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1 Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am im Kurhaus Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:00 Uhr 20:30 Uhr Teilnehmer: Name VertreterFür Funktion Herr Ulrich Pfanner Herr Nikolaus Boll Herr Christoph Brinz (bis 20:00 Uhr) Frau Bettina Deubel Herr Konrad Fäßler Herr Thomas Heim (bis 20:00 Uhr) Herr Christian Reichart Frau Hermine Eller Herr Werner Fehr Herr Georg Höß Herr Dr. Thomas Kadzidroga (ab 19:38 Uhr) Herr Markus Stöckeler Herr Herbert Hölzler Herr Hans Rädler Herr Karl Heinz Schorer Vorsitzender Seite 1

2 Nr Text 1. Bekanntgaben 2. Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Liebherr"; - Empfehlung an den Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen" zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Liebherr"; -Billigungs- und Auslegungsbeschluss- 4. Verschiedenes Entschuldigt waren: Herr GR Hansjörg Berger, Herr GR Hadumar Braam Unentschuldigt waren: --- weitere Anwesende: Mitglieder des Stadtrates der Stadt Lindenberg, einschließlich der Herren Kappel, Kirschenmann und Geiger Herr Sieber, Herr Böhm, Frau Doll, Frau Dr. Ernst, Frau Martin (alle Büro Sieber) Herr Geschäftsleiter Jürgen Hörmann (Schriftführer) Seite 2

3 Sitzung am: Sitzungs-Nr.: MGR Aktenzeichen: Datum: M a r k t S c h e i d e g g L a n d k r e i s L i n d a u / B o d e n s e e Niederschrift (öffentlich ) Gremium: Marktgemeinderat TOP 1.: Bekanntgaben Herr 1. Bürgermeister Pfanner begrüßte alle Anwesenden, stellte die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung des Marktgemeinderates. Herr 1. Bürgermeister Zeh machte dies ebenfalls für die Sitzung des Stadtrates Lindenberg und für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen. Sachverhalt: Bekanntgaben wurde keine gemacht. Pfanner, 1. Bürgermeister Sitzungsleiter Hörmann Schriftführer Seite 3

4 Sitzung am: Sitzungs-Nr.: MGR Aktenzeichen: Datum: M a r k t S c h e i d e g g L a n d k r e i s L i n d a u / B o d e n s e e Niederschrift (öffentlich ) Gremium: Marktgemeinderat TOP 2.: Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Liebherr"; -Empfehlung an den Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen" zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss- Sachverhalt: Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Liebherr wurde wegen der gemarkungsübergreifenden Wirkung an den Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen" delegiert. Bei der Sondersitzung der Stadt Lindenberg mit der Gemeinde Scheidegg soll nach einer gemeinsamen Beratung eine Empfehlung der jeweiligen Gemeinde an die Verbandsräte zur Entscheidung im Zweckverband erfolgen. Das Büro Sieber erläutert in der Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes mit der dazugehörenden Änderung des Flächennutzungsplanes im Detail. Zunächst stellte Herr Lipp von der Firma Liebherr Aerospace Lindenberg GmbH das geplante Projekt vor. Herr Lipp erläuterte, dass die Montage künftig nur noch in den neuen Hallen und die Zerspanung in den bestehenden Hallen statt finden wird. Es wird eine Umfahrung der Hallen mit Stauflächen für Lkws geben. Eine komplette Umfahrung des Betriebsgeländes wird realisiert werden, wobei diese nur für die Feuerwehr angelegt wird und nicht dem üblichen Anlieferverkehr dient. Das geplante Parkhaus fasst Autos. Die Zufahrtskreuzung wird durch eine Bedarfsampelanlage geregelt. Das Verwaltungsgebäude ist zwischen dem Parkhaus und der bestehenden Wohnbebauung im Osten des Geländes vorgesehen. Der Baubeginn soll im Juni 2012 erfolgen. Es gibt insgesamt acht Bauabschnitte die in den nächsten 8 Jahren umgesetzt werden sollen. Nach dem Vortrag von Herrn Lipp erklärt Herr Regierungsbaumeister Hubert Sieber das Konstrukt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, welcher aus dem Bebauungsplan, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Durchführungsvertrag besteht. Teil des Bauleitplanverfahrens sind allerdings nur der beiden erstgenannten Komponenten. Frau Doll vom Büro Sieber erklärt zunächst die Änderungen an den bestehenden Flächennutzungsplänen von Lindenberg und Scheidegg, welche durch die Aufstellung des Bebauungsplanes bedingt sind. Die Stellungsnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden erläutert. Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung blieben noch zwei Fragen offen. Zum einen ging es darum, ob durch die Planung das landschaftliche Vorbehaltsgebiet und das Seite 4

5 Landschaftsschutzgebiet betroffen seien. Dies ist nicht so. Beide Bereiche beginnen erst außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Des Weiteren konnte damals nicht definitiv geklärt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz notwendig wird. Auch dies kann verneint werden. Es muss lediglich eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Anschließend erklärte Frau Doll den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wurde die Art der baulichen Nutzung nicht festgesetzt. Diese entspricht aber einem Gewerbegebiet. Die Flächen Liebherr 1 4 haben nur Unterscheidungen im Bereich der Immissionsschutzkontingentierung. Der Bereich Liebherr 5 ist eingeschränkt und für Schulungsräume vorgesehen. Hier darf keine Produktion stattfinden. Liebherr 6 ist der Bereich für das Parkhaus und Liebherr 7 der Bereich für das neue Verwaltungsgebäude. Frau Dr. Ernst vom Büro Sieber erläuterte die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen. Frau Martin die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen und Herr Böhm die natur- und artenschutzrechtlichen Auswirkungen und Festsetzungen. Nach der Vorstellung der Planung wurden von den Marktgemeinde-, Stadt- bzw. Verbandsräten Fragen gestellt. Herr Stadt- und Verbandsrat Helmut Wiedemann wollte wissen wie die Immissionswerte aufgestellt werden und wer diese hinterher überprüft. Frau Martin erklärte, dass die bestehenden Wohngebiete als Immissionsort festgelegt wurden. Bestehende Vorbelastungen werden dabei angesetzt und an den Einwirkorten berechnet. Noch mögliche zusätzliche Belastungen werden anhand von Kontingenten aufgeteilt. Die Berechnungen sind leider kompliziert und missverständlich, da für unterschiedliche Dinge die gleiche Zusatzbezeichnung db(a) verwendet werden. Herr Sieber ergänzte hierzu, dass die gesetzlichen Werte bei den Einwirkorten eingehalten werden müssen. Es könnte unter Umständen tatsächlich zu einer Lärmerhöhung kommen. Diese wäre aber hinzunehmen, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Das Immissionsgutachten wird vom Landratsamt im Verfahren überprüft und auch öffentlich ausgelegt. Im Streitfall könnte später über die Untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Lindau eine Überprüfung vor Ort (Messung) veranlasst werden. Herr Stadtrat Helmut Böller fragte nach, ob denn die Natur auch einen Schutzanspruch hätte. Herr Böhm erklärte, dass der Eingriff in den Wald naturschutzrechtlich unproblematisch sei, da sich gegenüber dem bestehenden Radweg eine wesentlich höherwertige Fläche befindet. Herr Stadt- und Verbandsrat Helmut Wiedemann fragte an, ob es denn nicht zu einem Konflikt mit dem bestehenden Geh- und Radweg bei der neuen Einfahrt kommen wird. Herr Lipp erklärte, dass dieser in die Ampelregelung mit einbezogen werde und somit nicht mit Problemen gerechnet werden müsste. Des Weiteren wollte Herr Wiedemann wissen, welche Art von Begrünung erfolgen soll. Herr Lipp sagte hierzu, dass die Planung derzeit noch nicht so weit reiche, um hier eine Aussage treffen zu können. Herr Wiedemann sprach darauf hin die Bitte an die Planer aus, die Gestaltung doch optisch ansprechend vorzunehmen. Herr 3. Bürgermeister Rädler erkundigte sich nach der Ausgleichsfläche in Rorgenmoos, insbesondere ob diese Auswirkungen auf die Landwirtschaft habe und wie groß diese sei. Seite 5

6 Frau Dr. Ernst erklärte, dass diese in Bärfallen ca m² groß sei. Eine Absprache mit dem Landratsamt erfolge aber noch. Herr Stadtrat Helmut Böller regte an, das Parkhaus näher an den Waldrand zu verschieben, damit dies nicht so nah an der Straße zu liegen kommt. Herr Lipp äußerte, dass dies eine Forderung des Forstamtes sei. Die Firma Liebherr sei aber gerne bereit weitere Gespräche mit Eigentümer und Forstamt zu führen. Wegen der Arbeitszeitregelung bei Liebherr komme es aber nicht mehr zu Stoßzeiten wie in der Vergangenheit. Herr Stadtrat Josef Kraft fragte nach, ob denn für Radfahrer auch ein Zugang vom bestehende Geh- und Radweg hinter dem Fabrikgebäude möglich ist. Herr Lipp antwortet hierauf, dass dies vorgesehen sei. Herr Stadtrat Thomas Kühnel wollte wissen, ob für die Dächer eine Begrünung vorgesehen sei. Herr Lipp äußerte hierauf, dass dies gemacht werde, wo dies möglich sei. Des Weiteren wollte Herr Kühnel wissen, ob auch Photovoltaik vorgesehen wird. Dies wurde von Herrn Lipp verneint. Beschluss: Der Marktgemeinderat empfiehlt der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen" den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Liebherr" in der Fassung vom zu billigen. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 13 Für: 13 Gegen: 0 Der Stadtrat Lindenberg fasste den gleichen Beschluss mit einer Gegenstimme. Pfanner, 1. Bürgermeister Sitzungsleiter Hörmann Schriftführer Seite 6

7 Sitzung am: Sitzungs-Nr.: MGR Aktenzeichen: ; /10 Datum: M a r k t S c h e i d e g g L a n d k r e i s L i n d a u / B o d e n s e e Niederschrift (öffentlich ) Gremium: Marktgemeinderat TOP 3.: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Liebherr"; -Billigungsund Auslegungsbeschluss- Sachverhalt: Parallel zum Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Liebherr ist der Flächennutzungsplan fortzuschreiben und zu ändern. Das Büro Sieber erläutert in der Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes mit der dazugehörenden Änderung des Flächennutzungsplanes im Detail. Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Scheidegg billigt den Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 13 Für: 13 Gegen: 0 Der Stadtrat der Stadt Lindenberg fasste für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindenberg den sinngemäßen Beschluss mit einer Gegenstimme. Pfanner, 1. Bürgermeister Sitzungsleiter Hörmann Schriftführer Seite 7

8 Sitzung am: Sitzungs-Nr.: MGR Aktenzeichen: Datum: M a r k t S c h e i d e g g L a n d k r e i s L i n d a u / B o d e n s e e Niederschrift (öffentlich ) Gremium: Marktgemeinderat TOP 4.: Verschiedenes Sachverhalt: Gemeinsames Brennteressen mit dem Stadtrat Lindenberg Der Termin für das gemeinsame Brennteressen mit den Stadtratsmitgliedern der Stadt Lindenberg im Ellerhof wurde auf den , ab 19:30 Uhr festgelegt. Der Termin für den Arbeitskreis Kurhaus (ursprünglich ab 19:00 Uhr eingeplant) soll auf 17:00 Uhr vorgezogen werden. Pfanner, 1. Bürgermeister Sitzungsleiter Hörmann Schriftführer Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, wurden die Sitzungen des Marktgemeinderates, des Stadtrates und der Verbandsversammlung um 20:30 Uhr von Herrn 1. Bürgermeister Pfanner und von Herrn 1. Bürgermeister und Verbandsvorsitzenden Zeh beendet. Seite 8

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