als Käufer des Wirtschaftsguts tritt der Leasinggeber auf. Es besteht aus Sicht des Unternehmens daher auch nur folgender Zahlungsstrom: Unternehmen Leasingraten Leasinggesellschaft Ein Bankkredit erfüllt lediglich die Funktion der Finanzierung der aufzubringenden Mittel für die Anschaffung des Wirtschaftsguts. Mit Leasingkonstruktionen können neben der Finanzierungsfunktion noch weitere Funktionen verbunden sein. So können je nach vertraglicher Ausgestaltung auch Dienstleistungen des Leasinggebers an den Leasingnehmer Teil des Leasingverhältnisses sein. Beispiele für derartige Dienstleistungen sind Beratungsleistungen bei der Auswahl des Wirtschaftsguts, Bauaufsichtsleistungen beim Immobilienleasing, Einräumung von Umstiegsmöglichkeiten auf neuere Modelle, rechtliche Beratungsleistungen etc. Ist der Leasingnehmer aufgrund vertraglicher Ausgestaltung gegen technische Überalterung und / oder den zufälligen Untergang des Wirtschaftsguts geschützt, so kommt als weitere Funktion die sogenannte Risikofunktion hinzu. Finanzierungsfunktion Dienstleistungsfunktion Risikofunktion

4 5.3.4 Seite 4 Zivilrechtliches Eigentumsrecht Bilanzierung des Wirtschaftsguts Für die Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut angeschafft und für die Aufbringung der Anschaffungskosten ein Kredit aufgenommen werden soll oder ob das Wirtschaftsgut geleast werden soll, können mehrere Kriterien ausschlaggebend sein. In einem ersten Schritt sollen Kriterien angeführt werden, die nicht eindeutig monetär zu quantifizieren sind und sich daher nicht durch einen rechnerischen Vorteilhaftigkeitsvergleich darstellen lassen. Im zweiten Schritt wird dann die Methodik für einen rechnerischen Vorteilhaftigkeitsvergleich vorgestellt, mit der die Entscheidung zwischen Kreditangeboten und Angeboten von Leasingunternehmen fundiert auf Basis monetärer Auswirkungen getroffen werden kann. Ein erstes Kriterium kann das zivilrechtliche Eigentumsrecht am Wirtschaftsgut sein. Ist es für das Unternehmen von Bedeutung von Beginn an zivilrechtlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts zu werden, etwa weil es die Möglichkeit haben will, das Gut vor Ablauf der Nutzungsdauer bzw. einer etwaigen Leasingvertragsgrundmietzeit weiter zu veräußern, so scheidet ein Leasingvertrag aus. Beim Leasing wird nämlich der Leasinggeber Eigentümer des Wirtschaftsguts und bleibt dies auch bis zum Vertragsende. Ein weiteres Kriterium kann die Bilanzierung des Wirtschaftsguts darstellen. 4 Wird ein Wirtschaftsgut gekauft und zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen, so ergeben sich folgende bilanzielle Konsequenzen: Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Wirtschaftsgut aktiviert. Passivseitig wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Kredit 4 Zu den Bilanzierungsregeln im Detail siehe Frage

5 Seite ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich das Fremdkapital erhöht und sich damit auch Kennzahlen wie Fremdkapitalquote und Verschuldungsgrad erhöhen. Dieser Effekt kann durch eine Leasingfinanzierung vermieden werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Leasingvertrag dergestalt ist, dass die wirtschaftliche Zurechnung beim Leasinggeber erfolgt. 5 Nur in diesem Fall kann der Ausweis einer Verbindlichkeit unterbleiben. Es werden dann lediglich die laufenden Zahlungen der Leasing raten während der Vertragslaufzeit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 6 Soll das Risiko der technischen Überholung an den Vertragspartner übertragen werden bzw. die Möglichkeit des Umstiegs auf neuere Modelle bzw. Entwicklungen im Rahmen der gegenständlichen Vertragsverhältnisse gesichert werden, so ist dies im Rahmen einer üblichen Kreditfinanzierung nicht zu erreichen, sodass in diesen Fällen eine entsprechend ausgestaltete Leasingkonstruktion von Vorteil sein kann. Nicht zu übersehen ist dabei natürlich, dass diese Rechte bzw. Absicherungen entsprechend in die Leasingraten einkalkuliert werden und daher mit Kosten verbunden sind. Dasselbe gilt für über die Finanzierung hinausgehende Dienstleistungen des Leasinggebers. 7 Risiko der technischen Überholung Umstieg auf neuere Modelle 5 Zu den Kriterien der wirtschaftlichen Zurechnung und den bilanziellen Folgen siehe ebenfalls Frage Bei Kapitalgesellschaften ist die Summe der Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben, sodass sachkundige Bilanzleser diese in die Ermittlung der Fremdkapitalquote einbeziehen können und sich diesfalls kein Vorteil der Leasingfinanzierung hinsichtlich bilanzanalytischer Kennzahlen ergibt. 7 Zur möglichen Berücksichtigung dieser Faktoren in einem Vorteilhaftigkeitsvergleich siehe weiter unten.

6 5.3.4 Seite 6 1) Ermittlung sämtlicher Zahlungsströme, die mit einer Kreditfinanzierung verbunden sind. Dies betrifft vor allem die Bezahlung der Anschaffungskos- Vorteilhaftigkeitsberechnung Lässt sich davon ausgehen, dass die soeben angeführten Kriterien keinen Ausschlag geben sollen und die Entscheidung lediglich aufgrund der monetären Auswirkungen getroffen wird, ist die Frage, ob mittels Kredit oder Leasing finanziert werden soll, prinzipiell einer Vorteilhaftigkeitsberechnung zugänglich. Es wird in der weiteren Darstellung davon ausgegangen, dass das Unternehmen für das zu investierende Wirtschaftsgut sowohl für eine Kreditfinanzierung als auch für eine Leasingfinanzierung mehrere Anbote eingeholt und innerhalb der jeweiligen Anbote bereits das vorteilhafteste Anbot ermittelt hat. Weiters sind folgende Prämissen unterstellt: Die Art der Finanzierung hat keine Auswirkung auf die Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts (z.b. Beschränkung der km-leistung bei einem KFZ-Leasing). Die übrigen mit der Investition verbundenen Einzahlungen und Auszahlungen sind daher unterstelltermaßen von der Finanzierungsart unabhängig und für die gegenständliche Entscheidung irrelevant. Das Unternehmen befindet sich im Übrigen in der Gewinnzone und die durch die Finanzierung ausgelösten Betriebsausgaben (Zinsen, Abschreibungen bzw. Leasingraten) führen daher zu einer Verminderung der Ertragsteuerschuld. Methodik Die Methodik, mit der diese Entscheidung getroffen werden kann, lässt sich in folgende Schritte zusammenfassen:

7 Seite ten des Wirtschaftsguts, die Aufnahme des Kredits, die Rückzahlung des Kredits in Form von Zinsund Tilgungszahlungen, Kreditnebenkosten sowie die Veränderung der Ertragsteuerzahlungen, die durch die Kreditaufnahme verursacht wird, insoweit als sich Unterschiede zur Leasingfinanzierung ergeben. Diese Unterschiede betreffen Abschreibungen und Zinsaufwendungen für den Kredit. 2) Ermittlung sämtlicher Zahlungsströme, die mit der Leasingfinanzierung verbunden sind. Dies betrifft vor allem die Leasingraten inklusive etwaiger Vorauszahlungen, Depotzahlungen, Kautionen, sonstiger Nebenkosten sowie die Veränderung der Ertragsteuerzahlungen, die durch die Leasingfinanzierung verursacht wird, insoweit als sich Unterschiede zur Kreditfinanzierung ergeben. Für die korrekte Berücksichtigung der Ertragsteuerwirkungen beim Leasing ist es von Bedeutung, wem das Wirtschaftsgut wirtschaftlich zuzurechnen ist 8, weil davon die steuerliche Behandlung abhängt. Folgende Abbildung fasst die für den Vorteilhaftigkeitsvergleich relevanten ertragsteuerlichen Konsequenzen beim Leasingnehmer in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Zurechnung zusammen: Ertragsteuerliche Konsequenzen Steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben Zurechnung beim Leasinggeber Leasingraten Zurechnung beim Leasingnehmer Abschreibungen und Zinsanteil der Leasingraten 8 Vgl. Frage und Einkommensteuerrichtlinien im Abschnitt 2.5 ( Leasingerlass ).

8 5.3.4 Seite 8 Erfolgt die Zurechnung beim Leasinggeber so entspricht die steuerliche Behandlung einem normalen Mietvertrag. Die gesamten Leasingraten sind wie Mietzahlungen zur Gänze steuerlich abzugsfähig. 9 Erfolgt die wirtschaftliche Zurechnung beim Leasingnehmer, so erfolgt steuerrechtlich eine Gleichstellung mit einem kreditfinanzierten Kauf. Es dürfen nicht die gesamten Leasing raten abgesetzt werden, sondern es muss stattdessen das zu aktivierende Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. 10 Von den zu bezahlenden Leasingraten ist nur der darin enthaltene Zinsanteil steuerlich abzugsfähig. 3) Ermittlung der Barwerte der Zahlungsreihen für die Kreditfinanzierung und die Leasingfinanzierung auf Basis des Kalkulationszinssatzes nach Steuern für das Unternehmen. 11 Es ist jene Finanzierungsalternative zu wählen, bei der der Barwert am höchsten bzw. weniger stark negativ ist. Vereinfachend wird in der Praxis im Rahmen derartiger Vergleiche unterstellt, dass sämtliche Zahlungen nur einmal jährlich und zwar am Jahresende anfallen. Hinsichtlich der Steuerwirkungen wird vereinfachend unterstellt, dass diese ebenfalls unmittelbar am Ende des jeweiligen Veranlagungsjahres zahlungswirksam werden. Will man diese Vereinfa- 9 Beim PKW-Leasing ist auf die Sonderregelung gemäß 8 Abs. 6 Z 2 EStG Bedacht zu nehmen. Da durch diese Vorschrift die steuerliche Situation bei beiden Finanzierungsformen stark angenähert wird, kann beim PKW-Leasing vereinfachend auf eine Berücksichtigung der Steuerwirkungen verzichtet werden. 10 Bei der Ermittlung der steuerlich zulässigen Abschreibungsdauer sind die steuerlichen Spezialregelen gemäß 8 EStG zu beachten. Demnach sind PKW auf mindestens 8 Jahre abzuschreiben. 11 Zur Ermittlung von Barwerten und zum Kalkulationszinssatz vor und nach Steuern siehe Frage

9 Seite chungen nicht in Kauf nehmen, empfiehlt es sich, die Periodenlänge zu verkürzen (z.b. auf Monate) und die Barwertermittlung mit einem der kürzeren Periodenlänge angepassten Zinssatz (z.b. Zinssatz pro Monat) vorzunehmen. Beispiel: Ein praktisches Beispiel zur beschriebenen Methodik finden Sie ab sofort im Online-Portal (vgl. auch Kapitel 1.6). 07/12

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